Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 06. Mietrecht, WEG, Teilungserklärung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 06. Mietrecht, WEG, Teilungserklärung"

Transkript

1 Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 06 Mietrecht, WEG, Teilungserklärung

2 Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Auf den Präsentations-/Schulungsfolien zu jedem Modul befinden sich Nummern die jeweils eine Frage im Arbeitshandbuch darstellen. Damit können Sie bei einer Frage schnell im entsprechenden Video oder direkt in den Ausbildungsunterlagen immer die entsprechenden Antworten finden. Die Antworten zu den Fragen können Sie auf 2 unterschiedliche Weisen erhalten. 1. In den Schulungsunterlagen/ Präsentationen, die Sie zu jedem Modul als PDF Dokument erhalten. 2. Sie schauen sich das entsprechende Modul nochmals als Video an. Tragen Sie in das Arbeitshandbuch die Antwort zu einer Frage in kurzen Stichworten ein. Die Abschlussprüfung selbst wird im Multiple-Choice Verfahren durchgeführt. Beispiel: Welcher Paragraph im BGB regelt den Lohnanspruch eines Immobilienmaklers: a), b), oder c)? a) 654 BGB b) 433 BGB c) 652 BGB Das Aufschreiben der Antworten in das Arbeitshandbuch führt zu einem deutlich höheren Lernerfolg, auch wenn Sie Antworten aus der Präsentation in der Regel ablesen können. Versuchen Sie direkt nach dem Anhören der Videos eigenständig die Fragen zu beantworten und erst danach als Hilfestellung auf die Unterlagen zurückzugreifen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Erfolg!

3 Modul 6 Teil 1 Frage 1 Welche Hauptpflichten entstehen im Mietvertrag für Vermieter und für Mieter laut 535 BGB? Frage 2 Welche 4 Inhalte müssen zwingend im Mietvertrag angegeben werden? Frage 3 Auf was muss bei der Vermietung von Wohnraum (ganze Zimmer, halbe Zimmer) beim Abschluss eines Mietvertrags besonders geachtet werden? Frage 4 Welche Vorgaben bestehen bei der Berechnung bzgl. der anrechenbaren Wohnfläche (0%,50% und 100%)?

4 Frage 5 Welche Einschränkungen gelten bei der Vermittlung von zweckgebundenen Wohnräumen? Welche Voraussetzung ist vom Mieter zu erfüllen? Was muss er vorlegen? Frage 6 Welche Regelung gilt bzgl. einer Mietminderung nach dem neuen Mietrechtsreformgesetzt 2013 in Bezug auf vom Vermieter durchgeführte energetische Modernisierungsmaßnahmen? Frage 7 Nennen Sie 3 Pflichten des Vermieters nach 535 und 536 BGB! Frage 8 Welche Fälligkeit zur Zahlung der Miete ist nach 556b BGB festgelegt?

5 Modul 6 Teil 2 Frage 9 Welchen HINWEIS könnten Sie einem Mieter einer Wohnung geben, wenn er unverzüglich die Beseitigung eines Mangels selbstständig beseitigen möchte und vom Vermieter dafür eine Kostenerstattung erhalten möchte? Frage 10 Welcher Tatbestand tritt für einen Mieter ein, wenn er bei einer Wohnungsübergabe einen bestehenden Mangel in einer Wohnung nicht im Übergabeprotokoll festgehalten hat? Frage 11 Welche grundsätzliche Pflicht hat ein Mieter, wenn nach Abschluss eines Mietvertrags ein Mangel in seiner Wohnung auftritt? Frage 12 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass ein Vermieter seinem Mieter die Wohnung nach 543 außerordentlich fristlos kündigen kann, wenn der Mieter seiner Mietzahlung nicht nachkommt?

6 Frage 13 Welche maximale Höhe an Mietkaution darf ein Vermieter von einem Mieter verlangen? Frage 14 Darf ein Vermieter bei Verzug der Mietzahlung auf die Kaution des Mieters zurückgreifen? Frage 15 Ein Mieter stellt bei Zugang der Betriebskostenabrechnung einen Fehler fest. Welche Frist gilt für den Mieter diesen Fehler dem Vermieter mitzuteilen? Frage 16 Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die Betriebskosten für einen Mieter durch den Vermieter nach 556a BGB umgelegt, wenn nichts anderes vereinbart worden ist?

