1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG.
|
|
- Carin Armbruster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 WOHNBAUFÖRDERUNG TIROL Diese Seiten sollen Ihnen den Weg durch den Förderungsdschungel erleichtern. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie Sie zur maximalen Förderung durch das Land Tirol kommen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: von niedrig verzinsten Darlehen für die Errichtung von Eigenheimen oder den Ersterwerb einer Eigentumswohnung über Zuschüsse bei Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung von Solaranlagen. 1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG. a) EIGENHEIM WAS WIRD GEFÖRDERT? Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen für den Eigenbedarf. Damit man in den Genuss der Wohnbauförderung kommen kann, muss das neue Eigenheim der ordentliche Wohnsitz des Eigentümers werden. Die Wohnnutzflächemuss mindestens 30 m2 und darf maximal 150 m2 betragen. Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren monatliches Familieneinkommen (= 1/12 des Jahresnettoeinkommens abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer) folgende Werte pro Haushalt nicht übersteigt: 1 Person EUR 2.100, 2 Personen EUR 3.500, jede weitere Person + EUR 250, Förderungswerber müssen Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigte sein. Das Baurecht muss dem Förderungswerber auf mindestens 50 Jahre eingeräumt worden sein. Darlehensförderung Die Höhe des Förderungsdarlehens richtet sich nach der Wohnungs- und Haushaltsgröße. Die Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche beträgt bei Haushalten mit bis zu 2 Personen 85 m2 3 Personen 95 m2 4 und mehr Personen 110 m2 FÖRDERUNG BEI ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES: Haushaltsgröße Nutzfläche Darlehen mindestens 1 2 Personen 30 m2 EUR ,00 3 Personen 85 m2 EUR ,00 4 Personen 95 m2 EUR ,00 5 und mehr Personen 110 m2 EUR ,00 Bei Errichtung und Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise beträgt die Förderung je nach Grundverbrauch zwischen EUR 340, /m2 und EUR 620, /m2. Laufzeit: 35 Jahre.
2 Die Rückzahlung passt sich dem Lebensrhythmus junger Familien an. Die Rückführung beträgt: Jahr 1 % Jahr 2 % Jahr 4 % Jahr 6 % ab dem 26. Jahr 12 % MINDESTDÄMMWERTE: Gebäudeteil U-Wert (W/m2K) Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume < 0,18 Wände gegen Außenluft und Dachräume < 0,27 Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich < 0,35 Fenster mit Rahmen (Verglasung mit thermisch getrenntem < 1,50 Randverbund bis 1,1 W/m2K) b) 2 WOHNUNGEN IN VERDICHTETER BAUWEISE Doppel-, Reihenhäuser bzw. Wohnungen als Teil einer Anlage. Durchschnittl. Grundverbrauch max. 400 m2. Einkommensgrenzen siehe Eigenheim Das Förderdarlehen besteht aus einem Fixbetrag pro m2 Wohnnutzfläche und ist abhängig von: - Durchschnittl. Grundverbrauch. - Förderbarer Wohnnutzfläche. - Haushaltsgröße. FIXBETRAG pro m2 förderbarer Nutzfläche Durchschnittlicher Grundverbrauch Fixbetrag mehr als höchstens pro m2 350 m2 400 m2 EUR 360, m2 350 m2 EUR 430, m2 300 m2 EUR 500, m2 250 m2 EUR 570, m2 EUR 640,00 Förderbare Nutzfläche Personenanzahl Nutzfläche 1 oder 2 85 m m2 4 oder mehr 110 m2 Für die Rückzahlung des Förderdarlehens siehe Eigenheim. Wohnbauförderung Tirol/November 2003
3 TIPP: Eine Wohnbauförderung für die Errichtung eines Eigenheims (Einfamilienhaus, Reihen- oder Doppelhaus) oder den Ersterwerb einer Eigentumswohnung ist für die Wohnnutzfläche von mind. 30 m2 und 150 m2 pro Wohnung möglich. Zur Wohnnutzfläche zählen: die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Zur Wohnnutzfläche zählen nicht: Keller- und Dachbodenräume, Treppen, offene Balkone, Loggien, Terrassen, Bastel- und Hobbyräume. Ausnahme: Diese Räume sind nach ihrer Ausstattung und Belichtung für Wohnzwecke geeignet. 