Symposium: Quo vadis klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen?

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1 Symposium: Quo vadis klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen? Bis Ende 2017 soll es nach dem Willen des Bundesgesetzgebers in jedem Bundesland arbeitsfähige klinische Krebsregister geben. Hintergrund dafür ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) vom 9. April Die Umsetzung des KFRG erfolgt in Niedersachsen in zwei Etappen: Am 14. September 2016 übertrug das Land per Gesetz (GAufgKKN) die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen auf die Ärztekammer Niedersachsen und Zahnärztekammer Niedersachsen. In einem nächsten Schritt soll das eigentliche Ausführungsgesetz, das Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN), in den Landtag eingebracht und verabschiedet werden. Nach derzeitigem Planungsstand soll neben dem GKKN auch das bereits bestehende Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen fortbestehen anders als in allen anderen Bundesländern. In Niedersachsen arbeiten bereits Krebsregister in unterschiedlicher Form: es gibt ein Epidemiologisches Krebsregister, mehrere klinische Krebsregister an den universitären Standorten und das für die ambulante Krebsversorgung geschaffene onkologische Register ONkeyLINE der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN). Hinzukommen soll nun auch ein klinisches Landeskrebsregister, das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN). Da stellte sich die Hochschule Hannover die Frage, wie das Zusammenleben dieser vielen Register funktionieren kann und am effektivsten funktionieren könnte. Antworten gab es am 20. Oktober 2016 bei einem eigens dafür organisierten Symposium Quo vadis klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen?. Eingeladen waren die Betreiber bereits bestehender Krebsregister, Versorgungsforscher der drei Hannoverschen Hochschulen Leibniz Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover und Hochschule Hannover, Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Ärztekammer Niedersachsen, der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft und eines ärztlichen Berufsverbandes, dem Bundesverband Deutscher Pathologen. Ziel der Veranstaltung war es, die großen Stakeholder wie Träger, Melder, Register und Forscher an einem Tisch zu versammeln und herauszufinden, wie aus ihrer jeweiligen Sicht eine sinnvolle Ausgestaltung des neu zu gründenden KKN aussehen könnte. Aus dem intensiven Dialog lässt sich feststellen, dass es für ein künftiges Landeskrebsregister erforderlich ist, die Strukturen und Leistungen so aufzubauen, dass alle Zielgruppen von dem

2 Register profitieren. Insgesamt lassen sich die zielgruppenspezifischen Aussagen folgendermaßen zusammenfassen. Zielgruppenspezifische Anforderungen/Anliegen an das KKN Zielgruppe Melder Aus Sicht der Leistungserbringer ist es wünschenswert, den zeitintensiven administrativen Aufwand für den einzelnen Arzt gering zu halten. Daher wird die Meldung der Daten an verschiedene Stellen als nicht zielführend angesehen. Ebenfalls abträglich wäre eine Datenhaltung an verschiedenen Registern verbunden mit der daraus resultierenden Notwendigkeit beziehungsweise Verpflichtung, die Patienten mehrfach über ihre Datenschutz- und Widerspruchsrechte bei den verschiedenen Registern aufklären zu müssen. Schließlich wurde auch betont, wie wichtig ein gut strukturiertes elektronisches Melderportal ist, das den Melder bei der Eingabe der Daten weitestgehend unterstützt und die automatische Datenerfassung aus den Krankenhausinformationssystemen oder der Praxissoftware über standardisierte Datenformate und Protokolle ermöglicht. Denn