Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2016

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1 Statistische Berichte Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2016 Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik B VI 1 j 2016 Hrsg. im September 2017 Bestellnr. B6100C

2 Zeichenerklärung 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar... Angabe fällt später an X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt entspricht Auf- und Abrunden Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeichnis ist im Internet als Datei verfügbar, kann aber auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statis ti schen Berich ten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. von Ver zeichnissen, von Beiträgen, vom Jahrbuch). Newsletter Veröffentlichungen Die Themen bereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb Nürnberger Straße Fürth Papier Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht. Vertrieb vertrieb@statistik.bayern.de Telefon , Telefax Auskunftsdienst info@statistik.bayern.de Telefon Telefax , Fürth 2017 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

3 Inhaltsverzeichnis Verfahren und Tabellenprogramm der Strafverfolgungsstatistik 6 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zum Tabellenteil 7 Hauptdeliktsgruppen der Strafverfolgungsstatistik 10 Inhaltliche Änderungen ab Abb. 1 Rechtskräftig Verurteilte in Bayern seit 1996 nach Altersgruppen 12 Abb. 2 Rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Hauptdeliktsgruppen in Prozent 12 Abb. 3 Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern seit 1986 nach Art der Entscheidung 13 Abb. 4 Nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe Verurteilte in Bayern 2016 nach Dauer der Freiheitsstrafe und Strafaussetzung 13 Abb. 5 Rechtskräftig verurteilte Ausländer in Bayern 2016 nach ausgewählten Straftatengruppen 14 Abb. 6 Nach allgemeinem Strafrecht zu Geldstrafe Verurteilte in Bayern 2016 nach Anzahl und Höhe der Tagessätze 14 Textbeitrag Strafverfolgungsstatistik in Bayern Übersichten Rechtskräftig Verurteilte in Bayern seit 2007 nach Geschlecht, Altersgruppen und Art der schwersten Straftat, mit Verurteiltenziffern (für alle bzw. nur deutsche Verurteilte) 20 Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern seit 2007 nach Art der Entscheidung 21 Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern 2016 nach Art der Entscheidung 21 Nach allgemeinem Strafrecht rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Art der schwersten Strafe 22 Nach Jugendstrafrecht rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme 22 Rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 und 2015 nach Hauptdeliktsgruppen und ausgewählten Straftaten 23 Rechtskräftig verurteilte Ausländer und Staatenlose in Bayern 2016 nach Hauptdeliktsgruppen 24 Verurteilte Ausländer 2016 nach ausgewählter Staatsangehörigkeit 25 Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Landgerichtsbezirken 26 Tabellen Allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Art der Entscheidung sowie Alter 28 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen 92 1b. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Straftaten der Gewaltkriminalität (lt. PKS) Abgeurteilte 2016 nach Art der Straftat und Maßregeln der Besserung und Sicherung Verurteilte 2016 nach Art der Straftat sowie Nebenstrafen und Nebenfolgen Abgeurteilte und andere Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Art der Straftat, Art der Entscheidung sowie Dauer der Untersuchungshaft Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Tat und Zahl der Opfer 120 3

4 Allgemeines Strafrecht 7. Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Art der Entscheidung Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung Verurteilte und Verwarnte 2016 nach Art der Straftat und nach Zahl und Höhe der Tagessätze der verwirkten Geldstrafe - Verurteilte Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen 140 Jugendstrafrecht 11. Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Art der Entscheidung Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat sowie nach der Art der angeordneten Strafen und Maßnahmen Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen 160 Verurteiltenziffern 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen 168 Sondertabellen 16. Aburteilungen und sonstige Entscheidungen 2016, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach der Art der Aburteilung/sonstigen Entscheidung Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und Altersgruppen Verurteilungen 2016 nach allgemeinem Strafrecht sowie alle Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und der schwersten verhängten Strafe Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Verurteilte 2016 nach Straftaten und Entscheidungen Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach der Straftat des Wehrstrafgesetzes (WStG) und nach Entscheidungen 206 Anhang Strafmündige deutsche Bevölkerung in Bayern am 1. Januar Zählkarte für Personen, die nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt wurden 209 Zählkarte für Personen, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden oder bei denen gem. 45 Abs. 3 JGG von der Verfolgung abgesehen wurde 211 Qualitätsmerkmale der 213 4

5 Abkürzungen i.v.m. = in Verbindung mit JMBl = Justizministerialblatt STV = Straftatenverzeichnis StGB = Strafgesetzbuch StPO = Strafprozessordnung JGG = Jugendgerichtsgesetz WStG = Wehrstrafgesetz StVG = Straßenverkehrsgesetz 5

6 Verfahren und Tabellenprogramm der Strafverfolgungsstatistik Die Strafverfolgungsstatistik liefert Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Diese als bundeseinheitlich koordinierte Geschäftsstatistik durchgeführte Erhebung wurde im Jahr 1975 umgestellt und den Neuregelungen angepasst, die im Zug der umfangreichen Reformmaßnahmen im Strafrecht in der Mitte der siebziger Jahre in Kraft traten 1 ). Seither blieb die im Wesentlichen unverändert, lediglich das Straftatenverzeichnis, nach dem die Vorspaltentexte zu den Ergebnistabellen geschrieben werden, musste infolge neu erlassener Gesetze von Zeit zu Zeit bei einigen Positionen angepasst werden. Vereinzelt ergaben sich auch textliche Änderungen. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die von den ordentlichen Gerichten rechtskräftig abgeurteilten Personen, die sich wegen - Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB), - Verbrechen oder Vergehen nach anderen Bundesgesetzen oder - Vergehen nach Landesgesetzen verantworten mussten. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in den Zuständigkeitsbereich der Strafgerichte fallen, werden nicht berücksichtigt. Das Datenmaterial wird über Zählkarten bzw. inhaltsgleiche Datensätze erfasst, die die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte) nach Rechtskraft des Urteils oder nach sonstiger endgültiger Erledigung des Falles für jede abgeurteilte Person ausfüllen bzw. erstellen und dem Statistischen Landesamt zur weiteren Bearbeitung übersenden. Je nach Art des angewandten Rechts wird im Erhebungsprogramm schieden zwischen Straftaten, die nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt wurden, und Straftaten, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden. Der besseren Anschaulichkeit wegen sind die beiden Erhebungsvordrucke für die manuelle Bearbeitung im Anhang abgedruckt, obwohl die Datenlieferung nun fast nur noch auf elektronischem Weg erfolgt. Der Fragenkatalog enthält neben allgemeinen Ordnungsangaben, die insbesondere für Rückfragen von Bedeutung sind, Merkmale zur Person (z.b. Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit) und ausführliche Nachweisungen zu den Straftaten. Er befasst sich im Weiteren mit dem Inhalt der Entscheidung des Gerichts, d.h. mit den erkannten Haupt- und Nebenstrafen, den angeordneten Maßregeln der Besserung und Sicherung und mit "Sonstigen Entscheidungen" wie Freispruch, Einstellung oder Strafaussetzung zur Bewährung. Außerdem sind Angaben über eine eventuell vorausgegangene Untersuchungshaft zu machen sowie über frühere Verurteilungen, Maßregeln oder Nebenstrafen. Für ausgewählte Straftatbestände ist ferner anzugeben, ob ein oder mehrere Kind(er) Opfer der Straftat war(en) oder ob bei typischen Straßenverkehrsdelikten die Tat in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stand. Die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Justiz vom 20. November 1974 (JMBl S. 352) regelt die Erfassung der Strafverfolgungsstatistik im Einzelnen und enthält darüber hinaus eine Anleitung zur Erstellung der, in der anderem auch einzelne Begriffe definiert sind. Die Strafvollstreckungsbehörden senden die Datensätze bzw. Belege dem Statistischen Landesamt monatlich zur weiteren statistischen Verarbeitung zu. Nach den entsprechenden Signier- und Plausibilitätskontrollen werden die Daten zu Jahresergebnissen konzentriert. Die Ergebnisse der jährlichen Aufbereitung werden in bundeseinheitlichen (Liefer-)Tabellen zusammengestellt. Die Form dieser nicht für Veröffentlichungszwecke konzipierten Tabellen ist jedoch wenig ansprechend und zum Teil nur schwer lesbar. Mit den im vorliegenden Heft veröffentlichten Tabellen wird versucht, diese Unebenheiten zu beseitigen. Die Vorspalten zu den Tabellen basieren auf dem sog. Straftatenverzeichnis. Es gliedert die Straftaten nach folgenden Gruppen. Teil 1 Hauptdeliktsgruppen, Teil 2 Straftaten zusammengefasst nach den 30 Abschnitten des StGB und sonstiger Summenbildungen sowie Teil 3 Einzelstraftaten nach dem Straftatenverzeichnis, in denen rund 500 Positionen ausgewiesen werden. In Tabelle 1 wird dabei das gesamte Straftatenverzeichnis angeschrieben, in den nachfolgenden Tabellen sind nur ausgewählte Straftaten der Teile 1, 2 und Summenbildungen ausgewiesen. Die Tatbestandsgruppen und -gruppen sind wie folgt gegliedert: Teil 1 Hauptdeliktsgruppen STV-Nr. 1 bis 9 Teil 2 Abschnitte des StGB und sonstige Zusammenfassungen STV-Nr. 01 bis 99 und 9005 Teil 3 Einzelstraftaten und ausgewählte Summenbildungen STV-Nr Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr (sog. klassische Kriminalität), dar Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) außer im Straßenverkehr, Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz (WStG) 1 ) Vergleiche "Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts", 108. Jahrgang 1976, Seite 51 ff. 6

7 Straftaten nach anderen Bundesgesetzen (außer StGB, WStG, StVG), 5000, 6000 Straftaten nach Landesgesetzen, ehemaligen DDR-Strafrecht, Straftaten im Straßenverkehr (sog. Verkehrskriminalität) dar Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch (StGB), Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), besondere Summen aus dem Straßenverkehr. Die Tabelle 6 (wegen Straftaten an Kindern abgeurteilte Personen) hat eine eigene Vorspaltengliederung. Sie ist auf Straftaten, die gegen Kinder gerichtet waren, besonders abgestellt. Um die Veröffentlichung übersichtlich zu gestalten, werden die Vorspalten der Tabellen 2, 3, 7, 11, 13 und 16 nur in Kurzfassung gebracht, und zwar zusammengefasst zu Teil 1 mit den neun sogenannten Hauptdeliktsgruppen. Bei der Interpretation der folgenden Ergebnisse ist zu beachten: In der Strafverfolgungsstatistik wird ein Verurteilter nur einmal je Verfahren gezählt, und zwar bei der Straftat, die nach Art und Höhe mit der schwersten Strafe bedroht ist, unabhängig davon, ob er in Idealkonkurrenz mehrere Vorschriften verletzt oder in Realkonkurrenz mehrere Straftaten begangen hat 2 ). Der angetrunkene Verkehrssünder, der z.b. durch zu schnelles Fahren einen Unfall verursachte, bei dem Menschen getötet u n d verletzt worden sind, wird nur bei 222 StGB (fahrlässige Tötung) gezählt, auch wenn er nach dem Unfall noch Verkehrsunfallflucht ( 142 StGB) begeht. Sind keine Menschen getötet, aber doch verletzt worden, ist er bei 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) zu erfassen. Unter 142 StGB schließlich werden nur die Unfallflüchtigen ausgewiesen, die einen Unfall verursachten, bei dem keine Personen zu Schaden kamen. Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zum Tabellenteil Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit ( 52 StGB) oder Tatmehrheit ( 53 StGB) begangen wurden, ist nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Absehen von der Verfolgung. Beschuldigte, bei denen der Staatsanwalt mit Zustimmung des Jugendrichters von der Verfolgung der Strafsache abgesehen hat ( 45 Abs. 3 JGG), sind in der Zahl der "Abgeurteilten" nicht enthalten. Sie werden jedoch in Spalte 27 der Tabelle 11 nachrichtlich ausgewiesen, ebenso sind sie in Tabelle 4 berücksichtigt. Absehen von Strafe. Das Gericht kann trotz Vorliegens einer strafbaren Handlung von Strafe absehen, wenn die Folgen der Tat für den Angeklagten so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe verfehlt wäre ( 60 StGB). Voraussetzung ist, dass die vom Beschuldigten verwirkte Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt. Allgemeines Strafrecht wird gegen Erwachsene und zum Teil auch gegen Heranwachsende angewandt (siehe dort). Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an das Familiengericht gemäß 53 JGG. Auflagen. Entscheidet das Gericht nach allgemeinem Strafrecht, so kann es dem Täter gemäß 56b und 56c StGB Auflagen und Weisungen erteilen, wenn es die Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder des Strafarrests zur Bewährung ausgesetzt hat. Entsprechende Bewährungsauflagen nach dem Jugendstrafrecht werden von der nicht erfasst. Ausländer und Staatenlose. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden statistisch als Deutsche gezählt; die ausländische Staatsbürgerschaft bleibt unberücksichtigt. - Tabelle 5 ist nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten aufgeschlüsselt. Angehörige der Stationierungsstreitkräfte (Spalte 21) sind in den Spalten 7 bis 20 nicht erfasst. - Zu den Stationierungsstreitkräften zählen nicht nur die Soldaten, sondern auch ihre Familienangehörigen und Personen des zivilen Gefolges. Aussetzen der Verhängung der Jugendstrafe. Der Jugendrichter kann nach Feststellung der Schuld eines Angeklagten die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen ( 27 JGG). Wegen des vorläufigen Charakters der Sanktion sind diese Fälle in der Zahl der "Abgeurteilten" nicht enthalten. Sie werden jedoch in Spalte 26 der Tabelle 11 nachrichtlich ausgewiesen, ebenso sind sie in Tabelle 4 berücksichtigt. Wird die Aussetzung infolge schlechter Führung widerrufen, erkennt der Richter auf Verhängung der Jugendstrafe nach 30 JGG. Einstellung des Verfahrens umfasst sämtliche endgültigen Einstellungen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) sowie nach den Bestimmungen des 47 JGG, ggf. auch auf Grund einer Amnestie. 2 ) Vergleiche "Wirtschaft und ", herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Heft 6/1968 7