3) WOHNBAUSCHECK Alternativ zum Förderdarlehen besteht das Fördermodell: Wohnbauscheck. Hier wird mit einem Direktzuschuss in Höhe von 40 % des fiktiv ermittelten Förderdarlehens gefördert. WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH? (EIGENHEIM UND WOHNUNGEN IN VERDICHTETER BAUWEISE) Ansuchen. Einkommensnachweise. Darlehenspromesse. Staatsbürgerschaftsnachweis. Grundbuchauszug. Kaufvertrag für das Baugrundstück (in Kopie), sofern das Grundstück durch Kauf erworben wurde. Behördlich bewilligte Bau- und Lagepläne. Baubescheid und Baubeschreibung. Lageskizze oder Ortsplan. Eigenmittelnachweise. TIPP: Das Ansuchen um eine Wohnbauförderung für die Errichtung eines Eigenheimes mit den dazugehörigen Merkblättern (mit sämtlichen Kriterien und Richtlinien) ist beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung, Neues Landhaus, und in allen Bezirken bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) erhältlich sowie im Internet unter abrufbzw. downloadbar. 4) ZUSATZFÖERDERUNGEN FÜR NEUBAU UND ERSTERWERB Zuschuss Wohnstarthilfe. Zuschuss Tiroler Niedrigenergiehaus. Zuschuss für weitere Energie sparende und umweltfreundliche Maßnahmen. Zuschuss Solaranlage. Zuschuss Sicheres Wohnen. Zuschuss behindertengerechte Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie unter
4 5) WOHNHAUSSANIERUNG IN TIROL Bessere Lebensqualität ist zu einem Schlagwort unserer Zeit geworden. Warum soll man als Bewohnereiner Altbauwohnung auf die Vorzüge, die moderner Wohnkomfort bietet, verzichten? Althäuser haben Stil und Atmosphäre. Doch oft ist die Wohnqualität durch ein fehlendes Bad, eine defekte Beheizung, schlechte Fenster oder einfach dadurch, dass sich das WC auf dem Gang befindet, beeinträchtigt. Die Behebung dieser Mängel kostet natürlich Zeit und Geld. Die Förderungen des Landes Tirol bieten hierbei erhebliche Vergünstigungen. WAS WIRD GEFÖRDERT? 1 Die Erhaltung des Daches eines Wohnhauses oder Wohnheimes. 2 Verbesserungsmaßnahmen. Die Ergänzung einer fehlenden Ausstattung durch die Errichtung von Wasser- und Stromleitungen, einer Toilette, eines einfach ausgestatteten Bades oder einer Dusche in Wohnhäusern, Wohnungen und in Wohneinheiten von Wohnheimen. Die Erhöhung des Schall-, Wärme und Feuchtigkeitsschutzes. Die Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen, der Einbau von Energie sparenden Heizungen sowie die Errichtung, Sanierung und richtige Dimensionierung von Kaminen. Der Anschluss an Fernwärmeanlagen. Umweltfreundliche Maßnahmen. Die Vereinigung, Teilung oder Vergrößerung von Wohnungen sowie die Änderung von sonstigen Räumen zu Wohnungen. Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen. Dachsanierung. Dachdeckung, Spenglerarbeiten und erforderliche Zimmermannsarbeiten, ohne Dachstuhl. Sanitär-, Elektroausstattung. Neueinbau einer fehlenden Sanitärausstattung (Bad, WC, Dusche) sowie von nicht vorhandenen Elektroinstallationen. Gefördert wird, wenn die behördliche Baubewilligung länger als 20 Jahre zurückliegt. Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, des Wärme-1) und Feuchtigkeitsschutzes, Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie umweltfreundliche Maßnahmen werden auch in Objekten gefördert, deren behördliche Baubewilligung länger als 10 Jahre zurückliegt. Maßnahmen zur Vereinigung von sonstigen Räumen zu einer Wohnung bzw. zu Wohnungen, zur Vergrößerung oder Teilung von Wohnungen, Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen, der Einbau einer Solaranlage für den Betrieb einer Warmwasseraufbereitungsanlage (bzw. einer Heizung) sowie Maßnahmen zum Anschluss an Fernwärmeanlagen (z. B. an zentrale Hackschnitzelanlagen) werden unabhängig vom Alter gefördert. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Dringlichkeit der Sanierung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. VON DER FÖRDERUNG AUSGESCHLOSSEN SIND: Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime, die nicht zur Befriedigung eines regelmäßigen Wohnbedürfnisses bestimmt sind oder nicht dafür verwendet werden. Wohnhäuser, die zu mehr als der Hälfte im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, der Wohnungsinhaber sucht um die Gewährung einer Förderung an. 1) Beim Wärmeschutz sind die Mindestdämmwerte wie bei der Wohnbauförderung einzuhalten.
