März Quartal 2015

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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März Quartal 2015 Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Embargo Publikation 21. Mai Bern-Wabern, 19. Mai 2015

2 Seite 2 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Monat März 2015 / Januar bis März 2015 auf einen Blick März 2015 Januar bis März 2014 Januar bis März 2015 Ausländerbestand (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Wanderungssaldo (ständige ausländische Wohnbevölkerung) ' '942 Aus dem Ausland zugezogen EU-17/EFTA - Arbeitsmarkt ' Aus dem Ausland zugezogen EU-8 - Arbeitsmarkt ' Erteilte Bewilligungen Drittstaaten - Arbeitsmarkt Abweichung von den allg. Zulassungsvoraussetzungen Familiennachzug zur ständigen Wohnbevölkerung Einbürgerungen '257 Inhaltsverzeichnis 1. Ausländerbestand 3 2. Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo 5 3. Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Erwerbstätige EU Kontingente EU Kontingente Kroatien Grenzgängerbewilligungen Meldeverfahren (monatlich) Bewilligungen Drittstaaten Bewilligungen Dienstleistungserbringer EU-28/EFTA > 120 Tage Einwanderung nach Wirtschaftssektoren, -branchen (EU-28/EFTA) Arbeitslosenquoten Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen 18 und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft 6. Familiennachzug Einbürgerungen Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Begriffsdefinitionen 23

3 Seite 3 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Ausländerbestand am März 2014 März 2015 Total 1'902'605 1'967' EU-28/EFTA 1'292'302 1'343' EU-17 1'187'618 1'225' EU-8 54'425 66' EU-2 15'717 17' Kroatien 30'620 30' Drittstaatsangehörige 610' ' Bewilligungsarten ständige ausländische Wohnbevölkerung Bestand Vorjahresmonat absolut in % absolut in % Total 1'967' % 65' % Kurzaufenthalter/-innen >=12 Monate 28' % -1' % Aufenthalter/-innen 664' % 38' % Niedergelassene 1'275' % 28' % Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung März 2014 März 2015 Total 62'806 58' EU-28/EFTA 51'965 47' EU-17 37'702 36' EU-8 11'638 8' EU-2 2'305 2' Kroatien Drittstaatsangehörige 10'841 11' Im März 2015 bestand die ständige ausländische Wohnbevölkerung zu 68.3% aus Personen der EU-28/EFTA-Staaten. Drittstaatsangehörige machten einen Anteil von 31.7% aus. Im März 2015 machten EU-28/EFTA-Staatsangehörige an der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung einen Anteil von 81.1% aus. 18.9% stammten aus Drittstaaten.

4 Seite 4 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Top-10 Bestand nach Staatsangehörigkeit (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Top-5 der Bestandeszunahme und Bestandesabnahme 1 Staatsangehörigkeit Zunahme Vorjahr Staatsangehörigkeit Abnahme Vorjahr Portugal + 8'716 Serbien - 7'711 Kosovo + 8'686 Kroatien Italien + 8'387 Bosnien u. Herzegowina Frankreich + 7'214 USA Deutschland + 5'511 Peru - 37 Wichtigste Bewegungen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Zu- und Abnahme: Bestandesveränderungen Jahr Januar 2014 bis März 2014 Januar 2015 bis März 2015 Wanderungssaldo '942 Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen + 3' '216 Bürgerrechtssaldo - 7'588-6'331 1 Die grössten Zahlen betreffen dabei Kosovo und Serbien, weil nach wie vor eine grosse Zahl von Kosovaren erst jetzt ihre Nationalität von Serbien auf Kosovo ändern lassen.

5 Seite 5 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo Einwanderung (Zuzug) 2 Total 12'745 12' '122 39' EU-28/EFTA 9'136 9' '764 28' EU-17 7'911 7' '882 23' EU ' '763 3' EU Kroatien Drittstaatsangehörige 3'609 3' '358 10' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 9'279 7' '469 28' EU-28/EFTA 7'551 6' '342 22' EU-17 4'811 4' '974 17' EU-8 2'074 1' '770 3' EU '488 1' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'728 1' '127 5' Effektive Einwanderung Total 9'305 9' '390 28' EU-28/EFTA 6'714 6' '765 20' Drittstaatsangehörige 2'591 2' '625 7' Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Exklusive Reaktivierung Januar bis März 2015: 2'894 (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

