Freiwilliges Rücknahmesystem. zur Wahrung der. Produktverantwortung. für. imprägnierte Hölzern
|
|
- Alwin Kranz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Freiwilliges Rücknahmesystem zur Wahrung der Produktverantwortung für imprägnierte Hölzern aus dem Garten-, Landschafts- und Spielgerätebau sowie aus Landwirtschaft und Weinbau Träger des Systems sind Holzimprägnierbetriebe aus dem DHV Deutscher Holzschutzverband e.v. Saarlandstr Bingen Telefon: ( ) Telefax: ( )
2 Ziel Gewährleistung der ordnungsgemäßen Entsorgung von imprägnierten Holzprodukten nach Ende des Gebrauchs Allgemeine Angaben Freiwillige Rücknahme für imprägnierte Hölzer gemäß 25 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Hersteller und Inverkehrbringer sind unmittelbar an der Rücknahmeorganisation beteiligt Produkte Imprägnierte Holzprodukte für folgende Anwendungsbereiche: Garten- und Landschaftsbau (z.b. Palisaden, Sichtschutzzäune, Pergolen, Carports, Gartenmöbel, etc.) Spielplatzbau (z.b. Spielgeräte, Einfriedungen, etc.) Obst- und Weinbau (z.b. Pfähle, etc.) Sonstiges (z.b. Masten, Schwellen) Imprägnierung mit Kupfer- oder Kupfer-/Chromsalzen bzw. Teeröl Holzverpackungen werden z.t. mitimprägniert Abfälle Hölzer nach ihrer Verwendung Abfallschlüssel * Holz, welches gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist Abfallschlüssel * (Holz-)Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
3 Altholzkategorie A IV Geografische Ausdehnung Die freiwillige Rücknahme wird im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Maßnahmen zur Wahrung der Produktverantwortung Durch Imprägnierung wird die Lebensdauer von Holzprodukten um den Faktor 3-4 erhöht Ordnungsgemäße und schadlose energetische Verwertung möglich Durch die freiwillige Rücknahme wird die umweltverträgliche Verwertung sichergestellt Durch Informationsmaßnahmen werden die Verbraucher (Anwender) auf das Rücknahmesystem sowie die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Entsorgung hingewiesen Getrennte Erfassung und Einsammlung der imprägnierten Hölzer Gebrauchte imprägnierte Hölzer werden vollkommen getrennt erfasst und gesammelt Durch separate Erfassung und Sammlung kann eine der Art und Beschaffenheit der Holzabfälle entsprechende hochwertige energetische Verwertung durchgeführt werden
4 Verwertung der Abfälle, Verwertungsquote Bisher werden imprägnierte Holzabfälle beseitigt (deponiert oder thermisch behandelt) oder auch auf nicht gesetzeskonforme Weise entsorgt Durch die freiwillige Rücknahme erhöht sich der Anteil der verwerteten Abfälle Imprägnierte Holzabfälle werden zu 100% energetisch verwertet Als Verwertungsprodukte entstehen Strom und Prozessdampf Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Entsorgung wird auf Grundlage eines Entsorgungsnachweises welcher über die entsprechende Kennzeichnung bezüglich der freiwilligen Rücknahme verfügt durchgeführt Nachweis mittels Übernahme- und Begleitscheine System direkt GmbH & Co KG Feuerbacher Str Leonberg Telefon: ( ) Telefax: ( )
5 Sehr geehrter System-direkt-Interessent, zur Erstellung eines individuellen, Ihren Anforderungen entsprechenden Rücknahmeangebotes für gebrauchte imprägnierte Hölzer, möchten wir Sie bitten, uns nachfolgende Informationen zuzufaxen: Name/Firmenname: Straße: Postleitzahl/Ort: Telefon: Telefax: Wir interessieren uns für die Rücknahme von: o Kleinmengen (1-5 cbm), einmalig o Kleinmengen (1-5 cbm), mehrmals, regelmäßig o Großmengen (40-80 cbm), einmalig o Großmengen (40-80 cbm), regelmäßig o Die Beladung von LKW ist bei uns möglich o Wir möchten einen Container ständig bei uns aufgestellt haben Über wen beziehen Sie Ihre imprägnierten Holzprodukte? Bitte zurückfaxen an System direkt GmbH & Co KG Telefax: ( )
Rechtsanwälte. Thesen zur Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Impulsreferat für FUU und bfub am 03.12.2004 - Würzburg.
