Tarifbestimmungen Anlage 2

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1 Bedingungen für das FirmenAbo Im Rahmen des Münsterland-Tarifs werden ZeitTickets (nicht übertragbar) als Großkundenabonnement an Firmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgegeben. 1. Einstiegsvoraussetzungen für das Abonnement Das FirmenAbo kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen dem Besteller (Unternehmen) und einem Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zustande. Ein FirmenAbonnement-Vertrag kann zustande kommen, wenn sich der Besteller verpflichtet, für eine Mindestanzahl von 30 Mitarbeitern ein Jahresabonnement abzuschließen. Hierbei ist eine Verdoppelung der bisherigen Abonnement-ZeitTicket-Inhaber des Münsterland-Tarifs erforderlich. Bezugsgemeinschaften Bei Bezugsgemeinschaften tritt ein Unternehmen als abwickelndes Unternehmen und als Besteller auf. Über den Besteller werden alle Handlungen (Teilnehmerlisten, Änderungsdienst, Abrechnung) mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen abgewickelt. In dem zwischen dem Besteller und dem Verkehrsunternehmen abzuschließenden Vertrag sind alle Firmen der Bezugsgemeinschaft aufzunehmen. Der Zusammenschluß von mehreren Unternehmen zu Bezugsge - meinschaften ist möglich, wenn eine Mindestbeteiligung von 5 Mitarbeitern pro Unternehmen an der Bezugsgemeinschaft erfolgt. Hierbei ist eine Verdoppelung der bisherigen Abonnement- ZeitTicket-Inhaber (50 %/mindestens 3 Neukunden) des Münsterland-Tarifs erforderlich. Bei Unterschreitung von 5 FirmenAbos pro Firma besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Bezugsgemeinschaft. Für Altverträge von Bezugsgemeinschaften welche bis zum abgeschlossen worden sind, gelten die ab dem gültigen Bestimmungen mit Wirkung vom

2 Der Besteller darf Tickets im FirmenAbo nur für seine eigenen ständigen Mitarbeiter bzw. der Bezugsgemeinschaft anfordern. Eine Aufnahme anderer Personen in die Mitarbeiterliste ist nicht gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Personen, die nicht Mitarbeiter beim Besteller sind, ist unzulässig. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen" in der jeweils gültigen Fassung. Schulträger können für die von ihnen betreuten Schüler keine FirmenAbos beziehen. Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. 2. Berechnung der Mitarbeiterbeteiligung Bei der Festlegung der Mitarbeiterbeteiligung werden alle ständigen Mitarbeiter der Belegschaft zugrunde gelegt. Folgende Personen werden nicht berücksichtigt: Mitarbeiter mit ständig wechselnden Einsatzorten/Heimarbeiter Aushilfskräfte und Zeitarbeitskräfte mit einer Beschäftigung unter einem Jahr Praktikanten ausserhalb eines Ausbildungsverhältnisses Mitarbeiter im Erziehungsurlaub Wehrdienst- und Zivildienstleistende ausgesteuerte Mitarbeiter ohne Bezüge beurlaubte Mitarbeiter Zur Festlegung der Mitarbeiterbeteiligung hat die Firma die Gesamtzahl ihrer Mitarbeiter nachzuweisen. Die Mitarbeiter beteiligung kann jährlich zum geprüft werden, so dass eine Anpassung des Vertrages zum vorge nommen werden kann. Eine Anpassung kann frühestens nach einer Laufzeit von 1. Jahr erfolgen. Nach der Einstiegsvoraussetzung des FirmenAbos werden Dauernutzer des ÖPNV, die nicht am FirmenAbo teilnehmen können (z.b. Deutsche Bahn AG, Schwerbehinderte mit Freifahrt - berechtigung), gegen Vorlage einer Kopie des MonatsTickets bzw. Angabe der Abo-Nummer wie Abo-Teilnehmer behandelt. 2

