2.4. Überweisungen an den Kunden

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1 2. Bedingungen für bargeldlose Überweisungen Diese Bedingungen gelten für das Ausführen von Überweisungsaufträgen des Kunden an die Bank. Sie beziehen sich auf interne Überweisungen (die Bank des Absenders und des Empfängers ist die AS ''PrivatBank'') und auf externe Überweisungen (die Bank des Absenders und des Empfängers ist nicht die gleiche Bank; an der Ausführung eines Überweisungsauftrages können eine oder mehrere Vermittlerbanken, so genannte Korrespondenzbanken, beteiligt sein Verwendete Begriffe Überweisung auf Antrag des Geldabsenders initiierter Zahlungstransfer mit dem Ziel, dem Empfänger Geldmittel zukommen zu lassen. Überweisungsauftrag ein in Papierform oder in elektronischer Form erstellter Auftrag, eine Überweisung auszuführen. Korrespondenzbank eine in der Republik Lettland oder im Ausland registrierte Bank, bei der die AS ''PrivatBank'' ein von der Korrespondenzbank betreutes Korrespondenzkonto eröffnet hat und worauf gegenseitige Abrechnungen zwischen eigenen Kunden durchgeführt werden. Korrespondenzkonto ein durch die Bank eröffnetes Konto bei einer Bank, die in der Republik Lettland oder im Ausland registriert ist, um Finanzdienstleistungen zu erhalten und zu erbringen. IBAN International Bank Account Numer Kontonummer, die nach internationalem Standard zusammengestellt ist. Valutadatum Geschäftstag, an dem die Wertstellung der auf dem Konto vorhandenen Geldmittel erfolgt Allgemeines Der Kunde kann die Bank beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln. Er kann mit seinem Konto bei der Bank bargeldlos Geldbeträge erhalten. Erfolgt eine fehlerhafte Gutschrift, so wirkt der Kunde bei der Aufklärung des Fehlers mit Korrespondenzbanken und Korrespondenzkonten Die Bank kann bei der Überweisung im Auftrag des Kunden oder beim Empfang von Überweisungen zugunsten des Kunden Dienstleistungen einer Korrespondenzbank in Anspruch nehmen. Die Korrespondenzbanken und Korrespondenzkonten sind in der Liste der Korrespondenzkonten aufgeführt. Das aktuelle Verzeichnis der Korrespondenzkonten ist in den Geschäftsräumen der Bank einsehbar und unter abrufbar Änderungen und Ergänzungen im Verzeichnis der Korrespondenzkonten treten mit deren Bereitstellung in den Geschäftsräumen der Bank oder der Veröffentlichung auf der Internetseite unter in Kraft Der Kunde kann im Einvernehmen mit der Bank Korrespondenzkonten nutzen, die nicht in dem Verzeichnis aufgelistet sind. In diesem Fall kann für die Überweisung eine gesonderte Gebühr berechnet werden Überweisungen an den Kunden Die Bank schreibt Geldmittel, die dem Kunden als Empfänger einer Geldüberweisung zugehen, seinem Konto gut. Eine Zustimmung des Kunden hierfür ist nicht erforderlich Geldmittel aus internen Überweisungen werden dem Konto des Kunden an dem Tag gutgeschrieben, an dem der Überweisungsauftrag bei der Bank zur Ausführung angenommen wurde Geldmittel aus externen Überweisungen in lettischen Lat s werden an dem Bankarbeitstag gutgeschrieben, an dem die Bank eine entsprechende Mitteilung von der Zentralbank Latvijas Banka erhält Geldmittel aus externen Überweisungen in einer anderen Währung werden gutgeschrieben, wenn die Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag von der Korrespondenzbank erhalten hat, jedoch nicht vor dem Valutadatum, das in dem Überweisungsauftrag angegeben ist.

