AnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur.

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/11423 Praxis zur Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung Vorbemerkung der Fragesteller DerunerlaubteWerbeanrufbleibtfürvieleVerbraucherinnenundVerbraucher einalltäglichesärgernis.nochimmeristesgängigepraxis,dassprodukteund DienstleistungenohneEinwilligungderBetroffenenamTelefonangeboten werden.auchfragwürdigegewinnspielewerdenweiterhinamtelefonbetrieben.mithilfevonkriminellenanrufenwirdversucht,untervorspiegelungfalschertatsachenoderunterandrohungvoninkassoverfahrengeldzahlungen vondenverbraucherinnenundverbraucherneinzutreiben.durchgeschickte GesprächsführungwerdendieAngerufenenüberredetodereingeschüchtert,so dassamendeungewünschteverträgegeschlossenwerdenoderausangst Überweisungen ohne rechtliche Verpflichtung getätigt werden. AuchnachVerabschiedungdesGesetzeszurBekämpfungunerlaubterTelefonwerbungimJahr2009,wonachWerbeanrufenurnochmitvorherigerEinwilligungerlaubtsind,beklagensichdieVerbraucherinnenundVerbraucher weiter über Werbeanrufe, in die sie nicht eingewilligt haben. NachwievorsammelndieVerbraucherzentralenBeschwerden,umgegen dieseanbietervorzugehen.dabeistellensiefest,dassanbietervermehrt Datenschutzerklärungen,diezurAbwicklungdesGeschäftskontakteserforderlichsind,mitEinwilligungeninWerbeanrufekoppeln.VonAnbieterseite wird so versucht, die gesetzlichen Regelungen zu unterlaufen. HinzukommenweiterAnrufemitunterdrücktenRufnummern,diedenVerbraucherinnenundVerbraucherneineBeschwerdeunmöglichmachenund AnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur. 1.WievieleBeschwerdensindbeiderBundesnetzagenturwegenunerlaubter Werbeanrufe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eingegangen? ImJahr2011sindbeiderBundesnetzagentur30231,imJahr undimjahr schriftlichebeschwerdenwegenunerlaubterwerbeanrufe eingegangen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom23.November2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelcheMaßnahmenwurdeninfolgederBeschwerdeverfahrenbeider Bundesnetzagentur ergriffen? BeiVerstößengegendasVerbotderunerlaubtenTelefonwerbungundbeiMissachtungderRufnummernanzeigepflichtbeiWerbeanrufenverhängtdieBundesnetzagenturGeldbußensowohlgegendieAuftraggeberderWerbeanrufeals auchgegendieausführendencallcenter.darüberhinauswurdenbeigeringfügigenverstößenverwarnungenmitbzw.ohneverwarnungsgeld ( 56desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten OWiG)gegenübereinzelnenMarktteilnehmernausgesprochen.FernerhatdieBundesnetzagenturbeibesonderenFallkonstellationen,wiederAbrechnungvonunerlaubttelefonischbeworbenen DienstleistungenüberdieTelefonrechnung,vonderMöglichkeitGebrauchgemacht,durchdenErlassvonFakturierungs-undInkassierungsverboteneinzugreifen. ErgebendieErmittlungenderBundesnetzagentur,dasswederdieVoraussetzungenfürdenErlasseinesBußgeldbescheides,nochfürdieErteilungeinerVerwarnung vorliegen, wird das Verfahren durch Einstellung abgeschlossen. 