Langzeiterfahrungen bei der Beprobung von Haufwerkenund der Bewertung der Analyseergebnisse

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1 Langzeiterfahrungen bei der Beprobung von Haufwerkenund der Bewertung der Analyseergebnisse ITVA-Regionaltreffen Bayern Süd Gröbenzell, Dr. rer. nat. Michael Koch BFM Umwelt GmbH Zehentstadelweg München

2 Gliederung Abfallrecht in Deutschland Abfallrecht LAGA PN 98 Beurteilung der Ergebnisse Erfahrungen bei der Probenahme Auswertungen

3 Abfallrecht in Deutschland Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) v (BGBl. I S. 212) Leitgesetz für den Bereich der Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung Umgang mit sowie Sicherstellung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Förderung der Kreislaufwirtschaft Reduzierung des Anfalls von Abfällen Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss 5-stufige Abfallhierarchie ( 6 KrWG)

4 Abfallrecht in Deutschland Untergesetzliches Regelwerk, Vollzugshilfen und Normen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Nachweisverordnung (NachwV) Deponieverordnung (DepV) Altholzverordnung (AltholzV) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Bioabfallverordnung (BioAbfV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Altölverordnung (AltölV) LAGA PN 98 DIN Teil 1: segmentorienterte Haufwerksbeprobung LAGA Merkblatt M20 Eckpunktepapier in Bayern

5 Abfallrecht LAGA PN 98 Vorgaben in der Deponieverordnung (Anh. 4) zur Probenahme (Nr. 2) Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen hat nach der LAGA PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Stand Dezember 2001 zu erfolgen. Die Probenahmeprotokollesind fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

6 Abfallrecht LAGA PN 98 Vorgaben in der Deponieverordnung (Anh. 4) Fachkunde und Akkreditierung Durchführung der Probenahme mit erforderlicher Fachkunde qualifizierte Ausbildung oder langjährige praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an einem Probenehmerlehrgang nach PN 98 Sachkunde ausreichend bzgl. Probenahme bei Anlieferung von Abfällen auf Deponien erfolgreiche Teilnahme an einem Probenehmerlehrgang nach PN 98 abfallartenspezifische Einweisung des Probenehmers durch das akkreditierte Labor Voraussetzung DIN Unterzeichnung Probenahmeprotokoll nur durch Fachkundige

7 Abfallrecht LAGA PN 98 Einzelprobe DIN 19698: Material, das bei einem einzelnen Entnahmevorgang entnommen wird PN 98: Probenmenge, die bei einem einzelnen Probenahmevorgang entnommen wird. Sie ist örtlich und zeitlich eng auf eine Entnahmestelle begrenzt Mischprobe DIN 19698: Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Einzelproben entsteht PN 98: Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Einzelproben einer Gesamtmenge entsteht Sammelprobe DIN 19698: Probe, die durch Vereinigen von Mischproben entsteht PN 98: Eine Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Mischproben einer Gesamtmenge entsteht Laborprobe DIN 19698: Aus einer Misch- oder Sammelprobe ggf. Einzelprobe hergestellte Probe/Teilprobe, die dem Labor zur Verfügung gestellt wird PN 98: Für die Untersuchung im Labor aus einer Misch- oder Sammelprobe ggf. Einzelprobe hergestellte Teilprobe. Aus ihr werden die Proben für Einzeluntersuchungen, z.b. für Analysen, entnommen Analysenprobe, Durchschnittsprobe, Teilprobe etc.

8 Beurteilung der Ergebnisse Einstufung von Analysenergebnissen DepV (2012): Anhang 3 Pkt. 2 (Bundesregelung) Analyse Gesamtfraktion Zuordnungskriterien LAGA M 20 (1997): in Bayern nur für Bauschutt und Wiedereinbau Analyse Gesamtfaktion (bei Böden Feinfraktion) Z-Werte Eckpunktepapier (StMUGV, 2001, 2002) Analyse Feinfraktion Z-Werte ZTV wwg-stb By 05 (2005) Analyse Gesamtfraktion Richtwerte (RW) RC-Leitfaden Bayern (StMUGV, Dez. 2005) Achtung: Listenparameter ggf. nicht ausreichend

