DU BIST WILLKOMMEN. Ein Wegbegleiter rund um Schwangerschaft und Geburt

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1 DU BIST WILLKOMMEN Ein Wegbegleiter rund um Schwangerschaft und Geburt

2 INHALT VORWORT 3 IN GUTER HOFFNUNG SEIN 5 1. BIS 12. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE Wohin zur Schwangerenvorsorge? 6 Schwangerenvorsorge: der erste Termin 6 Der Mutterpass 7 So wird der Geburtstermin errechnet 7 Erste Blutuntersuchung 8 Vaginalabstrich 8 Routinevorsorge 9 Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll oder nicht? 10 Der Körper stellt sich um 12 Mutterschutz und Elternzeit: Ihre Rechte 14 Allein erziehen BIS 16. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE Wird unser Kind gesund sein? 16 Basis-Ultraschalluntersuchungen im Überblick 17 Weitere Ultraschalluntersuchungen 17 Ultraschall kann verunsichern 17 Nichtinvasive diagnostische Untersuchungen 20 AUS DER PRAXIS BIS 24. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE Eltern werden 24 Ernährung was ist gesund? 26 Folsäure, Jod und Eisen 26 Schutz vor Lebensmittelinfektionen 26 Alkohol 27 Koffeinhaltige Getränke 27 Gewichtszunahme was ist normal? 27 Abwechslung ist die beste Allergievorbeugung 27 Typische Schwangerschaftsbeschwerden 27 BEISPIELE FÜR EINE EMPFEHLENSWERTE AUSWAHL DER LEBENSMITTEL 28 ERKRANKUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT Infektionen 30 Streptokokken B 30 Röteln und andere Kinderkrankheiten 30 Grippe und Magen-Darm-Infektionen 30 Schwangerschaft und Diabetes 32 Bluthochdruck 32 BEWEGUNG TUT GUT BIS 32. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE Schwanger sein macht schön 36 Geburtsvorbereitung wofür ist sie wichtig? 37 Vorzeitige Wehen 37 Wenn das Baby zu früh kommen will 37 Sorgen Sie für Entlastung 37 Komplikationen 38 Blutungen BIS 40. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE Mit den Unsicherheiten umgehen lernen 40 Wo soll unser Baby zur Welt kommen? 40 Zu Hause 40 Im Geburtshaus 41 In der Klinik 41 Beleggeburt 42 Ambulante Geburt 42 Der Schlaf verändert sich 42 Checkliste für die Kreißsaalbesichtigung 43 DIE ANKUNFT DES KINDES VORBEREITEN 44 GEBURT AUFBRUCH INS UNBEKANNTE 46 WOCHENBETT DEN ALLTAG NEU FINDEN 54 STILLEN 58 ANHANG LEISTUNGEN DER BARMER GEK IM ÜBERBLICK 63 STICHWORTVERZEICHNIS 64 BÜCHER, ADRESSEN UND LINKS 66 IMPRESSUM 70 2 Inhalt

3 VORWORT Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! Vor Ihnen liegt eine Zeit großer Veränderungen. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt voller Vorfreude und Erwartungen, aber auch voller wechselhafter Gefühle, Fragen und Ängste. Wenn Sie gesund sind, haben Sie die besten Voraussetzungen, dass Ihre Schwangerschaft gut verläuft und Sie eine normale Geburt erleben. Schwangere Frauen wissen und spüren, was ihnen guttut und was sie brauchen. Dies ist in den allermeisten Fällen auch gut für das in ihnen wachsende Kind. Wir wollen Sie darin bestärken. Nach wie vor ist die Ankunft eines neuen Familienmitglieds mit freudiger Erwartung und bewegenden Gefühlen verbunden. Und so wie es nach einem afrikanischen Sprichwort»ein ganzes Dorf braucht, um ein Kind zu erziehen«, so brauchen eine schwangere Frau und eine junge Familie die liebevolle Begleitung der sie umgebenden Gemeinschaft. Schwangerschaft und Geburt sind bedeutsame Phasen im Leben von Frau und Mann. Da gibt es viele Fragen und noch mehr Antworten. Aus diesem Grund ist es für die BARMER GEK besonders wichtig, Orientierung zu bieten und Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen. Diese Broschüre beschreibt in lebendiger Weise die Entwicklung eines Kindes. Frauen berichten über ihre persönlichen Erfahrungen in der Schwangerschaft. Experten kommen in Interviews und Statements zu Wort. Aber auch medizinische und leistungsrechtliche Themen werden dargestellt. Tipps und Tricks runden schließlich die Inhalte ab. Wir wünschen Ihnen alles Gute! Ihre BARMER GEK Vorwort 3

4 »Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu leben.«hermann Hesse,»Stufen«4 In guter Hoffnung sein

5 IN GUTER HOFFNUNG SEIN Viele Frauen ahnen sehr früh, dass sie schwanger sind lange bevor der Test positiv ist. Wenn dieses innere Wissen dann bestätigt wird, ist das meist mit einem Wechselbad der Gefühle verbunden. Freude und Unsicherheit, Zweifel und Ängste, Lachen und Weinen liegen nahe beieinander. Und das ist ganz normal, denn die Schwangerschaft ist eine Zeit großer körperlicher, seelischer und sozialer Veränderungen. Eine Schwangerschaft ist immer auch ein seelischer Reifeprozess ein natürlicher Teil des Lebens und ein Übergang in einen neuen Lebensabschnitt, der neben der medizinischen Begleitung viel Bestärkung braucht. Zum Glück dauert dieser Prozess neun Monate Zeit, in der sich Ihr Körper verändert, Ihr Kind heranwächst und in der Sie und Ihr Partner sich als Eltern auf das Leben mit einem kleinen Menschen und einem neuen Familienmitglied einstellen können. Hormone spielen dabei von Anfang an eine zentrale Rolle. In den ersten drei Monaten ist Ihr Körper geradezu überflutet von Hormonen. Sie sind sensibler und verletzlicher; Sie spüren oft sehr gut, was Sie brauchen und wie es Ihrem Kind geht. Ihr Körper ist Ihnen dabei ein guter Wegweiser. Die große Müdigkeit in den ersten Monaten zeigt Ihnen, dass Sie Ruhe brauchen und gar nicht anders können, als Ihren Bedürfnissen nachzugeben. Sie merken: Ihr Körper hat ein Eigenleben, das Sie nicht mehr so wie sonst unter Kontrolle haben. Sich dem Wachsen und Werden in guter Hoffnung hinzugeben ist die große Herausforderung der Schwangerschaft. Und das ist sicher heute für viele Frauen schwieriger, wenn sie im Beruf gefordert und es gewohnt sind, alles im Griff zu haben. Doch ist die Schwangerschaft, wie auch die Geburt und das Leben mit einem Neugeborenen, nur bedingt planbar. Immer wieder geht es darum, im Vertrauen auf die eigene Kraft mit unvorhergesehenen Aufgaben umzugehen. Wenn das gelingt, lässt Sie die positive Erfahrung von Schwangerschaft und Geburt im wahrsten Sinne des Wortes über sich hinauswachsen und schenkt Ihnen eine enorme Stärkung für das Leben mit Ihrem Kind. Und wie bei einer Reise in ein unbekanntes Land können Sie sich auf das Abenteuer vorbereiten. Sie können überlegen, was Sie brauchen, wer Sie begleiten soll, und herausfinden, wo Sie Hilfe bekommen und was Ihnen guttut. Ihre beste Begleiterin dabei ist Ihre innere Stimme! Außerdem werden Sie in der Schwangerenvorsorge durch Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und/oder Ihre Hebamme unterstützt. Ein gutes Vertrauensverhältnis zu Ihren Begleitern fördert maßgeblich den gelingenden Verlauf Ihrer Schwangerschaft. Wir wollen Sie ermutigen, sich einzulassen auf dieses große Abenteuer Ihres Lebens, und wünschen Ihnen eine frohe Zeit der guten Hoffnung! 5