5 Natürliche österreichische Staatsbürger, deren höchstmögliches (Familien- )Monatseinkommen (= 1/12 des Jahresnettoeinkommens) für 1 Person EUR 2.100, 2 Personen EUR 3.500, jede weitere Person + EUR 250, nicht übersteigen darf. Bei höheren Einkommen gibt es Zuschüsse zu Bankdarlehen mit mindestens 10-jähriger Laufzeit. Der Förderungswerber muss die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung des ganzjährigen regelmäßigen Wohnbedürfnisses verwenden. WIE HOCH SIND DIE KOSTEN, DIE GEFÖRDERT WERDEN? Förderbare Kosten der Sanierung. Obergrenzen. Eigentümer: höchstens EUR 510, /m2 förderbarer Nutzfläche. Mieter: höchstens EUR ,. Untergrenze. EUR 1.450,. ANNUITÄTENZUSCHUSS Wird zur Finanzierung in Höhe der jeweils förderbaren Sanierungsmaßnahmen ein Darlehen (Aufnahme über die Bausparkasse oder einen anderen Darlehensgeber) mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren aufgenommen, erfolgt die Förderung in Form von Annuitätenzuschüssen in Höhe von 25 %. Der Zuschuss wird auf die Dauer der Darlehenslaufzeit, jedoch maximal auf die Dauer von 12 Jahren gewährt. Die Verbesserungsarbeiten können schon vor Antragseinreichung begonnen haben. Das Förderansuchen muss jedoch spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden. EINMALIGER ZUSCHUSS Ein einmaliger Zuschuss wird gewährt, wenn diefinanzierung der Sanierungsmaßnahmen mit Eigenmitteln erfolgt. Der einmalige Zuschuss beträgt 15 % der jeweils förderbaren Gesamtbaukosten (20 % bei Ökobonusförderung). Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Genehmigung der Endabrechnung durch das Land. Bei teilweiser Finanzierung durch ein Darlehen und durch Eigenmittel steht dem Förderungswerber das Wahlrecht zwischen einem Annuitätenzuschuss oder einem einmaligen Zuschuss zu. WELCHE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH? Antrag. Staatsbürgerschaftsnachweis. Einkommensnachweise. Kostenvoranschläge. Genehmigung des Wohnungseigentümers (falls Mieter). Darlehenspromesse.