8 Erwachsene sind Personen im Alter von wenigstens 21 Jahren zur Zeit der Tat; sie werden nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt. Erziehungsmaßregeln sind Erteilung von Weisungen, Erziehungsbeistandschaft, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform (Erziehungshilfe bei Soldaten) ( 9 JGG). Weisungen sind Gebote und Verbote, die die Lebensführung des Jugendlichen regeln, Erziehungsbeistandschaft ist Unterstützung der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform ist Unterbringung in einem Heim oder in einer geeigneten Familie. Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat ( 38 StGB). Frühere Verurteilung, früher angeordnete Maßnahme siehe bei "Vorbestrafte". Geldstrafe ist nur bei Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht möglich. Sie wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes wird Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festgesetzt ( 40 StGB). Gewaltkriminalität der Begriff stammt aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Unter der Bezeichnung "Gewaltkriminalität" sind folgende Delikte zusammengefasst: Mord ( 211 StGB), Totschlag ( 212 StGB), Tötung auf Verlangen ( 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung ( 224, 226 StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien ( 226a StGB), Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei ( 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung ( 177, 178 StGB), Raubdelikte ( 249 bis 252, 255, 316a StGB), erpresserischer Menschenraub ( 239a StGB), Angriff auf den Luft- und Seeverkehr ( 316c StGB) sowie Geiselnahme ( 239b StGB). Ab dem Berichtsjahr 2011 wurde auch in der Strafverfolgungsstatistik eine Tabelle nach den Kriterien der Gewaltkriminalität eingeführt (siehe Tabelle 1b). Hauptdeliktsgruppen. Abweichend vom bundeseinheitlichen Tabellenprogramm, das Angaben nach neun sog. Hauptdeliktsgruppen für alle Tabellen der Strafverfolgungsstatistik vorsieht, enthält diese Veröffentlichung nur die Kurzfassungen (Tabellen 2, 3, 7, 11 und 13). Nachweisungen für Hauptdeliktsgruppen. Falls Bedarf an der einen oder anderen Zusammenfassung besteht, kann sie der Benutzer selbst vornehmen; die Berechnung ist einfach. Die Übersicht "Hauptdeliktsgruppen der Strafverfolgungsstatistik" am Ende der Begriffsbestimmungen enthält die erforderlichen Hinweise. Heranwachsende sind nach 1 JGG Personen, die zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Ihre Aburteilung kann entweder nach dem allgemeinen oder nach dem Jugendstrafrecht erfolgen. Jugendliche. Hier zählen Personen, die zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind ( 1 JGG). Ihre Aburteilung erfolgt nach dem Jugendstrafrecht. Jugendstrafe ist die einzige wirkliche Strafe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Sie wird verhängt, wenn "Maßnahmen" nach dem JGG (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel) zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist ( 17 JGG). Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt zehn Jahre, das Mindestmaß sechs Monate ( 18 JGG). Früher konnte der Richter gewissen Voraussetzungen Jugendstrafe von unbestimmter Dauer verhängen ( 19 JGG). Die betreffende Bestimmung des 19 JGG wurde aufgehoben durch das Gesetz vom 30. August 1990 (BGBl I S. 1853). - Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln haben nicht die Rechtswirkung einer Strafe und führen auch zu keinem Eintrag in das Strafregister. Klassische Kriminalität. Hierzu zählt die alle Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), soweit sie nicht den Straßenverkehr betreffen, ferner alle Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze des Bundes und des Landes mit Ausnahme des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Kinder, die bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind, gelten als schuldunfähig ( 19 StGB). Eine gerichtliche Verurteilung ist ausgeschlossen. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst nur strafmündige, d.h. 14 Jahre und ältere Personen. - In Tabelle 6 werden Straftaten ausgewiesen, deren (unmittelbare) Opfer Kinder nach der Definition des 19 StGB waren. Maßnahmen nach dem JGG sind Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (siehe dort). Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. 61 StGB sind freiheitsentziehende Maßregeln wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung. Ferner zählen zu diesen Maßregeln die Anordnung der Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot. Die Maßregeln werden teils in Verbindung mit Strafe, teils unabhängig davon in Fällen von Freispruch, Einstellung oder in einem selbständigen Verfahren angeordnet. Nebenstrafen und Nebenfolgen werden nur in Verbindung mit Strafe verhängt. Von den verschiedenen möglichen Rechtsfolgen erfasst die im Einzelnen: Fahrverbot ( 44 StGB), Aberkennung von Bürgerrechten (nur 45 Abs. 2 und 5 StGB), Verfall eines erlangten Vermögensvorteils ( 73, 73a StGB) sowie Einziehung von Gegenständen und Schriften, die mit der Tat in Verbindung gebracht werden können oder zur Vorbereitung gebraucht wurden. Schwerste Strafe. Von mehreren verhängten Strafen oder Maßnahmen wird nur die schwerste ausgewiesen, zum Beispiel Freiheitsstrafe (bei Geldstrafe neben Freiheitsstrafe) in den Tabellen 5 und 8 oder Jugendstrafe (bei Erziehungsmaßregel neben Jugendstrafe) in Tabelle 12. Von dieser Regel, nach der auch die Merkmale in Tabelle 4 erfasst sind, weicht nur die Darstellung in Tabelle 13 ab. Dort sind die angeordneten Strafen und Maßnahmen gezählt. Strafarrest ( 9 WStG) kann nur gegen Angehörige der Bundeswehr verhängt werden. Strafaussetzung zur Bewährung. Eine verhängte Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr kann das Gericht zur Bewährung aussetzen ( 56 Abs. 1 StGB). Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, auszusetzen ( 56 Abs. 2 StGB). - Analoge Regelungen sieht das Jugendstrafrecht ( 21 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 30 JGG) im Fall einer Verurteilung zu einer bestimmten Jugendstrafe vor. 8

9 Schuldunfähige nach 20 StGB sind Personen, bei denen wegen seelischer Störungen auf Schuldunfähigkeit erkannt wurde; gegen sie wird vielfach Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. Tabellen 7 und 11). Tateinheit (Idealkonkurrenz). Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so erkennt das Gericht auf nur eine einzige Strafe ( 52 StGB). Tatmehrheit (Realkonkurrenz) liegt vor, wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden; das Gericht bildet in diesem Fall eine Gesamtstrafe ( 53 StGB). - Zur statistischen Erfassung vgl. "Abgeurteilte". Täter-Opfer-Ausgleich kann angeordnet werden im Falle einer Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen ( 153a Abs.1 Satz 2 Nr. 5 StPO). Neu eingeführt wurde dieser bereits durch das Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom 20. Dezember 1999 (BGBl I S. 2491), die statistische Erfassung erfolgt jedoch erst seit dem Berichtsjahr Überweisung an das Familiengericht gemäß 53 JGG wird von der nur erfasst, wenn der Täter nicht verurteilt wurde. Untersuchungshaft wird nach der Dauer und den Gründen der Unterstellung ( 112, 112a StPO) ausgewiesen. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind ( 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind ( 12 Abs. 2 StGB). Verkehrskriminalität. Der verwendete Begriff umfasst Straftaten nach den 222, 229 und 323a StGB, soweit sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stehen, ferner die 142, 315b, 315c und 316 StGB sowie die 21, 22 und 22a StVG. Vermindert Schuldfähige. War die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen, erheblich vermindert ( 21 StGB), so kann die Strafe gemildert werden. Verschiedentlich erfolgt auch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt (siehe Tabellen 7 und 11). Versuch einer Straftat. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt ( 23 StGB). Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat. Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, war. Verurteiltenziffer. Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen (ggf. einer bestimmten Personengruppe) eines Jahres, bezogen auf Personen der strafmündigen Bevölkerung (ggf. derselben Personengruppe) am 1. Januar des Berichtsjahres. Ziffern werden sowohl für deutsche Verurteilte als auch für einzelne Personengruppen und Altersstufen sowie nach dem Geschlecht berechnet (siehe Tabelle 15). Die Bevölkerungszahlen, anhand derer die Verurteiltenziffern berechnet wurden, kann man der Übersicht im Anhang entnehmen. Verwarnte mit Strafvorbehalt. Hat jemand Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten ( 59 StGB). Wegen des vorläufigen Charakters der Sanktion werden die Verwarnten nicht als "Abgeurteilte" gezählt; Angaben sind jedoch in Tabelle 7, Spalte 24, nachrichtlich ausgewiesen, ebenso sind sie in Tabelle 4 berücksichtigt. - Wird der Strafvorbehalt gemäß 59b StGB widerrufen, erfolgt Verurteilung zu der vorbehaltenen (Geld-)Strafe (siehe Tabelle 8). Vorbestrafte sind Personen, die in einem früheren Verfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu Freiheitsstrafe (auch Zuchthaus, Gefängnis, Haft), zu Jugendstrafe, zu Strafarrest (auch Einschließung) oder zu Geldstrafe verurteilt wurden. Statistisch gelten auch nach Jugendstrafrecht angeordnete frühere Maßnahmen (Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln) als frühere Verurteilungen. Weisungen nach allgemeinem Strafrecht siehe "Auflagen". Zuchtmittel sind gemäß 13 JGG die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen (Wiedergutmachung, Zahlung eines Geldbetrages, Entschuldigung bei dem Verletzten) und der Jugendarrest; er kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden. Zuchtmittel werden angewandt, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Angeklagten jedoch das begangene Unrecht deutlich gemacht werden muss. 9

10 Hauptdeliktsgruppen der Strafverfolgungsstatistik - Vorspaltengliederung - Abschnitte des StGB, Lfd. Nr. Bezeichnung bzw. Nummer des Straftatenverzeichnisses 1) 0 Straftaten 9990 oder "0" 1 StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, und 30 außer Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt 2 StGB 174 bis 184 f 13 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 StGB , a, außer 222, 12, i.v.m. Verkehrsunfall - Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 4 StGB 242 bis 248 c 19 Diebstahl und Unterschlagung 5 StGB 249 bis 255, 316 a 20 und 1393 (316a) Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 6 StGB 257 bis 305 a Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte 7 StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, 28 (ohne 316a StGB) und und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten 8 StGB 142, 222, 229, 315 b, 315 c, 316, 7990, a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, 22 a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr 9 Straftaten nach anderen Bundes- und 40, 45, 50, 55, 60, 65, 68, 70, 90, 95 Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 1) Nach der Systematik der ausführlichen Tabellen (z.b. Tabelle 1). 10

11 Inhaltliche Änderungen ab 2016 Änderungen zum Straftatenverzeichnis: Geänderte Strafbestimmungen alt 172 StGB Doppelehe neu 172 StGB Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft alt neu AsylVfG AsylG Asylverfahrensgesetz Asylgesetz alt BBergG Bundesberggesetz neu BBergG Bundesberggesetz 146 alt EnWG Energiewirtschaftsgesetz neu EnWG Energiewirtschaftsgesetz 95 a neu EnWG Energiewirtschaftsgesetz 95 b Zusätzlich aufgeführt 89c StGB Terrorismusfinanzierung 202d StGB Datenhehlerei 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ( 217) 335a i.v.m. 332, 334, 335 StGB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung durch ausländische und internationale Bedienstete 4 AntiDopG Anti-Doping-Gesetz 11

12 Abb. 1 Rechtskräftig Verurteilte in Bayern seit 1996 nach Altersgruppen in Tausend 180 Veränderung 2016 gegenüber dem Vorjahr in Prozent Insgesamt Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Heranwachsende 10 5 Jugendliche Abb. 2 Rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Deliktsgruppen in Prozent Veränderung 2016 gegenüber dem Vorjahr in Prozent Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen (ohne BtMG) Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 0,9 0,7 Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen (ohne BtMG) gemeingefährliche einschl. Umweltstraftaten (außer im Straßenverkehr) Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 0,5 Andere Vermögensdelikte 3,4 8,8 22,3 16,5 10,9 Straftaten im Straßenverkehr 7,1 Andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr) 3,7 2,7 Andere Vermögensdelikte 10, Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte -0,2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung -2,1 15,2 21,9 Diebstahl und Unterschlagung -3,1 Straftaten im Straßenverkehr Diebstahl und Unterschlagung Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer -5,7 15,5 Gemeingefährliche einschl. Umweltstraftaten(außer im Straßenverkehr) -14,6 Andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr)

13 Abb. 3 Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern seit 1986 nach Art der Entscheidung in Tausend nicht vorbestrafte Verurteilte vorbestrafte Verurteilte Verfahren eingestellt oder sonstige Entscheidungen Freisprüche Abb. 4 Nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe Verurteilte in Bayern 2016 nach Dauer der Freiheitsstrafe und Strafaussetzung in Tausend 6 6 Monate 6 Monate 6 Monate bis 9 Monate mehr als 9 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahr bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 5 Jahre ohne Bewährung mit Bewährung mehr als 5 Jahr bis 10 Jahre mehr als 10 Jahre

14 Abb. 5 Rechtskräftig verurteilte Ausländer in Bayern 2016 nach ausgewählten Straftatengruppen in Prozent Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 0,7 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (ohne BtMG) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 0,6 gemeingefährliche einschl. Umweltstraftaten (außer im Straßenverkehr) 0,3 7,0 Andere Vermögens-, Eigentumsund Urkundendelikte 2,5 22,9 13, Andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr) 13,3 20,1 Diebstahl und Unterschlagung 19,3 Straftaten im Straßenverkehr Abb. 6 Nach allgemeinem Strafrecht zu Geldstrafe Verurteilte in Bayern 2016 nach Anzahl und Höhe der Tagessätze in Tausend 5 bis 15 Tagessätze bis einschließlich 5 Euro mehr als 5 bis einschließlich 10 Euro mehr als 10 bis einschließlich 25 Euro mehr als 25 bis einschließlich 50 Euro mehr als 50 Euro 16 bis 30 Tagessätze 31 bis 90 Tagessätze 91 bis 180 Tagessätze 181 oder mehr Tagessätze

15 Strafverfolgungsstatistik in Bayern 2016 Im Jahr 2016 wurden in Bayern Personen rechtskräftig verurteilt, das waren um 4,5% mehr als im Jahr zuvor. Bei den Straftätern handelte es sich überwiegend um Erwachsene, der Anteil der verurteilten Heranwachsenden und Jugendlichen lag im Berichtsjahr bei 8,2% bzw. 4,6%. Die Anzahl der verurteilten Männer stieg um 5,1% auf , die der verurteilten Frauen um 1,6% auf ,4% aller Verurteilten waren Deutsche; ihre Anzahl hat gegenüber 2015 um 0,8% abgenommen. Auch gemessen an ihrem relativen Anteil an der strafmündigen Bevölkerung wurden Deutsche im Zeitverlauf seltener verurteilt: Die Verurteiltenziffer für die strafmündige deutsche Bevölkerung lag 2016 dem Vorjahresniveau. Vorbemerkung Zu der Strafverfolgungsstatistik melden die Strafvollstreckungsbehörden (Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften) in Bayern anonymisierte Daten von rechtskräftig abgeurteilten Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder Vergehen nach bayerischen Landesgesetzen vor Gericht verantworten mussten, gegen die also ein Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung rechtskräftig abgeschlossen oder ein Strafbefehl erlassen wurde. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese nicht erfasst. Dies gilt ebenso für Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Eine weitere über Straftäter ist die polizeiliche Kriminalstatistik. In dieser werden die von den bayerischen Polizeidienststellen und der Bundespolizei abschließend bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen erfasst, sofern die Taten im Freistaat Bayern begangen wurden. Einbezogen sind auch die von den Zollbehörden gemeldeten Rauschgiftdelikte. Dagegen sind Grundlage der Strafverfolgungsstatistik die Urteile der Strafgerichte; die erfassten Personen ( Abgeurteilte ) sind aufgrund richterlicher Entscheidung verurteilt ("Verurteilte") worden oder es wurde eine andere Entscheidung, wie zum Beispiel Freispruch oder Maßregeln der Besserung und Sicherung, getroffen. Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb Bayerns begangen wurden, sind im Gegensatz zur Kriminalstatistik in der Strafverfolgungsstatistik enthalten, wenn sie von der bayerischen Justiz abgeurteilt wurden. "Tatverdächtig" ist jede Person, die aufgrund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses zumindest hinreichend verdächtig ist, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben. Tatverdächtige können in der Kriminalstatistik mehrfach gezählt sein. Die Abgeurteilten der Strafverfolgungsstatistik werden dagegen nur einmal pro Verfahren gezählt, und zwar mit ihrer schwersten Tat. Durch die schiedliche Verfahrensdauer bedingt scheiden sich die en auch in der zeitlichen Verfügbarkeit. Die polizeiliche Kriminalstatistik liegt früher vor als die Strafverfolgungsstatistik, für die noch die richterliche Bewertung der Tat abgewartet werden muss. Die polizeiliche Kriminalstatistik kann immer nur einen Teil der Kriminalitätswirklichkeit abbilden. So beschränkt sie sich zwingend auf das sogenannte Hellfeld, also die angezeigten bzw. bekannt gewordenen Straftaten. Da nur bekannte Straftaten auch geahndet werden können, bewegt sich auch die Strafverfolgungsstatistik im Bereich des Hellfeldes. Die Größe des Dunkelfeldes (nicht registrierte Straftaten) ist unbekannt. Dunkelfeldforschung versucht beispielsweise durch Befragungen Erkenntnisse über das Ausmaß des Dunkelfeldes zu erlangen und es somit aufzuhellen. Auch das Verhältnis von Hell- zu Dunkelfeld ist nicht konstant und ist beispielsweise vom Anzeigeverhalten in der Bevölkerung oder auch vom Kontrollverhalten der Polizei abhängig. Zahl der Aburteilungen gestiegen Im Jahr 2016 lag die Zahl der Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit Abgeurteilten um 3,0% höher als im Jahr Der seit 2004 bestehende Trend des Rückgangs ist damit zunächst gestoppt worden. Bis 1997 hatte sich die Zahl der Abgeurteilten von kurzfristigen Unterbrechungen abgesehen tendenziell aufwärts entwickelt und erreichte 1997 mit ihren bislang höchsten Wert. Sie war dann 5 Jahre in Folge wieder rückläufig, stieg 2003 und 2004 erneut an und sank dann bis 2015 nahezu beständig. So waren beispielsweise 1986, also 30 Jahre zuvor, Personen abgeurteilt worden, 1996 waren es und weitere 10 Jahre später gewesen. Differenziert nach der Art der Beendigung des Verfahrens dominierten die Verurteilungen. In 83,4% der Verfahren oder bei Beschuldigten entschieden die Gerichte im Jahr 2016 auf diese Art der Beendigung. Lediglich in 2,4% der Verfahren (3 424 Personen) erfolgte ein Freispruch. Des Weiteren wurden 14,1% der Verfahren bei Personen eingestellt. Die restlichen 165 Fälle (0,1%) wurden durch "sonstige Entscheidungen" beendet. Hierzu zählen die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung selbstständig oder neben Freispruch und Einstellung, ferner das Absehen von Strafe sowie die Überweisung an das Familiengericht gemäß 53 Jugendgerichtsgesetz. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies bei den Verurteilungen eine Zunahme um 4,5%. Gesunken ist hingegen die Zahl der Freisprüche (-5,3%). Um 3,5% zurückgegangen ist die Zahl der Einstellungen ohne Maßregeln. Die Anzahl der sonstigen Entscheidungen ist um 19,6% gestiegen. Einen Anstieg gab es beim Absehen von Strafe. 15