schließlich sind die Erfassungsraten und die Datenqualität ganz wesentlich von der Kooperationsbereitschaft der für die Dokumentation verantwortlichen Personen abhängig. Zielgruppe Register Die KVN, aber auch die Versorgungsforschung würden es außerordentlich bedauern, wenn die über mehrere Jahrzehnte gesammelten ambulanten Daten durch das geplante Abschalten von ONkeyLINE sowie die langjährige fachliche Expertise der ONkeyLINE- Mitarbeiter verloren ginge. Es wäre wünschenswert, wenn diese Datensätze an das neue, im Aufbau befindliche KKN übergeben werden könnten. Entsprechend wäre es zu begrüßen, wenn erfahrene Mitarbeiter von der KVN an das KKN wechseln könnten. Zielgruppe Forscher Aus Sicht der Versorgungsforschung ist Datenqualität der zentrale Punkt; diese setzt sich aus verschiedenen Facetten zusammen, wie zum Beispiel Seriosität der Datenquellen, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit der Daten. Es ist unerlässlich, dass die Daten kontinuierlich gepflegt, das heißt auf Plausibilität geprüft und fehlerhafte Angaben korrigiert werden. Weitere Teilaspekte sind die Zugänglichkeit der Daten, deren Format, der Datenschutz und etwaige Nutzungskosten. Aus Forschersicht ist es erstrebenswert, dass die Daten aus einer Quelle stammen. Bei der Gründung des KKN sollte das Land daher darauf achten, dass diese Einrichtung einen klaren Auftrag, ein klares Profil und eine eindeutige Verantwortung hat. Es wäre schade, wenn nicht sogar schädlich, wenn es zu doppelter Datenhaltung an verschiedenen Stellen mit unklaren Zuständigkeiten oder Kompetenzgerangel käme; darunter würde die Datenqualität leiden. Zielgruppe Träger Aus Sicht der ÄKN besteht ein großes Interesse daran, dass das KKN mit den in anderen Bundesländern bereits etablierten und/oder im Aufbau befindlichen Registern einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten in der Lage ist. Aufgrund der Besonderheiten in Niedersachen mit den bestehenden epidemiologischen und onkologischen Registern ist es aus Sicht der ÄKN wichtig, dass der Gesetzgeber für eine klare, eindeutige Rollenverteilung sorgt. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht der Patient als Mensch für die Verbesserung seiner Behandlung bedarf es stets aktuelle, präzise Daten und einer optimalen Vernetzung aller Leistungsträger und Prozessbeteiligten.

3 Die Hochschule Hannover freut sich sehr über die große Resonanz und den regen Gedankenaustusch. Von allen Teilnehmern wurde die Gründung eines klinischen Landeskrebsregisters begrüßt. Die Teilnehmer betonten jedoch gleichzeitig, wie essenziell es erscheint, dass die Daten an einer Stelle erfasst und verwaltet werden und die Verantwortung dafür eben auch dieser einen Stelle obliegt. Parallele Dokumentationsschienen mit wiederholter Erfassung gleicher Sachverhalte überstrapazieren nicht nur die personellen Ressourcen, sondern wirken auch demotivierend und beeinträchtigen in hohem Maße die Qualität und damit schlussendlich die valide Auswertbarkeit der dokumentierten Daten. Aktuelle und vollständige Daten wiederum unterstützen den zeitnahen Informationsaustausch im Behandlungszusammenhang und ermöglichen somit eine fallbezogene, und im besten Fall verbesserte Therapie. Und so lauten die einzelnen Statements der Eingeladenen: Helge Engelke (Niedersächsische Krankenhausgesellschaft) Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft begrüßt die geplante Verbesserung der Versorgung onkologischer Patienten und unterstützt die Leistungserbringer bei der Schaffung eines zentralen klinischen Krebsregisters. Damit die einzelnen stationären Einrichtungen ihren jeweiligen Beitrag zur Übermittlung der relevanten klinischen Daten leisten können, ist es wichtig, dass