6 TIPP: Bei Schall- und Wärmeschutz und sonstigen Energiesparenden Maßnahmen gewährt das Land bereits bei10 Jahre alten Objekten Förderungen. Mit den Verbesserungsarbeiten kann schon vor Antragseinreichung begonnen werden. Das Förderansuchen muss spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum gestellt werden. 6) WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DEN ERWERB UND DIE FERTIGSTELLUNG WAS WIRD GEFÖRDERT? Erwerb. Hier wird der Erwerb von mind. 10 Jahre alten, zum angemessenen Preis erworbenen Wohnungen, Wohnhäusern und Wohnheimen gefördert. Die Wohnungen dürfen nicht mit Wohnbaufördermitteln errichtet worden sein. Fertigstellung. Die Fertigstellung von Wohnungen, Wohnhäusern und Wohnheimen, die nicht mit Wohnbaufördermitteln errichtet wurden, wird gefördert. Die Mindestdämmwerte wie für die Wohnbauförderung/ Eigenheimförderung müssen eingehalten werden. Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren monatliches Familieneinkommen (= 1/12 des Jahresnettoeinkommens) folgende Werte pro Haushalt nicht übersteigt: 1 Person EUR 2.100, 2 Personen EUR 3.500, jede weitere Person + EUR 250, Förderungswerber müssen Wohnungseigentümer oder nahe stehende Person des Eigentümers sein. Darlehen Erwerbsförderung: Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche mind. Höhe m2 EUR , m2 EUR , m2 EUR , m2 EUR ,00 5 und mehr 110 m2 EUR ,00 Fertigstellungsförderung Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche mind. Höhe m2 EUR , m2 EUR ,00 4 und mehr 95 m2 EUR ,00
7 Darlehensrückzahlung. Wohnbauscheck als alternative Fördermöglichkeit siehe Wohnbauförderung/Eigenheim. 7) ARBEITERKAMMERDARLEHEN Einkommensgrenzen siehe Wohnbauförderung für die Errichtung eines Eigenheimes oder den Ersterwerb einer Eigentumswohnung. Österreichische Staatsbürger, deren monatliches Nettoeinkommen für den Förderungswerber EUR 1.163, für Ehegatten bzw. Lebensgefährten + EUR 437, für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind, für das zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wird, + EUR 255, nicht übersteigen darf (die Kinderbeihilfe wird nicht berücksichtigt). Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens kann nur von einem arbeiterkammerzugehörigen Arbeitnehmer gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsenfreien Darlehens: Max. EUR 3.060, mit einer Verwaltungsgebühr von 2 %, Rückzahlung: monatlich EUR 45,. Max. EUR 1.530, für eine Badsanierung mit einer Verwaltungsgebühr von 2 %, Rückzahlung: monatlich EUR 45,. Wohnbauförderung Tirol/November 2003 Alle Angaben auf Basis umfangreicher Recherchen, jedoch ohne Gewähr. Dieser Service wird Ihnen von der!mmolife-immobilienverwertungs GmbH zur Verfügung gestellt.
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto TIGEWOSI Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Wohnbauförderung Änderungen zum 1.1. bzw. 1.7.2012 1.1.2012
MehrZusammenfassung Wohnbauförderung 2012
Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich So haben Sie Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss ein österreichischer Staatsbürger bzw. ein gleichgestellter Ausländer
MehrDie Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein.
Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung 1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Quelle: Land Foto
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrWohnbauförderung Steiermark
Wohnbauförderung Steiermark 1) FÖRDERUNG FÜR DEN EIGENHEIMBAU (EIN- ODER ZWEIFAMILIENHAUS) Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren Jahresnettoeinkommen folgende Grenzen nicht
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN
Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird
MehrNeue Wohnbauförderung 2012
Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive
MehrFörderungen für Private
Herzlich Willkommen Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung
MehrWohnbauförderung Ökologisch Bauen zahlt sich aus!
Wohnbauförderung 2009 Ökologisch Bauen zahlt sich aus! Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das in Tirol aufgrund des knappen besiedelbaren Raums mit hohen Kosten verbunden ist. Als Wohnbauförderungsreferent
MehrWEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum!