3 3. Bestehende Abos von Mitarbeitern Beziehen einzelne Mitarbeiter des Bestellers bereits MonatsTickets des Münsterland-Tarifs im Abo, so können diese Verträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FirmenAbo-Vertrages gekündigt werden. Auf die Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Abopreis und dem Preis eines MonatsTickets gemäß Anlage 4 / 6.1 der Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifes wird verzichtet. 4. Beginn und Dauer des FirmenAbos 4.1 Besteller Das FirmenAbo beginnt am 1. eines Kalendermonats und wird je Mitarbeiter zunächst für die Dauer von 12 aufeinander folgende Kalendermonate abgeschlossen. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um 3 Kalendermonate. Eine Unterbrechung eines bestehenden FirmenAbos ist nicht möglich. 4.2 Mitarbeiter 5. Tickets Unterschreitet der einzelne Mitarbeiter die Mindestdauer von 12 Monaten, so erfolgt eine Nachberechnung des Verkehrs unter - nehmens in Höhe des Differenzbetrages zwischen FirmenAbo-Preis und dem Preis des vergleichbaren MonatsTickets. Für Auszubildende gilt der Differenzbetrag zum SchülerMonatsTicket. Tickets für den jeweils bestellten Geltungsbereich werden gemäß der jeweils gültigen Fahrpreistafel ausgegeben. Für Neuverträge ab dem werden nur noch Tickets der Kategorie I ausgegeben Hat ein Besteller Arbeit nehmer in verschiedenen Städten/Gemeinden beschäftigt, sind auch hierfür die Einstiegsvoraussetzungen nach Abs. 1 für den jeweiligen Standort zu erfüllen. Für jeden Standort sind separate FirmenAbo-Verträge abzuschließen. Dieses gilt sinngemäß auch für Bezugsgemein - schaften. Die Tickets werden gesammelt dem Besteller zur Ausgabe an die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Zur Ausfertigung der Tickets stellt der Besteller dem Verkehrs unternehmen eine Liste der betreffenden Mitarbeiter mit Namen, 3

4 Anschrift und gewünschtem Geltungsbereich zur Verfügung. Für Fahrtberechtigte gemäß 45a Personenbeförderungsgesetz (z.b. Auszubildende) sind besondere Bestellscheine zu verwenden. Dieser Mitarbeiterkreis erhält besonders gekennzeichnete Tickets zum Preis des FirmenAbos. Der Nachweis über den Status Auszubildender gilt für max. 12 Monate und ist nach Ablauf ggf. wieder neu beizubringen. FirmenAbo Tickets werden mit folgenden Preisstufen ausgegeben: Kategorie I (gültig für Neuverträge ab und bereits bestehende Verträge in Kategorie I) : Preisstufenbezogen in den Preisstufen A, 0 und 2-8 Tickets der Preisstufe 0 gelten im Stadtnetz Münster Tickets der Preisstufen 2-7 (Preisstufe 2 für angrenzende Preiszonen) gelten vom Ort der Ausgabe/Firmensitz entsprechend den Preisstufen in die Region. Hierbei sind die in den Preisstufen in die Region festgelegten Fahrwege über zur Erreichung des jeweiligen Zieles freigegeben. Eine umfassende Netzfahrmöglichkeit ist nicht gegeben. Tickets der Preisstufe 8 gelten im Netz Münsterland; für das Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe werden gesonderte Tickets der Preisstufe 8 ausgegeben. Kategorie II (gültig für Altverträge welche bis zum abgeschlossen worden sind): Preisstufenbezogen in den Preisstufen A und 2-7, die Preisstufe 8 ist im Netz Münsterland gültig. Tickets der Preisstufe A gelten im jeweils festgelegten Stadtnetz Tickets der Preisstufe 2 gelten im jeweiligen Stadtnetz Tickets der Preisstufen 2-7 (Preisstufe 2 für angrenzende Preiszonen) gelten vom Ort der Ausgabe/Firmensitz entsprechend den Preisstufen in der Region. Hierbei sind die in den Preisstufen in die Region festgelegten Fahrwege über zur Erreichung des jeweiligen Zieles freigegeben. Eine umfassende Netzfahrmöglichkeit ist nicht gegeben. Tickets der Preisstufe 8 gelten im Netz Münsterland; für das Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe werden gesonderte Tickets der Preisstufe 8 ausgegeben. 4