3.WievieleBußgelderinwelcherHöhewurdenwegenunerlaubterTelefonwerbungaufgrundder 7und20desGesetzesgegendenunlauteren Wettbewerb (UWG)durchdieBundesnetzagenturindenJahren2009, 2010 und 2011 verhängt? ImJahr2009sindindreiVerfahren93000Euro,imJahr2010inachtVerfahren569000EuroundimJahr2011in64Bußgeldverfahren Euro verhängtworden.dieangegebenenbeträgebeinhaltennichtdiegebührenund Auslagen.EineVielzahlvonBeschwerdenbetrifftoftmalsdenselbenRechtsverletzer;dieVerfahrenwerdengebündeltbearbeitet,wobeijederAnrufals eine Tat angesehen wurde. AlleingegeneinUnternehmensindimRahmeneinesGroßverfahrensGeldbußeninHöhevoninsgesamt Euroverhängtworden.DasUnternehmenhatteAufträgeaneineVielzahlvonCallcenternvergeben.Keinederim ZugederAnhörungdesUnternehmensoderderbeauftragtenCallcentervorgelegten Einwilligungen der Verbraucher war rechtswirksam. 4.WievieleBeschwerdensindananderenStellenalsderBundesnetzagentur eingegangen und mussten weitervermittelt werden? BeiderBundesnetzagenturwerdensämtlicheeingehendenBeschwerdenzuunerlaubterTelefonwerbungundRufnummernmissbrauchgleichermaßenzentral erfasst.nichtunterschiedenwird,obeinebeschwerdedirektvombeschwerdeführerandiebundesnetzagenturadressiertodervonandererstelleandiebundesnetzagenturweitergeleitetwurde.dadiezuständigkeitderbundesnetzagenturfürdieverfolgungunerlaubtertelefonwerbungallgemeinbekanntist, erreichenweitergeleitetebeschwerdendieverantwortlichestellezeitnahzur Anzeigenerstattung durch den Beschwerdeführer. 5.InwievielenFällenwurdenachKenntnisderBundesregierunginden Jahren2009,2010und2011einUnterlassungsanspruchvonVerbraucherorganisationenoderanderengemäß 8Absatz3UWGqualifiziertenEinrichtungenundVerbändengegenüberAnbieternunerlaubterWerbung durchgesetzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievielenAnbieternunerlaubterTelefonwerbungsindTelefonnummern in den Jahren 2009, 2010 und 2011 entzogen worden? InFällenvonunerlaubterTelefonwerbungwurdenindemangefragtenZeitraum keinemanbietertelefonrufnummernentzogen.derwiderrufvonrufnummern kannimverwaltungsverfahrengemäß 9Absatz2Nummer1derTelekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)inFällenvonrechtswidrigerNutzunggegenüberdemZuteilungsnehmererfolgen.UnerlaubteWerbeanrufesind jedochnichtgleichzeitigeinverstoßgegendaszuteilungsrecht.auchwurde keinenummergemäß 67Absatz1Satz4desTelekommunikationsgesetzes (TKG) entzogen. 7.WievieleUnternehmensindmehrfachwegenunerlaubterTelefonwerbung auffälliggeworden,undwelchemaßnahmenwurdendaraufhinvonder Bundesregierung ergriffen? HierzuliegenderBundesregierungkeineZahlenvor.HinsichtlichderallgemeinenSanktionsmittelunddervonderBundesnetzagenturverhängtenBußgelder wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 8.WievieleRufnummernwurdenvonderBundesnetzagenturindenJahren 2009, 2010 und 2011 gesperrt? DieBundesnetzagenturselbstnimmtkeineSperrungvonRufnummernvor. EntsprechendderErmächtigungsnormdes 67Absatz1Satz5TKGordnetsie regelmäßigbeigesicherterkenntnisderrechtswidrigennutzungeinerrufnummergegenüberdemnetzbetreiber,indessennetzdierufnummergeschaltet ist, die Abschaltung der betreffenden Rufnummer an. DieAnzahlderaufgrundeinerderartigenAnordnungderBundesnetzagentur abgeschaltetenrufnummernbetrugimjahr ,imjahr und im Jahr WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umVerbraucherinnen und Verbraucher präventiv vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen? BereitsjetztbestehtmitdenRegelungender 7und20desGesetzesgegenden unlauterenwettbewerb (UWG)einSchutzvorunzumutbarerBelästigungin GestaltvonunerlaubterTelefonwerbung.DieseRegelungenwirkensowohl repressivalsauchpräventiv.sodienenbußgeldverfahrenauchdazu,anden BetroffeneneinenmiteinerSanktionverbundenenunddeshalbspürbaren Pflichtenappellzurichten.NebendiesemspezialpräventivenZweckhabenBußgeldverfahrenauchdengeneralpräventivenZweck,überdenBetroffenenhinaus