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1 AFIS in Deutschland

2 Inhalte Situation in Deutschland Erklärungsansätze Abwehr einer Sicherheitsanweisung EASA Lösungsansätze Abwehr Sicherheitsanweisung EASA Nehmen, was schon da ist Identifikation, was noch fehlt Was könnte unter AFIS fallen? Umsetzung Beteiligte

3 Situation in Deutschland Derzeit gibt es AIP Einträge AFIS durch die Länder und Flugplätze veranlasst, ohne dass dies den gültigen (Rechts-)Anforderungen (SES Single European Sky) Stand 2014 entspricht April 2014

4 Erklärungsansätze Referenzdokumente: NfL I-3/81 (noch immer gültig) ICAO CIRC 211-AN/128 VO (EG) Nr. 216/2008 und Nr. 550/2004 Luftfahrthandbuch Deutschland AD2 AIC IFR 01 (06 FEB 2014) 4 3. April 2014

5 Erklärungsansätze Die Aufgaben des Flugplatzinformationsdienstes, wie sie im NfL I- 3/81 beschrieben sind und durch die Länder und Flugplätze noch immer umgesetzt werden, gehen auf einen Zeitpunkt zurück, zu dem: die Flugsicherung staatlich war (BFS); von dieser Zeit stammt noch die Aufgabe der Beauftragten für Luftaufsicht, der auch die Aufgaben der Flugleitung wahrnahm Die heutigen Anforderungen an AFIS ergeben sich jedoch aus dem Single European Sky Paket (SES) und müssen für Deutschland erstmalig geregelt werden! 5 3. April 2014

6 Erklärungsansätze Unkontrollierte Flugplätze Flugleiter und/oder Beauftragte für Luftaufsicht Flugleiter und/oder Beauftragter für für Luftaufsicht AFIS-Officer AFIS-Officer Verkehrslandeplätze Segelfluggelände Flugplätze mit Luftraum F und AFIS Sonderflugplätze 6 3. April 2014

7 Erklärungsansätze Beauftragter für Luftaufsicht - hoheitliche Funktion nach 29 LuftVG, z.b. Kontrolle des Luftfahrtpersonals und der Luftfahrzeuge Flugleitung - Ausübung des Flugplatzinformationsdienstes im Auftrag des Flugplatzhalters 7 3. April 2014

8 Abwehr einer Sicherheitsanweisung EASA EASA Feststellung gem. Inspektion November 2013: Deutschland muss zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung eine luftfahrtübliche Veröffentlichung vornehmen, um für die internationale Luftfahrt klarzustellen, dass AFIS kein zertifizierter Service, wie in SES gefordert, ist! 8 3. April 2014

9 Lösungsansätze Abwehr Sicherheitsanweisung EASA: Der Luftraumnutzer hat die Erwartung, an solchen Plätzen (siehe unten) AFIS vorzufinden. Da dies nicht der Fall ist, hat das BAF zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung durch die EASA das AIC IFR 01 (06 FEB 2014) herausgegeben April 2014

10 10 3. April 2014 Lösungsansätze

11 Lösungsansätze Nehmen, was schon da ist: Der Flugplatzinformationsdienst (heute: AFIS) wird in der NfL I-3/81 geregelt und taucht daher als solcher in der AIP auf April 2014

12 Lösungsansätze Nehmen, was schon da ist: ICAO Circular 211-AN/128: die Einrichtung von AFIS an Flugplätzen, deren Verkehrsdichte eine Kontrollzone nicht rechtfertigen würden als Funktion des Flugverkehrsdienstes (siehe Punkt 4.), sowie die technischen Ausstattungen einer AFIS-Niederlassung und die Qualifikation des AFIS-Personals April 2014

13 Lösungsansätze Nehmen, was schon da ist: Das ICAO Circular ist gleichzeitig die Basis des AFIS-Handbook von EUROCONTROL und versteht sich als Leitfaden. Es definiert unter anderem: a) Anforderungen an die Ausbildung b) Anforderungen an die Technik c) Erbringung des AFIS-Dienstes April 2014

14 Air Traffic Services Lösungsansätze Air Traffic Management ATC Air Traffic Control Services ACC Area Control Center APP Approach Control Service TWR Aerodrome Control Service Alerting Service Air Traffic Advisory Service Flight Information Service ATS ATM Airspace Management ASM April 2014 Air Traffic Flow Management ATFCM

