LANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN. für BERUFSSCHULEN. Installations- und Gebäudetechnik
|
|
- Ernst Kuntz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN für BERUFSSCHULEN für den (die) Lehrberuf(e) Installations- und Gebäudetechnik Gemäß Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr.: 75 vom 26. Februar 2008 und des Landesschulrates für Steiermark, GZ.: vom Anlage A/13/1 Anlage A/13/1 1 /22
2 Lehrberuf: Installations- und Gebäudetechnik Gas- und Sanitärtechnik und Steuer- und Regeltechnik Stundentafel Grundmodul (1. und 2. Klasse) Hauptmodul Gas- und Sanitärtechnik (3.Klasse) Spezialmodul Steuer- und Regeltechnik (4. Klasse) Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 UE - 1 Klasse zu 360 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang 4 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen Gesamtstundenzahl: Pflichtgegenstände Wochenstunden Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Englisch Angewandte Wirtschaftslehre Installations- und Gebäudetechnik Angewandte Mathematik Computergestütztes Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Praktikum Installationstechnik Fachpraktikum Steuer- und Regeltechnik Projektmanagement Insgesamt: Freigegenstände Religion Projektpraktikum Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. Anlage A/13/1 2 /22
3 BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Politische Bildung Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. 1. Klasse 2. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten Soziales Umfeld: Jugendschutz, Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht, Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlage des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Wahlen, Direkte Demokratie. Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Budget. Gemeinde. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gesundes Leben. Umwelt, Medien. Anlage A/13/1 3 /22
4 Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. Anlage A/13/1 4 /22
5 Bildungs- und Lehraufgabe: Deutsch und Kommunikation Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen, Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Interpretationen von Informationen. Mündliche Kommunikation: Einfache Reden. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen Mitteilungs- und Fragetechniken. Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Gespräche mit Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Mündliche Kommunikation: Argumentation und Präsentation. Gespräch mit Kunden: Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgesprächs. Einfache Telefonate mit Kunden. Mündliche Kommunikationen: Einfache Gruppengespräche. Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Anlage A/13/1 5 /22
6 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Anlage A/13/1 6 /22
7 Bildungs- und Lehraufgabe: Berufsbezogene Fremdsprache Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Er soll - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Klassen soll der Schüler: das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Essen und Trinken. Ortsangaben. Beruf: Grundbegriffe der Installations- und Gebäudetechnik. Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Wirtschaft und Arbeitswelt: Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Gesundheit und Sozialdienste. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Beruf: Installationstechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und techniken. Mess und Prüfinstrumente. Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Alltag und Aktuelles: Nationales- und internationales Zeitgeschehen. Beruf: Sanitär (Heizungs) anlagen. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen. (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung komplexer Texte) Anlage A/13/1 7 /22
8 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radiound Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Anlage A/13/1 8 /22
9 Bildungs- und Lehraufgabe: Angewandte Wirtschaftslehre Die Schülerinnen und Schüler sollen - wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge haben, - mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen können und über deren Handhabung Bescheid wissen, - in der Lage sein, Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abzuschließen und sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, - erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen sowie formal richtig ausfertigen, - die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, technische Hilfsmittel sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen, - kritisch die Notwendigkeit von Investition analysieren - einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs- und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben, - die Risken bei Fremdfinanzierungen erkennen und durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen vergleichen, - die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und wesentliche Abläufe rechnerisch erfassen, - über Grundlagen der Volkswirtschaft Bescheid wissen sowie sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander setzen, - über das Zustandekommen, den Abschluss und die Beendigung eines Dienstverhältnisses Bescheid wissen, - das Entgelt für die Arbeitsleistung berechnen und die Lohnnebenkosten ableiten, - sofern sie der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot angehören, zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Anlage A/13/1 9 /22