anderedazuanzuhalten,diegesetzteordnungzubeachten.rechtskräftigebußgeldentscheidungenwerdenimübrigenandasgewerbezentralregistergemeldet. DarüberhinausleistetdieBundesnetzagenturAufklärungsarbeit,indemsie AnfragenvonUnternehmen,VerbändenundPressebeantwortetsowieentsprechendeGesprächsanfragenwahrnimmt.AuchdasBundesministeriumderJustiz sowiedasbundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzklärenaufihrenhomepagesunterderrubrik Verbraucherschutz über unerwünschte Telefonwerbung auf. ZudemhatdasBundesministeriumderJustizdenEntwurfeinesGesetzesgegen unseriösegeschäftspraktikenerarbeitet,derauchregelungengegenunerlaubte Telefonwerbungenthält.Dieserbeinhaltetu.a.eineAnhebungderBußgeld-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode obergrenzeimfallunerlaubterwerbeanrufevonbisher50000euroaufdann Euro.AußerdemsollennachdemEntwurfinZukunftnichtnur wie schonbisher unerlaubtewerbeanrufeeinernatürlichenpersonmiteinergeldbußegeahndetwerdenkönnen,sondernauchsolche,dieuntereinsatzeiner automatischenanrufmaschineerfolgen.dergesetzentwurfbefindetsichderzeit in der Ressortabstimmung. 10.WiegehtdieBundesregierunggegenunerlaubteAnrufemitunterdrückten und gefälschten Rufnummern vor? WievieleBußgelderinwelcherHöhewurdenwegenVerstoßesgegendas VerbotderRufnummernunterdrückunggemäß 102Absatz2i.V.m. 149Absatz1Nummer17BuchstabecdesTelekommunikationsgesetzesdurchdieBundesnetzagenturindenJahren2009,2010und2011verhängt? BeieinemnachweisbarenVerstoßgegendasVerbotderRufnummernunterdrückungbeiWerbeanrufensprichtdieBundesnetzagenturBußgelderoderVerwarnungenaus.MitInkrafttretendesGesetzeszurÄnderungtelekommunikationsrechtlicherRegelungenam10.Mai2012istauchdieerforderlicheKlarstellungerfolgt,dassderAnrufersicherzustellenhat,dassdemAngerufenendie demanruferzugeteilterufnummerübermitteltwird.somitkannnunmehr auch das Anzeigen einer gefälschten Rufnummer verfolgt werden. WievieleBußgelderinwelcherHöhewegenVerstoßesgegendasVerbotder Rufnummernunterdrückunggemäß 102Absatz2inVerbindungmit 149 Absatz1Nummer17cTKGdurchdieBundesnetzagenturindenJahren2009, 2010und2011verhängtwurden,kannnichtbeziffertwerden.DenngrundsätzlichverhaltensichdieSachverhaltederArt,dassdenBetroffenenundNebenbetroffenenzugleicheinVerstoßgegendasVerbotunerlaubterTelefonwerbung undsomitdieverwirklichungvonzweiverbotsnormendurcheinehandlung vorgeworfenwird.eserfolgtdaherkeingesonderteraussprucheinesbußgeldeswegenrufnummernunterdrückung,sonderndasbußgeldwirdhöherangesetzt,alswennnureinverstoßgegendasverbotderunerlaubtentelefonwerbung vorliegt. 11.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umderKoppelung vondatenschutzerklärungenundeinwilligungenintelefonwerbung sowiedasversteckenvoneinwilligungenindieallgemeinengeschäftsbedingungen und anderen Vertragsbestandteilen entgegenzuwirken? WelcheMethodensindderBundesregierungbekanntgeworden,mitdenenUnternehmendiediesbezüglichengesetzlichenRegelungenzuumgehen versuchen? Nach 7Absatz1inVerbindungmitAbsatz2Nummer2UWGistdieWerbung miteinemtelefonanrufgegenübereinemverbraucherohnedessenvorherige ausdrücklicheeinwilligungunzulässig.enthaltenallgemeinegeschäftsbedingungen (AGBs)oderandereVertragsbedingungen,diegegenüberVerbrauchern verwendetwerden,vorformulierteeinwilligungserklärungenfürverbraucher, sounterliegendiesederagb-kontrolle.vorformulierteeinwilligungserklärungenkönnenwievorformuliertevertragsbedingungennach 307Absatz1des BürgerlichenGesetzbuches (BGB)unwirksamsein,weilsienichtausreichend klarundverständlichsind.diesgiltz.b.füreinwilligungserklärungen,die nichteindeutigangeben,welcherartvonwerbungzugestimmtwerdensoll. NachderRechtsprechungdesBundesgerichtshofs (BGH Urteilvom16.Juli 2008,Az.VIIIZR348/06 zureinwilligunginwerbungperelektronischer Post)isteinevorformulierteEinwilligungauchnurdannwirksam,wenndiese