6 Seite 6 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Auswanderung (Wegzug) 3 Total 6'723 6' '948 16' EU-28/EFTA 4'741 4' '291 12' EU-17 4'243 4' '100 11' EU EU Kroatien Drittstaatsangehörige 1'982 1' '657 4' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 5'681 5' '829 16' EU-28/EFTA 4'939 4' '531 13' EU-17 3'561 2' '174 8' EU-8 1'091 1' '386 3' EU Kroatien Drittstaatsangehörige 742 1' '298 2' Die Einwanderung (Zuzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+2.6%). Die Auswanderung (Wegzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-0.3%). Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+14.4%). 3 Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Exklusive übriger Abgang Januar bis März 2015: (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

7 Seite 7 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Wanderungssaldo 4 Total 5'546 7' '054 22' EU-28/EFTA 4'041 4' '665 15' EU-17 3'364 3' '149 12' EU '908 2' EU Kroatien Drittstaatsangehörige 1'505 2' '389 6' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 489 1' ' EU-28/EFTA ' EU ' EU EU Kroatien Drittstaatsangehörige Definition Wanderungssaldo siehe Begriffsdefinitionen.

8 Seite 8 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Einwanderung (Zuzug) nach Einwanderungsgrund Januar bis März 2015 (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Ausländer ohne Erwerbstätigkeit; 1'777; 4.5% Übertritt aus Asylbereich; 1'858; 4.8% Übrige Zugänge; 773; 2.0% Kontingentierte Erwerbstätigkeit; 1'604; 4.1% Total: 39'102 Erwerbstätigkeit ohne Kontingentierung; 17'310; 44.3% Aus- und Weiterbildung; 3'945; 10.1% Familiennachzug; 11'835; 30.3%

9 Seite 9 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2013 / / 2015 Veränderung in % 2013 / / 2015 Veränderung in % 2013 / / 2015 Veränderung in % April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar ' Februar März Total '

10 Seite 10 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Erwerbstätige EU-8 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-8 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2013 / / 2015 Veränderung in % 2013 / / 2015 Veränderung in % 2013 / / 2015 Veränderung in % April 0 0 +/ Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar ' Februar ' März ' Total * '739 21' * Die starke Zunahme bei den Aufenthaltsbewilligungen B für Erwerbstätige aus den EU-8 Staaten seit dem 1. Mai 2014 ist in erster Linie auf den Systemwechsel zurückzuführen. Seit dem 1. Mai 2014 unterstehen die B-Bewilligungen keinen Höchstzahlen (Ventilklausel) mehr.

11 Seite 11 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Kontingente EU-2 Kontingents - Periode Aufenthaltsbewilligung B Total Kontingent = (pro Quartal: 281) Kurzaufenthaltsbewilligung L Total Kontingent = (pro Quartal 2 614) (4. FZA-Quartal) Aufenthalter B Kurzaufenthalter L Seit dem 1. Juni 2014 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent Seit dem 1. Juni 2014 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent März April Mai Die Kontingente EU-2 werden quartalsweise freigegeben. Kontingente Kroatien Am 01. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll III ausgehandelt, welches im 2013 paraphiert wurde. Der Bundesrat konnte das bereits ausgehandelte Protokoll III über die Erweiterung des Freizügigkeits-abkommen auf Kroatien mit der Annahme der Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung nicht mehr unterzeichnen, da es mit den neuen Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar gewesen wäre. Die Zulassung von Staatsangehörigen Kroatiens erfolgt deshalb weiterhin nach dem AuG. Die Schweiz gewährt kroatischen Staatsangehörigen seit 1. Juli 2014 jedoch separate Kontingente für Erwerbstätige (ausserhalb der Kontingente für Drittstaatsangehörige). Diese belaufen sich auf 50 Jahresaufenthaltsbewilligungen B und 450 Kurzaufenthaltsbewilligungen L pro Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2015 wurden 16 Aufenthaltsbewilligungen B und 22 Kurzaufenthaltsbewilligungen L abgebucht. Grenzgängerbewilligungen Erteilte Grenzgängerbewilligungen Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis Januar ' Februar ' März 4' ' April Mai Juni ' Juli August September Oktober November Dezember Quelle: Erteilte Grenzgängerbewilligungen: ZEMIS; Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis: Grenzgängerstatistik BFS.