5 Folgende Fahrpreise kommen zur Anwendung: Preistufe 2 = 38,20 1 Preistufe 3 = 52,20 1 Preistufe 4 = 65,80 1 Preistufe 5 = 74,00 1 Preistufe 6 = 98,00 1 Preistufe 7 = 105,00 1 Preistufe 8 (Netz) = 107,50 1 Preistufe A = 31,30 1 Kategorie III (gültig für Altverträge welche bis zum abgeschlossen worden sind): Preisstufen 2, 3-5 und 6-8 Tickets der Preisstufe 2 gelten im jeweiligen Stadtnetz bzw. für 2 angrenzende Preiszonen benachbarter Städte/Gemeinden Tickets der Preisstufen 3-5 gelten vom Ort der Ausgabe/ Firmensitz entsprechend den Preisstufen in die Region. Hierbei sind die in den Preisstufen in die Region festgelegten Fahrwege über zur Erreichung des jeweiligen Zieles freigegeben. Eine umfassende Netzfahrmöglichkeit ist nicht gegeben. Tickets der Preisstufen 6, 7 und 8 gelten gelten unabhängig von der ausgegebenen Preisstufe im Netz Münsterland; für das Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe werden gesonderte Tickets der Preisstufe 6/7/8 ausgegeben. Folgende Fahrpreise kommen zur Anwendung: Preistufe 2 = 38,20 1 Preistufe 3 = 52,20 1 Preistufe 4 = 60,00 1 Preistufe 5 = 62,00 1 Preistufe 6 (Netz) = 88,00 1 Preistufe 7 (Netz) = 88,00 1 Preistufe 8 (Netz) = 88,00 1 5

6 Die Tickets stellt das Unternehmen dem Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Sie sind nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind über den Besteller dem Verkehrs unter nehmen unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen. Die ausge gebenen Tickets sind auf die Person des Mitarbeiters ausgestellt und nicht übertragbar. Der Benutzer muß bei Ticketprüfungen auf Verlangen zusätzlich einen Lichtbildausweis vorzeigen. Alle persönlichen Daten werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkehrsunter nehmens. Das gilt auch für den Fall, dass bereits die Weitergabe an den Mitarbeiter erfolgt ist (vgl. Ziff. 10). 6. Zusatznutzen Montags bis freitags von Uhr bis 5:00 Uhr/ im Schie nenverkehr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages berechtigt das Ticket zur unentgeltlichen Mitnahme von zusätzlichen Personen und Fahrrädern (Beförderungsfälle). An Samstagen, Sonn- und Feier - tagen, sowie am 24. und 31. Dezember gilt der Zusatznutzen ganztägig ohne Zeiteinschränkung. Einschl. Inhaber ist die Anzahl der Beförderungsfälle auf 5 begrenzt. Hierbei sind max. 2 Personen ab dem Alter von 15 Jahren zugelassen. Diese Regelung gilt nicht für Fahrtberechtigte gemäß 45a PBefG (z.b. Auszubildende). 7. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt für volle Kalendermonate. Der Besteller erhält für jeden Kalendermonat eine Rechnung über den aktuellen Teilnehmerkreis. Der Eintritt einzelner Mitarbeiter in diesen Teilnehmerkreis ist jederzeit, der Austritt nur zum Letzten eines Kalendermonats möglich. Der Rechnungsbetrag wird zum 1. des Monats von einem vom Besteller benannten Konto abgebucht; der Besteller erteilt dazu 6