7 Modul 6 Teil 3 Frage 17 Benennen Sie eine Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit ein Vermieter berechtigt ist eine Mieterhöhung durchzuführen! Frage 18 Mit der Mietrechtsreform 2013 gibt es für jedes Bundesland die Möglichkeit Kappungsgrenzen bzgl. der Mietpreise festzulegen. Was bedeutet dies genau? Frage 19 Nennen Sie eine Begründung, die ein Vermieter bei einer Mieterhöhung anführen kann, die er seinem Mieter schriftlich anzeigen muss! Frage 20 Ein Vermieter erhöht die Miete aufgrund durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen. Muss der Mieter diese Mieterhöhung akzeptieren? Welche Möglichkeiten hat der Mieter?

8 Frage 21 Ein Vermieter möchte in seinem Eigentum Modernisierungsmaßnahmen durchführen (mit erheblichen Einschränkungen für den Mieter). Er informiert seinen Mieter 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten. Welchen Fehler hat er hier gemacht? Frage 22 Ein Vermieter hat mit einem Mieter einen Staffelmietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen. Nach 2 Jahren steigen die ortsüblichen Mieten. Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung gegenüber seinem Mieter plausibel begründen? Frage 23 Ein Vermieter schließt einen Staffelmietvertrag mit seinem Mieter. Im Mietvertrag wird mit dem Mieter vereinbart, dass wenn der vom statistischen Bundesamt ermittelter Preisindex für Lebenshaltung sich um mehr als 10% innerhalb von einem Jahr erhöht, die Staffelmiete dementsprechend angepasst werden kann. Was ist hier zu beachten? Frage 24 Welche Zeitfrist muss ein Vermieter nach 558 BGB beachten, wenn er in kurzen Zeitabständen eine erneute Mieterhöhung durchführen möchte?

9 Frage 25 Welche Voraussetzung nach 560 BGB muss gegeben sein, damit ein Vermieter erhöhte Betriebskosten auf seinen Mieter umlegen kann? Frage 26 Nennen Sie die Grundsatzregel, die bei einem Eigentümerwechsel greift, wenn es hierbei um eine vermietete Wohnung geht. (Hinweis: Bezug auf Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses) Modul 6 Teil 4 Frage 27 Ein Vermieter vermietet sein Haus nur für 2 Jahre, in der Zeit in der er im Ausland arbeitet. Auf was muss er beim Abschluss seines Mietvertrags achten? Frage 28 Welches Recht besteht für einen Mieter, der einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, wenn er die Möglichkeit prüfen möchte das Mietverhältnis zu verlängern? (zeitliche Fristen beachten, Begründung)

10 Frage 29 Ein Ehepaar möchte ihren Mietvertrag künden. Der Ehemann setzt die Kündigung schriftlich auf, unterschreibt diese und lässt diese fristgerecht dem Vermieter zukommen. Welches Problem könnten hier trotzdem entstehen? Frage 30 Welche Kündigungsfristen muss ein Vermieter beachten, wenn er einem Mieter kündigen möchte, der bereits mehr als 5 Jahre oder mehr als 8 Jahre im Mietverhältnis steht? Frage 31 Welche Ausnahmen bestehen zur Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen als 3 Monate? Frage 32 Nennen Sie 2 Beispiele für ein berechtigtes Interesse eines Vermieters, die er als Kündigungsgrund gegenüber seinem Mieter aufführen kann!

11 Frage 33 Ein Eigentümer hat in seinem Haus eine Einliegerwohnung vermietet. Er möchte sein Haus leerstehend verkaufen, kann er dem Mieter kündigen? Wenn ja, welche Kündigungsfristen sind hierbei zu beachten? Frage 34 Nennen Sie 2 Gründe für besondere Härtefälle, die dazu führen können, dass ein Kündigungsschreiben vom Vermieter nicht rechtswirksam werden kann! Frage 35 Ein Vermieter möchte, dass seine Wohnung nicht dauerhaft benutzt wird und schließt mit einem Unternehmensberater einen Mietvertrag zur Nutzung der Wohnung an 4 Tagen in der Woche. Der Unternehmensberater nutzt allerdings abweichend die Wohnung trotzdem häufiger, daraufhin kündigt der Vermieter außerordentlich. Ist dies möglich? Was ist dabei zu beachten? Frage 36 In welcher Form muss eine Kündigung laut 568 ausgeführt werden?