16 Gegen der Abgeurteilten des Jahres 2016 wurden überwiegend zusätzlich zur Verurteilung Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt. Während Strafen an die Schuld 1 des Täters anknüpfen und das begangene Unrecht sühnen, geht es bei Maßregeln der Besserung und Sicherung allein um präventive Ziele z. B. den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Taten. Von den im Jahr 2016 verhängten Maßregeln der Besserung und Sicherung entfiel mit Fällen der weitaus größte Teil auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Sperre. Außerdem wurden gegen Verurteilte Nebenstrafen und Nebenfolgen ausgesprochen. Hierbei handelte es sich mit Fällen überwiegend um Fahrverbote. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht darin, dass beim Fahrverbot der Führerschein automatisch zurückgegeben wird, während bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (auch nach Ablauf der Sperrfrist) bei der Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden muss. Anteil der Erwachsenen bei Verurteilten nimmt zu Von den Verurteilungen des Jahres 2016 richteten sich oder 87,2% gegen Personen im Alter ab 21 Jahren ("Erwachsene"), oder 8,2% gegen Heranwachsende, die 18 bis 21 Jahre alt sind, und oder 4,6% gegen strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Damit hat sich die Altersstruktur der Verurteilten gegenüber 2015 mit entsprechenden Anteilen von 86,7%, 8,3% und 5,0% erneut zu Lasten der Erwachsenen verschoben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Verurteilten bei den Erwachsenen um 5,1% erhöht. Mit einem Minus von 4,4% war die Zahl der Verurteilungen bei den Jugendlichen weniger stark rückläufig als im Jahr zuvor (-11,8%). Bei den Heranwachsenden gab es einen Anstieg von 3,6%. Bei den Verurteilten war eine Zunahme von 4,5% zu verzeichnen. Während Erwachsene nur nach allgemeinem Strafrecht und Jugendliche nur nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden können, gibt es bei den Heranwachsenden beide Möglichkeiten. So wurden die von den Heranwachsenden verübten Straftaten im Jahr 2016 in 28,8% der Verfahren, das sind Verurteilungen, nach den für Erwachsene geltenden Vorschriften des allgemeinen Strafrechts geahndet und in 71,2% der Verfahren oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht. Gegenüber dem Vorjahr (allg. Strafrecht: 25,4%; Jugendstrafrecht: 74,6%) haben sich 2016 die prozentualen Anteile etwas zugunsten der Anwendung von allgemeinem Strafrecht verschoben. Von den Verurteilten waren, soweit von diesen Personen entsprechende Angaben vorlagen, vorbestraft. Der Anteil an den Verurteilten betrug 44,3%. Von diesen schon früher Straffälligen waren bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, ihnen Personen drei- oder viermal und fünfmal oder öfter. Im Berichtsjahr waren 44,1% der nach allgemeinem Strafrecht und 45,3% der nach Jugendstrafrecht für schuldig Befundenen schon früher als Straftäter erkannt worden. Mehr als vier von zehn (46,1%) nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten mit bekannten Vorstrafen waren zuvor einmal straffällig geworden, knapp einer (8,1%) von zehn sogar fünfmal oder öfter. Verurteilungen wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen gestiegen Von den Personen, die 2016 wegen einer klassischen Straftat verurteilt wurden, hatten gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen, das waren um 0,9% mehr als Größere Veränderungen negativer und positiver Art gab es beispielsweise bei den folgenden Delikten: Schwerste Straftat Paragraph im StGB Anstieg/Abnahme der Verurteilungen gegenüber 2015 absolut in % Verschaffen von falschen aufenthaltsrechtlichen 276a i.v.m ,5 od. Fahrzeugpapieren Volksverhetzung durch Billigung, Leugnung 130 Abs ,0 od. Verharmlosung des national- sozialistischen Völkermordes Verschaffen von falschen amtlichen ,6 Ausweisen Erpressung 253 Abs ,0 Fahrlässige Körperverletzung (ohne ,3 Straßenverkehr) Schwere Brandstiftung 306a ,0 Erregung öffentlichen Ärgernisses 183a ,7 Wegen klassischer Straftaten nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen (außer StGB oder StVG) wurden im Berichtsjahr Personen bestraft, somit Personen oder 13,3% mehr als Vgl. auch 46 Abs. 1 Satz 1 StGB: Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 16

17 Es veränderten sich: Schwerste Straftat nach dem/der Anstieg/Abnahme der Verurteilungen gegenüber 2015 absolut in % Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 53 63,9 Waffengesetz ,2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung 16 30,2 für ausländische Kraftfahrzeuge Staatsangehörigkeitsgesetz 14 28,6 Aufenthaltsgesetz ,0 Gewaltschutzgesetz -4-4,4 Markengesetz ,6 Arzneimittelgesetz ,9 Mehr Verurteilte aufgrund von Verkehrsdelikten Von den Schuldsprüchen des Jahres 2016 entfielen 78,1% auf Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs, die sogenannte klassische Kriminalität, und 21,9% auf Straftaten im Straßenverkehr, die "Verkehrskriminalität". Verglichen mit den letztjährigen Anteilen von 78,6% bzw. 21,4% haben sich die beiden Bereiche der Kriminalität im Verhältnis zueinander nur wenig verändert. Die Absolutzahl der Verurteilungen bei der klassischen Kriminalität ist von um 3,8% auf gestiegen. Die Zahl der Verurteilungen in der Verkehrskriminalität stieg von auf und somit um 7,1% an. Bei den verurteilten Männern war diese Zunahme ausgeprägter (+7,2%) als bei den Frauen (+6,3%). Unterschiede gab es auch in der Entwicklung nach der Art von Straßenverkehrsstraftaten: Während die Fälle ohne Trunkenheit sich um 16,7% erhöhten, waren die Fälle mit Trunkenheit mit -2,6% etwas rückläufig. Letztere lagen mit um 318 niedriger als Eine Graphik über die Entwicklung der Straßenverkehrsdelikte der letzten 30 Jahre befindet sich am Ende dieses Textteils. Stärkere Veränderungen bei den Straftaten im Straßenverkehr gab es u. a. bei: Schwerste Straftat Paragraph im StGB Anstieg/Abnahme der Verurteilungen gegenüber 2015 absolut in % Verbotenes Wenden oder Rückwärtsfahren 315c Abs. 1 Nr. 2f 3 50,0 mit Unfall Trunkenheit im Verkehr mit Unfall ,6 Fahrlässige Körperverletzung (ohne ,9 Trunkenheit) im Straßenverkehr Trunkenheit am Steuer ohne Unfall 315c Abs. 1 Nr. 1a ,3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne nachträgliche Meldung der Unfallbeteiligung Straßenverkehrsgefährdung infolge geistiger oder körperl. Mängel ohne Verkehrsunfall 142 Abs ,2 315c Abs. 1 Nr. 1b -5-41,7 Anzahl der verurteilten Frauen leicht gestiegen Im Berichtszeitraum befanden sich den Verurteilten Frauen, das waren 1,6% mehr als im Jahr Ihr Anteil an allen Verurteilten betrug 18,4% und ist damit gegenüber dem Vorjahr mit 18,9% leicht zurückgegangen. Die häufigsten von ihnen begangenen Straftaten waren Diebstahl gemäß 242 Strafgesetzbuch (StGB) in Fällen, Betrug ( 263 Abs.1 StGB) in Fällen, Erschleichen von Leistungen ( 265a StGB) in Fällen, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142 StGB) in Fällen und Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) in Fällen. Ein Rückblick auf die vergangenen drei Jahrzehnte zeigt, dass die Zahl der verurteilten Frauen, nach dem Höchststand von im Jahr 2004, im Berichtsjahr mit gegenüber dem Vorjahr (21 454) wieder leicht zugenommen hat. Eine ausgeprägtere Zunahme zeigt sich jedoch bei den verurteilten Männern. Der bisherige Höchststand von im Jahr 1997 wurde im Berichtsjahr mit zwar deutlich schritten, gegenüber dem Vorjahr (92 021) ist aber ein Anstieg (+5,1%) zu verzeichnen. Die häufigsten Straftaten der Männer waren Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Fällen, Diebstahl ( 242 StGB) in Fällen, 17

18 Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) in Fällen, Körperverletzung (ohne Straßenverkehr 223 StGB) in Fällen und Betrug ( 263 Abs.1 StGB) in Fällen. Deutsche Bevölkerung in Bayern: Leichte Abnahme der Verurteiltenziffer Als Maß für die Straffälligkeit der deutschen Bevölkerung kann die Anzahl der deutschen Verurteilten je Personen der vergleichbaren deutschen strafmündigen Bevölkerung ( Verurteiltenziffer ) dienen. Aus methodischen Gründen werden Verurteiltenziffern nur für die deutsche Bevölkerung errechnet (siehe dazu die Erläuterungen weiter unten). Im Berichtsjahr wurden 747 Deutsche je strafmündigen Deutschen in Bayern verurteilt, ein Jahr zuvor waren es noch 752 Deutsche gewesen. 2 Die Differenzierung nach dem Geschlecht zeigt bei der Verurteiltenziffer wie auch bei der Absolutzahl erhebliche Unterschiede. Im Jahr 2016 betrug die Verurteiltenziffer der deutschen Männer 1 220, diejenige der deutschen Frauen jedoch nur 298 jeweils bezogen auf der entsprechenden strafmündigen Bevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich prozentual betrachtet ein Rückgang um 0,7% bei den Männern und ein Rückgang um 0,9% bei den Frauen. 3 Die Verurteiltenziffer der deutschen Erwachsenen belief sich 2016 auf 699 und war damit fast identisch mit dem Vorjahr (698). Die Verurteiltenziffer der deutschen Heranwachsenden verringerte sich von im Vorjahr auf Mit nach 938 im Vorjahr wiesen die deutschen Jugendlichen von den drei Gruppen den stärksten Rückgang auf. Straftaten Deutscher und Nichtdeutscher Von den verurteilten Personen des Jahres 2016 waren (62,4%) Deutsche. Ihre Anzahl hat gegenüber 2015 um 0,8% abgenommen. Ausschließlich deutsche Straftäter gab es anderem nach dem Wehrstrafgesetz mit 24 Verurteilten, beim Subventionsbetrug ( 264 StGB) mit 18 Verurteilten, beim unerlaubten Betreiben von anderen Anlagen ( 327 Abs. 2 StGB) mit 12 Verurteilten, nach dem Kreditwesengesetz mit 10 Verurteilten sowie bei der fahrlässigen Bodenverunreinigung ( 324a Abs. 3 StGB) mit 8 Verurteilten. Des Weiteren wurden hohe Anteile verurteilter Deutscher Zugrundelegung der Straftaten mit größeren Fallzahlen beispielsweise bei folgenden Straftaten ermittelt: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften nach 184b StGB (94,5%; 241 Verurteilte), Tierschutzgesetz (89,5%; 162 Verurteilte), Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gemäß 145a StGB (87,0%; 147 Verurteilte) und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach 86 StGB (85,7%; 144 Verurteilte). Insgesamt waren (37,6%) der im Jahr 2016 für schuldig befundenen Personen Ausländer oder Staatenlose bzw. ohne Angabe; das ist ein Anstieg um oder 14,5%. Zu den am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten gehörten mit Anteilen von 12,6% die rumänische, mit 10,2% die türkische, mit 6,3% die polnische, mit 4,3% die italienische, mit 3,4% die serbische und mit 3,9% die bulgarische. Die Bürger aller 28 EU-Staaten waren mit 47,5% vertreten, 0,7% waren Staatenlose. Besonders hohe Anteile verurteilter Ausländer gab es 2016 bei Straftaten gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz (98,4% oder 62 Verurteilte), gegen das Aufenthaltsgesetz mit 96,4% oder Verurteilten sowie gegen das Asylgesetz mit 100% oder 22 Verurteilten. Gegen diese Gesetze können in der Regel nur Ausländer verstoßen, verurteilte Deutsche sind wegen verbotener Anstiftung oder Beihilfe beispielsweise beim Einschleusen von Ausländern schuldig. Aber auch bei einigen Straftaten gegen das Strafgesetzbuch ist der Ausländeranteil sehr hoch: Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen nach 276 StGB (96,9%, 436 Verurteilte), Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks nach 152b StGB (91,7%, 22 Verurteilte), Fälschung technischer Aufzeichnungen nach 268 StGB (87,5%, 49 Verurteilte), Mißbrauch von Ausweispapieren gemäß 281 StGB (83,1%, 147 Verurteilte), Mittelbare Falschbeurkundung nach 271 StGB (80,9%, 38 Verurteilte). Die häufigste von Ausländern begangene Straftat war der Diebstahl gemäß 242 StGB mit einem Anteil von 15,31% an den betreffenden Verurteilungen, gefolgt von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit 7,0%, Erschleichen von Leistungen gemäß 265a StGB mit 6,5%, Betrug nach 263 Abs. 1 StGB mit 6,4% und Körperverletzung (ohne Straßenverkehr) gem. 223 StGB mit 6,2%. Selbst wenn man nur diejenigen Straftaten berücksichtigt, die sowohl Deutsche als auch Nichtdeutsche begehen können also bestimmte Straftaten gegen Steuergesetze unberücksichtigt lässt, die nur Inländer begehen können, oder etwa auch Straftaten gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz außer Acht lässt, die in der Regel nur Ausländer begehen können sind vergleichende Aussagen über ein kriminelles Potential beider Gruppen kaum zu treffen, da vergleichbare praktikable Bezugsgrößen fehlen. Beispielsweise sind die Gruppen der Deutschen und Nichtdeutschen hinsichtlich ihres sozialen Status nach der Ausbildung, der Berufstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, des Einkommens und der Wohnverhältnisse völlig schiedlich zusammengesetzt; handelt es sich bei Ausländern überwiegend um Personen jüngeren und mittleren Alters, die auch bei Deutschen häufiger Straftaten begehen; gehören die verurteilten Deutschen wohl weit überwiegend der inländischen Wohnbevölkerung an und sind somit räumlich und zeitlich eher an den Wohnort gebunden, während bei Nichtdeutschen der Anteil der Personen mit höchst schiedlicher Aufenthaltsdauer in Deutschland vermutlich weitaus höher liegt. Auch gibt es etwa Banden von Taschen- und Autodieben, die ausschließlich zur Begehung von Straftaten nach Bayern einreisen und danach sofort wieder ausreisen; 2 Verurteiltenziffern sind jeweils auf ganze Werte gerundet. 3 Veränderungen in Prozent wurden jeweils mit der nicht gerundeten Verurteiltenziffer errechnet. 18