10 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 65 Unterrichtseinheiten 75 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 2 Schularbeiten 2 Schularbeiten 1 Schularbeit Privater Wirtschaftsbereich. Finanzierungsmanagement. Personalmanagement. Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Preisvergleich. Sparen und Geldanlage einfache Zinsenberechnungen. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr des privaten und beruflichen Bereiches unter Einbeziehung der ÖNORM. Versicherung. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Kaufvertrag. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Produkthaftung. Konsumentenschutz. Finanzierungsmanagement. Zahlungsverkehr: Eigenfinanzierung - Sparen und Geldanlage. Zahlungsverkehr einschl. online-banking. Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen einf. Valutenrechnungen aus priv. Sicht. Finanzierung: Fremdfinanzierung. Überschuldung. Kredit. Ratengeschäft. Leasing. Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. Kostenvergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privatkonkurs. Verträge: Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Wertsicherung. Wohnraumanschaffung und finanzierung. Unternehmensmanagement. Betrieb und Unternehmen: Unternehmensgründung. Rechtliche und betriebliche Organisation persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen. Unternehmensformen Unternehmensführung. Grundbegriffe der Buchführung. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Erfassen der betrieblichen Abläufe. Mindestaufzeichnungen. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme - Inventur, Inventarium. Übersicht: Vermögen, Schulden, Aufwände, Erträge; Gewinn und Verlust. Jahresabschlüsse. Jahresabschluss. Kostenarten, Kostenstellen. Unternehmenszusammenschlüsse. Auflösung. Marketing. Gewerblicher Rechtsschutz. Absatzmanagement. Personalwesen: Rechtliche Grundlagen. Dienstvertrag. Werkvertrag. Kollektivvertrag. Informationen computerunterstützt einholen. Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Bruttolohnberechnung. Nettolohnberechnung. Lohnnebenkosten. Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerveranlagung. Unternehmensmanagement. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. Wirtschaftliche Grundbegriffe: Bedarf, Bedürfnis. Märkte - Beschaffungs- und Absatzmarkt; Preisbildung. Ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Wachstums- und Konjunkturpolitik. Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik. Betrieb und Unternehmen: Europäischer Binnenmarkt. Österreichs Wirtschaft im int. Kontext. Globalisierung. Verträge, Finanzierung, Zahlungsverkehr Finanzierung, Betrieb und Unternehmung. Kostenrechnung. Kalkulation. Anlage A/13/1 10/22
11 Didaktische Grundsätze: Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Anlage A/13/1 11/22
12 Bildungs- und Lehraufgabe: Installations- und Gebäudetechnik Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen. Sie sollen die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über Hygienevorschriften sowie Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen. Sie sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Sie sollen über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und Installationstechnik Bescheid wissen. Sie sollen über energieeffizienten und umweltbewussten Energieeinsatz Bescheid wissen. 1. Klasse 2. Klasse 65 Unterrichtseinheiten 75 Unterrichtseinheiten Technologie: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung. Werk- und Hilfsstoffe: Arten Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung. Mechanische Technologie: Füge- und Trenntechniken. Physik und Chemie: Technologie: Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Arbeitsorganisation: Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden. Materialauswahl. Mechanische Technologie: Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Rohrsysteme und -verbindungen: Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen. Rohrleitungs- und Regelsysteme: Arten. Verlegung. Wartung. Instandsetzung. Physik: Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Wärme. Temperatur. Schall, Schallschutz. Elektrotechnik: Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen. Chemie: Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Physik Schall, Schallschutz, Wärme Temperatur. Chemie Elemente und Verbindungen. Physik und Chemie: Physik: Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Installationstechnik: Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert. Chemie: Korrosion. Luft und Wasser Eigenschaften und Aufbereitung. Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase. Physik Mechanik der Flüssigkeiten und Gase, Strömungslehre. Chemie Eigenschaften und Aufbereitung von Wasser. Anlage A/13/1 12/22
13 Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 13/22
14 Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 47 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 2 Schularbeiten 1 Schularbeit 1 Schularbeit Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Hydraulik. Berechnungen zur Wärmelehre: Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Längen- und Volumsänderungen. Volumenstrom. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Volums- und Masseberechnungen. Druck. Hydraulik. Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Steigung und Gefälle. Berechnungen zur Wärmelehre: Mischungsrechnungen. Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase: Dimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Volumenstrom. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Wärmelehre: Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf Berechnungen zur Wärmelehre: Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase in Gas- und Sanitäranlagen: Dimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Volumenstrom. Hauswasseranlage. Belastung, Leistung und Wirkungsgrad. Anschluss- und Einstellwert. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Formelsammlungen und technischen Unterlagen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Wärmelehre: Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase in Gas- und Sanitäranlagen: Dimensionierung. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 14/22
