Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III
|
|
- Marta Adler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eigentümer und Vermieter... 3 Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Immobilieneigentümer... 4 Lückenschluss der Mietpreisregulierung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 A. Zeitlicher Anwendungsbereich... 9 B. Örtlicher Anwendungsbereich C. Sachlicher Anwendungsbereich I. Andere (= keine Wohnraum-) Mietverhältnisse, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen II. Wohnraummietverhältnisse, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen Preisgebundener Wohnraum Stichtagswohnungen ( ) beim Neubau, 556 f BGB Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmalig vermietet werden, 556 f S. 2 BGB a) Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen b) Modernisierung c) Umfassende Modernisierung d) Erste Vermietung e) Spätere erneute Vermietung einer umfassend modernisierten Wohnung f) Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung III
2 g) Erste Vermietung ohne Zeitbegrenzung h) Vorübergehende Selbstnutzung durch Eigentümer i) Kostenermittlung der umfassenden Modernisierung j) Umfassende Modernisierung (ohne) Zeitbegrenzung Wohnraummietverhältnisse gemäß 549 Abs. 2 BGB III. Wohnraummietverhältnisse, die der Mietpreisbremse unterliegen Durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet Abschluss bzw. Beginn eines Wohnraummietvertrages IV. Rechtsfolgen der Mietpreisbremse Begrenzung der Miete auf eine vom Gesetzgeber festgesetzte zulässige Höhe, 556 d Abs. 1 BGB a) Ermittlung der zulässigen Miete aa) Zulässige Miete bb) Ortsübliche Vergleichsmiete (1) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des einschlägigen Mietspiegels (2) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand weiterer wohnwertbildender Merkmale (3) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und zulässigen Miete (a) Vorüberlegung: Mietstruktur (b) Vorüberlegung: Anwendung des Mietspiegels (c) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Feststellung der zulässigen Nettomiete anhand eines Nettokaltmietspiegels (aa) Anwendung des Mietspiegels Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (bb) Alternative Anwendung des Mietspiegels Annahme des Oberwerts des Mietspiegelfeldes (cc) Keine Zwingende Vorgabe einer Berechnungsmethode durch den Gesetzgeber IV
3 (d) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Feststellung der zulässigen Nettomiete anhand eines Brutto(kalt-)mietspiegels (e) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Feststellung der zulässigen Bruttomiete anhand eines Bruttokaltmietspiegels (f) Ermittlung der ortsüblichen Bruttovergleichsmiete zur Feststellung der zulässigen Miete anhand eines Nettomietspiegels (g) Vereinbarung einer Teilinklusivmiete (h) Weitere wohnwerterhöhende Merkmale/ Umstände im Mietverhältnis (i) Zuschläge zur ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete (aa) Schönheitsreparaturen (bb) Kleinreparaturen (cc) Zuschlag für eine Erlaubnis einer teilgewerblichen Nutzung (dd) Untermietzuschlag (ee) Möblierungszuschlag (j) Andere Entgelte b) Einschränkungen (Ausnahmen von) der Kappungsgrenze des 556 d BGB aa) Höhere Vormiete, 556 e Abs. 1 BGB (1) Miethöhe (2) Vorherige Miete (3) Geschuldete (vereinbarte) Miete (a) Kein Einfluss von Leistungsstörungen bei der Ermittlung der Vormiete (aa) Mangel (bb) Zurückbehaltungsrecht(e) (cc) Aufwendungsersatzansprüche wegen Mangelbeseitigung oder Duldung von Modernisierungsund Erhaltungsmaßnahmen (b) Zeitliche Einschränkung der zu berücksichtigenden Vormiete V
