Kommunale Energiepolitik Rahmenbedingungen, Strategie Zukunft, Stand der Umsetzung
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- Gottlob Winkler
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1 Kommunale Energiepolitik Rahmenbedingungen, Strategie Zukunft, Stand der Umsetzung Adrian Wüthrich, Grossrat/Gemeinderat, Huttwil Die Folien wurden vom Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) zur Verfügung gestellt.
2 Energiestrategie des Kantons Bern 2006 Ziele 2035: 4000-Watt-Gesellschaft Energieeffizienz Energienutzung: 20 % weniger Wärmebedarf erneuerbare Energien Wärmeerzeugung 70 % aus erneuerbaren Energien Stromerzeugung: 80 % aus erneuerbaren Energien
3 Handlungsfeld der Gemeinde: Wärmebedarf Endenergiebedarf "Raumwärme + Warmwasser" Effizienz Art. 2 Abs. 3 KEnG Das Gesetz bezweckt: - Wärmebedarf min. 20 % - Wärme-/Strombedarf CO 2 -neutral/erneuerbar rund 40 % Wärmebedarf "fossil" rund 75 % Substitution
4 Energieträger Wärmenutzung heute: über 70% fossil! Quelle: AUE/geo7, 2012
5 Energieträger Wärmenutzung Quelle: AUE/geo7, 2012
6 Bereichsziel Raumentwicklung 60 energierelevante Gemeinden erarbeiten einen behördenverbindlichen Richtplan Energie und setzen ihn bei Ortsplanungsrevisionen ein.
7 Massnahmenplanung der Energiestrategie 2006 I-Nr. Massnahme Basisdatensatz 11-2 Controllingstelle Biomasse 11-3 Energievorschriften in GBR 11-4 Nutzungsbonus 11-5 Förderprogramm 11-6 Kommunale RP Energie 11-7 Biogas aus ARA 11-8 Vergärungsanlagen 11-9 Biogasanlagen in Landwirtschaft Strassenbeleuchtung Wasserkraftwerke Grossverbrauchermodell Gebäudeenergieausweis Richtplaninhalte Energie Berner Energieabkommen Stromversorgungsgesetz BKW- Beteiligung Hochwertige Abwärme Standorte für Industriebetriebe Abwärmenutzung aus Abwasser Geothermische Potenzialkarte Biomasse-Methanisierung Effizienz Stromproduktion aus Biomasse steigern
8 Grundlagen für RPE und BEakom Energiestrategie Kanton Bern: Bereichsziel Energie und Raumentwicklung Kommunale Richtpläne Energie Kantonaler Richtplan: Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen - u.a. mit kommunaler Richtplanung Energie - Leistungsvereinbarungen mit Gemeinden (Berner Energieabkommen, BEakom) Kantonales Energiegesetz - RPE wird Pflicht für 34 Gmd. / Beitrag Kt. 50% - Die BVE kann Leistungsverträge mit Gemeinden abschliessen.
