Was beim Stallbau noch gefördert wird

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Was beim Stallbau noch gefördert wird"

Transkript

1 Was beim Stallbau noch gefördert wird Konventionelle Ställe können weiterhin über eine Zinsverbilligung von bis zu 5 % gefördert werden. Fotos: agrar press (2), Raiser (1) Bund und Länder haben die Richtlinien für die Agrarinvestitionsförderung (AFP) geändert. Neu sind die 2GV/ha-Grenze und der Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung. 36 top agrar 2/2002 Der Neu- oder Umbau von Ställen kann auch weiterhin gefördert werden. Die neuen Richtlinien des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) enthalten wie bisher eine Zinsverbilligung für entsprechende Kredite. Neu ist ein Zuschuss für Ställe, die die Anforderungen für besonders tiergerechte Haltung erfüllen. Die wichtigste Verschärfung: Betriebe mit mehr als 2 GV/ha können ab 2002 nur noch bei Nachweis einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz gefördert werden. Bestimmte Stall- und Haltungsformen sind nach den neuen Richtlinien generell von der Förderung ausgeschlossen. Inwieweit der einzelne Landwirt von der Investitionsförderung profitieren kann, hängt aber von den jeweiligen Bundesländern ab. Ihnen steht es frei, ob sie die einzelnen Fördermaßnahmen anwenden und in welcher Höhe die Förderung erfolgt. Für intensive Veredlungsbetriebe wird es eng! Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist also, dass der Betrieb nach Abschluss der Investition die Grenze von 2 GV/ha nicht überschreitet. Das gilt allerdings nur für Stallbauten, nicht für andere Investitionen, die im Rahmen des AFP gefördert werden sollen. Um die auf dem Betrieb vorhandenen

2 Großvieheinheiten zu berechnen, ist ein eigener Umrechnungsschlüssel vorgegeben (siehe Übersicht 1). Grundlage ist der durchschnittliche auf dem Betrieb gehaltene Tierbestand. Hier einige Beispiele: Ferkelerzeuger: 150 Sauen + ø 325 Ferkel (bis 20 kg) + ø 140 Läufer (über 20 kg) = 60 GV; dann sind mindestens 30 ha selbstbewirtschaftete Fläche notwendig! Schweinemäster mit Plätzen: ø 300 Läufer (20 bis 50 kg) + ø 700 Mastschweine (über 50 kg) = 130 GV; der Betrieb muss mindestens 65 ha selbst bewirtschaften! Milchviehbetrieb (alle Kälber werden aufgezogen bzw. gemästet): 55 Kühe + ø 63 Bullen und Färsen (über 6 Mon.) + ø 25 Kälber (unter 6 Monaten) = 100 GV; es sind mindestens 50 ha Fläche notwendig! Wer trotz Überschreitung der Viehbesatzgrenze die Förderung in Anspruch nehmen will, muss eine ausgeglichene Nährstoffbilanz nachweisen. Zu deren Berechnung wird, wie im Rahmen der Düngeverordnung, eine Hoftorbilanz erstellt. Berücksichtigt werden dabei auch unvermeidbare Verluste. Da die einzelnen Bundesländer die konkrete Vorgehensweise festlegen, gibt es noch unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der anzurechnenden unvermeidbaren Verluste. Einheitlich geregelt ist aber, dass nur selbstbewirtschaftete Flächen in die Berechnung einfließen und Gülleabnahmeverträge nicht berücksichtigt werden. Besonders in den intensiven Veredlungsgebieten Nordwestdeutschlands überschreiten viele Tierhalter die Grenze von 2 GV/ha. Wer nur knapp darüber liegt, wird vielleicht noch eine ausgeglichene Nährstoffbilanz nachweisen können. Für die anderen Betriebe wird es eng. Sie müssen versuchen, ihre Flächen aufzustocken oder auf die Förderung verzichten. Der einheitliche GV-Schlüssel für alle Geflügelarten wird wahrscheinlich im Jahresverlauf noch geändert. Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass Hähnchen und Truthähne mit dem gleichen Umrechnungsschlüssel bewertet werden. Keine Förderung für Vollspaltenböden Bei der Förderung gibt es aber ab 2002 noch weitere Einschränkungen. Bei Neubauten werden Anbindeställe für Rindvieh und Käfigstallungen für Legehennen grundsätzlich nicht mehr gefördert. Lediglich ein Umbau solcher Stallungen kann finanziell unterstützt werden, wenn sich dadurch die Tier- und Umweltsituation verbessert. Bei Käfigstallungen können beispielsweise die Installation von Lüftungsanlagen und der Einbau von Tageslichtöffnungen (mindestens 5 % der Stallgrundfläche) gefördert werden. Käfigstallungen erhalten dadurch aber keinen verlängerten Bestandsschutz. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen ist der Bau neuer Ställe mit Vollspaltenböden. Eine Ausnahme gibt es bei Schweinen und Mastrindern, wenn den Tieren eine so genannte komfortable Liegefläche zur Verfügung steht. Bei Mastschweinen ist diese Regelung erfüllt, wenn im Liegebereich so genannte Drain- Spalten mit einem Schlitzanteil von max. 10 % verwendet werden. In Dänemark Übers.1: Wann liegt mein Betrieb über 2 GV/ha? Rindvieh älter als 2 Jahre 1,0 GV 6 bis 24 Monate 0,6 GV unter 6 Monate 0,3 GV Mastkälber 0,4 GV Schweine Zuchtschweine 0,30 GV Mastschweine (über 50 kg) 0,16 GV Läufer (20 bis 50 kg) 0,06 GV Ferkel (bis 20 kg) 0,02 GV Sonstige Tiere Pferde (älter als 6 Monate) 1,0 GV Pferde (unter 6 Monate) 0,5 GV Mutterschafe und Ziegen 0,15 GV andere Schafe (über 1 Jahr) 0,10 GV Geflügel (jeglicher Art) 0,004 GV Stallinvestitionen werden nur noch gefördert, wenn der durchschnittliche Viehbesatz nicht über 2 GV pro ha liegt. und den Niederlanden ist eine solche Bodengestaltung mittlerweile für Neubauten Pflicht. Auch schon in der Vergangenheit mussten Landwirte, die eine Förderung für Investitionen in die Viehhaltung in Anspruch nehmen wollten, ausreichende Lagerkapazitäten für Festmist und Gülle von sechs Monaten nachweisen. Ebenso gilt weiterhin die Forderung, dass Güllelager angemessen abgedeckt sein müssen. Im Bereich der Rindviehhaltung wird die ohnehin vorhandene Schwimmdecke als angemessen angesehen. Bei Schweinegülle genügt auch eine Abdeckung mit Stroh. Wer die bisher aufgeführten Kriterien erfüllt, kann für seine Stallbauinvestition eine Förderung in Form einer Zinsverbilligung von bis zu 5 % erhalten. Dies entspricht der bisherigen Ausgestaltung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP). Als neuer Bestandteil des AFP kann zusätzlich zur Zinsverbilligung ein direkter Zuschuss von bis zu E gezahlt werden, wenn der geplante Stall die Anforderungen für die besonders tiergerechte Haltung erfüllt. Diese Kriterien (siehe Übersicht 2 auf Seite 38) sind weitaus schärfer als die zuvor erläuterten Mindestvoraussetzungen. Inwieweit die Mehrkosten allerdings durch den Zuschuss gedeckt werden, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Neben den Anforderungen an die Stallbaumaßnahme gibt es noch einige allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am AFP: Mindestens 25 % der Unternehmenserlöse müssen aus der pflanzlichen und tierischen Produktion stammen. Der Betrieb muss Beiträge zur Altersicherung für Landwirte (ALG) zahlen oder zumindest die dort festgelegte Mindestgröße erfüllen. Das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers (plus Ehegatten) darf nach den letzten drei vorliegenden Steuerbescheiden im Durchschnitt nicht über E pro Jahr liegen. Milchviehhalter, die ihre Stallplätze aufstocken wollen, müssen entsprechende Quote vorweisen. In der Schweinehaltung ist die Aufstockung nur in wenigen Bundesländern möglich. Gleichzeitig müssen aufstockende Schweinehalter eine Güllelagerkapazität von mindestens neun Monaten nachweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ökobetriebe. Wie wird gefördert? Folgende Arten der Förderung sind im AFP vorgesehen: Die Grundförderung besteht aus einer Zinsverbilligung von bis zu 5 % auf ein entsprechendes Kapitalmarktdarlehen. Die einzelnen Bundesländer haben auch die Möglichkeit, die Zinsverbilligung in Form eines einmaligen Zuschusses auszuzahlen. Zusätzlich kann ein direkter Zuschuss von bis zu E gewährt werden, wenn besondere Anforderungen erfüllt werden. Darunter fallen Stallbauten für besonders tiergerechte Haltung (siehe Übersicht 2) und die im Kasten auf Seite 40 erläuterten Investitionen. Außerdem gibt es Zuschüsse für Junglandwirte und für anfallende Erschließungskosten und Betreuungsgebühren. Insgesamt wird bei der Förderung unterschieden zwischen so genannten Kleinen Investitionen zwischen und E (förderfähiges Investitionsvolumen) und Großen Investitionen ab E (die Obergrenze liegt bei 1,25 Mio. E) mit höheren Fördersätzen. Für Kleine Investitionen muss der Antragsteller lediglich die berufliche Fähigkeit für eine ordnungsgemäße Betriebsführung nachweisen. Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist dazu nicht top agrar 2/