4 VI (3) Änderung der Mietstruktur (4) Änderung des Leistungsumfangs bb) Modernisierungsmiete/Modernisierungsmaßnahmen (der letzten drei Jahre), 556 e Abs. 2 BGB Vorüberlegungen zur Unwirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen Gesamtunwirksamkeit von mietvertraglichen Vereinbarungen Teilunwirksamkeit der Miet(höhe)vereinbarung Teilunwirksamkeit der Vereinbarung über Vorauszahlungen für Betriebskosten Teilunwirksamkeit der Vereinbarung über Betriebskostenpauschalen? Teilunwirksamkeit der Vereinbarung über die Mietkaution Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter a) Umfang der Auskunftspflicht b) Inhalt der Auskunft des Vermieters an den Mieter aa) Auskunft über Umstände betreffend die ortsübliche Miete bb) Auskunft über Umstände betreffend die Vormiete cc) Auskunft über Umstände betreffend die Bildung der Miethöhe mit Modernisierung dd) Auskunft über andere Umstände betreffend die Bildung der Miethöhe (ohne Modernisierung) c) Grenze der Auskunftspflicht des Vermieters d) Formerfordernis für das Auskunftsverlangen des Mieters e) Formerfordernis für die Auskunftserteilung des Vermieters f) Zurückbehaltungsrecht und Auskunftsverlangen Rückforderung zu viel gezahlter Miete, 556 g Abs.1, 2 BGB... 82
5 10. Rüge des Mieters betreffend die Miethöhe, 556 g Abs. 2 S. 1, S. 2 BGB a) Formerfordernis für die Miethöhe-Rüge des Mieters, 556 g Abs. 4 BGB b) Beachte bei Rügen des Mieters c) Rügeerwartungen Mietpreisbremse und Staffelmiete Mietpreisbremse und Indexmiete Schadensersatz wegen Verstoß gegen die Mietpreisbremse a) Verstoß gegen die zulässige Miete, 556 d Abs. 1 BGB b) Verstoß gegen Auskunftserteilungsbegehren des Mieters, 556 g Abs. 3 BGB Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter, 543 Abs. 1 S. 2 BGB Anfechtung des Mietvertrages durch den Mieter, 123 BGB Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Zahlungsverzug, 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB V. Mietpreisbremse und Vermieterwechsel VI. Mietpreisbremse und Untermiete VII. Außerkrafttreten einer Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse Teil: Handlungsempfehlungen für den Vermieter A. Rüge des Mieters gemäß 556 g Abs. 2 BGB B. Auskunftsbegehren des Mieters gemäß 556 g Abs. 3 BGB C. Rückforderung zu viel gezahlter Miete gemäß 556 g Abs. 1 S. 3, 812 ff. BGB D. Feststellungsklage des Vermieters gegen den Mieter E. Verjährung F. Nachfolgende Mietänderungen G. Achtung bei (teilweiser) Einstellung von Mietzahlungen VII
6 4. Teil: Andere Kappungsgrenzen zur Bremsung der Mietentwicklung A. Die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem, 558 ff. BGB I. Jahres-Sperrfrist II. 15-Monats-Sperrfrist III. Kappungsgrenze B. Beschränkungen bei der Modernisierungsmieterhöhung C. Kappungsgrenzen bei Betriebskosten Teil: Mietbegriffe (alphabetisch geordnet) Checkliste zur Mietpreisbremse Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG) Literaturverzeichnis VIII
Teil 1: Miete 13. 1 Allgemeines 15
Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil 1: Miete 13 1 Allgemeines 15 2 Mietstruktur 17 2.1 Wie Sie die Mietstruktur gestalten können 17 2.2 Änderung der Mietstruktur 20 2.2.1 Wie funktioniert die gesetzliche
MehrMietrechtsnovellierungsgesetz
- Mietpreisbremse und Bestellerprinzip - Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwalt Bau-und Architektenrecht - Dozent IHK-Akademie in Ostbayern GmbH Inhalt 1. Ziele der
MehrINFO-VERANSTALTUNG 28. MAI 2015 MIETPREISBREMSE & BESTELLERPRINZIP. Mietpreisbremse richtig anwenden Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner Seite 2
Seite 1 von 11 INFO-VERANSTALTUNG 28. MAI 2015 MIETPREISBREMSE & BESTELLERPRINZIP Präsentationsfolien der Referate Seite 2 Rechtsfolge der Mietpreisbremse, Auskunftsanspruch und Rügerecht des Mieters,
MehrInhaltsverzeichnis. Lernziel 13
Inhaltsverzeichnis Lernziel 13 A. Abgrenzung: Gewerberaummiet-, Wohnraummiet- und Pachtvertrag 15 I. Gewerberaum- und Wohnraummietvertrag 15 1. Bedeutung der Abgrenzung 15 2. Abgrenzungskriterium: Vertragszweck
MehrVorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17
Vorwort 15 Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 23 Anwendungsbereich des AGG 23 Wann liegt ein Verstoß gegen das AGGvor? 25 Welche
Mehr1. Stand des Gesetzgebungsverfahrens. 17.03.2015 BFW / Höfling 3
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Immobilientag 2015 FORUM II Düsseldorf, 17.03.2015 BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Mietrecht zwischen den Reformen Auswirkungen für die Immobilienpraxis
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrBeck`sche Kompakt-Kommentare. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 13., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H.
