Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8713 Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen Vorbemerkung der Fragesteller Bereits1982setztedasBundesverfassungsgericht (1BvR938/81)diebisdahingeltendeAltersbeschränkungimTranssexuellengesetz (TSG)außerKraft, dieeinenantragaufänderungdesvornamensundpersonenstandeserstab dem25.lebensjahrermöglichte.mitdemwegfallderaltersbeschränkung wurdeesauchminderjährigenbetroffenenermöglicht,einenantragaufänderungdespersonenstandsbzw.desvornamensunterzustimmungdererziehungsberechtigtenzustellen.auchdieeinleitungeinerhormontherapieist beizweizustimmendenpsychologischengutachtensowiederzustimmung dererziehungsberechtigtenmöglich.diesbetrifftetwa100fälleprojahr ( kürzlicheinfallbekannt,woein11-jährigesmädchendenwunschäußerte ihrgeschlechtzuändern.dieerziehungsberechtigtenwarensichuneinig,das JugendamtintervenierteundsetzteaufWunschdesVatersvordemBerliner KammergerichteineEinweisungindiePsychiatriedurch ( Kritik,weildasZielderpsychiatrischenBehandlungeineUnterbindungdes WunscheseinerGeschlechtsangleichungzurgefühltenGeschlechtsidentität deskindesseinkönnte ( Vorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichsowohlauftranssexuellealsauchaufintersexuelleMenschen.AlsTranssexuellewerdenMenschenbezeichnet,diezwar inderregelsämtlichebiologischemerkmaledeseinengeschlechtsbesitzen, sichaberdemjeweilsanderengeschlechtzugehörigfühlen.imgegensatzdazu wirdderbegriff Intersexualität füreinevielzahlanausprägungenanatomischzwischengeschlechtlicherbefundeverwandt.insoweithandeltessich umzweiverschiedenephänomene.nacherkenntnissenderbundesregierung wollensichinsbesondereintersexuellepersonenhäufigvontranssexuellenpersonen deutlich abgegrenzt sehen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom7.März2012übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerebenfallsinderFragestellungenthalteneBegriff Transgender wirddagegenüberwiegendalspolitischerundsoziologischeroberbegrifffürpersonen verwendet,diesichmitdergeschlechterrolle,dieihnenüblicherweisebeider Geburt,inderRegelanhandderäußerenGeschlechtsmerkmale,zugewiesen wird,nichtidentifizieren.derbegriffwirdsomitnebentranssexuellenund IntersexuellenfüreineVielzahlweitererPersonengruppen (z.b.transvestiten, Crossdresser u.a) verwendet. 1.WelcheBeratungs-undHilfsangebotehabentranssexuelle,transgender und intersexuelle minderjährigen Menschen in Deutschland? 2.WelcheBeratungs-undHilfeangebotehabendieElternvontranssexuellen, transgender und intersexuellen minderjährigen Menschen in Deutschland? 3.InwiefernundinwelcherHöheunterstütztdieBundesregierungdiese Hilfs- und Beratungsangebote? 4.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSituationunddasBeratungs-und Hilfsangebotfürintersexuelle,transgenderundtranssexuelleminderjährige Menschen und deren Eltern in Deutschland? InDeutschlandstehen1487Beratungsstellen,dieSexualberatunganbieten, sowie1495erziehungsberatungsstellenfüreltern,kinderundjugendliche zu derauchsexualberatunggehört zurverfügung.dieförderungdieserberatungsstellenvorortobliegtdenländernbzw.kommunalengebietskörperschaften. BetroffeneundandereInteressiertekönnenAuskunftzuSelbsthilfegruppen undberatungsstrukturenbeiderdeutschengesellschaftfürtransidentitätund Intersexualität