BezirksschülerInnenvertretung Mönchengladbach und Umfeld. Die Satzung. In aktueller Version vom 23. Mai 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BezirksschülerInnenvertretung Mönchengladbach und Umfeld. Die Satzung. In aktueller Version vom 23. Mai 2015"

Transkript

1 BezirksschülerInnenvertretung Mönchengladbach und Umfeld Die Satzung In aktueller Version vom 23. Mai 2015 Vorstand der BSV Mönchengladbach, Janann John Safi, der BezirksschülerInnensprecher 25.Mai 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1 Die BSV Mönchengladbach Zweck des Verbandes Organe des Verbandes Bezirksdelegiertenkonferenz Aufgaben: Zusammensetzung: Organisation: Der Bezirksvorstand Aufgaben Zusammensetzung Wahl des Vorstandes Abwahl des Bezirksvorstandes Die FinanzreferentInnen und die Finanzkommission Ämter und Wahl der AmtsinhaberInnen Der Kassenbeauftragte Die Kassenprüfer Die Bezirksarbeitskreise und die Bezirksaktionsausschüsse Abstimmungen und Wahlen Untergliederungen und Dachverbände Geschäftsordnung Satzungsänderungen Inkrafttreten... 7 Seite 2 von 7

3 1 Die BSV Mönchengladbach 1. Die BSV Mönchengladbach ist der Zusammenschluss der Schülervertretungen aller öffentlichen weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Mönchengladbach. 2. Die BSV Mönchengladbach gibt allen Schüler von freien und privaten Schulen im Bezirk die Möglichkeit, gleichberechtigt in der BSV mitzuarbeiten. 3. Die BSV Mönchengladbach ist nach dem RdErl. D. Kultusministers NRW v zur Mitwirkung der SV in der Schule nach dem SchulG NRW als überörtlicher Zusammenschluss der SV und Institution der Stadt Mönchengladbach beim Regierungspräsidenten Düsseldorf anerkannt. 4. Der Verband hat den Sitz in Mönchengladbach 5. Die Postanschrift der BSV ist das BSV-Büro und die jeweils gültige -Adresse. 2 Zweck des Verbandes Zweck des Verbandes ist es, sich für die Förderung, Wahrnehmung und Vertretung der politischen, sozialen, fachlichen, kulturellen und materiellen Interessen der Schüler einzusetzen. 1. Aufgabe des Verbandes ist es weiterhin, zur Information, Unterstützung und engeren Zusammenarbeit der SV en in der Stadt Mönchengladbach beizutragen. 2. Mittel zur Verfolgung dieses Zweckes sind insbesondere: - Entwicklung und Unterstützung von Aktionen der Schülerschaft - Zusammenarbeit mit Bündnispartnern- Arbeit des Verbandes in Delegiertenkonferenzen und Arbeitskreisen auf allen Ebenen - Öffentlichkeits- und Pressearbeit - Einflussnahme auf Entscheidungen von Stadtrat und Stadtverwaltung - Angebot von Rechtsberatung 3 Organe des Verbandes Die Organe des Verbandes sind: - die Bezirksdelegiertenkonferenz - der Bezirksvorstand - der Finanzausschuss - die Bezirksarbeitskreise - die Bezirksausschüsse 4 Bezirksdelegiertenkonferenz 1. Aufgaben 1.1 Die Bezirksdelegiertenkonferenz ist das höchste beschlussfassende Organ der Bezirksschülervertretung. Sie entscheidet endgültig über alle Angelegenheiten. 1.2 Die Bezirksdelegiertenkonferenz wählt die Mitglieder des Bezirksvorstands, die Landesdelegierten und die Delegierten zum Stadtjugendring. Die Bezirksdelegiertenkonferenz entlastet den Bezirksvorstand. 1.3 Die Bezirksdelegiertenkonferenz kann dem Bezirksvorstand Arbeitsaufträge erteilen. 1.4 Die Bezirksdelegiertenkonferenz, bzw. die Bezirksschülervertretung, ist nicht berechtigt, den Schülervertretungen der einzelnen Schulen Arbeitsaufträge zur Gestaltung ihrer Arbeit zu erteilen. Es ist ihr jedoch gestattet, kreative Vorschläge zur Bereicherung der SV-Arbeit zu machen. Seite 3 von 7

