BPR-Info 9 vom Juli 2014

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1 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar: Schulleitung 1 Exemplar: Örtl. Personalrat 3 Exemplare: für Aushang Über die Örtlichen Personalräte BPR-Info 9 vom Juli 2014 Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses BPR-Info enthält folgende Themen: 1. Aufstiegslehrgänge höherer Dienst 2. Beförderungen nach A 14 zum 1. Mai Personalratswahlen Zusammensetzung der neuen Örtlichen Personalräte Veranstaltungshinweis zur gemeinsamen Tagung von BPR/ÖPR und Regierungspräsidium Tübingen 5. Aus der Schwerbehindertenvertretung Stundenplan/Deputatsplanung 2014/15 Mit freundlichen Grüßen gez. Clemens Hartelt BPR Vorsitzender BS er des Bezirkspersonalrats: Clemens Hartelt, Vorsitzender; Dr. Angela Schütze, stv. Vorsitzende; Ulrike Jost; Siegfried Jung; Klaus Peter Krämer; Kai Otulak; Reinhold Schröder; Achim Soulier; Reinhold Strauß; Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten: Willy Hafner Anschrift: Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 Postfach Tübingen Telefon: Fax: Marina.Steiger@rpt.bwl.de Hausadresse: Konrad-Adenauer-Str. 40, Tübingen

2 1. Aufstiegslehrgänge höherer Dienst Aufstieg von wissenschaftlichen Lehrkräften des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst Lehrkräfte des gehobenen Dienstes, die einen Vorbereitungsdienst oder Direkteinstieg absolvierten, haben großen Anteil an der erfolgreichen Arbeit der beruflichen Schulen. Doch obwohl sie mit hohem Einsatz dabei sind, bleibt ihnen aufgrund des Laufbahnrechts versagt, befördert zu werden und Funktionsstellen zu bekleiden. Bis zur Dienstrechtsreform 2011 konnten sie durch ein sogenanntes Aufstiegsprogramm nach vielen Dienstjahren in den höheren Dienst aufsteigen. Die Dienstrechtsreform hat damit Schluss gemacht. Ein zeitlich kalkulierbarer Aufstieg kann nun durch den Aufstiegslehrgang von jedem Lehrer selbst in Angriff genommen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: den dreijährigen Aufstiegslehrgang und den zweijährigen Aufstiegslehrgang für Lehrkräfte, die länger als 10 Jahre im Schuldienst sind. Jedes Jahr stellt die Schulverwaltung etliche Plätze dafür zur Verfügung. So gibt es für 2014/2015 für den 3-jährigen Aufstiegslehrgang für das RP 19 Lehrgangsplätze und für den 2-jährigen Aufstiegslehrgang 11 Plätze. Leider nutzen nur sehr wenige Lehrer das Angebot. So haben sich für den 3-jährigen Lehrgang nur 6 und für den 2-jährigen nur 2 Bewerber gemeldet. Der BPR möchte Sie ermuntern:! Nutzen Sie diese Chance auf berufliche und finanzielle Entwicklung! Wer sieht schon gern alle Anderen an sich vorbeiziehen? Bewerbungen für den Aufstiegslehrgang 2015/16 sind formlos über die Schulleitung bis zum 1. November 2014 an das Regierungspräsidium zu stellen. 2. Beförderungen nach A 14 zum 1. Mai 2014 Landesweit sind voraussichtlich für das laufende Jahr 533 Beförderungsstellen für die Lehrkräfte der Beruflichen Schulen zu besetzen. Davon zum 1. Mai: A 14 Ausschreibungsstellen (42 Stellen RP Tübingen) A 14 Beförderungsmöglichkeiten (39 RP Tübingen) im konventionellen Verfahren, hier ist der Beförderungsjahrgang 2003 geöffnet. Ausschreibungsverfahren A 14 Von den 42 OStR-Stellen, die außerhalb des konventionellen Beförderungsverfahrens zur Verfügung standen, wurden 10 % für den außerschulischen Bereich zurückbehalten. Kolleginnen und Kollegen Beruflicher Schulen, die außerhalb der Schule besondere Aufgaben für das Gesamtsystem Schule übernehmen, können auf diesem Weg zum Zuge kommen. Es konnten alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden. 14 Stellen in Gewerbl. Schulen Anteil weibl. Lehrkräfte 3 9 Stellen in Kaufm. Schulen Anteil weibl. Lehrkräfte 6 9 Stellen in Hausw. Schulen Anteil weibl. Lehrkräfte 4 6 Stellen in BSZ/BS Anteil weibl. Lehrkräfte 1 4 Stellen im außerschulischer Bereich Da von den beförderten Personen nicht alle ein volles Deputat unterrichten, wurden dadurch Stellenanteile frei. Die überzähligen Stellenanteile wurden dem konventionellen Verfahren zugeschlagen