2 Auf Antrag des Kunden kann die Bank die Gutschrift in einer anderen Währung schon an dem Tag vornehmen, an dem die Bank den Kontoauszug des Korrespondenzkontos erhält Der Überweisungsauftrag des Zahlenden muss folgende Angaben enthalten: die Kontonummer des Empfängers (Kunden) IBAN weitere Angaben zum Empfänger (Kunden): - Vorname, Name bei natürlichen Personen - Vollständige Bezeichnung bei juristischen Personen - Verwendungszweck - Warenbezeichnung oder Leistungsbeschreibung - Bezeichnung, Nummer und Ausstellungsdatum einer Rechnung oder eines sonstigen Belegs, auf dessen Grundlage die Überweisung durchgeführt wird. Wenn eine Überweisung im Auftrag einer (dritten) Person ausgeführt wird, ist der Name, Vorname, die Personenkennziffer (Identifizierungscode, Geburtsdatum für Ausländer), die Anschrift oder der Name der juristischen Person, die Registrierungsnummer (wenn vorhanden) und die Geschäftsadresse anzugeben Bei der Ausführung von internen bzw. externen Überweisungen in Lettland ist die Bank berechtigt, im Überweisungsauftrag nur die IBAN-Kontonummer zu prüfen und auf die Prüfung anderer kundenbezogener Daten zu verzichten. Die Bank behält sich vor, den Überweisungsauftrag abzulehnen, wenn sie Bedenken in Bezug auf die Angaben zum Empfänger und der IBAN-Kontonummer des Empfängers hat Sollten die im Überweisungsauftrag genannten Angaben fehlen oder mit den der Bank vorliegenden Daten des Kunden (Empfänger) nicht übereinstimmen, so erfolgt bis zur Feststellung der richtigen Angaben keine Gutschrift. In diesem Fall sendet die Bank eine Anforderung an die Bank des Zahlenden, um die Angaben des Empfängers (Kunden) zu präzisieren. Erhält die Bank innerhalb von drei Wochen keine präzisierten Angaben, kann sie die Geldmittel unter Abzug einer Gebühr zurück überweisen Auf Antrag des Kunden ermittelt die Bank die Ursache für die an den Kunden gerichtete, aber nicht empfangene Überweisung Fehlerhafte Gutschriften kann die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruches das Konto des Kunden belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde Überweisungen vom Konto des Kunden bzw. einem der Bank gehörenden Konto Der Kunde ist berechtigt, bargeldlose Überweisungen zu tätigen: von seinem Konto bei der Bank; von einem der Bank gehörenden Konto, wenn der Kunde über kein Konto in der Bank verfügt und in der Bank eine Einzahlung von Geldmitteln in bar geleistet hat auf ein Konto eines anderen Kunden oder nach Abstimmung mit der Bank auf ein anderes, der Bank gehörendes Konto (interne Überweisung);

3 auf ein beliebiges Konto bei einer fremden Bank (externe Überweisung) Bei der Ausführung von internen Überweisungen gelten die aus dem Überweisungsauftrag folgenden Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Empfängerkonto als erfüllt Bei der Ausführung einer externen Überweisung gelten die aus dem Überweisungsauftrag folgenden Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Korrespondenzkonto der Bank des Empfängers als erfüllt Die Bank ist dem Kunden auf dessen Wunsch beim Ausfüllen des Überweisungsauftrags behilflich Zur Ausführung einer Überweisung füllt der Kunde den Überweisungsauftrag vollständig aus. Dieser muss folgende Angaben enthalten: - Vorname, Name bei natürlichen Personen (Zahlungsempfänger); - Vollständige Bezeichnung bei juristischen Personen (Zahlungsempfänger); - Internationale Bankkontonummer (IBAN) beziehungsweise Kontonummer (Zahlungsempfänger); Bank-Identifizierungs-Code (BIC); ist dieser unbekannt, ist bei Überweisungen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben; - Zielland, Betrag und Währung; - Verwendungszweck: dieser soll die zu bezahlenden Waren oder Dienstleistungen oder das sonst mit der Überweisung verfolgte Ziel klar beschreiben; - Art der Bezahlung der Überweisungsgebühren; - Name des Kunden, Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden; - Unterschrift des Kunden (des Zahlers) und Stempel (falls vorhanden) Sollte der Kunde eine Überweisung im Namen einer anderen (dritten) Person ausführen, so sind deren Vorname, Name, Personenkennziffer (Identitätscode, Geburtsdatum für die in der Republik Lettland nicht ansässigen Personen), Adresse oder Bezeichnung, Registriernummer (falls vorhanden) und die Anschrift anzugeben Ausführung und Dauer der Überweisungsaufträge Fehlen Pflichtangaben und/oder sind Informationen im Überweisungsauftrag unklar, kann die Bank den Kunden um zusätzliche Informationen bitten. Gelingt es nicht, alle Daten zu präzisieren, kann die Bank den Überweisungsauftrag ablehnen Die Bank kann Überweisungsaufträge ablehnen, wenn sie den Kunden nicht identifiziert hat und/oder der Überweisungsauftrag den genannten Anforderungen nicht entspricht Wird die Überweisung an die Bank zurückgewiesen, wird der Überweisungsbetrag dem Konto des Kunden oder dem der Bank gehörenden Konto wieder gutgeschrieben Die Bank ist berechtigt, die Ausführung der Überweisung abzulehnen, wenn die Ausführungsbedingen nicht erfüllt wurden oder mit der Ausführung der Überweisung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde Die Ausführung der Überweisungen hängt von der Art und Währung ab. Die gewünschte Art gibt der Kunde im Überweisungsauftrag an. Hat der Kunde keine Auswahl getroffen, wird die Überweisung als eine übliche Überweisung ( Standard ) ausgeführt Die maximale Dauer, die die Bank für die Weiterleitung des Überweisungsauftrags des Kunden an die Empfängerbank benötigt, ist in der Tabelle für die Abwicklung der Zahlungsaufträge angegeben. Diese Tabelle ist in den Bankgeschäftsräumen und unter einsehbar Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrag zu unterrichten.