standardisierte Datenformate und Protokolle zwischen dem Krankenhausinformationssystem und dem Klinischen Krebsregister bestehen, um aufwändige, händische oder gar doppelte Dateneingaben zu vermeiden. Da die Krankenhäuser ihre Informationssysteme an die Anforderungen des klinischen Krebsregisters anpassen müssen, ist ein zeitlich gut aufeinander abgestimmtes Vorgehen zwischen Klinischem Krebsregister und stationären Leistungserbringern bei der Einführung erfolgsentscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden. Hierbei sind insbesondere auch die Fristen zu beachten, wie sie zum Beispiel im Rahmen der stationären vergleichenden Qualitätssicherung seit vielen Jahren bei der Fortschreibung der Programmiervorgaben existieren. Prof. Dr. Karl-Friedrich Bürrig (Bundesverband Deutscher Pathologen) Über die Sinnhaftigkeit klinischer Krebsregister brauchen wir nicht diskutieren, da sind sich alle einig. Leider sind wir in Niedersachsen nach meinem Kenntnisstand zeitlich sehr kritisch unterwegs, um die Umsetzung des KFRG Ende 2017 zu erreichen. Da Prozesse bei jedem einzelnen Leistungserbringer eh angepasst werden, wenn landesrechtliche Meldeanlässe erfüllt werden müssen, könnte man über eine niedersächsische Schnellmelderprämie zusätzlich zur nationalen Meldevergütung nachdenken. So ist der Anreiz groß, und das KKN erhält die gewünschten schnellen Meldungen und sichert die Vollzähligkeit Sanktion ist sicher die falsche Botschaft. Prof. Dr. Uwe Sander (HsH) In Niedersachsen wird die Zusammenarbeit zwischen dem Epidemiologischen Krebsregister, den klinischen Krebsregister an den universitären Standorten, dem onkologische Register ONkeyLINE der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) sowie dem Klinischen Krebsregister Niedersachsen (KKN) eine besondere Herausforderung darstellen. Die betrifft insbesondere das Management des künftigen Datenaustauschs zwischen dem Epidemiologischen Krebsregister, den klinischen Krebsregister an den universitären Standorten sowie dem Klinischen Krebsregister Niedersachsen bzw. die

4 Datenmigration aus dem onkologische Register ONkeyLINE in das Klinischen Krebsregister Niedersachsen. Die Risiken ergeben sich dabei aus unterschiedlichen Anforderungen und Umsetzung bezüglich des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datenerhebung, der Tumordokumentation sowie der technischen und dokumentarischen Schnittstellen. Es wäre wünschenswert, wenn die Daten des KKN künftig für die Versorgungsforschung, aber auch für die Qualitätssicherung und -transparenz genutzt werden könnten. Beispielsweise könnten so Fragestellungen verfolgt werden können, inwieweit zertifizierte Brustzentren Behandlungen gemäß der aktuellen S3 Leitlinien durchführen, warum sie ggf. davon abweichen, welchen Einfluss auf den risikoadjustierten Outcome der Patienten dies hat und wie sich daraus Änderungen der Qualitätsanforderungen oder des Qualitätsmanagements ergeben. Zudem wäre eine mögliche Verknüpfungen mit weiteren medizinischen Daten, zum Beispiel mit Patient Reported Outcome Measures (PROMs) zur Erfassung patientenberichteter Ergebnisse hilfreich. Das große Potential des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen für die Unterstützung der Versorgungsforschung und der Qualitätssicherung erfordert aber ein hohe Datenqualität, welche wiederum auf einem effizienten Zusammenwirken der Krebsregister beruht. Dies sicherzustellen ist eine der großen Herausforderungen für die Krebsregistrierung in Niedersachsen. Mark Barjenbruch (KVN) Aus Sicht der niedergelassenen ärztlichen Melder ist es wichtig, dass an sie keine überbordenden Zusatzdokumentationsaufgaben herangetragen werden, sondern dass es sich um eine schlanke