6 1. bis 12. Schwangerschaftswoche In Ihrem Körper wächst ein Kind heran. Körper und Seele müssen sich darauf einstellen, und das kann Sie anfangs ziemlich fordern. Manche Frauen klagen über Übelkeit und fühlen sich oft schlapp. Andere spüren ein Wechselspiel zwischen Freude und Angst darüber, was auf sie zukommt. In diesen Wochen werden Sie auch das erste Mal zur Schwangerenvorsorge gehen und einen Mutterpass bekommen. Neun Monate lang betreuen Sie nun Ihre Gynäkologin bzw. Ihr Gynäkologe und/oder Ihre Hebamme. Mögliche Komplikationen sollen so rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. In den meisten Fällen verläuft die Schwangerschaft aber ohne Probleme. WOHIN ZUR SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE Sie können wählen: Entweder lassen Sie sich von einer Frauenärztin, einem Frauenarzt oder einer Hebamme betreuen. Sie können sich aber auch von beiden Berufsgruppen gemeinsam oder im Wechsel begleiten lassen. Auch Hebammen können alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen durchführen. Zur Ultraschalluntersuchung oder bei Komplikationen werden Sie selbstverständlich zur Fachärztin oder zum Facharzt überwiesen. Da beide Berufsgruppen über spezielle Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, ist eine gute Kooperation die ideale Voraussetzung für eine optimale Betreuung der Schwangeren. Viele Frauen nutzen inzwischen diese Möglichkeit. SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE: DER ERSTE TERMIN Bringen Sie für den ersten Termin ein wenig Zeit mit: Ihre Gynäkologin bzw. Ihr Gynäkologe und/oder Ihre Hebamme werden Sie ausführlich über Ihre Lebensumstände, mögliche Erkrankungen bei Ihnen und in Ihrer Familie und den Verlauf eventuell vorangegangener Schwangerschaften und Geburten befragen. Es wird Ihnen Blut abgenommen und auf mögliche Krampfadern geachtet. Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen. Sie werden auch vaginal untersucht, und dabei werden Abstriche von Muttermund und Scheide gemacht. Ihre Frauenärztin bzw. Ihr Frauenarzt bestätigt in der Regel per Ultraschall die Schwangerschaft und kontrolliert dabei auch, ob sich der Embryo richtig in der Gebärmutter eingenistet hat und in welcher Woche der Schwangerschaft Sie sind. Wenn Sie den ersten ausführlichen Besuch bei der Hebamme vorziehen, wird diese Ihnen ebenso Blut wie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für die Laboruntersuchungen abnehmen. Legen Sie Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren medizinischen Begleitern, in der Sie auch Raum für Ihre Fragen und Sorgen finden. π So entwickelt sich Ihr Kind Ihre Regel ist ausgeblieben, und der Schwangerschaftstest war positiv! Sie merken vielleicht auch Zeichen der Umstellung: Die Brüste spannen, Ihnen wird manchmal übel, Sie haben seltsame Gelüste, und Sie sind so müde! Ihr Baby sendet die Hormone aus, die Ihren Organismus umstellen und Ihre Seele bewegen. Ihr Winzling ist in der fünften Woche gerade mal so groß wie ein Stecknadelkopf, in der achten Woche bereits wie eine kleine Bohne. Jetzt entwickeln sich Gehirn und Wirbelsäule, Augen, Ohren, Nase, Mund, Arme und Beine. Innere Organe und sein Geschlecht werden angelegt. Sein Herz beginnt zu schlagen mit 150 Schlägen pro Minute. Die BARMER GEK übernimmt die Kosten für alle Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, die in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlen werden. Wenn Ihre Schwangerschaft normal verläuft, finden die Vorsorgeuntersuchungen in den ersten Schwangerschaftsmonaten im vierwöchigen Rhythmus statt und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage. Wenn Komplikationen auftreten, werden Sie entsprechend häufiger in die Praxis einbestellt. Wenn Sie mehr zu den Leistungen der BARMER GEK wissen möchten: Schauen Sie einfach nach unter Π bis 12. Schwangerschaftswoche

7 DER MUTTERPASS Nach Feststellung der Schwangerschaft erhalten Sie einen Mutterpass und, wenn benötigt, eine Schwangerschaftsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Im Mutterpass werden alle wichtigen Aspekte zu Ihrer Gesundheit und dem Verlauf Ihrer Schwangerschaft eingetragen. Dieses Dokument sollten Sie immer bei sich haben, damit jede Person, die Sie betreut, alle Informationen gleich auf einen Blick zur Verfügung hat und Untersuchungen nicht wiederholt werden müssen. TIPP Denken Sie daran, einen eventuell schon vorhandenen alten Mutterpass zur Untersuchung mitzubringen. Viele schwangere Frauen verstehen die Aufzeichnungen im Mutterpass nicht und trauen sich auch nicht nachzufragen. Im Mutterpass werden die in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Untersuchungen dokumentiert. DIE MEDIZINISCHE ANAMNESE Sie werden gefragt, ob Sie bereits Operationen hinter sich haben. Sie werden auch gefragt, ob Sie an chronischen Krankheiten oder Allergien leiden, Medikamente nehmen oder psychische Erkrankungen (z.b. Depressionen) hatten. Auch Fragen zu Erkrankungen Ihres Partners, Ihrer Herkunftsfamilie und eventuell Ihrer Kinder gehören dazu. Ebenso ist der Verlauf vorangegangener Schwangerschaften und Geburten wichtig. SIE WERDEN AUCH NACH IHREN LEBENSUMSTÄNDEN GEFRAGT Leben Sie allein oder in einer Beziehung? Wie ist Ihre soziale Situation? Wie geht es Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz? Haben Sie Kontakt mit belastenden Chemikalien oder Strahlen, die für Ihr Kind riskant sein könnten? Sind Sie beruflich viel unterwegs? DAZU KOMMEN FRAGEN ZU IHREN LEBENSGEWOHNHEITEN Rauchen Sie, trinken Sie übermäßig Alkohol, oder konsumieren Sie andere Drogen? Betreiben Sie (Leistungs-)Sport? SO WIRD DER GEBURTSTERMIN ERRECHNET Von der Zeugung bis zur Geburt braucht ein Mensch etwa 266 Tage zum Wachsen. Der erste Tag der letzten Regelblutung plus 280 Tage für die Entwicklung des Kindes ergeben den Geburtstermin. Sie können diesen Termin selbst ausrechnen, wenn Sie zum ersten Tag Ihrer letzten Regel sieben Tage hinzuzählen und dann drei Monate abziehen. Dieser Termin wird im Mutterpass festgehalten und ist wichtig für den Beginn der Mutterschutzfrist. Dieser errechnete Termin ist allerdings nur ein Anhaltspunkt, weshalb es sinnvoller ist, von einem Geburtszeitraum zu sprechen, der 14 Tage vor bzw. nach diesem Datum liegen kann. Tatsächlich werden nur drei bis vier Prozent aller Kinder am errechneten Geburtstag geboren. Häufig kommen erstgeborene Kinder etwas später zur Welt. 7