4 2.7. Entgelte Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank den elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen Bei Entgelten und Änderungen für Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) oder für Überweisungen in andere EWR-Staaten in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungen) und für Überweisungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS ''PrivatBank'' Bei Überweisungen in Staaten der EU und des EWR und in der Währung eines Staates der EU oder des EWR wird das Kundenkonto mit der fälligen Gebühr belastet. Der Überweisungsbetrag wird der Empfängerbank in vollem Umfang gutgeschrieben. Der Empfänger trägt die Kosten seiner Bank selbst Bei Überweisungen in Staaten außerhalb der EU und des EWR wird das Kundenkonto mit der fälligen Gebühr belastet. Die fälligen Gebühren weiterer an der Überweisung beteiligter Banken und der Bank des Empfängers werden vom Überweisungsbetrag abgezogen Hat der Kunde kein Konto bei der Bank, und erfolgt die Überweisung von einem der Bank gehörenden Konto, so ist die Gebührenregelung OUR ausgeschlossen Die Überweisungen in Lettischen Lat erfolgen stets mit der Gebührenregelung SHA Trifft der Kunde keine Auswahl, erfolgt die Gebührenaufteilung gemäß der Option BEN Art der Bezahlung der Überweisungsgebühren: - OUR die Überweisungsgebühr wird vom Kunden (Zahler) entrichtet. Die fällige Überweisungsgebühr wird separat vom Überweisungsbetrag von dem Kundenkonto abgezogen. Wenn weitere Banken zur Abwicklung der Überweisung einbezogen werden und eine Gebühr fällig wird oder die Bank des Empfängers die Begleichung der fälligen Gebühr verlangt, wird die Bank das Kundenkonto um den entsprechenden Betrag belasten. - FULL OUR die Überweisungsgebühr wird vom Kunden (Zahler) bezahlt. Bei der Ausführung des Überweisungsauftrages wird das Kundenkonto separat vom Überweisungsbetrag mit der insgesamt fälligen Überweisungsgebühr belastet. Die Überweisungsgebühren der zusätzlich in die Überweisung einbezogenen Banken sind in der Gebühr der Bank enthalten. - BEN - die Überweisungsgebühr wird durch den Empfänger gezahlt. Bei der Ausführung des Überweisungsauftrages wird das Kundenkonto separat vom Überweisungsbetrag mit der fälligen Überweisungsgebühr belastet. Die fälligen Überweisungsgebühren weiterer an der Überweisung beteiligter Banken werden vom Überweisungsbetrag abgezogen. - SHA die Überweisungsgebühren werden zwischen dem Kunden (Zahler) und dem Empfänger geteilt.

5 Sollte für eine Überweisung ein Währungswechsel (Konvertierung) erforderlich sein, wird hierzu der allgemeine Wechselkurs zugrunde gelegt, der am Tag der Ausführung der Überweisung gilt Deckung des Kontos Der Kunde muss für ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen Erteilt der Kunde mehrere Überweisungsaufträge mit einem Gesamtbetrag, der das Guthaben des Kontos oder das vereinbarte Kreditlimit übersteigt, kann die Bank die Reihenfolge der Erfüllung der einzelnen Zahlungsaufträge nach eigenem Ermessen festlegen, wenn der Kunde sie nicht bestimmt hat Der Kunde stellt den Überweisungsbetrag in der entsprechenden Währung bereit oder gibt der Bank eine Anweisung über die Konvertierung der Geldbeträge. Ist der Kontobestand in der Währung der Überweisung für die Erfüllung der Überweisung oder die Bezahlung der Überweisungsgebühr nicht ausreichend, kann die Bank die Konvertierung des auf dem Konto vorhandenen Guthabens in die Währung der Überweisung und der Überweisungsgebühr nach dem entsprechenden Wechselkurs durchführen Sollte das Guthaben des Kunden oder der auf das der Bank gehörende Konto eingezahlte Geldbetrag nicht ausreichen, um den Überweisungsauftrag zu erfüllen (inklusive Überweisungsgebühren der Bank und der Vermittlerbank), wird der Überweisungsauftrag innerhalb von 10 (zehn) Tagen, gerechnet ab dem Überweisungsdatum, erfüllt, wenn der Kunde bis dahin das Guthaben entsprechend auffüllt Findet kein Ausgleich des Guthabens statt, verfällt der Überweisungsauftrag Erstattungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (fehlende Unterschrift des Kunden, bei Chat-, Online- oder Telefon-Banking Fehlen entsprechender Autorisierungsmittel) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag unverzüglich zu erstatten, und, sofern der Betrag dem Kundenkonto belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten Überweisung befunden hätte Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer durch den Kunden autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Kundenkonto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft erfolgten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag Der Kunde kann darüber hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß der Übersicht eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Punkten und ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach den Bestimmungen über den Schadenersatz Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

