Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

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1 Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Inklusion und Kultur am in Nürnberg. Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Grußwort habe ich schon kurz ausgeführt, dass für mich die Teilhabe am kulturellen Leben ganz wesentlich für die Lebensqualität eines Menschen ist. Dies möchte ich an dieser Stelle noch etwas näher erläutern. Als Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung ist es in erster Linie meine Aufgabe, die Staatsregierung zu beraten. Maßstab für die Beratung im Hinblick auf die Belange von Menschen mit Behinderung ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Schon der Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 1 macht es deutlich: Ziel ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der Ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Es geht also um alle Lebensbereiche gleichermaßen. Es gibt keine wichtigen und unwichtigen Lebensbereiche. Das wird noch klarer, wenn man sich eines der Grundprinzipien der Konvention, nämlich die Selbstbestimmung, vor Augen hält. Vom Blickwinkel der Selbstbestimmung aus betrachtet, ist es der einzelne Mensch, der für sich wichtige Lebensbereiche definiert und nicht die Gesellschaft, die allgemeingültig entscheidet, was wichtig ist und was nicht. Aus Gründen der Aktualität, aber auch, weil ich darüber immer wieder mit Herrn Josef Mederer, dem Präsidenten des Bayerischen Bezirketages im Gespräch bin, möchte ich an dieser Stelle kurz auf die Bedeutung der Reform der Eingliederungshilfe für die Teilhabe am kulturellen Leben eingehen. Die Frage, was ist wichtig und was nicht, ist nämlich ein Aspekt, der mir auch im Rahmen der Reform um die Eingliederungshilfe immer wieder begegnet. Die sogenannte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darf hier in Zukunft kein Schattendasein mehr führen, sondern muss ebenso wie alle anderen Teilhabebereiche wirklich gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dies wird aber nur gelingen, wenn das erforderliche

2 Maß an Teilhabe individuell und ausgehend vom Wunsch- und Wahlrecht des einzelnen bestimmt wird und nicht am Existenzminimum. Zwei zentralen Fragen möchte ich in meinem Vortrag nachgehen. 1. Was sind nun die konkreten Aussagen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Teilhabe am kulturellen Leben? Und 2. Welche übergreifenden Anforderungen lassen sich daraus für die Gestaltung von inklusiver Kunst und Kultur ableiten? Die UN-Behindertenrechtskonvention widmet mit Artikel 30 einen ganzen Artikel der Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Hier sehe ich im Übrigen auch starke Berührungspunkte mit der Bildung. Ohne zu behaupten, es gebe so etwas wie einen allgemeingültigen Bildungskanon, ist das Verständnis von und für Kunst und Kultur doch Teil der Bildung. Gerade in weiterführenden Schulen, im Studium oder im Arbeitsleben wird dann vieles als selbstverständlich vorausgesetzt und wer nicht über sogenanntes Basiswissen verfügt, wird schnell ausgeschlossen. Chancengleichheit in der Bildung und Chancengleichheit beim Zugang zu Kunst und Kultur bedingen sich also gegenseitig. Inhaltlich hat Artikel 30 UN-BRK zwei Zielrichtungen. Zum einen geht es darum, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu kulturellen Angeboten haben. Es geht gewissermaßen um den Menschen mit Behinderung als Konsument. Zum anderen wird auch der Mensch mit Behinderung als Kulturschaffender in den Blick genommen. Ich möchte zunächst bei der Perspektive des Menschen mit Behinderung als Konsument bleiben, am Ende meines Vortrages auch kurz auf die Perspektive des Kulturschaffenden eingehen. Wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Kulturangeboten zu ermöglichen, geht es im Wesentlichen um die Barrierefreiheit. Im Laufe der Tagung werden Sie viel darüber erfahren, wie Vielfältig die Behinderungen sind, dass es aber auch viele Lösungen gibt, die die individuellen Bedürfnisse erfüllen. Klar, ein Mensch im Rollstuhl hat andere Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt, wie blinde oder sehbehinderte Menschen, Menschen mit Hörbehinderung oder Menschen mit Lernschwierigkeiten. Jetzt ist die Frage - Wie soll das alles in Zeiten knapper Kulturförderung gelingen? natürlich erlaubt. Dazu möchte ich aber zwei Dinge sagen. Zum einen können Menschen mit Behinderung eine neue Zielgruppe sein, die durch die Barrierefreiheit des Angebotes erreicht wird. Sie sind damit auch eine neue Einnahmequelle und gerade wenn ich an die zunehmende Zahl an älteren Menschen denke auch eine immer größer werdende. Zum anderen gibt es viele kleine Maßnahmen, die einen Beitrag zur Barrierearmut leisten und die keine großen Kosten verursachen. An dieser Stelle bitte ich Sie: Seien Sie bereit für kreative Lösungen, tauschen Sie sich untereinander aus und nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten

3 der Selbsthilfeverbände, aber auch der jetzt erweiterten Beratungsstelle Barrierefreiheit bei der Bayerischen Architektenkammer. Für mich und meine Beratungstätigkeit in Richtung Bayerische Staatsregierung nehme ich zwei Ziele mit. Erstens sollten im Rahmen von Bayern Barrierefrei 2023 auch Förderinstrumente im Bereich Kulturförderung daraufhin überprüft werden, inwieweit die Barrierefreiheit stärker unterstützt werden kann. Zweitens ist aus meiner Sicht der Punkt Kultur im Rahmen des Aktionsplanes des Freistaates Bayern zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention doch sehr knapp und auf die bauliche Barrierefreiheit beschränkt. Im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplanes werden wir kritisch prüfen müssen, durch welche Maßnahmen der Freistaat Bayern zu mehr inklusiver Kunst und Kultur beitragen kann. Ich möchte das bisherige so zusammenfassen: Teilhabe am kulturellen Leben bedeutet mehr Lebensqualität und alle Akteure sollten Menschen mit Behinderung stärker als einen Teil ihrer Zielgruppe im Blick haben. Welche übergreifenden Aspekte sind nun wichtig, wenn es darum geht, mehr kulturelle Teilhabe für alle zu ermöglichen? Wesentliches Qualitätskriterium ist auch hier die UN- Behindertenrechtskonvention und damit die Selbstbestimmung des Einzelnen. Ganz entscheidend sind für mich deshalb die Informationen im Vorfeld über die vorhandenen Angebote, denn nur so ist eine Auswahlentscheidung überhaupt möglich. Diese Informationen müssen neben Angaben zum konkreten Angebot auch beinhalten: Für wen ist das Angebot zugänglich und nutzbar? Also möglichst konkrete Aussagen zum Grad der Barrierefreiheit sind erforderlich. Ist Assistenz erforderlich oder nicht? Wie sieht es mit der Anreise aus? Ist der Ort mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und sind diese barrierefrei? Die Informationen müssen aber nicht nur die notwendigen Inhalte vermitteln, die Informationen müssen auch selbst so gestaltet sein, dass sie möglichst von allen genutzt werden können. Gerade Informationen im Internet sind hier wichtig, weil gerade Menschen mit Behinderung häufig auf sie zurückgreifen. Voraussetzung ist die Nutzbarkeit für alle, dass die Vorlesefunktion für blinde Menschen funktioniert, Kontrast und Schriftgröße angepasst werden können, Angebote in leicht zu lesender Sprache vorhanden sind und möglichst für gehörlose Menschen Gebärdensprachvideos eingestellt werden. Nur wer sich im Vorfeld über die verschiedenen Angebote informieren kann, kann bewusst entscheiden, wo seine Interessen liegen und welches Angebot er wann wahrnehmen möchte. So machen Sie es sicher auch und dies sollte auch für Menschen mit Behinderung zur Normalität werden. Ein zweiter Punkt ist mir an dieser Stelle noch besonders wichtig. Die Vielfalt und die vielfältigen Bedürfnisse der Menschen sind nicht immer planbar. Es wird Situationen geben,