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11629 sogestaltetist,dassderverbrauchersiegesonderterklärt.nurdannentspricht dieeinwilligungdenanforderungendes 7Absatz2Nummer2UWG.GesondertwirdeineEinwilligungz.B.dannerklärt,wennfürdieAbgabederEinwilligungeinegesonderteUnterschriftdesVerbrauchersoderdasMarkiereneines FeldesdurchdenVerbrauchererforderlichist.EinevorformulierteEinwilligung,diediesenAnforderungennichtentspricht,istnach 307Absatz1BGB unwirksam.darunterfallenauchvorformulierteeinwilligungserklärungenin AllgemeinenGeschäftsbedingungenoderanderenVertragsbedingungen,dieso gestaltet sind, dass sie von Verbrauchern einfach überlesen werden können. Gestaltungen,durchdieUnternehmerdiesegesetzlichenAnforderungenumgehenundgleichwohleinewirksameEinwilligungdesVerbrauchersfürTelefonwerbung erlangen können, sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden. 12.WasunternimmtdieBundesregierungdagegen,dasssichUnternehmen weiterhingegenüberverbraucherinnenundverbrauchernaufsolcheeinwilligungenberufen,obwohldieseinvielenfällenunwirksamseindürften? Unternehmer,dieinihrenAllgemeinenGeschäftsbedingungenvorformulierte Einwilligungserklärungenverwenden,dienach 307BGBunwirksamsind, könnennach 1desUnterlassungsklagengesetzes (UKlaG)aufUnterlassungin Anspruchgenommenwerden.Anspruchsberechtigtsinddiein 3Absatz1 Satz1UKlaGgenanntenStellen.Mitbewerberunddiein 8Absatz2 Nummer2bis4UWGgenanntenStellenkönnenvoneinemUnternehmernach 8Absatz1UWGUnterlassungvonTelefonwerbungverlangen,fürdiedie nach 7Absatz2Nummer2UWGerforderlichenEinwilligungennichtvorliegen.Zudenin 3Absatz1UKlaGund 8Absatz2UWGgenanntenStellen gehörenauchverbraucherschutzverbände.betroffeneverbraucherkönnennach 1004BGBanalogvonUnternehmernUnterlassungvonTelefonwerbungverlangen,indiesienichtwirksameingewilligthaben.DieBundesnetzagentur kannnach 20Absatz1UWGgegenUnternehmenBußgelderverhängen,die amtelefonohnediedafürerforderlicheeinwilligungwerben.ergänzendversuchtdiebundesnetzagentur,auchdurchaufklärungsarbeitunternehmerund VerbraucherbesserüberdieVoraussetzungenfürTelefonwerbungnach 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG zu informieren. 13.WiegehtdieBundesregierunggegenbetrügerischeAnrufeunterVorspiegelung falscher Tatsachen vor? DiestrafrechtlicheVerfolgungbetrügerischerAnrufeimSinnederFragestellungobliegtalleindenStrafverfolgungsbehördenderLänder.Hinsichtlichder TätigkeitderBundesnetzagenturmusszwischenSachverhaltenunterschieden werden,dieausschließlichdentatbestandderunerlaubtentelefonwerbungerfüllensowiesolchen,beidenenderverdachtderverwirklichungeinerstraftat imraumsteht.aufgrundihrerverpflichtunggemäß 41Absatz1OWiGgibt diebundesnetzagenturverfahrenbeiverdachteinerstraftatandiezuständige Staatsanwaltschaft ab.