Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
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- Philipp Böhme
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1 Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Workshop der Regionalplanung Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen 23. November 2011 MR in Margrit Paepke L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
2 Landesentwicklungsplan (LEP) Der Landesentwicklungsplan 2010 wurde am durch die Landesregierung beschlossen. Der LEP ist ein überörtlicher, überfachlicher, zusammenfassender Plan. Er ist der übergeordnete, strategische Plan des Flächenmanagements für das Land Sachsen-Anhalt für einen mittelfristigen Zeitraum und damit eine wichtige Entscheidungshilfe für die Wirtschaft in allen Bereichen. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
3 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat Entscheidung: AZ: 2 K 144 / 01 (Aufhebung der Ergänzung des Regionalen Entwicklungsprogramms Halle um Eignungsgebiete für Windenergie) Leitsatz: Die das Regionalprogramm beschließende ende Behörde muss auch wenn sie sich auf Vorbereitungen durch andere Behörden stützt tzt eine notwendige Abwägung selbst vornehmen. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
4 Aufstellungsprozess des Landesentwicklungsplans 2010 (LEP 2010) September März Juli Sept.-Okt. Mai August Okt.-Dez. Mai Juli 3. August 11. November Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht Kabinett beschließt inhaltliche Schwerpunkte und Kriterien des LEP 2010 Kabinett gibt 1. Entwurf des LEP 2010 zur Anhörung frei Anhörung zum 1. Entwurf (alle Abgeordneten des Landtages haben den 1. Entwurf erhalten) Erörterung der eingebrachten Hinweise und Bedenken zum 1. Entwurf mit den Beteiligten Kabinett gibt den 2. Entwurf einschließlich Umweltbericht zur Anhörung frei (alle Abgeordneten haben den 2. Entwurf einschließlich Umweltbericht erhalten) Anhörung einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf einschließlich Umweltbericht Erörterung der eingebrachten Hinweise und Bedenken zum 2. Entwurf mit den Beteiligten Schlussabwägung aller Hinweise zum LEP 2010 durch das Kabinett und Beschluss des Verordnungsentwurfs Übergabe des Verordnungsentwurfs an den Landtag zur Einvernehmensherstellung Erklärung des Einvernehmens des Landtages mit Auflagen L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
5 Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplans 1. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Raumstruktur Ordnungsraum und Ländlicher Raum (einschließlich Wachstumsräume und Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben) Entwicklungsachsen und Metropolregion 2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge 3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur Wirtschaft, Verkehr, Logistik, Energie Bildung, Wissenschaft und Forschung 4. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur Schutz und Nutzung des Freiraums L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
6 2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur Definition des Zentralen Ortes: Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich lich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. ( 2b Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt GVBl. LSA 2007 S. 466) Diese Definition bezieht sich auf die Konzentration von überörtlichen Versorgungseinrichtungen im zentralen Siedlungsgebiet. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
7 2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur Erreichbarkeit der Mittelzentren 94 % der Bevölkerung erreichen die Mittelzentren in weniger als 30 Minuten 71 % sogar in weniger als 15 Minuten L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
8 2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur 2.1. Zentrale Orte Grundzentren sind durch die Regionale Planungsgemeinschaft festzulegen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Regionalen Entwicklungsplan soll mit den Kommunen, in denen ein Zentraler Ort festgelegt wird, dieser im Einvernehmen mit ihnen räumlich abgegrenzt werden. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
9 2.3. Großflächiger Einzelhandel LEP 2010, Z 51 Bei planerischen Standortentscheidungen zugunsten von nicht großfl flächigen Einzelhandelsbetrieben ist auch die kumulative Wirkung mit bereits am Standort vorhandenen Einrichtungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und ihrer Innenstadtentwicklung in die Bewertung einzubeziehen. BVerwG 4 CN Urteil vom 10. November 2011 Eine Gemeinde muss bei der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Festlegung im Raumordnungsplan (hier: Regionalplan Heilbronn-Franken 2010) beachten, die anordnet, dass mehrere selbständige, je für sich nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei einer räumlichen Konzentration als Agglomeration anzusehen sind, sofern raumordnerische Wirkungen wie bei einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. Einkaufszentrum zu erwarten sind. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
10 2.3. Großflächiger Einzelhandel Die Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandels-betriebe, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, ist neben den Ober- und Mittelzentren auch in den Grundzentren unter Berücksichtigung ihres Einzugsbereiches zulässig. Ausschließlich der Grundversorgung dienen Einzelhandelsbetriebe, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel umfasst. Voraussetzung ist die Anpassung des grundzentralen Systems durch die Regionalen Planungsgemeinschaften an die Kriterien im Landesentwicklungsplan. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
11 3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur 3.1. Wirtschaft Im LEP 2010 werden festgelegt: Vorrangstandorte mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen: Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14, Magdeburg /Sülzetal (Osterweddingen, Langenweddingen/Wanzleben), Könnern, Sangerhausen, Stendal-Borstel, Weißenfels an der A9. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
12 3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur 3.2. Wissenschaft Erstmals werden im LEP die Hochschulstandorte des Landes festgelegt, um für Unternehmen den wichtigen Standortfaktor Wissenschaft hervorzuheben. Die Hochschulstandorte des Landes sind: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - größte und älteste Universität des Landes Sachsen-Anhalt mit einer natur- und geisteswissenschaftlichen Tradition Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch orientierte Universität Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle - die einzige Kunsthochschule des Landes Sachsen-Anhalt L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
13 3.2. Wissenschaft Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) - Hochschule an zwei Standorten des Landes; Profil bestimmend ist die breite ingenieurwissenschaftliche, sozial- bzw. gesundheitswissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung Hochschule Harz (FH) - mit den Fachbereichen Automatisierung und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften in Wernigerode und dem Bereich Verwaltungswissenschaften Halberstadt Hochschule Anhalt (FH) - mit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Maschinenbau, Bio- und Prozesstechnik, Informatik und Management in Köthen, Land- und Ernährungswissenschaften in Bernburg; und Architektur in Dessau Hochschule Merseburg (FH) - bietet zahlreiche Studiengänge in den Bereichen angewandte Naturwissenschaften, Technik, Wirtschaft, Soziales, Medien und Kultur an Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
14 4. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur Klimaschutz, Klimawandel Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Raumentwicklung. Klimaschutz und Anpassungsstrategien an den Klimawandel sind eine fachübergreifende Aufgabe und integraler Bestandteil aller Festlegungen im Landesentwicklungsplan. Für jeden Fachbereich sind Grundsätze festgelegt, die bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind. L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
15 Landesentwicklungsplan Sonderdruck Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! L A N D E S E N T W I C K L U N G S P L A N
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