8 ERSTE BLUTUNTERSUCHUNGEN Zu Beginn der Schwangerenvorsorge wird Blut abgenommen und einmalig auf bestimmte Erkrankungen untersucht. Die Ergebnisse werden in der Regel im Mutterpass dokumentiert. BLUTGRUPPE UND RHESUSFAKTOR Die Blutgruppe wird für den seltenen Fall bestimmt, dass Sie während der Geburt eine Bluttransfusion benötigen. Außerdem wird der mütterliche Rhesusfaktor bestimmt. Wenn er negativ und der des Kindes positiv ist, dann kann der Körper der Mutter Abwehrstoffe (Antikörper) gegen die Eigenschaften des kindlichen Blutes bilden, die beim Kind zur Zerstörung seiner Blutzellen führen können. Um dies zu verhindern, erhalten rhesus-negative Mütter in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Injektion mit einer Standarddosis Anti-D- Globulin. Nach der Geburt wird zur Bestimmung des kindlichen Rhesus-faktors Blut aus der Nabelschnur genommen. Wenn das Kind rhesuspositiv ist, erhält die Mutter innerhalb von 72 Stunden noch einmal das Anti-D-Globulin. RÖTELNINFEKTION Eine Rötelninfektion der Mutter in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten kann das Ungeborene körperlich und geistig schädigen oder zu einer Fehlgeburt führen. Mit dem Röteln- HAH-Test wird geprüft, ob genügend mütterliche Antikörper gegen Röteln vorhanden sind. Wenn nicht, sollten Sie den Kontakt zu erkrankten Kindern meiden. Wenn Sie keinen ausreichenden Schutz gegen Röteln haben, sollten Sie sich am besten noch im Wochenbett gegen Röteln impfen lassen. Zwischen Impfung und einer weiteren Schwangerschaft sollten drei Monate Abstand liegen. LUES UND HIV Außerdem wird Ihr Blut auf Lues (Syphilis) und, wenn Sie damit einverstanden sind, auf HIV (Aids) untersucht. Das Ergebnis wird Ihnen nur mündlich mitgeteilt. Im Mutterpass wird lediglich vermerkt, dass die Tests durchgeführt wurden. HIV-positive Frauen benötigen eine intensivere Vorsorge, um ihre Kinder vor einer Infektion zu schützen. HEPATITIS B Dies ist eine Entzündung der Leber, hervorgerufen durch eine Virusinfektion. Sie wird über das Blut (zum Beispiel bei Nadelstichverletzung oder Drogenkonsum) oder durch Sexualkontakt übertragen. Anders als bei den zuvor genannten Blutuntersuchungen wird die Bestimmung des Hepatitis-B- Antigens (HbsAg) wird nach der 32. Schwangerschaftswoche empfohlen, möglichst nahe am Geburtstermin. Bei positivem Ergebnis sollte das Neugeborene geimpft werden, um eine Ansteckung zu verhindern. VAGINALABSTRICH Damit stellt Ihre Gynäkologin bzw. Ihr Gynäkologe fest, ob zum Beispiel eine bakterielle Infektion im Genitalbereich vorliegt. RISIKOSCHWANGERSCHAFT WAS BEDEUTET DAS? Seien Sie nicht beunruhigt, wenn in Ihrem Mutterpass (dort im Abschnitt A) ein Schwangerschaftsrisiko angekreuzt wird. Etwa 70 bis 80 Prozent der Frauen gelten hierzulande als Risikoschwangere, weil sie entweder über 35 Jahre oder unter 18 Jahre alt sind oder weil bei der letzten Geburt Komplikationen auftraten. Diese Faktoren sagen wenig über den Verlauf der aktuellen Schwangerschaft aus. Erst wenn in der Schwangerschaft Komplikationen auftreten, die im Abschnitt B des Mutterpasses dokumentiert werden, sind eine spezielle und intensivere Vorsorge und mehr Achtsamkeit notwendig. Das ist zum Beispiel bei Mehrlingsschwangerschaften der Fall oder bei bestimmten Grunderkrankungen (wie zum Beispiel Diabetes). Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie dann häufiger in die Praxis bitten, um bei eventuellen Problemen möglichst früh eingreifen zu können.»heute habe ich meinen Mutterpass bekommen. Jetzt fühle ich mich richtig schwanger. Meine Gynäkologin hat dort auch etwas eingetragen so richtig verstehen kann ich nicht, was darin steht.«linda, 29 Jahre 8 1. bis 12. Schwangerschaftswoche