12 Seite 12 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Meldeverfahren (monatlich) Veränderung Anzahl Arbeitstage absolut in % Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige nach Wirtschaftssektor Gesamttotal Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Die Anzahl der erwerbstätigen Personen aus der EU-17/EFTA, die aus dem Ausland zugezogen sind, sind im Zeitraum April 2014 bis März 2015 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es ist eine Abnahme von -8.8% resp Personen zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus der EU-8 haben die aus dem Ausland zugezogenen Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um + 2.1% resp Personen zugenommen. Im 4. Kontingentsquartal März bis Mai 2015 stehen für erwerbstätige EU-2-Staatsangehörige gesamthaft 281 B-Bewilligungen und L-Bewilligungen zur Verfügung. Der Restbestand liegt bei den B-Bewilligungen aktuell bei 221 und bei den L-Bewilligungen bei Die neu erteilten Grenzgängerbewilligungen haben im März 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat um -19.4% abgenommen. Im März 2015 wurden insgesamt Dienstleistungserbringer gemeldet (Entsandte plus Selbstständige, ohne Stellenantritte). Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht das einer Zunahme von +5.3% ( Meldungen). Die kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern haben im März 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat abgenommen (-4.2%).

13 Seite 13 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Bewilligungen Drittstaaten 5 Ausschöpfung VZAE- Periode 2014, kumuliert VZAE Kurzaufenthalter L Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung VZAE- Periode 2014, kumuliert VZAE Aufenthalter B Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Für Erwerbstätige aus Drittstaaten stehen 4'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 2'500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Drittstaatenkontingente liegt im Kontingentsjahr Ende März 2015 bei 25% für die Kurzaufenthalter und bei 23% für die Aufenthalter. 5 Die Kurzaufenthalterkontingente L und die Aufenthalterkontingente B wurden für Arbeitskräfte aus Drittstaaten für das Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um je Einheiten gekürzt. Für das Jahr 2015 stehen gesamthaft L-Bewilligungen und B-Bewilligungen zur Verfügung.

14 Seite 14 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Bewilligungen Dienstleistungserbringer >120 Tage EU-28/EFTA 6 Kurzaufenthalter L Aufenthalter B Ausschöpfung Periode 2014, kumuliert Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung Periode 2014, kumuliert Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten stehen 2'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 250 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Kontingente für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten, die mehr als 120 Tage im Jahr in der Schweiz tätig werden, liegt im Kontingentsjahr Ende März 2015 bei 25% für die Kurzaufenthalter und bei 25% für die Aufenthalter. 6 Dienstleitungserbringer EU/EFTA (Einsatzdauer über 90 bzw. 120 Tage): Für das Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 wurden die Kurzaufenthalterkontingente L um Einheiten und die Aufenthalterkontingente B um die Hälfte reduziert. Für das Jahr 2015 stehen gesamthaft L-Bewilligungen und 250 B-Bewilligungen zur Verfügung.

15 Seite 15 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Einwanderung (Zuzug) nach Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsbranchen (EU-28/EFTA) Total EU-28/EFTA 5'913 5' '039 17' Landwirtschaft Industrie und Handwerk 1'348 1' '110 3' Dienstleistungen 4'369 4' '276 13' EU-17 5'166 4' '549 14' Landwirtschaft Industrie und Handwerk 1' '626 2' Dienstleistungen 3'835 3' '590 11' EU '882 2' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen '234 1' EU Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Für die EU-28/EFTA ist bezüglich Wirtschaftssektoren festzustellen, dass bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme in den Wirtschaftssektoren Landwirtschaft und Dienstleistungen stattgefunden hat. Im Sektor Industrie und Handwerk hat eine Abnahme stattgefunden. Bei der Einwanderung von EU-28/EFTA-Staatsangehörigen in die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung hat die Einwanderung in die Wirtschaftssektoren Landwirtschaft und Industrie und Handwerk im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Im Sektor Dienstleistungen hat eine Zunahme stattgefunden.