Beck`sche Kompakt-Kommentare Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 13., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67305 4 Zu Leseprobe
MehrÜbersicht: Probleme des Mietrechts
Zivilrecht SchuldR BT / MietR Seite 1 von 6 I. Gesetzessystematik Übersicht: Probleme des Mietrechts 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse, MietR-AT 535 548 BGB 2. Mietverhältnisse über Wohnraum
MehrErgänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften. Herausgegeben von. Claus Müller. und. Dr. Richard Walther. Bearbeiter.
Miet- und Pachtrecht Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Herausgegeben von Claus Müller und Dr. Richard Walther Bearbeiter Rudolf Kellendorfer Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Dr.
MehrMietpreisbremse und Maklercourtage: Fragen und Antworten
Mietpreisbremse und Maklercourtage: Fragen und Antworten 1. Warum eine Neuregelung? Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu wollen wir einen Beitrag leisten. In den vergangenen Jahren
MehrAls Verwendungen i. S. des 547 BGB (a.f.) wurden Leistungen bezeichnet, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich waren.
Das im Folgenden genannte "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts" vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) trat am 01. September 2001 in Kraft. 1. Bürgerliches Gesetzbuch 1.1. Aufwendungsersatz
MehrImmobilienverband IVD. Die Mietpreisbremse. Funktion Beispiele Empfehlungen. Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause
Immobilienverband IVD Die Mietpreisbremse Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause 2 Die Mietpreisbremse Inhalt 3 Nach vorne blicken Vorwort 4 Die Mietpreisbremse im Detail Funktion, und Praxistipps 5 Anwendungsbereich
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 4., völlig neubearbeitete Auflage 2014 Es haben bearbeitet: Blank.........................
MehrMietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch. Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch
Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 - Auszug. In Kraft getreten am 01. September 2001 Mietrecht - Bürgerliches
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im
MehrVorwort 13. Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 AGG: Was muss der
MehrMietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung
Gramlich Mietrecht Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von BERNHARD GRAMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrDas gesamte Mietrecht einschließlich Leasing. Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
Berliner Kommentare Mietrecht Das gesamte Mietrecht einschließlich Leasing Kommentar Herausgegeben von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I und Joachim Schneider Vorsitzender Richter
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zur Mieterhöhung) Mai 2014 I N H A L T
MehrUniversitätsSchriften
UniversitätsSchriften Recht 816 Christian Osthus Die energetische Gebäudemodernisierung im Mietwohnungsbestand Duldungspflicht und Modernisierungsumlage nach dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Nomos Nomos
MehrTipps zum Mietvertrag für Mieter
Tipps zum Mietvertrag für Mieter Fallen vermeiden - Vorteile nutzen von Deutscher Mieterbund e.v. (DMB), Ulrich Ropertz, Deutschen Mieterbund 1. Auflage Tipps zum Mietvertrag für Mieter Deutscher Mieterbund
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard Gramlich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrNeue Gesetze 2015: Widerrufsrechte im Mietrecht, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip. RA Gerhard Frieser
: Widerrufsrechte im Mietrecht, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip RA Gerhard Frieser Verbraucherrechterichtlinie Anwendungsbereich im Mietrecht Die Vorschriften der 312 ff BGB sind anzuwenden auf Verbraucherverträge
MehrDie Rechtsstellung des insolventen Wohnraummieters
Nurcan Gürlevik Die Rechtsstellung des insolventen Wohnraummieters Nomos Inhaltsverzeichnis I. Kapitel: Einführung 17 II. Kapitel: Mieterinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland 24 1. Überschuldete
MehrDie missbräuchliche Kündigung. der Miete von Wohnräumen
Die missbräuchliche Kündigung der Miete von Wohnräumen DISSERTATION der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften zur Erlangung der Würde eines Doktors der Rechtswissenschaft
Mehr14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21
MehrMietspiegel 2004. -mittendrin-