12 Frage 37 Kann ein Vermieter seinem Mieter das Mietverhältnis kündigen, wenn er seine Wohnung verkaufen möchte und der neue Käufer die Wohnung selbst nutzen möchte? Modul 6 Teil 5 Frage 38 Eine vermietete Eigentumswohnung soll verkauft werden. Ein Käufer ist gefunden, der diese Wohnung erwerben möchte. Der Mieter sieht die Gefahr, dass der Erwerber die Wohnung in ein paar Jahren selbst nutzen möchte. Wie kann er diese Gefahr der Eigenbedarfskündigung in 2 oder 3 Jahren umgehen? (Hinweis: statt Miete Eigentümer sein) Frage 39 Welche maximalen Fristen bzgl. einer Eigenbedarfskündigung können nach 577a Abs. 2 durch die Landesregierung zum Schutz von Mietern festgelegt werden? Frage 40 Ein Vermieter hat in seine Mietverträge als Standardklausel die Übergabe der Wohnung wie im Anfangszustand aufgenommen. Damit soll der Mieter alle Renovierungen durchführen um diesen Zustand wieder herzustellen. Ist diese vertragliche Standardvereinbarung möglich?

13 Frage 41 Eine Neubauwohnung wird vermietet. Der Vermieter nimmt in den Mietvertrag auf, dass der Mieter den hochwertigen Parkettboden regelmäßig, mindestens 1 x im Jahr ölen wird, der Mieter stimmt zu. Ist diese Vereinbarung rechtens, was ist zu beachten? Frage 42 Welche Ausgaben (als Richtwert) können einem Mieter höchstens zugemutet werden zur Behebung von Kleinreparaturen in Prozent von der Jahresnettokaltmiete? Frage 43 Welche Paragraphen des BGB regeln die Gestaltung von vorformulierten Mietverträgen? Frage 44 Welche grundsätzliche Empfehlung/ Regelung gilt bei der Erstellung eines Mietvertrags, wenn der Mieter spezielle Vorgaben in den Mietvertrag aufnehmen möchte? (Hinweis: Formular, Standard)

14 Frage 45 Dürfen Sie als Makler einem Mieter oder Vermieter HINWEISE bei der Erstellung eines Mietvertrags geben? Was ist dabei zu beachten? Modul 6 Teil 6 Frage 46 Welche wesentlichen Inhalte definiert das Wohnungseigentumsgesetz? Frage 47 Beschreiben Sie kurz, was man unter dem Wohneigentum nach 1 (2) WEG versteht. Frage 48 Welche grundsätzliche Bedeutung hat der Miteigentumsanteil an einem Grundstück für den Erwerber einer Eigentumswohnung?

15 Frage 49 Nennen Sie 1 Kriterium, das durch den Miteigentumsanteil an einem Grundstück wesentlich beeinflusst wird! (relevant für den Eigentümer) Frage 50 Nennen Sie 3 Beispiele für das Sondereigentum, das einer Wohnung zugeordnet werden kann! Frage 51 Nennen Sie 4 typische Beispiele für das Gemeinschaftseigentum eines Gebäudes! Frage 52 In der Praxis entstehen immer wieder Probleme bei der Zuordnung von Teilen, Anlagen, Gegenstände etc. eines Gebäudes, ob diese zum Gemeinschaftseigentum gehören oder nicht. Wie kann diese Problematik vermieden werden?

16 Frage 53 Wie wird das Teileigentum nach 1 (3) WEG definiert? Modul 6 Teil 7 Frage 54 Ein Nachbar der Wohnungsanlage A ist an einem Stellplatz in der Wohnungsanlage A interessiert und möchte diesen kaufen. Der Eigentümer hat diesen Stellplatz als Sondernutzungsrecht zugeordnet bekommen. Kann er diesen Stellplatz problemlos verkaufen? Was muss er beachten? Frage 55 Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ein Sondernutzungsrecht nach der Begründung eines Wohnungseigentums neu eingeräumt oder verändert werden kann? Frage 56 Nennen Sie die 2 wesentlichen Arten der Begründung von Wohnungseigentum!

