Keine sexuellen Übergriffe im Sport
|
|
- Sylvia Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Keine sexuellen Übergriffe im Sport 26. Regio Trainertreff vom 13. Januar 2011 Marco Liechti, Kriminalist Kriminalprävention
2 Inhalt Was sagt das Gesetz? Kriminalstatistik / Strafverfahren Täterprofil Sexuelle Übergriffe Heikle Situationen Berührungen Prävention Wenn es doch passiert?
3 Was sagt das Gesetz?
4 Kriminalstatistik 2009 Sexuelle Handlungen mit Kindern 1526 Strafanzeigen 4080 Opferberatungen 672 Erwachsene Beschuldigte 95,5% Männer 4,5% Frauen 23,2% im Alter von Jahren 48,7% im Alter von Jahren 28,1% im Alter von mehr als 45 Jahren Bundesamt für Statistik
5 Kriminalstatistik 2009 Sexuelle Handlungen mit Kindern 366 Strafurteile 22,1% Freiheitsstrafe unbedingt 22,4% Freiheitsstrafe bedingt 3,8% Geldstrafe unbedingt 45,9% Geldstrafe bedingt 2,2% unbedingte, gemeinnützige Arbeit 3% bedingte, gemeinnützige Arbeit Bundesamt für Statistik
6 Gibt es ein genaues Täterprofil? Nein, es gibt kein genaues Täterprofil. Die Täter sind oft beliebt, gut integriert und meist unauffällig. In der Regel sind es Wiederholungstäter die planmässig vorgehen. Sie bauen einen intensive Beziehung zur ihren Opfern auf, welche viel Beachtung und Betreuung brauchen. Die Opfer werden meist verbal unter Druck gesetzt.
7 Sexuelle Übergriffe Posieren für Nacktfotos Zeigen von Pornografie Zwang zum Ausziehen Intimes Küssen (Zungenküsse) Exhibitionismus Masturbieren vor den Augen des Kindes Manipulieren der Genitalien Sexuelle Berührungen Orale, anale oder vaginale Befriedigung Geschlechtsverkehr Vergewaltigung Swiss Olympic / BASPO
8 Heikle Situationen Nackte Körper beim Umziehen (Garderobe) Hilfestellungen, Korrekturen Einzeltraining Massagen Mitfahrgelegenheiten Übernachtung im Zimmer des Trainers Private Kontakte Abhängigkeitsverhältnisse Vaterersatz Flirt Swiss Olympic / BASPO
9 Berührungen die keine sexuellen Übergriffe sind Haltegriffe (Judo, Ringen, Schwingen) Haltungskorrekturen (Schwimmen, Kunstturnen) Berührungen aus Versehen Umarmung nach einem Erfolg Trost Abschied Swiss Olympic / BASPO
10 Was können TrainerInnen tun? Werte, Einstellungen und Ziele definieren und aufrechterhalten Natürlicher und normaler Umgang mit Körperkontakt fördern Rituale immer wieder hinterfragen Die persönliche Spähre der Kinder respektieren Klare Abmachungen treffen, Regeln einhalten und kontrollieren Thema immer wieder aufgreifen Vorbild in Sprache und Auftreten sein Eigene Empfindlichkeiten hinterfragen Wissen, wo und wie Hilfe geholt werden kann Die Vertrauensperson im Verein kennen Swiss Olympic / BASPO
11 8 präventive Massnahmen 1. Integrieren der Ethik-Charta in die Statuten 2. Bestimmen von Richtlinien und Verhaltensregeln 3. Information der TrainerInnen und LeiterInnen 4. Einholen von Referenzen bei neuen TrainerInnen 5. Bestimmen einer Kontaktperson 6. Ausarbeitung eines Interventionskonzepts 7. Information der Vereinsmitglieder 8. Controlling - Zielüberprüfung
12 Wenn es doch passiert?
13 Führen Sie keine Ermittlungen durch! Die Kontaktperson oder Vereinsfunktionäre dürfen nie, in welcher Form auch immer, eigene Ermittlungen durchführen. Sie gefährden damit die polizeiliche Arbeit und verhindern im schlimmsten Fall die Verurteilung des Täters. Ermittlungen und Befragungen sind stets Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). In Sinne des Opferhilfegesetzes und zum Schutze des Opfers, soll das Kind so wenig wie möglich mit dem Erlebten konfrontiert werden.
