USRIII-Paket Kanton Thurgau
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- Lisa Böhme
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1 USRIII-Paket Kanton Thurgau Informationsanlass VTG Bussnang
2 USRIII-Paket Kanton Thurgau Unternehmenssteuerreform III (USRIII) - Aufhebung von Steuerprivilegien für Statusgesellschaften - gleicher Gewinn- und Kapitalsteuersatz für alle - notwendig (OECD, EU) Grundsätze für Umsetzung USRIII im Kanton Thurgau 1. wettbewerbsfähig (attraktiv und einfach) 2. finanzierbar 3. fair 2
3 1. Wettbewerbsfähig (attraktiv und einfach) Gewinnsteuersatz: Reduktion von 4 % auf 2.5 % ( %, Bundessteuersatz konstant) Kapitalsteuersatz: Reduktion von 0.3 auf 0.15 (-50 %) Steuerbelastung Unternehmen sinkt von % auf % (-3.01 Prozent-Punkte, %, Hauptstadt) 3
4 1. Wettbewerbsfähig (attraktiv und einfach) (Forts.) Vergleich: ZH 18.2 % (Ziel) SG < 15 % (Ziel in 1.Schritt) AI % (aktuell) TG % (VLG) AR % (aktuell) SH 12 % % (Ziel) Die tiefsten Sätze: NW/OW % (aktuell) LU % (aktuell) ZG % (Ziel) Spezielle Entlastungsmöglichkeiten (Patentbox, NID bzw. zinsbereinigte Gewinnsteuer, F&E): TG hält sich zurück (= einfach) 4
5 2. Finanzierbar Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden: Mindereinnahmen durch Steuersatz-Senkung Fr Mio. Mehreinnahmen durch Steuergesetzrevision Fr Mio. Netto Steuerausfälle Fr Mio. Erhöhung Kantonsanteil direkte Bundessteuer (verteilt) Fr Mio. Erhöhung Ressourcenausgleich NFA Fr. 3.0 Mio. Netto Mindereinnahmen Fr Mio. - z. L. Kt. Thurgau brutto 14.4 Mio. 3.0 Mio. 6.7 Mio. = Fr. 4.7 Mio. - z. L. Politische Gemeinden brutto 7.3 Mio. 3.3 Mio. = Fr. 4.0 Mio. - z. L. Schulgemeinden brutto 11.4 Mio. 6.0 Mio. = Fr. 5.4 Mio. - z. L. Kirchgemeinden brutto 2.7 Mio. 0.0 Mio. = Fr. 2.7 Mio. Statische Darstellung (Zahlenbasis 2013), ohne dynamische Effekte 5
6 3. Fair Gegenüber Gemeinden: Erhöhung Kantonsanteil an direkter Bundessteuer anteilmässig verteilt auf Kanton und Gemeinden: Mehrertrag Fr Mio. verteilt auf: - Kanton Thurgau Fr. 6.7 Mio. - Politische Gemeinden Fr. 3.3 Mio. Anpassung KVG (Spitex) - Schulgemeinden Fr. 6.0 Mio. Überprüfung Finanzausgleich - Kirchgemeinden Fr. 0.0 Mio. Keine rechtliche Grundlage Gegenüber Familie und Gesellschaft: Kinderzulagen um Fr auf Fr pro Monat erhöhen: - Mehraufwand: Fr Mio. p. a., wovon 12 Mio. Fr. z.l. steuerpflichtiger Unternehmen - Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um 0.2 % der Lohnsumme - zumutbar aufgrund gleichzeitiger Steuerentlastung (1/3 der Steuereinsparung) 6
7 3. Fair (Forts.) Anpassung KVG: Kantonsbeteiligung an Spitex-Kosten Gemeinden: Grundbeitrag für alle Gemeinden: mindestens Fr. 1.- pro geleistete Spitex-Stunde; wenn Zahl der geleisteten Spitex-Stunden pro Einwohner p. a. über dem Kantonsdurchschnitt liegt; wenn die Zahl der geleisteten Spitex-Stunden pro Einwohner höher ist als im Vorjahr (Wachstum). Dotation bei Einführung: 3.3 Mio. Fr. Dotationswachstum bei erfolgreicher Umsetzung Pflegeheimplanung bis 2030 auf ca. 6.9 Mio. Fr. Umsetzung mittels entsprechender Kürzung der Gemeindebeiträge an die Pflegeheimfinanzierung 7
8 Folgen für die einzelnen Politischen Gemeinden Gesamtauswirkung auf alle Politische Gemeinden o Steuerausfälle brutto o Mehreinnahmen Revision KVG o Netto Mindereinnahmen Mio. Fr Mio. Fr Mio. Fr. Netto-Auswirkung auf die einzelnen Politischen Gemeinden: Minderertrag -1.2 bis -3.5 Steuerprozent: 09 PG Minderertrag -0.1 bis -1.1 Steuerprozent: 56 PG Neutral bis Mehrertrag +1.5 Steuerprozent: 15 PG langfristig planbar (2019), trag- und verkraftbar 8
9 Meilensteine Vernehmlassung StG-Revision / KVG-Revision Botschaft Revision TG FamZG an GR Eidg. Volksabstimmung USR III Falls JA am 12. Februar 2017: Februar / März 2017 Botschaften StG-Revision und KVG-Revision an GR Inkraftsetzung Revisionen StG, KVG, TG FamZG 9
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