x BOHL & COLL. Rechtsanwälte Thesen zur Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Impulsreferat für FUU und bfub am 03.12.2004 - Würzburg von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrLandratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Pressemitteilung Landratsamt -Gunzenhausen 1 Nr.: 127/2014 i. Bay., den 20.98.2014 Sachbearbeiter/in: Sabine Bartke Telefon: 09141 902-287 Telefax: 09141 902-7287 E-Mail: sabine.bartke@landkreis-wug.de
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1797 15. Wahlperiode 02-04-23
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1797 15. Wahlperiode 02-04-23 Große Anfrage der Fraktion der FDP Bodenschutz und die Verwertung von Biomasse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Drucksache
MehrÄnderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.
MehrMüll und Recycling. 1. Kapitel: Wo entsteht Müll?
Müll und Recycling 1. Kapitel: Wo entsteht Müll? Kennst du Worte, in denen >Müll< vorkommt? Müllabfuhr Müllkippe oder Mülldeponie Müllverbrennungsanlage Sondermüllsammlung oder Mülltrennung Das sind alles
MehrSind Solarmodule gefährlich?
Sind Solarmodule gefährlich? Der Abfallbegriff in Deutschland Tagung»Life Cycle und Recycling seltener Metalle mit strategischer Bedeutung«Dr. Torsten Strube Freiberg, 1.- 2. März 2011 GfBU-Consult Gesellschaft
MehrProjekt Cäcilienschule WHV
Niederlassung Nord-West Projekt Cäcilienschule WHV Sortierung Fraktion 1: LVP (1 Behälter 1,1 cbm) % Volumen Anteile "Duales System" 16 kg 41% 0,53 cbm Papier-Pappe-Kartonagen 4 kg 10% 0,10 cbm Restmüll
MehrG E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R A B F A L L E N T S O R G U N G S S A T Z U N G
G E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R A B F A L L E N T S O R G U N G S S A T Z U N G d e s L a n d k r e i s e s W a l d e c k - F r a n k e n b e r g vom 04.11.2013, in der Fassung gem. 1. Änderung vom
MehrAnlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog
Anlage 1 zur Satzung über die Abtsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Abfallschlüssel 02 02 01 02 01 03 02 01 04 02 01 07 02 03 02 03 04 02 05 02 05 01 02 06 02 06 01
MehrAbfallwirtschaft im Ostalbkreis. Leistungen für Geschäftskunden
Abfallwirtschaft im Ostalbkreis Leistungen für Geschäftskunden Die GOA für Geschäftskunden Abfallbewirtschaftung im Ostalbkreis Die GOA wurde im Jahr 1992 als Tochtergesellschaft des Ostalbkreises gegründet,
MehrSichere und ordnungsgemäße Rücknahme von Altbatterien.
GRS Batterien Sichere und ordnungsgemäße Rücknahme von Altbatterien. Mit Hochenergiebatterien in eine mobile Zukunft Unsere Welt wird immer mobiler. Ob Laptops, Smartphones oder Akkuschrauber kabellos
MehrDie Entsorgung von Abfallhölzern in Schleswig-Holstein 1997 und 1998
Die Entsorgung von Abfallhölzern in Schleswig-Holstein 1997 und 1998 Esther Frambach Dr. Hans-Dietrich Zerbe Holzabfälle und die Kreislaufwirtschaft Angefallene Abfallhölzer sind nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts-
MehrDaten und Fakten zum ElektoG
Daten und Fakten zum ElektoG 1. Was ändert sich konkret für Verbraucher? 2. Mengenangaben von elektrischen/elektronischen Altgeräten 3. Elektro-Altgeräte-Entsorgung und Deutschland 4. Qualitätsstandards
MehrListe der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7]
Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7] 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd
MehrWarum Abfall? Eine Präsentation zu Konsum, Littering, Abfall und Recycling
Warum Abfall? Eine Präsentation zu Konsum, Littering, Abfall und Recycling Warum gibt es Abfall? Zuerst du! Was glaubst du: 1. Warum gibt es überhaupt Abfall? 2. Wer verursacht Abfall? 3. Wo entsteht Abfall?