4 an die vorher keiner gedacht hat. Nicht, dass sie mich falsch verstehen: Das Ziel, barrierefrei zu planen und zu gestalten ist wichtig und Sie sollten versuchen, diesem so nahe wie möglich zu kommen. Aber planen Sie dabei auch ein, dass Unvorhergesehenes passieren wird. Um in diesen Situationen angemessen zu reagieren, braucht es Entscheidungsspielräume vor Ort und den Mut zu kreativen Lösungen. Dieser Mut und diese Offenheit sind nur vorhanden, wenn die innere Einstellung der Mitarbeiter vor Ort ebenfalls auf das Ziel Teilhabe für alle Menschen ausgerichtet ist. Ich bezeichne diese innere Einstellung auch als inklusive Haltung und ich habe immer wieder erfahren, dass diese ein wesentlicher Faktor ist, wenn es um das Gelingen von inklusiven Prozessen geht. Diese Haltung ist gekennzeichnet durch einen Umgang und durch Kommunikation auf Augenhöhe. Weiterhin gehören dazu, die Bereitschaft die Perspektive des anderen wirklich zu verstehen sowie die Bereitschaft das Ergebnis von Kommunikation auf Augenhöhe und Perspektivwechsel auch zu verwirklichen. Aus meiner Sicht ist das Ziel, Kunst- und Kulturangebote mit möglichst wenigen Barrieren auf diesem Weg erreichbar. Ich möchte Sie, falls überhaupt nötig, hierzu motivieren: Machen Sie mit und haben Sie aber immer auch eine Portion Humor und Kreativität mit! Im letzten Teil meines Vortrags möchte ich auf den Menschen mit Behinderung als Kulturschaffenden eingehen. Wie bereits eingangs formuliert, hat die UN- Behindertenrechtskonvention auch diese Perspektive im Blick. In Artikel 30 Absatz 2 heißt es dazu: Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potential zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. Es geht hier zum einen um die Möglichkeit mitmachen zu können, im Chor oder in der Theatergruppe. Es geht aber auch darum, seine Potentiale voll ausschöpfen zu können, in Musikhochschulen, Schauspielschulen usw. Kunst und Kultur als Hobby und als Beruf und der gleichberechtigte Zugang für Menschen mit Behinderung ist das Ziel. Ich denke, hier gibt es schon gute Beispiele und vielen wird Thomas Quasthoff, das Grenzgänger Theater-Festival oder das inklusive Sound-Festival in Fürth einfallen. Aber die wenigen präsenten Beispiele zeigen auch, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Ich bin sehr dankbar, dass diese Veranstaltung am zweiten Tag auch diese Perspektive aufgreift und spannende inklusive Kulturprojekte vorgestellt werden. Anhand von guten Beispielen zum nach- und mitmachen motivieren ist sicher ein guter Weg. Sehr geehrte Damen und Herren, ein normales Leben wie die meisten es verstehen, ist ein selbstbestimmtes Leben. Dies bedeutet auch, wählen zu können, was will ich in meiner Freizeit machen? Der Zugang zu Kunst und Kultur für Menschen mit Behinderung hält viele Hürden bereit, aber wir wissen auch, dass schon vieles möglich ist, woran vor wenigen

5 Jahren noch keiner geglaubt hätte. Sie alle, die Sie zu dieser Tagung gekommen sind, sind ein Beweis dafür, dass viel in Bewegung gekommen ist. Ein Beweis dafür, dass mehr Barrierefreiheit, damit Selbstbestimmung und damit mehr Lebensqualität möglich ist. Herzlichen Dank! Irmgard Badura Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Tel.: Fax: Postanschrift: München

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