Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.
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- Erwin Dittmar
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1 Unsere Hausordnung Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. I. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Wir sind tolerant, deshalb dulden wir an unserer Schule keine menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden, sexistischen und extremistischen Zeichen, Symbole, Parolen und Medien. II. Einzelne Bestimmungen 1. Die Schüler befolgen die Anordnungen der Lehrer und des Schulpersonals. 2. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit und Sicherheit mitverantwortlich. Das betrifft: seinen Arbeitsplatz das Klassenzimmer das gesamte Schulgelände Jeder Schüler ist für seine persönlichen Dinge selbst verantwortlich, insbesondere Schultaschen, Jacken und Smartphones. Alle Möbel und Lernmaterialien sind ordentlich zu behandeln. Für mutwillige Schäden und Verschmutzungen muss der Schüler Schadenersatz leisten. Möbel und andere Schulgegenstände dürfen nur mit Zustimmung eines Lehrers umgestellt werden. 3. Rauchen, Alkohol und Drogen sind am gesamten Schulgelände verboten. 1
2 4. Smartphones sowie Handys bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet in der Tasche. Der Fachlehrer darf bei Verstoß diese Gegenstände wegnehmen. Die Schulleitung entscheidet über die Rückgabe. 5. Jeder hat pünktlich in angemessener Kleidung zum Unterricht zu erscheinen. Während des Unterrichts ist das Tragen von Kopfbedeckungen nur in begründeten Ausnahmen erlaubt. 6. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten. In den Pausen haben die Schüler die Unterrichtsräume zu verlassen. Alle Schüler sind rechtzeitig am Unterrichtsraum, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann. Ist eine Klasse nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat, Lehrerzimmer oder Planungsbüro. 7. Bei Krankheit informiert der Schüler am ersten Tag den Klassenlehrer. Die ärztliche Bescheinigung (Krankenschein) ist innerhalb von 3 Tagen in der Schule/Ausbildungsbetrieb abzugeben. 8. Freistellungen vom Unterricht für dringende Ausnahmefälle sind vorher schriftlich zu beantragen: bis drei Tage beim Klassenleiter bis fünfzehn Tage beim Schulleiter vor und nach den Ferien beim Schulleiter Versäumten Unterrichtsstoff und Leistungsnachweise müssen nachgeholt werden. 9. Jeder informiert sich selbstständig über Veränderungen des Stundenplanes (Schaukästen/Homepage). 2
3 10. Der Ordnungsdienst der Klasse säubert die Tafel und achtet auf Sauberkeit im Klassenraum. Beschädigungen sind sofort dem Lehrer zu melden. Nach der letzten Stunde sind: Stühle hoch zu stellen Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten 11. Essen ist im Unterricht verboten. Trinken kann vom Fachlehrer in begründeten Situationen erlaubt werden. 12. Bei Alarm gehen die Klassen sofort mit dem Lehrer zum festgelegten Sammelplatz des jeweiligen Schulstandortes. - Standort Unterwellenborn: Platz gegenüber der Turnhalle 13. Das Schulgelände darf während des Schultages nicht verlassen werden. Unfälle während der Schulzeit, auch Wegeunfälle, sind sofort dem Klassenlehrer oder im Sekretariat zu melden. 14. Für Schüler ist das Parken von Autos und Mopeds nur auf den Schülerparkplätzen erlaubt. Rettungs- und Zufahrtswege sind frei zu halten. Es gelten die Straßenverkehrsordnung und die entsprechende Beschilderung. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Schäden an den Fahrzeugen. 15. Aushänge sind nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. 16. Jede Art partei-politischer Meinungs-Äußerung ist in der Schule verboten. 3
4 III. Unterrichtszeiten: 1./2. Stunde 07:30 Uhr 09:00 Uhr 3./4. Stunde 09:15 Uhr 10:45 Uhr 5./6. Stunde 11:00 Uhr 12:30 Uhr 7./8. Stunde 13:00 Uhr 14:30 Uhr 9./10. Stunde 14:35 Uhr 16:05 Uhr Abweichende Regelung für den Schulteil Unterwellenborn 5. Stunde 10:55 Uhr 11:40 Uhr 6. Stunde 12:10 Uhr 12:55 Uhr Freitag ohne Mittagspause (5. und 6. Stunde werden zusammengezogen) Für Projekttage und offene Unterrichtsformen können die Stunden und Pausen in Absprache mit den Abteilungsleitern flexibel gestaltet werden. Der Fachlehrer informiert die Planung. 4
5 IV. Anschriften Standort Rudolstadt SBZ des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Trommsdorffstraße Rudolstadt Tel.: Fax: schulleitung@sbz-slf-ru.de Internet: Schulteil Unterwellenborn SBZ des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Am Gewände Unterwellenborn Tel.: Fax: schulleitung@sbz-slf-ru.de Internet: Die Hausordnung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Schulen erstellt. Die vollständigen Gesetze können im Internet auf der Schul- Homepage gelesen werden. Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. gez. R. Korittke Stellvertretender Schulleiter 5
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