ANLEGESTELLEN FÜR KLEINBOOTE

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1 ANLEGESTELLEN FÜR KLEINBOOTE Anlegestellen Arten einer Anlegestelle KAI = durch Mauern befestigter Uferdamm Das Fahrwasser ist davor so tief, dass Schiffe festmachen können. Um mehr Platz für anlegende Schiffe zu schaffen, können die Kais durch Piers und Molen ergänzt werden. Ein Kai dient oft auch als Promenade oder Boulevard (zb: Bund - Shanghai). Bund, Shanghai PIER = Aufschüttung, die wasserseitig mit Holz, Stahl oder Stahlbeton befestigt ist Piers dienen dazu, in Häfen mehr Platz für anlegende Schiffe zu schaffen. Daher ragen sie meist im rechten Winkel vom Kai aus ins Wasser und sorgen so für zusätzliche Schiffsanlegestellen. Im Hochdeutschen ist Pier grammatikalisch männlich, nautisch weiblich. Größe und Bauart einer Pier sind abhängig vom Einsatzzweck. Chelsea Piers, New York

2 STEG = auf Pfählen, Säulen oder Stelzen über dem Wasser gebaut Der Steg hat eine ähnliche Funktion wie die Pier. Unter dem Steg kann das Wasser aber frei fließen. Steganlage, Werder SCHWIMMSTEG = schwimmende Konstruktion mit Auftriebskörper(n) Die Schwimmkörper können aus Beton, Stahl, Aluminium oder Kunststoff bestehen. Schwimmstege werden zwischen Pfählen montiert, oder mit Ketten am Grund verankert und verspannt. Schwimmsteg PONTON = meist fest verankerter Schwimmkörper Im Gegensatz zum Boot ist er zwar meist transportfähig, aber nur eingeschränkt fahrtauglich. Pontons verfügen über keinen eigenen Antrieb und haben im Gegensatz zu Schiffen ohne eigenen Antrieb meist keine strömungsgünstige Form. Pontons sind üblicherweise geschlossen und luftgefüllt. Als Anlegesteg bieten Pontons eine wasserstandsunabhängige Festmachmöglichkeit für Schiffe. Ponton, Berlin

3 Beispiele für Anlegestellen an Flüssen Weiße Elster, Leipzig, Deutschland Yealm, Noss Mayo, Großbritannien Donau, Linz (Lentos), Österreich

4 Donau, Au, Österreich Donau, Ottensheim, Österreich Donau, Wien (Marina), Österreich

5 Bauen einer Anlegestelle Für eine Anlegestelle an der Donau benötigt man eine wasserrechtliche Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz, da es sich um ein "Hochwasserabflussgebiet" handelt, sowie eine schiffahrtsrechtliche Bewilligung dieser Schifffahrtsanlage. Um beide Bewilligungen kann mit einem formlosen Antrag bei der MA58 angesucht werden - dieser Antrag soll alle erforderlichen Informationen zum Antragsteller, zum Standort (Donau-km) und zur Anlage enthalten, sowie als Beilage (dreifach) von einem Fachkundigen (etwa: Ziviltechniker) gezeichnete Pläne und Beschreibungen der Anlage enthalten. Als Voraussetzung für die Bewilligungen benötigt man auch die Zustimmung des Grundeigentümers, die am besten vorab einzuholen ist (meist: via donau Österreichische Wasserstraßengesellschaft mbh ). Sicherheitstechnische Anforderungen Es muss eine ausreichende Beleuchtung, welche blendfrei für die Schifffahrt angebracht ist, vorhanden sein. Die Anlegestelle muss mit Rettungsmitteln im Abstand von maximal 100 Meter ausgestattet sein, z.b. Rettungsringe nach EN mit einer mindestens 30 Meter langen, schwimmfähigen Leine im Halter nach EN oder Rettungsbälle. Die Verkehrsflächen auf schwimmenden Anlegestellen sind dort, wo ein Absturz ins Wasser möglich ist und die nicht zum Anlegen vorgesehen sind, mit festen Geländern auszustatten. Nicht zu vermeidende Stolperstellen wie Trittkanten, sind mit Kontrastfarben zu kennzeichnen. Für schwimmende Anlegestellen gilt die ÖNORM EN Stege müssen entsprechend der Belastung gegen Strömung, Wellenschlag und Wasserspiegelschwankungen sicher verankert sein. Kleinboote Als Kleinfahrzeug gilt ein Boot mit der Länge bis 20m, das meist nachgefragte Schiffsführerpatent ( Donaupatent ) berechtigt aber nur zur Führung eines Fahrzeuges bis zu 10m. Die zulässige Personenanzahl ergibt sich aus der Zulassungsurkunde - eine solche benötigen Motorboote auf österreichischen Binnengewässern. Keine Zulassung benötigen Ruderfahrzeuge bis 20m, Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10m, Segelfahrzeuge ohne Kajüte bis 15m und Elektroboote mit weniger als 4,4 KW (6PS) Antriebsleistung. Grundsätzlich darf man ohne besondere Erlaubnis auf der Donau fahren. Wenn das Boot führerschein- bzw. zulassungspflichtig ist, so sind diese beiden Dokumente allerdings an Bord mitzuführen. Sonst ist zur eigenen Sicherheit zu beachten, dass die Donau als Wasserstraße der gewerblichen Großschifffahrt dient und dass es neben gefährlichen Strecken auch Schleusen gibt, die zu passieren mit Schlauch- oder Ruderbooten nicht möglich sein wird.

6 Donaupatent Das Donaupatent (eig. Schiffsführerpatent 10m ) braucht man in Österreich zur Führung eines Motorbootes ab 4,4 KW (Kategorie A). Dieses Patent berechtigt zum selbstständigen Führen von Motorfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10m, ohne Leistungsbegrenzung, auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern. Es ist international gültig. Um das Donaupatent zu erlangen muss man mindestens 18 Jahre sein, einen Führerschein und einen Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (wenn der Führerschein vor 1973 ausgestellt wurde) haben. Besitzt man keinen Führerschein, benötigt man eine amtsärztliche Untersuchung und ein Leumundszeugnis. Die Prüfung erfolgt in Wien durch die Schifffahrtsbehörde MA 58.

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