MehrMIT SICHERHEIT GUT ENTSORGT: IHRE GEFÄHRLICHEN ABFÄLLE.
Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH GEFÄHRLICHE ABFÄLLE MIT SICHERHEIT GUT ENTSORGT: IHRE GEFÄHRLICHEN ABFÄLLE. Gemeinsam recyceln. www.fes-frankfurt.de FES starke Konzepte für gefährliche Abfälle.
MehrEckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik- Altgeräten in Deutschland
BMU April 2003 Eckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik- Altgeräten in Deutschland 1. Vorgaben und Randbedingungen 1.1 Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG Die EG-Richtlinien
MehrIn der Anlage dürfen die in der folgenden Tabelle genannten Abfälle gelagert bzw. behandelt werden:
Stoffkatalog gem. 1. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.12.2000 in der Fassung der Berichtigung vom 4.1.2001 und der Entscheidung gem. 15 II BImSchG vom 15.2.2001, durch Umschlüsselung
MehrUmwelt-Ratgeber BAU. Abbruch
Umwelt-Ratgeber BAU Abbruch Der Abbruch von Bauwerken oder Bauwerksteilen erfolgt je nach Abbruchobjekt durch mechanisch-hydraulische Verfahren wie dem Abgreifen, Einschlagen oder Eindrücken, der thermischen
MehrAm 07. Oktober 1996 trat das KrW-
Stand 2003 Seite 1 Die wichtigsten Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) für die Praxis. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 Am 07. Oktober 1996
MehrVerordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) GewAbfV Ausfertigungsdatum: 19.06.2002 Vollzitat: "Gewerbeabfallverordnung
Mehrund Verwertungspotentialen in der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Übersicht zu Kunststoffmengen und Verwertungspotentialen in der
Mehr2 Zusammensetzung von E&E-Geräten
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie September 2010 Faktenblatt zu Elektro- und Elektronikgeräten
MehrVerordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV)*)
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV)*) Vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie
MehrVorlage für ein Abfallwirtschaftskonzept für Gastronomiebetriebe (z.b.: Restaurant, Hotel, Gasthaus, Mensa usw) Abfallwirtschaftskonzept 200X
Vorlage für ein Abfallwirtschaftskonzept für Gastronomiebetriebe (z.b.: Restaurant, Hotel, Gasthaus, Mensa usw) Es wird empfohlen, bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes in die Anlage integrierte
MehrDer Gesetzesentwurf stellt umfangreiche neue Pflichten für die Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten auf.
Neuregelungen des geplanten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ElektroG (Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
MehrAbfallentsorgung in Schleswig-Holstein 2013
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 9 - j 13 SH Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein 2013 Teil 3: Einsammlung von n Herausgegeben am: 28. November
MehrVom Entsorger zum Erzeuger 2014
Zwei Kreise, drei Gesellschaften, ein Auftrag. Vom Entsorger zum Erzeuger Klimabilanz der Abfallgesellschaften Kreis Warendorf und Kreis Gütersloh 2 Klimabilanz Gutes Klima auf Kreisebene KLIMABILANZ DER
MehrVorlage für ein Abfallwirtschaftskonzept für Gastronomiebetriebe (z.b.: Restaurant, Hotel, Gasthaus, Mensa usw) Abfallwirtschaftskonzept 20
Vorlage für ein Abfallwirtschaftskonzept für Gastronomiebetriebe (z.b.: Restaurant, Hotel, Gasthaus, Mensa usw) Es wird empfohlen, bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes in die Anlage integrierte
MehrS A T Z U N G. Inhaltsverzeichnis:
S A T Z U N G des Umwelt- und Servicebetriebes Zweibrücken, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken (nachfolgend UBZ genannt), über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung
MehrZERTIFIKAT. einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat.
