Merkblatt. für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 4 Südöstliche Randalpen und Hügelland

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1 Merkblatt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 4 Südöstliche Randalpen und Hügelland Verfasst vom Regionenkomitee der REGION 4 gültig für die Zertifizierungsperiode PEFC/

2 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Helsinki Kriterien Grundlegendes Prinzip der PEFC Holzzertifizierung in Österreich ist es, den hohen Standard der Waldbewirtschaftung in Österreich aufrecht zu erhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungspotentiale in der Region umzusetzen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnehmer in der Region 4 Südöstliche Randalpen und Hügelland orientiert sich an den 1993, in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien: 1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Waldressourcen und ihres Beitrages zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen. 2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen. 3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte). 4. Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. 5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion in der Waldbewirtschaftung (insbesondere Boden und Wasser). 6. Erhaltung anderer sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen. Daraus abgeleitet wurde die Waldbewirtschaftung in der Region 4 untersucht. Im Herbst 2001 erhielt die Region das Erstzertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Dieses Zertifikat wurde im Winter 2011 für die nächsten fünf Jahre erneut verliehen. Bei der PEFC-Zertifizierung wird Österreich in neun Waldregionen unterteilt, die Region Südöstliche Randalpen und Hügelland bildet die Zertifizierungsregion 4. In den 3 Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Steiermark betrifft dies die politischen Bezirke: Wiener Neustadt, Neunkirchen, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing, Jennersdorf, Hartberg, Weiz, Fürstenfeld, Feldbach, Radkersburg, Graz Umgebung, Graz Stadt, Leibnitz, Voitsberg, Deutschlandsberg. 4 Die wichtigsten Daten der PEFC Region 4: Waldfläche Gesamtwald ha Waldausstattung 52% Holzvorrat Vfm Holzvorrat pro Hektar 343 Vfm Holzzuwachs Vfm/Jahr Holzzuwachs pro Hektar 9,2 Vfm/Jahr Holznutzung Vfm/Jahr Holznutzung pro Hektar 8,6 Vfm/Jahr 1,7% Waldflächen nach Eigentumsarten Quelle: ÖWI 2007/ ,9% Kleinwald Betriebe ÖBF AG 73,5% Hektar (1.000) ,4 122,4 104,4 Ertragswaldfläche nach Altersklassen Quelle: ÖWI 2007/ ,2 67,9 42,1 27,2 17,1 6,6 26,3 14,0 2, Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 140 Jahre Blößen Lücken Sträucher Strauchflächen Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 4

3 Waldbewirtschaftungsgrundsätze für die Region 4 Um den Standard der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der Region aufrecht zu erhalten und die im Rahmen der Zertifizierung festgelegten Ziele in der Region umzusetzen, bedarf es folgender Maßnahmen: 1. Waldressourcen Die Waldbewirtschaftung erfolgt aus einer langen Tradition heraus in einer umfassenden nachhaltigen Art und Weise, die die Waldressourcen erhält und die vom Wald ausgehenden vielfältigen Wirkungen sicher stellt, sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert. Dies wird sichergestellt durch: Alle Nutzungsformen sind hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen wie ökologischen Auswirkungen zu optimieren und sinnvolle Maßnahmen sind zu forcieren. Die Kleinwaldbesitzer sind über die Nachfragesituation an den Holzmärkten zu informieren. Insgesamt soll der Holzvorrat um 1Vfm/ha mehr genutzt werden und hierdurch die Stabilität und Vitalität der Wälder verbessern. Starkholz ist abzubauen, wobei Altholzinseln, als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, nach Möglichkeit zu erhalten sind. Langfristig ist der Nachhaltshiebsatz anzustreben. Dem zunehmenden Bedarf an Biomasse ist verstärkt Rechnung zu tragen, wobei der Biomasseentzug nicht zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Standortes beitragen darf. Die CO 2 -Speicherfunktion der Wälder soll durch die Interessensvertretungen und Waldbesitzer verstärkt in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. 2. Gesundheit und Vitalität des Waldes Gesundheit und Vitalität des Ökosystems Wald sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Rahmen dessen wird daher besondere Rücksicht auf das Ökosystem Wald genommen. Durch die folgenden Maßnahmen: Die von Menschen beeinflussbaren Waldschäden im Sinne der Waldbewirtschaftungsstandards sind zu reduzieren, bzw. auf gleichem Niveau zu halten. Die Anzahl geschälter Stämme muss im Wirtschaftswald in den nächsten 5 Jahren um 1 Stück pro ha reduziert werden. Verbissbelastete Flächen müssen um 1% Flächenanteile abnehmen. Um Verbiss- und Schälschäden zu verringern, soll vermehrt über Gegenmaßnahmen, Ursachen und die Schadensfolgen informiert werden. In der Schädlingsbekämpfung hat Prophylaxe durch z.b. Waldhygiene Vorrang vor dem Einsatz chemischer Mittel. 3. Produktionsfunktion der Wälder Die Urproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz für die nachgelagerte, holzverarbeitende Industrie. Durch angemessene Einkünfte aus dem Wald sind die Waldbesitzer in der Lage eine umfassende und nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten. Dies umfasst: Bei der Holzeinschlagsplanung sollten alle waldbaulichen Notwendigkeiten beachtet werden, um Pflegerückstände oder Übernutzungen zu vermeiden. Durch waldbauliche Prävention und intensivere Waldhygiene soll die Zahl der Sturm- und Insektenschäden reduziert werden. Die Waldbesitzer sollen über das wirtschaftliche Potenzial ihrer Wälder informiert werden. Durch eine gemeinschaftliche Vermarktung, z.b. die Wertholzsubmission oder die Biomassehöfe, wird die Wertschöpfung erhöht.