9 ROUTINEVORSORGE Die Vorsorgeuntersuchungen sind anfangs alle vier Wochen vorgesehen und nach der 32. Woche alle zwei Wochen. Wenn der Geburtstermin überschritten ist, werden Sie üblicherweise alle zwei Tage zur Untersuchung einbestellt. Bei diesen Terminen werden die folgenden Untersuchungen regelmäßig durchgeführt und im Mutterpass vermerkt. BLUTBILD Die Untersuchung des Blutbildes hinsichtlich des Hämoglobins (kurz»hb«), des roten Blutfarbstoffs, und der roten Blutzellen, der sogenannten Erythrocyten (kurz»ery«), gibt einen Anhalt über den Sauerstoffgehalt des Blutes und zeigt einen eventuellen Eisenmangel rechtzeitig an. Wenn der Ausgangswert zu Beginn der Schwangerschaft normal ist, wird eine erneute Kontrolle erst wieder um den sechsten Monat und dann regelmäßig bis zum Ende der Schwangerschaft durchgeführt. URIN Bei jeder Vorsorge wird der Urin auf Eiweiß, Zucker, Nitrit und Blut untersucht, um frühzeitig eventuelle Hinweise auf eine Erkrankung der Blase oder eine Nierenfunktionsstörung zu finden. Abkürzungen in dieser Spalte können sein:»ba«= Bakterien,»Ep«= Epithelien (Hautpartikel) und»le«oder»leu«= Leukozyten (weiße Blutkörperchen). GEWICHT Außerdem wird Ihr Gewicht regelmäßig kontrolliert, weil eine begrenzte Gewichtszunahme in der Schwangerschaft dazu beitragen kann, Komplikationen zu vermeiden. BLUTDRUCK Auch Ihr Blutdruck wird regelmäßig kontrolliert, zum Beispiel um Beeinträchtigungen der Nieren rechtzeitig festzustellen. Achten Sie darauf, dass Ihr Blutdruck nicht ausgerechnet in dem Moment gemessen wird, wenn Sie gerade abgehetzt angekommen oder sehr aufgeregt sind. KINDSLAGE Diese wird erst ab der 24. SSW dokumentiert mit»sl«für Schädellage, wenn das Kind mit mit dem Kopf nach unten liegt oder»bel«für Beckenendlage, wenn das Kind mit Füßen oder Po im Becken liegt. Viele Kinder sind bis weit über die erste Schwangerschaftshälfte in Beckenendlage. Die allermeisten drehen sich aber in den letzten Schwangerschaftswochen mit dem Kopf ins Becken. HERZTÖNE DES KINDES Diese werden entweder mit einem kleinen Ultraschallgerät oder einem Hörrohr abgehorcht und entsprechend mit»+«(gehört) oder» «(nicht gehört) im Mutterpass vermerkt. VAGINALE UNTERSUCHUNG Wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird eine vaginale Untersuchung durchgeführt. Hierbei werden Gebärmutterhals und Muttermund abgetastet, da eine Verkürzung des Gebärmutterhalses oder eine vorzeitige Öffnung des Muttermundes Zeichen für eine drohende Frühgeburt sein können. Die Abkürzung»o.B.«steht für»ohne pathologischen Befund«und bedeutet, dass alles in Ordnung ist. CHLAMYDIEN Diese virusähnlichen Bakterien verursachen eine der häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen. Häufig werden die Infektionen nicht erkannt, da sie keine Beschwerden verursachen. Allerdings können sie die Schwangerschaft durch eine Fehl- oder Frühgeburt gefährden. Das Baby kann sich bei der Geburt anstecken und eine Augen- oder Lungenentzündung entwickeln. Um das zu verhindern, erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien bei allen schwangeren Frauen in den ersten Wochen der Schwangerschaft die Testung auf eine Chlamydieninfektion. Dies geschieht über die Untersuchung des Morgenurins. Im Fall einer Infektion werden Sie und Ihr Partner mit Antibiotika behandelt, was die Erreger zerstört und das Baby schützt. WACHSTUM DES KINDES Mit dem Ertasten des Fundusabstands und dem Messen des Symphysen-Fundus-Abstands wird die Größe der Gebärmutter und damit das Wachstum des Kindes eingeschätzt. Der obere Rand der Gebärmutter wird als Fundus bezeichnet. Die Symphyse ist die knorpelige Verbindung der beiden Schambeine. 9

10 INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN SINNVOLL ODER NICHT? Möglicherweise hat Ihre Frauenärztin bzw. Ihr Frauenarzt bereits bei der ersten Vorsorge auf Untersuchungen hingewiesen, die die gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlen dürfen, wenn sie medizinisch notwendig sind bzw. wenn ein besonderes Risiko vorliegt. Trifft beides nicht zu, müssen Sie diese Untersuchungen privat bezahlen. Die Kosten für die Individuellen Gesundheitsleistungen (kurz»igel«) können stark variieren. Sie können sich darüber in den jeweiligen Arztpraxen, bei Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder beim IGeL- Monitor π informieren. Häufige IGeL- Angebote sind Ultraschalluntersuchungen, die die Mutterschaftsrichtlinien nicht vorsehen sowie viele pränataldiagnostische Untersuchungen wie zum Beispiel das Ersttrimester-Screening, der molekulargenetische Bluttest (dazu ausführlich siehe S. 18/19) oder der Toxoplamosetest. TOXOPLASMOSETEST Eine Infektion mit dem Toxoplasmose-Erreger während der Schwangerschaft kann beim Ungeborenen Leber, Herz oder Gehirn angreifen und das Kind auf Dauer schädigen. Der Toxoplasmosetest bestimmt die Antikörper gegen Toxoplasmose in Ihrem Blut. Die Kosten dieses Tests dürfen gesetzliche Krankenversicherungen nur bei klinischem Verdacht seitens des behandelnden Arztes als Leistung anerkennen. Toxoplasmose kann durch den Genuss von rohem oder ungenügend durchgebratenem Fleisch bzw. durch den Kontakt mit Katzenkot oder verunreinigter Blumenerde übertragen werden. Katzenbesitzerinnen müssen aus diesem Grund nicht gleich ihre Katze abschaffen. Aber sie sollten besonders in der Frühschwangerschaft auf mehr Hygiene im Umgang mit der Katze achten und die Reinigung der Katzentoilette wenn möglich nicht selbst durchführen.»mein Frauenarzt hat mir gleich beim ersten Termin einen Zettel, auf dem unterschiedliche Untersuchungen notiert waren, in die Hand gedrückt, die ich privat bezahlen soll. Ich weiß nicht, was davon wirklich sinnvoll ist.«ingrid, 32 Jahre PRÄNATALE DIAGNOSTIK JETZT SCHON INFORMIEREN Im Zusammenhang mit der Schwangerenvorsorge werden Ihnen auch vorgeburtliche (pränatale) Untersuchungen Ihres Kindes angeboten, die nicht zum Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die Entscheidung für oder gegen eine pränatale Diagnostik ist mit einer Reihe von Überlegungen verbunden. Da Sie oft schon beim zweiten Vorsorgetermin, etwa in der 8. Schwangerschaftswoche, mit den Untersuchungsmöglichkeiten konfrontiert werden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren und in Ruhe gemeinsam mit Ihrem Partner darüber nachzudenken. Denn nur dann können Sie sich entscheiden (siehe Seite 17 ff.). Viele pränatalediagnostische Untersuchungen sind mit dem Ultraschall kombiniert bis 12. Schwangerschaftswoche