3 Vor allem die Strohhaltung soll mit den Zuschüssen für besonders tiergerechte Haltung gefördert werden. zwingend notwendig. Außerdem genügt es, wenn Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit der geplanten Investition dargelegt werden können. Um die attraktiveren Konditionen für Große Investitionen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung im Agrarbereich (mindestens Fachschulabschluss) nachweisen. Anhand von Buchführungsergebnissen muss eine ausreichende Eigenkapitalbildung mindestens für die letzten zwei Jahre nachgewiesen werden. Wer eine Förderung bewilligt bekommt, ist auch für die nächsten zehn Jahre zur Buchführung verpflichtet. Ein schlüssiges Investitionskonzept muss vorgelegt werden, mit dem die Wirtschaftlichkeit des Betriebes und der geplanten Investition in den Folgejahren bestätigt wird. Beispiel 1: Ein Maststall für 60 Bullen Im Rahmen von Kleinen Investitionen ( bis E) kann für Neuund Umbaumaßnahmen im Bereich der Tierhaltung eine Zinsverbilligung von maximal 5 % auf Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt werden. Direkt ausgezahlt entspricht dies einem Zuschuss von bis zu 20 % der Darlehenssumme. Das Kalkulationsbeispiel eines Maststalles für 60 Bullen (siehe Übersicht 3) zeigt, dass bei Baukosten von E die Zinsverbilligung (als Zuschuss ausgezahlt) die Baumaßnahme um E ver- Übersicht 2: Anforderungen an die besonders tiergerechte Haltung Kühe + Aufzuchtrinder k Liegeboxen-, Tiefstreu- oder Tretmistställe (weder Anbindeställe noch Vollspaltenböden) k Je Tier ein Liege- und ein Fressplatz (bei Vorratsfütterung auch 1,2 Tiere pro Fressplatz) k Liegebereich mit trockener Einstreu oder Komfortmatten k 5 m 2 nutzbare Stallfläche pro Großvieheinheit k Mutterkühen muss ein befestigter Auslauf zur Verfügung stehen Mastställe für Bullen und Färsen k Alle Tiere müssen gleichzeitig liegen und fressen können (bei Vorratsfütterung auch 1,5 Tiere pro Fressplatz) k Spaltenböden auf höchstens 50 % der nutzbaren Stallfläche (3,5 cm max. Spaltenbreite) k Liegefläche mit ausreichend trockener Einstreu oder Komfortmatten k 3,5 m 2 nutzbare Stallfläche pro Tier unter 350 kg; 4,5 m 2 für Tiere über 350 kg Sauenhaltung und Ferkel k Gruppenhaltung (außer im Abferkelbereich) k Liegebereich mit ausreichend Einstreu (auch Tiefstreu) oder einer Komfortliegefläche (zusätzlich Hölzer an Ketten, eine Strohraufe und Fütterungstechnik, mit der sich die Tiere beschäftigen können) k 3 m 2 nutzbare Stallfläche pro Zuchtsau (7 m 2 je Eber) k Bei Trogfütterung: Ein Fressplatz je Sau k Abferkelbucht mindestens 4,5 m 2 groß; Sau muss sich ungehindert drehen können k Ferkel (bis 30 kg) nicht auf Vollspalten; Liegefläche muss weich und warm gestaltet sein; alle Tiere müssen gleichzeitig liegen können Mastschweine k Gruppenhaltung mit mindestens 20 Tieren k Getrennte Funktionsbereiche (Fressbereich, Liegebereich und Bewegungs-/Abkotbereich) k Alle Tiere müssen gleichzeitig liegen können k Liegebereich mit ausreichend Einstreu (auch Tiefstreu) oder einer Komfortliegefläche (zusätzlich Hölzer an Ketten, eine Strohraufe und Fütterungstechnik, mit der sich die Tiere beschäftigen können) k Eine Tränke für je 6 Tiere k 0,6 m 2 nutzbare Stallfläche pro Tier unter 60 kg; 1 m 2 für Tiere über 60 kg Wer die besonderen Anforderungen erfüllt, kann für seinen Stallbau neben der Zinsverbilligung einen Zuschuss von bis zu r erhalten. 38 top agrar 2/2002

