LANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN. für BERUFSSCHULEN. Installations- und Gebäudetechnik

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1 LANDESSCHULRAT für STEIERMARK LEHRPLAN für BERUFSSCHULEN für den (die) Lehrberuf(e) Installations- und Gebäudetechnik Gemäß Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr.: 75 vom 26. Februar 2008 und des Landesschulrates für Steiermark, GZ.: vom Anlage A/13/1 Anlage A/13/1 1 /22

2 Lehrberuf: Installations- und Gebäudetechnik Gas- und Sanitärtechnik und Steuer- und Regeltechnik Stundentafel Grundmodul (1. und 2. Klasse) Hauptmodul Gas- und Sanitärtechnik (3.Klasse) Spezialmodul Steuer- und Regeltechnik (4. Klasse) Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 UE - 1 Klasse zu 360 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang 4 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen Gesamtstundenzahl: Pflichtgegenstände Wochenstunden Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Englisch Angewandte Wirtschaftslehre Installations- und Gebäudetechnik Angewandte Mathematik Computergestütztes Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Praktikum Installationstechnik Fachpraktikum Steuer- und Regeltechnik Projektmanagement Insgesamt: Freigegenstände Religion Projektpraktikum Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. Anlage A/13/1 2 /22

3 BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Politische Bildung Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. 1. Klasse 2. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten Soziales Umfeld: Jugendschutz, Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht, Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlage des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Wahlen, Direkte Demokratie. Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Budget. Gemeinde. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gesundes Leben. Umwelt, Medien. Anlage A/13/1 3 /22

4 Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. Anlage A/13/1 4 /22

5 Bildungs- und Lehraufgabe: Deutsch und Kommunikation Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen, Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Interpretationen von Informationen. Mündliche Kommunikation: Einfache Reden. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen Mitteilungs- und Fragetechniken. Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Gespräche mit Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Mündliche Kommunikation: Argumentation und Präsentation. Gespräch mit Kunden: Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgesprächs. Einfache Telefonate mit Kunden. Mündliche Kommunikationen: Einfache Gruppengespräche. Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Anlage A/13/1 5 /22

6 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Anlage A/13/1 6 /22

7 Bildungs- und Lehraufgabe: Berufsbezogene Fremdsprache Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Er soll - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Klassen soll der Schüler: das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Essen und Trinken. Ortsangaben. Beruf: Grundbegriffe der Installations- und Gebäudetechnik. Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Wirtschaft und Arbeitswelt: Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Gesundheit und Sozialdienste. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Beruf: Installationstechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und techniken. Mess und Prüfinstrumente. Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Alltag und Aktuelles: Nationales- und internationales Zeitgeschehen. Beruf: Sanitär (Heizungs) anlagen. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen. (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung komplexer Texte) Anlage A/13/1 7 /22

8 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radiound Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Anlage A/13/1 8 /22

9 Bildungs- und Lehraufgabe: Angewandte Wirtschaftslehre Die Schülerinnen und Schüler sollen - wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge haben, - mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen können und über deren Handhabung Bescheid wissen, - in der Lage sein, Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abzuschließen und sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, - erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen sowie formal richtig ausfertigen, - die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, technische Hilfsmittel sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen, - kritisch die Notwendigkeit von Investition analysieren - einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs- und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben, - die Risken bei Fremdfinanzierungen erkennen und durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen vergleichen, - die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und wesentliche Abläufe rechnerisch erfassen, - über Grundlagen der Volkswirtschaft Bescheid wissen sowie sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander setzen, - über das Zustandekommen, den Abschluss und die Beendigung eines Dienstverhältnisses Bescheid wissen, - das Entgelt für die Arbeitsleistung berechnen und die Lohnnebenkosten ableiten, - sofern sie der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot angehören, zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Anlage A/13/1 9 /22