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.HabennachKenntnisderBundesregierungdieStaatsanwaltschaftenaufgrundvonbetrügerischenAnrufenErmittlungsverfahrenaufgenommen oder abgeschlossen, und wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? DieAusrichtungderstaatsanwaltschaftlichenErmittlungsarbeitindiesemKriminalitätsbereichobliegtalleinderZuständigkeitundOrganisationshoheitder Länder. Diesbezügliche Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 15.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdervolkswirtschaftliche Schaden durch unerlaubte Telefonwerbung für Glücksspiele? WiehochschätztdieBundesregierungdenvolkswirtschaftlichenSchaden durch unerlaubte Telefonwerbung insgesamt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 16.InwiefernsiehtdieBundesregierungweiterenrechtlichenRegelungsbedarf, um anhaltender unerlaubter Telefonwerbung entgegenzuwirken? DasGesetzzurBekämpfungunerlaubterTelefonwerbungundzurVerbesserung desverbraucherschutzesbeibesonderenvertriebsformen (BGBl.2009IS.2413) istam4.august2009inkraftgetreten.zudenwesentlichenregelungendiesesgesetzesgehöreninsbesondereerhöhteanforderungenandiewirksamkeit dereinwilligunginwerbeanrufe,diebeseitigungvonausnahmenvomwiderrufsrechtbeitelefonischgeschlossenenfernabsatzverträgenüberdielieferung vonzeitungenundzeitschriftensowieüberdieerbringungvonwett-und LotteriedienstleistungenunddieEinführungeinerGeldbußeimFallunerlaubter,ohnedieVerwendungeinerautomatischenAnrufmaschineerfolgenderWerbeanrufe.ImGesetzgebungsverfahrenhattendieFraktionenderCDU/CSU, SPDundFDPdieBundesregierungdarumgebeten,dasGesetzaufseineWirkungen zu überprüfen (Bundestagsdrucksache 16/12406, S. 9, rechte Spalte). DasBundesministeriumderJustizhatdeshalbeineumfangreicheUmfragezur BelästigungdurchWerbeanrufedurchgeführt.DieUmfragehatsichaufden UntersuchungszeitraumvonSeptember2009bisJuni2010bezogen.Das BundesministeriumderJustizhatdenUmfrageberichtmitSchreibenvom 23.Februar2011demRechtsausschussdesDeutschenBundestagesübersandt. EinwichtigesErgebnisdieserUmfragewar,dassdasevaluierteGesetzim SinneeinerVerbesserungdesVerbraucherschutzesgegriffenhat.Insbesondere habenunerlaubtewerbeanrufebeiverbraucherinnenundverbraucherngegen EndedesUntersuchungszeitraumsderTendenznachabgenommen.Außerdem istesgelungen,einebreitereöffentlichkeitgegenunerlaubtewerbeanrufezu mobilisieren,weshalbsichverbraucherinnenundverbrauchergegensolche AnrufeinzwischenselbstbewussterzurWehrsetzen.Wegendererweiterten WiderrufsmöglichkeitenkonntensichVerbraucherinnenundVerbraucherin denmeistenfällenvonimrechtssinnetatsächlichabgeschlossenenebensowie vonnurbehaupteten untergeschobenen Verträgenauchwiederlösen.Zudem habenseriöseunternehmenmiteinerverstärktensensibilitätaufdasvorgenannte Gesetz reagiert und in einigen Fällen ihre Standards erhöht. DennochgibtesimBereichderTelefonwerbungweiterProbleme,insbesondere imgewinnspielbereich.hierzugabesnachdervorgenanntenumfragediemit AbstandmeistenBeschwerden.DasBundesministeriumderJustizhatdaher denentwurfeinesgesetzesgegenunseriösegeschäftspraktikenerarbeitet,der unteranderemregelungenenthält,diedaraufabzielen,belästigendentelefonanrufenindiesembereichdadurchdenbodenzuentziehen,dassverbraucherinnenundverbraucherbereitsbeimabschlussvonverträgenübergewinn-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11629 spieldienstebessergeschütztwerden (siehehierzudieantwortzufrage18). AußerdemsolleninZukunftnichtnur wieschonbisher unerlaubtewerbeanrufeeinernatürlichenpersonmiteinergeldbußegeahndetwerdenkönnen, sondernauchsolcheunerlaubtenwerbeanrufe,dieuntereinsatzeinerautomatischenanrufmaschineerfolgen.zudemsolldiebußgeldobergrenzefürunerlaubtewerbeanrufevon50000euroauf300000euroerhöhtwerden (siehe hierzuauchbereitsdieantwortzufrage9).dergesetzentwurfbefindetsich derzeit in der Ressortabstimmung. 