4 2. Zusammensetzung 2.1 Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksdelegiertenkonferenz sind alle ordentlich gewählten Delegierten der angeschlossenen Schülervertretungen sowie der Bezirksvorstand Jede Schule wählt für jede angefangenen 250 Schülerinnen und Schüler einen Delegierten Die Bezirksdelegierten werden schulintern gewählt. Frist hierzu ist die erste Sitzung der Bezirksschülerinnen und Schülervertretung in der Legislaturperiode für ein Schuljahr. 2.2 Alle Schüler der Stadt können an der Bezirksdelegiertenkonferenz mit Rederecht teilnehmen. Auf Antrag kann die Bezirksdelegiertenkonferenz auch anderen Personen Rederecht erteilen. 3. Organisation 3.1 Die Bezirksdelegiertenkonferenz wird vom Bezirksvorstand einberufen. 3.2 Der Bezirksvorstand muss die Bezirksdelegiertenkonferenz einberufen, wenn mindestens sieben der angeschlossenen Schülervertretungen dies beantragen. 4 Die Bezirksdelegiertenkonferenz tagt mindestens zwei Mal ordentlich pro Legislaturperiode. 4.1 Die erste ordentliche Sitzung muss spätestens am Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres stattfinden 4.2 Die Anzahl außerordentlicher Konferenzen richtet sich nach dem Bedarf und liegt im Ermessen des BSV-Vorstandes 5 Die Bezirksdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Wochen vor dem Tagungstermin die vorläufige Tagesordnung an alle angeschlossenen Schülervertretungen versandt wurde. 6 Die Bezirksdelegiertenkonferenzen werden von einer vorher gewählten Sitzungsleitung, bestehend aus drei Personen, geleitet. 7 Über jede Sitzung der Bezirksdelegiertenkonferenz muss eine Niederschrift geführt werden, die den Mitgliedern und deren Delegierten spätestens mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Bezirksdelegiertenkonferenz zugesandt wird. Die Niederschrift ist gültig, wenn sie von der nächsten Bezirksdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. 8 Bei der Leitung der BDK ist folgendes zu beachten: - Einhaltung der Reihenfolge der Wortmeldungen durch eine quotierte Redeliste - Nochmalige Darstellung eines Antrags vor seiner Abstimmung 5 Der Bezirksvorstand 1. Aufgaben 1.1. Der Bezirksvorstand vertritt den Verband in der Öffentlichkeit Der Bezirksvorstand ist der Bezirksdelegiertenkonferenz für die Durchführung ihrer Beschlüsse verantwortlich. 2. Zusammensetzung 2.1. Der Vorstand der BezirksschülerInnenvertretung setzt sich aus 10 ordentlichen Mitgliedern und 10 Vertretern zusammen. In Pattsituationen liegt das Entscheidungsrecht im Amt des/der BezirkschülerInnensprechers/In. Seite 4 von 7