17 Frage 57 Welche grundsätzliche Bedeutung kommt dem Aufteilungsplan im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum zu? Frage 58 Beschreiben Sie kurz Sinn und Zweck einer Gemeinschaftsordnung! Frage 59 Nennen Sie 2 Pflichten eines Wohnungseigentümers nach 14 WEG, denen er im Interesse der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet ist! Frage 60 Nennen Sie 4 typische Kosten, die zu den laufenden Bewirtschaftungskosten einer Wohnungsanlage zugeordnet werden!

18 Frage 61 Welche Bedeutung haben Sonderumlagen für den einzelnen Eigentümer einer Wohnanlage? Frage 62 Ein Wohnungseigentümer veräußert seine Wohnung. In den letzten 10 Jahren hat er in die IH-Rücklagen in Höhe von Euro einbezahlt. Davon wurden nur 400 Euro aufgebraucht. Was passiert nach dem Verkauf seiner Wohnung mit dem Rest? Modul 6 Teil 8 Frage 63 Die Verteilung der Gemeinschaftskosten wird in 16 Abs. 2 WEG geregelt. Welche Möglichkeit besteht für eine Wohnungseigentümergemeinschaft abweichende Kostenverteilungsschlüssel festzulegen? Frage 64 Welche Bedeutung hat der Wirtschaftsplan für eine Wohnungseigentümergemeinschaft und bei welcher Gelegenheit muss dieser genehmigt werden?

19 Frage 65 Es findet der Verkauf einer Wohnung statt. Es bestehen noch offene Posten/ Lasten. Welche grundsätzliche Regelung gilt es hierbei zu beachten? Frage 66 Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine außerordentliche Eigentümerversammlung, zusätzlich zu der jährlichen, einberufen werden kann? Frage 67 Bei einer Eigentümerversammlung wird über die Reparatur der Heizungsanlage abgestimmt. Das bedeutet für jeden Eigentümer eine Sonderumlage von ca Euro. Was sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit? Frage 68 Auf welche maximale Dauer kann ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden, wenn ein Bauträger eine Wohnanlage neu fertigstellt?

20 Modul 6 Teil 9 Frage 69 Welche wesentliche Funktion erfüllt die Teilungserklärung nach 2 WEG? Frage 70 In welchem Dokument kann man in der Praxis in der Regel immer die Inhalte der definierten Gemeinschaftsordnung vorfinden? Frage 71 Nennen Sie 3 typische Inhalte, die in einer Teilungserklärung festgehalten werden!

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Die Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Die Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum

Mehr

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Voraussetzungen und Grenzen der Beschlussfassung 14. Oktober 2016 2 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Sondereigentum 3. Gemeinschaftseigentum 4. Verwaltung 5. Beschlüsse

Mehr

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der

Mehr

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist

Mehr

2. Aufgabensammlung Wohnungseigentum

2. Aufgabensammlung Wohnungseigentum Aufgabensammlung Wohnungseigentum Inhaltsverzeichnis 1 GRUNDLEGENDES 1 1 Begriffsdefinitionen 1 2 Sonder- oder Gemeinschaftseigentum 1 2 BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM 2 1 Ablauf der Begründung 2 2 Miteigentumsanteile

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum - 1 - CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum Notariat Dr. Michael Kleensang Telefon 06221/3350590 Bergheimer Straße 10-12 Fax 06221/33505999 69115 Heidelberg mail@notariat-kleensang.de

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen der und A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr. 22 5O996 K ö l n vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Evelyn Pauly-Rummel wird folgender Vertrag

Mehr

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr Im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten. Es dürfen nicht alle Kosten, die vom Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung

Mehr

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? von Richter Dr. Oliver Elzer Stand: 20. 1. 2007 20.1. 2007 Dr. Oliver Elzer Münsteraner

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10 Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

IMMOBILIENWIRTSCHAFT. Aufgabensammlung zur Prüfungsvorbereitung Immobilienkaufleute. schriftliche Abschlussprüfung im Prüfungsteil

IMMOBILIENWIRTSCHAFT. Aufgabensammlung zur Prüfungsvorbereitung Immobilienkaufleute. schriftliche Abschlussprüfung im Prüfungsteil Aufgabensammlung zur Prüfungsvorbereitung Immobilienkaufleute schriftliche Abschlussprüfung im Prüfungsteil IMMOBILIENWIRTSCHAFT 1 Kapitel: Der Ausbildungsbetrieb und Marktorientierung 1 Der Ausbildungsbetrieb

Mehr

Einführung in das Wohnungsmietrecht

Einführung in das Wohnungsmietrecht Einführung in das Wohnungsmietrecht Prof. Dr. Ingo Fritsche Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 1. Auflage ISSN Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist, soweit

Mehr

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar

Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar 19.11.2014 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel.

