Tarif GKE. Teil III Tarifbedingungen. Heilmittelverzeichnis. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Willi-Hussong-Straße 2, Coburg

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1 Tarif GKE Teil III Tarifbedingungen Heilmittelverzeichnis AP00923, Stand: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Willi-Hussong-Straße 2, Coburg

2 Krankheitskostenteilversicherung Teil III Krankheitskostenteilversicherungstarif: GKE gültig für ab dem abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife Kostenerstattung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung der BARMER Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 und II Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung, soweit sie nicht ausdrücklich durch nachstehende Bestimmungen geändert oder ergänzt werden. Mit diesem Tarif bieten wir Versicherungsschutz für ambulante Behandlungen als Privatpatient. Versicherungsfähig sind Personen, die a) Mitglied der BARMER sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen der BARMER haben und b) bei der BARMER an Stelle der Gewährung von Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung gewählt haben. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen bei Wegfall einer dieser Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ist der HUK-COBURG- Krankenversicherung AG unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit unter den Voraussetzungen des 1 (6) AVB die Umwandlung der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass die versicherte Person bei der neuen GKV an Stelle der Gewährung von Sachund Dienstleistungen Kostenerstattung gewählt hat. I. Allgemeines Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung in dem unter Ziffer II dargestellten Leistungsumfang. Die Aufwendungen gelten zum Zeitpunkt der Behandlung als entstanden. Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten ärztliche und zahnärztliche Leistungen sowie Leistungen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, wenn sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnungen (z.b. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP)) berechnet werden. Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnungen gezahlt. Für die GOÄ, GOZ und GOP handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des jeweiligen 5 der Gebührenordnung. II. Versicherungsleistungen 1. Ambulante Behandlung als Privatpatient (außer Zahnbehandlung) a) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90 % abzüglich der Kostenerstattung der BARMER erstattet für ärztliche Leistungen. Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen wird bei medizinischer Notwendigkeit Wegegeld bzw. Reiseentschädigung des nächst erreichbaren Arztes und Transporte in Notfällen bis zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus erstattet, sofern eine Vorleistung der BARMER erfolgt; Arznei- und Verbandmittel. Als Arzneimittel, auch wenn sie vom Humanmediziner verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nährmittel, Stärkungspräparate (z.b. Vitamine/Mineralstoffe), kosmetische Präparate, Potenz-, Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchsmittel, Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle- und Anti-Agingpräparate sowie Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung einer bestehenden Erkrankung eingesetzt werden. Vitamin-, Nähr- und Stärkungspräparate werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit zur Vermeidung lebensbedrohlicher schwerer gesundheitlicher Schäden, z.b. Morbus Crohn und Mukoviszidose oder während einer Schwangerschaft gezahlt. Ist auf Grund einer medizinischen Indikation eine normale Nahrungsaufnahme nicht möglich, werden die Aufwendungen für ärztlich verordnete Sondennahrung (enterale Ernährung) und Dauertropfinfusionen (parenterale Ernährung) erstattet. AP0 0806U, Stand: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Daniel Thomas (stv.). Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; Info@HUK-COBURG.de

3 Heilmittel. Als Heilmittel gelten die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen und Behandlungen wie zum Beispiel Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie sowie Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie und manuelle Therapie. Zusätzlich zu den Heilmittelanwendungen wird bei medizinischer Notwendigkeit eines Hausbesuchs Wegegeld bzw. Reiseentschädigung des nächsterreichbaren Therapeuten tarifgemäß erstattet. Medizinisch notwendige Heilmittel sind erstattungsfähig, soweit sie von einem staatlich geprüften Angehörigen der Heil- und Hilfsberufe (z.b. Physiotherapeut, Logopäde) angewandt werden. Bei der Erstattung dieser Aufwendungen werden maximal die Preise des Heilmittel-Preisverzeichnisses zu Grunde gelegt. Es handelt sich um die beihilfefähigen Höchstsätze des Bundesministeriums des Innern. Soweit sich diese verändern, verändert sich insoweit auch die Höhe der Erstattungshöchstsätze, die der tariflichen Erstattung zugrunde gelegt werden. Das gleiche gilt, wenn neue Positionen in das Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstsätze des Bundesministeriums des Innern aufgenommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung kann auch über abgerufen werden. ärztliche Vorsorgeuntersuchungen gemäß 1 (2.1) AVB. b) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % abzüglich der Kostenerstattung der BARMER erstattet für ambulante Psychotherapie durch einen Arzt oder einen im Arztregister eingetragenen approbierten Psychotherapeuten bzw. Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten. Aufwendungen für Psychotherapie werden höchstens für 30 Behandlungen je Kalenderjahr erstattet. 2. Ambulante Behandlung als Privatpatient beim Zahnarzt Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90 % abzüglich der Kostenerstattung der BARMER erstattet für Zahnbehandlung. Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, ferner Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums. Von der Erstattung ausgenommen sind Zahnersatz (z.b. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate), Inlays (Einlagefüllungen) und Kieferorthopädie. III. Für alle erstattungsfähigen Leistungen gilt: Es gelten die Wartezeiten gemäß 3 AVB. Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch. Eine Kostenerstattung der BARMER als Vorleistung ist erforderlich. Als Kostenerstattung der BARMER gelten auch vertraglich mit der BARMER vereinbarte Selbstbehalte. IV. Serviceleistungen 1. Schnelligkeitsgarantie Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie als Entschuldigung 10. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leistungsscheck verwendet wird. 2. Gesundheitsportal Unter der Internetadresse können umfassende Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus Medizin und Forschung abgerufen werden. V. Monatsbeiträge Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann gültige Erwachsenenbeitrag zu zahlen. Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.