4 billigt. Das sind 624 E statt vorher 750 E pro Platz. Wenn der Stall die Anforderungen der besonderen artgerechten Tierhaltung (siehe Übersicht 2) erfüllt, kann alternativ (nicht zusätzlich zur Zinsverbilligung!) für Investitionen von bis E ein direkter Zuschuss von 35 % gezahlt werden. Dieser wird unabhängig von der Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehens gewährt. Für das Beispiel des Bullenstalles bedeutet dies, dass ein Zuschuss von E gewährt werden kann. Der Spallplatz kostet damit nach Abzug der Förderung 488 E. Das bedeutet umgekehrt: Damit sich die Investition in die besonders tiergerechte Haltung finanziell rechnet, dürfen die Mehrkosten nicht höher als 136 E pro Platz liegen. Übersicht 3: So viel kann die Förderung bringen Beispiel 1: Kleine Investition in Maststall mit 60 Bullen Baukosten (750 E je Platz) Entweder: minus Zinsverbilligung von 5 % (als direkter Zuschuss) Oder: minus Zuschuss von 35 % (besonders tiergerechte Haltung) Beispiel 2: Große Investition in Milchviehstall für 80 Kühe Baukosten (3 500 E je Platz) Minus Zinsverbilligung von 5 % (als direkter Zuschuss) Zusätzlich: minus Zuschuss von 10 % (bes. tiergerechte Haltung) E E = E (624 E/Platz) E = E (488 E/Platz) E E = E (2 678 E/Platz) E = E (2 328 E/Platz) Beispiel 2: Milchviehstall für 80 Kühe Ähnlich sieht die Situation bei den so genannten Großen Investitionen ( bis 1,25 Mio. E förderfähiges Investitionsvolumen) aus. Hier kann für Neu- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Tierhaltung eine Zinsverbilligung von maximal 5 % auf Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren gewährt werden. Direkt ausgezahlt entspricht dies einem Zuschuss von bis zu 31 % des Darlehensbetrages. Für den Neubau eines Milchviehstalles für 80 Kühe (siehe Beispiel) entspricht die Zinsverbilligung bei Baukosten von E (3 500 E pro Kuhplatz) einem direkten Zuschuss von E. Der Stallbau erfordert dadurch nur noch eine finanzielle Eigenleistung von E pro Kuhplatz. Wer bei dieser Investition die Anforderungen besonders artgerechter Tierhaltung erfüllt, kann zusätzlich zur Zins- top agrar 2/