15 Bildungs- und Lehraufgabe: Computergestütztes Fachzeichnen Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und ausführen können. Sie sollen Freihandskizzen anfertigen, installationstechnische Unterlagen lesen und interpretieren sowie installationsund gebäudetechnische Konstruktionen entwerfen können. Sie sollen Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an rechnergestützten Systemen haben und installationstechnische Zeichnungen computergestützt anfertigen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten Grundlagen des Zeichnens: Normen. Symbole. Darstellungsarten. Schnitte. Bemaßung. Maßstäbe. Beschriftung. Zeichnen zur Installationstechnik: Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien. Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrissplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher Leitungsskizzen. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von installationstechnischen Unterlagen. CAD: Übungen mit Programmen. Transfer von Daten. Zeichnen zur Installationstechnik: Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Dokumentation. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von installationstechnischen Unterlagen. CAD: Übungen mit modulspezifischen Programmen. Transfer von Daten. Zeichnen zur Steuer- und Regeltechnik: Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Dokumentation. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von modulspezifischen Unterlagen. CAD: Übungen mit modulspezifischen Programmen. Transfer von Daten. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Computergestütztes Fachzeichnen sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge in den Lehrberufen der Installations- und Gebäudetechnik fördern, nützlich. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 15/22
16 Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen sowie durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Installations- und Gebäudetechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können. Sie sollen über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen, Hygienevorschriften und Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen sowie durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Installations- und Gebäudetechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 47 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfgeräte: Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten. Übungen im Bereich Physik: Druck. Dehnung.. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Übungen im Bereich Elektrotechnik: Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Übungen im Bereich Physik: Strömung Übungen im Bereich Chemie: Wasseruntersuchungen. Wasseraufbereitung. Werkstoffbestimmungen. Elektrotechnik: Elektrolytische Vorgänge. Funktion elektrotechnischer Bauteile im Installationsbereich. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Übungen im Bereich der Gasund Sanitärtechnik: Analysieren von Wasser und Wärmeträgern. Messen, Einstellen, Prüfen und Darstellen von Strömungsund Verbrennungsvorgängen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen. Funktionskontrolle. Dokumentieren. Veranschaulichen der Funktion elektrotechnischer Bauteile. Übungen im Bereich der Steuer- und Regeltechnik: Messen, Prüfen und Einstellen von steuer-, regel- und antriebstechnischen Komponenten und Systemen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 16/22
17 Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können. Sie sollen die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik sich handhaben und instand halten können. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen, Hygienevorschriften und Umweltmaßnahmen vertraut sein. Sie sollen die Arbeitsverfahren und techniken sowie die Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und verbindungen fachgerecht anwenden können 1. Klasse 2. Klasse 65Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen.. Sägen, Trennen, Feilen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Pressen, Flammarbeiten. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten. Dichtwerkstoffe, Dichtpasten, Gewindeschneidemulsionen, Bohremulsionen. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instand halten. Handwerkzeuge, Bohrmaschinen, Gewindeschneidmaschinen, Pressgeräte, Flammanlagen. Arbeitsverfahren und techniken: Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Feilen von Flächen und Winkeln nach Maß, Bohren und Senken, Gewindeschneiden Fügen. Verbinden von Rohren. Autogenschweißen - Grundlagen. Trennen. Trennen von Rohren nach Maß. 56 Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Löten von Kupferwerkstoffen, Kunststoffverarbeitung, Biegemaschinen, Autogenschweißanlage. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten. Flussmittel, Lote Kunststoffreiniger. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instand halten. Handhabung des Winkelschleifers, Lötgeräte, Kunststoffschweißgeräte, Biegemaschinen, Autogenschweißanlage. Arbeitsverfahren und techniken: Spanendes und spanloses Formen. Warmbiegen von Stahlrohren, Kaltbiegen von Rohren. Fügen. Weich- und Hartlöten von Kupferrohren, Verbinden von Kunststoffrohren Autogenschweißen- Linksschweißen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 17/22