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12 DER KÖRPER STELLT SICH UM ERSCHÖPFUNG UND ÜBELKEIT Vier von fünf Frauen fühlen sich am Anfang der Schwangerschaft erschöpft, und ihnen ist übel. Sie müssen erbrechen, oft nicht nur morgens, sondern zu jeder Tageszeit. Manchmal führt dies sogar zu Gewichtsverlust. Doch keine Sorge, Ihr Kind im Bauch wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Beschwerden hängen mit der körperlichen und seelischen Umstellung zusammen und lassen bei den meisten Frauen ab dem vierten Schwangerschaftsmonat deutlich nach. Sie fühlen sich dann wieder wohler. Wenn Übelkeit und Erbrechen stark ausgeprägt sind oder im letzten Schwangerschaftsdrittel auftreten, sollten Sie die Ärztin bzw. den Arzt aufsuchen. Bei leichter Übelkeit helfen oft schon einfache Mittel. Bei ständigen Erbrechen kann hingegen auch einmal eine Behandlung unter stationären Bedingungen notwendig werden. EIN KLEINES FRÜHSTÜCK IM BETT Manchen Frauen hilft es, wenn sie nicht gleich beim ersten Weckerklingeln aus dem Bett springen, sondern den Tag gemächlicher beginnen. Zum Beispiel mit einer kleinen Mahlzeit im Bett, einem Zwieback oder trockenem Brot mit etwas Wasser. Ansonsten können Sie essen, worauf Sie Lust haben. Kleine Portionen sind meist bekömmlicher, und ein Snack zwischendurch hilft auch gegen eine mögliche Unterzuckerung. Falls Sie keine Lust auf Essen haben, sollten Sie zumindest ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Vielleicht testen Sie verschiedene Kräutertees oder klare Suppen. INGWER GEGEN ÜBELKEIT Ein halber Teelöffel geraspelter Ingwer auf eine Tasse heißes Wasser, fünf bis zehn Minuten ziehen lassen, auch das kann gegen Übelkeit helfen. Manche Frauen schwören auf Ingwerkapseln aus der Apotheke oder dem Reformhaus. DIE BEINE MAL HOCHLEGEN Auch Ruhepausen im Tagesverlauf einzulegen, die Beine mal kurz hochzulegen oder einen kleinen Mittagschlaf zu halten kann helfen. Vielleicht können Sie auch Ihre Arbeitskollegen ein wenig entlasten. Fragen Sie doch einfach mal nach. DIE EIGENEN BEDÜRFNISSE ERNST NEHMEN Gerade am Anfang der Schwangerschaft, wenn Ihnen noch niemand ansieht, dass Sie schwanger sind, spüren Sie die körperliche Umstellung am meisten. Sie sind sensibler und ruhebedürftiger. Besonders Frauen, denen der Beruf wichtig ist, neigen manchmal dazu, zu viel von sich zu verlangen und sich zu übernehmen. Bedenken Sie dabei bitte: Sie haben jetzt noch einen zweiten Job, und Ihr Körper erbringt Höchstleistungen. Geben Sie Ihrem Körper und Ihren Bedürfnissen nach, und scheuen Sie sich nicht, um Entlastung zu bitten! Wenn Sie das von Anfang an beherzigen, schaffen Sie eine gute Grundlage für Ihre ganze Schwangerschaft und auch für das Leben mit einem Neugeborenen. π So entwickelt sich Ihr Kind Ihr Kind dreht und wendet sich in der Gebärmutter und erfährt, wie sich Bewegung anfühlt. Über die sich entwickelnde Plazenta (Mutterkuchen) wird es aus Ihrem Blut mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Alle seine Organe sind jetzt vollständig entwickelt. In Hände und Füße zeichnen sich die ersten individuellen Linien. Gegen Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ist Ihr Kind etwa elf Zentimeter lang und wiegt 20 Gramm. Jetzt spricht man nicht mehr von einem Embryo (Keimling), sondern von einem Fetus. Von außen ist dieses kleine Wunder noch nicht zu sehen, Ihre Gebärmutter hat die Größe einer Faust. BERATUNGSSTELLEN Sie können sich während der gesamten Schwangerschaft bei allen Schwangerenberatungsstellen kostenlos beraten lassen, zum Beispiel bei persönlichen oder partnerschaftlichen Problemen aber auch bei Fragen des Mutterschutzes, des Unterhalts, zum Umgang mit Behörden und zur vorgeburtlichen Diagnostik. Adressen finden Sie unter Π (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA) bis 12. Schwangerschaftswoche

13 »Das kann ja heiter werden. Jetzt bin ich gerade mal in der neunten Woche, und mir ist bereits am Morgen so übel, dass ich kaum aus dem Bett komme. Tagsüber bin ich nur schlapp und sehne mich nach dem nächsten Sofa.«Birgit, 24 Jahre 13

14 MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT: IHRE RECHTE Das Mutterschutzgesetz gibt berufstätigen schwangeren Frauen und Müttern besondere Rechte, und zwar unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt arbeiten oder eine Ausbildung machen. Diese Regelungen treten in Kraft, sobald Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft unterrichten. MUTTERSCHUTZFRIST Die Mutterschutzfrist beträgt mindestens 14 Wochen, davon liegen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wenn Sie Ihr Baby vor dem errechneten Geburtstermin bekommen, verlängert sich die Frist nach der Entbindung entsprechend. Bei einer Frühgeburt oder bei Mehrlingen verlängert sich die Frist um weitere vier Wochen. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt haben Sie, ebenso wie in der Elternzeit, Kündigungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie bei Ihrer Einstellung bereits von Ihrer Schwangerschaft wussten. Die Mitteilung an den Arbeitgeber über die bestehende Schwangerschaft ist in diesem Fall jedoch unverzüglich nachzuholen. Innerhalb der 14- wöchigen Mutterschutzfrist gilt ein Beschäftigungsverbot. Allerdings dürfen Sie in den letzten sechs Wochen vor der Geburt auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. In den acht Wochen nach der Geburt nicht. Wenn Sie Ihr Baby stillen, haben Sie das Recht auf zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde Stillzeit. SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sie keine körperlich schweren Arbeiten verrichten, keinen Nachtdienst leisten und nicht mit infektiösen Stoffen, gefährlichen Strahlungen oder Chemikalien in Kontakt kommen. Nach Ablauf des fünften Monats gehören dazu auch Arbeiten, bei denen Sie ständig stehen müssen, soweit die Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. Wenn Ihnen innerhalb des Betriebs keine andere Arbeit zugewiesen werden kann, müssen Sie von der Arbeit insgesamt freigestellt werden. Wenn Sie unter einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung leiden, kann die Ärztin bzw. der Arzt gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Sie haben weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung, in der Regel sechs Wochen bis 12. Schwangerschaftswoche

15 MUTTERSCHAFTSGELD Während ihres Mutterschutzes haben Beschäftigte Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es entspricht der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten, wenn Ihr Nettogehalt über 390 Euro im Monat lag. Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, müssen Sie eine Bescheinigung von Ärztin, Arzt oder Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin bei Ihrer BARMER GEK einreichen. Sie können sich für alle Untersuchungs- und Beratungstermine bei Ärztin, Arzt oder Hebamme freistellen lassen. Die BARMER GEK zahlt schwangeren selbst versicherten Arbeitnehmerinnen während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro kalendertäglich. Der Arbeitgeber zahlt darüberhinaus einen Zuschuss bis zur Höhe des bisherigen täglichen Netto-Arbeitsentgeltes. Selbstständige und arbeitslose Frauen mit Krankengeldanspruch erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Weitere Informationen über Ihren Anspruch und die Höhe des Mutterschaftsgeldes bekommen Sie in Ihrer BARMER GEK Geschäftsstelle. ALLEIN ERZIEHEN Manchmal ist eine Beziehung einer Schwangerschaft nicht gewachsen. Die Partner sind zu unterschiedlich, die Beziehung zu konfliktreich, das Kind vom Vater nicht erwünscht. Oder die Beziehung war schon beendet, bevor Sie Ihre Schwangerschaft festgestellt haben. Wenn Sie mit dem Vater Ihres Kindes noch Kontakt haben, können Sie vielleicht mithilfe einer Mediation (ein vermittelndes Gespräch in Anwesenheit einer Beraterin oder eines Beraters) herausfinden, ob es einen Weg gibt, gemeinsam für das Kind zu sorgen. Denn wie auch immer Ihre Beziehung zum Vater Ihres Kindes ist bzw. war, für Ihr Kind ist es wichtig, mit beiden Eltern in gutem Kontakt zu sein. Wenn Sie Ihr Kind allein großziehen müssen oder wollen, kann es helfen, sich rechtzeitig um ein soziales Netzwerk aus Freunden oder Verwandten zu kümmern. Auch mit anderen Müttern ein Unterstützungsnetzwerk aufzubauen entlastet. Laden Sie sich nicht zu viel allein auf. Beratung und Hilfe finden Sie beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter und bei den Schwangerenberatungsstellen in Ihrer Stadt. Π ELTERNZEIT Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ihr Kind ganz oder teilweise zu betreuen, ohne dabei Gefahr zu laufen, gekündigt zu werden. Sie kann vom Tag der Geburt an von beiden Eltern in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 30 oder gemeinsam bis zu 60 Wochenstunden arbeiten. Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme Ihrem Arbeitgeber melden und sich dabei auch verbindlich festlegen. Überlegen Sie, wie Sie es am besten organisieren, sodass alle in Ihrer kleinen Familie zufrieden sind. Für viele Frauen, aber auch immer mehr Männer ist Teilzeitarbeit eine gute Möglichkeit, um sowohl für das Kind da zu sein als auch den Anschluss im Job zu behalten. Das Elterngeld ist günstig für Besserverdienende, weniger gut für Geringverdienende oder Studentinnen. TIPP ZUM WEITERLESEN Mehr Informationen zur Elternzeit finden Sie in der Broschüre»Elterngeld und Elternzeit«vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bestellen über den Publikationsversand der Bundesregierung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin, Telefon: Π 15

