Die Sozialcharta der EU
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- Teresa Beutel
- vor 6 Jahren
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1 Die Sozialcharta der EU Diese fast ausschließlich an Wirtschaft und Arbeitsmarkt orientierten Programmpunkte schlagen sich auch in der 1989 verabschiedeten Sozialcharta der EU nieder (welcher England sich übrigens nicht angeschlossen hat, da die darin niedergelegten Grundsätze nicht mit dem damals die Regierung prägenden Thatcherismus vereinbar waren). Obwohl die EU auch in der Sozialcharta ihren ursprünglichen Charakter als Wirtschaftsbündnis, in dem im Prinzip Menschen nur als arbeitende in Blick gekommen sind, zeigt, sind immerhin in den letzten drei Punkten Kinder und Jugendliche, sowie ältere und behinderte Menschen als Zielgruppen aufgenommen worden. Die Programme, um für diese Zielgruppen Verbesserungen auf europäischer Ebene vorzunehmen, fanden aber bisher nicht die erforderlichen Mehrheiten. Leben und Arbeiten in Europa Da etwa 20 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter in der EU arbeitslos sind, ist natürlich auch dieser Umstand aufgrund der wirtschaftlichen Grundorientierung der Gemeinschaft Anlass zur Sorge und zum Handeln. In dem Weißbuch zur europäischen Sozialpolitik von 1994 gibt es deshalb einen Aktionsplan, der der besonderen Aufmerksamkeit der Mitgliedsstaaten anempfohlen wird.
2 Dieser umfasst: - Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme, - Verbesserung der Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte, - Neue Formen der Arbeitsorganisation in den Unternehmen, - Senkung der Lohnnebenkosten, - Bessere Verwendung der öffentlichen Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, - Sondermaßnahmen für Jugendlichen ohne berufliche Qualifikation, - Schaffung von Arbeitsplätzen, z.b. im Umweltschutz. Die Kritik an den sozialpolitischen Impulsen der EU bezieht sich aber nicht nur auf die systematische Vernachlässigung der klassischen Klientel der sozialen Arbeit. Auch die Frage, wie die Organisationen der Wohlfahrtspflege sich mit der Internationalisierung arrangieren sollen, gibt Anlass zur Sorge. Von deutsche Seite wird z.b. die Frage aufgeworfen, wie die deutschen Spitzenverbände ihre durch das Subsidiaritätsprinzip garantierten Privilegien erhalten und gleichzeitig ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten können. Da die damit verbundenen Probleme absehbar sind, bleibt abzuwarten, welchen Veränderungen das deutsche Wohlfahrtssystem im Zuge der Europäisierung zukünftig unterworfen sein wird. Die deutschen Wohnfahrtsverbände wünschen: 1) Die Beibehaltung ihres bisherigen, rechtlich legitimierten Status als Freie Träger.
3 2) Sie lehnen aber die Zuerkennung dieses Sonderstatus für konkurrierende Anbieter aus anderen Ländern ab. 3) Sie fordern das Recht, ihre Dienstleistungsangebote auf den gesamten europäischen Binnenmarkt auszudehnen. 4) Sie wünschen für diesen Schritt die Wahrung ihres Sonderstatus. Da die Sozialpolitik in Europa insgesamt nur eine marginale Rolle spielt, hat es allgemein Verwunderung ausgelöst, dass bereits im Gründungsvertrag von 1957 ein Artikel 119 aufgenommen wurde, de den Grundsatz der Lohngleichheit festlegte. Durchgesetzt wurde diese Forderung von Frankreich, welches befürchtete, seine eigene entsprechende Regelung würde zu Wettbewerbsnachteilen führen, wenn es weiterhin das einzige Land in der EG sei, welches Lohngleichheit praktiziert. Wirksam wurde das EG-Gesetz aber erste durch einen Musterprozess streikender belgischer Arbeiterinnen. Nach dem Gerichtsentscheid folgten Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre eine Reihe von Richtlinien zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und zur sozialen Sicherheit von Arbeitnehmerinnen. Die insgesamt 5 Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen sind in der EU noch immer einzigartig. Kaum ein anderer Bereich der Sozialpolitik wurde europaweit auf so verhältnismäßig fortschrittlicher Ebene geregelt, auch wenn die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht nur mangelhaft erfolgt ist (vor allem Deutschland musste mehrmals ermahnt werden).
4 Ermutigt durch diese Vorgänge haben die Europäerinnen hochgespannte Erwartungen an die Gemeinschaft gerichtet. Sie erhofften sich von Brüssel Rückendeckung für ihre Forderungen gegen die jeweils länderspezifischen Benachteiligungen, nachdem von Seiten der Europäischen Gemeinschaft nicht nur Richtlinien für die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Arbeitswelt, sondern auch spezifische Förderprogramme für Frauen und Mädchen im Bereich von Studium und Ausbildung erlassen worden sind. Wenn die Erwartungen in der Zwischenzeit eher gedämpft sind, so liegt vor allem daran, dass die neueren frauenpolitischen Konzepte in Brüssel dem Prinzip des Mainstreaming folgen sollen, was bedeutet: Frauenförderung ist keine Spezialgebiet und Frauenpolitik keine gesondertes Ressort mehr, sondern eine Querschnittsaufgabe, welche in allen Maßnahmen und Programmen zur Geltung kommen soll. De Sozialpolitik ist in den Augen von vielen Kritikerinnen und Kritikern eher ein Opfer als eine potentielle Gewinnerin der Europäisierung. Da so die warnenden Stimmen die Einigungen in Europa meistens auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgen, sich also nicht an den jeweils fortschrittlichsten Modellen, sondern eher an den Schlusslichtern orientieren, werden zumindest die Mitgliedsländer mit einem relativ hohen Sozialstaatsniveau mit Nachteilen zu rechnen haben. Bisher haben die politischen Kräfte in Brüssel der Sozialpolitik gegenüber weitgehend Abstinenz gewahrt. D.h., sie haben sich relativ
5 wenig eingemischt und die Autonomie der in diesem Bereich (sowohl in der Struktur als auch im Anspruch) sehr unterschiedlichen Mitgliedsstaaten respektiert. Vielleicht ist das gut so. Wenn Europa aber ernsthaft zusammen wachsen will, wird es sich früher oder später auch der Aufgabe einer Angleichung im sozialen Sektor stellen müssen. Dann werden die Kräfte in Deutschland, die schon immer gegen die soziale Hängematte, gegen die Belohnung Anpassungsunwilliger und die Unterminierung des Leistungsprinzips gewettert haben, Schützenhilfe von aus den Ländern bekommen, deren Sozialabbau schon weiter fortgeschritten ist, oder welche sich einen Sozialstaat noch nie leisten konnten. Literatur: Rudolph Bauer (Hg.): Sozialpolitik in deutscher und europäischer Sicht Rolle und Zukunft der Freien Wohlfahrtspflege, Weinheim 1992)
Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung, KOM (2011) 315 endgültig
Frau/Herrn MdEP Europäisches Parlament Rue Wiertz 1047 BRÜSSEL BELGIEN E-Mail:.. Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Hu/Di Tel.: +49 30 240087-17 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: europa@bstbk.de 3. Februar 2012
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