19 fehlen Angaben über die Zahl der sich in Bayern illegal aufhaltenden Personen. Bei Errechnung einer Verurteiltenziffer für die ausländische Bevölkerung wäre diese daher in der Folge typischerweise überzeichnet: Während die Zahl der sich illegal in Bayern aufhaltenden Personen nicht bekannt ist und daher im Nenner der Verurteiltenziffer fehlt, wären diese Personen bei einer Verurteilung in Bayern jedoch im Zähler mitberücksichtigt. Freiheitsstrafen und Geldstrafen Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind nur bei Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht möglich. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagesätze. Die Höhe eines Tagessatzes wird Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festgesetzt ( 40 StGB). Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat ( 38 StGB) wurden Straftäter zu einer Geldstrafe sowie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies eine Veränderung von jeweils +6,2% bzw. +2,0%. 19

20 Übersicht 1. Rechtskräftig Verurteilte in Bayern seit 2007 nach Geschlecht, Altersgruppen und Art der schwersten Straftat, mit Verurteiltenziffern (für alle bzw. nur deutsche Verurteilte) davon nach Geschlecht nach Altersgruppen nach Art der schwersten Straftat Jahr Verurteilte männlich weiblich Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Straftaten im Straßenverkehr mit ohne Trunkenheit Verurteilte Verurteilte je der entsprechenden strafmündigen Bevölkerung Verurteilte Deutsche je der entsprechenden strafmündigen deutschen Bevölkerung

21 Übersicht 2. Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern seit 2007 nach Art der Entscheidung davon Jahr Abgeurteilte Verurteilte nicht vorbestraft davon vorbestraft Freisprüche Verfahren eingestellt oder sonstige Entscheidung 1) Übersicht 3. Rechtskräftig Abgeurteilte in Bayern 2016 nach Art der Entscheidung Mit Beendigung des Verfahrens durch Außerdem: Tatbestandsgruppe (der schwersten Straftat) Verurteilung davon Einstellung ohne Maßregeln Erwachsene Jugendliche Abgeurteilte Personen Heranwachsende Freispruch sonstige Entscheidung1) Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 StGB) Entscheidung nach 27 JGG ausgesetzt Absehen von Verfolgung ( 45 Abs. 3 JGG) Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB nach anderen Bundes- und Landesgesetzen Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB nach dem StVG Insgesamt Veränderung 2016/2015 Anzahl % 3,0 4,5 5,1 3,6-4,4-5,3-3,5 19,6-1,4-10,5 12,7 1) Als "sonstige Entscheidung" zählen: Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig oder neben Freispruch und Einstellung, ferner Absehen von Strafe sowie Überweisung an das Familiengericht gemäß 53 JGG. 21

22 Übersicht 4. Nach allgemeinem Strafrecht rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Art der schwersten Strafe davon erhielten als schwerste Strafe Freiheitsstrafe Strafarrest Tatbestandsgruppe (der schwersten Straftat) Ver urteilte bis einschl. 1 Jahr dar. mit Strafaussetzung zur Bewährung von mehr als 1 bis einschl. 2 Jahren von mehr als 2 Jahren dar. mit Strafaussetzung zur Bewährung dar. mit Strafaussetzung zur Bewährung Geldstrafe Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB dem WStG dem BtMG anderen Bundesgesetzen Landesgesetzen Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB nach dem StVG Insgesamt Veränderung 2016/2015 Anzahl % 5,4 2,0 1,3-3,2 2,9-2,6 5, ,2 Übersicht 5. Nach Jugendstrafrecht rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme davon erhielten als schwerste Strafe oder Maßnahme Jugendstrafe Zuchtmittel Tatbestandsgruppe (der schwersten Straftat) bis einschl. 1 Jahr dar. mit Strafaussetzung zur Bewährung von mehr als 1 Jahr dar. mit Strafaussetzung zur Bewährung und zwar Jugendstrafe nach 30 JGG dar. Jugendarrest Ver urteilte Erziehungsmaßregel Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB dem WStG dem BtMG anderen Bundesgesetzen Landesgesetzen Straftaten im Straßenverkehr davon nach dem StGB nach dem StVG Insgesamt Veränderung 2016/2015 Anzahl % - 2,6-4,7-8,5-12,2-1,5-10,7-8,1-4,1-2,0 4,8 22

23 Übersicht 6. Rechtskräftig Verurteilte in Bayern 2016 und 2015 nach Hauptdeliktsgruppen und ausgewählten Straftaten Nummer der Hauptdeliktsgruppe Veränderung Hauptdeliktsgruppe Verurteilte gegenüber Abschnitt des StGB/ dem Vorjahr STV-Nr. Schwerste Straftat Paragraph(en) StGB Anzahl % 1 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) ,2 dar d ohne 142 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (ohne Straßenverkehr) , Falsche uneidliche Aussage und Meineid , b Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ,1 dar 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ,0 176, 176a sexueller Missbrauch von Kindern ,0 177 Abs.1 sexuelle Nötigung ,3 177 Abs. 2 Nr. 1 Vergewaltigung ,7 178 Vergewaltigung mit Todesfolge a Zuhälterei ,0 183 exhibitionistische Handlungen ,9 3 Andere Straftaten gegen die Person (ohne Straßenverkehr) ,7 dar Beleidigung ,3 211 Mord ,2 211 i.v.m. 23 versuchter Mord x 212,213 Totschlag ,9 222 fahrlässige Tötung (ohne Straßenverkehr) ,9 223 Körperverletzung (ohne Straßenverkehr) ,5 224 Abs.1 Nr.2-5 gefährliche Körperverletzung ,6 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen ,8 226 Abs.1 schwere Körperverletzung ,3 226 Abs. 2 absichtliche schwere Körperverletzung ,0 227 Körperverletzung mit Todesfolge ,3 229 fahrlässige Körperverletzung (ohne Straßenverkehr) ,3 232,233,233a Menschenhandel ,7 239 Freiheitsberaubung ,4 239a erpresserischer Menschenraub ,4 239b Geiselnahme ,0 240 Abs.1 Nötigung , Diebstahl und Unterschlagung ,1 dar 242 Diebstahl ,2 243 Abs.1 Satz 2 Nr.1 Einbruchdiebstahl ,9 244 Abs.1 Nr.3 Wohnungseinbruchdiebstahl ,1 243 Abs.1 S.2 Nrn.2-7 Diebstahl in anderen besonders schweren Fällen ,9 244 Abs.1 Nr.1 Diebstahl mit Waffen ,4 244 Abs.1 Nr.2 Bandendiebstahl ,7 246 Unterschlagung ,4 5 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ,7 dar 249 Raub ,1 250 schwerer Raub ,2 251 Raub mit Todesfolge x 252 räuberischer Diebstahl ,8 253 Erpressung ,0 255 räuberische Erpressung ,0 316a räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ,0 6 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte ,7 dar Begünstigung und Hehlerei , b Betrug und Untreue , Urkundenfälschung , a Sachbeschädigung ,4 7 Gemeingefährliche Straftaten einschl. Umweltstraftaten (ohne Straßenverkehr) ,6 davon c ohne 316a gemeingefährliche Straftaten (ohne Straßenverkehr, und o. 316a) ,1 323a dar. Vollrausch ohne Verkehrsunfall , a Straftaten gegen die Umwelt ,6 8 Straftaten im Straßenverkehr (StGB und StVG) ,1 davon Straftaten 9057 StGB in Trunkenheit mit Unfall (StGB) , StGB in Trunkenheit ohne Unfall (StGB) , StGB und StVG ohne Trunkenheit mit Unfall , StGB und StVG ohne Trunkenheit ohne Unfall , StVG dar. Straftaten nach dem StVG ,4 9 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) ,3 dar Straftaten nach dem/der 3990 BtMG Betäubungsmittelgesetz zusammen , AO Abgabenordnung , AsylVfG Asylverfahrensgsetz , AufenthG Aufenthaltsgesetz zusammen , PflVG Pflichtversicherungsgesetz ,9 0 Straftaten , dar Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr ,8 23

24 Übersicht 7. Rechtskräftig verurteilte Ausländer und Staatenlose (einschl. Personen ohne Angabe) in Bayern 2016 nach Hauptdeliktsgruppen Verurteilte Nummer der Ausländer Hauptdeliktsgruppe Hauptdeliktsgruppe und Staatenlose Schwerste Straftat 2016 Paragraph(en) StGB Anteil der Verurteilten Ausländer und Staatenlosen an den Verurteilten Veränderung gegenüber dem Vorjahr absolut relativ Anzahl % Anzahl % 1 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) ,1 90 8, b Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung , ,7 3 Andere Straftaten gegen die Person (ohne Straßenverkehr) , ,9 davon 223 Körperverletzung (ohne Straßenverkehr) , ,1 224 Abs.1 Nr.2-5 gefährliche Körperverletzung , ,6 übrige Straftaten , ,9 4 Diebstahl und Unterschlagung ,6 77 0,9 davon 242 Diebstahl , ,1 243 Abs.1 Satz 2 Nr.1 Einbruchdiebstahl ,8 42 8,2 244 Abs.1 Nr.3 Wohnungseinbruchdiebstahl , ,0 243 Abs.1 Nrn.2-7 Diebstahl in anderen besonders schweren Fällen , ,7 übrige Straftaten , ,1 5 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer , ,6 davon 249 Raub , ,9 250 schwerer Raub , ,8 252 räuberischer Diebstahl , ,4 253 Erpressung , ,0 255 räuberische Erpressung , ,6 übrige Straftaten , ,0 6 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte , ,9 davon 263 Abs.1 Betrug , ,1 265a Erschleichen von Leistungen ,6 57 2,0 267 Abs. 1 Urkundenfälschung , ,4 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen , ,5 übrige Straftaten , ,7 7 Gemeingefährliche Straftaten einschl. Umweltstraftaten , ,9 8 Straftaten im Straßenverkehr , ,0 davon 142 Abs. 1 unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor Feststellung der Unfallbeteiligung (ohne Trunkenheit) , ,2 229 fahrlässige Körperverletzung im Verkehr (ohne Trunkenheit) , ,0 316 Trunkenheit im Verkehr ohne Fremdschaden, ohne Unfall , ,4 21 Abs.1 Nr.1 StVG Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots ohne Verkehrsunfall , ,0 übrige Straftaten , ,6 9 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz) , ,3 davon nach BtMG Betäubungsmittelgesetz zusammen , ,0 AO Abgabenordnung , ,9 AsylVfG Asylverfahrensgsetz , ,8 AufenthG Aufenthaltsgesetz zusammen , ,7 PflVG Pflichtversicherungsgesetz , ,1 WaffG Waffengesetz , ,0 übrige Straftaten , ,5 0 Straftaten , ,5 24

25 Übersicht 8. Verurteilte Ausländer 2016 nach Staatsangehörigkeit Verurteilte nach Staatsangehörigkeit Verurteilte nach Geschlecht Verurteilte Ausländer Europa Alle 28 EU- Staaten zusammen Belgien dar Bulgarien Dänemark Frankreich Großbritannien Griechenland Italien männlich weiblich Anteil in % ,0 47,5 0,2 3,9 0,1 0,7 0,5 2,8 4,3 Verurteilte nach Geschlecht Kroatien noch: Verurteilte nach Staatsangehörigkeit dar: noch EU-Staaten Polen Spanien Niederlande Österreich Rumänien Tschechische Republik Albanien dar Bosnien und Herzegowina männlich weiblich Anteil in % 2,7 0,5 2,9 6,3 12,6 0,4 2,5 25,5 1,6 2,0 noch: Verurteilte nach Staatsangehörigkeit Verurteilte nach Geschlecht Russische Föderation übriges Europa zusammen noch: übriges Europa dar Australien/ Afrika Amerika Serbien Türkei Ukraine Ozeanien/ zusammen Marokko dar zusammen Antarktis dar Vereinigte Staaten männlich weiblich Anteil in % 1,5 3,4 10,2 1,5 0,1 9,2 0,8 1,7 0,7 noch: Verurteilte nach Staatsangehörigkeit Verurteilte nach Geschlecht dar China Irak Iran Libanon Vietnam Asien zusammen Staatenlose/ ungeklärt ohne Angabe männlich weiblich Anteil in % 14,7 0,2 2,7 1,5 0,2 0,4 0,7 0,7 25

26 Übersicht 9. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Landgerichtsbezirken Von den Abgeurteilten waren Landgerichtsbezirk Verurteilte davon Heranwachsende, die nach Jugendliche allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden Abgeurteilte dar. Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht Freispruch Einstellung des Verfahrens dar Freispruch Erwachsene ohne Maßregeln dar nach Jugendstrafrecht Einstellung des Verfahrens Bayern A00 Ingolstadt Augsburg Deggendorf Kempten (Allgäu) Landshut Memmingen München I München II Passau Traunstein Amberg Ansbach Nürnberg Regensburg Weiden i.d. OPf Aschaffenburg Bamberg Bayreuth Coburg Hof Schweinfurt Würzburg

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28 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m Straftaten gegen den Staat, die öffentliche w Ordnung und im Amt, außer 142 i StGB 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person,außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit i StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i

29 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen

30 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 162 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i

31 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

32 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 29 StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Völkerstrafgesetzbuch m VStGB w Wehrstrafgesetz m WStG w i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aktiengesetz m AktG w Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Handelsgesetzbuch m HGB w i Lebensmittel- und Futtermittel- m gesetzbuch w LFGB i Luftverkehrsgesetz m LuftVG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Straftaten nach ausländischem Recht m (nur möglich in Strafvollzugs- und w Bewährungshilfestatistik) 95 Landesgesetze m w i ehem. DDR-Strafrecht m w zusammengefasste Summen aus dem Straßenverkehr 9005 Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i

33 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr zusammengefasste Summen aus dem Straßenverkehr

34 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 9020 Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i Straftaten m w i Teil 3 Einzelstraftaten nach dem Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) I. Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr 0001 Völkerstrafgesetzbuch 6 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 7 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 8 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 9 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 10 m VStGB w

35 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr Teil 3 Einzelstraftaten nach dem Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) I. Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr

36 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 0025 Völkerstrafgesetzbuch 11 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 12 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch 13 und 14 m VStGB w Völkerstrafgesetzbuch m VStGB w Summe 0001 bis StGB 80, 80 a m Friedensverrat w StGB 81 bis 83 m Hochverrat w i StGB 84 m Fortführung einer für verfassungswidrig w erklärten Partei 1502 StGB 85 m Verstoß gegen ein w Vereinigungsverbot i StGB 86 m Verbreiten von Propagandamitteln w verfassungswidriger Organisationen i StGB 86 a m Verwenden von Kennzeichen w verfassungswidriger Organisationen i StGB 87 m Agententätigkeit zu w Sabotagezwecken 1504 StGB 88 m Verfassungsfeindliche w Sabotage 1505 StGB 89 m Verfassungsfeindliche Einwirkung auf w Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane 1020 StGB 89 a m Vorbereitung einer schweren w staatsgefährdenden Gewalttat i StGB 89 b m Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer w schweren staatsgefährdenden Gewalttat 1022 StGB 89 c m Terrorismusfinanzierung w StGB 90 a m Verunglimpfung des Staates w und seiner Symbole 1507 StGB 90, 90 b m Andere Straftaten der Gefährdung des w demokratischen Rechtsstaates 1025 StGB 91 m Anleitung zur Begehung einer w schweren staatsgefährdenden Gewalttat 1508 StGB 94, 97 a m Landesverrat und Verrat w illegaler Geheimnisse 1509 StGB 95, 97 m Offenbaren und Preisgabe w von Staatsgeheimnissen 36

37 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

38 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1510 StGB 96, 97 b m Andere Straftaten wegen Verrats von Staatsge- w heimnissen bzw. zum Schutz von Staatsgeh. i StGB 98 m Landesverräterische w Agententätigkeit 1512 StGB 99 m Geheimdienstliche w Agententätigkeit 1513 StGB 100 m Friedensgefährdende w Beziehungen 1514 StGB 100 a m Landesverräterische w Fälschung 1051 StGB 102 bis 104 m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 105, 106 m Nötigung von Verfassungsorganen w i StGB 106 b m Störung der Tätigkeit eines w Gesetzgebungsorgans 1063 StGB 107 bis 108 b m Wahlvergehen w i StGB 108 e m Bestechlichkeit und Bestechung w von Mandatsträgern 1071 StGB 109 m Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung w StGB 109 a m Wehrpflichtentziehung durch Täuschung w StGB 109 d m Störpropaganda gegen die Bundeswehr w StGB 109 e m Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln w StGB 109 f m Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst w StGB 109 g m Sicherheitsgefährdendes Abbilden w StGB 109 h m Anwerben für fremden Wehrdienst w StGB 111 m Öffentliche Aufforderung zu Straftaten w i StGB 113 m Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte w i StGB 114 i.v.m. 113 m Widerstand gegen Personen, die w Vollstreckungsbeamten gleichstehen i StGB 120 m Gefangenenbefreiung w i

39 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

40 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1096 StGB 121 m Gefangenenmeuterei w i StGB 123, 124 m Hausfriedensbruch w i StGB 125 m Landfriedensbruch w i StGB 125 a m Besonders schwerer Fall des w Landfriedensbruchs i StGB 126 m Störung des öffentlichen Friedens durch w Androhung von Straftaten i StGB 127 m Bildung bewaffneter Gruppen w i StGB 129 m Bildung krimineller Vereinigungen w i StGB 129 a m Bildung terroristischer Vereinigungen w StGB 129 b i.v.m. 129 m Kriminelle Vereinigungen w im Ausland 1119 StGB 129 b i.v.m. 129 a m Bildung terroristischer Vereinigungen w im Ausland 1120 StGB 130 Abs. 1 m Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass w oder vergleichbare Äußerungen i StGB 130 Abs. 2 Volksverhetzung durch m Schriften, Rundfunk w oder Telemedien i StGB 130 Abs. 3 Volksverhetzung durch m Billigung, Leugnung oder Verharmlosung w des nationalsozialistischen Völkermordes i StGB 130 Abs. 4 Volksverhetzung durch m Billigung, Verherrlichung o. Rechtfertigung w der nat.soz. Gewalt- und Willkürherrschaft 1124 StGB 130 a m Anleitung zu Straftaten w StGB 131 m Gewaltdarstellung w i StGB 132 m Amtsanmaßung w i StGB 132 a m Missbrauch von Titeln, Berufsbezeich- w nungen und Abzeichen i StGB 133 m Verwahrungsbruch w i StGB 134 m Verletzung amtlicher Bekanntmachungen w StGB 136 m Verstrickungsbruch, Siegelbruch w i

41 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

42 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1131 StGB 138 m Nichtanzeige geplanter Straftaten w i StGB 140 m Belohnung und Billigung von Straftaten w StGB 145 Missbrauch von Notrufen und m Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und w Nothilfemitteln i StGB 145 a m Verstoß gegen Weisungen während der w Führungsaufsicht i StGB 145 c m Verstoß gegen das Berufsverbot w i StGB 145 d m Vortäuschen einer Straftat w i StGB 146 bis 149 m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 152 i.v.m Geld-, Wert- m zeichen und -papierfälschung von Geld,Wert- w zeichen u. -papieren e. fremden Währungsgeb StGB 152 a m Fälschung von Zahlungskarten w Schecks und Wechseln i StGB 152 b m Fälschung von Zahlungskarten mit Garantie- w funktion und Vordrucken für Euroschecks i StGB 153 m Falsche uneidliche Aussage w i StGB 154 m Meineid w i StGB 156 m Falsche Versicherung an Eides Statt w i StGB 160 m Verleitung zur Falschaussage w i StGB 161 m Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche w Versicherung an Eides Statt i StGB 164 m Falsche Verdächtigung w i StGB 166, 167 m Religions- und Weltanschauungs- w delikte i StGB 167 a, 168 m Störung einer Bestattungsfeier, w Störung der Totenruhe i StGB 169 m Personenstandsfälschung w StGB 170 Abs. 1 m Verletzung der Unterhaltspflicht w i StGB 170 Abs. 2 m Verletzung der Unterhaltspflicht w gegenüber einer Schwangeren i

43 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

44 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1173 StGB 171 m Verletzung der Fürsorge- oder w Erziehungspflicht i StGB 172 m Doppelehe w doppelte Lebenspartnerschaft 1175 StGB 173 m Beischlaf zwischen Verwandten w i StGB 174 m Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen w i StGB 174 a Sexueller Missbrauch von m Gefangenen, behördlich Verwahrten oder w Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen i StGB 174 b m Sexueller Missbrauch w Ausnutzung einer Amtsstellung 1179 StGB 174 c Abs. 1 Sexueller Missbrauch m Ausnutzung eines Beratungs-, w Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses i StGB 174 c Abs. 2 Sexueller Missbrauch m Ausnutzung eines psychotherapeutischen w Behandlungsverhältnisses i StGB 176 Abs. 1, 2 und 3 m Sexueller Missbrauch von Kindern, w Handlungen mit unmittelbarem Körperkontakt i StGB 176 Abs. 4 m Sexueller Missbrauch von Kindern, w Handlungen ohne unmittelbaren Körperkontakt i StGB 176 Abs. 5 m Sexueller Missbrauch von Kindern, w Anbieten eines Kindes 1184 StGB 176 a m Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern w i StGB 176 b m Sexueller Missbrauch von Kindern w mit Todesfolge 1186 StGB 177 Abs. 1 m Sexuelle Nötigung w i StGB 177 Abs. 2 Nr. 1 m Vergewaltigung w i StGB 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 4 m Schwerwiegende Fälle der sexuellen w Nötigung / Vergewaltigung i StGB 178 m Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung w mit Todesfolge i StGB 179 m Sexueller Missbrauch widerstands- w unfähiger Personen i StGB 180 m Förderung sexueller Handlungen w Minderjähriger 1192 StGB 180 a m Ausbeutung von Prostituierten w StGB 181 a m Zuhälterei w i

45 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

46 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1197 StGB 182 Abs. 1, 2 Sexueller Missbrauch m von Jugendlichen Ausnutzung w einer Zwangslage oder gegen Entgelt i StGB 182 Abs. 3 Sexueller Missbrauch m von Jugendlichen Ausnutzung fehlender w Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung i StGB 183 m Exhibitionistische Handlungen w i StGB 183 a m Erregung öffentlichen Ärgernisses w i StGB 184 m Verbreitung "einfacher" w pornographischer Schriften i StGB 184 a m Verbreitung gewalt- oder w tierpornographischer Schriften 1203 StGB 184 b m Verbreitung, Erwerb und Besitz w kinderpornographischer Schriften i StGB 184 c m Verbreitung, Erwerb und Besitz w jugendpornographischer Schriften i StGB 184 d Zugänglichmachen pornogr. m Inh. m. Rundfunk o. Telemedien, Abruf w kinder- u.jugendpornogr. Inh. m. Telem. i StGB 184 e i.v.m. 184 b, 184 c m Veranstaltung und Besuch kinder- w und jugendpornogr. Darbietungen 1205 StGB 184 f m Ausübung der verbotenen Prostitution w i StGB 184 g m Jugendgefährdende Prostitution w i StGB 185 m Beleidigung w i StGB 186 m Üble Nachrede w i StGB 187 m Verleumdung w i StGB 188 m Üble Nachrede und Verleumdung gegen w Personen des politischen Lebens i StGB 189 m Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener w i StGB 201 m Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes w i StGB 201 a m Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- w bereichs durch Bildaufnahmen i StGB 202 m Verletzung des Briefgeheimnisses w i StGB 202 a m Ausspähen von Daten w i

47 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

48 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1225 StGB 202 b m Abfangen von Daten w StGB 202 c m Vorbereiten des Ausspähens und w Abfangens von Daten i StGB 202 d m Datenhehlerei w StGB 203 m Verletzung von Privatgeheimnissen w i StGB 204 m Verwertung fremder Geheimnisse w StGB 206 m Verletzung des Post- oder w Fernmeldegeheimnisses i StGB 211 m Mord w i StGB 211 i.v.m. 22, 23 m Versuchter Mord w StGB 212, 213 m Totschlag w i StGB 216 m Tötung auf Verlangen w i StGB 217 m Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung w StGB 218 m Schwangerschaftsabbruch w i StGB 218 b Abs. 1 Schwangerschaftsabbruch m ohne ärztliche Feststellung, w unrichtige ärztliche Feststellung 1237 StGB 218 c Abs. 1 m Ärztliche Pflichtverletzung bei einem w Schwangerschaftsabbruch 1238 StGB 219 a, 219 b Werbung für den Abbruch m der Schwangerschaft und Inverkehrbringen von w Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft 1239 StGB 221 m Aussetzung w StGB 222 m Fahrlässige Tötung, außer im Straßenverkehr w i StGB 223 m Körperverletzung w i StGB 224 Abs. 1 Nr. 1 m Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung w i StGB 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 m Gefährliche Körperverletzung w i StGB 225 m Misshandlung von Schutzbefohlenen w i

49 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

50 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1255 StGB 226 Abs. 1 m Schwere Körperverletzung w i StGB 226 Abs. 2 m Absichtliche oder wissentliche w schwere Körperverletzung i StGB 226 a m Verstümmelung weiblicher Genitalien w StGB 227 m Körperverletzung mit Todesfolge w i StGB 229 m Fahrlässige Körperverletzung, außer im w Straßenverkehr i StGB 231 m Beteiligung an einer Schlägerei w StGB 232 m Menschenhandel zum Zweck w der sexuellen Ausbeutung i StGB 233 m Menschenhandel zum Zweck w der Ausbeutung der Arbeitskraft i StGB 233 a m Förderung des Menschenhandels w StGB 234 m Menschenraub w StGB 234 a m Verschleppung w StGB 235 m Entziehung Minderjähriger w i StGB 236 m Kinderhandel w i StGB 237 Abs. 1 m Zwangsheirat - w Nötigung zur Eingehung der Ehe 1461 StGB 237 Abs. 2 m Zwangsheirat - w Verbr. ins Ausland für eine Zwangsheirat 1275 StGB 238 m Nachstellung w i StGB 239 m Freiheitsberaubung w i StGB 239 a m Erpresserischer Menschenraub w i StGB 239 b m Geiselnahme w i StGB 240 Abs. 1 m Nötigung w i StGB 240 Abs. 4 Nr. 1 m Nötigung zu einer sexuellen Handlung w i

51 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

52 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1281 StGB 240 Abs. 4 Nr. 2 m Nötigung einer Schwangeren zum w Schwangerschaftsabbruch 1282 StGB 240 Abs. 4 Nr. 3 m Nötigung Missbrauch der Befugnisse w oder der Stellung als Amtsträger 1283 StGB 241 m Bedrohung w i StGB 241 a m Politische Verdächtigung w i StGB 242 m Diebstahl w i StGB 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 m Einbruchdiebstahl w i StGB 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 m Diebstahl in anderen besonders w schweren Fällen i StGB 244 Abs. 1 Nr. 1 m Diebstahl mit Waffen w i StGB 244 Abs. 1 Nr. 2 m Bandendiebstahl w i StGB 244 Abs. 1 Nr. 3 m Wohnungseinbruchdiebstahl w i StGB 244 a m Schwerer Bandendiebstahl w i StGB 246 m Unterschlagung w i StGB 248 b m Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs w i StGB 248 c m Entziehung elektrischer Energie w i StGB 249 m Raub w i StGB 250 m Schwerer Raub w i StGB 251 m Raub mit Todesfolge w StGB 252 m Räuberischer Diebstahl w i StGB 253 Abs. 1 m Erpressung w i StGB 253 Abs. 4 m Besonders schwerer Fall der Erpressung w i StGB 255 m Räuberische Erpressung w i

53 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

54 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1319 StGB 257, 258 und 258 a m Begünstigung und Strafvereitelung w Strafvereitelung im Amt i StGB 259 m Hehlerei w i StGB 260 Abs. 1 Nr. 1 m Gewerbsmäßige Hehlerei w i StGB 260 Abs. 1 Nr. 2 m Bandenhehlerei w StGB 260 a m Gewerbsmäßige Bandenhehlerei w StGB 261 Abs. 1 Geldwäsche - m Verschleierung unrechtmäßig w erlangter Vermögenswerte i StGB 261 Abs. 2 Geldwäsche - m Verschaffen, Verwahren und Verwenden w unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte i StGB 261 Abs. 4 m Besonders schwerer Fall der Geldwäsche w i StGB 261 Abs. 5 m Leichtfertige Geldwäsche w i StGB 263 Abs. 1 m Betrug w i StGB 263 Abs. 3 und 5 m Schwerwiegende Fälle des Betruges w i StGB 263 a m Computerbetrug w i StGB 264 m Subventionsbetrug w i StGB 264 a m Kapitalanlagebetrug w StGB 265 m Versicherungsmissbrauch w i StGB 265 a m Erschleichen von Leistungen w i StGB 265 b m Kreditbetrug w i StGB 266 m Untreue w i StGB 266 a Abs. 1 m Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen w durch den Arbeitgeber i StGB 266 a Abs. 2 m Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen w durch den Arbeitgeber i StGB 266 a Abs. 3 m Veruntreuen von Arbeitsentgelt w durch den Arbeitgeber i