Mietspiegel 2004...lebendig, offen -mittendrin- Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß dem 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches
MehrDer Einflussdes modernisierten Schuldrechts auf das reformierte Mietrecht
Alexandra Wüst Der Einflussdes modernisierten Schuldrechts auf das reformierte Mietrecht Nomos Inhaltsverzeichni s Abkürzungs Verzeichnis 15 Einleitung 19 Kapitel 1 Die Abgrenzung von allgemeinem Leistungsstörungsrecht
MehrVorlesung BGB II - Übungsteil
Vorlesung BGB II - Übungsteil Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Sommersemester 2012 7. Besprechungsfall Viel Lärm zur Nachtzeit A. Herausgabe der Wohnung An.: 546 I BGB Voraussetzung: Beendigung
MehrLeseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht
Leseprobe zu Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leitfaden für die Beratungspraxis 2014, ca. 272 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 47107 1 39,80 Seite
MehrMietsachen. Handbuch zur Wohnraummiete. von Axel Wetekamp. 4., neu bearbeitete Auflage
Mietsachen Handbuch zur Wohnraummiete von Axel Wetekamp 4., neu bearbeitete Auflage Mietsachen Wetekamp schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Miet-
MehrKNH Rechtsanwälte Newsletter Dezember 2014
KNH Rechtsanwälte Newsletter Dezember 2014 KNH Rechtsanwälte Mietrecht Neues Gesetz: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip, um was geht es genau? Am 13.11.2014 hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über
MehrNEWSLETTER BREIHOLDT VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg
NEWSLETTER BREIHOLDT VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 01/2015 In eigener Sache Wir freuen uns bekanntzugeben, dass unser Team seit dem 01.01.2015 durch einen neuen Partner verstärkt wird.
MehrWissenswertes zum Thema MIETEN. Bürgerbüro Dr. Clara West, MdA
Naugarder Str. 43 10409 Berlin Tel. 030 / 767 300 36 Mail: svenja.kraus@clara-west.de www.clara-west.de 1 LIEBE NACHBARINNEN UND NACHBARN, In vielen Bezirken Berlins, so auch in Pankow und im speziellen
MehrMietrecht. VHS Lünen, 16.11.2015 Georg Grotefels. Rechtsanwalt Fachanwalt für. Verkehrsrecht Familienrecht Arbeitsrecht
Mietrecht VHS Lünen, 16.11.2015 Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen Mietverträgen Schriftform, 550,
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrInhalt Vorwort Der Mietvertrag Wie viel muss ich zahlen? Wohnen zur Miete
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Der Mietvertrag 8 Wann ist der Mietvertrag wirksam? 11 Wer ist eigentlich Mieter? 14 Gilt wirklich alles im Vertrag? 18 Wenn ein Vertrag befristet wird 19 Üblich: Leistung einer Kaution
MehrI.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht
.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch nhaltsübersicht 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten 419 (weggefallen) Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern 420 Teilbare Leistung 421 Gesamtschuldner
MehrStellungnahme Nr. 19/2014 Mai 2014
Stellungnahme Nr. 19/2014 Mai 2014 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, 560 Abs. 4, 569 Abs. 3 Nr. 3
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 1/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Juli 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrWegweiser Inhaltsverzeichnis. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick
Wegweiser Seite 1 Wegweiser Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Mietrechtsreform 2015 Neuerungen zu Ihren Gunsten umsetzen! 1/2 Die Mietpreisbremse
MehrMietspiegel von Aschaffenburg 2014 Informationen für Mieter und Vermieter
Mietspiegel von Aschaffenburg 2014 Informationen für Mieter und Vermieter Herausgegeben von Bauordnungsamt 1 2014 Inhaltsverzeichnis I. Mietspiegelerstellung 2014... 1 II. Informationen zum Mietspiegel
MehrDie rechtlichen Grundlagen der Übertragung virtueller Güter
Thomas Büchner Die rechtlichen Grundlagen der Übertragung virtueller Güter Nomos Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel. Einführung 17 1. Problemstellung 17 2. Untersuchungsgegenstand und Gang der Darstellung
MehrFallstricke im Mietvertrag. Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Fallstricke im Mietvertrag Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke A. Mietvertrag I. Arten 1. Wohnraummietvertrag 2. Mietvertrag über Grundstücke und sonstige Räumlichkeiten a. Geschäftsraummiete
MehrSteinke/Niewerth Ludwig Due Diligence bei Grundstücksgeschäften. von. Christian Steinke. Rechtsanwalt und Notar, Berlin. Dr. Johannes Niewerth, LL.M.