1 ZERTIFIKAT 1 Hiermit wird bescheinigt, dass : u mweltpark einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen
MehrWAHLTHEMA DES MONATS. Ausweitung der Herstellerpflichten durch das geplante neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz. 1. Vorgaben des EU-Rechts
Umweltrechtsreport 4/2015 1 Wahlthema des Monats WAHLTHEMA DES MONATS Ausweitung der Herstellerpflichten durch das geplante neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1. Vorgaben des EU-Rechts 1.1 Anwendungsbereich
Mehr1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung
1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung 2 Abfallschlüssel Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung
MehrDas Recht der Verpackungsentsorgung - Die Verpackungsverordnung
Das Recht der Verpackungsentsorgung - Die Verpackungsverordnung BME-Thementag Einkauf von Verpackungen, Düsseldorf/Neuss, 21. August 2007 Dr. Andreas Kersting Rechtsanwalt BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Münster,
MehrDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgende
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgende Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet von Stadtallendorf (Abfallsatzung - AbfS) beschlossen,
MehrWohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch- und Renovierungsarbeiten?
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Wohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch- und Renovierungsarbeiten? www.lanuv.nrw.de Wohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch-
MehrAnlage II B. zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Anlage II B zur Satzung über die Abtsorgung im Kreis Euskirchen Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden nach Maßgabe des 5 aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben angenommen: Die Abfall-Nummern wurden
MehrMVK Aktuell anzuliefernde Abfallarten gemäß AVV zur Verwertung/Beseitigung
MVK Aktuell anzuliefernde Abfallarten gemäß AVV zur Verwertung/Beseitigung (Stand. 10.03.2015) Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft,
MehrAbfallverbrennung ist kein gegner der abfallvermeidung
H INTERGRUND Abfallverbrennung ist kein gegner der abfallvermeidung Impressum Herausgeber: E-Mail: Internet: umweltbundesamt Pressestelle Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau pressestelle@uba.de www.umweltbundesamt.de
MehrKlausurschwerpunkte. Wie bereits erwähnt: Klima/Wetter keine Energie Abfall DAK
Klausurschwerpunkte Wie bereits erwähnt: Klima/Wetter keine Energie Abfall DAK Umweltmedien - Abfall fvgk Umwelt oberste Prinzipien der Umweltpolitik Verursacherprinzip = Urheber einer Umweltbelastung
MehrRestgase. Bei der Verwertung auf der sicheren Seite. www.airliquide.de
Restgase Bei der Verwertung auf der sicheren Seite www.airliquide.de Rücknahme von Druckgasbehältern mit Restinhalt Giftige, korrosive oder brennbare Restinhalte in Druckgasflaschen können nicht einfach
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
MehrSammlung und Behandlung von Sperr- und Gewerbemüll Analyse und Ausgangslage in Österreich
Sammlung und Behandlung von Sperr- und Gewerbemüll Analyse und Ausgangslage in Österreich Ing. Mag. Walter HAUER Inhalt Begriffsbestimmung Zusammensetzung und Sammlung von Sperrmüll Mengen und Behandlung
MehrVom Entsorger zum Erzeuger
Zwei Kreise, drei Gesellschaften, ein Auftrag. Vom Entsorger zum Erzeuger der Abfallgesellschaften Kreis Warendorf und Kreis Gütersloh 2 3 Gutes Klima auf Kreisebene Deponiegas + Verstromung KLIMABILANZ
MehrRohstoff! Abfall oder. Papier Karton PET Grünabfälle Batterien Metalle Weissblech Aluminium Elektrogeräte Textilien Bauschutt Holz Glas...
Abfall oder Rohstoff! Papier Karton PET Grünabfälle Batterien Metalle Weissblech Aluminium Elektrogeräte Textilien Bauschutt Holz Glas... Amt für Umwelt Rte de la Fonderie 2 1701 Freiburg Abfall oder Rohstoff!
MehrKreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz
Volkert Petersen Jens-Uwe Heuer Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz fflfll BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Modul Kreislaufwirtschafts-
MehrSächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 2 Inhaltsverzeichnis Alphabetisches Verzeichnis der zitierten Rechtsnormen 3 1. Zweck und Anwendungsbereich der Handlungsanleitung 5 2. Definitionen
MehrAbfallkonzept 2013. Gerhard Halm / Niklas Schiel Die Stadtreiniger Kassel 19. November 2011. 1 Die Stadtreiniger Kassel
Abfallkonzept 2013 Gerhard Halm / Niklas Schiel Die Stadtreiniger Kassel 19. November 2011 1 Die Stadtreiniger Kassel Städtische Abfallwirtschaft Müllheizkraftwerk > Thermische Abfallbehandlung < Vertrag
MehrBSR-Entsorgungsbilanz. Berliner Stadtreinigungsbetriebe
BSR-Entsorgungsbilanz 2013 Berliner Stadtreinigungsbetriebe Gesamtübersicht Gesamtabfallmenge 2013, in Mg 2013 Gesamt 1) davon aus Brandenburg Ges.-Änd. zu 2012: BSR Überlassene Abfälle: 1.228.124 337
MehrDIE GRÜNEN ENGEL. Wer sind wir?