10 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 65 Unterrichtseinheiten 75 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 2 Schularbeiten 2 Schularbeiten 1 Schularbeit Privater Wirtschaftsbereich. Finanzierungsmanagement. Personalmanagement. Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Preisvergleich. Sparen und Geldanlage einfache Zinsenberechnungen. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr des privaten und beruflichen Bereiches unter Einbeziehung der ÖNORM. Versicherung. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Kaufvertrag. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Produkthaftung. Konsumentenschutz. Finanzierungsmanagement. Zahlungsverkehr: Eigenfinanzierung - Sparen und Geldanlage. Zahlungsverkehr einschl. online-banking. Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen einf. Valutenrechnungen aus priv. Sicht. Finanzierung: Fremdfinanzierung. Überschuldung. Kredit. Ratengeschäft. Leasing. Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. Kostenvergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privatkonkurs. Verträge: Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Wertsicherung. Wohnraumanschaffung und finanzierung. Unternehmensmanagement. Betrieb und Unternehmen: Unternehmensgründung. Rechtliche und betriebliche Organisation persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen. Unternehmensformen Unternehmensführung. Grundbegriffe der Buchführung. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Erfassen der betrieblichen Abläufe. Mindestaufzeichnungen. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme - Inventur, Inventarium. Übersicht: Vermögen, Schulden, Aufwände, Erträge; Gewinn und Verlust. Jahresabschlüsse. Jahresabschluss. Kostenarten, Kostenstellen. Unternehmenszusammenschlüsse. Auflösung. Marketing. Gewerblicher Rechtsschutz. Absatzmanagement. Personalwesen: Rechtliche Grundlagen. Dienstvertrag. Werkvertrag. Kollektivvertrag. Informationen computerunterstützt einholen. Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Bruttolohnberechnung. Nettolohnberechnung. Lohnnebenkosten. Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerveranlagung. Unternehmensmanagement. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. Wirtschaftliche Grundbegriffe: Bedarf, Bedürfnis. Märkte - Beschaffungs- und Absatzmarkt; Preisbildung. Ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Wachstums- und Konjunkturpolitik. Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik. Betrieb und Unternehmen: Europäischer Binnenmarkt. Österreichs Wirtschaft im int. Kontext. Globalisierung. Verträge, Finanzierung, Zahlungsverkehr Finanzierung, Betrieb und Unternehmung. Kostenrechnung. Kalkulation. Anlage A/13/1 10/22

11 Didaktische Grundsätze: Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Anlage A/13/1 11/22

12 Bildungs- und Lehraufgabe: Installations- und Gebäudetechnik Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten kennen. Sie sollen die in diesem Beruf verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über Hygienevorschriften sowie Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen. Sie sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Sie sollen über die für den Beruf bedeutsamen Grundgesetze der Physik, Chemie, Elektrotechnik und Installationstechnik Bescheid wissen. Sie sollen über energieeffizienten und umweltbewussten Energieeinsatz Bescheid wissen. 1. Klasse 2. Klasse 65 Unterrichtseinheiten 75 Unterrichtseinheiten Technologie: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung. Werk- und Hilfsstoffe: Arten Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, Kunststoffe und Nichtmetalle, Hilfs- und Dichtungsmaterialien, Dämmstoffe. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung. Mechanische Technologie: Füge- und Trenntechniken. Physik und Chemie: Technologie: Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Arbeitsorganisation: Arbeitsplatz. Technische Unterlagen. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden. Materialauswahl. Mechanische Technologie: Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung. Dämmung. Rohrsysteme und -verbindungen: Arten. Herstellung. Montage. Justierung. Prüfung. Förder-, Sicherheits- und Sperrvorrichtungen. Rohrleitungs- und Regelsysteme: Arten. Verlegung. Wartung. Instandsetzung. Physik: Größen. Gesetze. Allgemeine Mechanik. Wärme. Temperatur. Schall, Schallschutz. Elektrotechnik: Größen. Gesetze. Wirkungen des elektrischen Stromes. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzeinrichtungen. Chemie: Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Physik Schall, Schallschutz, Wärme Temperatur. Chemie Elemente und Verbindungen. Physik und Chemie: Physik: Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Zustandsänderungen. Strömungslehre. Festigkeit. Installationstechnik: Energiearten. Verbrennung, Heizwert und Brennwert. Chemie: Korrosion. Luft und Wasser Eigenschaften und Aufbereitung. Elektrolytische Vorgänge. Technische Brenngase. Physik Mechanik der Flüssigkeiten und Gase, Strömungslehre. Chemie Eigenschaften und Aufbereitung von Wasser. Anlage A/13/1 12/22