5 2.2. Alle Mitglieder des Bezirksvorstands sind an die Beschlüsse des Bezirksvorstandes und der Bezirksdelegiertenkonferenz gebunden und müssen über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen Zur Information der Bezirksdelegiertenkonferenz haben die Mitglieder des Bezirksvorstands auf den ordentlichen Bezirksdelegiertenkonferenzen zu berichten Innerhalb des Vorstandes herrscht Gleichberechtigung. Bei externen Tätigkeiten agiert das Vorstandsmitglied mit der höchsten Anzahl an Wahlstimmen als BezirksschülerInnensprecher und Hauptverantwortlicher 3. Wahl des Vorstandes 3.1. Die Mitglieder des Bezirksvorstands werden von der ersten ordentlichen Bezirksdelegiertenkonferenz im Schuljahr für die Dauer eines Jahres gewählt Die Kandidaten müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl SchülerInnen, aber nicht Bezirksdelegierte sein Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim und durch Zettelwahl Alle Vorstandsmitglieder werden in verbundener Einzelwahl geheim gewählt. Es genügt die einfache Mehrheit Zu jeder zur Wahl gestellten Person muss entweder eine Positivstimme, eine Negativstimme, oder eine Enthaltungsstimme abgegeben werden Es dürfen maximal fünf Positivstimmen abgegeben werden 3.5. Das Sprecher Vertreter System geht aus den Ergebnissen der Abstimmungen hervor und richtet sich nach den Stimmverhältnissen. Die Stellvertreter agieren im Sinne des Nachrücksystems 4. Abwahl des Bezirksvorstandes Abwahl eines Bezirksvorstandsmitglieds ist jederzeit durch konstruktives Misstrauensvotum mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Bezirksdelegiertenkonferenz möglich Mitglieder des Bezirksvorstands können jederzeit um ihre Entlassung und Entlastung bitten. Dieser Bitte ist im Allgemeinen Folge zu leisten, wenn nicht der BezirksschülerInnenvertretung Mönchengladbach durch die vorzeitige Entlastung Schaden entsteht Zu Sitzungen des Bezirksvorstandes ist mindestens eine Woche vorher einzuladen Der Bezirksvorstand entsendet für die Dauer seiner Wahl ein Mitglied als Sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Bildung des Rates der Stadt Mönchengladbach. Ein weiteres Mitglied ist als Stellvertreter dem Ausschuss vorzuschlagen. Alle Sitzungsgelder müssen zu 100 % an die BSV abgeführt werden. 6 Die FinanzreferentInnen und die Finanzkommission 1. Ämter und Wahl der AmtsinhaberInnen 1.1. Die BSV Mönchengladbach hat einen Kassenbeauftragten und zwei Kassenprüfer Die Besetzung der Ämter erfolgt durch eine Wahl während der Bezirksdelegiertenkonferenz Sofern kein Delegierter des Gesamtplenums zur Wahl zur Verfügung steht werden die Ämter des Kassenbeauftragten und der Kassenprüfer innerhalb des Vorstandes über eine interne Abstimmung ermittelt. Seite 5 von 7

6 2. Der Kassenbeauftragte 2.1. Für die Verwaltung der Finanzen der BSV ist der Kassenbeauftragte zuständig Ihm obliegt es, ein Konto zu führen Alle Einnahmen aus Verkäufen, Spenden oder Sitzungsgeldern sind auf dieses Konto zu überweisen Der Kassenbeauftragte ist den Kassenprüfern zu jeder Zeit detailliert rechenschaftspflichtig Er erklärt alle finanziellen Schritte gegenüber Vorstand, BDK und Kassenprüfern 3. Die Kassenprüfer 3.1. Die Kassenprüfer kontrollieren die Arbeit des Kassenbeauftragten 3.2. Sie haben jederzeit uneingeschränkte Einsicht auf die Finanzen und Transaktionen der BSV 3.3. Sie entlasten den Finanzbeauftragten im Falle der zweifelsfreien Richtigkeit aller Finanzen und erklären die Entlastung gegenüber der Bezirksdelegiertenkonferenz 7 Die Bezirksarbeitskreise und die Bezirksaktionsausschüsse 1. Die Bezirksdelegiertenkonferenz kann zur Unterstützung der Arbeit des Verbandes weitere Bezirksarbeitskreise einrichten. Die Bezirksarbeitskreise sind themenorientiert. 2. Zur Planung und Durchführung einzelner Aktionen werden durch den Bezirksvorstand Bezirksaktionsausschüsse eingerichtet, die nur für diesen Zeitraum bestehen. 8 Abstimmungen und Wahlen 1. Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handzeichen. 2. Stellt ein Delegierter den Antrag auf geheime Abstimmung, so muss diesem Antrag stattgegeben werden. Es wird eine Abstimmungskommission gebildet, die die geheime Abstimmung durchführt und das Ergebnis bekannt gibt. Über die Zusammensetzung der Abstimmungskommission entscheidet die Bezirksdelegiertenkonferenz. 3. Alle Schülerinnen und Schüler der Stadt können Anträge an die Bezirksdelegiertenkonferenz stellen. Über einen solchen Antrag ist auf der nächsten Sitzung abzustimmen. 4. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. 5. Wahlen werden nach einer Kandidaten-Befragung und sofern beantragt nach einer Personaldebatte durchgeführt. 6. Als gewählt gilt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit oder in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält. Der zweite Wahlgang ist als Stichwahl zu betrachten. 9 Untergliederungen und Dachverbände 1. Die Satzungen der angeschlossenen Schülervertretungen dürfen der Satzung der Bezirksschülervertretung Mönchengladbach nicht grundsätzlich widersprechen. 2. Auf allen Ebenen soll eine ausreichende Repräsentanz aller Arbeitsbereiche gegeben sein. 3. Die Mitglieder des Bezirksvorstands sind berechtigt, an allen Sitzungen von Organen der angeschlossenen Schülervertretungen mit Rederecht teilzunehmen. Sie sind ferner berechtigt, an allen Veranstaltungen der Mitglieder teilzunehmen. Seite 6 von 7