55 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

56 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1340 StGB 266 a Abs. 4 m Vorenthalten von Beiträgen durch den w Arbeitgeber in besonders schweren Fällen i StGB 266 b m Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten w i StGB 267 Abs. 1 m Urkundenfälschung w i StGB 267 Abs. 3 und 4 m Schwerwiegende Fälle der Urkundenfälschung w i StGB 268 m Fälschung technischer Aufzeichnungen w i StGB 269 m Fälschung beweiserheblicher Daten w i StGB 271 m Mittelbare Falschbeurkundung w i StGB 273 m Verändern von amtlichen Ausweisen w i StGB 274 m Urkundendrückung, Veränderung einer w Grenzbezeichnung i StGB 275 m Vorbereitung der Fälschung von w amtlichen Ausweisen 1451 StGB 276 m Verschaffen von falschen w amtlichen Ausweisen i StGB 276 a i.v.m. 275 m Vorbereitung der Fälschung von w aufenthaltsrechtlichen oder Fahrzeugpapieren 1453 StGB 276 a i.v.m. 276 m Verschaffen von falschen w aufenthaltsrechtlichen oder Fahrzeugpapieren i StGB 277, 278 und 279 m Andere Straftaten der Urkundenfälschung w i StGB 281 m Missbrauch von Ausweispapieren w i StGB 283 m Bankrott w i StGB 283 a m Besonders schwerer Fall des Bankrotts w i StGB 283 b m Verletzung der Buchführungspflicht w i StGB 283 c m Gläubigerbegünstigung w i StGB 283 d m Schuldnerbegünstigung w i StGB 284 Abs. 1 und 4, 287 m Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, w einer Lotterie oder einer Ausspielung i

57 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

58 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1359 StGB 284 Abs. 3 m Unerlaubte Veranstaltung eines gewerbsmäßigen w oder bandenmäßigen Glücksspiels i StGB 285 m Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel w i StGB 288, 289 m Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Pfandkehr w i StGB 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 m Mietwucher w i StGB 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 m Kreditwucher w StGB 291 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 m Sonstiger Wucher w i StGB 291 Abs. 2 m Besonders schwere Fälle des Wuchers w i StGB 292 m Jagdwilderei w i StGB 293 m Fischwilderei w i StGB 290, 297 m Andere Straftaten des w strafbaren Eigennutzes 1369 StGB 298 m Wettbewerbsbeschränkende Absprachen w bei Ausschreibungen i StGB 299 m Bestechlichkeit und Bestechung w im geschäftlichen Verkehr i StGB 300 m Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit w und Bestechung im geschäftlichen Verkehr i StGB 303 Abs. 1 m Sachbeschädigung w i StGB 303 Abs. 2 m Sachbeschädigung w i StGB 303 a m Datenveränderung w i StGB 303 b m Computersabotage w i StGB 304 Abs. 1 m Gemeinschädliche Sachbeschädigung w i StGB 304 Abs. 2 m Gemeinschädliche Sachbeschädigung w i StGB 305 m Zerstörung von Bauwerken w i StGB 305 a m Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel w i

59 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

60 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1380 StGB 306 m Brandstiftung w i StGB 306 a m Schwere Brandstiftung w i StGB 306 b m Besonders schwere Brandstiftung w StGB 306 c m Brandstiftung mit Todesfolge w StGB 306 d m Fahrlässige Brandstiftung w i StGB 306 f m Herbeiführen einer Brandgefahr w i StGB 307, 308 m Herbeiführen einer Explosion w i StGB 311, ohne Abs. 3 m Freisetzen ionisierender Strahlen - w vorsätzlich 1388 StGB 311 Abs. 3 m Freisetzen ionisierender Strahlen - w fahrlässig 1389 StGB 312, ohne Abs. 6 m Fehlerhafte Herstellung einer w kerntechnischen Anlage - vorsätzlich 1390 StGB 312 Abs. 6 m Fehlerhafte Herstellung einer w kerntechnischen Anlage - fahrlässig 1391 StGB 315 m Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, w Schiffs- und Luftverkehr i StGB 315 a m Gefährdung des Bahn-, w Schiffs- und Luftverkehrs i StGB 316 a m Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer w i StGB 316 b, 317 m Störung öffentlicher Betriebe und von w Telekommunikationsanlagen i StGB 316 c m Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr w StGB 323 a m Vollrausch, ohne Verkehrsunfall w i StGB 323 b m Gefährdung einer Entziehungskur w i StGB 323 c m Unterlassene Hilfeleistung w i StGB 309, 310, 313, 314, 318 und 319 m Andere gemeingefährliche Straftaten w i StGB 324, ohne Abs. 3 m Gewässerverunreinigung - vorsätzlich w i

61 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

62 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1401 StGB 324 Abs. 3 m Gewässerverunreinigung - fahrlässig w i StGB 324 a, ohne Abs. 3 m Bodenverunreinigung - vorsätzlich w i StGB 324 a Abs. 3 m Bodenverunreinigung - fahrlässig w i StGB 325 Abs. 1 m Luftverunreinigung - vorsätzlich w StGB 325 Abs. 2 m Freisetzen von Schadstoffen in die Luft w beim Betrieb einer Anlage - vorsätzlich 1470 StGB 325 Abs. 3 m Freisetzen von Schadstoffen in die Luft w ohne Anlagenbezug - vorsätzlich 1406 StGB 325 Abs. 4 m Luftverunr. und Freisetzen von Schadstoffen w in die Luft beim Betrieb e. Anlage - fahrl StGB 325 Abs. 5 m Freisetzen von Schadstoffen in die Luft w ohne Anlagenbezug - leichtfertig 1407 StGB 325 a Abs. 1 m Verursachen von Lärm - vorsätzlich w StGB 325 a Abs. 2 m Verursachen von Lärm, Erschütterungen und w nichtionisierenden Strahlen - vorsätzlich 1409 StGB 325 a Abs. 1 und 3 Nr. 1 m Verursachen von Lärm - fahrlässig w StGB 325 a Abs. 2 und 3 Nr. 2 m Verursachen von Lärm, Erschütterungen und w nichtionisierenden Strahlen - fahrlässig 1411 StGB 326 Abs. 1 m Unerlaubter Umgang mit w Abfällen - vorsätzlich i StGB 326 Abs. 2 m Grenzüberschreitende Verbringung w von Abfällen - vorsätzlich i StGB 326 Abs. 3 m Nichtablieferung radioaktiver w Abfälle - vorsätzlich 1414 StGB 326 Abs. 5 Nr. 1 m Unerl. Umgang mit Abfällen und grenzüberschr. w Verbringung von Abfällen - fahrlässig i StGB 326 Abs. 5 Nr. 2 m Nichtablieferung radioaktiver w Abfälle - fahrlässig 1416 StGB 327 Abs. 1 m Unerlaubtes Betreiben von kerntechnischen w Anlagen - vorsätzlich i StGB 327 Abs. 2 m Unerlaubtes Betreiben anderer w Anlagen - vorsätzlich i StGB 327 Abs. 1 und 3 Nr. 1 m Unerlaubtes Betreiben von kerntechnischen w Anlagen - fahrlässig 1419 StGB 327 Abs. 2 und 3 Nr. 2 m Unerlaubtes Betreiben anderer w Anlagen - fahrlässig i

63 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

64 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1475 StGB 328 Abs. 1 bis 3 Unerlaubter Umgang m mit radioaktiven und anderen gefährlichen w Stoffen und Gütern - vorsätzlich i StGB 328 Abs. 5 Unerlaubter Umgang mit m radioaktiven und anderen gefährlichen w Stoffen und Gütern - fahrlässig 1423 StGB 329 Abs. 1 bis 3 m Gefährdung schutzbedürftiger w Gebiete - vorsätzlich 1480 StGB 329 Abs. 4 m Schädigung von Natura 2000-Gebieten w vorsätzlich 1424 StGB 329 Abs. 5 m Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete w fahrlässig 1481 StGB 329 Abs. 6 m Schädigung von Natura 2000-Gebieten w leichtfertig 1425 StGB 330 m Besonders schwerer Fall w einer Umweltstraftat i StGB 330 a Abs. 1 und 2 m Schwere Gefährdung durch Freisetzen w von Giften - vorsätzlich 1427 StGB 330 a Abs. 4 m Schwere Gefährdung durch Freisetzen w von Giften - fahrlässig 1428 StGB 330 a Abs. 5 m Schwere Gefährdung durch Freisetzen w von Giften - leichtfertig/fahrlässig 1429 StGB 331 m Vorteilsannahme w i StGB 332 m Bestechlichkeit w i StGB 333 m Vorteilsgewährung w i StGB 334 m Bestechung w i StGB 335 m Besonders schwere Fälle der w Bestechlichkeit und Bestechung i StGB 335 a i.v.m m Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und w Bestechung d. ausl. u. intern. Bedienstete 1434 StGB 339 m Rechtsbeugung w StGB 340 m Körperverletzung im Amt w i StGB 343 m Aussageerpressung w i StGB 344, 345 m Verfolgung Unschuldiger, w Vollstreckung gegen Unschuldige 1437 StGB 348 m Falschbeurkundung im Amt w i

65 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

66 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 1438 StGB 352, 353 m Gebühren- und Abgabenüberhebung, w Leistungskürzung 1439 StGB 353 a m Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst w i StGB 353 b m Verletzung des Dienstgeheimnisses und w einer besonderen Geheimhaltungspflicht i StGB 353 d m Verbotene Mitteilungen über w Gerichtsverhandlungen 1442 StGB 355 m Verletzung des Steuergeheimnisses w i StGB 356 m Parteiverrat w StGB 357 i.v.m. 331ff. m Verleitung eines Untergebenen w zu einer Straftat i Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w Summe 1011 bis 1900 i WStG 15 m Eigenmächtige Abwesenheit w i WStG 16 m Fahnenflucht w WStG 17 m Selbstverstümmelung w WStG 18 m Dienstentziehung durch Täuschung w WStG 19 m Ungehorsam w WStG 20 m Gehorsamsverweigerung w i WStG 21 m Leichtfertiges Nichtbefolgen w eines Befehls 2008 WStG 23 m Bedrohung eines Vorgesetzten w WStG 24 m Nötigung eines Vorgesetzten w WStG 25 m Tätlicher Angriff gegen w einen Vorgesetzten 2011 WStG 27 m Meuterei w WStG 28 m Verabredung zur w Unbotmäßigkeit 2012 WStG 30 m Misshandlung w i

67 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

68 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Jugendliche STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden Verurteilte WStG 31 m Entwürdigende Behandlung w i WStG 32 m Missbrauch der Befehlsbefugnis w zu unzulässigen Zwecken 2015 WStG 35 m Unterdrücken von Beschwerden w WStG 37 m Beeinflussung der Rechtspflege w WStG 38 m Anmaßen von Befehlsbefugnissen w WStG 39 m Missbrauch der Disziplinarbefugnis w WStG 40 m Unterlassene Mitwirkung w bei Strafverfahren 2020 WStG 41 m Mangelhafte Dienstaufsicht w WStG 42 m Unwahre dienstliche Meldung w WStG 43 m Unterlassene Meldung w WStG 44 m Wachverfehlung w WStG 45 m Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen w WStG 46 m Rechtswidriger Waffengebrauch w Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz insg. m WStG w Summe 2001 bis 2099 i BtMG 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 m Unerl. Anbauen, Herst., Handeltr. mit, Ein- w oder Ausführen etc. von Betäubungsmitteln i BtMG 29 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 5 ff. m Andere vorsätzliche Straftaten w nach dem Betäubungsmittelgesetz i BtMG 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 m Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln w i BtMG 29 Abs. 3 Nr. 1 m Andere gewerbsmäßig begangene Straftaten w nach dem Betäubungsmittelgesetz i BtMG 29 Abs. 3 Nr. 2 m Gefährdung der Gesundheit mehrerer w Menschen durch Betäubungsmittel i BtMG 29 Abs. 4 m Fahrlässige Straftaten w nach dem Betäubungsmittelgesetz 3007 BtMG 29 a Abs. 1 Nr. 1 Unerlaubtes Abgeben, m etc. von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren w Verbrauch d. Erw. an Kinder o. Jugendliche i

69 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht selbständige neben Freispruch auf Maßregeln Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens Freispruch dar. nach 47 JGG Ausländer oder Staatenlose selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht von Strafe abgesehen Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

70 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 3008 BtMG 29 a Abs. 1 Nr. 2 Unerlaubtes m Handeltreiben mit,herstellen, etc. von w Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i BtMG 30 Abs. 1 Nr. 1 Unerlaubtes Anbauen, m Herstellen von, Handeltreiben mit Betäubungs- w mitteln als Mitglied einer Bande i BtMG 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßige Abgabe m etc. zum unmittelbaren Verbrauch von w Betäubungsm.d. Erw. an Kinder o. Jugendliche i BtMG 30 Abs. 1 Nr. 3 Unerlaubtes Abgeben, m Verabreichen, Überlassen zum unmittelbaren w Verbrauch von Betäubungsm. mit Todesfolge i BtMG 30 Abs. 1 Nr. 4 m Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln w in nicht geringer Menge i BtMG 30 a Abs. 1 Unerl. Handeltreiben mit., m Anbauen, etc. von Betäubungsmitteln in nicht w geringer Menge als Mitglied einer Bande i BtMG 30 a Abs. 2 Nr. 1 Bestimmung von Kin- m dern oder Jugendlichen d. Erwachsene mit w Betäubungsm. unerl. Handel zu treiben, etc. i BtMG 30 a Abs. 2 Nr. 2 Unerl. Handeltr., m von Betäubungsm. in nicht ger. Menge w u. Mitf.e.Schusswaffe o.sonst.gegst., die... i Straftaten nach dem Betäubungsmittel- m gesetz, BtMG w Summe 3001 bis 3015 i Abgabenordnung m AO w i Adoptionsvermittlungsgesetz m AdVermiG w Aktiengesetz 400 m AktG w Unrichtige Darstellung 4015 Aktiengesetz 404 m AktG w Verletzung der Geheimhaltungspflicht 4020 Aktiengesetz, sonstige Strafvorschriften m AktG w Aktiengesetz m AktG w Summe 4010 bis Anti-Doping-Gesetz 4 m AntiDopG w i Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 15, 15a m AÜG w i Arbeitsgerichtsgesetz m ArbGG w Arbeitsschutzgesetz m ArbSchG w Arbeitszeitgesetz m ArbZG w Arzneimittelgesetz m AMG w i

71 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

72 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4055 Asylgesetz m AsylG w i Aufenthaltsgesetz 95 m AufenthG w i Aufenthaltsgesetz 96 m Einschleusen von Ausländern w i Aufenthaltsgesetz 97 m Einschleusen mit Todesfolge, w gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w Summe 4060 bis 4070 i Ausländerzentralregistergesetz 42 m AZRG w Außenwirtschaftsgesetz m AWG w i Bauforderungssicherungsgesetz m BauFordSiG w i Betriebsverfassungsgesetz m BetrVG w i Börsengesetz m BörsG w Bundesärzteordnung m BÄO w Bundes-Apothekerordnung m BApO w Bundesberggesetz 146 m BBergG w Bundesdatenschutzgesetz m BDSG w i Bundesjagdgesetz m BJagdG w i Bundesleistungsgesetz m BLG w Bundesnaturschutzgesetz m BNatSchG w i Bundesstatistikgesetz m BStatG w Bundes-Tierärzteordnung m BTÄO w Bundesvertriebenengesetz m BVFG w

73 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

74 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4150 Chemikaliengesetz m ChemG w i Depotgesetz m DepotG w Designgesetz m DesignG w Embryonenschutzgesetz m ESchG w i Energiesicherungsgesetz 1975 m EnSiG w Energiewirtschaftsgesetz m EnWG w Ernährungsvorsorgegesetz m EVG w EU-Bestechungsgesetz m EUBestG w EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz m EUGewSchVG w Europäisches Betriebsräte-Gesetz m EBRG w EWIV-Ausführungsgesetz m EWIVAG w Flaggenrechtsgesetz m FlaggRG w Forstvermehrungsgutgesetz m FoVG w Gebrauchsmustergesetz m GebrMG w Gefahrgutbeförderungsgesetz m GGBefG w i Gendiagnostikgesetz m GenDG w Genossenschaftsgesetz m GenG w Gentechnikgesetz m GenTG w Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb m UWG w i Gesetz über das Apothekenwesen m ApoG w Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit m von Unionsbürgern w FreizügG/EU i