Dokumentation handelt. Idealerweise handelt es sich um eine weitestgehend automatisierte Datenübertragung mittels standardisierter Datenformate und Protokollen aus dem Praxisinformationssystem. Ein Nutzen für die Ärzte ist erst dann gegeben, wenn es einen Rücklauf der Daten an die Melder gibt, der sowohl patientenspezifische als auch tumorspezifische Auswertungen ermöglicht. Eine angemessene Vergütung der Melder sollte selbstverständlich sein. Aus Sicht des ONkeyLine-Betreibers, der seine Dienste mit dem Start des KKN einstellen wird, ist es wünschenswert, wenn die seit 1983 gesammelten Daten an das KKN übergehen werden könnten. Wünschenswert ist es auch, dass das langjährige Wissen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ONkeyLine zusammengetragen haben, nicht verloren geht, sondern dass die Kompetenzen dieser Personen beim Aufbau und Betrieb des KKN genutzt werden. Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg (LUH) Es ist sehr zu begrüßen, dass Ärzte- und Zahnärztekammer vom Land Niedersachsen damit beauftragt wurden, ein klinisches Krebsregister aufzubauen und hierbei das Ziel zu verfolgen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, und gleichzeitig die Ärztinnen und Ärzte bei der Therapie zu unterstützen. Damit die Möglichkeiten der Versorgungsforschung möglichst umfassend genutzt werden können, ist es notwendig, gleichermaßen auf epidemiologische und/oder klinische Daten aus einer zentralen Datenquelle zugreifen zu können. Bei der Gründung des Klinischen Krebsregister Niedersachsens sollte das Land Niedersachsen daher darauf achten, dass diese Einrichtung einen klaren Auftrag, ein klares Umsetzungsprofil und eine eindeutige Verantwortung hat.

5 Aus Sicht der Versorgungsforschung sind die Datenqualität und Möglichkeiten der Datenauswertung durch kompetente Forschungseinrichtungen zum Zwecke der Versorgungsverbesserung zentrale Punkte. Datenqualität setzt sich dabei aus verschiedenen Facetten zusammen. Zu nennen sind unter anderem die Seriosität der Datenquellen, die Vollständigkeit der Daten, deren Verlässlichkeit, Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit. Es ist wichtig, auf die kontinuierliche Pflege der Daten zu achten, das heißt zum Beispiel, ob diese auf Plausibilität geprüft und fehlerhafte Daten korrigiert werden. Auch die Zugänglichkeit der Daten, deren Format sowie der Datenschutz und etwaige Nutzungskosten sind nicht zu unterschätzende Aspekte. Hier sollten bereits in der Planungsphase transparente Zuständigkeiten, Regularien und Verfahren für den Datenzugang für die Forschungsinstitutionen bedacht werden. Dr. Jan Zeidler/Dr. Alexander Kuhlmann (LUH) In der Versorgungsforschung spielt die Datenqualität eine hervorstechende Rolle. In der Onkologie ist die Datenqualität der öffentlich über die GKV zugänglichen Daten hin und wieder nicht ausreichend. Aus Sicht der Forschung ist es wünschenswert, wenn die Möglichkeit zur Einflussnahme auf Variablen, Detaillierungsgrad der Daten sowie die Gestaltung der Datenbank und seiner Auswertungstools besteht, zum Beispiel was die Verfügbarkeit der Arzneimitteldokumentation mit ATZ- und PZN-Nummern betrifft oder sogar Präparate-Namen. Aus Sicht der Versorgungsforschung ist es ebenfalls von Interesse, in anonymisierter Form institutionsbezogene Informationen und Unterschiede herauszuarbeiten, um zum Beispiel Differenzierungen zwischen leitliniengerecht und nicht leitliniengerecht arbeitenden Zentren vornehmen zu können. Prof. Dr. Siegfried Geyer (MHH) Aus der Perspektive der Forschung eröffnen klinische Krebsregister Chancen auf Untersuchungen von bevölkerungsbezogenen Fragestellungen, wie sie mit den derzeitigen Datenbeständen kaum möglich sind. Sie