14 Holen Sie rasch Hilfe und Unterstützung! In der Regel werden Fachstellen zu spät einbezogen. Deshalb empfehlen wir früh, auch bei einem Verdacht, Kontakt aufzunehmen. Kantonale Fachstellen unterstützen und beraten Sie in Krisenund Notsituationen.
15 Erstatten Sie Strafanzeige! Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen sind Offizialdelikte! Strafanzeigen schützen die Kinder und entlasten die Vereine! Jede Person hat das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten.
16 Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter!
Kinderfussball. Prävention sexueller Ausbeutung und richtig handeln bei Verdacht! Mit wenigen Massnahmen viel erreichen!
Kinderfussball Prävention sexueller Ausbeutung und richtig handeln bei Verdacht! Mit wenigen Massnahmen viel erreichen! Inhalt Warum Prävention sexueller Ausbeutung? Richtig Handeln in heiklen Situationen
MehrThema. Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Thema Elemente präventiver Arbeit im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Stefan Wutzke Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Fachtagung Damit Missbrauch
MehrLeitbild Schweizerischer Schwimmverband
Leitbild Schweizerischer Schwimmverband Genehmigt durch die DV vom. April 06 (Stand per.04.06) Leitbild Schweizerischer Schwimmverband: Genehmigt durch die DV Seite von 6 Vorbemerkungen Das vorliegende
MehrGewaltprävention beim FC Bütschwil
Gewaltprävention beim FC Bütschwil Unser Verständnis Wir wollen Konflikte frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dabei wollen wir allen auftauchenden Problemen mit Engagement begegnen und unsere
MehrBEI UNS SOLLEN KINDER SICHER SEIN
BEI UNS SOLLEN KINDER SICHER SEIN Unsere Selbstverpflichtung zur Prävention sexueller Ausbeutung Bedingung für unsere Mitgliedschaft im Präventionsverein mira Worüber wir sprechen Gute Körperkontakte Körperkontakte
MehrLeitlinien für den Kinderschutz an der Schulkooperative
Leitlinien für den Kinderschutz an der Schulkooperative Die Schulkooperative setzt sich für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ein. Das christliche Menschenbild steht dabei im Mittelpunkt unserer
MehrHerzlich willkommen. Fachtagung Keine sexuellen Übergriffe im Sport. Kommunikation bei schwierigen Situationen 14. November 2012
Herzlich willkommen Fachtagung Keine sexuellen Übergriffe im Sport Kommunikation bei schwierigen Situationen 14. November 2012 Tagungsprogramm Begrüssung und Information Richtig kommunizieren damit aus
Mehrgehört mir Mein Körper Ein interaktives Ausstellungsprojekt von Kinderschutz Schweiz zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder
Association Suisse pour la Protection de l Enfant www.aspe-suisse.ch Associazione Svizzera per la Protezione dell Infanzia www.aspi.ch Kinderschutz Schweiz www.kinderschutz.ch Mein Körper gehört mir Ein
MehrRegeln für Mitarbeitende im Evangelischen Kinderheim e. V. Hilden
Regeln für Mitarbeitende im Evangelischen Kinderheim e. V. Hilden Die vereinbarten Regeln für Mitarbeitende sind eine Umsetzung der Ethiklinie und den Grundrechten für Kinder und Jugendliche der Einrichtung.