18 Installationstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die zeitgemäßen Installationen von Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen und von Abwasseranlagen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgaben lösen können. 3. Klasse 103 Unterrichtseinheiten Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtsgrundlagen: Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Normen. Wasser: Eigenschaften. Quellarten. Gewinnung. Förderung. Versorgung. Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen: Verbrauchsleitungen und sanitäre Installationen. Armaturen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände. Warmwasserbereitung und Sonderinstallationen. Korrosion. Dämmung. Ableitung der Abwässer. Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Gas: Arten. Eigenschaften. Technische Brenngase. Gewinnung. Förderung. Versorgung. Gasverbrauchsinstallationen: Öffentliche Gasversorgung. Verbrauchsleitungen für Erdgas-, Flüssiggas- und Gasverbrauchsanlagen. Abgasanlagen. Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Komplexe Aufgaben: Wasser: Versorgung. Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen: Sonderinstallationen. Gas: Versorgung. Gasverbrauchsinstallationen: Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 18/22
19 Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Arbeitsverfahren und -techniken sowie die Arbeitsverfahren an Leitungssystemen und -verbindungen fachgerecht anwenden können. Die Schülerinnen und Schüler sollen die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Gas- und Wasserinstallation fachgerecht anwenden können. 3. Klasse 75 Unterrichtseinheiten Arbeitsverfahren und -techniken in der Gas- und Sanitärtechnik: Anfertigen. Montieren. In Betrieb nehmen. Feststellen und Beheben von Fehlern. Durchführen von Service und Wartungsarbeiten. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 19/22
20 Steuer- und Regeltechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die zeitgemäßen Installationen von steuerungs- und regeltechnischen Einrichtungen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheit- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 4. Klasse 112 Unterrichtseinheiten Rechtsgrundlagen: Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Normen. Steuer- und Regeltechnik: Begriffe. Größen. Steuer-, Regel- und Antriebseinrichtungen. Analoge und digitale Messwertübertragung. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik. Fehlerbehebung. Service- und Wartungsarbeiten. Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeltechnik: Speicherprogrammierbare Steuerungen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 20/22
21 Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Organisation von Arbeits- und Planungsabläufen vertraut sein. 4. Klasse 56 Unterrichtseinheiten Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. Didaktische Grundsätze: Insbesondere ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachthemen zu achten. Anlage A/13/1 21/22
22 Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische, ihrer modularen Ausbildung entsprechende Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können. Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können. 4. Klasse 103 Unterrichtseinheiten Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kundinnen bzw. Kunden und Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. Didaktische Grundsätze: Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kundinnenorientiertem und kundenorientiertem Bezug. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und erfordert somit die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Anlage A/13/1 22/22
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Anlage A/2/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI Anlage A/10/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN Anlage A/10/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
MehrUnterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80
Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Rahmenlehrplan BGBl. 2003, 3. Oktober 2003, 461. VO in der geltenden Fassung Lehrberuf: Dachdecker Unterrichtsausmaß
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL
Anlage A/20/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/18/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrB 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T
B 13/II 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T a ) W i r t s c h a f t s k u n d e m i t S c h r i f t
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
Mehr- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL
- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER Anlage A/1/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL GZ BMUKK-17.021/0041-II/1a/2007 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 389/1999 Anlage A/18/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten,
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL
1 von 7 Anlage A/17/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
Anlage A/15/15 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrLANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN. für BERUFSSCHULEN. Installations- und Gebäudetechnik
LANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN für BERUFSSCHULEN für den (die) Lehrberuf(e) Installations- und Gebäudetechnik Gemäß Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr.: 75
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/1/18 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF INSTALLATIONS- UND GEBÄUDETECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL
BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 414/1987, 556/1993, BGBl. II Nr. 75/2008 Anlage A/13/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF INSTALLATIONS- UND GEBÄUDETECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL
MehrC Kälteanlagentechniker