17.BeabsichtigtdieBundesregierung,dieRessortabstimmungüberdenReferentenentwurfeinesGesetzesgegenunseriöseGeschäftspraktikenfortzusetzen,undwennja,wannistmiteinerBefassungdesBundeskabinetts zu rechnen? DasBundeskabinettsollmitdemEntwurfeinesGesetzesgegenunseriöseGeschäftspraktikenbefasstwerden,sobalddieRessortabstimmungsowiedieBeteiligung der Länder und der Verbände abgeschlossen ist. 18.Istesrichtig,dassderinFrage17angesprocheneReferentenentwurfvorsieht,füramTelefonabgeschlosseneGewinnspielverträgezukünftigdie Textform vorzuschreiben? DerReferentenentwurfsiehtvor,dasseinVertrag,durchdensichdereineTeil verpflichtet,dieanmeldungoderregistrierungdesanderenteilszurteilnahme angewinnspielenzubewirken,dievoneinemdrittendurchgeführtwerden,der Textformbedarf.DasTextformerfordernisfürsolcheGewinnspieldiensteverträgesollallgemeingeltenundsollsichnichtnurgegenamTelefongeschlossene Verträge richten. 19.BeabsichtigtdieBundesregierung,diesesFormerfordernisauchaufandere Vertragstypen auszuweiten? Wennnein,wiebegründetdieBundesregierungunterschiedlicheMaßnahmenzurBekämpfungvonunerlaubterTelefonwerbungfürGewinnspieleeinerseitsundfürandereVertragstypenwieZeitschriftenabos, Mobilfunk- oder Finanzdienstleistungsverträge andererseits? DieBundesregierungsiehteinallgemeinesTextformerfordernisbeiGewinnspieldiensteverträgenzumSchutzderVerbraucheralserforderlichan.Solche Verträgesollengenerellnichtmehrformfreigeschlossenwerdenkönnen.GewinnspieldienstewerdenunterBezeichnungenwie Gewinneintragungsdienst, Gewinnspielservice oder Gewinnspielclub füreinenmeistlängerenzeitraumgegenzahlungeinerwährendderdauerdesvertragsverhältnissesmonatlichzuentrichtendenvergütungangeboten.deranbieterverpflichtetsich,dafürzusorgen,dassdieanderevertragsparteianeinervielzahlvongewinnspielenteilnimmt.dievergütungwirdimhinblickaufdieerhöhungdergewinnchancendurchdieteilnahmeanmehrerengewinnspielengefordert,auchwenn diegewinnspieleihrerseitskostenfreisind.wirddievergütungdabeinachder AnzahlderGewinnspieleberechnet,andenendieandereVertragsparteiteilnimmt,könnensichdarausmonatlicheZahlungspflichteninHöhevierstelliger Beträgeergeben.Verbraucher,dieGewinnspieldiensteverträgeabschließen, sindsichoftnichtbewusst,welcheverpflichtungensiedamiteingehen.siesollendurchdastextformerfordernisvorübereiltenvertragsschlüssengeschützt werden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EinvergleichbaresSchutzbedürfnissiehtdieBundesregierungbeiVerträgen überdenkaufvonzeitungenundzeitschriften,mobilfunkverträgensowie Finanzdienstleistungsverträgen,wennsienachgeltendemRechtformfreigeschlossenwerdenkönnen,nicht.DeshalbwirdsiefürdieseVerträgekeinFormerfordernisvorschlagen.DarüberhinaushatdievomBundesministeriumder JustizdurchgeführteEvaluierungdesGesetzeszumSchutzderVerbraucherinnenundVerbrauchervorunerlaubterTelefonwerbunggezeigt,dassdiedurch dasgesetzeingefügtenerweiterungendeswiderrufsrechtsimbereichder TelekommunikationsverträgeundderVerträgeüberdieLieferungvonZeitungen, Zeitschriften und Illustrierten durchaus Wirkung entfaltet haben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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