DIE GRÜNEN ENGEL Wer sind wir? Wir, Die Grünen Engel, sind ein Zusammenschluss von fünf unabhängigen Unternehmen der Entsorgungsbranche. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, effizientes Recycling auf
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften
MehrVerordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren Datum: 27. März 1998 Fundstelle: BGBl I 1998, 658 Textnachweis ab:
MehrUmweltProfi. Abfall-Trennfibel. Bild: Saubermacher
Abfall-Trennfibel Bild: Saubermacher 2 I Vorwort CEO Ulrich Paulmann Umweltschutz geht uns alle an! Die Umwelt schützen bedeutet auch sich damit zu beschäftigen, was mit dem Abfall, der auf Baustellen
MehrHintergrundpapier zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1
Dessau, Juli 2005 Hintergrundpapier zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1 Inhalt: Seite 1. Einleitung: Weshalb das Elektrogesetz sinnvoll ist 1 2. Übersicht: Inhalte des Elektrogesetzes 3 3. Das Elektrogesetz:
MehrRunderlass 6/5/03. zur Entsorgung von Elektroaltgeräten / freiwillige Rücknahme. vom 17. März 2003
des Landes Brandenburg Postfach 601150 14411 Potsdam Runderlass 6/5/03 zur Entsorgung von Elektroaltgeräten / freiwillige Rücknahme vom 17. März 2003 Die Umweltministerkonferenz hat den Ländern die Anwendung
MehrÖkologisch chemische Bewertung des Kältemittels Ammoniak [1]
Ökologisch chemische Bewertung des Kältemittels Ammoniak [1] Ammoniak ist ein umweltneutrales Kältemittel mit guten globalen und mit weniger guten lokal wirkenden Umwelteigenschaften. Deshalb richtet sich
MehrEntsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Merkblatt 3 Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Anwendungsbereich 3. Sicherheits-
Mehr21. Abfallüberwachungssystem ASYS/GADSYS
179 21. Abfallüberwachungssystem ASYS/GADSYS Zur Einführung und Anwendung einheitlicher Programmsysteme zur Überwachung der Sonderabfallströme errichteten die Länder eine gemeinsame rechtlich unselbstständige
MehrRecycling von Photovoltaik-Modulen
Recycling von Photovoltaik-Modulen Status, Zukunftsperspektiven und Chancen des Sammelns von PV-Modulen 6.11.2013 Wilfried Taetow Präsident PV CYCLE 2013 AGENDA Anforderungen der WEEE-Direktive und der
MehrAbfall-ABC für Gewerbeabfälle
Abfall-ABC für Gewerbeabfälle Das Abfall-ABC für Gewerbeabfälle wurde von der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbh (AVL mbh) und dem Landratsamt Ludwigsburg ausgearbeitet. Es dient
MehrZielprioritäten der Abfallpolitik zwischen Staat und Markt
Zielprioritäten der Abfallpolitik zwischen Staat und Markt Stefanie Mangel Martina Cwojdzinski Hauptseminar zur Umweltökonomik, Prof. Dr. Gerd-Jan Krol (IÖB), Dr. Robert Malina (IVM) Westfälische Wilhelms-Universität
MehrNovellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe
Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe Stellungnahme Stand: 19.02.2015 2 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein unabhängiger Umweltund Verbraucherschutzverband
MehrAbfallsatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster. vom 18.05.1998 in der Fassung des VIII Nachtrages vom 15.11.2010
Abfallsatzung der Stadt Bad Soden-Salmünster vom 18.05.1998 in der Fassung des VIII Nachtrages vom 15.11.2010 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer Sitzung am 18.05.1998
MehrElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg
ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall
MehrElektroschrottaufkommen in Deutschland: vom Abfall zur lukrativen Ressource
Elektroschrottaufkommen in Deutschland: vom Abfall zur lukrativen Ressource Der Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Elektrogeräten ist in Deutschland sehr hoch. Dazu zählen im Wesentlichen die Haushaltsgroß-
MehrCarla Arbeitsprojekte - Wege aus der Arbeitslosigkeit
Carla Arbeitsprojekte - Wege aus der Arbeitslosigkeit Die 7 Arbeitsprojekte der Caritas haben zum Ziel, der Arbeitslosigkeit und den damit verbunden Auswirkungen wirkungsvoll und sinnvollzu begegnen. Die
MehrAnhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O
Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 05 Seite 1 von 7 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Mölter GmbH (Firmenbezeichnung) Metall - Recycling