4 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt im Hinblick auf die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt im Konsens mit nationalen und internationalen Verpflichtungen. Dies wird sichergestellt durch: Der Nadelholzanteil in den Tieflagen und der Anteil der einschichtigen Bestände sind jeweils um mindestens 1%, zu Gunsten einer erhöhten Baumartenmischung, durch gezielte Nutzungen zu reduzieren. Ausgerichtet an der natürlichen Waldgesellschaft, ist der Hemerobiegrad (ein Maß für die Naturnähe) langfristig zu steigern. Die Bemühungen der Waldbesitzer um die Einbringung von strukturfördernden Elementen in den Wald (z.b. Altholzzellen, Totholz, Mischbaumarten, Naturverjüngung, etc.) sind fortzusetzen. Naturwaldreservate sollten in bestmöglichem Zustand bewahrt werden. Die Anzahl der Flächen, welche durch Vertragsnaturschutz gepflegt werden, soll gesteigert werden. Langfristig ist der Vertragsnaturschutz für alle schützenswerten Flächen anzustreben. 5. Schutzfunktionen der Wälder Durch die Bewirtschaftung der Wälder wird die Einhaltung und angemessene Verbesserung des Schutzes vor Erosionen, vor Elementargefahren, der Wohlfahrtswirkung und des Wasserschutzes ermöglicht. Dies geschieht durch: Die Bewirtschaftung der Schutzwälder soll intensiviert werden. Im Rahmen dessen wird der Flächenanteil der stabilen Bestandesphasen um 0,5% erhöht. Labile Bestandesphasen werden somit schneller überwunden. 6. Sozioökonomische Funktionen und Bedingungen Die Walbesitzer nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere gegenüber den im Wald beschäftigten Menschen in weitem Umfang wahr. Sie haben eine hohe Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie nehmen die Verantwortung wahr durch: Um die Zahl der Arbeitsunfälle in der Waldarbeit zu mindern, ist das öffentliche Bewusstsein für Arbeitsschutz über Beratung, Schulungen und mediale Information zu schärfen. Die von der Politik zur Verfügung gestellten Fördermittel sind künftig auszuschöpfen, bzw. zusätzliche Mittel einzufordern. Die Öffentlichkeit soll über die Ausbildungsmöglichkeiten und das forstliche Arbeitsfeld informiert werden, um dem Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften gerecht zu werden. Das Image der Waldbauern und die Bedeutung des Arbeitsplatzes Wald ist in der Gesellschaft zu heben. Gezielte Informationen über das Einkommen im Wald sind auszuarbeiten. Zum Erhalt der Erholungsfunktion der Wälder sollen kulturelle Güter und Naturgüter bewahrt werden. Die vorstehenden Grundsätze definieren, abgeleitet vom Nachhaltigkeitsbericht 2011, Anforderungen an die mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen in der Region 4 Südöstliche Randalpen und Hügelland auf Basis der PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich. Die Umsetzung wird unter anderem durch gezielte Beratungstätigkeit von mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen unterstützt.