9 Richtpläne Energie
10 Berner Energieabkommen (BEakom) kantonale Unterstützung der Gemeinden bei Erreichung des Labels Energiestadt einfacher, finanziell attraktiver Einstieg in den Energiestadt-Prozess alternatives Energieprogramm für (kleine) Gemeinden ohne Ambitionen und Ressourcen für das Label Energiestadt
11 BEakom Mobilität Entwicklungsplanung, Raumordnung Interne Organisation Kommunale Gebäude Kommunikation, Kooperation Ver-, Entsorgung
12
13 Die Gemeinde als Vorbild und Motivator 13
14 Spielraum der Gemeinden aus dem KEnG (I) Art. 13 Abs. 1 Bst. a KEnG Einsatz eines bestimmten erneuerbaren Energieträgers Quelle: avariag.ch
15 Spielraum der Gemeinden aus dem KEnG (II) Art. 13 Abs. 1 Bst. a KEnG Anschlusspflicht Fernwärme- oder Fernkälteverteilnetz Quelle: groupe-e.ch
16 Spielraum der Gemeinden aus dem KEnG (III) Art. 13 Abs. 1 Bst. b KEnG Weitere Begrenzung Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien kleinerer Bedarf oder erneuerbar Bedarfsdeckung durch nichterneuerbare Energien (z.b. Erdöl) max. 80% gemäss KEnV max. 50% gemäss GBR oder UeO max. zulässiger Wärmebedarf für Heizung + WW = 100%
17 Spielraum der Gemeinden (IV) Art. 14 KEnG Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen (erhöhte energetische Anforderungen nach Art. 8 KEnV) Quelle: edelmann-energie.ch
18 Spielraum der Gemeinden aus dem KEnG (V) Art. 15 KEnG Gemeinsames Heizwerk oder Heizkraftwerk Quelle: baeup.ch
19 Weiterer Spielraum der Gemeinden Zivilrechtliche / öffentlich-rechtliche Vereinbarungen Verträge auf privatrechtlicher Ebene oder Erschliessungsverträge Quelle: schmidfilm.ch
20 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Adrian Wüthrich Grossrat / Gemeinderat adrian_wuethrich@gmx.net
21 Backup Parteipräsidenteninformation Februar 2011 des Huttwiler Gemeinderates: Energiestadt Schweiz Anlässlich der Klausursitzung des Gemeinderates vom Juni 2005 wurden die Rahmenbedingungen zur Erlangung des Labels Energiestadt vorgestellt. In der Zwischenzeit hat ein Gespräch zwischen der Verwaltung und Energieberater Rolf Leuenberger stattgefunden. Dieser hat Möglichkeiten aufgezeigt, wie ein solches Projekt etappenweise bearbeitet werden könnte. Aus Zeitgründen konnte das Konzept noch nicht weiter bearbeitet werden. Die Aufnahmen der gemeindeeigenen Gebäude mit der Wärmebildkamera zeigen auf, dass bezüglich energietechnischer Massnahmen noch grosser Handlungsbedarf besteht. Diese Erkenntnisse werden nun bei Sanierungen einbezogen, so dass im Energiebereich Verbesserungen erreicht werden können. Aufgrund der zahlreichen Projekte muss das Projekt Energiestadt weiter nach hinter geschoben werden. Mit der Sanierung der Liegenschaften wird jedoch ein wichtiger Vorbereitungsteil für die Erreichung des Labels erreicht. Wann das Projekt Energiestadt gestartet werden soll, kann allenfalls Ende der Legislaturperiode entschieden werden. Energerelevante Massnahmen: -Unterstützung Energieberatung Oberaargau -Wärmeverbund Hofmatt -Unterstützung Wärmeverbund Renercon, alle gemeindeeigenen Liegenschaften angeschlossen, Minderheitsbeteiligung von CHF an der Betriebsgesellschaft -Industrielle Betriebe Huttwil -Softe Energievorschriften in den neuesten Überbauungsordungen
22 Backup Medienmitteilung des Huttwiler Gemeinderates vom August 2013: Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Realisierung eines Wärmeverbundes für Huttwil ein wichtiges Zeichen auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung ist. Mit dem Wärmeverbund können einheimische Energieressourcen genutzt und damit die Wertschöpfung in der Region realisiert werden. Holz wächst schliesslich direkt vor unserer Haustüre und muss über weniger lange Wege transportiert werden. Der Wärmeverbund ist zudem ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Energiestadt. Der Gemeinderat hofft, dass auch die weiteren Hürden zur Erreichung des Ziels überwunden werden können und ist sicher, mit der Firma renercon einen erfahrenen und zuverlässigen Partner zu haben. UeO Dählenknubel (Version vom November 2011): Art. 27 Energie 1 Die Energieversorgung ist nach einem gemeinsamen, von der Gemeinde (IBH AG) zu genehmigenden Konzept zu erstellen. 2 Die Verwendung und Nutzung von erneuerbaren Energien ist anzustreben.
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