7 eine entsprechende Einzugsermächtigung. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. 7.1 Fahrpreise Kategorie I Preisstufe Basispreis Fahrpreis Fahrpreis FirmenAbo Kat I/25% 1 Kat I/50% ,40 32,90 31, ,20 37,50 35, ,20 47,50 45, ,80 62,90 59, ,00 70,50 65, ,00 94,40 88, ,00 101,50 93, ,00 107,50 101,00 A 31,30 31,30 31,30 1= Ab 25% Mitarbeiterbeteiligung an der gesamten Belegschaft (ohne Schwerbehinderte) des Bestellers 2= Ab 50% Mitarbeiterbeteiligung an der gesamten Belegschaft (ohne Schwerbehinderte) des Bestellers Bei einer Mitarbeiterbeteiligung von mindestens 25% bzw. 50 % werden dem Besteller die o.a. aufgeführten Fahrpreise in Rechnung gestellt. Die Anzahl der ständigen Mitarbeiter der Belegschaft gem. 2. ist entsprechend nachzuweisen. Bei der Festlegung bzw. Berechnung der Gesamtbelegschaft werden Schwerbehinderte mit Freifahrtschein nicht angerechnet. Bezugsgemeinschaften erhalten grundsätzlich Tickets zum Basispreis. 7

8 8. Änderungen Änderungen der Angaben in der Mitarbeiterliste (Ziff. 5) sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Änderungen, die den Gesamtfahrpreis beeinflussen (z.b. Einstellung/Ausscheiden von Mitarbeitern, Änderungen/Erweiterungen/Einschränkung des Geltungsbereiches einzelner Tickets mit Änderung der Preis stufe), können bis zum 15. des Vormonats berücksichtigt werden. 9. Verlust, Zerstörung, Nichtausnutzung und Erstattung von Tickets Für verlorene, zerstörte oder nicht genutzte Tickets wird für den laufenden Monat kein Ersatz und keine Erstattung geleistet. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettlägerigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Fahrgast (Ticketinhaber) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Kranken - hauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Benutzungstag von dem für das FirmenAbo entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. 10. Kündigung des FirmenAbos Eine Kündigung ist durch beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Ende des ersten 12-Monats-Zeitraumes bzw. danach mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats ab dem die Änderung in Kraft tritt, möglich. Die Kündigung ist schriftlich an das Verkehrsunternehmen zu richten. Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn 8

9 der Zahlungstermin (s. Ziff. 7) trotz zweimaliger Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten wird, die Zahlungsunfähigkeit des Bestellers eintritt, wenn die Eröffnung des Konkursverfahrens beim Besteller beantragt ist, eine Betriebsverlagerung oder eine andere wesentliche Änderung der Organisation des Bestellers eintritt, wenn eine missbräuchliche Verwendung der Tickets durch den Besteller nachgewiesen ist (s. Ziff. 1). Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Kalender - monate in Folge), wird das Verkehrsunternehmen (bezogen auf den Geltungsbereich) eine Nachberechnung entsprechend 4. vornehmen. Ein vorzeitiges Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem FirmenAbo ohne eine Nachberechnung entsprechend 4.2 ist nur dann möglich, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verläßt der Mitarbeiter in eine andere Stadt/Gemeinde versetzt wird der Mitarbeiter Erziehungsurlaub/Elternzeit in Anspruch nimmt der Mitarbeiter zum Wehr-/Zivildienst eingezogen wird; die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ist hiermit gleichgestellt. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die noch nicht genutzten Tickets bis zum dritten Tag nach Ablauf des letzten Abo monats dem Verkehrsunternehmen vorliegen. Auf dem Postweg sind die Tickets per Einschreiben mit Rückschein an das Verkehrs unternehmen zu schicken. Wird dieser Termin versäumt, setzt sich das FirmenAbo bis zum Ablauf des Monats, in dem die Tickets dem Verkehrsunternehmen vorliegen, fort. 11. Rückgabe bei Kündigung Jede berechtigte Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens verpflichtet zur unverzüglichen Herausgabe aller überlassenen und noch gültigen Tickets durch den Besteller. Bei Abschluss oder Ergänzung eines FirmenAbo-Vertrages legt der Besteller in geeigneter Form eine schriftliche Erklärung jedes neuen 9