- 1 - Kälteanlagentechniker Anlage A/15/12 Kälteanlagentechniker C - 2 - I. Stundentafel Seite 2 Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßige
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ENERGIE- UND GEBÄUDETECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL
Anlage A/13/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ENERGIE- UND GEBÄUDETECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenanzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und
MehrA/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK,
A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK, 2003 Anlage A/17/1/AM 2 Seite Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik, - Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,
MehrC 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K
C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K ELEKTROTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrLehrplan für Berufsschulen
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für die Lehrberufe Metallbearbeitungstechnik, Schlosser Betriebsschlosser, Blechtechnik, Maschinenbautechnik Gemäß Verordnung des Bundesministerium
MehrF A C H U N T E R R I C H T
C 1 F A C H U N T E R R I C H T Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Hohlglasveredler-Glasmalerei Anlage A/7/5 Tiroler Fachberufsschule
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juli 2004 - Nr. 313 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK Anlage A/15/13 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden
MehrLehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektroenergietechniker Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1.Dezember.2008 Nr.339
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker u. -elektriker Anlage A/15/3/3 Tiroler Fachberufsschule
Mehrschule Bregenz 1 UNTERRICHTSPROJEKT
schule Bregenz 1 UNTERRICHTSPROJEKT PRO JEKTZIEL KONSTRUKTION EWES GANGHEBELS CNC - FERTIGUNG EINES GANGHEBELS ZUSAMMENBAU - INBETRIEBNAHME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Fußpfleger Anlage A/23/2 Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KRAFTFAHRZEUGTECHNIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KRAFTFAHRZEUGTECHNIK Anlage A/15/3 (Hauptmodule: Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik Spezialmodul: Systemelektronik) I. STUNDENTAFEL
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/15/14 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten
MehrQualifikationsbaustein zum Berufseinstieg
Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Einsatzbereich: Servicekraft Holzbearbeitung Holztechnik Zielstellung: Nach erfolgreichem Abschluss
MehrLANDESLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BLUMENBINDER UND -HÄNDLER (FLORIST) I. S T U N D E N T A F E L
LANDESLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BLUMENBINDER UND -HÄNDLER (FLORIST) Anlage A/5/2 I. S T U N D E N T A F E L Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrA/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION. gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03
A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION 2004 gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03 Anlage A/4/2-AM Seite 2 B. Kommunikationstechniker Elektronische Datenverarbeitung
MehrAnlage A/17/1 I. STUNDENTAFEL A. METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK
Anlage A/17/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK, -FAHRZEUGBAUTECHNIK, -METALLBAUTECHNIK, -METALLBEARBEITUNGSTECHNIK, -SCHMIEDETECHNIK, -STAHLBAUTECHNIK, MASCHINENBAUTECHNIK I.
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BETRIEBSDIENSTLEISTUNG I. STUNDENTAFEL
Anlage A/9/19 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BETRIEBSDIENSTLEISTUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrGEGENSTÄNDE 1. *) 2. *) 3. *) stundenzahl
LANDESLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FRIEDHOFS- UND ZIERGÄRTNER I. S T U N D E N T A F E L Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen mit 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL A. STOFFDRUCKER
BGBl. II Nr. 334/2001 Anlage A/19/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL A. STOFFDRUCKER Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne
MehrSchulversuchs-Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich
Schulversuchs-Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Lehrberuf: (3,5 Jahre) Unterrichtsausmaß Lehrgangsunterricht 3 Lehrgänge zu je 10 Wochen mit je 41 Wochenstunden
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Maurer/Maurerin Anlage A/1/1 Tiroler Fachberufsschule für Bautechnik
MehrT.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM
Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen LSR für Tirol Abteilung C VI Berufsbildende Pflichtschulen T.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM Lehrberufe: KOCH A/6/4 KÖCHIN A/6/4
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL
GZ BMUKK-17.021/0017-II/1a/2009 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrEnglisch. Berufskolleg Gesundheit und Pflege I. Schuljahr 1. Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Abteilung III
Berufskolleg Gesundheit und Pflege I Schuljahr 1 2 Vorbemerkungen Die immer enger werdende Zusammenarbeit der Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verlangt in Beruf und Alltag in zunehmendem
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL
GZ BMBWK-17.021/0027-II/1/2003 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MehrLehrplan für Berufsschulen
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den (die) Lehrberuf(e) Elektronik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst BGBl. II vom 14.Dezember 2006 Nr. 480 bzw.
