Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft. Hannover, den
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- Sara Stein
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1 Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft (Zehn Empfehlungen auf der Basis der Überlegungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft von BiS/ISA/DKSB) Hannover, den
2 Gegenstand der Beratung Gefährdungseinschätzung Fachliche Fragen (Gefährdungseinschätzung, Verfahren) Methoden der Gefährdungseinschätzung Gesprächsführung mit Eltern und Kindern/Jugendlichen Beratungsfelder Freie Träger der Jugendhilfe ( 8a SGB VIII) Berufsgeheimnisträger/innen nach 4 KKG Berufsgruppen nach 8b SGB VIII Beratung zu geeigneten Hilfen
3 Rollenmodelle Fallbezogene Berater/in Fallübergreifende Koordinator/in Einzelfallbegleitung des Prozesses der Gefährdungseinschätzung Sorge für regionale Vernetzung und fachliche Weiterentwicklung der Kinderschutzfachkräfte
4 Qualifikation Fachkräfte der Jugendhilfe ( 72 SGB VIII) Erfahrungen in der Arbeit in Kinderschutzfällen Mehrjährige Berufserfahrung Fachkompetenzen und Personalkompetenzen für die Beratungstätigkeit (DQR 2011) Kontinuierliche Fortbildung Fachkräfte jugendhilfexterner Arbeitsfelder Kenntnisse über Strukturen und Leistungen der Jugendhilfe Praktische Erfahrungen in der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe Praktische Erfahrungen mit Kinderschutzfällen Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der eigenen Profession
5 Einsatzfelder Grundsätzlich abhängig von Den aktuellen rechtlichen Bestimmungen Den Kooperationsvereinbarungen Den arbeitsfeldspezifischen und fachspezifischen Kompetenzen sowie Den beruflichen Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft Bei Berufsgeheimnisträgern außerhalb der Jugendhilfe: Tandem-Modell in Kooperation der beteiligten Arbeitsfelder
6 Anbindung Die Beratungstätigkeit muss von dem Schutzauftrag des ASD getrennt werden und unabhängig von internen hierarchischen Einflüssen der beratenen Einrichtung sein. Empfohlene Organisationsform: Pool von Kinderschutzfachkräften mit folgenden Aufgaben Intervision ermöglichen Supervisionsangebote vorhalten Inhaltliche Entwicklung des Kinderschutzes und der Beratungstätigkeit gewährleisten Qualifizierung organisieren und anbieten Interessenvertretung nach außen darstellen Über die organisatorische Anbindung des Pools muss vor Ort entschieden werden.
7 Fallverantwortung Die Kinderschutzfachkraft hat eine beratende Funktion und übernimmt die Prozessbegleitung; sie hat Keine Fallverantwortung In Ausnahmefällen aus ihrer Haltung heraus eigenes Handeln zugunsten des Kindes, dann muss sie transparent handeln, gemeinsam mit den Beteiligten dokumentieren und ein kooperatives Verständnis von Verantwortung haben.
8 Dokumentation Ziele: Kinderschutzfachkraft Dokumentation der Beratungstätigkeit Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Beratungsprozesses Fallverantwortliche Kraft Falldokumentation Abstimmung der Dokumentationsinstrumente mit der Kinderschutzfachkraft Grundlage für Evaluation, Begleitforschung und systematische Erfassung von Fehlerquellen Sicherheit bei Haftungsfragen
9 Qualitätsentwicklung Kollegiale Reflexion Teilnahme an Netzwerken Qualifizierung im Einzelfall Qualifizierung der Berufsgeheimnisträger/innen nach 4 KKG Evaluation Intervision (strukturierte Austauschtreffen) etc. Für koordinierende Kinderschutzfachkraft zwingend, einzelfallberatende Fachkraft über den Träger zu klären Verantwortung der Träger für Qualifizierungsmaßnahmen Fachliche Vorgaben und Verfahrensabläufe entwickeln Mittel der Qualitätssicherung
10 Weiterentwicklung des Kinderschutzes Die Kinderschutzfachkraft sollte ihre Tätigkeit regelmäßig dokumentieren und messbar darstellen(z.b. Häufigkeit, Inhalt und Ergebnis von Fallberatungen). Dabei ist sie auf eigene Erhebungen angewiesen. Vorrangiger Informationsbedarf: Verhältnis von Verdachtsfällen zu erhärteten Kinderschutzfällen Ablauf von Beratungsprozessen Auslastung der Kinderschutzfachkraft Klärungsbedarf: Wer soll das leisten?
11 Finanzierung Die Gesamtverantwortung für die Beratungstätigkeit der Kinderschutzfachkräfte trägt das Jugendamt. Auf dieser Basis Verteilung der Kosten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen Eine mögliche Finanzierungsform: Fachleistungsstunden auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen Die Beratungstätigkeit der Kinderschutzfachkraft ist eine zusätzliche Aufgabe im Kinderschutz, die eigene Ressourcen erfordert!
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