Steinke/Niewerth Ludwig Due Diligence bei Grundstücksgeschäften von Christian Steinke Rechtsanwalt und Notar, Berlin Dr. Johannes Niewerth, LL.M. Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin
MehrEntwurf: Mietvertrag für Wohnraum
Entwurf: Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Mietverhältnisse über Wohnraum Zwischen... als Vermieter und Herrn/Frau...... als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen. 1) 1. Mieträume (1) Vermietet
MehrDer Mietprozess. Harald Kinne Vors. Richter am LG Berlin a.d. Ernst Beierlein Rechtsanwalt in München. Michael Koch. Dr. Nikolaus Stackmann
Der Mietprozess von Ernst Beierlein Rechtsanwalt in München Michael Koch Rechtsanwalt in München Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Harald Kinne Vors. Richter am LG Berlin a.d. Dr. Nikolaus
MehrStolperfallen im Mietrecht
Stolperfallen im Mietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in Ostbayern Inhalt
MehrInhaltsverzeichnis. /. Teil. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - 543 26
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 19 /. Teil Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - 543 26 2 Überblick 26 3 Wesen 27 4 Historische Grundlagen und Entwicklung 29 5 Die Kündigungserklärung
MehrPetra Breitsameter/Christian Grolik. Immobilien richtig vermieten! interna. Ihr persönlicher Experte
Petra Breitsameter/Christian Grolik Immobilien richtig vermieten! interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Vorwort 7 2. Preisbildung für Miete und Betriebskostenvorauszahlung 10 2.1 Mietspiegel 12 2.2
MehrMietrecht und Rechtsirrtümer
Mietrecht und Rechtsirrtümer VHS Lünen, 18.03.2015 Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Falsche Wohnungsgröße Bei konkreter Bezifferung Minderung Bei ungefährer
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrEuropäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung
Gregor Thüsing (Hg.) Europäisches Vergabe- und Kartellrecht als Herausforderung für die deutsche Sozialversicherung V&R unipress Bonn University Press Inhalt Vorwort 11 A. Europäisches Vergaberecht und
MehrEinleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1. 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2
V Inhaltsverzeichnis Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2 1. Kapitel: Mediation und die Vertraulichkeit im Verfahren...
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
MehrBeck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015
Beck`sche Musterverträge Gewerberaummiete von Dr. Michael Schultz 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67144 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
MehrDiskriminierungsschutz im Arbeitsrecht: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Dr. Klaus Michael Alenfelder Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von Dr. Klaus Michael Alenfelder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn Deubner [fj) Recht
MehrInhaltsverzeichnis VII. http://d-nb.info/1068551100
Vorwort Einleitung 1 A. Der Gewerbemietvertrag 3 I. Form des Mietvertrages 4 II. Gesetzliche Anforderungen 5 III. Vorvertragliche Regelungen 6 IV. Inhalt des Mietvertrages 7 1. Vertragsparteien 7 2. Mietgegenstand
MehrMieterhöhung und aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht
Mieterhöhung und aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht 28.09.2015 IHK zu Leipzig Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht I. Mieterhöhung im Wohnraummietrecht
MehrVermieterleitfaden. Beck-Rechtsberater. Aktuelles Mietrecht Mustertexte Abrechnungsbeispiele Checklisten. Deutscher Taschenbuch Verlag
Beck-Rechtsberater Vermieterleitfaden Aktuelles Mietrecht Mustertexte Abrechnungsbeispiele Checklisten Von Dr. Günter Mersson, Richter am Oberlandesgericht a.d. 5. Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag
MehrAnwalts-Taschenbuch Mietrecht
Anwalts-Taschenbuch Mietrecht Bearbeitet von Lothar Weyhe 1. Auflage 1999. Taschenbuch. 510 S. Paperback ISBN 978 3 504 18039 3 Format (B x L): 13 x 20,2 cm Gewicht: 635 g Recht > Zivilrecht > Mietrecht,
MehrIn unserer Mieterfibel finden Sie Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen aus dem Mietrecht.