WEMA - Ihr unabhängiger Finanzdienstleister August Weinzerl Versicherungsmakler & Vermögensberater Gew.Register Nr. 606/15009 u. 14928 WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! Büro 8055 Graz-Puntigam,
MehrFörderungen des Wohnbauressorts
Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500
MehrWohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause. Neubau
Wohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause Neubau Leistbares Wohnen zum Wohlfühlen Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4 Personenbezogene Voraussetzungen...6 Förderungen Eigenheime...8
MehrNeubau. Neubau. Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung Wohnbedarf Einkommen
SB13 Graz Tiroler Wohnbauförderung Attraktive Finanzierung für Sanierung und Neubau DI Roland KAPFERER Technischer Fachbereichsleiter Abt. Wohnbauförderung - Amt der Tiroler Landesregierung Kontakt: roland.kapferer@tirol.gv.at
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Basisvoraussetzungen Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder ein gleichgestellter Ausländer (z.b. EU-Bürger) sein. Folgende
MehrHYPO Sanierungsdarlehen
Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und
MehrBarrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen
Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen Fachbereichsleiter Technik 1 Einkommensermittlung Neubauförderung Wohnhaussanierung Wohnbeihilfe Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
MehrBezugs- vorschüsse Stand: September 2016
Bezugsvorschüsse Stand: September 2016 www.noe-landeslehrer.at Bezugsvorschüsse 23 GG 1956 bzw. 25 VBG 1948 Richtlinien des Landesschulrates für NÖ, gültig ab 1. September 2016, für die Vergabe von Bezugsvorschüssen:
MehrHYPO Sanierungsdarlehen
Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und
MehrANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE
An die Stadtgemeinde Enns Hauptplatz 11 4470 Enns ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE Antragsteller: Adresse: Telefon: Unter Zugrundelegung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Februar 2000 wird die
MehrWohnbauförderung - Aktuell
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen
Mehrbetreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen Stand:
wohnbauförderung Stand: 01. 07. 2016 www.noe-betreuteswohnen.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung... 7 Betreutes Wohnen im Wohnungsbau
MehrFörderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich
Herzlich willkommen! Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich 1 Welche Förderungen für wen? Land Tirol Privatpersonen Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Pellets-Kaminöfen
MehrANSUCHEN um FÖRDERUNG von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME
Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI.Nr. 407/1988 November 1999 An das Amt der Oö.Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4010 Linz Kundendienststunden:
MehrDachgeschoßausbau im Rahmen der Einzelwohnungssanierung
Dachgeschoßausbau im Rahmen der Einzelwohnungssanierung Ausgangssituation Die Schaffung einer Wohneinheit aus bisher nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen wird gefördert. Dies gilt für: im Dachboden bereits
MehrBeispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe:
Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe: Für die Wohnbeihilfeberechnung stellt nicht der gesamte von Ihnen zu entrichtende Mietzins den Wohnungsaufwand dar. So werden für die Wohnbeihilfeberechnung nicht
MehrINFORMATION: I-EBK 8-024
Klagenfurt, 25.07.2008 Bearbeiter: Katzengruber INFORMATION: Kärntner Wohnbauförderungsgesetz Checkliste für Förderungsunterlagen Sanierung Bauwerber Name Straße PLZ, Ort Tel. Nr. Berater Name Abklärung
MehrWohnbauförderung Kärnten
Wohnbauförderung Kärnten 1) WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES AUCH REVITALISIERUNG Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes mit einer oder zwei Wohnungen (Mindestgröße 30 m2).
MehrStempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N
Stempel- und gebührenfrei ab 1.7.1991 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt A N
MehrGeld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich.
An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. Bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren, lassen Sie sich beraten, fördern und finanzieren! www.wohnen-in-noe.at
MehrBauvorhaben: Erl Rainerried (ER02E) FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 2. WOHNUNGSWERBERIN ... Titel Familienname Vorname Geburtsdatum
Erl Rainerried () FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 1. WOHNUNGSWERBERIN Titel Familienname Vorname Geburtsdatum Familienstand: ledig verheiratet geschieden Lebensgem. Postleitzahl, Wohnort Straße, Hausnummer
MehrInnsbruck fördert: energetische Sanierung (Zusatzförderung zur Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol)
Innsbruck fördert: energetische Sanierung (Zusatzförderung zur Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol) 1. Allgemeines Die Stadt Innsbruck fördert Vorhaben im Bereich Umwelt und Energie nach Maßgabe
MehrGEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:
GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Förderung der Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Sanierung und Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in Eigenheimen, GRB vom 17.12.2008 und 27.03.2014
MehrWeil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.
Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung
MehrAllgemeine Förderungsrichtlinien (Miete, Miete-Kaufoption und Kauf)
Allgemeine Förderungsrichtlinien (Miete, Miete-Kaufoption und Kauf) Förderungsvoraussetzung Begünstigte Person Der Förderungswerber muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung
Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung 1.1.2014 Titel Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs Beschlussfassung Gemeindevertretung am 15.12.1988 Änderung Gemeindevertretung
MehrErfolgsimmobilien Gabriele Wieser
Wohnbauförderung OÖ. Wohnbauförderung Land Oberösterreich Verordnung der Oö. Landesregierung über die Förderung von Miet- und Eigentumswohnungen sowie von Wohnheimen (Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005)
MehrGrundlagen. Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung
Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung Grundlagen - Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 55/1991
MehrRICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg
RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen
MehrA N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA I/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/224 A N S U C H E N zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss
MehrAllgemeines. I. Allgemeine Voraussetzungen Wohnbauförderung. (Errichtung und Erwerb von Wohnungen) 1. Rechtliche Grundlage. 2. Wer wird gefördert?
Allgemeines I. Allgemeine Voraussetzungen Wohnbauförderung (Errichtung und Erwerb von Wohnungen) 1. Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für die Wohnbauförderung in Kärnten bildet das Kärntner
MehrRichtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
MehrAntrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017
Bitte zurücksenden an: Markt Feucht Hauptstr. 33 90537 Feucht Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017 Antrag bitte vollständig
MehrGEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/
GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrTelefonnummer. Das Wohnhaus hat insgesamt eine zwei drei oder mehr als drei Wohnung(en)
Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI. Nr. 407/1988 Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4021 Linz ANSUCHEN UM FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPE -
MehrEisenstadt/Bründlfeldweg BT2
Eisenstadt/Bründlfeldweg BT2 41 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption Wohnbeihilfe möglich Miet-Kauf-Modell Miet-Modell HWB 20,63 kwh, fgee 0,70 Baubeginn: Frühjahr 2016 Voraussichtliche Fertigstellung:
MehrI N F O R M A T I O N. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent. Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent am Donnerstag, 12. Jänner 2017 zum Thema Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung Weitere Gesprächsteilnehmerin:
MehrRichtlinien für. Wohnraumförderung
Richtlinien für Marktstraße17 A-9373 Klein St. Paul Wohnraumförderung Auf die Gewährung der Wohnraumförderung besteht kein Rechtsanspruch und ist diese ausschließlich eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü
WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü GEFÖRDERTES WOHNEN IST LEISTBARES WOHNEN! Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4
MehrUnter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung.
XI. Wohnbeihilfe 1. Was versteht man unter Wohnbeihilfe? Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung. 2. Wer bekommt Wohnbeihilfe
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
MehrFörderungen des Landes Steiermark
Förderungen des Landes Steiermark 1. Direktförderung Steirischer Umweltlandesfonds FA 17A Infohotline 0316 877-3955 2. A15 - Wohnbauförderung 1. Direktförderung Steirischer Umweltlandesfonds 1.1 Biomasseförderung
MehrRichtlinie Ausbildungsbeihilfe
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den
MehrHACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde
MehrAntrag auf Heizkostenzuschuss 2016
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen Michael-Gaismair-Str. 1 6020 Innsbruck Tel. 0512/508/3692 oder 3693, Fax 0512/508/742635 E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
MehrPinkafeld/Steinriegelstraße Bt4
5 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption HWB 28 kwh/m² a Baubeginn: Frühjahr 2013 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2014 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Rathausplatz 1 Frau Carina
MehrWohnbauförderung. Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü
Wohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4 Personenbezogene Voraussetzungen...6
MehrSie wollen an der Kostenschraube drehen.
Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen
MehrIhr Platz an der Sonne!