7 3.1. Die angeschlossenen Schülervertretungen sollen dem Bezirksvorstand ihre Sitzungsund Veranstaltungstermine, möglichst durch Übersendung einer Einladung, rechtzeitig mitteilen. 4. Die Bezirksschülervertretung Mönchengladbach ist Mitgliedsverband der Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalen Die Bestimmungen der Satzung des Dachverbandes hat Vorrang vor eventuell anderslautenden Bestimmungen der Satzung der BSV Mönchengladbach. 10 Geschäftsordnung 1. Die Bezirksdelegiertenkonferenz kann der Bezirksschülervertretung Mönchengladbach mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung geben, die die vorliegende Satzung ergänzt. 11 Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen können nur durch die Bezirksdelegiertenkonferenz mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. 2. Satzungsänderungsanträge müssen mindestens zwei Wochen vor der Bezirksdelegiertenkonferenz an die angeschlossenen Schülervertretungen und deren Delegierte verschickt werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt durch Beschluss der Bezirksdelegiertenkonferenz vom in Mönchengladbach mit sofortiger Wirkung in Kraft. Geändert durch die BDK vom 16. Mai Geändert durch die BDK vom 4. Februar Geändert durch die BDK vom 13. Mai Seite 7 von 7

Satzung der BezirksschülerInnenvertretung der Bundesstadt Bonn

Satzung der BezirksschülerInnenvertretung der Bundesstadt Bonn Satzung der BezirksschülerInnenvertretung der Bundesstadt Bonn Stand: 23. Oktober 2012 1 Die BezirksschülerInnenvertretung Bonn 1.1 Die BezirksschülerInnenvertretung Bonn ist der Zusammenschluss der Schülervertretungen

Mehr

www.bsv-steinfurt.de Satzung

www.bsv-steinfurt.de Satzung www.bsv-steinfurt.de Satzung Eine demokratische Schule kann es nur in Verbindung mit einer demokratischen Gesellschaft geben. Deshalb verbindet die Bezirksschu lerinnenvertretung ihren Kampf um Vera nderungen

Mehr

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Landsberger Straße

Mehr

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft.

Satzung der Fachschaft. der Technischen Universität Dortmund. Abschnitt II Die Fachschaftsvollversammlung. Abschnitt I Die Fachschaft. Satzung der Fachschaft Mathematik der Technischen Universität Dortmund Präambel In dieser Satzung wird aufgrund besserer Lesbarkeit das generische Maskulin benutzt. 3 Organe (1) Die Organe der FSM sind:

Mehr

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r S A T Z U N G d e s F ö r d e r v e r e i n s e. V. d e r Alexander-von-Humboldt-Schule i n A ß l a r N e u f a s s u n g v o m 3. J u l i 2 0 0 3 geändert am 7. Oktober 2003 1/5 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen Satzung des Landesverbandes Thüringen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) 1. Name und Sitz Der Landesverband Thüringen der Nationaldemokratischen

Mehr

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V 02. April 2014 SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V Präambel Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen weiter steigen wird. Damit sind Veränderungen in der Gesellschaft

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR)

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Der Kreisjugendring Main Taunus e.v. ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen und Jugendverbände sowie der Gemeinde- und Stadtjugendringe.

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand 26.04.2015 1. Name und Sitz Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

Mehr

Satzung des Karnevalsgesellschaft Jeläse Jecke e.v.