75 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

76 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4250 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde m ZHG w Gesetz über die Deutsche Bundesbank m BBankG w Gesetz über die Haftpflichtversicherung für m ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahr- w zeuganhänger AuslPflVG i Gesetz über die Mitbestimmung der m Arbeitnehmer bei einer grenzüber- w schreitenden Verschmelzung 34 MgVG 4275 Gesetz über die Spaltung der von der Treu- m handanstalt verwalteten Unternehmen ( 15) w SpTrUG 4285 Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz m G 10 w Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes m gegen Abwanderung w KultgSchG 4295 Gesetz zur Bekämpfung internationaler m Bestechung w IntBestG 4305 Gewaltschutzgesetz m GewSchG w i Gewerbeordnung m GewO w i GmbH-Gesetz 85 m GmbHG w Verletzung der Geheimhaltungspflicht i GmbH-Gesetz, Sonstige Strafvorschriften m GmbHG w i GmbH-Gesetz m GmbHG w Summe 4313 und 4314 i Grundstoffüberwachungsgesetz m GÜG w Halbleiterschutzgesetz m HalblSchG w Handelsgesetzbuch 331 m HGB w i Handelsgesetzbuch 332 m HGB w Handelsgesetzbuch 333 m HGB w Handelsgesetzbuch, m sonstige Strafvorschriften w HGB i Handelsgesetzbuch m HGB w Summe 4330 bis 4345 i Heilmittelwerbegesetz m HWG w

77 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

78 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4355 Heilpraktikergesetz m HeilprG w i Heimarbeitsgesetz m HAG w Holzhandels-Sicherungs-Gesetz m HolzSiG w Hundeverbringungs- und -einfuhr- m beschränkungsgesetz w HundVerbrEinfG i IGV-Durchführungsgesetz m IGV-DG w Infektionsschutzgesetz m IfSG w i Insolvenzordnung m InsO w i Jugendarbeitsschutzgesetz m JArbSchG w Jugendschutzgesetz m JuSchG w i Kapitalanlagegesetzbuch m KAGB w Kreditwesengesetz m KWG w i Kriegswaffenkontrollgesetz m KrWaffKontrG w i Kunsturheberrechtsgesetz m KUG w i Lebensmittel- und m Futtermittelgesetzbuch 58 w LFGB i Lebensmittel- und m Futtermittelgesetzbuch 59 w LFGB i Lebensmittel- und Futtermittel- m gesetzbuch LFGB w Summe 4404 und 4406 i Luftsicherheitsgesetz m LuftSiG w i Luftverkehrsgesetz 59 m LuftVG w Luftverkehrsgesetz 60 m LuftVG w Luftverkehrsgesetz 62 m LuftVG w i Luftverkehrsgesetz m LuftVG w Summe 4410 bis 4417 i

79 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

80 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4425 Markengesetz m MarkenG w i Medizinproduktegesetz m MPG w i Milch- und Margarinegesetz m MilchMargG w Mutterschutzgesetz m MuSchG w Öko-Kennzeichengesetz m ÖkoKennzG w Öko-Landbaugesetz m ÖLG w Passgesetz m PassG w Patentgesetz m PatG w Pfandbriefgesetz m PfandBG w Pflanzenschutzgesetz m PflSchG w Pflichtversicherungsgesetz m PflVG w i Produktsicherheitsgesetz m ProdSG w Publizitätsgesetz m PublG w Rennwett- und Lotteriegesetz m RennLottG w i Rindfleischetikettierungsgesetz m RiFlEtikettG w Satellitendatensicherheitsgesetz m SatDSiG w SCE-Ausführungsgesetz ( 36), Ges.z.Ausf.der m VO (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom w ü. das Statut der Europ. Genossenschaft (SCE) 4494 SCE-Beteiligungsgesetz ( 47), Ges. über die m Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeit- w nehmerinnen in einer Europ. Genossenschaft 4495 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz m SchwarzArbG w i SE-Ausführungsgesetz ( 53), Ges.z.Ausf.der m VO (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom w über das Statut der Europ. Gesellschaft (SE) 4502 SE-Beteiligungsgesetz ( 45), Gesetz über m die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer w Europäischen Gesellschaft 80

81 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

82 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4503 Seefischereigesetz m SeeFischG w Seearbeitsgesetz m SeeArbG w Seeversicherungsnachweisgesetz m SeeVersNachwG w Sortenschutzgesetz m SortSchG w Sozialgerichtsgesetz m SGG w Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (II) 63b m SGB II w Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) m SGB V w Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) m SGB VIII w Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (IX) m SGB IX w Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (X) m SGB X w Sprecherausschussgesetz m SprAuG w Sprengstoffgesetz m SprengG w i Staatsangehörigkeitsgesetz m StAG w i Stammzellgesetz m StZG w Stasi-Unterlagen-Gesetz m StUG w Strahlenschutzvorsorgegesetz m StrVG w Telekommunikationsgesetz m TKG w i Tierschutzgesetz m TierSchG w i Tiergesundheitsgesetz m TierGesG w Transfusionsgesetz m TFG w Transplantationsgesetz m TPG w

83 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

84 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 4560 Umwandlungsgesetz m UmwG w Umwelthaftungsgesetz m UmweltHG w Urheberrechtsgesetz m UrhG w i Vereinsgesetz m VereinsG w i Verkehrsleistungsgesetz m VerkLG w Vermögensanlagengesetz ( 28) m VermAnlG w Versammlungsgesetz m VersammlG w i Versicherungsaufsichtsgesetz m VAG w Volkszählungsgesetz 1987 m VoZählG 1987 w Vorläufiges Tabakgesetz m VTabakG w i Waffengesetz m WaffG w i Weingesetz m WeinG w i Wertpapierhandelsgesetz m WpHG w i Wirtschaftsstrafgesetz m WiStG w Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz m ZAG w i Zivildienstgesetz m ZDG w Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz m ZKDSG w Sonstiges Bundesgesetz m SONSTBUN w Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne VStGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG), Summe 4001 bis 4640 i Straftaten nach Landesgesetzen m LANDESG w i Straftaten nach dem m ehemaligen DDR-Strafrecht w DDRG 84

85 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

86 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 6500 Straftaten nach ausländischem Recht m (nur möglich in Strafvollzugs- und w Bewährungshilfestatistik) 6990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i II. Straftaten im Straßenverkehr 7001 StGB 142 Abs. 1 Unerl. Entf. vom Unfallort m vor Feststellung der Unfallbeteiligung w ohne Personenschaden - in Trunkenheit i StGB 142 Abs. 1 Unerl. Entf. vom Unfallort m vor Feststellung der Unfallbeteiligung w ohne Personenschaden i StGB 142 Abs. 2 Entf. vom Unfallort ohne m nachträgl. Meldung der Unfallbeteiligung w ohne Personenschaden - in Trunkenheit i StGB 142 Abs. 2 Entf. vom Unfallort ohne m nachträgl. Meldung der Unfallbeteiligung w ohne Personenschaden i StGB 222 Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr in Trunkenheit w i StGB 222 Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ohne Trunkenheit w i StGB 229 Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr in Trunkenheit w i StGB 229 Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ohne Trunkenheit w i StGB 315 b m Gefährliche Eingriffe w in den Straßenverkehr i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Straßenverkehrs- m gefährdung infolge Trunkenheit mit Verkehrs- w unfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Straßenverkehrs- m gefährdung infolge Trunkenheit w ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 1 b Straßenverkehrs- m gefährdung infolge geistiger oder körperl. w Mängel mit Verkehrsunfall o. Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 1 b Straßenverkehrs- m gefährdung infolge geistiger oder körperl. w Mängel ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 a m Nichtbeachten der Vorfahrt w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 a m Nichtbeachten der Vorfahrt w ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 b m Falsches Überholen mit Verkehrsunfall w ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 b m Falsches Überholen ohne Verkehrsunfall w i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 c m Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden 86

87 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr II. Straftaten im Straßenverkehr

88 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 7019 StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 c m Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen w ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 d Zu schnelles m Fahren an unübersichtlichen Stellen etc. w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 d Zu schnelles m Fahren an unübersichtlichen Stellen etc. w ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 e m Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 e m Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite w ohne Verkehrsunfall 7024 StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 f Verbotenes m Wenden, Rückwärtsfahren oder... w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 f Verbotenes m Wenden, Rückwärtsfahren oder... w ohne Verkehrsunfall i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 g Nichtkenntlich- m machen haltender oder liegengebl. Fahrzeuge w mit Verkehrsunfall ohne Personenschaden i StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 g Nichtkenntlich- m machen haltender oder liegengebl. Fahrzeuge w ohne Verkehrsunfall 7028 StGB 316 Trunkenheit im Verkehr m mit Verkehrsunfall ohne Fremdschaden w (Personenschaden) i StGB 316 Trunkenheit im Verkehr m ohne Verkehrsunfall w i StGB 323 a m Vollrausch in Verbindung w mit Verkehrsunfall i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w Summe 7001 bis 7030 i StVG 21 Abs. 1 Nr. 1 Führen eines m Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder w trotz Fahrverbots mit Verkehrsunfall i StVG 21 Abs. 1 Nr. 1 Führen eines m Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder w trotz Fahrverbots ohne Verkehrsunfall i StVG 21 Abs. 1 Nr. 2 Anordnen oder Zulassen m des Führens eines Kraftfahrzeuges w ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots i StVG 21 Abs. 2 Sonstiges unerlaubtes m Führen oder Anordnen oder Zulassen des w unerlaubten Führens eines Kraftfahrzeuges i StVG 22 Abs. 1 Nr. 1 m Vortäuschen der Kennzeichnung w nicht zugelassener Kraftfahrzeuge i StVG 22 Abs. 1 Nr. 2 m Verfälschen der zugelassenen Kennzeichnung w i StVG 22 Abs. 1 Nr. 3 m Unterdrücken des amtlich w angebrachten Kennzeichens i StVG 22 Abs. 2 Gebrauchmachen von Kraft- m fahrzeugen o. Kfz-Anhängern mit gefälschten, w verfälschten oder drückten Kennzeichen i

89 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

90 1. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, davon Heranwachsende, die nach allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Zusammenfassungen Erwachsene Erwachsene (21 Jahre und älter) Abgeurteilte davon Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte Jugendliche 8009 StVG 22 a m Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder w Ausgeben von Kennzeichen i StVG 22 b m Missbrauch von Wegstreckenzählern und w Geschwindigkeitsbegrenzern 8990 Straftaten nach dem StVG m Summe 8001 bis 8010 w i

91 Art der Entscheidung sowie Alter der Verurteilten Von den Abgeurteilten waren Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Ausländer oder Staatenlose selbständige neben Freispruch auf Maßregeln von Strafe abgesehen Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Einstellung des Verfahrens dar. nach 47 JGG selbständig auf Maßregeln Überweisung an das Familiengericht Freispruch Freispruch Vorbestrafte (früher verurteilt) STV-Nr

92 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Jugendliche 14 bis bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 Verurteilte nach Altersgruppen 21 bis bis bis 40 Erwachsene davon im Alter von... bis... Jahren 40 bis bis bis und mehr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i

93 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Jugendliche 14 bis bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 Verurteilte nach Altersgruppen 21 bis bis bis 40 Erwachsene davon im Alter von... bis... Jahren 40 bis bis bis und mehr 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i

94 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Jugendliche 14 bis bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 Verurteilte nach Altersgruppen 21 bis bis bis 40 Erwachsene davon im Alter von... bis... Jahren 40 bis bis bis und mehr 21 StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i

95 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Jugendliche 14 bis bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 Verurteilte nach Altersgruppen 21 bis bis bis 40 Erwachsene davon im Alter von... bis... Jahren 40 bis bis bis und mehr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im m Straßenverkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i

96 1a. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Jugendliche 14 bis bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 Verurteilte nach Altersgruppen 21 bis bis bis 40 Erwachsene davon im Alter von... bis... Jahren 40 bis bis bis und mehr 9057 Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

97 1b. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Straftaten der Gewaltkriminalität (lt. PKS) STV- Nr. Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Abgeurteilte davon Erwachsene (21 Jahre und älter) Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Von den Abgeurteilten waren Verurteilte davon Heranwachsende, die nach Jugendliche allgemeinem Jugend- Strafrecht verurteilt wurden Erwachsene Straftaten der Gewaltkriminalität m lt. Abgrenzung in der Polizeilichen w Kriminalstatistik (PKS) i StGB 177 Abs. 2 Nr. 1 m Vergewaltigung w i StGB 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 4 m Schwerwiegende Fälle der sexuellen w Nötigung / Vergewaltigung i StGB 178 m Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung w mit Todesfolge i StGB 211 m Mord w i StGB 211 i.v.m. 23 m Versuchter Mord w StGB 212, 213 m Totschlag w i StGB 216 m Tötung auf Verlangen w i StGB 224 Abs. 1 Nr. 1 m Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung w i StGB 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 m Gefährliche Körperverletzung w i StGB 226 Abs. 1 m Schwere Körperverletzung w i StGB 226 Abs. 2 m Absichtliche oder wissentliche w schwere Körperverletzung i StGB 226 a m Verstümmelung weiblicher Genitalien w StGB 227 m Körperverletzung mit Todesfolge w i StGB 231 m Beteiligung an einer Schlägerei w StGB 239 a m Erpresserischer Menschenraub w i StGB 239 b m Geiselnahme w i StGB 249 m Raub w i StGB 250 m Schwerer Raub w i StGB 251 m Raub mit Todesfolge w StGB 252 m Räuberischer Diebstahl w i StGB 255 m Räuberische Erpressung w i StGB 316 a m Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer w i StGB 316 c m Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr w

98 2. Abgeurteilte 2016 nach Art der Straftat und Angeordnete Hauptdeliktsgruppe Paragraphen des StGB siehe Tabelle 1 psychiatrischem Krankenhaus Abgeurteilte mit Maßregeln der Besserung und Sicherung bis einschl. 6 Monate Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) mehr als 6 Monate 2 Jahre bis einschl. 2 Jahre 5 Jahre für immer Erwachsene dar schon früher 1 mal 2 mal oder öfter Sicherungsverwahrung Unterbringung in Entziehungsanstalt Führungsaufsicht Berufsverbot Straftaten m w i Straftaten gegen den Staat, m die öffentliche Ordnung w und im Amte i Straftaten gegen die sexuelle m Selbstbestimmung w - i Andere Straftaten gegen m die Person (außer im w Straßenverkehr) i Diebstahl und Unter- m schlagung w i Raub und Erpressung, m räuberischer Angriff auf w Kraftfahrer i Andere Vermögens- und m Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i Gemeingefährliche einschl. m Umweltstraftaten w (außer im Straßenverkehr) i Straftaten im Straßenverkehr m w i Straftaten nach anderen m Bundes- und Landesgesetzen w (außer StGB und StVG) i

99 Maßregeln der Besserung und Sicherung Maßregeln gegen Heranwachsende Jugendliche bis einschl. 6 Monate Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) mehr als 6 Monate bis einschl. 2 Jahre 2 Jahre dar schon früher 1 mal 2 mal oder öfter Unterbringung in Entziehungsanstalt Führungsaufsicht Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) bis einschl. 6 Monate mehr als 6 Monate Unterbringung in Führungsaufsicht psychiatrischem Krankenhaus Entziehungsanstalt psychiatrischem Krankenhaus Lfd. Nr