ermöglichen es, langzeitliche Beobachtungen von Krankheitsverläufen durchzuführen und damit sowohl die gesundheitlichen Auswirkungen von Therapien als auch deren Konsequenzen für das Leben der Patientinnen und Patienten zu untersuchen. Bedingung dabei ist, dass die erfassten Daten über die im engeren Sinne klinischen Daten hinausgehen und auch Indikatoren der Funktionsfähigkeit von Patienten berücksichtigen. In Klinischen Krebsregistern sollten Schnittstellen zu anderen Datenbeständen vorgesehen werden. Klinische Krebsregister sollten nicht alleine stehen, sondern nach einem einheitlichen Schema aufgebaut sein, um zu ermöglichen, Regionen und Kliniken untereinander zu vergleichen. Einheitliche Datenstrukturen verschiedener Register und Vernetzungen ermöglichen es auch, wissenschaftlichen Studien durch den Bezug auf große Fallzahlen hohe Glaubwürdigkeit und Aussagekraft zu verleihen. Dipl. Ök. Philipp Krajewski (KKN) Die Aufgabe des Klinische Krebsregister Niedersachsen ist es u.a. die Patientenversorgung zu verbessern. Die Ärztekammer Niedersachsens sieht darin eine

6 große Chance im Rahmen eines medizinischen Gesamtkonzept "von Ärzten für Ärzte" klinische Krebsregistrierung zu gestallten. Dazu werden umfangreiche klinische Daten gesammelt. Es ist das Anliegen des KKN, diese Daten zum sprechen zu bringen. Forschung zu betreiben, ist nicht die primäre Aufgaben des KKN. Umso erfreulich ist es, dass es ein so ausgeprägtes Interesse seitens der Hochschulen an den Daten gibt. Selbstverständlich werden diese den Versorgungsforschern auf Anfrage, gemäß eines noch zu etablierenden Verfahrens, zur Verfügung stehen. Hintergrund Hintergrund der landesweiten klinischen Krebsregistrierung ist eine bundesgesetzliche Vorgabe durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz vom 9. April 2013, welches die Bundesländer verpflichtet, flächendeckend klinische Krebsregister nach den Vorgaben des 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu errichten. Dies besteht in der geforderten Form für Niedersachsen bisher nicht. Die Register sollen die personenbezogenen Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neubildungen aller in einem regional festgelegten Einzugsgebiet stationär und ambulant versorgten Krebspatienten erfassen, auswerten und an die Leistungserbringer zurückmelden. Das KFRG setzt im Hinblick auf die flächendeckende klinische Krebsregistrierung lediglich den Rahmen für die weitere Ausgestaltung. Das heißt die Bundesländer regeln die erforderlichen Kooperationsstrukturen, die Prozesse zur Erhebung, Übermittlung und Auswertung von Daten zu Krebs und Krebsbehandlung, die Datenströme sowie landesspezifische Besonderheiten durch eigene Ausführungsgesetze. In Niedersachsen passiert dies durch eine neue Rechtsgrundlage das Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN); dieses Ausführungsgesetz ist die wesentliche Voraussetzung dafür, die von dem GKV-Spitzenverband erarbeiteten umfangreichen Förderkriterien bis zum 31. Dezember 2017 erfüllen zu können. Dem GKKN wiederum geht mit dem GAufgKKN vom 14. September 2016 zunächst einmal die Aufgabenübertragung an die Ärztekammer und Zahnärztekammer Niedersachsen voraus. Sowohl die Aufgabenübertragung als auch die Tatsache, dass neben dem neuen Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen auch das alte Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen weiterhin bestehen bleiben soll, sind niedersächsische Eigenheiten, die in dieser Form in anderen Bundesländern nicht vorkommen. Kontaktadresse Prof. Dr. Dr. Daniel Wichelhaus Hochschule Hannover Fakultät IV Wirtschaft & Informatik, Abt. BWL Ricklinger Stadtweg Hannover Tel:

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