MehrLeasing: die vermeintlich günstige Alternative 20 Der korrekte Leasingvertrag 21 Wem gehört das geleaste Auto? 22 Vorzeitige Kündigung ist teuer 22
Inhalt Vorwort 9 1. So kommen Sie zu Ihrem Auto 10 Neuwagen: Weniger Risiko hat seinen Preis 10 Klären Sie vor dem Kauf Ihre Bedürfnisse 10 Wo wollen Sie den Wagen kaufen? 12 Das gehört in den Kaufvertrag
MehrEt hätt no immer joot jejange?
1 Et hätt no immer joot jejange? 2008 Entscheidung für PART, Verpflichtend für Alle! 2009 Fortbildung von zwei Inhoustrainern in zwei jeweils 1wöchigen Seminaren Bis Ende 2012 in jeweils 3tägigen Schulungen
MehrBeschluss vom 21. Januar 2015 Beschwerdekammer
B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2014.36 Beschluss vom
MehrKinder als Opfer häuslicher Gewalt
Kinder als Opfer häuslicher Gewalt Auswirkungen und Handlungsstrategien Häusliche Gewalt findet zwischen erwachsenen Menschen statt, die in naher Beziehung zueinander stehen oder standen, findet im vermeintlichen
MehrNachher sagen die noch, ich hab sie angefasst
Ehrenamt und Schutz vor sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen Nachher sagen die noch, ich hab sie angefasst Eine Informationsbroschüre, die (mehr) Sicherheit gibt. Zündfunke/Sportjugend_2012.indd
MehrMERKBLATT ZUR OPFERHILFE
MERKBLATT ZUR OPFERHILFE WAS WILL DIE OPFERHILFE? Die Opferhilfe will die Folgen schwerer Straftaten (namentlich gegen Leib und Leben und die sexuelle Integrität) mildern helfen. Opfer haben: Besondere
Mehr«Ihr Kind, alleine unterwegs So schützen Sie es trotzdem!»
«Ihr Kind, alleine unterwegs So schützen Sie es trotzdem!» Informationen und Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte Ihre Polizei und die Schweizerische Kriminal prävention (SKP) eine interkantonale
MehrKEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen
KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen Deine Gefühle sind wichtig! Du hast ein Recht auf Hilfe! Du hast das Recht, nein zu sagen! Dein Nein soll von anderen
MehrSichere Orte für Kinder Handlungskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen und pädosexuellen Übergriffen
Sichere Orte für Kinder Handlungskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen und pädosexuellen Übergriffen Definition Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder
MehrMusterkodex für Schulen
Musterkodex für Schulen Grundsatz 1 Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Rücksichtsnahme Der Umgang unter den Lehrpersonen, den Lernenden und Mitarbeitenden ist von gegenseitiger Wertschätzung
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Kapitel: Einleitung 1. Voraussetzungen für das Verhängen von Strafen... 2 I. Anlasstat... 2 II. Schuldprinzip... 2 2. Maßnahmen an Stelle von Strafen... 4 3. Welchem Zweck
Mehr2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de
2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über Entschädigungsansprüche
MehrNetzwerk Gewaltschutz. Landkreis Miesbach
Netzwerk Gewaltschutz Landkreis Miesbach Gewaltschutzgesetz Maßnahmemöglichkeiten Sie können gerichtliche Maßnahme beantragen, die Sie vor Gewalt, Nachstellungen und bestimmten unzumutbaren Belästigung
MehrZusammenarbeit mit der Opferhilfe
Workshop Zusammenarbeit mit der Opferhilfe lic. phil. Katharina Lyner, Basel Übersicht Opferhilfe Opfer Opferhilfegesetz OHG Formen der Opferhilfe Opferhilfe/Notfallpsychologie Aufgaben PsychologInnen
MehrUmgang mit sexuellen Übergriffen im Kontext Schule
Vorbemerkung Ausgangsbasis der folgenden Handlungsempfehlung ist die Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen, herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium im Dezember 2010. Sie wurde
MehrBetrug / Widerhandlung SHG
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Betrug / Widerhandlung SHG Zusammenfassung Macht die Klientel gegenüber dem Sozialdienst unrichtige oder unvollständige Angaben oder verschweigt sie
MehrVon den juristischen Grundlagen zu den konkreten Anforderungen an die Einrichtungen
Herausforderungen und Neuerungen des Kinder- und Erwachsenenschutzgesetzes Von den juristischen Grundlagen zu den konkreten Anforderungen an die Einrichtungen Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
MehrVerdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun?
Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch
MehrVerhaltensregeln und Standards in der Unterstützung der begleiteten Personen
Verhaltensregeln und Standards in der Unterstützung der begleiteten Personen 7. Juni 2013 Einleitung In der professionellen Begleitung braucht es zur Klärung des eigenen und allgemeinen Verhaltens Regeln
MehrRichtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt 1. Einführung 1. Die Technische Universität Berlin
MehrGesamtergebnis der drei Umfragen zur Unterstützung der Opfer im Verfahren gegen die beschuldigte Person
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Öffentliches Recht Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.128766
MehrZwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg. 10. Juli 2013. Verlängerung Untersuchungshaft. Wiederholungsgefahr
Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 10. Juli 2013 Verlängerung Untersuchungshaft Wiederholungsgefahr Definition Wiederholungsgefahr: Das Gesetz verlangt dabei, dass der Beschuldigte
MehrEltern und Kind - Kinderschutz / Kinderrechte
Stadt Zürich Support Informationszentrum Werdstrasse 75, Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 00 izs@zuerich.ch www.stadt-zuerich.ch/wegweiser Support Informationszentrum Tel. Email Beratung + Hilfe 147
MehrVergewaltigung was tun?
Vergewaltigung was tun? Vergewaltigung ein schweres Verbrechen Jahr für Jahr werden Tausende Mädchen und Frauen vergewaltigt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr etwa
MehrEinführende Bemerkungen zu den. Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt in Diensten und Einrichtungen des Wohnens für Menschen mit Behinderung
Einführende Bemerkungen zu den Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt in Diensten und Einrichtungen des Wohnens für Menschen mit Behinderung Ziel: Implementierung einheitlich verabredeter Qualitätsstandards
MehrGehört zu unserer Kultur Gab es schon immer Fernsehen und Co. On/Off ist nicht zu trennen
Phillibuster Gehört zu unserer Kultur Gab es schon immer Fernsehen und Co. On/Off ist nicht zu trennen Die Möglichkeit sich mitzuteilen Die soziale Anerkennung Ausgrenzung Auf die eigene Sicherheit Ventil
Mehr2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de
2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, vom Täter eine Entschädigung zum Beispiel Schadensersatz und
MehrSexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen
Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Gliederung Straftatbestände Strafrechtliche Verjährung
MehrVerdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun?
Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch
MehrAus Sicht der Polizei ESTD 2016. Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren. A. Ohno
Aus Sicht der Polizei Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren ESTD 2016 A. Ohno Polizei: Fachgerechtes Vorgehen bei Opfern von Sexualdelikten im Ermittlungsverfahren
MehrGuten Tag! Ihre Referentin. Christiane Freya Weinand. Prävention sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich
Guten Tag! Ihre Referentin Christiane Freya Weinand Co-Leiterin der Fachstelle mira www.mira.ch Prävention sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich Sexualpädagogin Systemische Sexualtherapeutin Integrative
MehrSEXUELLER MISSBRAUCH. OPFER weibliche und männliche Säuglinge, Kinder und Jugendliche alle Rassen und soziale Schichten. von KINDERN.
