Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge"

Transkript

1 Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Definition von einfachen Fällen überwachungsbedürftiger Anlagen in Schienenfahrzeugen gemäß 33 (4) EBO Sachkundige führen folgende Prüfungen durch bei: 1. Druckgeräten und Druckbehältern Prüfung vor Inbetriebnahme (erstmalig, nach einer Änderung bzw. einer wesentlichen Veränderung) Druckgeräte gemäß 14 Abs. 3 Nr. 2 BetrSichV Druckbehälter gemäß 14 Abs. 3 Nr. 3 BetrSichV (p x V 200 bar x Liter) planmäßig wiederkehrende Prüfung Druckgeräte, die nicht in 15 Abs. 5 Satz 1 BetrSichV genannt sind Druckbehälter gemäß 15 Abs. 9 BetrSichV (p x V 1000 bar x Liter) 2. Behälter- und Rohrleitungsanlagen für brennbare Flüssigkeiten planmäßig wiederkehrende Prüfungen *) bei brennbaren Betriebsflüssigkeiten (Dieselkraftstoff und Heizöl EL) Rauminhalt der Behälter 4000 Liter Die Prüfung der Brennstoffversorgungsanlagen von Dampfkesseln sowie Heizgeräte und Brenner dürfen nur Sachverständige durchführen. 3. Getränkeschankanlagen Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß 33 Abs. 1 EBO planmäßig wiederkehrende Prüfungen *) gemäß 33 Abs. 1 EBO 4. Flüssiggasanlagen Flüssiggasanlagen außer Treibgasanlagen mit bis zu vier Stück Druckgasbehältern des Fassungsvermögens von je 11 kg Flüssiggas Prüfung vor Inbetriebnahme (erstmalig, nach einer Änderung bzw. einer wesentlichen Veränderung) Anlagen gemäß 1 Nr. 1 und 2 zur BGV D 34 (VBG 21) Verwendung von Flüssiggas einschließlich Durchführungsanweisung bzw. DIN EN T 4 Nr. 4 planmäßig wiederkehrende Prüfungen *) Anlagen gemäß 1 Nr. 1 und 2 zur BGV D 34 (VBG 21) Verwendung von Flüssiggas einschließlich Durchführungsanweisung bzw. DIN EN T 4 Nr. 5.2 Erstellt durch: Eisenbahn-Bundesamt Referat 32 - Zulassung und Aufsicht Fahrzeuge des Güterverkehrs, Nebenfahrzeuge, überwachungs- und genehmigungsbedürftige Anlagen, Fügetechnik, Werkstofftechnik, Arbeitsschutz Vorgebirgsstraße Bonn gültig ab: U:\Ga3213\VwRili\VwRili_ÜAnl\Anlagen\Anlage 13\Anlage13_ doc