Satzung des Karnevalsgesellschaft Jeläse Jecke e.v. Satzung des Karnevalsgesellschaft Jeläse Jecke e.v. 1 Name, Sitz, Zweck, Vereinsregister, Geschäftsjahr 1. Name: Der Verein trägt den Namen: (s.oben) Kurzform KG Jeläse Jecke e.v. 2. Sitz: Der Sitz des

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das

Mehr

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr

Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V. Jugendordnung Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V. Inhaltsverzeichnis über die Jugendordnung des Landesverbandes Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e.v. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziffer 1. Name,

Mehr

Satzung der Grünen Jugend München

Satzung der Grünen Jugend München Satzung der Grünen Jugend München Präambel Die Grüne Jugend München ist ein Zusammenschluss junger Menschen, die sich den gemeinsamen Zielen von Toleranz, Liberalität, Gerechtigkeit, Solidarität, Demokratie,

Mehr

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie.

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie. 1 Der folgende Satzungstext ist die gültige Satzung des Lehramtsstudiengangs Chemie an der Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau. Diese Satzung tritt am 15.11.2010 in Kraft. Sie kann geändert werden,

Mehr

Statuten ADR Fraen. (Version )

Statuten ADR Fraen. (Version ) Statuten ADR Fraen (Version 20.02.2016) Seite 2 KAPITEL I Name, Gegenstand, Sitz... 3 Art. 1... 3 Art. 2... 3 Art. 3... 3 KAPITEL II Mitgliedschaft... 3 Art. 4... 3 Art. 5... 3 Art. 6... 3 Art. 7... 3

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg

Mehr

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV SV-Ordnung 1. Aufgaben der SV Die SV 1.1. vertritt im Rahmen ihrer Rechte & Pflichten die Schüler im Gesamten wie im Einzelnen. 1.1.1. Bis zum Ende des Schuljahres 2011-12 werden im Rahmen der SV-Arbeit

Mehr

Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. 1. Name 1 Allgemeines Der Verein führt den Namen Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg-Vorpommern e. V. Kurzbezeichnung:

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl

Mehr

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) 1. Aufgaben Die ARGE dient der Zusammenarbeit Denkendorfer Vereine auf freiwilliger Basis. Die Aufgaben der ARGE sind es, ein reges Vereinsleben

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Satzung der komba jugend mönchengladbach

Satzung der komba jugend mönchengladbach 1 Satzung der komba jugend mönchengladbach I. Name, Sitz, Zweck, Aufbau und Mitgliedschaft 1 (1) Die Jugendgruppe Mönchengladbach der komba jugend nrw in der deutschen beamtenbund jugend führt den Namen

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr

SATZUNG DES KREISVERBANDES GROSS-GERAU. Bündnis 90 / Die Grünen Beschlossen von der Kreismitgliederversammlung am 1. Oktober 2013 in Groß-Gerau

SATZUNG DES KREISVERBANDES GROSS-GERAU. Bündnis 90 / Die Grünen Beschlossen von der Kreismitgliederversammlung am 1. Oktober 2013 in Groß-Gerau SATZUNG DES KREISVERBANDES GROSS-GERAU Bündnis 90 / Die Grünen Beschlossen von der Kreismitgliederversammlung am 1. Oktober 2013 in Groß-Gerau 1 Name und Sitz (1) Die Organisation trägt den Namen "BÜNDNIS

Mehr

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen

Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen Satzung der Schülervertretung der Dreieichschule Langen in der Fassung vom 22. April 2010 I. Allgemeines 1 Zusammensetzung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Schülervertretung der Dreieichschule Langen besteht

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

JUGENDORDNUNG

JUGENDORDNUNG JUGENDORDNUNG Stand: 24.01.2014 Jugendordnung Seite 2 von 6 1 Jugend im DJB Die Jugend des Deutschen Judo-Bundes e.v. (DJB) (nachfolgend JUGEND genannt) ist die Organisation für den Nachwuchsbereich im

Mehr

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main 1 Grundsätze (1) Der Schwerpunkt der Schülermitverantwortung liegt an der einzelnen Schule. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, müssen Schulleitung,

Mehr

3 Geschäftsordnung 3

3 Geschäftsordnung 3 3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

JUGENDORDNUNG. in der Form vom in der Form vom 12.3.2005 JUGENDORDNUNG des Bundesverbandes für Country Westerntanz Deutschland e.v. (BfCW) German Country & Western Dance Association e.v. (GCWDA) 1 Name Die Bundesverband für Country

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v. Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das