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel. HAUSVERWALTUNG Theodor-Heuss-Straße 46 61118 Bad Vilbel www.ac-immocenter.de info@ac-immocenter.de Telefon 06101 9 88 89 40 Telefax 06101 9 88 89 41 Mobil: 0163 4573743 Die Bedeutung der Hausverwaltung

Mehr

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter -

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter - SondereigentumSverwaltungSvertrag Zwischen der und Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße 39 09111 Chemnitz - Verwalter - Herr Fred Mustermann Musterstraße 98 67896 Mustersdorf - Eigentümer - wird

Mehr

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2001

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2001 Rechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2001 Thema: Mietrechtsreform Am 29.03.2001 hat der Deutsche Bundestag das Mietrechtsreformgesetz verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen

Mehr

Das Vermieter-Praxishandbuch

Das Vermieter-Praxishandbuch Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et

Mehr

Vorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17

Vorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Allgemeines Gleichbehandlungs gesetz (AGG) 23 Anwendungsbereich des AGG 23 Wann liegt ein Verstoß gegen das

Mehr

Über die Autorin 7. Teil I Von der Wohnungssuche bis zum Einzug 29. Kapitel 1 Tipps zur Wohnungssuche und Mietersuche ohne Makler 31

Über die Autorin 7. Teil I Von der Wohnungssuche bis zum Einzug 29. Kapitel 1 Tipps zur Wohnungssuche und Mietersuche ohne Makler 31 Inhaltsverzeichnis Über die Autorin 7 Einführung 21 Über dieses Buch 21 Konventionen in diesem Buch 23 Was Sie nicht lesen müssen 24 Törichte Annahmen über den Leser 25 Wie dieses Buch aufgebaut ist 25

Mehr

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Haufe Ratgeber plus Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter von Dr. Matthias Nöllke 3. Auflage 2010 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Haufe Fachbuch 06330 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Bearbeitet von Dr. Matthias Nöllke 5. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 254 S. Paperback ISBN 978 3 648 05578 6 Recht > Zivilrecht > Mietrecht,

Mehr

Mieterhöhung. Checkliste

Mieterhöhung. Checkliste Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene

Mehr

Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein?

Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein? Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein? Auf welche vertraglichen Regelungen Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung achten sollten Objekte und Vertragspartner Objekt: Neubau oder

Mehr

16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses 7 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie DABEI beachten müssen 16 Regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21 Mündliche

Mehr

Vermietertipps für mehr Rentabilität

Vermietertipps für mehr Rentabilität Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann 2. Auflage 2015. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68452 4 Format

Mehr

Studenten und Mietrecht

Studenten und Mietrecht Wilhelm Schupeta Studenten und Mietrecht Eine Untersuchung ausgewählter mietrechtlicher Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprobleme bei der Vermietung von Wohnraum in Studentenwohnheimen

Mehr

Energieausweise für Wohngebäude

Energieausweise für Wohngebäude 23 Energieausweise für Wohngebäude Energieausweise für Wohngebäude sollen dem künftigen Eigentümer bzw. Mieter einer Immobilie anschaulich vor Augen führen, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Der Gesetzgeber

Mehr

GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz

GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln MietRÄndG Mai 2013 Herausgeber:

Mehr

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

Mappe zur Wohnungsübergabe

Mappe zur Wohnungsübergabe Mappe zur Wohnungsübergabe Einzug - Checkliste bei Einzug eines Mieters - Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug eines Mieters - Quittung Schlüsselübergabe (an den Mieter) Auszug - Checkliste bei Auszug

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer

Mehr

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen

Mehr

Erfolgreiche Vermietung und Verwaltung 15. Grundverständnis für Wohnungen 17. Vorbereitung der Vermietung 19. Die erfolgreiche Vermietung 41

