RUNDSCHREIBEN NR. 1 / Juni 2013

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1 RUNDSCHREIBEN NR. 1 / Juni 2013 I n h a l t : 1) Unterrichtsverpflichtung für Integrationslehrer/innen an HS/NMS/PTS 2) Neue Verbundtarife mit 1. Juli ) Neue Adresse der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft 4) Bürozeiten in den Sommerferien Graz, im Juni 2013 Mit freundlichen Grüßen für den Zentralausschuss: Gerhard Hansmann eh. Vorsitzender Rundschreiben 1/ Seite 1 von 5

2 1) Unterrichtsverpflichtung für IntegrationslehrerInnen an HS/NMS/PTS Sonderschullehrer/innen an Hauptschulen haben 21 und nicht 22 Stunden Unterrichtspflichtung. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine gesetzwidrige Praxis bei der Entlohnung von Lehrern und Lehrerinnen in der Steiermark festgestellt. Sonderschullehrer und Sonderschullehrerinnen, die an Hauptschulen nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichten, werden nach einem Erlass des Landesschulrats zu einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden herangezogen. Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass sich die Zuordnung zu den in 43 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 vorgesehenen Kategorien von Landeslehrern und Landeslehrerinnen nicht nach deren Verwendungsgruppe, sondern nach der Schule richtet, an der der Lehrer und die Lehrerin tätig ist. Daraus ergibt sich eine reguläre Wochenstundenzahl für Sonderschullehrer und Sonderschullehrerinnen an HS/NMS/PTS von 21 Wochenende. (Verwaltungsgerichtshof-Geschäftszahl: 2012/12/0160- Entscheidungsdatum: ) Am 29. Mai 2013 fand eine Sitzung des Lenkungsausschusses zum LDG im Landesschulrat statt. Teilnehmer/innen: A6: Mag. DDr. König Herbert, Mag. Obrecht Sabine LSR: AL Mag. Fresner Michael, LSI Dipl.-Päd. Zoller Hermann, RR Schneiber Josef, Czerwinka Martin Personalvertretung der Landeslehrer/innen für APS, Zentralausschuss Steiermark: Vorsitzender Hansmann Gerhard Folgendes wurde beschlossen: Ab dem Schuljahr 2013/14 beträgt die Unterrichtsverpflichtung für Integrationslehrer/innen an HS/NMS/PTS 21 Wochenstunden. Ausgenommen sind Lehrer und Lehrerinnen für WE/EH und Religion. Für Lehrer und Lehrerinnen in einer Mischverwendung ist jene wöchentliche Unterrichtsverpflichtung zuzuordnen, die die Mehrzahl an Unterrichtsstunden des Lehrers und der Lehrerin ergibt. Alle an HS/NMS/PTS tätigen Integrationslehrer/innen haben einen Anspruch auf Abgeltung der Mehrdienstleistung von 1 Wochenstunde, und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Jeder Lehrer und jede Lehrerin macht diesen Anspruch mit einem Schreiben an den LSRSTMK (Textvorschlag beiliegend) auf dem Dienstweg geltend. Aufgrund der drohenden Verjährung sollte der Anspruch ehestens geltend gemacht werden. Rundschreiben 1/ Seite 2 von 5

3 Zu- und Vorname, Amtstitel Personalzahl Sozialversicherungsnummer Stammschule An den Landesschulrat für Steiermark Körblergasse GRAZ auf dem Dienstweg, am Rückwirkende Auszahlung der DMDL für Integrationslehrer/innen Ich ersuche um rückwirkende Auszahlung der DMDL für die letzten Schuljahre aufgrund der Tätigkeit als Integrationslehrer/in an HS/NMS/PTS (im überwiegenden Ausmaß = mehr als die Hälfte). Bei Nichtauszahlung ersuche ich um eine bescheidmäßige Feststellung. Unterschrift Rundschreiben 1/ Seite 3 von 5

4 2) Neue Verbundtarife mit 1. Juli 2013 Die Verbundtarife in der Steiermark ändern sich mit 1. Juli Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Verbundlinie oder in der Tarifübersicht im Anhang. 3) Neue Adresse der Abteilung A 6 Bildung und Gesellschaft Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft Referat Pflichtschulen Karmeliterplatz Graz pflichtschulen@stmk.gv.at Homepage: 4) Bürozeiten in den Sommerferien Das Büro des Zentralausschusses ist während der Sommermonate geöffnet. Bürozeiten: Mo-Do: 6:30 15:00 Uhr Fr: 6:30 12:30 Uhr gabriele.potocnik@stmk.gv.at esther.kertz@stmk.gv.at Telefon: 0316/ Fax: 0316/ pvll@stmk.gv.at Homepage: Es können auch Termine mit den einzelnen Mitgliedern der Personalvertretung, nach Rücksprache mit dem Büro, vereinbart werden. Rundschreiben 1/ Seite 4 von 5

5 Rundschreiben 1/ Seite 5 von 5

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