5 Die Zinsverbilligung kann auf Kapitalmarktdarlehen von bis zu r bei einer Voll-AK gewährt werden. Bei zwei Voll- AK im Betrieb liegt die Grenze bei r. verbilligung einen Zuschuss von 10 % erhalten. Berechnungsgrundlage dieses Zuschusses ist das förderfähige Investitionsvolumen (nicht das Kapitalmarktdarlehen). Der Zuschuss darf höchstens E betragen. Wenn der zuvor erläuterte Milchviehstall (80 Kühe) diese Bedingungen erfüllt, kann der Landwirt somit einen zusätzlichen Zuschuss von E erhalten. Für jeden Kuhplatz müssen damit nur noch E finanziert werden. Anders ausgedrückt: Die Mehrkosten für die besonders tiergerechte Haltung dürfen höchstens 350 E betragen, damit sich der Mehraufwand in diesem Beispiel finanziell lohnt. Was wird noch gefördert? Die jeweiligen Bundesländer können Junglandwirten (bis zu einem Alter von 40 Jahren) in den ersten fünf Jahren nach Niederlassung (als Allein- oder Mitunternehmer) eine zusätzliche Förderung gewähren. Wenn mindestens E investiert werden, kann ein Zuschuss von bis zu E gezahlt werden. Auch die im Rahmen eines Investitionsvorhabens anfallenden Betreuungsgebühren können mit bis zu 60 % bezuschusst werden. Die Betreuungsgebühren werden aber nur bis zu 4 % des Investitionsvolumens angerechnet. Bei Investitionen über E liegt die Grenze bei 3,5 %, bei über E bei 3 %. Ebenfalls kann auf die Erschließungskosten ein Zuschuss von bis zu E gezahlt werden. Allerdings muss für die Verlegung der Betriebsstätte ein erhebliches öffentliches Interesse nachgewiesen werden. Die Summe aller Fördermaßnahmen darf einen Betrag von 40 % des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten (bei Junglandwirten 45 %). Die Zinsverbilligung wird auf Kapitalmarktdarlehen von bis zu E bei einer Voll-AK gewährt. Bei zwei Voll-AK im Betrieb liegt die Grenze bei E, für jede weitere AK erhöht sich der Betrag um jeweils E. Die Obergrenzen gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren. In dieser Zeit kann die Förderung durchaus mehrmals in Anspruch genommen werden, sofern die Obergrenze insgesamt für den Sechsjahreszeitraum nicht überschritten wird. Weiterhin müssen geförderte Investitionen für einen bestimmten Zeitraum für den ursprünglich vorgesehen Zweck genutzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Grundstücke, Gebäude und bauliche Anlagen zwölf Jahre, für Maschinen und technische Einrichtungen fünf Jahre. Bei Verstößen kann die Förderung nachträglich widerrufen werden. Fazit Mit den neuen AFP-Richtlinien wurden die Fördervoraussetzungen für Investitionen in die landwirtschaftliche Tierhaltung verschärft. Landwirte sollten daher nüchtern nachrechnen, ob die Mehrkosten durch den Förderbetrag gedeckt werden. Auf der anderen Seite befürchten Experten, dass einige der erläuterten Mindestvoraussetzungen künftig für alle Neubauten zur Pflicht werden. Bei der anstehenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweine könnte z. B. ein Liegebereich mit reduziertem Schlitzanteil bundesweit zur Pflicht werden. Landwirte, die über eine Förderung im Rahmen des AFP nachdenken, sollten sich zunächst bei den Landwirtschaftskammern oder den entsprechenden Landesämtern in ihrem Bundesland erkundigen. Da der Rahmenplan erst zum Jahreswechsel verabschiedet wurde, haben die meisten Bundesländer den Umfang ihre regionalen Fördermaßnahmen meist noch gar nicht festgelegt. A. Quiring Den besonderen Zuschuss gibt es auch für weitere Investitionen Im Rahmen des AFP werden nicht nur Stallbauten gefördert. Auch für andere Investitionen wird analog der Förderung für besonders tiergerechte Haltung eine Zinsverbilligung von bis zu 5 % und ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu E gewährt. Dies sind: Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energiequellen (Solarenergie oder Biomasse); Anschaffung von Maschinen zur ökologischen Ausrichtung der Produktion. Dazu zählen Pflanzenschutzspritzen mit verminderter Abdrift und geringerem Mittelaufwand, Maschinen zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung, Schleppschlauchverteiler und Injektoren zur Gülleausbringung, Exaktstreuer für Festmist, Mulchsaatgeräte, GPS-Technik, Spezialgeräte für den Anbau nachwachsender Rohstoffe und den ökologischen Landbau. Schaffung alternativer Einkommensquellen wie Urlaub auf dem Bauerhof (jetzt bis zu 25 Gästebetten, statt bisher 15), Direktvermarktung und Bauernhofgastronomie; Bei anerkannten Ökobetrieben werden außerdem alle übrigen Investitionen (z. B. Maschinen und Gebäude) gefördert, die sich nicht auf die landwirtschaftliche Tierhaltung beziehen. 40 top agrar 2/2002

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel. Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel. Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft Einzelbetriebliche Förderung Investitionen sind förderfähig, wenn folgenden Zielen dienen: Verbesserung

Mehr

Möglichkeiten der Investitionsförderungen in der Schweinehaltung

Möglichkeiten der Investitionsförderungen in der Schweinehaltung Möglichkeiten der Investitionsförderungen in der Schweinehaltung Stephan Helzel GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle Leißling ling,, den 09.11.2011 Schweinetag Sachsen-Anhalt 2011 Anpassungsinvestitionen

Mehr

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015 Herzlich Willkommen zur ALB Tagung am 28.04.2015 2 Einzelbetriebliche Förderung Bayern Ziele: Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt-schonenden, besonders tiergerechten

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS ENTWURFSGRUNDLAGEN

INHALTSVERZEICHNIS ENTWURFSGRUNDLAGEN Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Agrarökonomie und Agrartechnik Tänikon, CH-8356 Ettenhausen Tel. 052 368 31 31 Fax 052 365 11 90 www.art.admin.ch

Mehr

Planungsgrundlagen Schweinehaltung

Planungsgrundlagen Schweinehaltung Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente

Mehr

Tiergerechte und kostengünstige Jungviehställe

Tiergerechte und kostengünstige Jungviehställe Tiergerechte und kostengünstige Jungviehställe Uwe Eilers Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg Atzenberger Weg 99, 88326

Mehr

Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT)

Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT) Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT) Hansjörg Schrade Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Sternefleisch-Workschop

Mehr

Landwirtschaftstagung Hofgeismar, April 2013

Landwirtschaftstagung Hofgeismar, April 2013 Landwirtschaftstagung Hofgeismar, 11.-12. April 2013 "Grüner und gerechter? EU-Agrarreform und heimische Landwirtschaft" Arbeitsgruppe 4: Artgerechte Tierhaltung Dr. Christoph Maisack Stellvertretender

Mehr

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Erhebungsgrund Gemeinde Betriebsnummer Name, Vorname Strasse PLZ, Ort Telefon/ Natel Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau 5004 Aarau Landw.