13 Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 13/22

14 Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 47 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 2 Schularbeiten 1 Schularbeit 1 Schularbeit Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Hydraulik. Berechnungen zur Wärmelehre: Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Längen- und Volumsänderungen. Volumenstrom. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Volums- und Masseberechnungen. Druck. Hydraulik. Berechnungen zur Mechanik und Messtechnik: Steigung und Gefälle. Berechnungen zur Wärmelehre: Mischungsrechnungen. Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase: Dimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Volumenstrom. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Wärmelehre: Warmwasserbereitung. Brennstoff- und Energiebedarf Berechnungen zur Wärmelehre: Wärmemenge, -inhalt und Leistung. Mischungsrechnungen. Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase in Gas- und Sanitäranlagen: Dimensionierung, Strömungsgeschwindigkeit und Volumenstrom. Hauswasseranlage. Belastung, Leistung und Wirkungsgrad. Anschluss- und Einstellwert. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Formelsammlungen und technischen Unterlagen. Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Wärmelehre: Energiebedarf. Berechnungen zur Mechanik der Flüssigkeiten und Gase in Gas- und Sanitäranlagen: Dimensionierung. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 14/22

15 Bildungs- und Lehraufgabe: Computergestütztes Fachzeichnen Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und ausführen können. Sie sollen Freihandskizzen anfertigen, installationstechnische Unterlagen lesen und interpretieren sowie installationsund gebäudetechnische Konstruktionen entwerfen können. Sie sollen Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an rechnergestützten Systemen haben und installationstechnische Zeichnungen computergestützt anfertigen können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 37 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten Grundlagen des Zeichnens: Normen. Symbole. Darstellungsarten. Schnitte. Bemaßung. Maßstäbe. Beschriftung. Zeichnen zur Installationstechnik: Sinnbilder und Rohrleitungskennfarben nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien. Grundlagen des Bauzeichnens. Grundrissplan. Strang- und Raumschema. Anfertigung einfacher Leitungsskizzen. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von installationstechnischen Unterlagen. CAD: Übungen mit Programmen. Transfer von Daten. Zeichnen zur Installationstechnik: Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Dokumentation. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von installationstechnischen Unterlagen. CAD: Übungen mit modulspezifischen Programmen. Transfer von Daten. Zeichnen zur Steuer- und Regeltechnik: Ausarbeitung von Installationsplänen. Materialauszug. Anlagenschema. Dokumentation. Installations- und gebäudetechnische Konstruktionen: Anfertigen von Freihandskizzen. Ausführen, Lesen und Interpretieren von modulspezifischen Unterlagen. CAD: Übungen mit modulspezifischen Programmen. Transfer von Daten. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Computergestütztes Fachzeichnen sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge in den Lehrberufen der Installations- und Gebäudetechnik fördern, nützlich. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 15/22

16 Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen sowie durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Installations- und Gebäudetechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können. Sie sollen über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen, Hygienevorschriften und Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen sowie durch Mess- und Prüfmethoden die Vorgänge und Zusammenhänge in der Installations- und Gebäudetechnik besser verstehen, um die im Beruf vorkommenden Aufgaben lösen zu können. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 37 Unterrichtseinheiten 47 Unterrichtseinheiten 65 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfgeräte: Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten. Übungen im Bereich Physik: Druck. Dehnung.. Wärmetechnische Größen. Schallschutz. Übungen im Bereich Elektrotechnik: Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Übungen im Bereich Physik: Strömung Übungen im Bereich Chemie: Wasseruntersuchungen. Wasseraufbereitung. Werkstoffbestimmungen. Elektrotechnik: Elektrolytische Vorgänge. Funktion elektrotechnischer Bauteile im Installationsbereich. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Übungen im Bereich der Gasund Sanitärtechnik: Analysieren von Wasser und Wärmeträgern. Messen, Einstellen, Prüfen und Darstellen von Strömungsund Verbrennungsvorgängen. Einstellen von Steuer- und Regeleinrichtungen. Funktionskontrolle. Dokumentieren. Veranschaulichen der Funktion elektrotechnischer Bauteile. Übungen im Bereich der Steuer- und Regeltechnik: Messen, Prüfen und Einstellen von steuer-, regel- und antriebstechnischen Komponenten und Systemen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Anlage A/13/1 16/22