Erfolgreiche Vermietung und Verwaltung 15. Grundverständnis für Wohnungen 17. Vorbereitung der Vermietung 19. Die erfolgreiche Vermietung 41 Schnellübersicht Seite Erfolgreiche Vermietung und Verwaltung 15 Grundverständnis für Wohnungen 17 Vorbereitung der Vermietung 19 Die erfolgreiche Vermietung 41 Verwaltung des Mieters 83 Beendigung eines

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

3. Typ: Überlassungsverträge

3. Typ: Überlassungsverträge 38. Lehreinheit: Überlassungsverträge I. Übersicht 3. Typ: Überlassungsverträge Überlassungsverträge Überlassung ohne Übergang des Eigentum Überlassung mit Übergang des Eigentums entgeltlich unentgeltlich

Mehr

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter... Inhalt A. Einleitung... 11 B. Die Haftung des Vermieters... 13 I. Überblick über die Gewährleistungsrechte... 13 II. Begriff des Mangels... 15 1. Einschränkungen des Mangelbegriffs... 17 a) Vorhersehbarkeit...

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Haus & Grund Haus und Grund GmbH Haus & Grund Haus und Grund GmbH des Haus-, Wohnungsund Grundeigentümervereins Mülheim-Ruhr e.v. Verwaltervertrag für Wohnungseigentum Zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses/der Häuser

Mehr

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Ihr Recht als Mieter

Ihr Recht als Mieter stern-ratgeber Ihr Recht als Mieter Vom Mietvertrag bis zur Kündigung - was Sie dürfen, was Sie müssen von Wolfgang Jüngst 2009 Linde Verlag Wien 2009 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Gesamtinhalt... 7 Erfolgreiche Vermietung und Verwaltung... 15 Grundverständnis für Wohnungen eine Einführung... 17 1 2 Vorbereitung der Vermietung.... 19 Die erfolgreiche Vermietung.... 45 3 Verwaltung

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die Mietzahlung. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Inhalt. Kapitel 1 Die Mietzahlung. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Kapitel 1 Die Mietzahlung Wann muss ich meine Miete zahlen? 16 Kann der Vermieter von mir eine Einzugsermächtigung verlangen? 18 Darf der Vermieter einen Aufschlag berechnen,

Mehr

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings

Mehr

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung 33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510 Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren

Mehr

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Die Hausordnung im Mietrecht von Rechtsanwältin Kerstin Seidl, Herne* 86. Jahrgang 2012, Heft 12

SchiedsamtsZeitung. Die Hausordnung im Mietrecht von Rechtsanwältin Kerstin Seidl, Herne* 86. Jahrgang 2012, Heft 12 Die Hausordnung im Mietrecht von Rechtsanwältin Kerstin Seidl, Herne* VII. Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Hausordnung (3) Besonderheit: Reinigungspflicht/Schneeund Eisbeseitigung Die rechtlichen

Mehr

Muster eines Geschäftsraummietvertrages *)

Muster eines Geschäftsraummietvertrages *) Muster eines Geschäftsraummietvertrages *) Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Übungsaufgaben mit Lösungen Aufgabe 1: Antwort 1: Aufgabe 2: Antwort 2: Aufgabe 3: Antwort 3:

Übungsaufgaben mit Lösungen Aufgabe 1: Antwort 1: Aufgabe 2: Antwort 2: Aufgabe 3: Antwort 3: Übungsaufgaben mit Lösungen Aufgabe 1: Widerspricht die Bestimmung des 94 BGB nicht der Möglichkeit, einzelne Wohnungen zu verkaufen? Antwort 1: Eigentlich ja jede einzelne Wohnung ist als Teil des Gebäudes

Mehr

Als Verwendungen i. S. des 547 BGB (a.f.) wurden Leistungen bezeichnet, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich waren.