2 - 2 - *) Die Fristen, Tiefen und Inhalte der planmäßig wiederkehrenden Prüfungen der jeweiligen überwachungsbedürftigen Gesamtanlage und der Anlagenteile ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter bzw. vom Betreiber im Rahmen der sicherheitstechnischen Bewertung unter Berücksichtigung des Drittschutzes zu ermitteln. Dabei ist in Erfüllung der Sicherheit und Ordnung auch festzulegen, welche Gesamtanlagen bzw. Anlagenteile von Sachverständigen planmäßig wiederkehrend geprüft werden müssen und welche Gesamtanlagen und Anlagenteile von Sachkundigen planmäßig wiederkehrend geprüft werden dürfen. 5. Sonstige einfache Fälle 5.1 Druckbehälteranlagen als pneumatische Bremsausrüstung Die Festlegungen im Punkt 1 stützen sich mit den Angaben über die Prüfbefugnis der Sachkundigen auf die gesetzlichen Forderungen gemäß 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BetrSichV für das Prüfen von Druckbehälteranlagen, die sich aus einfachen Druckbehältern (Richtlinie 87/404/EWG) und Druckgeräten (Richtlinie 97/23/EG) zusammensetzen, ab. Im Bereich der in Schienenfahrzeugen installierten Druckbehälteranlagen, z.b. die pneumatische Bremsausrüstung, kann die zuständige Behörde in Würdigung des Gefahrpotentials und Beachtung der gegebenen Bedingungen angemessene Entscheidungen zur Präzisierung der o.g. gesetzlichen Forderungen treffen. Hinsichtlich der Befugnis zur Prüfung der Druckbehälteranlage bei Schienenfahrzeugen durch Sachkundige wird folgendes festgelegt: Potential der Druckgefahr Hauptluftleitung (HL) und übrige pneumatische Bremsausrüstung Betriebsdruck p max 6 bar Gegebene Bedingungen Pneumatische Bremsausrüstungen Hauptluftbehälterleitung (HB) nicht vorhanden oder nur durchgehend In Schienenfahrzeugen sind nur pneumatischen Komponenten vorhanden, die mit Betriebsdruck der HL p max 6 bar beaufschlagt werden Hauptluftleitung (HL) und übrige pneumatische Bremsausrüstung Vorratsluftbehälter können hergestellt worden sein als: einfache Druckbehälter nach 6. GPSGV bzw. Richtlinie 87/404/EWG (DIN EN 286-3/ UIC 834/UIC oder DIN EN 286-4) oder Behälter nach 14. GPSGV bzw. Richtlinie 97/23/EG Verbindliche Angaben enthalten die Behälterkennzeichnung mit den Herkunfts- und Betriebszeichen Behälterbegleitdokumentation gemäß DIN EN 286-3, Nr. 15 Bescheinigung über die Baumusterprüfung gemäß DIN EN 286-3, Anhang D oder DIN EN 286-4, Anhang D

3 - 3 - Herstellerdokumente für Druckgeräte Konformitätserklärung Betriebsanleitung Die Betriebsanleitungen enthalten Forderungen des Herstellers über die bestimmungsgemäße Verwendung im Betrieb, auch über einzuhaltende Prüffristen Bremszylinder Behälter nach 14. GPSGV bzw. Richtlinie 97/23/EG Es gilt die Herstellerdokumentation: - Konformitätserklärung - Betriebsanleitung Steuerventile, Lastabbremsung, Absperrhähne, Schleuder- oder Staubfilter druckhaltende Ausrüstungsteile gemäß 14. GPSGV bzw. Richtlinie 97/23/EG Es gilt die Herstellerdokumentation: - Konformitätserklärung - Betriebsanleitung Rohrleitungen Für Rohr- und Schlauchleitungen siehe 14. GPSGV bzw. Richtlinie 97/23/EG (Bei den Rohrleitungen für Druckluft in Schienenfahrzeugen ist im Regelfall gute Ingenieurpraxis gemäß Art. 3 Abs. 3. Richtlinie 97/23/EG zu erfüllen. Den Rohrleitungen sind vom Hersteller ausreichende Benutzeranweisungen beizufügen. Sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller ermittelt werden kann.) Sicherheitsventile In der Druckluftanlage bzw. pneumatischen Bremsausrüstung der Reisezug- und Güterwagen sind im Regelfall Sicherheitsventile oder vergleichbare Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion gemäß 14. GPSGV bzw. Richtlinie 97/23/EG nicht vorhanden. Ist in der Druckluftanlage bzw. pneumatischen Bremsausrüstung ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion integriert, darf der Sachkundige die gesamte Druckluftanlage bzw. pneumatischen Bremsausrüstung dieses Schienenfahrzeuges nicht prüfen. Er darf Anlagenteile planmäßig wiederkehrend prüfen, wenn die Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Bewertung entsprechende Festlegungen enthält.