e. V. ( erhalten. ImFallevonDiskriminierungenkönnensichtranssexuelleundintersexuelle minderjährigemenschenbzw.derenelternandieantidiskriminierungsstelle desbundeswendenundderenberatungsangebotwahrnehmen.dasselbegilt für minderjährige Transgender und deren Eltern. DasbundesweitagierendeJugendnetzwerkLambdae.V.vertrittdieInteressen jungerlesben,schwuler,bisexuellerundtransgenderinderöffentlichkeit undwirdseit1990regelmäßigausmittelndeskinder-undjugendplansgefördert.lambdae.v.bietetfürjugendlichediein&out-jugendberatungan,inder diejugendlichenineinerpeer-to-peer-beratungunterstützungbeithemenwie Coming-Out, Partnerschaft und Diskriminierung erhalten. Lambdae.V.erhieltindenJahren2007bis2011folgendeFörderungenaus dem Kinder- und Jugendplan: Euro Euro Euro Euro Euro. InnerhalbdergesetzlichenKrankenversicherung (GKV)habendieobenaufgeführtenPersonengruppenumfassendenAnspruchaufnotwendigemedizinische LeistungenentsprechenddenRegelungendesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV).Hierzuzählenunteranderemärztlicheundpsychotherapeutische LeistungenimambulantenundstationärenBereich.SokannzumBeispielauch TranssexualitätaufgrunddesgebrochenengeschlechtsspezifischenIdentitäts-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8964 bewusstseinseinzustandsein,dernachderrechtsprechungdesbundessozialgerichtsimeinzelfalleinebehandlungsbedürftigekrankheitimsinnedergkv darstellenkann.dieberatungderelternvonbetroffenenminderjährigenist Bestandteil dieses Leistungsangebots. DarüberhinausförderndiegesetzlichenKrankenkassenundihreVerbände nach 20cSGBVSelbsthilfegruppenund-organisationen,diesichdiegesundheitlichePräventionoderdieRehabilitationvonVersichertennacheinem festgelegtenverzeichnisvonkrankheitsbildernzumzielgesetzthaben,sowie Selbsthilfekontaktstellen.DaherkönnennachdieserRegelungauchGruppen oderorganisationenfürdiebelangeintersexueller,transgenderundtranssexueller minderjähriger Menschen unterstützt werden. 5.InwiefernsindJugendämterundSchulverwaltungüberdieProblematik informiert,undwelchehilfestellungkönnensiebetroffenenundeltern geben? DazuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.DieAusführungder AufgabenderKinder-undJugendhilfeobliegtdenLändern.Diekommunalen GebietskörperschaftennehmendieseAufgabenimRahmenderkommunalen Selbstverwaltung wahr. 6.WelcheWeiterbildungsangebotezumUmgangmittranssexuellen,transgenderundintersexuellenminderjährigenMenschenwerdenMitarbeiterinnenundMitarbeiternvonJugendämternundSchulverwaltungsowie Lehrkräften an Schulen angeboten? DazuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.DieFortbildungvon MitarbeiterninderKinder-undJugendhilfeobliegtdemüberörtlichenTräger derkinder-undjugendhilfe inderregeldenlandesjugendämtern ( 85 Absatz1 Nummer8 SGBVIII). 7.AbwelchemZeitpunktundunterwelchenBedingungensiehtesdieBundesregierungfürgebotenan,dassMinderjährigeneineHormontherapie zur Geschlechtsangleichung ermöglicht wird? EsgehörtgrundsätzlichnichtzudenAufgabenderBundesregierung,medizinischeVerfahrenoderBehandlungskonzeptezubewerten.DieAnerkennung undanwendungmedizinischerverfahrenundmethodenbemisstsichinder RegelanderbreitenAkzeptanzindermedizinisch-wissenschaftlichenFachwelt.DieaufdiesemKonsensfußendenmedizinischenIndikationenfürdie HormontherapiebeiIntersexualität/StörungderGeschlechtsentwicklungsind