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN
Schulversuchslehrplan für den Modulberuf Metalltechnik LANDESSCHULRAT FÜR NIEDERÖSTERREICH SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN MODULLEHRBERUF METALLTECHNIK 211 GZ: BMUKK-17.21/17-II/1a/211 gültig: ab 211/12
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK Anlage A/4/11 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden
MehrWir suchen kreative Köpfe, die mit uns die Zukunft gestalten.
Wir suchen kreative Köpfe, die mit uns die Zukunft gestalten. Als ein führender Partner der internationalen Automobilindustrie macht BORBET Austria die individuelle Mobilität weltweit sicherer und komfortabler.
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL
BGBl. Nr. 148/1984 i.d.f. 268/1989, 555/1990, BGBl. II Nr. 352/1998 Anlage A/23/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden
MehrErläuterungen zur Meisterprüfungsordnung für Lüftungstechnik 2013
Erläuterungen zur Meisterprüfungsordnung für Lüftungstechnik 2013 Erläuterung zur Meisterprüfung Lüftungstechnik Seite 1/10 Übersicht Prüfungsablauf und den zugehörigen Zeiten: Modul 1A Modul 1B Fachbereich
MehrLehrplan Grundlagenfach Französisch
toto corde, tota anima, tota virtute Von ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft Lehrplan Grundlagenfach Französisch A. Stundendotation Klasse 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wochenstunden 4 3 3 4 B. Didaktische
MehrL A N D E S S C H U L R A T F Ü R B U R G E N L A N D L E H R P L A N F Ü R B E R U F S S C H U L E N F Ü R D E N L E H R B E R U F
A n l a g e A / 10 / 1 L A N D E S S C H U L R A T F Ü R B U R G E N L A N D L E H R P L A N F Ü R B E R U F S S C H U L E N F Ü R D E N L E H R B E R U F T I S C H L E R E I A L L G E M E I N E B E S
MehrINFORMATIONS- TECHNISCHE GRUNDBILDUNG
BILDUNGSSTANDARDS FÜR INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG 309 INFORMATIONS- TECHNISCHE GRUNDBILDUNG 310 LEITGEDANKEN ZUM KOMPETENZERWERB FÜR INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG I. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
MehrKarosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BRAU- UND GETRÄNKETECHNIK, DESTILLATEUR I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BRAU- UND GETRÄNKETECHNIK, DESTILLATEUR Anlage A/3/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK I. STUNDENTAFEL
1 von 7 Anlage A/4/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Koch Anlage A/6/4 Tiroler Fachberufsschule für Tourismus Absam Rahmenlehrplan:
MehrLehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann Anlage A/6/3. Stundentafel
Zusätzliche Lehrplanbestimmungen Seite Lehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann Anlage A/6/3 Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik
Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Grundlagen der, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. Die
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/frau Anlage A/9/11 Tiroler Fachberufsschule
MehrStandards für die Berufsoberschule in den Fächern Deutsch, fortgeführte Pflichtfremdsprache, Mathematik
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 471 R:\B1\KMK-BESCHLUSS\RVBOS-DPM98-06-26.DOC Standards für
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GLASBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL
1 von 13 Anlage A/7/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GLASBAUTECHNIK (Hauptmodule: Glasbau oder Glaskonstruktionen Spezialmodul: Planung und Konstruktion) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau Anlage A/9/2 Tiroler Fachberufsschule
MehrLANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG
LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG LANDESLEHRPLAN FÜR BERUFSSCHULEN Lehrberuf: ELETROTECHNIK - Elektro- und Gebäudetechnik (H1) - Anlagen- und Betriebstechnik (H 3) SCHULVERSUCH bmukk-17.021/0042-ii/1a/2010
MehrLEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
Kurztitel Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 /Artikel/Anlage Anl. 1/4 Inkrafttretensdatum 01.09.1995 Außerkrafttretensdatum 03.10.2000 Beachte weise gestaffeltes
MehrLANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
A/12/3 Karosseriebautechnik LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf Karosseriebautechnik in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2006 2. Klasse ab 1. September 2007 3. Klasse