MIETERFIBEL in Fragen und Antworten In unserer Mieterfibel finden Sie Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen aus dem Mietrecht. Betriebskosten Was sind Betriebskosten? Betriebskosten sind
MehrHartz IV-Reform 2011
Hartz IV-Reform 2011 Regelsatzsystem, Bildungspaket, Leistungen für Unterkunft und Heizung Herausgegeben von Brigitte Steck, LL.M. Eur. Ministerialrätin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Michael
Mehr1 Kommunalstatistik. 2 Zweck und Gegenstand der Satzung
SATZUNG über die mehrjährigen Abständen unregelmäßig durchzuführende Datenermittlung zur Erstellung und Fortschreibung eines Mietspiegels in der Stadt Dreieich Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrPraxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales
Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes
MehrMietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
MehrA) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20
7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...
MehrMietrechtsreform 2013 Ein Überblick
Mietrechtsreform 2013 Ein Überblick Zum 01. Mai 2013 ist die vom Bundestag beschlossene Reform des Mietrechts in Kraft getreten. Im Fokus der zum Teil weitreichenden Änderungen standen dabei vor allem
MehrDue Diligence bei Grundstücksgeschäften. 2009, 207 S., Lexikonformat, broschiert, Ja, ich bestelle das o.g. Buch mit 14-tägigem Rückgaberecht
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Steinke/Niewerth/Ludwig Due Diligence bei Grundstücksgeschäften 2009, 207 S., Lexikonformat, broschiert, ISBN 978-3-504-45048-9 49.80 (inkl.
MehrDer Mieter zahlt nicht
Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung
MehrInhaltsverzeichnis III
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines................................. 9 a) Mietreform: schon 1930 angekündigt............... 9 b) Bundesgerichtshof oberste Instanz in Mietsachen...... 9 c) Fragen der
MehrDie Mietpreisbremse. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen
Die Mietpreisbremse Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen Die Mietpreisbremse Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen 2 Mietpreisbremse und Maklercourtage Was wird geregelt? 3 Mietpreisbremse
MehrMietspiegel. Stand: 1. Januar 2015. STADT AHAUS Rathausplatz 1 48683 Ahaus
Mietspiegel Stand: 1. Januar 2015 STADT AHAUS Rathausplatz 1 48683 Ahaus Telefon: (02561) 72-0 Fax: (02561) 72 100 E-Mail: info@ahaus.de www.ahaus.de M i e t s p i e g e l für nicht preisgebundenen Wohnraum
Mehr1 Einführung... 1. A Problemstellung... 1. B Gegenstand und Gang der Untersuchung... 4. 2 Allgemeiner Teil... 9
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 A Problemstellung... 1 B Gegenstand und Gang der Untersuchung... 4 2 Allgemeiner Teil... 9 A Grundlagen... 9 I. Funktionen von Haftung und Versicherung... 9 1. Funktionen
MehrDer kleine" Wettbewerbsprozeß
Der kleine" Wettbewerbsprozeß Der Anspruch auf Kostenerstattung bei außergerichtlicher Erledigung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsstreitigkeiten von Wolfgang Steinmetz Richter am Amtsgericht Hamburg
MehrBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 18.03.2014 15:08 Uhr Referentenentwurf Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und
MehrMieter und Pächter e.v. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund 0231/58 44 860 - Mieterschutzverein -
Mieter und Pächter e.v. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund 0231/58 44 860 - Mieterschutzverein - für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 1. September 2004 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung
MehrExamensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Wiss. Ang.. Richard Rummel 01. August 2008 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Sommersemester 2008 Examensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Lehrstuhl Nachfolge Leipold) Lösungsskizze
MehrRechtsanwalt Jürgen Hammel
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete
MehrDie zweite Tranche der Mietrechtsreform Grundlinien des BMJV. 1. Dezember 2015
Die zweite Tranche der Mietrechtsreform Grundlinien des BMJV 1. Dezember 2015 Themen der zweiten Tranche: 1. Ortsübliche Vergleichsmiete und Mietspiegel 2. Modernisierung und Mieterhöhungen 3. Die relevante
MehrVerwalterrechtsbrief April 2011
Verwalterrechtsbrief April 2011 Artikel zum WEG und Mietrecht Wie kann der Vermieter die Miete anpassen: 4. Gestiegene Betriebskosten Seite 1 Wann liegt eine Modernisierungsmaßnahme nach 22 Abs. 2 WEG
MehrDeutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz
Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Fallgestaltungen II. III. Prinzipien Rechte des Mieters in den
Mehr2. Verbundverfahren... 36 a) Entscheidung für den Fall der Scheidung... 36 b) Konzentration durch örtliche Zuständigkeit des Scheidungsgerichts...
