Landschaft 2.9 Gewässer
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- Imke Hummel
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1 2.9 Gewässer Allgemeines Den Gewässern ist Sorge zu tragen. Sie sind wichtige Lebensund Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten. Bei raumwirksamen Tätigkeiten und Vorhaben am Gewässersystem sind die Sicherheit, die Umwelt, die Verhältnismässigkeit und die wirtschaftliche Tragbarkeit sowie die sozialen Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen. Der Thurgau ist reich an Oberflächengewässern. Zum weit verzweigten Gewässernetz mit km Fliessgewässern, rund 220 Weihern und Seen, gehören nebst dem Bodensee auch Flüsse wie der Rhein, die Thur, die Sitter und die Murg. Einwandfreies Wasser in ausreichender Menge ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Gewässer sind einerseits Ressourcen für Trink-, Brauch- und Löschwasser; andererseits sind sie auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Elemente einer vielfältigen Landschaft und bieten Raum für Freizeit und Erholung. Sowohl den ober- als auch den unterirdischen Gewässern ist deshalb in ihrer natürlichen Form Sorge zu tragen. Für die Funktion der Gewässer als Lebensräume ist eine gute Wasserqualität notwendig. Die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, ist deshalb wichtig. Neben technischen Gewässerschutzmassnahmen tragen insbesondere naturnahe Lebensräume dazu bei, da sie die Selbstreinigungskraft der Gewässer erhöhen und dadurch einen bedeutenden Beitrag für sauberes Wasser leisten können. KRP TG, Juni 2009 / 2. Landschaft Ziffer 2.9 Seite 1 / 5
2 Gewässer 2.9 Landschaft Bodensee Die Flachwasserzone des Bodensees ist in ihrer Ausdehnung und in ihrem natürlichen Bestand vor störenden Nutzungen und nachteiligen Einflüssen zu schützen. Der heute mehrheitlich naturferne, resp. naturfremde Zustand der Ufer- und Flachwasserzone des Bodensees ist zu verbessern. Festsetzungen Der Kanton erarbeitet eine Uferplanung für den Untersee und Rhein. Dabei sind insbesondere die Aspekte Renaturierung, Ufernutzung, Bootsstationierung sowie verbesserte Zugänglichkeit und Freihaltung zu behandeln. Aktuelle Vorhaben sollen dadurch nicht behindert werden. Zwischenergebnisse Aufgrund der Erfahrungen mit der Uferplanung am Untersee und Rhein soll entschieden werden, inwieweit eine entsprechende Planung für den Obersee erforderlich ist. Der Bodensee (mit Obersee, Seerhein und Untersee) ist für den Thurgau als prägendes Landschaftselement, Ökosystem, Trinkwasserspeicher, aber auch als Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung von herausragender Bedeutung. Die Ufer- und Flachwasserzonen des Bodensees sind heute mehrheitlich stark beeinträchtigt. Rund 60 % des Thurgauer Bodenseeufers sind in einem naturfernen bis naturfremden Zustand. Das Wassernutzungsgesetz (WNG) erteilt dem Regierungsrat den Auftrag, im Rahmen der Richtplanung ein Konzept über die Bootsstationierung zu erarbeiten. Diesbezüglich finden sich die grundlegenden Aussagen bereits im vorliegenden Kantonalen Richtplan (vgl. Ziffer 5.2 Bootsstationierung). Mit Blick auf den wachsenden Nutzungsdruck ist indes eine genauere und umfassendere Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten am See sinnvoll. Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat deshalb eine Uferplanung durchzuführen, deren wichtigste raumwirksame Aussagen in den Kantonalen Richtplan einfliessen sollen. Diese Planung soll insbesondere Vorschläge für eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit, Renaturierung, Bootsstationierung sowie Freihaltung umfassen. Seite 2 / 5 Ziffer Landschaft / KRP TG, Juni 2009
3 Fliessgewässer Die Renaturierung der Gewässer soll gefördert werden. Eingedolte Fliessgewässer sollen nach sorgfältiger Abwägung der Interessen möglichst geöffnet werden. Gewässeraufwertungen und Ausdolungen sollen primär dort erfolgen, wo der ökologische Nutzen gross ist. Gemeinden und Grundeigentümer sind frühzeitig in die entsprechenden Planungen einzubinden. Naturfremde Ufer oder Durchgängigkeitsstörungen sind zu entfernen resp. durch naturnahe zu ersetzen, soweit dies im Gesamtinteresse sinnvoll ist. Die Öffentlichkeit soll sich dabei in geeigneter Weise beteiligen können. Der Kanton bezeichnet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden jene Gewässerräume, welche zur Sicherung eines möglichst ungehinderten Hochwasserabflusses nötig sind und sich aus den Anforderungen an die Gewässerökologie ergeben. Die Gemeinden berücksichtigen bei ihren Planungen den Raumbedarf für Gewässer und unterstützen deren erholungsbezogene und ökologische Aufwertung. Der Kanton erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die erforderlichen Grundlagen zur zeit- und sachgerechten Abstimmung der gewässerbezogenen Tätigkeiten. Die Interessen der Landwirtschaft sowie die Erkenntnisse aus dem Landschaftsentwicklungskonzept, den Regionalen Waldplänen, den Gefahrenkarten und den generellen Entwässerungsplänen sind frühzeitig einzubeziehen. Der Kanton aktualisiert und realisiert das Thurrichtprojekt etappenweise. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gemeinden. Festsetzungen Mit ökologischer Aufwertung entlang von Fliessgewässern können wesentliche Beiträge für attraktive Landschaften und Erholungsräume sowie für die biologische Vielfalt geleistet werden. Dabei sind innerhalb eines Gewässereinzugsgebiets die Handlungsschwerpunkte und Massnahmen hinsichtlich der Abflusskapazität für Hochwasser, Grundwasserneubildung, der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Siedlungsentwässerung, der Wassernutzung, der Wasserversorgung, des stofflichen Gewässerschutzes sowie der Erholungsnutzung zu bestimmen. Die Gewässer benötigen ausreichenden Gewässerraum insbesondere für den schadlosen Abfluss der Hochwässer, für einen KRP TG, Juni 2009 / 2. Landschaft Ziffer 2.9 Seite 3 / 5
4 Gewässer 2.9 Landschaft naturnahen Geschiebehaushalt und zur Gewährleistung einer guten Wasserqualität. Sie ermöglichen dadurch eine vielfältige, standortgerechte Tier- und Pflanzenwelt. Fliessgewässer in Gebieten mit Vorrang Landschaft oder in Gebieten mit Vernetzungsfunktion eignen sich aufgrund der vorhandenen landschaftlichen Vielfalt, Schönheit und Eigenart in besonderem Mass als Vernetzungselement. Entsprechende Massnahmen lassen sich vorzugsweise in Koordination mit weiteren ökologischen oder landschaftsplanerischen Vorhaben oder im Rahmen von Landumlegungsprojekten realisieren. Der für Fliessgewässer erforderliche Raum bestimmt sich aus der Gerinne- und Uferbereichsbreite. Er steht damit in Konkurrenz mit den verschiedensten räumlichen Nutzungsinteressen wie der Entwicklung des Wirtschafts- und Siedlungsraums, der Siedlungsentwässerung, neuen Verkehrswegen, der landwirtschaftlichen Nutzung, dem Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Freizeitaktivitäten und der Trinkwassergewinnung. Diese Ansprüche werden auch in Zukunft weiter zunehmen. Sie bedürfen einer ausgewogenen Interessenabwägung, die auch raumplanerische Massnahmen erfordert. Die bestehende und gewünschte Siedlungsstruktur, die Anliegen der Landwirtschaft, der Erholungssuchenden und des Naturschutzes sind entsprechend zu berücksichtigen. Der Raumbedarf richtet sich grundsätzlich nach einer spezifisch für den Thurgau erarbeiteten Vorgabe und nach den Abstandsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Auf landwirtschaftliche Vorrangflächen, wie die Fruchtfolgeflächen, ist Rücksicht zu nehmen. Einfacher kann der Raumbedarf auf vernässten Böden, im Wald oder in Naturschutzgebieten vergrössert werden. Das Thurrichtprojekt wurde als Folge der Schadensbilanz der grossen Überschwemmungen in den 1970-er Jahren für den Thurgauer Thurlauf ausgearbeitet. Oberstes Ziel der Thurkorrektion ist die Hochwassersicherheit für die Menschen, die Siedlungen, das bewirtschaftete Land und die Verkehrswege einschliesslich der Brücken und Stege. Das zweite Ziel ist die ökologische Aufwertung des ganzen Flussgebietes und als drittes Ziel soll die Sohlenerosion gestoppt werden. Die Thurkorrektion zwischen Bischofszell und Frauenfeld gewährleistet mit einem robusten Hochwasserschutzsystem die Hochwassersicherheit für das Thurtal auch in einem Extremfall. Dafür sind zusätzlich zur Verstärkung und Vervollständigung der Dämme sogenannte Entlastungskorridore ausserhalb der Thurdämme notwendig, in denen das Überschusswasser abgeleitet werden Seite 4 / 5 Ziffer Landschaft / KRP TG, Juni 2009
5 kann. Die dafür erforderlichen Entlastungskorridore werden festgelegt und raumplanerisch gesichert, wobei die Interessen der Landwirtschaft durch modernes Landmanagement gebührend berücksichtigt werden können. KRP TG, Juni 2009 / 2. Landschaft Ziffer 2.9 Seite 5 / 5
Gewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A
Allgemeines Den n ist Sorge zu tragen. Sie bilden wichtige Lebens- und Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten. Bei raumwirksamen
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