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Textiltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:
MehrSCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZ- UND RECHNUNGSWESENASSISTENZ
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FINANZ- UND RECHNUNGSWESENASSISTENZ I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
MehrLehrplan für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent Anlage A/6/9. Stundentafel
Zusätzliche Lehrplanbestimmungen Seite Lehrplan für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent Anlage A/6/9 Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
MehrFachschulen für Land-, Hauswirtschaft und Ernährung Dietenheim. Lehrplan aus dem Fach: Englisch
Fachschulen für Land-, Hauswirtschaft und Ernährung Dietenheim Biennium/ Inhalte der 1. Klasse Lehrplan aus dem Fach: Englisch Sich in englischer Sprache in alltäglichen Gesprächssituationen des beruflichen
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Zwischenprüfung Bereich Berufsausbildung Abschlussprüfung 04/2006 1 Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILTECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL
Anlage A/2/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILTECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
MehrPraxisrahmenplan für die betriebliche Ausbildung zum Bachelor of Arts und Bachelor of Engineering. im dualen Studiengang
Praxisrahmenplan für die betriebliche Ausbildung zum Bachelor of Arts und Bachelor of Engineering im dualen Studiengang Management betrieblicher Systeme Ziel des dualen, berufsintegrierenden Bachelorstudienganges
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK, -TECHNIK I. STUNDENTAFEL A. INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK
BGBl. II Nr. 480/2006 Anlage A/4/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK, -TECHNIK I. STUNDENTAFEL A. INFORMATIONSTECHNOLOGIE-INFORMATIK Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen
MehrLEHRPLAN ITALIENISCH SPORT- UND MUSIKKLASSE
LEHRPLAN ITALIENISCH SPORT- UND MUSIKKLASSE STUNDENDOTATION SF 4. KLASSE 1. SEM. 3 2. SEM. 3 5. KLASSE 1. SEM. 4 2. SEM. 4 6. KLASSE 1. SEM. 3 2. SEM. 3 7. KLASSE 1. SEM. 4 2. SEM. 4 Zielniveaus nach GER
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Systemgastronomiefachmann Anlage A/6/10 Tiroler Fachberufsschule für
MehrRAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT. I. Stundentafel
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT Anlage A/6/6 I. Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung
Lehrabschlussprüfung Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Mechanische
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrInstitut für Berufspädagogik Studiengang BSP/TGP
Institut für Berufspädagogik Studiengang BSP/TGP Thema: Eingereicht von: Kompetenzraster für Flächenberechnungen Ergün Damar Matrikelnummer: 1283034 Datum: 20.04.2015 Modulnummer: 724 BT 01 Modulbezeichnung:
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin Anlage A/1/2 Tiroler
MehrLandeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren 1. *) 2. 3.
Landeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren Anlage A/6 /5A I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 10 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Gegenstände Pflichtgegenstände
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:
MehrLandesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau Anlage A/9/2 Tiroler Fachberufsschule
Mehr1. Wirtschaftslehre. 2. Rechnungswesen. 3. Datenverarbeitung. Wirtschaftslehre. Fachrichtung Wirtschaft im Beruflichen Gymnasium
Fachrichtung Wirtschaft im Beruflichen Gymnasium 1. Wirtschaftslehre 2. Rechnungswesen 3. Datenverarbeitung Wirtschaftslehre 1 Wirtschaftslehre Hauptfach in der gewählten Fachrichtung Leistungskurs ab
Mehr2001 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich
2001 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Anlage A / 4 / 3 Lehrberuf: E l e k t r o m a s c h i n e n t e c h n i k (EMT) Unterrichtsausmaß Jahresunterricht:
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrLehrplan für Berufsschulen
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Landmaschinentechniker Gemäß Verordnung des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 555/1990 vom 27. Juni 1990
Mehr