Mehr

LPR-Teil D3 Investition für Landschaftspflege

LPR-Teil D3 Investition für Landschaftspflege LPR Anhang 5.6 LPR-Teil D3 Investition für Landschaftspflege Anlage zum Antrag vom Lfd. Nr. (s. Anhang 5, Nr. 8) Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D3: Investition für

Mehr

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Frigga Wirths Akademie für Tierschutz Neubiberg Es gibt schlechte Haltungsformen auch bei kleinen

Mehr

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit

Mehr

Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat

Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat Betrieb:. Jahr: Ermittlung der 6monatigen Mindestlagermöglichkeit für Wirtschaftsdünger nach dem Aktionsprogramm Nitrat Das Aktionsprogramm Nitrat sieht grundsätzlich eine Mindestlagermöglichkeit für Gülle,

Mehr

Förderbereich Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen

Förderbereich Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen Förderbereich Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Teil A: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft

Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft VLF Bundesseminar 2011 28.1.2011 Neumühle Es ist 5 vor 12 Wärmebelastung Ausführungshinweise Altbauten ab 1.1.2013

Mehr

Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein Teil I: Datensammlung zur Entwicklung der Tierzahlen und der Bestandsgrößen in der Schleswig-Holsteinischen Nutztierhaltung Für die Schleswig-Holsteinische

Mehr

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( )

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( ) www.ilb.de / Wirtschaft / Zuschüsse / Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (2014-2020) Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (2014-2020) Mit

Mehr

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin

Mehr

Welche Möglichkeiten bietet die Einzelbetriebliche Förderung in Hessen?

Welche Möglichkeiten bietet die Einzelbetriebliche Förderung in Hessen? Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Welche Möglichkeiten bietet die Einzelbetriebliche Förderung in Hessen? Welche Investitionen können gefördert werden? AFP Stall, Wirtschaftsgebäude, bauliche Anlagen,

Mehr

Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts

Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts Gemeinsame Forderungen der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft Dr. Brigitte Rusche Klimarelevanz der Landwirtschaft Tierbestand

Mehr

Dein Name.

Dein Name. Mach dich schlau! Du willst für dein Schnitzel, Kotelett und die Grillwürstel so wenig als möglich zahlen? Dann geht s dir so wie vielen KonsumentInnen. Sie wollen Fleisch möglichst billig kaufen. Welche

Mehr

Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung

Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung 1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN für Ferkelerzeugung und Mastschweine 1.Bestands-und Flächenobergrenzen

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR Anhang 5.4 Anlage zum Antrag vom Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D1: Investition in kleine landwirtschaftliche

Mehr

Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.v.

Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.v. Stand: 09.10.2003 Agrarinvestitionsförderungsprogramme (AFP) der Länder für Unternehmen der Landwirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ) Hinweis: AFP: in

Mehr

Dafür stehen wir ein: Tierwohl

Dafür stehen wir ein: Tierwohl Dafür stehen wir ein: Tierwohl Die Knospe garantiert Bio-Qualität Biologische Produkte entstehen im Einklang mit der Natur. Das bedeutet artgerechte Tierhaltung und Fütterung sowie strikten Verzicht auf

Mehr

Die wirtschaftliche Situation der Mutterkuhhaltung mit Blick auf die Agrarreform

Die wirtschaftliche Situation der Mutterkuhhaltung mit Blick auf die Agrarreform Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die wirtschaftliche Situation der Mutterkuhhaltung mit Blick auf die Agrarreform Martin Heim Die natürlichste Form der Rindfleischerzeugung Über Gras zum Rindfleisch

Mehr

Existenzgründungen in der Landwirtschaft

Existenzgründungen in der Landwirtschaft Existenzgründerseminar BDL und UNIK vom 19.05.2006 bis 21.05.2006, Ratzdorfer Werft Agrarpolitische Rahmenbedingungen - Christian Vieth, Universität Kassel - Aus Sicht der Agrarpolitik Thematik von strukturpolitischer

Mehr

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen Art. 36 a) v) in Verbindung mit Art. 40 VO (EG) Nr. 1698/ Sommerweidehaltung

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen Art. 36 a) v) in Verbindung mit Art. 40 VO (EG) Nr. 1698/ Sommerweidehaltung 5.3.2.1.5 Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen Art. 36 a) v) in Verbindung mit Art. 40 VO (EG) Nr. 1698/2005 - Sommerweidehaltung bei Rindern I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel A Gegenstand B Zuwendungsempfänger

Mehr

1. Lückentext. Aus dem Leben eines Schweins aus konventioneller Haltung (AB 01)

1. Lückentext. Aus dem Leben eines Schweins aus konventioneller Haltung (AB 01) 1. Lückentext Aus dem Leben eines Schweins aus r (AB 01) Lies dir folgenden Text durch und fülle die Lücken aus. Besuche die Sau im virtuellen Schweinestall, um die fehlenden Informationen herauszufinden.

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt. Nürtingen-Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt. Nürtingen-Geislingen Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Herzlich Willkommen! Auswirkungen des MEPL II 2007-2013 auf die Milchviehbetriebe Prof. Dr. Karl-Heinz Kappelmann Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Vergleich der Schweinemast in Stallungen konventioneller und alternativer Bauweise

Vergleich der Schweinemast in Stallungen konventioneller und alternativer Bauweise Februar 13 Vergleich der Schweinemast in Stallungen konventioneller und alternativer Bauweise Jürgen Mauer, LSZ Boxberg Zunehmende Ansprüche des Tier- und Verbraucherschutzes für eine nachhaltige Produktion

Mehr

Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am in Kassel. 3. Instrumente/Politische Forderungen

Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am in Kassel. 3. Instrumente/Politische Forderungen Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am 30.11.2009 in Agrarpolitik nach 2013 Kritische Analyse der europäischen Agrarpolitik und Ziele für ihre Neuausrichtung Teilaspekt Tierschutz Statement von

Mehr

Die Entwicklung der Tierhaltung Deutschland und Bayern

Die Entwicklung der Tierhaltung Deutschland und Bayern Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die Entwicklung der Tierhaltung Deutschland und Bayern Josef Weiß Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur Agrarbuissness in Bayern Umsatz: 102 Mrd.