SEXUELLER MISSBRAUCH von KINDERN und JUGENDLICHEN DIE KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG und DIE INTERPRETATION DER BEFUNDE Francesca Navratil, GYNEA Workshop, Bern 2013 Francesca Navratil Sexuelle Viktimisierung
MehrAlbtraum Einbruch! Und dann? Wie sich Opfer von Einbrüchen fühlen
Albtraum Einbruch! Und dann? Wie sich Opfer von Einbrüchen fühlen Ich kann hier nicht wohnen bleiben! Mein erster Blick geht immer zur Terrassentür Sie müssen sich vorstellen, es geht jemand in meine Wohnung,
MehrFührungsinstrumente. Persönliche Grenzen respektieren. Sexuelle Belästigung - ein Thema an Berufsschulen Führungsinstrumente für Schulleitungen
Führungsinstrumente Persönliche Grenzen respektieren. Sexuelle Belästigung - ein Thema an Berufsschulen Führungsinstrumente für Schulleitungen Ein Kooperationsprojekt der Fachstelle für Gleichstellung
MehrVortrag: Kinderfreunde, 07.03.2014. Kinder schützen Kinder stärken Prävention von sexuellem Missbrauch
MMag. Doris Assinger Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin Kinder-Jugend und Familienpsychologin Linz, am 14. Mai 2009 Tel.: 0680 / 210 78 20 Mail: doris.assinger@gmx.at www.apfelgrün.at Vortrag:
MehrBARE MÜNZE MAILTIPP OKTOBER 2015 von Langmann & Partner Finanzdienstleistungs GmbH
WEB.DE - Bare Münze Mailtipp Okt 2015 https://3c.web.de/mail/client/mail/print;jsessionid=321868f44fd994... 1 von 2 20.10.2015 18:29 Bare Münze Mailtipp Okt 2015 Von: An: Datum: "Langmann & Partner Finanzdienstleistungs
MehrEuiehung und Beratung
Landesbetrieb Euiehung und Beratung I ili ---n Hamburg Überarbeitung: 01.11.2008 Erstveröffentlichung: 01.11. 2008 Nachfragen an: Klaus-Dieter Müller, Geschäftsführung Landesbetrieb Er2iehung und Beratung
MehrInternationale Trainerkurse seit 1991. alle Kurse alle Spezialisierungen Zahl der Teilnehmer auf einen Blick. Insgesamt seit 1991 (bis Januar 2014)
Internationale Trainerkurse seit 1991 alle Kurse alle Spezialisierungen Zahl der Teilnehmer auf einen Blick Insgesamt seit 1991 (bis Januar 2014) im Jahr mit... Teilnehmern aus... Ländern 1991 4 Kurse
MehrMobbing Bullying Cyber-Bullying. Markus Braun
Mobbing Bullying Cyber-Bullying Heute: Was ist Mobbing? Cyber-Mobbing Wie sich Mobbing etabliert Was ist schuld an Mobbing? Das Mobbingopfer Was können wir tun? Was ist Mobbing? Mobbing ist asymmetrisch
MehrBeratungsstelle Gewaltprävention
Beratungsstelle Gewaltprävention Verschlossen, verstört und aggressiv die potentiellen Verlierer des Systems Dr. Christian Böhm Leiter der Beratungsstelle Gewaltprävention, Schulbehörde Hamburg christian.boehm@bsb-hamburg.de
Mehr11.04.2011. Täterarbeit - Opferarbeit Partnerschaftsgewaltangebote im Münchner Informationszentrum für Männer. Beratungsangebot des MIM
Beratungsangebot des MIM Täterarbeit - Opferarbeit Partnerschaftsgewaltangebote im Münchner Informationszentrum für Männer Informationsveranstaltung für den Runden Tisch Häusliche Gewalt im LRA Günzburg
MehrDarf ich mit meinem Kind in die Badewanne
Darf ich mit meinem Kind in die Badewanne? 100 und noch mehr Fragen aus dem Alltag von Dunkelziffer 100? und noch mehr Fragen aus dem Alltag von Dunkelziffer 1. KINDER UND SEXUALITÄT 2. WAS IST SEXUELLER
Mehrüber die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
Bundesgesetz 74.xx über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57 Absatz,
MehrGesprächsführung zwischen Arzt und Patient
Dr. Henrike Hölzer Simulationspatienten-Programm Abteilung für Curriculumsorganisation Charité Universitätsmedizin Gesprächsführung zwischen Arzt und Patient Kommunikationstraining mit Schauspielpatienten
MehrZwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht
Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Abgrenzung
MehrSexualstrafrecht reformieren - aber richtig! Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK
Sexualstrafrecht reformieren - aber richtig! Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK Fachausschuss für Freiheits- und Schutzrechte 27.02.2015 Seite 2 von 5 Im Jahr 2015
Mehr1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:
Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung
MehrPOLIZEI Hamburg. Wir informieren. www.polizei.hamburg.de
POLIZEI Hamburg Wir informieren www.polizei.hamburg.de Taschendiebe... treten bewusst dort auf, wo viele Menschen zusammen kommen, zum Beispiel auf Bahnhöfen, in Kaufhäusern, auf Flughäfen, in Bussen oder
MehrBroschüre Grundlagen und Hinweise für die Entwicklung von Sportvereinen. Einsteigen bitte! Die Reise in die Zukunft des Sportvereins beginnt.