6 Schadenersatz Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits durch die Erstattung erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben Die Haftung ist auf Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht, - für nicht autorisierte Überweisungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, - für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und - für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist Abweichend von den Erstattungs- und Schadenersatzansprüchen ( und ) haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Überweisung, fehlerhaft ausgeführten Überweisung oder nicht autorisierten Überweisung nach 667 Bürgerliches Gesetzbuch und 812 ff. Bürgerliches Gesetzbuch lediglich Schadenersatzansprüche nach folgenden Regelungen: - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. - Für das Verschulden von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). - Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung um Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat Haftungs- und Einwendungsausschluss Eine Haftung der Bank nach den Ziffern bis ist ausgeschlossen, - wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist oder - soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wieder zu erlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt Ansprüche des Kunden nach den Nummern bis und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der

7 Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadenersatzansprüche nach Nummern kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden Widerruf des Überweisungsauftrags Der Kunde ist bis zur Abbuchung des Geldbetrags berechtigt, den Überweisungsauftrag zu widerrufen sowie Änderungen der Zahlungsart der Überweisungsgebühr oder des Erfüllungstermins der Überweisung vorzunehmen Ist der Widerruf nach Abbuchung des Geldbetrags vom Konto des Kunden in der Bank oder von einem der Bank gehörenden Konto eingegangen, adressiert die Bank den Widerruf an die entsprechende Empfängerbank oder eine zur Abwicklung der Überweisung hinzu gezogene Korrespondenzbank. Ist der Geldbetrag dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben, ist dessen Rückzahlung nur mit der Zustimmung des Empfängers möglich Die für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs anfallenden Gebühren ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Kundenbeschwerden bezüglich bargeldloser Überweisungen und Transaktionen mit elektronischen Zahlungsmitteln sowie Beschwerden andere Transaktionen betreffend bedürfen der Schriftform. Andere Einwendungen und Vorschläge kann der Kunde der AS ''PrivatBank'' auch mündlich, elektronisch oder telefonisch mitteilen. Die Kundenbeschwerde wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der durch die AS ''PrivatBank'' angeforderten Unterlagen bearbeitet Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der AS ''PrivatBank'' besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der Vereinigten Kommerzbanken Lettlands (Latvijas Komercbanku asociācija), Anschrift Pērses ielā 9/11, LV-1011 anzurufen. Die Bearbeitung der Beschwerde fällt in die Kompetenz des Ombudsmannes, wenn: - die Beschwerde bargeldlose Überweisungen betrifft; - der Umfang der Transaktionen EUR nicht übersteigt; - der Kunde bereits eine Beschwerde mit dem gleichen Inhalt bei der Bank eingereicht hat, im Laufe eines Monats aber keine Antwort erhalten hat, die zufriedenstellend war; - die Kundenbeschwerde nicht bereits gerichtlich oder durch das Zentrum für Verbraucherschutz Lettlands geprüft wird. Vom Ombudsmann- Verfahren ausgenommen sind Fragen zur Unterlagenfälschung, zum Preisund Leistungsverzeichnis der Bank, zur Einräumung, Sperrung oder Änderung des Kreditrahmens, für den Kreditrahmen anwendbare Bestimmungen und ähnliche individuelle Vereinbarungen betreffende Fragen Ist der Kunde ein Verbraucher, kann er seine Beschwerde auch beim Zentrum für Verbraucherschutz, Anschrift Kr. Valdemara Str. 157, Riga LV-1013, Lettland einreichen. Consumer Rights Protection Centre K. Valdemara iela 157, Riga, Latvia, LV-1013 Phone: Fax: ptac@ptac.gov.lv

8 Die Beschwerden über die Ausführung von Aufträgen des Kunden, Transaktionen auf dem Konto, sowie Beschwerden über die durch die Bank ausgeführten Transaktionen, kann der Kunde in Textform bei der Finanz- und Kapitalmarktkommission, Anschrift Kungu Str. 1, Riga, Lettland LV einreichen Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Lurgiallee 12, Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG), die 675c-676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Seine Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

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