4 Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Sachkundigen In der TRB 502, Abschnitt 3 sind die Anforderungen an Sachkundige genannt. Kann der Sachkundige das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach 32 Satz 1 Nr. 5 Druckbehälterverordnung gemäß Anlage 3 der Richtlinie für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen für Sachkundige nach 32 DruckbehV (Bek. Des BMA vom ) vorlegen, so ist zur Erlangung notwendiger Fachkenntnisse zur Richtlinie über einfache Druckbehälter und über Druckgeräte der Besuch z.b. folgender Lehrgänge nachzuweisen: Qualifikation von ehemaligen Sachkundigen nach 32 DruckbehV hinsichtlich Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung Fortbildungsveranstaltung für befähigte Personen bzw. ehem. Sachkundige nach 32 DruckbehV für die Sachgebiete Druckbehälter und Rohrleitungen. Qualifikation zum Sachkundigen bei von der zuständigen Behörde anerkannten Lehreinrichtungen und auf der Grundlage von Lehrplänen, die mit der zuständigen Behörde vorher abgestimmt wurden Prüfauftrag Dem Sachkundigen muss ein Prüfauftrag gemäß dem Muster der TRB 502, Anlage 2 erteilt werden. Als Rechtsgrundlage gilt statt Anlage 1 der TRB 502 der 33 Abs. 4, 2. Halbsatz EBO. Der einfache Fall ist die pneumatische Bremsausrüstung eines Schienenfahrzeuges in der gemäß Nr genannten Ausführung Prüfausführung Der Sachkundige prüft, eigenverantwortlich, weisungsfrei, unabhängig, unparteiisch und in eigener Zuständigkeit. Die Prüfgegenstände sind zur Gewährleistung von Rückrufaktionen nachweisbar in Listen je Einzelschienenfahrzeug zu erfassen (siehe VwRili Anlage 9). Die Prüfergebnisse sind gemäß 33 Abs. 6 EBO nachzuweisen. Vorzugsweise sind Prüfbescheinigungen nach dem Muster gemäß VwRili Anlage 5.4 zu verwenden. Zur Prüfbescheinigung sind die o.g. Behälterbegleitdokumentationen bzw. Herstellerdokumente beizulegen.

5 - 5 - Kommt der Sachkundige nach Studium der Betriebsanleitungen und aufgrund seiner bei der Prüfung vor Inbetriebnahme gewonnenen Erkenntnisse zur Überzeugung, dass Hinweise zur Frist, zum Inhalt und zum Umfang für die planmäßig wiederkehrende Prüfung erforderlich werden, hat er dies in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Grundlage für Sichtprüfungen ist die DIN EN 13018; für Dichtheitsprüfungen die DIN EN 13625, die EN 1593 und die EN 1779 und für Druckprüfungen ist das AD Merkblatt HP 30. Die Festlegungen können aufgrund neuer Rechtsvorschriften oder neuer Erkenntnisse geändert werden.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Anlage 1 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge

Anlage 1 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Anlage 1 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung nach 33 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Inhalt

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung

Mehr

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath

expertl^l verlag Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Druckbehälter und Rohrleitungen Herstellung, Betrieb und Prüfung Dipl.-Ing. Rudolf J. Fath Dr.-Ing. Udo Heisel Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Dr.-Ing. Arnold Schorpp Dipl.-Ing. (FH) Joachim Seibold 2., aktualisierte

Mehr

Herzlich Willkommen! Albrecht Förster. heliotec Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh

Herzlich Willkommen! Albrecht Förster. heliotec Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh Herzlich Willkommen! Albrecht Förster 1 Der Betrieb von Druckanlagen im Licht der Betriebssicherheitsverordnung 25. Windenergietage 08.-10.11.2016, Potsdam Albrecht Förster 2 BetriebsSicherheitsVerordnung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-

Mehr

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012 969 BGG/GUV-G 969 Grundsatz Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen April 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage

Mehr

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle

Mehr

Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?

Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? 1 von 8 Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? Ja! Siehe hierzu aktuell BetrSichV 1 (2), GPSG 2 (7) sowie Richtlinie 97/23/EG Artikel 1 (2) 2.1. Auch schon in der inzwischen

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel.

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel. Inhaltsverzeichnis 1. Druckbehälter - TRB TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ BetrSichV TRBS 1111 TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 2 TRBS 1201 Teil 3 TRBS 1203 TRBS 1203 Teil 2 TRBS 2141 TRBS 2141 Teil 1 TRBS 2141 Teil

Mehr

Arbeitsschutztag 2003

Arbeitsschutztag 2003 Arbeitsschutztag 2003 Betriebssicherheitsverordnung Erste Erfahrungen aus der Sicht der zuständigen Behörde nützliche URL: http://ped.eurodyn.com/de/index.html http://lasi.osha.de/news/leitlinien_betrsichv.pdf

Mehr

Anhang 2 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge

Anhang 2 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Anhang 2 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Druckluft-, Hydraulik- und Flüssiggasanlagen Inhalt Seite 1. Allgemeines zu Druckbehälteranlagen in Schienenfahrzeugen

Mehr

Anlage 3: Anforderungen an das Personal im Tätigkeitsbereich. Druckgeräte und einfache Druckbehälter.