5 Wichtige Beiträge der Betriebe in der Region 4 um den aktuellen Standard der Waldbewirtschaftung kontinuierlich zu verbessern: Die jährliche Nutzung unter Orientierung am Zuwachs ist zu steigern. Durchforstungsrückstände im Stangenholz und Vorratüberhänge im Altholz sind abzubauen. In Jungbeständen sind Stammzahlreduktionen zur Qualitätssicherung und Mischwuchsregulierungen durchzuführen. Holzerntemethoden die Stammschäden verursachen, möglichst vermeiden. Bodenschonender Einsatz von Forsttechnik durch Anlage von Rückegassen und Nutzung von Niederdruckreifen. Einhaltung der Sicherheitsstandards bei der Waldarbeit zur Reduktion der Arbeitsunfälle, bei gleichzeitiger Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung. Rücksichtsnahme auf die Lebensräume der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere wenn es sich um schützenswerte und geschützte Tiere und Pflanzen handelt. Erhaltung der vorhandenen Artenvielfalt in den Waldhabitaten. Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den forstlichen Ausbildungsstätten und Nutzung der Beratungsangebote durch Forstleute und Experten. Beachtung der mittel- und langfristigen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen bei jeder Bewirtschaftungsmaßnahme. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sichern sie als Waldbewirtschafter eines Familienforstbetriebes auch für nachfolgende Generationen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region 4. Für das Regionenkomitee: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Landwirtschaftskammer Steiermark 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 Tel: +43 (316) , Fax: +43 (316) Mail: peter.stachel@lk-stmk.at Web: Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 4

6 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Waldbesitzers Appendix 7 Diese Erklärung bietet Ihnen als Waldbesitzer die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme des Waldbesitzers am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name: Geburtsdatum: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Waldfläche in Hektar: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Austria Zertifizierungssystem teilnehme. Das bedeutet: 1. Ich stimme zu, Änderungen oben angeführter Daten unverzüglich dem autorisierten PEFC Vertreter mitzuteilen. 2. Ich werde die Waldbewirtschaftung nachhaltig im Sinne des PEFC Zertifizierungssystems lt. PEFC Systembeschreibung i.d.g.f. durchführen. Ich bekenne mich insbesondere zu den im regionenspezifischen Merkblatt definierten Zielen und werde diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. 3. Personen der Zertifizierungsstelle und dem autorisierten PEFC Vertreter gewähre ich das Betreten meines Waldes und das Befahren der Forststraßen zu Zwecken der Vor Ort Überprüfung der PEFC Zertifizierungskriterien. 4. Ich stimme zu, interne Audits und allenfalls notwendige Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren. 5. Es ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegenden Abweichungen vom PEFC Zertifizierungssystem nach vorhergehender Abmahnung nicht mehr berechtigt bin, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen. Die Mitteilung darüber wird mir schriftlich bekannt gegeben. Über den Verlust dieser Berechtigung kann PEFC auf Anfrage informieren. 6. Wird bei einer außerordentlichen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, dass Abweichungen die nachhaltige Waldbewirtschaftung schwerwiegend gefährden, übernehme ich die Aufwendungen für die außerordentliche Überprüfung. 7. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche durch mich jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen, sende ich die ausgestellte Teilnahmebescheinigung an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 8. Meine Teilnahme am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem meinem Interesse, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Ich bin daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, mich in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name, Adresse und Geburtsdatum, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Waldbesitzer: Datum: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Der PEFC Vertreter der Region 4 in Vertretung der LK Steiermark PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

7 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Forstlichen Zusammenschlusses Appendix 7.1 Diese Erklärung bietet dem Forstlichen Zusammenschluss die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme eines Forstlichen Zusammenschlusses am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name des forstlichen Zusammenschlusses: Ansprechperson: Waldfläche aller Mitglieder in Hektar: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich als Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses, dass dieser nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Zertifizierungssystem teilnimmt. Das bedeutet: 1. Ich bin von den Mitgliedern ermächtigt, in Vertretung dieser die Teilnahme am PEFC Zertifizierungssystem zu beantragen. 2. Die von jedem aktiv an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglied vorliegende Erklärung über die Teilnahme am Zertifizierungssystem von PEFC Austria wird im Büro des Forstlichen Zusammenschlusses verwaltet. 3. Relevante Änderungen leitet der Forstliche Zusammenschluss unverzüglich an den autorisierten PEFC Vertreter weiter. 4. Der Forstliche Zusammenschluss stimmt zu, auf Anfrage den Mitgliedern des Forstlichen Zusammenschlusses eine Teilnahmebestätigung auszustellen. 5. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, das Holz des Forstlichen Zusammenschlusses als zertifiziert zu bezeichnen, sendet der Forstliche Zusammenschluss die ihm ausgestellte Teilnahmebescheinigung und die von ihm an die Mitglieder des Forstlichen Zusammenschlusses ausgestellten Teilnahmebestätigungen an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 6. Die Teilnahme des Forstlichen Zusammenschlusses am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem dem Interesse des Forstlichen Zusammenschlusses, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Der Forstliche Zusammenschluss ist daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, den Forstlichen Zusammenschluss in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name und Adresse, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Der PEFC Vertreter der Region 4 in Vertretung der LK Steiermark PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

8 Region 4 PEFC/ PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 Tel: +43 / 1 / Fax: +43 / 1 / info@pefc.at Web: PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. PEFC/ Druck: Druckerei Janetschek GmbH Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 4

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