10 Teil nehmers vor, indem dieser die vorstehende Rückgabeklausel mit seiner Unterschrift anerkennt und in diesem Fall seinerseits die Herausgabe an den Besteller zusichert. 12. Besondere Bedingungen Weitere Einzelheiten der Abwicklung werden zwischen dem Besteller und dem Verkehrsunternehmen auf der Grundlage des Münsterland-Tarifs schriftlich mit der Bestellung geregelt. 13. Firmen- Schnupper -Abo Besteht für einen Besteller am Anfang des FirmenAbos nicht die Möglichkeit die Einstiegsvoraussetzungen nach Punkt 1. zu erfüllen, so kann über den Abschluss eines Firmen- Schnupper - Abos der Einstieg in ein FirmenAbo erfolgen. Hierzu gelten folgende abweichende Bedingungen: zu 1.: Voraussetzung für das Firmen- Schnupper -Abo Der Besteller verpflichtet sich, a) das Firmen- Schnupper -Abo mindestens für die doppelte Anzahl der bisherigen Zeitkarten-Inhaber des Münsterland-Tarifs zu bestellen oder b) dass eine Mindestabnahme von 20 FirmenAbos erfolgt. zu 4.: Beginn und Dauer des Firmen- Schnupper -Abo Der Besteller verpflichtet sich das Firmen- Schnupper -Abo min destens für die Dauer von sechs aufeinander folgenden Monaten abzuschließen. Der Beginn erfolgt jeweils am 1. eines Monats. Eine Verlängerung ist nur im Rahmen des FirmenAbos möglich, wobei die Bezugszeit des Schnupper -Abos angerechnet wird. Eine Unterbrechung des Schnupper -Abos ist von Seiten des Bestellers nicht möglich. Ebenso besteht für den Besteller nicht die Möglichkeit, ein Schnupper-Abo mehrmals mit Unterbrechung abzuschließen. 10

11 Die teilnehmenden Mitarbeiter verpflichten sich, das Firmen- Schnupper -Abo für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate abzunehmen. Das Firmen- Schnupper"-Abo kann zum ersten jeden Monats in das FirmenAbo umgewandelt werden. Für das Schnupper -Abo werden Tickets des Basispreises ausgegeben. 14. Kategorie-Einteilung für Altverträge welche bis zum abgeschlossen worden sind Kategorie Einteilung der Kommunen im Bereich des Münsterland-Tarifs bezüglich des FirmenAbos Kreis Borken Lfd. Nr. Kategorie Kat II Kat III 1 Ahaus x 2 Bocholt x 3 Borken x 4 Gescher x 5 Gronau x 6 Heek x 7 Heiden x 8 Isselburg x 9 Legden x 10 Raesfeld x 11 Reken x 12 Rhede x 13 Schöppingen x 14 Stadtlohn x 15 Südlohn x 16 Velen x 17 Vreden x 11

12 Kreis Coesfeld Lfd. Nr. Kategorie Kat II Kat III 1 Ascheberg x 2 Billerbeck x 3 Coesfeld x 4 Dülmen x 5 Havixbeck x 6 Lüdinghausen x 7 Nordkirchen x 8 Nottuln x 9 Olfen x 10 Rosendahl x 11 Senden x Kreis Steinfurt Lfd. Nr. Kategorie Kat II Kat III 1 Altenberge x 2 Emsdetten x 3 Saerbeck x 4 Hörstel x 5 Laer x 6 Metelen x 7 Mettingen x 8 Lengerich x 9 Ladbergen x 10 Lienen x 11 Lotte x 12 Greven x 13 Hopsten x 14 Horstmar x 15 Ibbenbüren x 16 Neuenkirchen x 17 Nordwalde x 18 Ochtrup x 19 Recke x 20 Rheine x 21 Steinfurt x 22 Tecklenburg x 23 Westerkappeln x 24 Wettringen x 12