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 13 Lernziel... 15 A. Systematik... 17 I. Gliederung des FamFG... 17 II. Einteilung der familienrechtlichen Streitigkeiten... 18 1. Aufzählung aller Familiensachen in
MehrMietspiegel Ulm Neu-Ulm 2015 Seite 3. spiegel 2015
Mietspiegel Ulm Neu-Ulm 2015 Seite 3 miet spiegel 2015 Seite 2 Mietspiegel Ulm Neu-Ulm 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir freuen uns, Ihnen den ersten qualifizierten Mietspiegel für die Städte Ulm
MehrI n ha l ts v er z ei ch ni s
Inhaltsverzeichnis A. Einführung...17 I. Alter...18 II. Gleichheit und Diskriminierung...19 III. Wahrnehmung von Ungleichbehandlung...21 IV. Ausgebliebene Prozessflut...23 V. Vorurteile gegenüber Älteren
MehrR e c h t s a n w ä l t i n. Andrea Lesser. Vortrag. zum Thema:
R e c h t s a n w ä l t i n Ferdinand-Rhode-Str. 5 04107 Leipzig www. der-rechtsladen.de Vortrag zum Thema: Kritische Auseinandersetzung zu dem Thema: Informationsbeschaffung und Datenschutz im Mietverhältnis
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Einführung... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren... 41... 13 I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens...
MehrDas Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger
Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis
MehrWas ist vor einem Mietvertragsabschluss zu beachten?
Deutscher Mieterbund Landesverband Hessen e.v. Adelheidstraße 70 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 411405-0 Fax: 0611 411405-29 www.mieterbund-hessen.de e-mail: info@mieterbund-hessen.de Was ist vor einem Mietvertragsabschluss
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Xin XVII Kapitel 1. Einleitung 1 A. Gesetzgebungsverfahren 1 I. Historie Hartz IV 1 1. Vorarbeiten 1 2. Gesetzentwürfe / Vermittlungsverfahren 2 II. Änderungsgesetze
Mehr535 BGB. Inhalt und Hauptpflichten
M i e t e P a c h t L a n d p a c h t Welcher Vermieter kennt dies nicht? Wohnung verwahrlost, Nachbarn beklagen sich, Mieter unerreichbar, Miete + Nebenkosten offen. Wohnung verlassen, Sachen zurückgelassen,
MehrSynopse Mietrechtsreform 2013
Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001
MehrHandbuch des Mietrechts
Hannemann/Wiek/Emmert Handbuch des Mietrechts Fachanwaltshandbuch zur effizienten Mandatsbearbeitung im Wohn- und Gewerberaummietrecht 5. völlig neu bearbeitete Auflage Herausgegeben von Thomas Hannemann,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 121/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat des
MehrDie Scheidungsgründe im Wandel der Zeit
Herbert Forsch Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips
Mehr7. Münchener Immobilienforum. Über den Zaun geschaut - Augen auf beim Immobilienmakeln: Widerrufsrecht Geldwäsche Bestellerprinzip
7. Münchener Immobilienforum Über den Zaun geschaut - Augen auf beim Immobilienmakeln: Widerrufsrecht Geldwäsche Bestellerprinzip Widerrufsrecht 2 EU Verbraucherrichtlinie: Seit 13.06.2014 gilt die EU
Mehr