17 Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß handhaben, verarbeiten und entsorgen können. Sie sollen die Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik sich handhaben und instand halten können. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen, Hygienevorschriften und Umweltmaßnahmen vertraut sein. Sie sollen die Arbeitsverfahren und techniken sowie die Arbeitsverfahren an Rohrsystemen und verbindungen fachgerecht anwenden können 1. Klasse 2. Klasse 65Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen.. Sägen, Trennen, Feilen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Pressen, Flammarbeiten. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten. Dichtwerkstoffe, Dichtpasten, Gewindeschneidemulsionen, Bohremulsionen. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instand halten. Handwerkzeuge, Bohrmaschinen, Gewindeschneidmaschinen, Pressgeräte, Flammanlagen. Arbeitsverfahren und techniken: Messen. Anreißen. Zuschneiden. Spanendes und spanloses Formen. Feilen von Flächen und Winkeln nach Maß, Bohren und Senken, Gewindeschneiden Fügen. Verbinden von Rohren. Autogenschweißen - Grundlagen. Trennen. Trennen von Rohren nach Maß. 56 Unterrichtseinheiten Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Hygienevorschriften. Umweltschutzmaßnahmen. Löten von Kupferwerkstoffen, Kunststoffverarbeitung, Biegemaschinen, Autogenschweißanlage. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Zur Entsorgung vorbereiten. Flussmittel, Lote Kunststoffreiniger. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instand halten. Handhabung des Winkelschleifers, Lötgeräte, Kunststoffschweißgeräte, Biegemaschinen, Autogenschweißanlage. Arbeitsverfahren und techniken: Spanendes und spanloses Formen. Warmbiegen von Stahlrohren, Kaltbiegen von Rohren. Fügen. Weich- und Hartlöten von Kupferrohren, Verbinden von Kunststoffrohren Autogenschweißen- Linksschweißen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 17/22

18 Installationstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die zeitgemäßen Installationen von Gasverbrauchseinrichtungen, Wasserversorgungseinrichtungen und von Abwasseranlagen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgaben lösen können. 3. Klasse 103 Unterrichtseinheiten Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtsgrundlagen: Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Normen. Wasser: Eigenschaften. Quellarten. Gewinnung. Förderung. Versorgung. Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen: Verbrauchsleitungen und sanitäre Installationen. Armaturen. Sanitäre Einrichtungsgegenstände. Warmwasserbereitung und Sonderinstallationen. Korrosion. Dämmung. Ableitung der Abwässer. Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Gas: Arten. Eigenschaften. Technische Brenngase. Gewinnung. Förderung. Versorgung. Gasverbrauchsinstallationen: Öffentliche Gasversorgung. Verbrauchsleitungen für Erdgas-, Flüssiggas- und Gasverbrauchsanlagen. Abgasanlagen. Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Komplexe Aufgaben: Wasser: Versorgung. Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen: Sonderinstallationen. Gas: Versorgung. Gasverbrauchsinstallationen: Mess-, Prüf- und Regelsysteme. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 18/22

19 Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Arbeitsverfahren und -techniken sowie die Arbeitsverfahren an Leitungssystemen und -verbindungen fachgerecht anwenden können. Die Schülerinnen und Schüler sollen die speziellen Arbeitsverfahren und -techniken der Gas- und Wasserinstallation fachgerecht anwenden können. 3. Klasse 75 Unterrichtseinheiten Arbeitsverfahren und -techniken in der Gas- und Sanitärtechnik: Anfertigen. Montieren. In Betrieb nehmen. Feststellen und Beheben von Fehlern. Durchführen von Service und Wartungsarbeiten. Prüfen von Leitungen auf Belastung und Dichtheit. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Unterrichtsgegenstände Laboratoriumsübungen, Praktikum und Fachpraktikum sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 19/22

20 Steuer- und Regeltechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die zeitgemäßen Installationen von steuerungs- und regeltechnischen Einrichtungen kennen und unter Berücksichtigung der Sicherheit- und Umweltstandards praxisbezogene Aufgabenstellungen lösen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 4. Klasse 112 Unterrichtseinheiten Rechtsgrundlagen: Gesetzliche Vorschriften. Technische Richtlinien. Normen. Steuer- und Regeltechnik: Begriffe. Größen. Steuer-, Regel- und Antriebseinrichtungen. Analoge und digitale Messwertübertragung. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik. Fehlerbehebung. Service- und Wartungsarbeiten. Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeltechnik: Speicherprogrammierbare Steuerungen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/13/1 20/22

21 Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Organisation von Arbeits- und Planungsabläufen vertraut sein. 4. Klasse 56 Unterrichtseinheiten Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. Didaktische Grundsätze: Insbesondere ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachthemen zu achten. Anlage A/13/1 21/22

22 Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische, ihrer modularen Ausbildung entsprechende Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können. Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können. 4. Klasse 103 Unterrichtseinheiten Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kundinnen bzw. Kunden und Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. Didaktische Grundsätze: Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kundinnenorientiertem und kundenorientiertem Bezug. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und erfordert somit die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Anlage A/13/1 22/22

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