Fachtagung Menschenhandel. In Mannheim. SO13, BKA Ort, Datum , Mannheim

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2 Änderung der Straftatbestände in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels Grundlage für die Überarbeitung ist die Umsetzung der EU Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates. Die Menschenhandelsrichtlinie legt Mindestvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels fest. Die Richtlinie zielt insbesondere auch auf die Erleichterung von Prozessen gegen Täter und die Sicherung der Rechte von Opfern des Menschenhandels. Zu den unter Strafe stehenden Delikten gehört das Handeln zum Zweck der Ausbeutung. Diese Ausbeutung ist nach Umsetzung der Richtlinie strafbar bei der Ausübung der Prostitution, durch Beschäftigung in einem auffälligen Missverhältnis (Ausbeutung der Arbeitskraft), in Sklaverei ähnlichen Verhältnissen, bei der Bettelei, bei der Begehung von strafbaren Handlungen und durch Organentnahme. Aus polizeilicher Sicht ist noch nicht absehbar, was sich für die tägliche Arbeit ändert. Eine Prognose über eine Häufung der Fallzahlen ist schwierig. Im Rahmen der Bearbeitung fallen verschiedene Ausbeutungsdelikte in unterschiedliche Zuständigkeiten bei Polizei und Justiz. Das Personal muss in Bezug auf die neuen Straftatbestände geschult werden. Die neuen Straftatbestände erfordern eine Anpassung der Schwerpunktsetzung in der Kriminalitätsbekämpfung. 2

3 Auswirkungen der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Arbeit der Polizei Der Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes enthält einheitliche Begriffsbestimmungen und Definitionen für alle Bereiche der Prostitution. Jeder Bordellbetreiber, jede/r Prostituierte/r, jeder Freier und die behördlichen Kontrolleure erhalten klare und einheitliche Regelungen und Vorgehensweisen für die Prostitutionsausübung. Diese Regularien zielen auf Transparenz, Übersichtlichkeit und rechtliche Orientierung im Rotlichtmilieu. Die meisten Fälle des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung werden im Prostitutionsmilieu entdeckt. Aus diesem Grund bedeutet eine Regulierung von Prostitution eine Verminderung von Ausbeutungsmöglichkeiten und damit einhergehend eine Verminderung von Fällen des Menschenhandels. Dieses Ziel kann jedoch erst erreicht werden, wenn die Umsetzung des Gesetzes geklärt ist. Hierzu werden bereits bestehende Kooperationen in Form von Runden Tischen mit Nichtregierungsorganisationen und Polizei weiter ausgebaut bzw. neu etabliert werden müssen. Die Kooperationen zwischen den NGOs und den Polizeien muss weiter verstärkt werden. Nicht zuletzt müssen viele ablauforganisatorische und datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden, bevor dieses Gesetz praxistauglich umgesetzt werden kann Fußzeile - Titelthema

4 Hintergrundinformationen zu Bulgarien Seit dem EU-Beitritt ( ) von Bulgarien ist ein erheblicher Anstieg an bulgarischen und rumänischen Prostituierten in deutschen Städten zu verzeichnen. Gleiche Entwicklungen wurden auch im benachbarten EU-Ausland (z.b. in Frankreich, Belgien, Österreich und Schweiz) beobachtet. Für die Bekämpfung des Menschenhandels mit bulgarischen Opfern und Tätern, muss bewusst sein, dass Prostitution in Bulgarien verboten ist, aber geduldet wird. Bordelle selbst sind jedoch verboten. Daher gibt es viele Striptease-Lokale. 4

5 Besonderheiten von Opfern und Tätern im Südosteuropäischen Raum In der Struktur der osteuropäischen Tätergruppen sind flache, bzw. schwer erkennbare Hierarchien zu finden. Der Zusammenhalt der Gruppierungen entsteht über Herkunft aus dem gleichen Ort oder der gleichen Region. Die Frauen werden in vielen westeuropäischen Ländern im Bereich der Prostitution eingesetzt. OK-ähnliche Strukturen sind möglich, aber selten. Die Täter und Opfer agieren im Verband der Sippe bzw. Familie und sind damit zum Teil europaweit vernetzt. Diese Sippen und Familien sind hierarchisch angeordnet und verfügen über (schwer erkennbare) Strukturen. Fälle des Bulgarischen Menschenhandels charakterisieren sich im Wesentlichen durch folgende Punkte: Die Aussagebereitschaft der Opfer ist sehr niedrig. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Opfern werden regelmäßig durch Täter Repressalien angedroht. Viele Opfer sind traumatisiert. Die Betroffenen selbst haben häufig mangelndes Opferempfinden. Bei vielen Opfern besteht eine emotionale Bindung zum Täter (Stichwort Liebe oder Loverboymethode ). 5

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