Broschüre Grundlagen und Hinweise für die Entwicklung von Sportvereinen Einsteigen bitte! Die Reise in die Zukunft des Sportvereins beginnt. 1 Dr. Max Stierlin Dozent Sporthochschule Magglingen (Sport
MehrProf. Dr. Michael Jasch
Prof. Dr. Michael Jasch 1 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 2 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen Ziele: Ø Vermeidung Sekundärviktimisierung, Ø Bessere Position im Strafverfahren
MehrKorruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle
Britta Bannenberg Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle Eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse Luchterhand Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung in die Problematik 7 I Problemstellung
MehrEmpirische Befunde zur Strafverfolgung g bei häuslicher Gewalt
Wenn es hart auf hart kommt. Empirische Befunde zur Strafverfolgung g bei häuslicher Gewalt Gastvortrag im Seminar Einführung in die Kriminologie Schwerpunkt: Gewalt an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft
MehrGewalt im behinderten Alltag
Fachtagung Gewalt im behinderten Alltag 25. November 2013 PowerPoint Präsentation Wie erleben Opfer mit einer geistigen Behinderung das Strafverfahren? Seraina Caviezel Hochschule Luzern Soziale Arbeit
Mehr685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 2 685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen:
MehrBildungsregion Berlin Brandenburg. Informationen für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit Cyber Mobbing
Bildungsregion Berlin Brandenburg Informationen für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit Cyber Mobbing Impressum Herausgeber: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin Brandenburg (LISUM) 14974 Ludwigsfelde
MehrDie Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt Beispiel Hamburg. M. Grassberger, Wien
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt Beispiel Hamburg M. Grassberger, Wien Medizinische Universität Graz Klinisch-Forensische Ambulanz Rechtsmedizinische Untersuchung, Spurensicherung
MehrRechtliche Möglichkeiten Ein Vergleich zwischen Mediation und Strafverfahren
Rechtliche Möglichkeiten Ein Vergleich zwischen Mediation und Strafverfahren Doris Bussmann Püntener Tafelstattstrasse 4, 6415 Arth Ablauf 1 Vorstellen 2 Ablauf im Strafverfahren 2.1 Unterschied Offizialdelikt
MehrNahestehende von Menschen mit einem Suchtproblem: Was tun?