Mehr

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet Bio-Betrieben 2015 gute Möglichkeiten

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet Bio-Betrieben 2015 gute Möglichkeiten Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet Bio-Betrieben 2015 gute Möglichkeiten Erläuterungen, Rechenbeispiele und ein Ablaufplan der Förderung Inhaltsübersicht Seite 1. Einleitung, Ziele, Besonderheiten

Mehr

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige

Mehr

Betriebsdatenerfassung garaland

Betriebsdatenerfassung garaland Betriebsdatenerfassung garaland Name: Vorname: Strasse/ Hr. PLZ / Ort: Telefon: Telefax: email: / / @ Betriebsform: O extensiv O intensiv / konventionell garaland Philosophie Die Landwirtschaft hat sich

Mehr

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten

Mehr

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Mag. a Gabriele Homolka "die umweltberatung" Wien "die umweltberatung" Wien Wien ist eine Einrichtung der VHS Wien, basisfinanziert von der Wiener Umweltschutzabteilung

Mehr

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene

Mehr

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Zentralschweizer Kantone Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Grundlage: Eidg. Tierschutzgesetz (TSchG), Eidg. Tierschutzverordnung (TSchV), Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren,

Mehr

Nachfolgende Regelungen sind noch nicht endgültig!!!

Nachfolgende Regelungen sind noch nicht endgültig!!! 1 Nachfolgende Regelungen sind noch nicht endgültig!!! Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen und Bremen

Mehr

Mutterkühe ökologisch halten durch Anpassung vorhandener Ställe

Mutterkühe ökologisch halten durch Anpassung vorhandener Ställe LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN BERATUNGSTEAM ÖKOLOGISCHER LANDBAU Mutterkühe ökologisch halten durch Anpassung vorhandener Ställe Der Neubau eines Mutterkuhstalls kommt für die meisten Mutterkuhhalter

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November

Mehr

Erläuterungen zur Gewährung der Ausgleichszulage

Erläuterungen zur Gewährung der Ausgleichszulage Erläuterungen zur Gewährung der Ausgleichszulage In Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen

Mehr

Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft?

Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? leben. respektiere Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«Spaltenboden Toilette und Ruheplatz zugleich 02 Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? Für die Rindfleischerzeugung

Mehr

Regierung von Mittelfranken

Regierung von Mittelfranken Regierung von Mittelfranken Bayerische regionale Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft Sondermittel Demografie Für den Landkreis Weißenburg Gunzenhausen werden im Rahmen des Programms Aufbruch

Mehr

BLS - Sondertag. Tierwohl

BLS - Sondertag. Tierwohl Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse Ferkel- u. Mastställe BLS - Sondertag Tierwohl Ökologische Schweinehaltung Sauenställe QLPS Versuchstechnikum Tobias Scholz Leitung Schweinebereich

Mehr

Voraussetzungen Steuer- & Baurecht

Voraussetzungen Steuer- & Baurecht 1 Voraussetzungen Steuer- & Baurecht Definition Landwirtschaft Im Steuerrecht (BewG) über die Vieheinheiten (VE) je produziertes MS 0,12 VE, wenn Ferkel über 30kg 0,10 VE für 1.000 Mastplätze ca. 35 ha

Mehr

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung

Mehr

Ökonomische Auswirkungen höherer Haltungsstandards

Ökonomische Auswirkungen höherer Haltungsstandards Ökonomische Auswirkungen höherer Haltungsstandards Winfried Matthes und Jörg Brüggemann Institut für Tierproduktion Dummerstorf und SKBR Schwerin Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern Güstrow, 28. November

Mehr

(um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) A: Im Boden. A: Ja. B: 5 Ferkel C: 1 Ferkel.

(um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) A: Im Boden. A: Ja. B: 5 Ferkel C: 1 Ferkel. Fragekarten (um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) Wie viel Liter Milch gibt eine Kuh täglich? A: 35 Liter B: 15 Liter C: 22 Liter Wo/wie helfen Regenwürmer

Mehr

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Umsetzung der Gruppenhaltung für Sauen Ende der Übergangsfristen am 31.12.2012 Sauenhaltung im Deckzentrum Kastenstand: Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen,

Mehr

Merkblatt Investitionsförderung Dienste und Einrichtungen

Merkblatt Investitionsförderung Dienste und Einrichtungen Merkblatt Investitionsförderung Dienste und Einrichtungen (Stand: 01.01.2016) Alle Menschen sollen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen, müssen

Mehr

Gliederung. Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am in Kassel. 1. Trends der Entwicklung. 2. Ziele des Tierschutzes

Gliederung. Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am in Kassel. 1. Trends der Entwicklung. 2. Ziele des Tierschutzes Agrarpolitisches Forum des Agrarbündnisses am 8.12.11 in Kassel Agrarpolitik konkret umsetzen Wie weiter mit den Agrarumwelt- und den Tierschutzprogrammen Teilaspekt Tierschutz Statement von Jochen Dettmer,

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis wirtschaftliche Betriebe und deren landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) nach Größenklassen der LF - Ergebnisse der LZ 2010... 2 wirtschaftliche Betriebe und deren landwirtschaftlich

Mehr

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen 21 Anwendungsbereich Schweine dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften

Mehr

Beschreibung der Tierschutzprogramme und -initiativen

Beschreibung der Tierschutzprogramme und -initiativen Beschreibung der Tierschutzprogramme und -initiativen In staatlichen Förderprogrammen, dem Ökolandbau, der Brancheninitiative Tierwohl sowie in verschiedenen Label-Programmen werden Tierschutzrichtlinien

Mehr

Aufbau und Funktion revolvierender Fonds im ELER ein Praxisbeispiel aus Sachsen-Anhalt

Aufbau und Funktion revolvierender Fonds im ELER ein Praxisbeispiel aus Sachsen-Anhalt Aufbau und Funktion revolvierender Fonds im ELER ein Praxisbeispiel aus Sachsen-Anhalt Darlehensfonds Planungsgrundlagen und Mittelausstattung Beteiligung des ELER an Darlehensfonds gem. Art. 71 Abs. 5

Mehr

Peter Spandau, Fachbereich Betriebswirtschaft, Bauen, Energie. 12. KTBL Vortragstagung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung

Peter Spandau, Fachbereich Betriebswirtschaft, Bauen, Energie. 12. KTBL Vortragstagung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung Peter Spandau, Fachbereich Betriebswirtschaft, Bauen, Energie 12. KTBL Vortragstagung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung Ulm, 2. Juni 2015 Der 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in der bisherigen

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 21. April 2010 zum Thema "Halbzeitbilanz zur landwirtschaftlichen Investitionsförderung Landwirtschaft ist Wirtschaftsmotor

Mehr

Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena

Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena Finanzierung von Biomasseanlagen/Strohheizungen und Nahwärmenetze Die Herausforderung

Mehr

Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena

Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena Mitteldeutscher Bioenergietag Finanzierung von Biomasseanlagen/ Strohheizungen und Nahwärmenetzen 5. November 2015, Jena Finanzierung von Biomasseanlagen/Strohheizungen und Nahwärmenetze Die Herausforderung

Mehr

Betriebsbeschreibung Landwirtschaftliche Betriebe

Betriebsbeschreibung Landwirtschaftliche Betriebe Betriebsbeschreibung Landwirtschaftliche Betriebe Anlage zum Antrag vom Antragsteller/in Aktenzeichen Grundstück des Vorhabens (Ort, Straße, Hs.Nr.) Anschrift Gemarkung Flur Flurstück/e 1) Flächenverhältnisse

Mehr

11 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

11 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 11 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 11.1 Entwicklung der Bestände und der Struktur der Bioschweinehaltung Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe nahm bei etwa gleichbleibendem Bestand in Österreich

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung

Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft

Mehr

Arbeitskreis Landwirtschaft Dorferneuerung Oldershausen / Barum

Arbeitskreis Landwirtschaft Dorferneuerung Oldershausen / Barum Arbeitskreis Landwirtschaft Dorferneuerung Oldershausen / Barum Tagesordnung: 1.) Einführung ins Thema Dorferneuerungsplan / Warum eine landwirtschaftlicher Fachbeitrag 2.) Überblick über die Befragungsergebnisse

Mehr

Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute

Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse

Mehr

Kartenatlas zur Landwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein 2010 Endgültige Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010

Kartenatlas zur Landwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein 2010 Endgültige Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 C IV - LZ 2010, Kartenatlas zu Teil 2 22. Juli 2013 Kartenatlas zur Landwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein 2010 Endgültige Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 Impressum Statistische Berichte

Mehr

Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland. Bioland-Pressekonferenz, Internationale Grüne Woche

Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland. Bioland-Pressekonferenz, Internationale Grüne Woche Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland Bioland-Pressekonferenz, 14.01.2016 Internationale Grüne Woche Herausforderungen der GAP für eine Ökologisierung der Landwirtschaft Rückgang

Mehr

Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung in verschiedenen Regionen

Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung in verschiedenen Regionen Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung in verschiedenen Regionen KTBL Fachgespräch Emissionsminderung und Abluftreinigung 11.-12.09.2014 in Hannover Stefan Leuer, Landwirtschaftskammer NRW, FB 51 Gliederung

Mehr

Stallbau für die Ökologische Schweinehaltung

Stallbau für die Ökologische Schweinehaltung Stallbau für die Ökologische Schweinehaltung 1. Richtlinie 2. Baurecht 3. Der Auslauf 4. Planung 4.1 Mast 4.2 Sauen 4.3 Ferkelaufzucht 5. Die Hygiene 6. Grundfuttervorlage 7. Fehler vermeiden Grundlage

Mehr

Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen

Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen Veterinärdienst des Kantons Bern Service vétérinaire du canton de Berne Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011 Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen (Rinder-, Schweine-,

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht Friedhelm Jaeger 1974: erste gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zum Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere Achtung der 5 grundlegenden Freiheiten Freiheit:

Mehr

Liquidität erhalten und sichern in Zeiten niedriger Erlöse für Milch und Schweine

Liquidität erhalten und sichern in Zeiten niedriger Erlöse für Milch und Schweine Liquidität erhalten und sichern in Zeiten niedriger Erlöse für Milch und Schweine Bernhard Gründken, LWK NRW Gliederung Wie ist die Situation? Welche Ursachen gibt es? Wen trifft es besonders? Was können

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Mindestmasse für die Haltung von Schweinen Die Distanzmasse

Mehr

Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten für Bio-Gemüse-Anbauer in MV. Jannika Mösinger, 27.03.2015 1

Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten für Bio-Gemüse-Anbauer in MV. Jannika Mösinger, 27.03.2015 1 Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten für Bio-Gemüse-Anbauer in MV Jannika Mösinger, 27.03.2015 1 GREENING IN MV AB 2015 Was ist möglich ab 2015? 1. Beratungsförderung (ab voraussichtlich Herbst 2015)