16 Seite 16 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Veränderung zum Total EU-28/EFTA 6'543 5' '355 20' Landwirtschaft 1'163 1' '948 1' Industrie und Handwerk 1'496 1' '286 2' Dienstleistungen 3'855 3' '057 16' EU-17 4'050 3' '733 15' Landwirtschaft Industrie und Handwerk 1' '677 2' Dienstleistungen 2'466 2' '476 12' EU-8 1'898 1' '253 3' Landwirtschaft '195 1' Industrie und Handwerk Dienstleistungen '533 2' EU '290 1' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen '035 1' Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Top-5 Einwanderungen in Branchen EU-28/EFTA im März 2015 Ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Planung, Beratung, Informatik 2'253 Gastgewerbe 1'162 Landwirtschaft 1'000 Medizin und Gesundheitswesen 773 Baugewerbe 730

17 Seite 17 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Arbeitslosenquoten Arbeitslosenquote März 2014 März 2015 Total 3.3% 3.4% Ausländer/-innen 6.5% 6.7% Schweizer/-innen 2.3% 2.3% Quelle: SECO (Darstellung SEM).

18 Seite 18 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft Veränderung in % Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft (Art. 50 AuG) Infolge ehelicher Gewalt nach drei Jahren Ehegemeinschaft oder besondere Umstände Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30 AuG) Sans Papiers a) ausländischer Elternteil eines Schweizer Kindes wichtige öffentliche Interessen Umwandlung von F 7 - in B- Bewilligung b) Umwandlung von N 8 - in B- Bewilligung c) Weitere Ausnahmen Total F-Bewilligung = Vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen. 8 N-Bewilligung = Asylsuchende. 9 Beispiele: Wiederzulassung nach Auslandaufenthalt, Familiennachzug in aufsteigender Linie, Opfer von Menschenhandel, übrige Härtefälle.

19 Seite 19 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Top-10 Zulassungsgründe a), b) und c) 10 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Januar bis März 2015 Somalia 74 Sri Lanka 53 Kosovo 47 Irak 46 Afghanistan 41 China (Volksrepublik) 36 Eritrea 34 Bosnien u. Herzegowina 29 Kongo DR 28 Serbien 26 Übrige 147 Total Familiennachzug Familiennachzug zu Schweizer/-innen und Ausländer/-innen Total Familiennachzug 3'784 3' '271 11' Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern '206 2' '997 3' '065 9' Vgl. Tabelle vorherige Seite.

20 Seite 20 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Total Familiennachzug 3'784 3' '271 11' davon nachgezogene EU-28/EFTA- Staatsangehörige davon nachgezogene Drittstaatsangehörige 2'033 2' '319 6' '751 1' '952 5' Top-10 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit der nachgezogenen Personen Januar bis März 2015 Portugal 1'426 Italien 1'224 Deutschland 872 Frankreich 792 Kosovo 545 Spanien 526 Mazedonien 409 Brasilien 353 USA 336 Vereinigtes Königreich 321 Übrige 5'031 Total 11'835

21 Seite 21 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungen 3'357 2' '505 6' Ordentlich 2'539 1' '148 4' Erleichtert und Wiedereinbürgerungen '357 1' Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit März 2014 März 2015 Deutschland Italien Kosovo Portugal Serbien Türkei Frankreich Mazedonien Kroatien Bosnien u. Herzegowina

22 Seite 22 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Veränderung in % Total 6'753 7' '547 18' davon vorzeitig erteilt Top-5 vorzeitig erteilte Niederlassungsbewilligungen nach Nationalität Staatsangehörigkeit Januar bis März 2015 Indien 82 Russland 77 Ungarn 36 Rumänien 33 Türkei 29 Die Niederlassungsbewilligung C kann bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, bereits nach ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden (AuG Art. 34 Abs. 4). Eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist somit ein Indikator einer gelungenen Integration. Zwischen Januar und März 2015 wurden Niederlassungsbewilligungen C erteilt. Davon wurden 644 (3.6%) vorzeitig erteilt. 11 In der Statistik zu den vorzeitig erteilten Niederlassungsbewilligungen sind die EU-15/EFTA-Staaten nicht enthalten, da mit diesen Staaten Niederlassungsvereinbarungen bestehen, die eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung C nach fünf Jahren ermöglichen.