Nahestehende von Menschen mit einem Suchtproblem: Was tun? Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspiel Jemand aus Ihrem Umfeld ist abhängig. Fühlen Sie sich überfordert? Hilflos? Haben Sie das Gefühl,
MehrSexuelleGewalt. gegen Mädchenund Frauen mitbehinderung. Hessisches Netzwerk
Hessisches Netzwerk behinderterfrauen Kölnische Str. 99 34119 Kassel Tel.: 05 61/728 85-22 Fax: 05 61 /728 85-29 E-Mail: hessisches_netzwerk@fab-kassel.de www.fab-kassel.de/hessisches/netzwerk.html SexuelleGewalt
MehrGewalt am Kind erkennen und helfen
Gewalt am Kind erkennen und helfen Leitfaden für Pädagog/innen Gewalt_Folder_RZ.indd 1 31.10.14 11:47 Setzen Sie den ersten Schritt Kinder, die psychische, physische oder sexualisierte Gewalt erfahren,
MehrWie beginne ich mit der UK- Gelegenheiten für Kommunikation? Noch mal!
Wie beginne ich mit der UK- Förderung oder wie entdeckt und nutzt man im Alltag Gelegenheiten für Kommunikation? Noch mal! Was bedeutet t es zu kommunizieren? Wir kommunizieren i mit oder über bestimmte
MehrFrauenhaus Basel. Der Zufluchtsort für Frauen mit oder ohne Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Frauenhaus Basel Der Zufluchtsort für Frauen mit oder ohne Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. I N H A LT Frauen und häusliche Gewalt Das Frauenhaus für die Region Basel Wer kommt ins Frauenhaus?
MehrBedrohungssituationen im Behörden- und Verwaltungsalltag
Bedrohungssituationen im Behörden- und Verwaltungsalltag Informationsveranstaltung VZGV, Effretikon, 19.1.2012 Bedrohungssituationen im Behörden- und Verwaltungsalltag Ereignisse Gründe für eine Eskalation
Mehr14.05-14.30 Uhr. Der CEO Swiss Olympic hat das Wort: Strategieprozess Swiss Olympic. Roger Schnegg. Slide 5
14.05-14.30 Uhr Der CEO Swiss Olympic hat das Wort: Strategieprozess Swiss Olympic Roger Schnegg Slide 5 Strategieprozess Swiss Olympic Strategie Prozess Erarbeitung Diskussions- Grundlagen GL und ER -
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5438 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung Seite 1, April 21, 2011, /data/bt_vorab/1705438.fm, Frame 6.0 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra
MehrWas ist sexuelle Gewalt? Begriffe und Definitionen
Was ist sexuelle Gewalt? Begriffe und Definitionen Sexuelle Gewalt Sexuelle Gewalt ist der Überbegriff für jede Form von grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Sexuelle Gewalt liegt vor, wenn
MehrFAQs. Zur Vorratsdatenspeicherung
FAQs Zur Vorratsdatenspeicherung Warum wird die Vorratsdatenspeicherung eingeführt? Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen aufgrund einer Richtlinie 1 die Betreiber verpflichten bestimmte Kommunikationsdaten
MehrDas Schweizer Sportkonzept
J+S-Coach Ausbildung Das Schweizer Sportkonzept Die Organisationen des Schweizer Sports stehen auf zwei Säulen: Partner im privatrechtlichen Bereich sind Swiss Olympic Association Sportverbände mit ihren
MehrZentraler Akteur und Kooperationspartner
Kinder- und Jugendhilfe - Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz Bernd Holthusen Deutsches Jugendinstitut Fachgruppe Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe
MehrDas Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren - Besserer Rechtsschutz
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Presseinformation vom 07. Mai 2014 Das Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren - Besserer Rechtsschutz Österreichs Justiz arbeitet effizient
MehrWegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking (Gewaltschutzgesetz)
Wegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking (Gewaltschutzgesetz) Amtsgericht Offenbach am Main l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis gegen häusliche und
MehrLandeskriminalamt Niedersachsen
Landeskriminalamt Niedersachsen 32.4-51603 Stand: 01.02.2008 Richtlinie für Verfahren mit Kindern als Tatverdächtige (strafunmündige Kinder) 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Ziel 4. Rechtslage 5. Verfahren
MehrKinderschutz bei Concordia Albachten
Kinderschutz bei Concordia Albachten (Stand 08.04.2013) Präambel: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Mehr