3 Konventionelles Beförderungsverfahren A 14 Aufgrund der überzähligen Stellenanteile im Ausschreibungsverfahren, konnten im konventionellen Verfahren statt der vorgesehenen 39 Beförderungsmöglichkeiten 46 Personen befördert werden. Der Anteil der weibl. Lehrkräfte lag bei 26 Personen. 3. Personalratswahlen 2014 Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden! Die Personalratswahlen 2014 wurden erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Die personellen Zusammensetzungen der Örtlichen Personalräte (ÖPR) sowie in den Stufenvertretungen (BPR und HPR) sind in den Beruflichen Schulen durch Aushang bekannt gegeben worden. Der BPR BS am Regierungspräsidium Tübingen bedankt sich vielmals für die wichtige Unterstützung bei den Personalratswahlen Den Lehrkräften, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und durch ihre hohe Wahlbeteiligung gezeigt haben, dass ihnen starke Stufenvertretungen wichtig sind, gilt besonderer Dank. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in den örtlichen Wahlvorständen an den Schulen, in den Örtlichen Personalräten sowie in den Schulleitungen haben durch ihre verantwortungsvolle Arbeit wesentlich zum Gelingen dieser Wahlen beigetragen. Besonders dankt der BPR BS aber auch den Wahlvorständen Herrn Rieg und Herrn Speidel, die die Wahlen für den BPR und den HPR souverän vorbereitet und durchgeführt haben. Allen gewählten Personalvertretern wünschen wir eine erfolgreiche fünfjährige Amtsperiode sowie eine glückliche Hand für all ihre Entscheidungen. 4. Zusammensetzung der neuen Örtlichen Personalräte Der Bezirkspersonalrat bittet alle Örtlichen Personalräte um das Ausfüllen und die Zusendung des nachfolgenden Formulars (siehe Rückseite). Für die digitale Bearbeitung stellen wir Ihnen das Formular auf der Internetseite des Regierungspräsidiums im Bereich der Bezirkspersonalräte zur Verfügung:

4 Stellv. Vorsitzender Vorsitzender Örtlicher Personalrat an der: Schulname Straße Hausnr. PLZ Ort Tel.: An den Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Postfach Tübingen Fax: Fax: er des neuen Örtlichen Personalrats ab: Name Vorname Dienstbez. Vertretung d. Arbeitnehmer Beamten Kontaktdaten dienstl. Telefon: Kontaktdaten privat Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefon Bitte teilen Sie Änderungen stets dem Bezirkspersonalrat mit. Terminhinweis: 9. März 2015: Gemeinsame Tagung von BPR BS, ÖPR BS und RP Tübingen - 4 -

5 5. Aus der Schwerbehindertenvertretung Stundenplan/Deputatsplanung für 2014/15 Um Probleme von gesundheitlich angeschlagenen Kolleginnen und Kollegen mit Stundenplan oder Deputat für das Schuljahr 2014/15 zu vermeiden, sollten die Betroffenen möglichst rechtzeitig mit den Stundenplanverantwortlichen, den Abteilungsleitern oder der Schulleitung ein Gespräch führen. Hilfreich ist hier ein fachärztliches Gutachten, das die Probleme benennt und Lösungen anbietet. Grundlage dieses Gesprächs ist das Sozialgesetzbuch IX 84. Bei Schwierigkeiten ist die örtliche Personalvertretung und die örtliche Schwerbehindertenvertretung sicherlich bereit, den Kolleginnen und Kollegen zur Seite zu stehen. Weitere Infos sind unter nachzulesen. Dieses und frühere BPR-Infos, sowie Kontaktinformationen sind im Internet auf der Webseite des BPR Berufliche Schulen beim RP Tübingen zugänglich, die Sie unter folgendem Link finden: bzw. unter Regierungsbezirke Tübingen Themen Schule und Bildung Personalvertretungen Bezirkspersonalräte Bereich Schule am RP Tübingen Bereich der Beruflichen Schulen - 5 -

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