Mineralöltransporte Beteiligte, deren Rollen und Verantwortlichkeiten. Schweizer Gefahrguttag, Verkehrshaus Luzern

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1 Mineralöltransporte Beteiligte, deren Rollen und Verantwortlichkeiten Schweizer Gefahrguttag, Verkehrshaus Luzern Armin Heitzer Leiter Treibstoffe und Umwelt Erdöl-Vereinigung Spitalgasse 5, 8001 Zürich; Tel: ; Inhalt - Einleitung - Erdölversorgung der Schweiz - Verteilung von Benzin, Diesel und Heizöl im Inland - Lieferungsprozess: Akteure und Beteiligte gemäss ADR - Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten gemäss ADR/SDR - Fahrzeugbefüllung im Tanklager: Überwachte Selbstbedienung - Kontrollmassnahmen - Merkblatt «Mineralöltransporte in Tankfahrzeugen» 1

2 Erdölprodukte Schweizer Absatz 2012 Übrige Produkte 6% Eigenverbr. Raffinerien 2% Benzin 26% Heizöle 30% 11,25 Mio. t Flugpetrol 14% Dieselöl 22% Erdöl- und Produktimporte Diversifizierte Verkehrsträger (vereinfachte Darstellung) Oléoduc du Jura (Rohöl) 18,8% 25,4% 19,4% 2,5% Basel (inkl. Thayngen, Kreuzlingen, St. Margrethen, Buchs) Strasse Schiene Schifffahrt Pipeline %: Massenprozent, Zahlenbasis 2011 Total: 11,4 Mio.t Raffinerie Cressier Pipeline d. Sappro (Produkte) 7,1% 0,5% Genf Raffinerie Collombey <0,5% 18,8% Oléoduc du Rhône (Rohöl) 5,3% 2,2% Stabio (inkl. Chiasso, Ponte Tresa, Brig, Castasegna, Campocologno) 2

3 Benzin, Diesel, Heizöl Extra-Leicht Verteilung in der Schweiz > 3500 Tankstellen ca. 80 Tanklager ca Tankfahrzeuge ca Ölheizungen => Mehrere hunderttausend Tankfahrzeugbefüllungen in Schweizer Tanklagern pro Jahr. Lieferung von Mineralölprodukten Akteure Händler Tanklager Transportunternehmen Endkunde 3

4 Mineralöltransporte: Wichtigste Rollen Beteiligte gemäss ADR: Absender Beförderer Befüller Empfänger Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäss diesem Vertrag. Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt. Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank (Tankfahrzeug, Aufsetztank, ortsbeweglicher Tank oder Tankcontainer), in ein Batteriefahrzeug oder MEGC und/oder in ein Fahrzeug, Grosscontainer oder Kleincontainer in loser Schüttung einfüllt. Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR/RID. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist der Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt. Rollenverteilung Beispiele typischer Konstellationen* Beispiel 1 Tanklager ist eigenständige Firma, besitzt Infrastruktur aber kein Produkt und vermietet Tankraum Händler (Absender) mietet Tank, besitzt Produkt, verkauft an Endkunden (Empfänger) und beauftragt Transportfirma (Beförderer, Befüller) mit Lieferung Beispiel 2 Tanklager ist eigenständige Firma, besitzt Infrastruktur aber kein Produkt und vermietet Tankraum Mieter besitzt Produkt, verkauft an Zwischenhändler (Absender), welcher an Endkunden (Empfänger) verkauft und Transportunternehmen (Beförderer, Befüller) mit Lieferung beauftragt Beispiel 3 Tanklager besitzt Produkt, verkauft an Endkunden (Empfänger) und veranlasst Transport. Fall a) Tanklager (Absender, Beförderer, Befüller) verfügt über eigene Tanklastwagen. Fall b) Tanklager (Absender) beauftragt eine Transportfirma (Beförderer, Befüller) mit der Lieferung. * Nicht abschliessend. Es existieren verschiedene weitere Konstellationen! 4

5 Identifikation der Rollen Einige praktische Hinweise Absender Frage: Wer gibt den Auftrag zur Beförderung? Identifikation: Das Beförderungspapier (Lieferschein) gibt Auskunft über den Absender. Beförderer Frage: Wer führt die Lieferung aus? Identifikation: Manchmal gibt das Beförderungspapier (Lieferschein) Auskunft über den Beförderer (Transportunternehmen). Befüller Frage: Wer befüllt das Tankfahrzeug bzw. ist mitverantwortlich? Identifikation: Befüller ist, wer das Produkt physisch in ein Tankfahrzeug füllt. Empfänger Frage: Wer erhält das Produkt bzw. wo wird es abgeladen? Identifikation: Das Beförderungspapier (Ladeschein) gibt Auskunft. Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten Was sagen ADR und SDR? ADR: «Pflichten der Hauptbeteiligten» Verschiedene Beteiligte,, können ein und dasselbe Unternehmen sein. Die Tätigkeiten und die entsprechenden Sicherheitspflichten eines Beteiligten können auch von verschiedenen Unternehmen wahrgenommen werden. Absender Beförderer Befüller Empfänger SDR, Art. 7/1 SDR, Art. 12/3 Wer gefährliche Güter versendet, muss sich vergewissern, dass der Transport zu den in dieser Verordnung verlangten Bedingungen ausgeführt wird. Für die Einhaltung der Vorschriften beim Füllen der Tanks sind die versendenden wie die füllenden Personen verantwortlich. 5

6 Fahrzeugbefüllung im Tanklager Überwachte Selbstbedienung Die Befüllung von Tankfahrzeugen im Tanklager erfolgt durch Selbstbedienung. Die ADR/SDR-Konformität der Tankfahrzeuge und des Betankungsprozesses wird u.a. durch das Tanklager mit Kontrollmassnahmen auf verschiedenen Ebenen überprüft. Überwachte Selbstbedienung Kontrollmassnahmen (Beispiele) Zulassung des Fahrzeugs Identitätskarte mit PIN Auftragsnummer Tankbefüllung Kontrollmassnahme Zulassung des Chauffeurs Stichprobenkontrollen Beschreibung (nicht abschliessend) Gültigkeit Führerausweis ADR-Schulungsbescheinigung: Erfassung Ablaufdatum u.a. EGI-Prüfbericht mit Kammergrössen Ablaufdatum der Zulassungsbescheinigung Tank- und Fahrzeugcodierung u.a. Tanklager erteilt personen- und fahrzeugbezogenen PIN Produktbezug nur mit Auftragsnummer Füllmenge durch Auftragsnummer definiert und begrenzt Monatliche Kontrolle von 5% der registrierten und verkehrenden Fahrzeuge mittels ADR/SDR-Checkliste 6

7 Kontrollmassnahmen Beispiel: Checkliste Gefahrguttransporte Weitere Checkbereiche: Fahrzeugkennzeichnung Schutzausrüstung (pro Besatzungsmitglied) Funktionskontrolle Fahrer (Alkohol, Medikamente etc.) erhältlich: In deutscher, französischer und italienischer Sprache Merkblatt des Gefahrgutforums Schweiz Mineralöltransporte in Tankfahrzeugen Erhältlich: In deutscher, französischer und italienischer Sprache Bezugsquelle: Erdöl-Vereinigung, Spitalgasse 5, 8001 Zürich, Erarbeitet von Fachleuten der Mineralöl- und Transportbranche (Erdöl- Vereinigung, ASTAG), des ASTRA sowie kantonaler Polizeiorgane im Auftrag des Gefahrgutforums Schweiz und von diesem verabschiedet. Nicht rechtsverbindlich 7

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