Neue Konzepte und Strukturen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung

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1 Neue Konzepte und Strukturen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung Dr. Susanne Weinbrenner, MPH Leiterin des Geschäftsbereiches Sozialmedizin und Rehabilitation Leitende Ärztin der Deutschen Rentenversicherung Bund Fachtagung Ganz neue Möglichkeiten und Perspektiven für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen durch das Flexirentengesetz am 3. Februar 2017 in Wangen

2 Gliederung 1. Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung 2. Änderungen durch das Flexirentengesetz 3. Auswirkungen der Änderungen durch das Flexirentengesetz 4. Umsetzung der Änderungen 5. Ausblick/Fazit 2

3 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen 1. Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung 3

4 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung ist ein integraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 3,1 % aller medizinischen Rehabilitationen der DRV entfielen im Jahr 2015 auf die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation hierfür wurden rund 170 Mio. Euro ausgegeben (2015) 4

5 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung bisher: sonstige Leistung zur Teilhabe nach 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI Ermessensleistung stationäre Leistung für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten beziehungsweise gesundheitlichen Einschränkungen Ziel: Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Sicherung der Teilhabe am späteren Erwerbsleben Erbringung auf der Grundlage der Kinderreha-Richtlinien Gleichrangige Zuständigkeit von Renten- und Krankenversicherung 5

6 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung Entwicklung der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation , , , , , , , , , Anträge Bewilligungen abgeschl. Leistungen Bruttoaufwendungen Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

7 Kinder- und Jugendlichenrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung Kinder- und Jugendlichenrehabilitation 2015 nach Diagnosen 5,0% 3,6% 2,3% 0,6% 2,3% 2,1% 24,0% Psychische u. Verhaltensstörungen (ohne organische Störungen) Adipositas u. sonst. Überernährung Asthma bronchiale KH d. Haut u. Unterhaut 7,1% KH Muskel-Skelett-System u. Bindegewebe sonstige KH d. Atmungssystems Sonstige Krankheiten 8,2% Keine Aussage möglich Diabetes mellitus 8,4% 19,3% KH d. Nervensystems Bösartige Neubildungen KH d. Verdauungssystems 17,2% Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rehabilitation 2015, Tab M 7

8 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen 2. Änderungen durch das Flexirentengesetz 8

9 Änderungen durch das Flexirentengesetz als Pflichtleistung in 15a SGB VI normiert Verankerung des Einflusses auf die spätere Erwerbsfähigkeit im Gesetz Erweiterung um ambulante und nachgehende Leistungen Aufnahme von Regelungen in Bezug auf die Mitaufnahme einer Begleitperson beziehungsweise von Familienangehörigen Dauer der stationären Kinderrehabilitation: in der Regel für mindestens 4 Wochen 9

10 Änderungen durch das Flexirentengesetz 4-Jahresfrist zur Wiederholung einer medizinischen Rehabilitation nach 12 Abs. 1 Satz 1 SGB VI findet keine Anwendung Gemeinsame Richtlinie zur Sicherstellung der einheitlichen Rechtsanwendung (insbesondere zu den Zielen, persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen) Wegfall der gesonderten Begrenzung der Ausgaben für die Leistungen zur Kinderrehabilitation (sogenannter kleiner Reha-Deckel) 10

11 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen 3. Auswirkungen der Änderungen durch das Flexirentengesetz 11

12 Auswirkungen der Änderungen durch das Flexirentengesetz Voraussetzungen für eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ergeben sich aus dem Gesetz Erarbeitung der gemeinsame Richtlinie auf Ebene der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Zielen, persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen unter Berücksichtigung der Ausweitung auf ambulante und nachgehende Leistungen Ausgestaltung der Begleitpersonenregelung 12

13 Auswirkungen der Änderungen durch das Flexirentengesetz Ambulante Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: Erarbeitung eines Rahmenkonzepts Konzeption neuer Leistungsangebote Schaffung der dazu notwendigen Strukturen Nutzung bestehender Strukturen 13

14 Auswirkungen der Änderungen durch das Flexirentengesetz nachgehende Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: Erarbeitung eines Rahmenkonzepts Konzeption neuer Leistungsangebote inklusive der Schaffung der dazu notwendigen Strukturen und/oder Nutzung bestehender Leistungsangebote und Strukturen 14

15 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen 4. Umsetzung der Änderungen 15

16 Umsetzung der Änderungen Vorbereitung in einer Projektgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Einbeziehung der Leistungserbringer in Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern (z.b. mit der gesetzlichen Krankenversicherung abschließende Beratung in den Beschlussgremien der Deutschen Rentenversicherung Bund 16

17 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen 5. Ausblick/Fazit 17

18 Ausblick/Fazit größerer Gestaltungsspielraum durch das Flexirentengesetz gegebenenfalls Steigerung der Antragszahlen durch die Ausgestaltung als Pflichtleistung beziehungsweise durch den Wegfall der 4-Jahresfrist sozialmedizinischen Kriterien für die Beurteilung der individuellen Bedarfslage bleiben unverändert ambulanten und nachgehenden Leistungen sind zu entwickeln 18

19 Fachtagung am 3. Februar 2017 in Wangen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19

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