MehrWortschatz zum Thema: Umwelt, Umweltschutz
1 Wortschatz zum Thema: Umwelt, Umweltschutz Rzeczowniki: die Umwelt das Klima das Wetter der Regen der Sturm der Müll der Hausmüll die Tonne, -n die Mülltonne, -n der Behälter, - die Menge die Gesundheit
MehrKonsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung
Konsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung Informationsveranstaltung der IHK Cottbus und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin GmbH Cottbus,
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Schrott - Karl Autorecycling Inhaber: Herr Klaus Karl Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach
ZERTIFIKAT Das Unternehmen Schrott - Karl Autorecycling Inhaber: Herr Klaus Karl Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach erfüllt am Standort Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Mehrerlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF
Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Rüegsau erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Haushaltungen Artikel 1 Gebührenart Die Abfallgebühr
MehrAbschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.
Teil 3 Gefahrgutrechtliche/gefahrstoffrechtliche Vorgaben Verpacken nach Ausnahme 20 Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung rechtliche Grundlagen der Abfallentsorgung am: und am: 15.10.2008 in Sulzberg 21.10.2008 in Immenstadt - Stein Referent: Abfallrecht und Immissionsschutz Telefon: 08321/612-418
MehrWertschöpfung durch Technologie. Kompetenz in Abfallverwertung. Wertvolles erhalten
Wertschöpfung durch Technologie. Kompetenz in Abfallverwertung. Wertvolles erhalten KORN weist den Weg in eine bessere Zukunft. Wie wir mit unserem Abfall umgehen, ist eines der dringlichsten Probleme
MehrMülltrennung macht Sinn!
Mülltrennung macht Sinn! Bei jedem Salzburger fallen insgesamt pro Jahr rd. 470 kg Abfälle an. Mehr als die Hälfte (55%) davon werden getrennt gesammelt und verwertet, wie zb Altpapier, Metalle, Biotonne,
MehrZAHLEN DATEN FAKTEN zur LED Technologie
ZAHLEN DATEN FAKTEN zur LED Technologie LEDs revolutionieren derzeit die Welt des Lichtes, sind in aller Munde und treffen beim Verbraucher auf immer größere Akzeptanz. Was aber sind die konkreten Fakten
MehrAbfall. Altöle. Bei Altölen ist eine sortenreine Trennung besonders wichtig.
Altöle Abfall Auch Altöle sind dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterworfen. Eine Altölverordnung enthält die Bestimmungen der aufarbeitbaren Altöle und der Aufbereitungsverfahren. Altöle Bei
MehrStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Abteilung Struktur- Industrie- und Dienstleistungspolitik Stellungnahme des Deutschen es (DGB) zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für das Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen,
MehrQUALITÄTSGEMEINSCHAFT KABELZERLEGER IM VERBAND DEUTSCHER METALLHÄNDLER E.V.
QUALITÄTSGEMEINSCHAFT KABELZERLEGER IM VERBAND DEUTSCHER METALLHÄNDLER E.V. VOM ALTKABEL ZUM EINSATZFÄHIGEN ROHSTOFF Jährlich fallen allein in Deutschland rund 150.000 Tonnen Altkabel an. Die Herkunftsbereiche
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. RECOM Recycling GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
MehrVom Abfall zum Wertstoff
STADT DER MAGISTRAT FRANKFURT AM MAIN Umweltamt 20.11.2014 Vom Abfall zum Wertstoff Eine Zwischenbilanz zum 25-jährigen Bestehen des Umweltamtes (1989-2014) Das Ende der Wegwerfgesellschaft. Nur wenige
MehrAsbestentsorgung. Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März 2005. -Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin -
Asbestentsorgung Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März 2005 -Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin - Dipl.-Ing. Ulf Berger 23.03.2005 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Merkblatt Asbest
MehrAbfallverordnung. vom
Abfallverordnung vom Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINES... Art. Zweck, Geltungsbereich... Art. Definition der Abfallarten... Art. Grundsätze... Art. 4 Ausführungsbestimmungen... 4 Art. 5 Vollzug und Erlass
MehrVerantwortungsvolle Lieferkette sicherstellen.