16 13. bis 16. Schwangerschaftswoche Sie sind nun schon im vierten Monat schwanger, und vielleicht sprechen Sie bereits mit Ihrem Baby. Vermutlich hat sich Ihr Körper inzwischen auf die neue Herausforderung eingestellt. Ihnen ist seltener übel, und Sie fühlen sich rundum stabiler. Vielleicht betrachten Sie sich nun auch im Spiegel, ob sich schon eine leichte Wölbung abzeichnet. Doch meist ist das Wachstum der Gebärmutter zu diesem Zeitpunkt nur bei Zweitgebärenden gut sichtbar. In diese Zeit fällt auch der zweite Vorsorgetermin, bei dem die vorgeburtliche Diagnostik ein wichtiges Thema ist.»wird UNSER KIND GESUND SEIN?«Diese Frage bewegt alle werdenden Eltern. Doch es gibt allen Grund, guter Hoffnung zu sein! 97 Prozent aller Kinder kommen gesund auf die Welt. Die meisten Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens. Nur ein geringer Teil ist angeboren und vor der Geburt erkennbar. Durch verbesserte technische Untersuchungen ist es heute möglich, genetische Normabweichungen (zum Beispiel Down-Syndrom) oder sonstige Behinderungen (zum Beispiel offener Rücken) schon vorgeburtlich zu entdecken. Allerdings können viele pränatale Tests keine Aussagen über den Schweregrad der Fehlbildung machen, und manche geben auch nur einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko und ziehen zur Klärung weitere Untersuchungen nach sich. Pränataldiagnostische Untersuchungen erleben manche Frauen als beruhigend, andere eher als beunruhigend, da nicht für jeden auffälligen Befund eine Therapie zur Verfügung steht. Bei einem schwerwiegenden Befund werden werdende Eltern dann mit der Frage konfrontiert, ob sie die Schwangerschaft abbrechen sollen oder nicht. Frauen, die entschieden haben, das Kind trotz einer möglichen Behinderung zu bekommen, beurteilten es hinterher oft positiv, dass sie sich darauf vorbereiten konnten. Jede vorgeburtliche Untersuchung ist freiwillig und bedarf Ihrer Zustimmung. Bei Tests, die Rückschlüsse auf die genetische Beschaffenheit des Ungeborenen zulassen, wie zum Beispiel dem Ersttrimester-Test oder der Fruchtwasseruntersuchung, schreibt das Gendiagnostikgesetz eine ausführliche Beratung vor. Das bedeutet: Frauenarzt oder Frauenärztin sind verpflichtet, Sie aufzuklären, wie der Test durchgeführt wird, ob er mit Risiken verbunden ist, wie lange Sie auf das Testergebnis warten müssen und welche Aussagekraft es dann hat. INFORMIERT ENTSCHEIDEN! Außerdem müssen Sie informiert werden, welche Erkrankungen beim Ungeborenen damit erkannt werden können und ob eine Behandlung dann möglich ist. Darüberhinaus müssen Sie auf die kostenlose Möglichkeit einer psychosozialen Beratung bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle und auf die Möglichkeit einer humangenetische Beratung hingewiesen werden. Ohne Ihre schriftliche Einwilligung dürfen vorgeburtliche Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Sie können auch Ihr Recht auf Nichtwissen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie auf die Mitteilung des Befundes ganz oder teilweise verzichten oder die einmal gegebene Einwilligung zu Untersuchung widerrufen können. Das Gendiagnostikgesetz erlaubt nur genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken. Das heißt, dass nur genetische Eigenschaften untersucht werden dürfen, die die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen. Die Suche nach Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten können, ist nicht erlaubt. Das Geschlecht darf erst nach der 14. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Das Gendiagnostikgesetz im Wortlaut finden Sie unter Π 15.html. π So entwickelt sich Ihr Kind Jetzt hat sich Ihr Körper an die hormonelle Umstellung gewöhnt. Ihr Bauch beginnt zu wachsen. Ihr Baby ist am Ende der 16. Woche etwa 16 Zentimeter lang und wiegt circa 200 Gramm. Etwa 250 ml Fruchtwasser bilden ein schützendes Polster um seinen Körper. Die Geschlechtsorgane sind jetzt bereits ausgebildet. Das Nervensystem beginnt sich zu entwickeln, vor allem die Steuerung für Gleichgewicht, Reflexe und Bewegungen. Auf dem kleinen Körper wachsen feine Härchen, die gegen Ende der Schwangerschaft wieder verschwinden. Ihre Gebärmutter ist nun bis auf wenige Zentimeter unter den Nabel gewachsen bis 16. Schwangerschaftswoche