Passivhausprojekt St. Andrä a.d. Traisen Flurweg Die FOX Energie-Schlau-Haus Bauträger GmbH errichtet in St. Andrä an der Traisen vier schöne Einfamilienhäuser Ihr Platz an der Sonne! 1 FOX Energie-Schlau-Haus
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
MehrDas Tuttlinger Wohnbauförderprogramm für die Gesamtstadt mit Stadtteilen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 002/2014 Das Tuttlinger Wohnbauförderprogramm für die Gesamtstadt mit Stadtteilen Familienfreundlichkeit wird in der Stadt mit deren Stadtteilen groß geschrieben. Ob bei der Kinderbetreuung,
MehrABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
02-WuS- Bitte Aktenzahl unbedingt anführen! An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee ABRECHNUNGSFORMULAR
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 5. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 5. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragsteller 6 Förderungsantrag 6 Zusicherung
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 7. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person 6 Förderungsantrag
MehrWohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken Richtlinien gültig ab 28.07.2016 1. Vorbemerkung Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen
MehrHerzlich Willkommen zur Projektpräsentation
Herzlich Willkommen zur Projektpräsentation in HOHENEICH Junges Wohnen ist eine speziell für junge Menschen ausgerichtete neue Förderschiene des Landes Niederösterreich. VORAUSSETZUNGEN für die Zuerkennung
MehrGrundstücksvergabe. Vergabekriterien
Grundstücksvergabe Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Baugrund ist in unserer Gemeinde knapp und teuer. Um Gemeindebürgern und Familien ohne Haus- und Grundbesitz oder Wohnungseigentum den Erwerb eines
MehrI N F O R M A T I O N S B L A T T
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 15 Wohnbauförderung I N F O R M A T I O N S B L A T T für die Inanspruchnahme einer Förderung für die Errichtung oder Erweiterung eines Eigenheimes durch
MehrWohnbauförderung Wien
Wohnbauförderung Wien 1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG VON EIGENHEIMEN UND DACHGESCHOSSAUSBAUTEN WER WIRD GEFÖRDERT? Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren jährliches Familiennettoeinkommen
MehrFINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 25/2013
FINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 25/2013 Stand: 23. November 2015 Grundlagen: Förderbare Gesamtbaukosten: 700 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere. Förderungen!
WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere Förderungen! Inhaltsverzeichnis Förderbare Vorhaben...4 Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...5 Personenbezogene Voraussetzungen...7
MehrJunges Wohnen. Selbstständigkeit. Hotel Mama SEI DABEI!
Selbstständigkeit Hotel Mama SEI DABEI! die WAV Wir bauen in Ihrer Region! Wald- Wein- Mostviertel 12 Bezirke 102 Gemeinden ca. 3000 Wohneinheiten gebaut über 300 Wohneinheiten im Bau über 500 Wohneinheiten
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger am 4. Mai 2009 zum Thema "Wohnbauoffensive in den Bezirken Grieskirchen und Eferding" LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Wohnbau-Offensive
MehrGeiersthaler Baukindergeld
Geiersthaler Baukindergeld die familienfreundliche Adresse Richtlinien zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal Die Gemeinde Geiersthal als familienfreundliche Gemeinde
Mehr2.1.1.Gegenstand der Förderung können nur förderungsfähige Wohnhäuser (Eigenheime), Wohnungen und Wohnheime sein.
