Das BQFG Sachsen-Anhalt
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1 Das BQFG Sachsen-Anhalt Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
2 Übersicht Bundesgesetz für die bundesrechtlich geregelten Berufe (seit 1. April 2012) Die Länder sollen möglichst einheitlich dazu Landesregelungen (Gesetze / Verordnungen) anpassen Landesgesetz für die landesrechtlich geregelten Berufe Vollzugsfragen - Gebühren - Bündelungsmöglichkeiten - Vernetzung / Optimierung der Information
3 Strukturen Bundesebene: Diskussion über den Mustergesetzentwurf für die Länder und den Katalog von Maßnahmen zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzuges übernahm die Länder- Arbeitsgruppe Koordinierende Ressorts (federführende Ministerien der Länder und BMBF als beratendes Mitglied) Vorsitz: Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Landesebene: In Sachsen-Anhalt: Interministerielle Arbeitsgruppe (zuständige Referate der Ministerien, die Staatskanzlei und die Integrationsbeauftragte (Federführung: MW)
4 Ziel Einheitliche Rechtsetzung in allen 16 Bundesländern Im Dezember 2011 / Januar 2012 haben sich die Länder - ausgehend vom Gesetzentwurf Sachsen- Anhalt - zu einem einheitlichen Mustergesetzentwurf verständigt: Regelungen an das Bundesgesetz angelehnt (Fristen, Definitionen, Statistik), Gegenseitige Anerkennung zwischen den Bundesländern,
5 BQFG Sachsen-Anhalt: Aktuell Auf Grundlage des Mustergesetzes wurde das BFG-Sachsen-Anhalt erarbeitet. Derzeit liegt der 11. Referentenentwurf vor. Inkrafttreten geplant: voraussichtlich 4. Quartal 2012 Es werden weiteren 13 Artikel Berufsgesetze des Landes geregelt.
6 In Sachsen-Anhalt werden landesrechtlich geregelt u. a.: Architektengesetz Beamtengesetz Dolmetschergesetz Gesetz für Heilberufe Gesundheitsdienstgesetz Sozialarbeit/Sozialpädagogik /Heilpädagogik Vermessungsingenieure Ingenieurgesetz Lebensmittelchemikeringesetz Restauratoringesetz Rettungsdienstgesetz Schulgesetz Sachsen-Anhalt Kinderförderungsgesetz Berufsbildungsgesetz
7 Vollzugsfragen - Offene Fragen Gebühren: Derzeit Abstimmung zwischen den Bundesländern für einheitliche Gebühren für das Anerkennungsverfahren. Bündelungsmöglichkeiten: Derzeit Prüfung, für welche Bereiche auch bundesländerübergreifend die Zuständigkeiten gebündelt werden können. Vernetzung/Optimierung der Information: Zahlreiche Maßnahmen, um Antragsteller und zuständige Stellen zu unterstützen.
8 Begleitstrukturen AG Anerkennung des Landesintegrationsbeirats (VertreterInnen der Ministerien, IHK, HWK und Verbände) IQ-Netzwerk Sachsen-Anhalt (mit zwei Beratungsstellen in Halle und Magdeburg)
9 Zuständigen Stellen Zuständigkeit des Verfahrens bleibt bei den fachkundigen Stellen (z.b. Kammern): IHK: Gründung IHK-FOSA als zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung HWK: für alle handwerklichen Berufe, dezentrale Bearbeitung der Anträge (Leitkammersystem) Projekt Prototyping (gem. 14 BQFG): Analyse der beruflichen Qualifikationen der Antragsteller ergänzend durch sogenannte sonstige Verfahren, wenn schriftliche Nachweise der jeweiligen Berufsqualifikation fehlen ZAB: Zentralstelle für Auslandsanträge
10 Stolpersteine Problem der Kosten (hierzu keine Regelung im Gesetz), Gebührenwettbewerb nach oben? Probleme der Anpassungs- bzw. Nachqualifizierung, Ungeklärte Frage, wer bestimmte Kosten trägt, Ausnahme: Förderung durch 16f SGB II und 44 und ggf. 45 SGB III, Inländerdiskriminierung?!
11 Datenbanken BQ-Portal: Telefonhotline: 0049 (0) Programm IQ-Netzwerk: Landesportal: integriert-in-sachsen-anhalt.de
12 Danke! Merci, Thank you, Abaraka, Djeredjeff Choukran! Dr. Karamba Diaby **************************************************************************** Referent im Bereich der Integrationsbeauftragten der Landesregierung Ministerium für Arbeit und Soziales Turmschanzenstr. 25, Magdeburg Telefon: , Fax:
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