17 VIELE WERDENDE ELTERN FREUEN SICH, WENN SIE IHR KIND AUF DEM ULTRASCHALLBILDSCHIRM SEHEN KÖNNEN. Doch ist Ultraschall nicht nur»babyfernsehen«, sondern eine medizinische Untersuchungsmethode, die gezielt nach Auffälligkeiten sucht. BASIS-ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN IM ÜBERBLICK Die Mutterschaftsrichtlinien empfehlen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, je eine im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel. Nicht alle Untersuchungsergebnisse sind eindeutig und nicht alle Probleme, die festgestellt werden können sind therapierbar. Bei unklaren Ergebnissen werden weitere Untersuchungen oder eine invasive Pränataldiagnostik zur Abklärung angeboten. Die Kosten werden in diesen Fällen auch von der BARMER GEK übernommen. 9. BIS 12. WOCHE Beim ersten Basis-Ultraschall wird geschaut, ob Sie ein Kind oder vielleicht Mehrlinge erwarten, ob sich das Ungeborene richtig in der Gebärmutter eingenistet hat und ob sein Herzschlag zu sehen ist. Hören, kann man das kleine Herz erst nach der 14. Schwangerschaftswoche. Anhand der Größe des Ungeborenen kann der voraussichtliche Geburtstermin überprüft und eventuell korrigiert werden. 19. BIS 22. WOCHE Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen dem Basis- Ultraschall und dem erweiterten Basis-Ultraschall wählen. Beim Basis-Ultraschall werden Kopf und Bauch des Kindes und die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Auch die Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta) und die Menge des Fruchtwassers werden kontrolliert. Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, wird zusätzlich untersucht, ob Kopf und Hirnkammern normal geformt sind, Hals und Rücken richtig entwickelt sind und ob die vordere Bauchwand geschlossen ist und Magen und Harnblase zu sehen sind. Außerdem wird kontrolliert, ob die Herzkammern ausgebildet sind und ob das Herz rhythmisch schlägt. Auch der erweiterte Basis-Ultraschall kann von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt durchgeführt werden, vorausgesetzt sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung absolviert. Andernfalls werden Sie an eine andere Praxis oder zu einem Ultraschallspezialisten überwiesen. Dies wird auch der Fall sein, wenn beim Ultraschall Auffälligkeiten beim Ungeborenen entdeckt wurden, die durch einen sogenannten Fein- oder Organultraschall weiter abgeklärt werden sollen. 29. BIS 32. WOCHE Beim dritten Basis-Ultraschall werden das Wachstum und Lage des Kindes kontrolliert, ebenso die Fruchtwassermenge und Sitz und Funktionsfähigkeit der Plazenta. WEITERE ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN DOPPLER-ULTRASCHALL Der Doppler-Ultraschall wird in erster Linie bei Verdacht auf eine Wachstumsverzögerung eingesetzt. Dabei wird die Durchblutung von Gebärmutter, Plazenta, Nabelschnur und den kindlichen Blutgefäßen dargestellt. Die Methode wird auch bei Verdacht auf eine Herzerkrankung oder eine Fehlbildung des Kindes angewandt. ORGAN- ODER FEINULTRASCHALL Bei speziellen Auffälligkeiten im Basisultraschall oder wenn Sie älter als 35 Jahre alt sind und eine Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung wünschen, wird Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt Ihnen zu einem detaillierten Organultraschall raten. Hierfür wird sie/er Sie in ein Zentrum für Pränataldiagnostik überweisen. Diese sonografische Feindiagnostik wird meist um die 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Das Ungeborene wird dabei systematisch auf Fehlbildungen hin untersucht. Eine unauffälliges Ergebnis entlastet, auch wenn es keine hundertprozentige Garantie ist, dass das Kind gesund ist. ULTRASCHALL KANN VERUNSICHERN Die beim Basis-Ultraschall angewandten Schallwellen schaden nach jetzigem Stand des Wissens weder der schwangeren Frau noch dem Ungeborenen. Allerdings können die Untersuchungen Sorgen und Ängste in der Schwangerschaft auslösen, wenn sie Auffälligkeiten diagnostizieren, obwohl das Kind normal entwickelt ist. Andrerseits können sie auch eine falsche Sicherheit vermitteln, wenn Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen nicht erkannt werden. Wie oft solche Fehlbefunde in Deutschland vorkommen, lässt sich nicht genau sagen. Nach internationalen Studien ist etwa eine von 100 schwangeren Frauen davon betroffen. 17

18 Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, wie sie gynäkologische Praxen mitunter gegen Bezahlung anbieten, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt, machen die Schwangerschaft keinesfalls sicherer. Nicht die Häufigkeit der Ultraschalluntersuchungen, sondern die Erfahrung der Untersuchenden und die Qualität der Geräte spielen eine wichtige Rolle. Vor der ersten Ultraschalluntersuchung sind Frauenärzte und Frauenärztinnen verpflichtet, Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie möglichen Folgen der Untersuchung aufzuklären. Ultraschalluntersuchungen können auch auf Auffälligkeiten hindeuten und schwierige Entscheidungen erforderlich machen. Frauen können übrigens auch auf Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe nennen zu müssen und ohne, dass dies Folgen für den Krankenversicherungsschutz hat. (Mutterschaftsrichtlinien, Stand ) Die Nackentransparenzmessung, der Ersttrimester-Test und der Triple-Test sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und somit nicht Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt für den Fein- oder Organultraschall in der 19. und 22. Schwangerschaftswoche eine medizinische Indikation vor, werden die Kosten durch die BARMER GEK übernommen. Dies gilt auch für den 3-D-Ultraschall. NICHTINVASIVE PRÄNATALDIAGNOSTISCHE UNTERSUCHUNGEN Ultraschall und Tests, die im Blut der Mutter nach bestimmten Auffälligkeiten suchen, werden als nichtinvasive Pränataldiagnostik bezeichnet, weil sie nicht in den Körper der schwangeren Frau oder des Kindes eingreifen. Schwangere Frauen erhoffen sich von diesen Methoden eine gewisse Sicherheit und wollen so beispielsweise die risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung vermeiden. Allerdings erlauben diese Testmethoden nur eine persönliche Risikoabschätzung. Auffällige Ergebnisse müssen in der Regel durch eine Fruchtwasseruntersuchung weiter abgeklärt werden. ERSTTRIMESTER-TEST Der Ersttrimester-Test, der zwischen der 11. und 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, liefert eine Risikoabschätzung und keine Diagnose. Er kombiniert zwei Untersuchungen: Die Messung der Nackentransparenz des Ungeborenen (NT) mit Hilfe des Ultraschalls und die Untersuchung des mütterlichen Blutes. Aus der Kombination der beiden Untersuchungsergebnisse wird errechnet, wie hoch Ihre Wahrscheinlichkeit ist, ein Kind mit Trisomie 21, 18 oder 13 zu erwarten. Dieser Wert wird dann mit dem statistischen Mittelwert einer Frau in Ihrem Alter und in Ihrer Schwangerschaftswoche verglichen. NACKENTRANSPARENZMESSUNG Bei der Ultraschall-Nackenfaltenmessung (NT) wird die sogenannte Nackentransparenz untersucht. Dies bezeichnet eine Wasseransammlung im Bereich des kindlichen Nackens und ist bei allen Ungeborenen zu sehen. Wenn sie eine bestimmte Dicke überschreitet, kann das auf eine chromosomale Störung oder eine andere Entwicklungsstörung des Ungeborenen hinweisen. Ein solcher Verdacht muss durch weitere Diagnostik abgeklärt werden.»meine Gynäkologin hat mit mir heute über eine Nackentransparenzmessung gesprochen. Jetzt weiß ich gar nicht, wie ich mich entscheiden soll. Ich glaube, ich lasse mich noch mal ausführlich beraten.«katrin, 35 Jahre In der Medizin gilt das Risiko von 1:300 als Grenzwert, bei dem weitere Untersuchungen zur Abklärung empfohlen werden. Ob Sie Ihr persönliches Risiko als niedrig oder hoch empfinden, hängt sehr von Ihrer eigenen Einstellung ab ebenso wie die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen wollen bis 16. Schwangerschaftswoche