23 Seite 23 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal Begriffsdefinitionen Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Regelung Sans Papiers, übrige Härtefälle) und Bewilligungen nach Auflösung der Ehe = Bei diesen Ausländergruppen erfolgt eine Zulassung immer ohne Anrechnung an die Höchstzahlen im Sinne von Art. 20 AuG. Aktive Grenzgängerbewilligungen = Bewilligungen, die gültig sind und deren Inhaber/-in als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet (BFS). Da die Grenzgänger nicht verpflichtet sind, sich an- und abzumelden, besteht eine gewisse Anzahl an Bewilligungen (ca. 20%), die zwar noch gültig sind, deren Inhaber aber keinen Gebrauch mehr von ihnen machen (SEM). AuG = Ausländergesetz (SR ) Aus dem Ausland zugezogen = Personen, die zum ersten Mal in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erhalten. Personen, die ihre L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umwandeln, zählen zwar statistisch zur Einwanderung in die ständige ausländische erwerbstätige Wohnbevölkerung, werden aber in der Kategorie aus dem Ausland zugezogen nicht gezählt, sondern neu als Statuswechsel direkt ausgewiesen. Auswanderung (Wegzug) = Der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung angehörende ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) die Schweiz verlassen. Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Einbürgerungen und Todesfälle zählen nicht zur Auswanderung. Bürgerrechtssaldo = Differenz zwischen Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Einbürgerungen, Feststellungen, Adoptionen) und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Drittstaatsangehörige = Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-28/EFTA-Staates haben. EFTA = EFTA-Staaten sind ausser der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen. Effektive Einwanderung = Einwanderung aus dem Ausland in die Schweiz. Einwanderung (Zuzug) = Ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) in die Schweiz eingewandert sind. Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Die Geburten zählen nicht zur Einwanderung. Erleichterte Einbürgerungen = Die erleichterte Einbürgerung wird ausländischen Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, welche in der Schweiz oder im Ausland wohnen, gewährt. Im Übrigen wird die erleichterte Einbürgerung ausländischen Kindern eines schweizerischen Elternteils gewährt. EU-2 = Bulgarien und Rumänien. EU-8 = Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. EU-17 = Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern. EU-28/EFTA = Gesamte EU und EFTA (inkl. Kroatien). Familiennachzug = Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Beim Familiennachzug muss unterschieden werden zwischen dem Nachzug von Familienangehörigen einerseits von Schweizerinnen und Schweizern und andererseits von ausländischen Personen mit Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung. Zudem muss zwischen dem Familiennachzug im Rahmen des FZA und dem Familiennachzug im Rahmen des AuG unterschieden werden.

24 Seite 24 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 FZA = Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (SR ) Grenzgänger = Personen, die in einem ausländischen Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbständige mit Firmensitz in der Schweiz). Kroatien = Kroatischen Staatsangehörigen gewährt die Schweiz seit dem 1. Juli 2014 separate Kontingente; die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt weiterhin im Rahmen des Ausländergesetzes (AuG). Meldeverfahren = Arbeitnehmer und selbständige Dienstleistungserbringer aus den EU-28/EFTA- Mitgliedstaaten sowie entsandte Arbeitnehmer-/innen können sich während höchstens drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr grundsätzlich ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Für sie besteht aber eine Meldepflicht. Für Arbeitnehmer aus den EU-2-Staaten besteht weiterhin eine Bewilligungspflicht, ebenso in einzelnen Branchen für Dienstleistungserbringer aus diesen Staaten. Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung = Alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht berücksichtigt, da sie rechtlich zum Asyl- und nicht zum Ausländerbereich zählen. Ordentliche Einbürgerungen = Ausländische Staatsangehörige, welche seit 12 Jahren in der Schweiz wohnen, hier integriert, mit unseren Lebensverhältnissen vertraut sind und die schweizerische Rechtsordnung beachten, können die ordentliche Einbürgerung beantragen. Reaktivierung Aufenthalt / Übriger Abgang = Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung; bspw. Reaktivierung von vorgenommenen Mutationen. Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen = Differenz zwischen Geburten und Todesfällen der ausländischen Wohnbevölkerung. = Enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L >= 12 Monate und anerkannte Flüchtlinge. Zum Bestand am Quartalsende werden auch die Geburten unter Geburtenüberschuss (Anzahl Geburten minus Todesfälle) verzeichnet. Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern diese keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Daten des SEM beruhen auf den erteilten Bewilligungen (Registerdatei). VZAE = Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR ) Wanderungssaldo = Differenz zwischen der Einwanderung und der Auswanderung von ausländischen Staatsangehörigen, jeweils bezogen auf die ständige oder nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung. Dabei werden auch die beiden Kategorien Reaktivierung Aufenthalt sowie Übriger Abgang (Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung) mitgezählt. Wiedereinbürgerungen = Die Wiedereinbürgerung kann Personen gewährt werden, welche das Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss eine Bindung zur Schweiz nachweisen.

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