Sächsische Regionalplanertagung

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1 Stärkere Einbeziehung von Extremhochwasser in die Regionalplanung und die Folgen für die Kommunen Ergebnisse aus dem Modellvorhaben der Raumordnung KlimaMORO Peter SEIFERT Sächsische Regionalplanertagung Regionalplanung 3.0 die dritte Generation Raumordnungspläne in Sachsen Freiberg, 7./8. Nov 2013

2 Foto: Dergreg; Lizenz: CC-by 1.0 2

3 Überschwemmungstiefen bei EHQ 8-10 m 6-8 m 4-6 m Bauverbotszone? Anpassungszone? Regionalplanung 3.0 Daten für Überschwemmungstiefen: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005): Gefahrenhinweiskarte Sachsen

4 Ausgangslage: Was steuern wir schon? Extremhochwasser HQ 100 Grundkarte: GeoSN DTK 100 VRG VBG Raumordnung: VRG = HQ 100 im Außenbereich VBG = EHQ Luftbild: Digitalisierungsgrundlage: Schrägaufnahme 098/2004, herausgegeben mit Genehmigung des Städtischen Vermessungsamtes Dresden, Genehmigungsnummer: ; achdarengrundlage: Landeshauptstadt Dresden (2012): Themenstadtplan; vereinfachte Darstellung 4

5 Ausgangslage: Was steuern wir schon? Extremhochwasser HQ 100 Wasserrecht: Baurecht: Gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse: Hochwasserschutz kann Bebaubarkeit im Innenbereich grundsätzlich nicht in Frage stellen (ARGE BAU 2010) Grundsätzliches Bauverbot, aber nur im Bereich HQ 100 (ergänzt: SächsWG 2013) nur neue Baugebiete (Nebenschauplatz der baulichen Entwicklung) Lückenbebauung u. a. nur verboten, wenn wesentliche Beeinträchtigung des Wasserabflusses (vor WHG 2010 nicht verboten) Luftbild: Digitalisierungsgrundlage: Schrägaufnahme 098/2004, herausgegeben mit Genehmigung des Städtischen Vermessungsamtes Dresden, Genehmigungsnummer: ; achdarengrundlage: Landeshauptstadt Dresden (2012): Themenstadtplan; vereinfachte Darstellung 5

6 Grundsätzliches Verbot lässt mehr Möglichkeiten für Bebauung offen als es verschließt robustes Gerüst, aber durchlässig Angeln streng verboten! (außer von 0 24 Uhr) Copyright 2013 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge und dessen Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten. 6

7 Neubau im Überschwemmungsbereich EHQ Folge: unkoordinierte Besiedlung in nur 6 Jahren nach dem Hochwasser 2002 sind gelb gekennzeichnete Gebäude neu entstanden Luftbild: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, 2008 ermittelt 2010 von Yanan WU durch Luftbildauswertung; überprüft 2011 von Markus Hübner 7

8 Überschwemmungstiefen bei EHQ 6-8 m 2-4 m 8-10 m 4-6 m Verteilung der neu errichteten Wohn- und Mischgebäude nach Überschwemmungstiefenklassen Daten für Überschwemmungstiefen: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005): Gefahrenhinweiskarte Sachsen

9 Foto: Technisches Hilfswerk Dresden 9

10 Überschwemmungstiefen bei EHQ 6-8 m Bauverbotszone Anpassungszone 8-10 m 4-6 m Daten für Überschwemmungstiefen: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005): Gefahrenhinweiskarte Sachsen

11 Ursprünglicher Vorschlag zur räumlichen Ordnung in Überschwemmungsbereichen: Bauverbotszone Anpassungszone Geschützte Zone bei Gefahr für Leib und Leben bei PMF/EHQ bei geringer Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit bei PMF/ EHQ bei technischem Schutz vor PMF/EHQ KLIMAfit II = Überprüfung dieses Vorschlags auf Umsetzbarkeit (Rechtsgutachten, Expertengespräch, Gespräche Kommunen) 11

12 Ergebnisse der Überprüfung in KLIMAfit II: Bauverbotszone Anpassungszone bei Gefahr für Leib und Leben bei PMF/EHQ bei geringer Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit bei PMF/ EHQ 12

13 Ergebnisse der Überprüfung in KLIMAfit II: Bauverbotszone Anpassungszone bei Gefahr für Leib und Leben bei PMF/EHQ bei geringer Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit bei PMF/ EHQ Rechtsgutachten: Gesetzgeber sieht kein absolutes Verbot vor Einzelfall kann auf Ebene der Regionalplanung nicht pauschal vorherbestimmt werden Prof. Dr. Kurt Faßbender 13

14 Ergebnisse der Überprüfung in KLIMAfit II: Bauverbotszone Anpassungszone bei Gefahr für Leib und Leben bei PMF/EHQ bei geringer Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit bei PMF EHQ Expertengespräch: Kosten, keine anderen Nachfrager Unsicherheiten bei Bestimmung des PMF Rechtsgutachten: Eintrittswahrscheinlichkeit im etablierten juristischen Risikobegriff zwingende Größe 16

15 PMF, um relativ stabile statt variabler Größe in der Planung zu verwenden und sich konsequent auf das größtmögliche Ereignis einzustellen Klimawandel! Foto: Djsnowify; Lizenz: CC BY-SA

16 Ergebnisse der Überprüfung in KLIMAfit II: Bauverbotszone Anpassungszone bei Gefahr für Leib und Leben bei PMF EHQ bei geringer Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit bei PMF/ EHQ Kompromiss Differenzierung nach Wassertiefe/Fließgeschwindigkeit statt nach Eintrittswahrscheinlichkeit Ausdehnung der Vorranggebiete auf den Siedlungsbestand Vorranggebiete auch außerhalb Überschwemmungsbereich HQ

17 Reaktionen aus Kommunen Herangehensweise erscheint reeller und sinnvoller als bei wasserrechtlichen Überschwemmungsgebieten, die bald nur noch den Flussschlauch umfassen Abschlussveranstaltung KLIMAfit: politisches Unbehagen Orientierung an EHQ ist praktisch, da es sich weniger dynamisch verändert als HQ 100, das regelmäßig wieder neu berechnet werden muss verbindliche Regelungen gut, denn wenn angepasstes Bauen freiwillige Luxusaufgabe wäre, wäre es in politischen Gremien kaum durchsetzbar es müssten Standards für hochwasserangepasstes Bauen definiert werden Ausnahmen für Einzelhandel (EKZ; Innenbereich) Baubereich neues Stadtzentrum Fachdaten: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005): Gefahrenhinweiskarte Sachsen Kartengrundlage: TK 25, Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 18

18 Beispiel Elbe VRG VBG Grundkarte: GeoSN DTK 100 Beispiel Elbe Kartengrundlage: TK 25, Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bisher: Vorranggebiet Hochwasserschutz = bei HQ 100 überschwemmter Außenbereich + rückgewinnbare Retentionsflächen neuer Vorschlag (überprüft in KLIMAfit): Vorranggebiet Hochwasservorsorge = Wassertiefe > 2 m oder spezifischer Abfluss > 2 m²/s bei Extremhochwasser + bei HQ 100 überschwemmter Außenbereich + rückgewinnbare Retentionsflächen 19

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