9 Beurteilung der Ergebnisse Einstufung von Analysenergebnissen Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen (LfU, April 2016) Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung (LfU, Apr. 2016) LfU-Merkblatt Nr. 3.4/2 (Aug. 2010): Anforderung an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter (Gleisschottermerkblatt) LfU-Merkblatt Nr. 3.4/1 (Juli 2013): Wasserwirtschaftliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von bituminösem Straßenaufbruch Handlungshilfe für den Rückbau von Mastfundamenten bei Hochund Höchstspannungsfreileitungen (LfU 2015) Achtung: Listenparameter ggf. nicht ausreichend

10 Beurteilung der Ergebnisse Einstufung von Analysenergebnissen Deponie-Info 10: Deponien der Klasse 0 Inertabfalldeponien, 01/2017 (ersetzt Merkblatt Nr. 3.6/3) Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom , 09/2016 Hinweise zur Einstufung und Einschlüsselung von Abfällen in Bayern (08/2016) Achtung: Listenparameter ggf. nicht ausreichend

11 Beurteilung der Ergebnisse Notwendigkeit bundeseinheitlicher Normen

12 Beurteilung der Ergebnisse Sachstand Mantelverordnung Kommentierung Referentenentwurf durch Verbände bis Anfang März 2017 Anhörung der Verbände beim BMUB am Stellungnahmen ITVA und V18 insbesondere hinsichtlich Qualifizierung Probenehmer Qualitätssicherung der Probenahme Auswirkungen auf das Flächenrecycling Auswirkungen auf die Altlastensanierung => Stellungnahme_Referententwurf_Mantelverordnung_ _Stand_ _final.pdf => Beschluss des Entwurfs der Mantelverordnung durch Bundeskabinett am =>

13 Beurteilung der Ergebnisse Volle Probenzahl nach LAGA PN 98 Reduzierte Probenzahl nach Deponie-Info 3 LfU-Merkblatt April/2016 Unterschiedliche Fraktionen

14 Beurteilung der Ergebnisse Untersuchung der n Laborproben einer Grundmenge ergibt i.d.r. voneinander abweichende Ergebnisse Beurteilung LAGA-Methodensammlung Abfalluntersuchung Version 2.0, Oktober 2012: Kapitel II.11 Beurteilung von ungleichmäßigen Stoffverteilungen in einem Haufwerk ; Voraussetzungen: keine Vermischung von Abfällen unterschiedlicher Zusammensetzung mit dem Ziel der Veränderung von Schadstoffgehalten Beprobung des Haufwerks nach den Vorgaben der LAGA-RL PN 98 Erhalt der Merkmalsverteilung des Haufwerks bei der Gewinnung von Laborproben Bayerisches Landesamt für Umwelt, Deponie Info 3

15 Beurteilung der Ergebnisse Bewertung bei Anzahl gemäß LAGA PN 98 nach LAGA-Methodensammlung für Deponien: Der zulässige Wert gilt als eingehalten, wenn: Alle Messwerte < zulässiger Wert Der Mittelwert und 80% der Messwerte ( 4 von 5 ) < zulässiger Wert Der Mittelwert zuzüglich der Streuung der Messwerte < zulässiger Wert (Streuung = 1,65-fache Standardabweichung des Mittelwertes) Quelle: LAGA-Methodensammlung

16 Beurteilung der Ergebnisse Quelle: LAGA Methodensammlung

17 Beurteilung der Ergebnisse LfU-Merkblatt Boden- und Bauschutthaufwerke Beprobung, Untersuchung und Bewertung 04/2016 Kapitel 5 Beurteilung von Messwerten, Fußnote 9 zur Methode 2 ( 4 von 5 Regel ): Die Begrenzung des Ausreißers ist abweichend von der Methodensammlung Abfalluntersuchung auf höchstens 100 % notwendig, um die sonst mögliche mehrfache Überschreitung des Grenzwertes zu beschränken. Weiterhin kann eine zusätzliche Begrenzung notwendig sein, wenn die spezielle örtliche Situation dies erfordert (zum Beispiel beträgt bei der Entsorgung in Gruben und Brüchen die zulässige Überschreitung bei Proben aus der Fremdüberwachung derzeit maximal 20 %). Begrenzung des Ausreißers Was gilt bei welcher Entsorgung (Verwertung)? Ist der Ausreißer bei Gruben und Brüchen immer auf 20% begrenzt (Fußnote trifft Ausführungen zur Fremdüberwachung)? Sinn der Regelung (eine Einzelprobe wird abweichend von der Methodensammlung zur Charakterisierung des gesamten Abfalls herangezogen)?