15 Lösungsansätze Nehmen, was schon da ist: Verordnung (EG) Nr. 550/2004: Artikel 7 Absatz 1 regelt die Zertifizierungspflicht jeglicher Flugsicherungsdienste durch den Staat. Die Anforderungen werden entsprechend in der VO (EU) Nr. 1035/2011 geregelt. Verordnung (EG) Nr. 216/2008: Artikel 8b besagt, dass abweichend von Absatz 2 dieses Artikels die Mitgliedstaaten beschließen können, dass Anbieter von Fluginformationsdiensten erklären dürfen, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit den erbrachten Diensten verbunden sind April 2014

16 Lösungsansätze Identifikation was noch fehlt: AFIS-Dienste sind zertifizierungspflichtige Dienste gem. SES VO (EG) Nr. 550/2004 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 1035/2011 sowie (EG) 216/2008. AFIS-Dienste und daraus resultierende Anforderungen an Ausrüstung und Personal sind durch den Staat festzulegen (entweder gem. 31 f LuftVG oder durch 27 c LuftVG). Daraus folgt, dass für beides oben genannte zunächst Kriterien als Grundlage für die Zertifizierung und Erbringung von AFIS-Diensten festzulegen sind. Entscheidung: Welche Plätze fallen unter AFIS? April 2014

17 Was könnte unter AFIS fallen? Ein Luftraum der Klasse F bzw. Nachfolgemodell ist vorhanden, somit findet gelegentlicher IFR-Verkehr, sowie wiederholt gewerblicher und internationaler Verkehr statt, der auch nach Wechselflugplänen abgewickelt wird (s. ICAO CIRC Guidance). Zusätzlich könnten: Flugplätze, die sowohl kontrolliert wie auch unkontrolliert sind, also D(HX). Der Flugplatz ist durch seine Lage und/oder meteorologische Besonderheiten schwierig anzufliegen. Der Flugplatz liegt innerhalb oder in der Nähe von stark frequentierten kontrollierten Plätzen (also Luftraumstruktur). Der Flugplatz betreibt eine Schnittstelle zu FVK-Diensten, die nicht aus einem der genannten Gründe hervorgeht. Der Flugplatz wird zivil-militärisch genutzt (wochentags MIL, am Wochenende zivil). Am Platz findet besonderer, wiederkehrender Flugverkehr statt (z.b. Rettungs- oder Polizeihubschrauber etc.) April 2014

18 Umsetzungsalternativen AFIS wird an allen unkontrollierten Flugplätzen (nach 6 Absatz LuftVG) angeboten werden (Modell wie in Frankreich und Italien). oder AFIS wird nur an Flugplätzen analog Luftraum F bzw. seinem Nachfolgemodell angeboten. oder AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell), sowie an nach oben genannten Kriterien benannten Flugplätzen angeboten April 2014

19 Umsetzungsalternativen AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell), sowie an nach vorher genannten Kriterien erkannten Flugplätzen angeboten. Die bereits veröffentlichten AFIS-Dienste, also die derzeitigen F-Plätze, erhalten zunächst eine Zertifizierung nach SES. Ein AFIS-Dienst setzt eine Infrastruktur am Flugplatz voraus, die nicht jeder vorhalten kann. Außerdem können die Anforderungen an das Personal aus Kostengründen von kleinen Hobbyplätzen nicht getragen werden (sie stehen in keiner Relation). Es ist aus flugbetrieblicher Sicht keine Notwendigkeit gegeben, an jedem unkontrollierten Platz AFIS anzubieten. Aus Sicht der Flugsicherheit ist es zukünftig aber notwendig, nicht nur F- Plätze, sondern auch die Flugplätze als AFIS-Plätze auszuweisen, die definierte Kriterien erfüllen. AFIS unterliegt als ATS-Dienst der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung April 2014

20 Zusammenfassung AFIS Schaffung rechtlicher Grundlagen Zertifizierung und Zeugnisse Anforderung an Technik Anforderung an Personal 20

21 Beteiligte Bund-Länder-Fachausschuss, andere Referate des BMVI, Landesluftfahrtbehörden BMVI AFIS BAF Flugplätze April 2014

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Referat SOP Robert-Bosch-Straße 28 D Langen (Hessen)

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