Keine sexuellen Übergriffe im Sport

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1 Keine sexuellen Übergriffe im Sport 26. Regio Trainertreff vom 13. Januar 2011 Marco Liechti, Kriminalist Kriminalprävention

2 Inhalt Was sagt das Gesetz? Kriminalstatistik / Strafverfahren Täterprofil Sexuelle Übergriffe Heikle Situationen Berührungen Prävention Wenn es doch passiert?

3 Was sagt das Gesetz?

4 Kriminalstatistik 2009 Sexuelle Handlungen mit Kindern 1526 Strafanzeigen 4080 Opferberatungen 672 Erwachsene Beschuldigte 95,5% Männer 4,5% Frauen 23,2% im Alter von Jahren 48,7% im Alter von Jahren 28,1% im Alter von mehr als 45 Jahren Bundesamt für Statistik

5 Kriminalstatistik 2009 Sexuelle Handlungen mit Kindern 366 Strafurteile 22,1% Freiheitsstrafe unbedingt 22,4% Freiheitsstrafe bedingt 3,8% Geldstrafe unbedingt 45,9% Geldstrafe bedingt 2,2% unbedingte, gemeinnützige Arbeit 3% bedingte, gemeinnützige Arbeit Bundesamt für Statistik

6 Gibt es ein genaues Täterprofil? Nein, es gibt kein genaues Täterprofil. Die Täter sind oft beliebt, gut integriert und meist unauffällig. In der Regel sind es Wiederholungstäter die planmässig vorgehen. Sie bauen einen intensive Beziehung zur ihren Opfern auf, welche viel Beachtung und Betreuung brauchen. Die Opfer werden meist verbal unter Druck gesetzt.

7 Sexuelle Übergriffe Posieren für Nacktfotos Zeigen von Pornografie Zwang zum Ausziehen Intimes Küssen (Zungenküsse) Exhibitionismus Masturbieren vor den Augen des Kindes Manipulieren der Genitalien Sexuelle Berührungen Orale, anale oder vaginale Befriedigung Geschlechtsverkehr Vergewaltigung Swiss Olympic / BASPO

8 Heikle Situationen Nackte Körper beim Umziehen (Garderobe) Hilfestellungen, Korrekturen Einzeltraining Massagen Mitfahrgelegenheiten Übernachtung im Zimmer des Trainers Private Kontakte Abhängigkeitsverhältnisse Vaterersatz Flirt Swiss Olympic / BASPO

9 Berührungen die keine sexuellen Übergriffe sind Haltegriffe (Judo, Ringen, Schwingen) Haltungskorrekturen (Schwimmen, Kunstturnen) Berührungen aus Versehen Umarmung nach einem Erfolg Trost Abschied Swiss Olympic / BASPO

10 Was können TrainerInnen tun? Werte, Einstellungen und Ziele definieren und aufrechterhalten Natürlicher und normaler Umgang mit Körperkontakt fördern Rituale immer wieder hinterfragen Die persönliche Spähre der Kinder respektieren Klare Abmachungen treffen, Regeln einhalten und kontrollieren Thema immer wieder aufgreifen Vorbild in Sprache und Auftreten sein Eigene Empfindlichkeiten hinterfragen Wissen, wo und wie Hilfe geholt werden kann Die Vertrauensperson im Verein kennen Swiss Olympic / BASPO

11 8 präventive Massnahmen 1. Integrieren der Ethik-Charta in die Statuten 2. Bestimmen von Richtlinien und Verhaltensregeln 3. Information der TrainerInnen und LeiterInnen 4. Einholen von Referenzen bei neuen TrainerInnen 5. Bestimmen einer Kontaktperson 6. Ausarbeitung eines Interventionskonzepts 7. Information der Vereinsmitglieder 8. Controlling - Zielüberprüfung

12 Wenn es doch passiert?

13 Führen Sie keine Ermittlungen durch! Die Kontaktperson oder Vereinsfunktionäre dürfen nie, in welcher Form auch immer, eigene Ermittlungen durchführen. Sie gefährden damit die polizeiliche Arbeit und verhindern im schlimmsten Fall die Verurteilung des Täters. Ermittlungen und Befragungen sind stets Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). In Sinne des Opferhilfegesetzes und zum Schutze des Opfers, soll das Kind so wenig wie möglich mit dem Erlebten konfrontiert werden.

14 Holen Sie rasch Hilfe und Unterstützung! In der Regel werden Fachstellen zu spät einbezogen. Deshalb empfehlen wir früh, auch bei einem Verdacht, Kontakt aufzunehmen. Kantonale Fachstellen unterstützen und beraten Sie in Krisenund Notsituationen.

15 Erstatten Sie Strafanzeige! Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen sind Offizialdelikte! Strafanzeigen schützen die Kinder und entlasten die Vereine! Jede Person hat das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten.

16 Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter!

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