19 BLUTUNTERSUCHUNG Die Blutentnahme und Untersuchung des mütterlichen Blutes auf zwei Eiweißstoffe (PAPP-A und freies beta-hcg ) soll zeitnah zur Nackentransparenzmessung erfolgen. Ihre Werte sind bei einer Chromosomenstörung häufig verändert. EIN AUFFÄLLIGER BEFUND BEDEUTET NOCH KEINE DIAGNOSE! Nicht jeder Verdachtsbefund bestätigt sich im Nachhinein. Manchmal wird auch eine alleinige Blutuntersuchung in der 15. bis 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Je nachdem, ob drei oder vier Stoffe im Blutserum untersucht werden, spricht man von Triple oder Quadrupel-Test. Bei diesen Tests wird zusätzlich zu Chromosomenabweichungen auch noch nach sogenannten Neuralrohrdefekten wie offener Rücken gefahndet. DIAGNOSESICHERHEIT Der Ersttrimester-Test kann Fehlalarme auslösen und spürt nicht jede Chromosomenanomalie auf: Wenn eine Trisomie 21 beim Kind vorliegt, zeigt der Ersttrimester Test in 80 bis 90 Prozent der Fälle ein auffälliges Ergebnis an, das heißt 10 bis 20 Prozent werden durch den Test nicht gefunden. Bei fünf von 100 Frauen bestätigt sich die diagnostizierte Trisomie 21 dagegen nach der Geburt nicht. Unzuverlässiger ist die alleinige Na-ckentransparenzmessung, bei der nur 65 Prozent der Ungeborenen mit Trisomie 21 entdeckt werden, oder der alleinige Triple oder Quadrupel-Test. Bei auffälligen Testergebnissen wird eine weitere diagnostische Abklärung mit Hilfe einer invasiven Fruchtwasseruntersuchung empfohlen. MOLEKULARGENETISCHER BLUTTEST Dieser neue Test sucht im Blut der Schwangeren nach Bestandteilen des Chromosoms 21, was einen Rückschluss zulässt, ob das Ungeborene eine Trisomie 21 hat. Der Test wird in Deutschland derzeit Frauen ab der 12. Schwangerschaftswoche angeboten. Auf das Ergebnis muss die Schwangere zwei Wochen warten. Da das Verfahren wenig praxiserprobt ist, muss jeder auffällige Befund noch durch eine Fruchtwasseruntersuchung abgesichert werden. Vor dem Bluttest muss eine ausführliche Beratung erfolgen. Die Kosten werden nicht von Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. TRISOMIE 21 Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, ist die häufigste Chromosomenanomalie und kann sehr unterschiedliche Ausprägungen haben. Kinder mit Down-Syndrom sind mehr oder weniger geistig behindert und entwickeln sich langsamer. Individuell gefördert sind sie aber oft sehr lernfähig. Einige sind organisch gesund, andere haben Herzfehler oder Fehlbildungen im Magen-Darm-Bereich. Kinder mit Down-Syndrom sind meist sehr freundlich und sensibel und nehmen intensiv die Stimmungen in ihrer Umgebung wahr. Viele können als Erwachsene mit etwas Unterstützung ein selbstständiges Leben führen. ÄLTER ALS 35 JAHRE EIN RISIKO? Das sogenannte Altersrisiko, ein Kind mit Trisomie 21 oder anderen Chromosomenabweichungen zu bekommen, wird oft höher eingeschätzt, als es tatsächlich ist. Laut Statistik bekommt eine von Frauen im Alter von 30 Jahren ein Kind mit Down- Syndrom. In der Altersgruppe von 35 sind es drei, und im Alter von 40 sind es neun von Frauen. 19

20 INVASIVE DIAGNOSTISCHE UNTERSUCHUNGEN Zur vorgeburtlichen Diagnostik gehören auch invasive Methoden. Invasiv deshalb, weil sie in den Körper der Schwangeren eindringen. Unter Ultraschallkontrolle werden mit einer Hohlnadel Gebärmutter und Fruchtblase durchstochen, um aus dem Fruchtwasser oder der sich entwickelnden Plazenta genetisches Material des Ungeborenen zu gewinnen. Diese Methoden sind einerseits mit dem Risiko einer Fehlgeburt behaftet, auf der anderen Seite sind die Befunde aussagekräftiger als bei nicht invasiven Untersuchungen. Wenn Sie älter als 35 Jahre sind oder ein erhöhtes Risiko haben, übernimmt die BARMER GEK die Kosten für die Fruchtwasseruntersuchung oder die Chorionzottenbiopsie. FRUCHTWASSERUNTERSUCHUNG Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) wird zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es werden 15 bis 20 ml Fruchtwasser entnommen. Die darin enthaltenen Zellen werden auf Chromosomenabweichungen untersucht. Das Ergebnis der Zellkultur liegt nach etwa 14 Tagen vor. Diese Methode hat ein Fehlgeburtsrisiko von 0,5 bis ein Prozent. Sie können einen Schnelltest durchführen lassen, der zu einem früheren Ergebnis führt, um die Wartezeit zu verkürzen. Dabei werden die Chromosomen 13, 18 und 21 und die Geschlechtschromosomen untersucht. Die Ergebnisse müssen jedoch in jedem Fall durch eine Langzeitkultur überprüft werden. Die Kosten für den Schnelltest können nicht durch die BARMER GEK übernommen werden. CHORIONZOTTENBIOPSIE Die Chorionzottenbiopsie kann bereits in der elften bis 13. Woche durchgeführt werden. Da eine Gewebeprobe aus den Chorionzotten, aus denen sich später die Plazenta (Mutterkuchen) entwickelt, entnommen wird, erhalten Sie das Ergebnis schon nach drei bis vier Tagen. Außerdem wird eine Zellkultur für weitere Untersuchungen angelegt, deren Ergebnis nach 14 Tagen vorliegt. Diese Methode hat ein Fehlgeburtsrisiko von 0,5 bis zwei Prozent. Es können leichte Bauchschmerzen und bei der Chorionzottenbiopsie eine geringe vaginale Blutung auftreten. Falls Fruchtwasser abgehen sollte oder die Blutung stärker wird, sollten Sie sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. NACH EINER INVASIVEN DIAGNOSTIK SOLLTEN SIE SICH IN DEN NÄCHSTEN TAGE SCHONEN! Wenn Sie eine Hausgeburt planen oder mit einer Beleghebamme im Krankenhaus oder im Geburtshaus entbinden möchten, ist es ratsam, schon jetzt Kontakt mit einer Vertragshebamme aufzunehmen (siehe auch Seite 40/41). BERATUNG ZUR PRÄNATALDIAGNOSTIK Viele Schwangerenberatungsstellen bieten dazu Gespräche an. Kontaktadressen finden Sie unter Π Adressen von humangenetischen Beratungsstellen erhalten Sie unter Π oder BROSCHÜRE»Pränataldiagnostik Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen«Sie erhalten diese Broschüre unter Π bis 16. Schwangerschaftswoche

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