Verantwortungsvolle Lieferkette sicherstellen. Nachhaltige Beschaffung. G4 12 G4 EC9 G4 DMA Als Unternehmen der öffentlichen Hand folgt die SBB den Vorgaben für Vergabeverfahren des öffentlichen Beschaffungswesens
MehrAnlage zur Abfallentsorgungssatzung
Anlage zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim vom 12. 11. 2002 Zugelassene Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung: efäß/sammlung 02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, artenbau, Teichwirtschaft,
Mehr19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott
19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott Zur Rechtsauffassung die Entwicklung der Rahmenbedingungen Vortrag von Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst,
MehrInhalt. Vorwort... Inhalt... VII
Inhalt Vorwort............................................................................. III Inhalt................................................................................ VII Erster Teil: Grundlagen..............................................................
MehrAnforderungen des ElektroG Gesetzliche Grundlagen für die Rücknahme von Investitionsgütern Reine B2B-Geräte
Anforderungen des ElektroG Gesetzliche Grundlagen für die Rücknahme von Investitionsgütern Reine B2B-Geräte Otmar Frey Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und
MehrDie Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Technology Metals Advanced Ceramics Die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der Verwertung von Abfällen bei H.C. Starck Kunden- und Lieferanteninformation (ab 01.08.2015) 2 Ihre Produktionsrückstände
MehrR E C H T S G U T A C H T E N
R E C H T S G U T A C H T E N Zur Frage der rechtlichen Einordnung von Gasentladungslampen nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround
MehrMerkblatt über gewerbliche Anlieferung asbesthaltiger Abfälle
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61 72144 Dußlingen Telefon 0 70 72/91 88 50 Fax 0 70 72/91 88 66 Internet www.zav-rt-tue.de e-mail info@zav-rt-tue.de Merkblatt über gewerbliche
MehrGemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301
Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301 Gemische aus Restabfällen (Essensreste, Papier, Pappen, Verpackungen, Hygieneartikel, Blumen, Bioabfälle, Textilien, Metalldosen, Straßenkehricht
MehrMüllverbrennungsanlage Düsseldorf Preise 2013
Müllverbrennungsanlage Düsseldorf Preise 2013 Stand:26.11.2012 EAK Bezeichnung EURO/t EURO/t 02 Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Jagd, Fischerei und Teichwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung
MehrKomplettlösung für Rücknahme von Lithium-Ionen-Batterien
Fire Shield I AG und CCR Logistics Systems AG präsentieren: Komplettlösung für Rücknahme von Lithium-Ionen-Batterien Speziell auch für kritische oder beschädigte Einheiten Für alle Größen von Batterien
MehrMikroökonomie: 2. Semester Teilzeit. Lösung zu der Aufgabensammlung. Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung IV
Thema Dokumentart Mikroökonomie: 2. Semester Teilzeit Lösung zu der Aufgabensammlung Lösung Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung IV Aufgabe 1 Folgende Güterarten stehen zur Auswahl, die jeweils mit Abkürzungen
MehrRecycling Arbeitsblatt
Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Ziel Die SuS erkennen das stoffliche und das energetische und die damit verbundenen Prozesse. Sie können nachvollziehen, was sie selber zum beitragen können. Sie ordnen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDie halbe Miete. Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft. Entsorgung Abfallmanagement Konzept ALBA Gelbe Tonne Behältermanagement. Service.
Die halbe Miete. Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft. Entsorgung Abfallmanagement Konzept ALBA Gelbe Tonne Behältermanagement Service IHR ZIEL: LEISTUNG RAUF, KOSTEN RUNTER Dienstleister der Wohnungswirtschaft
MehrElektroG. Das neue Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz
ElektroG Das neue Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz 02 Das neue Elektro-Gesetz Entlastung für die Umwelt Elektro- und Elektronikgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer
Mehr