Anlage 3: Anforderungen an das Personal im Tätigkeitsbereich. Druckgeräte und einfache Druckbehälter. Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Anlage 3: Anforderungen

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist

Mehr

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und

Mehr

Prüfung von Druckanlagen. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS

Prüfung von Druckanlagen. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS Prüfung von Druckanlagen Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS Prüfung von Druckanlagen, Guterl, 03-2011 28.03.2011 Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt - Gerätesicherheit

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz

Mehr

Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)

Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA) Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA) Vom 01. Juli 2002 (BArbBl. 7-8/2002 S. 143) TRbF 01 Die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten

Mehr

Befähigte Personen für Druckbehälter und Rohrleitungen

Befähigte Personen für Druckbehälter und Rohrleitungen Befähigte Personen für Druckbehälter und Rohrleitungen von Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Weinzierl Autoren der 1. Auflagen 1995: Der Sachkundige für Druckbehälter": Dipl.-Ing. Norbert Bauer Der Sachkundige für

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der

Mehr

in der Betriebssicherheitsverordnung

in der Betriebssicherheitsverordnung Bayerischer Arbeitsschutztag Neuordnung des Sachverständigenwesens in der Betriebssicherheitsverordnung 4. Juli 2008 LGL, München (Pfarrstraße) Dipl.-Ing. (Univ.) Andreas Neubig Stand: Juli 2008 Copyright:

Mehr

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements

Mehr

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N R U N D S C H R E I B E N FAK, WE, ZUV, SB-DUB Bearbeiter/in: Walther von Loebenstein Schlagwort : Prüfung von Druckbehältern Der Präsident Gruppe H Stellenzeichen / Tel. Datum: SDU L / 28888 12. Dezember

Mehr

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der

Mehr

Anlage 3 zur Verwaltungsrichtlinie über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen nach 33 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Konzept

Anlage 3 zur Verwaltungsrichtlinie über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen nach 33 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Konzept Anlage 3 zur Verwaltungsrichtlinie über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen nach 33 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Konzept zur theoretischen und praktischen Spezialausbildung von Anwärtern

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Mehr

Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung C1 Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige drucktechnische Anlagen - Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Rohrleitungen, Füllanlagen, ortsbewegliche Druckgeräte

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,

Mehr

Prüfhandbuch für Flüssiggas-Anlagen

Prüfhandbuch für Flüssiggas-Anlagen Prüfhandbuch für Flüssiggas-Anlagen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte

Mehr

BAGOM LPG Tank und Services GmbH. BAGOM Prüfkonzept

BAGOM LPG Tank und Services GmbH. BAGOM Prüfkonzept BAGOM Prüfkonzept Prüfkonzept für die wiederkehrende Prüfung gemäß 16 BetrSichV von erdgedeckten Flüssiggasbehältern nach Anhang 2, Abschnitt 4, Nummer 6.17.4 I n h a l t 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Geltungsbereich

Mehr

Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter

Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Merkblatt für Betreiber Geltungsbereich: Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013

Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013 Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 498 (A) Oktober 2013 Druckbehälter in Rohrleitungen und Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des

Mehr

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft Informationsveranstaltung Fernwärmegemeinschaft 22. 03.2004 Die Betriebssicherheitsverordnung Umsetzung in den Betrieben Referent : DI Günter Hammer TÜV Nord Anlagentechnik Bereich : Ost Region : Halle

Mehr

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5 TABELLE 1: HÖCHSTFRISTEN FÜR DIE WIEDERKEHRENDEN PRÜFUNGEN VON ANLAGENTEILEN DURCH EINE ZÜS Anlagenteil Tabelle Äußere Innere Festigkeitsprüfung Dampfkessel (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.9)

Mehr

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Workshop Energiekostenreduzierung