18 Beurteilung der Ergebnisse Bewertung gemäß LfU-Merkblatt 04/2016: Der zulässige Wert gilt als eingehalten, wenn: Alle Messwerte < zulässiger Wert Der Mittelwert und 80% der Messwerte ( 4 von 5 ) < zulässiger Wert Der Mittelwert zuzüglich der Streuung der Messwerte < zulässiger Wert (Streuung = 1,65-fache Standardabweichung des Mittelwertes) Einschränkung durch Fußnote 9 Quelle: LAGA-Methodensammlung

19 Beurteilung der Ergebnisse Beispielhafte Auswirkung (nach LfU-Merkblatt 04/2016) Z0 nach Z1.2 (Z0 für Thallium: 0,5 mg/kg) Masse zur Entsorgung: t

20 Beurteilung der Ergebnisse Bewertung bei reduzierter Anzahl der Proben: Immer mindestens 2 Laborproben Angabe sämtlicher Messwerte der Laborproben Maßgebend ist der höchste Messwert Ausreichende Übereinstimmung der Analysenergebnisse Quelle: LfU Deponie Info 3

21 Beurteilung der Ergebnisse Bewertung bei reduzierter Anzahl der Proben Quelle: Deponie-Info 3; DepV

22 Beurteilung der Ergebnisse Handlungshilfe Rückbau von Mastfundamenten (LfU, Okt. 2015, S. 9) Probenahme Hot Spot : Schichtdicke max. 2 cm beproben und untersuchen Beurteilung: PAK > mg/kg oder BaP > 50 mg/kg => eanv MKW (> mg/kg) (?) => Kompletter Abfall = gefährlicher Abfall (?)

23 Beurteilung der Ergebnisse MKW-Gehalt (C10 bis C49) > mg/kg immer gefährlicher Abfall? Beispiel: Stearin Gemisch aus aliphatischen KW C20 bis C40 Kerzenrohstoff Nachwachsender Rohstoff (pflanzlich, tierisch) Praktisch wasserunlöslich Akute und chronische Toxizität äußerst gering Hohe Toxizität nur bei Injektion in Blutbahn (Fettembolie) Nicht wassergefährdend Keine Gefährlichkeitskriterien Bitumen? Vaseline? Petroleum? Schmieröle

24 Erfahrungen bei der Probenahme Was ist Homogen? Inhomogen? Heterogen? Was bringt Aufbereitungstechnik Wie genau ist die Ansprache der Fremdbestandteile vor Ort?

25 Erfahrungen bei der Probenahme

26 Erfahrungen bei der Probenahme

27 Erfahrungen bei der Probenahme Haufwerksbildung Quelle: BFM

28 Erfahrungen bei der Probenahme

29 Erfahrungen bei der Probenahme

30 Erfahrungen bei der Probenahme

31 Erfahrungen bei der Probenahme Repräsentative Beprobung Haufwerke: Standsicherheit beachten Quelle: BFM

32 Erfahrungen bei der Probenahme

33 Erfahrungen bei der Probenahme Vergleichsuntersuchung zweier Haufwerke Masse Originalproben: 5,8 bis 12,3 kg Volumen der Originalprobe: 5 l (Eimer gestrichen voll) Quelle: BFM, IBL, Wessling

34 Erfahrungen bei der Probenahme Fachbauleitung Aushub und Haldenbildung Überwachung Separation Aushub Kontrolle Haldenbildung Segmentierte Beprobung Halde

35 Auswertung TOC DK0/DKI DKII DKIII

36 Auswertung TOC

37 Auswertung MKW DK0

38 Korrelationen

39 Auswertung PAK

40 Korrelationen

41 Korrelationen

42 Fazit Abweichungen > 100% sehr gering Reduzierung der Laborproben gem. Deponie- Info 3: bei fachkundiger Aushubüberwachung und Separierung Erstellung homogener Haufwerke Vereinheitlichung von Probenahme- und Analysevorschriften/-parameter

43 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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