2.1. Objektbezogene Voraussetzungen 2.1.1.Gegenstand der Förderung können nur förderungsfähige Wohnhäuser (Eigenheime), Wohnungen und Wohnheime sein. Als Eigenheim gilt ein Wohnhaus mit einer Wohnung oder
MehrWohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen
Wohnbauförderung - Finanzierung Josef Feldhofer Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber Volljährige, natürliche oder juristische Person Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter
MehrVerländerte Förderungsvorschriften
Gesetz vom 15. Dezember 1992 zur besonderen Förderung des Wohnbaus in den Jahren 1993 bis 1996 (Sonderwohnbauförderungsgesetz), LGBl. Nr.36 und 151/1993 i.d.f. LGBl. Nr.31/1994 1. Abschnitt Förderungsrahmen
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Quelle: LandFoto Tirol ARTECH / Forcher Quelle: Land Tirol Neubau Wohnbauförderung & Wohnhaussanierung 2013 Quelle: Energie Tirol Sanierung Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung
MehrVerländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION
Ausgabe: Februar 1999 NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION über die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung von Wohnraum in Niederösterreich nach
MehrIng. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50
MehrRichtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen aus Mitteln des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg (Wohnbaufondsrichtlinien 1999)
Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen aus Mitteln des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg (Wohnbaufondsrichtlinien 1999) 1 Förderungen (1) Die Förderung aus Mitteln des Landeswohnbaufonds
MehrSanierung. VII. Wohnhaussanierung. 1. Was wird gefördert?
Sanierung VII. Wohnhaussanierung 1. Was wird gefördert? Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
MehrKfW-Förderdarlehen für Altbausanierung, Modernisieren und Energiesparen
Manfred Cimander, Stadt- und Kreissparkasse Moosburg KfW-Förderdarlehen für Altbausanierung, Modernisieren und Energiesparen Moosburg, 30.01.2008 Wohnen, Bauen und Energie sparen: Die wichtigsten Förderprogramme
MehrGünselsdorf/Junges Wohnen
Günselsdorf/Junges Wohnen 9 geförderte Wohnungen Wohnzuschuss möglich HWB 28,6 kwh, fgee 0,69 Baubeginn: April 2017 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2018 Beratung und Verkauf EBSG, 7033 Pöttsching,
MehrFörderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, Liter Speicher
Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, 1.000 Liter Speicher 1bei Solar-Keymark geprüften Kollektoren 2abhängig von Effizienz der Solaranlage 316m² wg. Richtlinie 4mind. 15 % Solarheizung 5mind.
MehrExposé. Etagenwohnung in Trier
Exposé Etagenwohnung in Trier Baubeginn erfolgt - Ruhiges Wohnen im Energiesparhaus in Trier-Ost - nur wenige Gehminuten von der Fußgängerzone entfernt Objekt-Nr. FF_ETNB77505K Etagenwohnung Verkauf: 476.170
MehrSie möchten umweltbewusst Wohneigentum schaffen?
ENERGIEEFFIZIENTES WOHNEIGENTUM ERWERBEN Sie möchten umweltbewusst Wohneigentum schaffen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb
MehrSchönberg. Schönberger Hof
... hier bin ich daheim. www.we-tirol.at ... hier bin ich daheim. Wohnungseigentum ist seit über 60 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner von über 110 Tiroler Gemeinden. Zahlreiche Projekte im Bereich
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz (Mindestsicherungsverordnung-Wohnbedarfshilfe) Auf Grund des 11
MehrWohnen am Wagnerberg 19 geförderte Eigentumswohnungen / Ansfelden
Wohnen am Wagnerberg 19 geförderte Eigentumswohnungen / Ansfelden Wunderschöne Sonnenlage Ausrichtung SÜD Balkone oder Terrassen mit Grünflächen Wohnflächen von 55m² bis 96m² Baubeginn: Frühjahr 2017 Fertigstellung:
MehrRichtlinien der Stadt Langen über die Gewährung eines Mietzuschusses an die Mieter der Wohnungen in der Wohnanlage Sehretstraße / Leukertsweg
9.11 Seite 1 Richtlinien der Stadt Langen über die Gewährung eines Mietzuschusses an die Mieter der Wohnungen in der Wohnanlage Sehretstraße / Leukertsweg Die Stadt Langen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien
MehrR I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten
R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz
MehrDarlehen für Schwerbehinderte Stand
1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 19.01.2017 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau
MehrVereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen zwischen der Stadt Saalfeld, vertreten durch und die Grundstückseigentümer wohnhaft i. S. d. 177 BauGB ( 7h Abs. 1 Satz
Mehr