Workshop Energiekostenreduzierung Workshop Energiekostenreduzierung 1 Inhalt BetrSichV Betreiberverpflichtung Karenzzeiten Prüffristen Anlagenkataster Übersicht über die Technischen Regeln Betrieb von Dampfkesseln, Kesselwärter Konservierung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Revision der BAM-GGR002

Revision der BAM-GGR002 Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

Kieselgurfilter für den Weinbau

Kieselgurfilter für den Weinbau 2 Kieselgurfilter für den Weinbau Technische Information Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Inhalt 1 Zweck... 3 2 Begriffe... 3 3 Arbeitsverfahren... 3 4 Sicherheitstechnische Maßnahmen... 4 4.1

Mehr

BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen

BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen BGG 946 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen (bisher ZH 1/59) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen

Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen

Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRGS) von Dampfsterilisatoren von Druckgasflaschen Umgang mit Sauerstoff-Flaschen

Mehr

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung DRGS Consulting wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen beim Anlagenbetrieb Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Fachveranstaltung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen IGV Positionspapier 01.09.2016 Ind Industriegaseverband e.v. Französische Str. 8 10117 Berlin Telefon: 0203 206 458-800 Telefax: 030 206 458-815 e-mail:

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009

Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009 Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt G 651/ VdTÜV M 510 Juli 2009 Erdgastankstellen Der DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher Verein fördert seit 1859

Mehr

Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.

Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. (Pflichten auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der zu erwartenden bundesweiten VAUwS ) René Richter Sachverständiger

Mehr

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger?

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger? 3. Fachgespräch Druckgeräte 2007 Von den Teilnehmern eingereichte Fragen zum Fachgespräch Druckgeräte am 26. Juni 2007 Zulassung/Zertifizierung Ab Mitte 2002 sind die Atemluftflaschen nicht mehr dem ADR

Mehr

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Neue Sicherheitsregeln für Biogasanlagen - Wichtige Änderungen - Änderungsbedarf der Sicherheitsregeln ergab sich aus folgenden Gründen: Neue Erkenntnisse

Mehr

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de

Mehr

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2016. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz

Mehr

Die Kform 2011 und alle vorherigen Versionen werden ab Juni 2016 durch die neue. BFS Kform online.

Die Kform 2011 und alle vorherigen Versionen werden ab Juni 2016 durch die neue. BFS Kform online. Die Kform 2011 und alle vorherigen Versionen werden ab Juni 2016 durch die neue BFS Kform online http://bfsform.bfs-kaelte-klima.de abgelöst Der hier folgende Text ist nur noch für Suchmaschinen interessant

Mehr

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz 4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Die befähigte Person 12.10.2010 Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt Würzburg Dr.-Ing. Klaus Büdicker, Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG Schweinfurt

Mehr

Inbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten

Inbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten Inbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten (PED Konf. München 2005.06.08) Technische Regelung vor dem EU-Anschluß Ungarns Regierungsverordnung Nr. 29/1960. (VI.7.) NIM Verordnung Nr. 4/1979.

Mehr

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. . Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten

Mehr

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt

Mehr

Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011

Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011 Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Vorteile von Baugruppen / Ralf Brinkmann / WTT-Expo, 28. September 2011 / 1 Baugruppen

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Vortrag für Kongress Gesünder Arbeiten in Niedersachsen 2003 in Osnabrück Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.

Mehr

Explosionsschutz aktuell und umfassend

Explosionsschutz aktuell und umfassend TÜV NORD Akademie Technische Sicherheit Explosionsschutz aktuell und umfassend Save the date! (s. Innenteil) Explosionsschutz Fachtagung 25. April 2017 www.tuev-nord.de/tk-ex TÜV NORD GROUP Technische

Mehr

Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen 968 BGG/GUV-G 968 Grundsatz Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen März 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche

Mehr

Spannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN

Spannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN WEKR PRAXISLÖSUNGEN Jörg Adamus Mathias Diedrich Arbeiten unter Spannung sicher durchführen Ausrüstung und Arbeitsverfahren Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen Befähigung von AuS-Personal

Mehr

Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung am Beispiel von Gerüsten auf Baustellen

Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung am Beispiel von Gerüsten auf Baustellen 1 Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung am Beispiel von Gerüsten auf Baustellen 6. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, 26.11.2003, Magdeburg 2 Die Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

NETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen

NETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004

Mehr

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV)

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV) 634 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 25 vom 2. Juni 2005 Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV) Anlage 1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Kabinettsentwurf vom August 2014 Tagung Sicher und gesund in die Zukunft Am 24./25. September 2014 in Damp BetrSichV, Gtl, 09-2014 Novellierung der BetrSichV

Mehr

Die BetrSichV - Zusammenfassung der Anforderungen an Flüssiggasanlagen

Die BetrSichV - Zusammenfassung der Anforderungen an Flüssiggasanlagen Anlage 1 Die BetrSichV - Zusammenfassung der Anforderungen an Flüssiggasanlagen Inhalt A A1 Allgemeines Geltungsbereich A 1.1 A 1.2 Bereitstellung jeglicher Arbeitsmittel Überwachungsbedürftige Anlagen

Mehr

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der

Mehr

PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Kurzvorstellung. Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.

PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Kurzvorstellung. Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819. Products Solutions Services PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.121 Folie 1 PED in der Messtechnik Kurzvorstellung Regina

Mehr

Schlauchleitungs-Management. Maintenance Dortmund

Schlauchleitungs-Management. Maintenance Dortmund Schlauchleitungs-Management Maintenance Dortmund 20. + 21.02.2013 AGENDA 1. Einleitung 2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3. BGR 237 - Sicherheitsrichtlinien für Hydraulik-Schlauchleitungen 4.

Mehr

Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person

Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person Autor: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Ensmann Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person Sind Elektrofachkräfte gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 "automatisch" auch befähigte Personen

Mehr

Eintauchheizung Typ IN 16.. PTB 99 ATEX 1009 U. Mai thuba AG CH-4015 Basel Telefon Telefax

Eintauchheizung Typ IN 16.. PTB 99 ATEX 1009 U. Mai thuba AG CH-4015 Basel Telefon Telefax Eintauchheizung Typ IN 16.. PTB 99 ATEX 1009 U Mai 1999 thuba AG CH-4015 Basel Telefon +41 061 307 80 00 Telefax +41 061 307 80 10 headoffice@thuba.com www.thuba.com Manual PTB 99 ATEX 1009 U 2 Eintauchheizung

Mehr

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 21. Windenergietage Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an? 15.11.2012 Schematischer Aufbau Regeln, Richtlinien etc. EU Grundgesetz Rechte und Richtlinien Staat Sozialpartner Unfallversicherungsträger

Mehr

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach

1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt

Mehr

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014

Mehr

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter

Mehr

TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen

TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor

Mehr

Druckluftspeicher. Deutsch. Originalbetriebsanleitung BA /

Druckluftspeicher. Deutsch. Originalbetriebsanleitung BA / Deutsch Originalbetriebsanleitung BA 85 897 / 02 321.00001... Diese Geräte-Dokumentation ist Bestandteil des Gerätes und muss bei Verkauf oder Weitergabe des Gerätes mit ausgeliefert werden. Das Gerät

Mehr

Gefahrstoffe im Betrieb

Gefahrstoffe im Betrieb Gefahrstoffe im Betrieb Kraftstoffe Pflanzenschutzmittel Reiniger, etc. Aerosolpackungen Druckgasbehälter (Sprühfarbe) Beschaffen Anwenden Lagern Transportieren Bereitstellen 1 Rechtsgrundlagen Nationales

Mehr

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Risikobeurteilung ist das A und O, um die Forderung nach einer sicheren Maschine gemäß

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Ausgabe: März 2010 geändert und ergänzt: GMBl 2012 S. 386 [Nr.21] Technische Regeln für Betriebssicherheit Befähigte Personen Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik,

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

11. Workshop "Krematorium" in Bremen am April 2014

11. Workshop Krematorium in Bremen am April 2014 Druckgeräterichtlinie Bedeutung im Krematorium 11. Workshop "Krematorium" in Bremen am 09. + 10. April 2014 1 Firmenprofil Energieeffizienz mit Tradition eneg unser Name ist unser Auftrag, denn eneg ist

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen -

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen - Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 327) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit

Mehr

Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung 06-2015 1. Zusammenfassung Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Mehr