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln

Mehr

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken Bewertung aus Sicht des Ökologischen Landbaus Jan Plagge, 12.12.2013 GAP nach 2013 Große Erwartungen GAP

Mehr

Legehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Legehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Mehr

Erfassung und Beurteilung wichtiger Betriebsdaten

Erfassung und Beurteilung wichtiger Betriebsdaten Erfassung und Beurteilung wichtiger Betriebsdaten Lage des Betriebes Einleitung Natürliche Verhältnisse Boden Geländegestaltung Klima Ausstattung des Betriebes Betriebsflächen/Innere Verkehrslage Äußere

Mehr

überbetriebliche Ausbildung Ausbildungsberuf Tierwirt/in Schweinehaltung

überbetriebliche Ausbildung Ausbildungsberuf Tierwirt/in Schweinehaltung Lehrplan überbetriebliche Ausbildung Ausbildungsberuf Tierwirt/in Schweinehaltung Technik 1 Bundesland Sachsen-Anhalt Bundesland Brandenburg Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Impressum: Herausgeber: Landesanstalt

Mehr

STS-MERKBLATT. Gruppensäugen von Sauen nicht ganz unproblematisch TIERGERECHTE UND KOSTENGÜNSTIGE STÄLLE TKS 3.2

STS-MERKBLATT. Gruppensäugen von Sauen nicht ganz unproblematisch TIERGERECHTE UND KOSTENGÜNSTIGE STÄLLE TKS 3.2 STS-MERKBLATT TIERGERECHTE UND KOSTENGÜNSTIGE STÄLLE TKS 3.2 Gruppensäugen von Sauen nicht ganz unproblematisch Mit Buchten für das Gruppensäugen lassen sich unter Umständen Kosten sparen. Erfolg hat aber

Mehr

Entwicklungsperspektiven landwirtschaftlicher Betriebe in Südoldenburg eine betriebswirtschaftliche Analyse vor dem Hintergrund der Standortwahl

Entwicklungsperspektiven landwirtschaftlicher Betriebe in Südoldenburg eine betriebswirtschaftliche Analyse vor dem Hintergrund der Standortwahl Entwicklungsperspektiven landwirtschaftlicher Betriebe in Südoldenburg eine betriebswirtschaftliche Analyse vor dem Hintergrund der Standortwahl Gliederung Struktur der Schweinehaltung in D und Niedersachsen

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

16 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1)

16 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) 94 von 178 16 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (6.1.1) [Art. 19 Abs. 1 lit. a sublit. i) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013] 16.1 Ziele Erleichterung der ersten Niederlassung und damit der erstmaligen

Mehr

Mirjam Lechner. Verhaltensstörungen. bei Schweinen. Möglichkeiten & Grenzen von. Beschäftigungsmaterial. in der Praxis.

Mirjam Lechner. Verhaltensstörungen. bei Schweinen. Möglichkeiten & Grenzen von. Beschäftigungsmaterial. in der Praxis. Mirjam Lechner Verhaltensstörungen bei Schweinen Möglichkeiten & Grenzen von Beschäftigungsmaterial in der Praxis Fachrecht: Ausführungshinweise NutztierhaltungsVO Stand 2010 Sauen: Ministerium Ba-Wü Vorgaben

Mehr

Landwirtschaftliche Nutzung

Landwirtschaftliche Nutzung Drucksache 888/08 54 Landwirtschaftliche Nutzung Anlage 14 (zu 163 Abs. 3, 164 Abs. 2 und 4) Region Reingewinn Pachtpreis Besatzkapital Betriebsgröße Betriebsform Land/Reg.bezirk Schleswig- Ackerbau Kleinbetriebe

Mehr

66. (71.) Jahrgang Hannover, den Nummer 36

66. (71.) Jahrgang Hannover, den Nummer 36 5324 66. (71.) Jahrgang Hannover, den 28. 9. 2016 Nummer 36 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport Gem. RdErl. 28. 9. 2016, Erstattung der Anzeigen nach 80 Abs. 2 SGB IX..................................

Mehr

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach

Mehr

Willkommen bei NEULAND

Willkommen bei NEULAND Willkommen bei NEULAND Was ist NEULAND? Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.v. deutsches Markenfleischprogramm nach den Richtlinien dieses Vereins Wer ist NEULAND? Verein 1988

Mehr

Die Förderprogramme des Landes Hessen

Die Förderprogramme des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Förderprogramme des Landes Hessen Rahmenbedingungen, Überblick und Ausblick 1 Gliederung 1. Grundstruktur der Förderung

Mehr

Wie werden Zahlungen im Rahmen der Initiative Tierwohl umsatzsteuerlich behandelt?

Wie werden Zahlungen im Rahmen der Initiative Tierwohl umsatzsteuerlich behandelt? Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl für Schweinehalter zusammengestellt. Wie werden Zahlungen im Rahmen der Initiative

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung RdErl. des MLU vom 2.2.2009-52.2-60114/2009 Bezug: RdErl. des MLU vom 29.1.2008 (MBl. LSA S. 143) Abschnitt 1 Rechtliche

Mehr

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mehr

MERKBLATT NACHHALTIGE INVESTITIONEN

MERKBLATT NACHHALTIGE INVESTITIONEN MERKBLATT NACHHALTIGE INVESTITIONEN Nachhaltige Investitionen können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu den besonders günstigen "Top"-Konditionen finanziert werden. Je nach Verwendungszweck

Mehr

Förderung des Kaufs von betrieblicher Software

Förderung des Kaufs von betrieblicher Software Förderung des Kaufs von betrieblicher Software Ein Drittel der Investitionskosten sparen! Mit Fördermitteln? Der Erfolg einer Investition hängt nicht allein an einer guten Vorbereitung, sondern auch an

Mehr