inderleitliniedergesellschaftfürkinderheilkundeundjugendmedizinzu StörungenderGeschlechtsentwicklung 027/022vom12.Mai2011aufgeführt. Esistbekannt,dassdieErscheinungsformenderIntersexualitätundgegebenenfallsdamitassoziierteSymptomesehrheterogensind.InsofernistdieFrage nachzeitpunktundbedingungeneinerhormontherapiebeiminderjährigenauf denindividuellenfallzubeziehen.voraussetzungfüreinepartizipativeentscheidungsfindungistdieumfassendeaufklärungderelternund soweit möglich derbetroffenenminderjährigendurchdenbehandelndenarztbeziehungsweisediebehandelndeärztinübertherapeutischeindikationen,möglichkeitenundalternativen.dasgeltenderecht (u.a.zuumfangundgrenzendes Selbstbestimmungsrechtes des Kindes) ist dabei zu beachten.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WiebeurteiltdieBundesregierungTherapienanMinderjährigen,diegeschlechtsatypischeVerhaltensweisenunterbinden,umdenWunschdas Geschlecht zu ändern, zu verhindern? DieBundesregierungbeurteiltnichteinzelneTherapien,gehtaberdavonaus, dasstherapienmitderzielsetzung,denwunscheinesmenschennachgeschlechtsänderungdurchunterbindunggeschlechtsatypischerverhaltensweisenzuverhindern,nichtdemstanddermedizinischenwissenschaftundforschungentsprechen;esistbekannt,dassderartigetherapienauchinderfachwelt mehrheitlich abgelehnt werden. 9.WievieleAnträgeaufÄnderungdesVornamensunddesPersonenstands wurdenindeutschlandindenvergangenenzehnjahrenvonminderjährigenbzw.ihrenerziehungsberechtigtengestellt (bittenachbundesland und Jahrgang auflisten)? VerfahrennachdemTranssexuellengesetzwerdenbeidenAngelegenheitender freiwilligengerichtsbarkeit Standesamtssachen statistischerfasstundinder vombundesamtfürjustiziminternetveröffentlichtenjährlichenzusammenfassungdergeschäftsübersichtenderamtsgerichteaufgegliedertnachden Ländernaufgeführt (GÜ2-Nummer110110).EineUnterscheidungnachInhalt desantragsodernachmerkmalendesantragstellers/derantragstellerinerfolgtdabeinicht.angabenzuranzahlderanträgevonminderjährigenaufänderungdesvornamensoderdespersonenstandeskönnendahernichtgemacht werden. 10.InwievielenFällenhabenMinderjährigeeineHormonbehandlungvor EintrittindiePubertätbegonnen,umihrGeschlechtihrerGeschlechtsidentität anzugleichen? DieBundesregierungführtkeineStatistik,ausdersichdieseZahlenablesen lassen. 11.WelchenationalenundinternationalenStudienzurAnpassungdesGeschlechtsandieGeschlechtsidentitätvonMinderjährigensindderBundesregierung bekannt? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Studien? DasBundesministeriumfürBildungundForschunghatvon2003bis2010ein NationalesNetzwerkzumThema StörungendersomatosexuellenDifferenzierungundIntersexualität mit3,4mio.eurogefördert.durchgrundlagenorientierteforschungimnetzwerksolltenaufschlussüberdieursachenvon IntersexualitätgewonnenunddurcheineklinischeEvaluationsstudietypische BehandlungsverläufeundErgebnissedargestelltwerden.Füreineausführliche DarstellungderProjektedesNetzwerkswirdaufdieBundestagsdrucksache 16/4786 verwiesen. AußerdemhattedieBundesregierungimDezember2010demDeutschenEthikratdenAuftragerteilt,denDialogmitdenvonIntersexualitätbetroffenen MenschenundihrenSelbsthilfeorganisationenfortzuführensowieihreSituation unddiedamitverbundenenherausforderungenumfassendunduntereinbeziehungderärztlichen,therapeutischen,sozialwissenschaftlichenundjuristischen