Als Verwendungen i. S. des 547 BGB (a.f.) wurden Leistungen bezeichnet, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich waren. Das im Folgenden genannte "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts" vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) trat am 01. September 2001 in Kraft. 1. Bürgerliches Gesetzbuch 1.1. Aufwendungsersatz

Mehr

Inhalt Vorwort Der Mietvertrag Wie viel muss ich zahlen? Wohnen zur Miete

Inhalt Vorwort Der Mietvertrag Wie viel muss ich zahlen? Wohnen zur Miete 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Der Mietvertrag 8 Wann ist der Mietvertrag wirksam? 11 Wer ist eigentlich Mieter? 14 Gilt wirklich alles im Vertrag? 18 Wenn ein Vertrag befristet wird 19 Üblich: Leistung einer Kaution

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 20/2007 Umstellung auf Fernwärme: Darf der Vermieter einseitig umstellen? (BGH, U. v. 27.6.2007 VIII ZR 202/06) Sachverhalt: Die Wohnung

Mehr

Abmahnungen und Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung

Abmahnungen und Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung information seite 1 von 5 Beendigung des Mietvertragsverhältnisses Der Gesetzgeber gestattet dem Vermieter von Wohnraum die Beendigung (Kündigung) des Mietvertragsverhältnisses nur dann, wenn der Vermieter

Mehr

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.:

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 23.0412017 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Referent: Rechtsanwalt Thomas Kern Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Aufbau- und Vertiefung Fall 8 I

Aufbau- und Vertiefung Fall 8 I Aufbau- und Vertiefung Fall 8 I 1. Welchen grundrechtlichen Schutz genießt das Besitzrecht des Mieters? Den aus Art. 14 GG, da das Besitzrecht Eigentum i. S. v. Art. 14 GG ist (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993,

Mehr

Wohnungseigentumsverwalter Bestellung & Abberufung

Wohnungseigentumsverwalter Bestellung & Abberufung Bestellung & Abberufung 9. September 2014 RA Gerold Happ Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht Haus & Grund Deutschland Muss ein Verwalter bestellt werden? Kein Zwang zur Bestellung eines Verwalters

Mehr

Besondere Informationen Eigentümer bei Wohnungseigentum

Besondere Informationen Eigentümer bei Wohnungseigentum Besondere Informationen Eigentümer bei Wohnungseigentum 1. Grundbucheintrag Eigentümerwechsel Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Ausschließlich

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Randnummer INHALTSVERZEICHNIS. Einführung A. Das Recht und sein Inhaber I. Recht und Verpflichtung II. Inhaber und Träger von Rechten

Randnummer INHALTSVERZEICHNIS. Einführung A. Das Recht und sein Inhaber I. Recht und Verpflichtung II. Inhaber und Träger von Rechten INHALTSVERZEICHNIS Randnummer Einführung A. Das Recht und sein Inhaber I. Recht und Verpflichtung II. Inhaber und Träger von Rechten B. Grundlage der Rechte und Pflichten im Privatrecht I. Rechtsverhältnis

Mehr

Anforderung an die Hausverwaltung

Anforderung an die Hausverwaltung Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich

Mehr

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter Einleitung Problemstellung Übersicht Identität zwischen Vermieter, Veräußerer und Eigentümer Begründungen für das Identitätserfordernis Streitstand

Mehr

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber

Mehr

Schurig & Sehmsdorf Rechtsanwälte, Partnerschaft, Postgasse 2, Weiden

Schurig & Sehmsdorf Rechtsanwälte, Partnerschaft, Postgasse 2, Weiden Ihre Rechte als Mieter 1. Mietvertragsschluss Ein Mietvertrag kann schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder durch schlüssiges Verhalten wirksam geschlossen werden. Wird ein Mietvertrag nicht

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit Manuskript Notizbuch Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten AutorIn: Christine Grigoleit Redaktion: Wirtschaft und Soziales Sendedatum: 13.02.2017 Sendezeit Programm:

Mehr

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG

AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG am 08.11.2013 Jost Emmerich Richter am Amtsgericht München 2 Ziele des MietRÄndG Übersicht über die Neuerungen Relevanz für die WEG Verwaltung Auswirkungen

Mehr

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau 558-1) Folgende Wohnungs-Angaben liegen vor: Mietvertrag vom 1. Okt. X1, Wohnfläche 90 qm, Grundmiete 585,-, BeKo-VZ 207,-, ortsübliche Vergleichsmiete 6,90 /qm/mo Zu welchem Datum kann frühestens eine

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 9/2014:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 9/2014: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 9/2014: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Vertragsrecht: Kündigungsschutz für Senioren Nachvertragliche Pflichten: Vermieter muss Post an den alten Mieter aufbewahren

Mehr

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer W.I.R. WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte PartG mbb Tel.: 030 405994-0 Fax: 030 405994-16

Mehr