13 Kreis Warendorf Lfd. Nr. Kategorie Kat II Kat III 1 Ahlen x 2 Beckum x 3 Beelen x 4 Drensteinfurt x 5 Ennigerloh x 6 Everswinkel x 7 Oelde x 8 Ostbevern x 9 Sassenberg x 10 Sendenhorst x 11 Telgte x 12 Wadersloh x 13 Warendorf x 15. Regelungen zum Sechser-Firmenticket und FirmenAbo des Münsterland/Ruhr-Lippe-Tarifs Grundlage Grundlage für die nachstehenden Regelungen sind die aktuellen Übergangsregelungen zwischen den Kooperationsräumen 5/4 und dem Koorperationsraum 6 (siehe Anlage 14 Münsterland-Tarif und Anlage 15 Ruhr-Lippe-Tarif) Firmensitz im Tarifraum Münsterland/Ruhr-Lippe und Wohnsitz des Mitarbeiters im Kooperationsraum 6 (Ostwestfalen-Lippe) Für Firmen, Verbände, Behörden etc. mit Sitz in folgenden Städten/Gemeinden 3350 Oelde 3340 Wadersloh 3330 Beckum 3320 Ennigerloh 3310 Ahlen 3180 Sassenberg 13

14 3120 Beelen 3110 Warendorf 9160 Lippstadt und Mitarbeitern mit Wohnsitz in folgenden Sechser- Tarifgebieten 6000 Bielefeld 6050 Gütersloh 6070 Halle (Westf.) 6080 Harsewinkel 6120 Rietberg 6140 Steinhagen 6150 Verl 6160 Versmold kann im Rahmen des Firmenabovertrages für den Münsterland-/ Ruhr-Lippe-Tarif eine entsprechende Preisstufe/Fahrpreis des Sechser -Firmentickets (gem. gültiger Fahrpreistabelle Der Sechser ) durch ein Verkehrsunternehmen der VGM/VRL ausgegeben werden. Diese Mitarbeiter werden bei den Einstiegsvoraussetzungen für das Firmenabo nach dem Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarif mitgezählt. Im übrigen gelten die genehmigten Bedingungen für das FirmenAbo des Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarifs (Anlage 2). Darüber hinaus gelten die genehmigten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Der Sechser Firmensitz in Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück und Langenberg und Wohnsitz des Mitarbeiters im Tarifraum Münsterland/Ruhr-Lippe Für Firmen, Verbände, Behörden etc. mit Sitz in den v.g. Sechser Tarifgebieten und Mitarbeitern mit Wohnsitz im Netz Münsterland bzw. Ruhr-Lippe (nur Lippstadt) kann im Rahmen eines Sechser -Firmenticketvertrages ein FirmenAbo nach dem Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarifs durch ein Verkehrsunternehmen des Kooperationsraumes 6 ( Sechser ) ausgegeben werden. 14

15 Der Fahrpreis des FirmenAbos entspricht der Kategorie I (Basispreis) der gültigen Fahrpreistafel des Münsterland-Tarifs. Diese Mitarbeiter werden bei den Einstiegsvoraussetzungen für das Sechser-Firmenticket mitgezählt. Im übrigen gelten die genehmigten Tarifbestimmungen zum Firmenticket (Abonnement) des Der Sechser. Darüber hinaus gelten die genehmigten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für den Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarif. 16. Regelungen zum VOS-FirmenTicket Für Firmen, Verbände, Behörden, etc. mit Sitz in Osnabrück und Mitarbeitern mit Wohnsitz im Netz Münsterland kann im Rahmen eines VOS-Firmenabovertrages durch die Stadtwerke Osnabrück ein FirmenAbo nach dem Münsterland-Tarif ausgegeben werden. Der Fahrpreis des FirmenAbos entspricht der Kategorie I (Basispreis) der gültigen Fahrpreistafel des Münsterland-Tarifs. Im Rahmen des jeweiligen Geltungsbereichs ist die Nutzung aller Busse und Bahnen möglich. In Hasbergen und Hagen a. T. W. ist nur die Nutzung der VGM-Verkehrsmittel zugelassen. VOS- Firmenabos mit Ziel Hasbergen und Hagen a. T. W. gelten nur in den Verkehrsmitteln der VOS. Im übrigen gelten die genehmigten Abonnementbedingungen zum Firmen-Abo der VOS. Darüber hinaus gelten die genehmigten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für den Münsterland-Tarif. 15

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