4 Heilmittelverzeichnis Gültig für ab dem abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife Erstattungsfähige Höchstbeträge in I. Inhalationen 1 Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallvernebelung als Einzelinhalation 6,70 2 a) Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallvernebelung als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmer b) Inhalationstherapie auch mittels Ultraschallvernebelung als Rauminhalation in einer Gruppe, jedoch bei Anwendung ortsgebundener Heilwässer, je Teilnehmer 3,60 5,70 3 a) Radon-Inhalation im Stollen b) Radon-Inhalation mittels Hauben 11,30 13,80 II. Krankengymnastik, Bewegungsübungen 4 Krankengymnastische Behandlung (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung 19,50 5 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen, als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 2 6 Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 34,30 7 Krankengymnastik in einer Gruppe (2 8 Personen) auch orthopädisches Turnen, je Teilnehmer 6,20 8 Krankengymnastik in einer Gruppe bei zerebralen Dysfunktionen (2 4 Personen), Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 10,80 9 a) Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer Gruppe (2 4 Personen) bei Behandlung von Mukoviszidose als Einzelbehandlung, Mindeswtbehandlungsdauer 45 Minuten b) Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer Gruppe (2 5 Personen) bei Behandlung schwerer Bronchialerkrankungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 34,30 10,80 10 Bewegungsübungen 7,70 11 a) Krankengymnastische Behandlung/Bewegungsübungen im Bewegungsbad als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) Krankengymnastische Behandlung/Bewegungsübungen in einer Gruppe im Bewegungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer einschließlich der erfoderlichen Nachruhe 23,60 11,80 12 Manuelle Therapie zur Behandlung von Gelenkblockierungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 22,50 13 Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 14,40 14 Erweiterte ambulante Physiotherapie, Mindestbehandlungsdauer 120 Minuten, je Behandlungstag 81,90 15 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich medizinischen Aufbautrainings (MAT) oder medizinischer Trainingstherapie (MTT), Mindesbehandlungsdauer 60 Minuten 35,00 16 Extensionsbehandlung (z.b. Glissonschlinge ) 5,20 17 Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (z. B. Schrägbett, Extensionstisch, Perl' sches Gerät, Schlingentisch) 6,70 AP00310U Stand:

5 III. Massagen 18 Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, 13,80 Periost-, Bürsten- und Colonmassage) 19 Manuelle Lymphdrainage a) Teilbehandlung, mindestens 30 Minuten b) Ganzbehandlung, mindestens 45 Minuten c) Ganzbehandlung, mindestens 60 Minuten d) Kompressionsbandagierung einer Extremität 20 Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem Wanneninhalt von mindestens 600 Litern und einer Aggregatleistung von mindestens 200 l/ min, sowie mit Druck und Temperaturmesseinrichtung einschließlich der erforderlichen Nachruhe 2 3,60 19,50 29,20 39,00 13,80 IV. Packungen, Hydrotherapie, Bäder 21 Heiße Rolle einschließlich der erforderlichen Nachruhe 10,30 22 a) Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen Nachruhe bei Anwendung wieder verwendbarer Packungsmaterialien (z. B. Paraffin, Moor-Paraffin, Fango-Paraffin, Pelose, Turbatherm) bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid Teilpackung Großpackung b) Schwitzpackung (z. B. spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe c) Kaltpackung (Teilpackung) Anwendung Lehm, Quark o.ä. Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Schlick, Naturfango, Pelose, Schlamm) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid d) Heublumensack, Peloidkompresse e) Wickel, Auflagen, Kompressen u.a., auch mit Zusatz f) Trockenpackung 23 a) Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss b) Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss c) Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 24 a) An- oder absteigendes Teilbad (z. B. Hauffe ) einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) An- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 25 a) Wechsel-Teilbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) Wechsel-Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 26 Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 19,00 27 Naturmoor a) Halbbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 28 Sandbäder einschließlich der erforderlichen Nachruhe a) Teilbad b) Vollbad 29 Sole-Photo-Therapie Behandlung großflächiger Hauterkrankungen mit Balneo-Phototherapie (Einzelbad in Sole kombiniert mit UV-A/UV-B-Bestrahlung einschließlich Nachfetten und Licht-Öl-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe 32,80 30 Medizinische Bäder mit Zusätzen a) Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz, z. B. vegetabilische Extrakte, ätherische Öle, spezielle Emulsionen, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze b) Sitzbad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe c) Vollbad, Halbbad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe d) Weitere Zusätze, je Zusatz 31 Gashaltige Bäder a) Gashaltiges Bad (z.b. Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) Gashaltiges Bad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe c) Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe d) Radon-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe e) Radon-Zusatz, je Millistat 11,80 20,50 28,20 14,90 7,70 15,40 9,20 4,60 4,60 4,10 12,30 20,00 9,20 13,30 32,80 39,90 28,70 32,80 6,70 13,30 18,50 19,50 22,50 21,00 18,50

6 V. Kälte- und Wärmebehandlung 32 a) Eisanwendung, Kältebehandlung (z. B. Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung) b) Eisanwendung, Kältebehandlung (z.b. Kaltgas, Kaltluft) 33 Eisteilbad 9,80 34 Heißluftbehandlung oder Wärmeanwendung (Glühlicht, Strahler auch Infrarot ) eines oder mehrerer Körperteile 5,70 9,80 6,70 VI. Elektrotherapie 35 Ultraschallbehandlung auch Phonophorese 6,20 36 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (z.b. Kurz-, Dezimeter-, oder Mikrowellen) 6,20 37 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z.b. Reizstrom, dynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) 6,20 38 Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik, bei spastischen oder schlaffen Lähmungen 11,80 39 Iontophorese 6,20 40 Zwei- oder Vierzellenbad 11,30 41 Hydroelektrisches Vollbad (z.b. Stangerbad), auch mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe 22,00 VII. Lichttherapie 42 Behandlung mit Ultraviolettlicht a) als Einzelbehandlung b) in einer Gruppe, je Teilnehmer 43 a) Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht b) Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht 44 Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 6,20 45 Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder 8,70 6,20 2,60 5,20 VIII. Logopädie 46 a) Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen, einmal je Behandlungsfall. b) Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall c) Ausführlicher Bericht 47 Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten b) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten c) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 48 Gruppenbehandlung bei Sprech, Sprach und Stimmstörungen mit Beratung des Patienten und ggf. der Eltern a) Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten b) Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 31,70 49,60 11,80 31,70 41,50 52,20 14,90 17,40

7 IX. Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) 49 Funktionsanalyse und Erstgespräch, einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall 31,70 50 Einzelbehandlung a) bei motorischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten b) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten c) bei psychischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 51 Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 52 Gruppenbehandlung a) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer b) bei psychischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 90 Minuten, je Teilnehmer 31,70 41,50 54,80 14,40 28,70 X. Podologische Therapie bei Diabetes 53 Hornhautabtragung an beiden Füßen 14,50 54 Hornhautabtragung an einem Fuß 8,70 55 Nagelbearbeitung an beiden Füßen 13,05 56 Nagelbearbeitung an einem Fuß 7,25 57 Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) 26,10 58 Podologische Komplexbehandlung an einem Fuß (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) 14,50 59 Zuschlag bei ärztlich verordnetem Hausbesuch 7,00 60 Besuch mehrerer Patienten derselben sozialen Gemeinschaft (z.b. Altenheim) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang je Person 3,50 XI. Sonstiges 61 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20 62 Fahrkosten (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) je Kilometer bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder in Höhe der niedrigsten Kosten des regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf demselben Weg sind die Nummern 61 und 62 nur anteilig je Patient ansetzbar. 0,30

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