SichtweisenaufzuarbeitenunddabeiklarvonFragenderTranssexualitätabzugrenzen.DerDeutscheEthikrathatam23.Februar2012dieimAuftragder BundesregierungerarbeiteteStellungnahmezurSituationintersexuellerMen-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8964 schenvorgestellt.diestellungnahmestütztsichvorallemaufinformationen dervomethikratbefragtenexpertenundexpertinnenunterschiedlichsterfachrichtungen,aussagenausdervomethikratveranstaltetenonlinebefragungund einemonlinediskurs,auferfahrungsberichtevonbetroffenenundelternsowie auf verschiedene wissenschaftliche Studien. DieBundesregierungwirddieStellungnahmedesDeutschenEthikrateszur IntersexualitätunddiedarinenthaltenenEmpfehlungensorgfältigprüfenund die notwendigen Konsequenzen ziehen. 13.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSituationvonintersexuellenMinderjährigen,die (bzw.ihreerziehungsberechtigten)einenantragauf ÄnderungdesPersonenstandsbzw.desVornamensnurnachdemTSG stellen können, nicht aber mit Verweis auf ihre Intersexualität? Stelltsichheraus,dassdasGeschlechteinesKindesbeiderBeurkundungder Geburtfalschbeurkundetwordenist,kannaucheineBerichtigungdesGeburtseintragesnach 47ff.desPersonenstandsgesetzesinfragekommen.Obein VerfahrennachdemTranssexuellengesetz (TSG)odereineBerichtigungdes fehlerhaftenpersonenstandseintragsinfragekommt,hängtausschließlichvon denumständendeseinzelfallesabundentziehtsicheinerallgemeinenbeurteilung. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdieaktuelleSituationvonBetroffenen, dieihrenpersonenstandoderihrenvornamenändernwollen,wobeidie Rechtsgrundlage,dasTSG,zumTeilvomBundesverfassungsgericht außerkraftgesetztwurdeunddieangekündigteundnotwendigereform des TSG von der Bundesregierung noch immer nicht umgesetzt wurde? DasBundesverfassungsgerichthatinseinemBeschlussvom11.Januar2011 (1BvR3295/07)dieVoraussetzungenfürdierechtlicheAnerkennungvon Transsexuellennach 8Absatz1Nummer3und4TSGfürverfassungswidrig erklärt,soweiteintranssexuellerzurrechtlichenabsicherungseinergleichgeschlechtlichenpartnerschaftnurdanneineeingetragenelebenspartnerschaft begründenkann,wennersichzuvorgemäß 8Absatz1Nummer3und4TSG einemseineäußerengeschlechtsmerkmaleveränderndenoperativeneingriff unterzogenhatsowiedauerndfortpflanzungsunfähigist.dieregelungdarfbis zueinergesetzlichenneuregelungnichtmehrangewandtwerden.dievoraussetzungenfürdiepersonenstandsänderungentsprechensomitderzeitdenenfür einevornamensänderung,dabetroffenederzeitnichtverpflichtetsind,die dauerndefortpflanzungsunfähigkeitunddiedurchführungeinesoperativen EingriffszurVeränderungihreräußerenGeschlechtsmerkmalefürdieFeststellung der Geschlechtszugehörigkeit gegenüber dem Gericht nachzuweisen. 15.InwelcherFormundwanngedenktdieBundesregierung,dienotwendige Reform des TSG umzusetzen? Esistbeabsichtigt,dasTranssexuellengesetzinderlaufendenWahlperiodedes DeutschenBundestagesgemäßdenimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSU undfdpvom26.oktober2009vereinbartengrundsätzenandieneueren medizinischenerkenntnisseundgesellschaftlichenentwicklungenanzupassen. EinentsprechenderEntwurfwirdderzeiterarbeitetundbedarfderAbstimmung innerhalb der Bundesregierung.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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