Mehr

Stadt Immenstadt im Allgäu. Sportbeirat. Geschäftsordnung

Stadt Immenstadt im Allgäu. Sportbeirat. Geschäftsordnung Stadt Immenstadt im Allgäu Sportbeirat Geschäftsordnung Seite 1 Der Sportbeirat 1. Zweck des Sportbeirates 1 2. Zusammensetzung des Sportbeirates 2 3. Aufgabenverteilung 3 4. Sonstige Bestimmungen 4 2

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007 SMV-Satzung d e r B e r u f l i c h e n S c h u l e R i e d l i n g e n Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April

Mehr

Satzung des Stadtverbandes Bergkamen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. 1 Bereich, Name, Sitz

Satzung des Stadtverbandes Bergkamen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. 1 Bereich, Name, Sitz Satzung des Stadtverbandes Bergkamen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 1 Bereich, Name, Sitz (1) Die Ortsvereine der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Gebiet der Stadt Bergkamen bilden

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

Satzung des Fördervereins der Fachschaft Informatik an der TU Darmstadt e.v.

Satzung des Fördervereins der Fachschaft Informatik an der TU Darmstadt e.v. Satzung des Fördervereins der Fachschaft Informatik an der TU Darmstadt e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 15. Juli 2015 in Darmstadt Originalfassung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Die Fachschaftsvollversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat am 27.01.2014 folgende Satzung

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Satzung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Starkenburg in den Landkreisen Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Odenwald und der kreisfreien Stadt Darmstadt 1

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014

Mehr

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz

Mehr

Satzung für den LandFrauenverein

Satzung für den LandFrauenverein Satzung für den LandFrauenverein 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Beverstedt und Umgebung. 2. Der Verein wurde 1950 gegründet. 3. Das Vereinsgebiet erstreckt

Mehr

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v.

Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Karneval Ausschuss Gemütlichkeit (KAG) Ossenberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM September 2012 INHALT PRÄAMBEL 3 1 DAS AUTONOME SCHWULENREFERAT 3 2 AUFGABEN 3 3 DIE VOLLVERSAMMLUNG 3 4 DAS

Mehr

Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V.

Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V. Geänderte Fassung lt. Schreiben d. Registergerichts Regensburg v. 1.6.2004 Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Verbandszweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Satzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz

Satzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz Perspektive Schwanau Satzung des Gewerbevereins Schwanau - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Perspektive Schwanau. (2) Er hat seinen Sitz in Schwanau

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v.

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Heinrich-Böll-Schule". 2. Sitz des Vereins ist Nieder-Roden. 3. Der Verein

Mehr

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v. e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr

Mehr

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5 Geschäftsordnung A B C D E F Vollversammlung...2 1 Delegation... 2 2 Einladung und Tagesordnung... 2 3 Versammlungsleitung, Redeordnung, Sonderanträge... 2 4 Wahlen... 3 5 Abstimmungen... 3 6 Beschlussfähigkeit...

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

3 Vereine und Orchester

3 Vereine und Orchester Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben

Satzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben Satzung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben (1) Die LaKoG ist der Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der in 1 Abs.

Mehr

Satzung. für den Förderkreis

Satzung. für den Förderkreis Satzung für den Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz- Wolfratshausen.

Mehr

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg

Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Landesverband Prostatakrebs Selbsthilfe Baden- Württemberg", (abgekürzt

Mehr

Vereinsstatuten von Pangaea Switzerland

Vereinsstatuten von Pangaea Switzerland Vereinsstatuten von Pangaea Switzerland 1. Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1)Unter dem Namen Pangaea Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Saanen. (3) Geschäftsjahr

Mehr

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung 1 Geltungsbereich - Öffentlichkeit 1. Der Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. erläßt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen der Organe

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

SATZUNG der Pfalzwein e.v.

SATZUNG der Pfalzwein e.v. SATZUNG der Pfalzwein e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Pfalzwein e.v.. Sein Sitz ist in Neustadt/Weinstraße 2 Zweck und Aufgabe Zweck des Vereins ist die Durchführung und Unterstützung aller

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.

Mehr

FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999

FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999 1 FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung Stand: 07. Dezember 1999 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins 1. Der Verein Freie Wähler Zwiesel ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich

Mehr