100 3. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat Hauptdeliktsgruppe Paragraphen des StGB siehe Tabelle 1 Verurteilte mit Nebenstrafen und Nebenfolgen 1 Monat 1 2 bis einschl. 2 Monate mehr als Fahrverbot 3 Monate 1 mal Erwachsene dar. schon früher 2 mal oder öfter Aberkennung von Bürgerrechten Verfall Erweiterter Verfall Einziehung dar nach 74, 74 a, 74 c StGB 74 d StGB Straftaten m w i Straftaten gegen den Staat, m die öffentliche Ordnung w und im Amte i Straftaten gegen die sexuelle m Selbstbestimmung w i Andere Straftaten gegen m die Person (außer im w Straßenverkehr) i Diebstahl und Unter- m schlagung w i Raub und Erpressung, m räuberischer Angriff auf w Kraftfahrer i Andere Vermögens- und m Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i Gemeingefährliche einschl. m Umweltstraftaten w (außer im Straßenverkehr) i Straftaten im Straßenverkehr m w i Straftaten nach anderen m Bundes- und Landesgesetzen w (außer StGB und StVG) i

101 sowie Nebenstrafen und Nebenfolgen 1 Monat Fahrverbot Einziehung Fahrverbot mehr als Ab- Er- dar. nach mehr als dar. erken- nung Ver- 1 2 wei- terter ins- 74, 1 2 zum Vergesamt 74 a, bis einschl. bis einschl. wiederholten Bürger- 74 d Monat von fall 1 fall 74 c Male rechten StGB 2 3 StGB 2 Monate 3 Monate Heranwachsende Monate Jugendliche Monate Verfall oder Einziehung Lfd. Nr

102 4. Abgeurteilte und andere Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Art Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Freiheitsstrafe Personen mit Untersuchungshaft (soweit Abgeurteilte davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Jugendstrafe Zuchtmittel zusammen mit Strafaussetzung zusammen Strafarrest Geldstrafe mit Strafaussetzung Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i

103 der Straftat, Art der Entscheidung sowie Dauer der Untersuchungshaft in der Strafverfolgungsstatistik erfasst) noch: Abgeurteilte noch: davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Erziehungsmaßregeln Maßregeln (ohne Strafe oder Maßnahme) Verfahren eingestellt 1) von Strafe abgesehen Freispruch bis einschl. 1 Monat nach der Dauer der Untersuchungshaft mehr als Monat länger Monate als 2) bis einschließlich 1 Jahr 3 6 Monate Jahr kürzer als erkannte Strafe gleich lang wie STV-Nr. Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen

104 4. Abgeurteilte und andere Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Art Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Freiheitsstrafe Personen mit Untersuchungshaft (soweit Abgeurteilte davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Jugendstrafe Zuchtmittel zusammen mit Strafaussetzung zusammen Strafarrest Geldstrafe mit Strafaussetzung 07 StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen 12 StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i

105 der Straftat, Art der Entscheidung sowie Dauer der Untersuchungshaft in der Strafverfolgungsstatistik erfasst) noch: Abgeurteilte noch: davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Erziehungsmaßregeln Maßregeln (ohne Strafe oder Maßnahme) Verfahren eingestellt 1) von Strafe abgesehen Freispruch bis einschl. 1 Monat nach der Dauer der Untersuchungshaft mehr als Monat länger Monate als 2) bis einschließlich 1 Jahr 3 6 Monate Jahr kürzer als erkannte Strafe gleich lang wie STV-Nr

106 4. Abgeurteilte und andere Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Art Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Freiheitsstrafe Personen mit Untersuchungshaft (soweit Abgeurteilte davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Jugendstrafe Zuchtmittel zusammen mit Strafaussetzung zusammen Strafarrest Geldstrafe mit Strafaussetzung 24 StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i

107 der Straftat, Art der Entscheidung sowie Dauer der Untersuchungshaft in der Strafverfolgungsstatistik erfasst) noch: Abgeurteilte noch: davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Erziehungsmaßregeln Maßregeln (ohne Strafe oder Maßnahme) Verfahren eingestellt 1) von Strafe abgesehen Freispruch bis einschl. 1 Monat nach der Dauer der Untersuchungshaft mehr als Monat länger Monate als 2) bis einschließlich 1 Jahr 3 6 Monate Jahr kürzer als erkannte Strafe gleich lang wie STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

108 4. Abgeurteilte und andere Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Art Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Freiheitsstrafe Personen mit Untersuchungshaft (soweit Abgeurteilte davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Jugendstrafe Zuchtmittel zusammen mit Strafaussetzung zusammen Strafarrest Geldstrafe mit Strafaussetzung 8990 Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i ) Einschl. der Überweisung an das Familiengericht ( 53 JGG). 2) Auch bei Maßnahmen, Freispruch usw.: bei Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze maßgebend. 108

109 der Straftat, Art der Entscheidung sowie Dauer der Untersuchungshaft in der Strafverfolgungsstatistik erfasst) noch: Abgeurteilte noch: davon nach der (jeweils schwersten) Entscheidung Erziehungsmaßregeln Maßregeln (ohne Strafe oder Maßnahme) Verfahren eingestellt 1) von Strafe abgesehen Freispruch bis einschl. 1 Monat nach der Dauer der Untersuchungshaft mehr als Monat länger Monate als 2) bis einschließlich 1 Jahr 3 6 Monate Jahr kürzer als erkannte Strafe gleich lang wie STV-Nr

110 5. Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Ausländer und Staatenlose davon verurteilt nach allgemeinem Strafrecht davon Geldstrafe Jugendstrafrecht Freiheitsstrafe zusammen zusammen dar Jugendstrafe Verurteilte bis nach Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen 110

111 Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit dem Alter (in Jahren) dar: Verurteilte nach ausgewälten Staatsangehörigkeiten bis und mehr Türkei Italien Polen Serbien Irak Rumänien Österreich Tschechische Republik STV-Nr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

112 5. Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Ausländer und Staatenlose davon verurteilt nach allgemeinem Strafrecht davon Geldstrafe Jugendstrafrecht Freiheitsstrafe zusammen zusammen dar Jugendstrafe Verurteilte bis nach 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen 12 StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i

113 Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit dem Alter (in Jahren) dar: Verurteilte nach ausgewälten Staatsangehörigkeiten bis und mehr Türkei Italien Polen Serbien Irak Rumänien Österreich Tschechische Republik STV-Nr

114 5. Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Ausländer und Staatenlose davon verurteilt nach allgemeinem Strafrecht davon Geldstrafe Jugendstrafrecht Freiheitsstrafe zusammen zusammen dar Jugendstrafe Verurteilte bis nach 20 StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i

115 Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit dem Alter (in Jahren) dar: Verurteilte nach ausgewälten Staatsangehörigkeiten bis und mehr Türkei Italien Polen Serbien Irak Rumänien Österreich Tschechische Republik STV-Nr

116 5. Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Ausländer und Staatenlose davon verurteilt nach allgemeinem Strafrecht davon Geldstrafe Jugendstrafrecht Freiheitsstrafe zusammen zusammen dar Jugendstrafe Verurteilte bis nach Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i

117 Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit dem Alter (in Jahren) dar: Verurteilte nach ausgewälten Staatsangehörigkeiten bis und mehr Türkei Italien Polen Serbien Irak Rumänien Österreich Tschechische Republik STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

118 5. Verurteilte Ausländer 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte Ausländer und Staatenlose davon verurteilt nach allgemeinem Strafrecht davon Geldstrafe Jugendstrafrecht Freiheitsstrafe zusammen zusammen dar Jugendstrafe Verurteilte bis nach 9050 Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

119 Altersgruppen und nach ausgewählter Staatsangehörigkeit dem Alter (in Jahren) dar: Verurteilte nach ausgewälten Staatsangehörigkeiten bis und mehr Türkei Italien Polen Serbien Irak Rumänien Österreich Tschechische Republik STV-Nr

120 6. Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Tat und Zahl der Opfer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Abgeurteilte Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Verurteilte davon mit Kind(ern) als Opfer bis 5 6 bis 8 9 und mehr Insgesamt m w i StGB 171 m Verletzung der Fürsorge- oder w Erziehungspflicht i StGB 176 Abs. 1, 2 und 3 m Sexueller Missbrauch von Kindern, w Handl. mit unmitt. Körperkontakt i StGB 176 Abs. 4 Sexueller m Missbrauch von Kindern, Handl. w ohne unmitt. Körperkontakt i StGB 176 Abs. 5 m Sexueller Missbrauch von w Kindern, Anbieten eines Kindes StGB 176 m Sexueller Missbrauch von w Kindern i StGB 176 a m Schwerer sexueller Missbrauch w von Kindern i StGB 176 b m Sexueller Missbrauch von w Kindern mit Todesfolge StGB 177 Abs. 1 m Sexuelle Nötigung w i StGB 177 Abs. 2 Nr. 1 m Vergewaltigung w i StGB 177 Abs. 2 Nr. 2, m Abs. 3, 4 Schwerw. Fälle der sex. w Nötigung / Vergewaltigung i StGB 177 m Sexuelle Nötigung / Vergewal- w tigung i StGB 178 Sexuelle m Nötigung und Vergewaltigung w mit Todesfolge i StGB 211 m Mord w i StGB 211 i.v.m. 23 m Versuchter Mord w

121 6. Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Art der Tat und Zahl der Opfer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Abgeurteilte Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Verurteilte davon mit Kind(ern) als Opfer bis 5 6 bis 8 9 und mehr 1232 StGB 212, 213 m Totschlag w i StGB 221 m Aussetzung w StGB 222 m Fahrlässige Tötung, außer w im Straßenverkehr StGB 223 m Körperverletzung w i StGB 224 Abs. 1 Nr. 1 m Gefährliche Körperverletzung, w Vergiftung i StGB 224 Abs.1 Nrn. 2 bis 5 m Gefährliche Körperverletzung w i StGB 224 m Gefährliche Körperverletzung w i StGB 225 m Misshandlung von Schutz- w befohlenen i StGB 226 Abs. 1 m Schwere Körperverletzung w StGB 226 Abs. 2 m Absichtliche schwere Körper- w verletzung StGB 226 m Schwere Körperverletzung w StGB 227 m Körperverletzung mit Todesfolge w StGB 235 m Entziehung Minderjähriger w i StGB 239 a m Erpresserischer Menschenraub w StGB 239 b m Geiselnahme w

122 7. Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte und Abgeurteilte (soweit nicht in Sp. 22) Verurteilte dar Schuldunfähige nach 20 StGB dar. vermindert Schuldfähige mit Anordnung einer Unterbringung mit Anordnung Hauptdeliktsgruppe Paragraphen des StGB siehe Tabelle 1 zusammen davon in ohne Anordnung einer Unterbringung davon ohne Anordnung einer Unterbringung psychiatrischem Krankenhaus zusammen Entziehungsanstalt psychiatrischem Krankenhaus Straftaten m w i Straftaten gegen den Staat, m die öffentliche Ordnung w und im Amte i Straftaten gegen die sexuelle m Selbstbestimmung w i Andere Straftaten gegen m die Person (außer im w Straßenverkehr) i Diebstahl und Unter- m schlagung w i Raub und Erpressung, m räuberischer Angriff auf w Kraftfahrer i Andere Vermögens- und m Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i Gemeingefährliche einschl. m Umweltstraftaten w (außer im Straßenverkehr) i Straftaten im Straßenverkehr m w i Straftaten nach anderen m Bundes- und Landesgesetzen w (außer StGB und StVG) i

123 Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Art der Entscheidung nach 21 StGB einer Unterbringung in Personen mit anderen Entscheidungen Sicherungsverwahrung im Verurteilungsjahr Entziehungsanstalt vollendeter Straftat wegen und/oder Maßregeln, Auflagen, Weisungen versuchter Straftat nach dem Jahr der Tat noch: Verurteilte im vorangegangenen Jahr früher allein zu Strafe mit Auflagen mit Weisungen außerdem: Personen mit Strafvorbehalt 59 StGB Lfd. Nr

124 8. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte dar. Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe 6 Monate dar Strafaussetzung zusammen Freiheitsstrafe dar Strafaussetzung zusammen 6 Monate dar Strafaussetzung mehr als 6 Monate bis einschließlich 9 Monate zusammen Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i

125 Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung zusammen 9 Monate 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre zusammen mahr als bis einschließlich noch: Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe noch: Freiheitsstrafe Strafarrest Geldstrafe Jahre dar. Strafaussetzung lebenslang dar. Strafaussetzung dar. nach 59 b StGB dar. Strafaussetzung Geldstrafe neben oder i.v.m. Freiheitsstrafe STV-Nr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

126 8. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte dar. Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe 6 Monate dar Strafaussetzung zusammen Freiheitsstrafe dar Strafaussetzung zusammen 6 Monate dar Strafaussetzung mehr als 6 Monate bis einschließlich 9 Monate zusammen StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i

127 Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung zusammen 9 Monate 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre zusammen mahr als bis einschließlich noch: Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe noch: Freiheitsstrafe Strafarrest Geldstrafe Jahre dar. Strafaussetzung lebenslang dar. Strafaussetzung dar. nach 59 b StGB dar. Strafaussetzung Geldstrafe neben oder i.v.m. Freiheitsstrafe STV-Nr

128 8. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte dar. Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe 6 Monate dar Strafaussetzung zusammen Freiheitsstrafe dar Strafaussetzung zusammen 6 Monate dar Strafaussetzung mehr als 6 Monate bis einschließlich 9 Monate zusammen StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i

129 Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung zusammen 9 Monate 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre zusammen mahr als bis einschließlich noch: Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe noch: Freiheitsstrafe Strafarrest Geldstrafe Jahre dar. Strafaussetzung lebenslang dar. Strafaussetzung dar. nach 59 b StGB dar. Strafaussetzung Geldstrafe neben oder i.v.m. Freiheitsstrafe STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

130 8. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte dar. Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe 6 Monate dar Strafaussetzung zusammen Freiheitsstrafe dar Strafaussetzung zusammen 6 Monate dar Strafaussetzung mehr als 6 Monate bis einschließlich 9 Monate zusammen Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

131 Straftat, Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung zusammen 9 Monate 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre zusammen mahr als bis einschließlich noch: Von den Verurteilten erhielten als schwerste Strafe noch: Freiheitsstrafe Strafarrest Geldstrafe Jahre dar. Strafaussetzung lebenslang dar. Strafaussetzung dar. nach 59 b StGB dar. Strafaussetzung Geldstrafe neben oder i.v.m. Freiheitsstrafe STV-Nr

132 9. Verurteilte und Verwarnte 2016 nach Art der Straftat und Verurteilte Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Personen mit verwirkter Geldstrafe bis einschl. 5 Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 5 bis 15 Tagessätzen 16 bis 30 Tagessätzen davon zu EURO mehr als mehr als zusammen zu mehr bis sam- men als einschl. bis einschließlich 50 5 bis einschließlich davon zu EURO mehr als 50 Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m - Landesverrat und Gefährdung w - der äußeren Sicherheit i - 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m - Straftaten gegen ausländische Staaten w - i - 04 StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w 1 sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m - Straftaten gegen die Landesverteidigung w - i - 06 StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i

133 nach Zahl und Höhe der Tagessätze der verwirkten Geldstrafe noch: Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 31 bis 90 Tagessätzen 91 bis 180 Tagessätzen 181 bis 360 Tagessätzen 361 und mehr Tagessätzen zusammen bis einschl. 5 davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als zu- bis zu- bis mehr sam- men mehr einschl. bis einschließlich men schl. sam- ein- als bis einschließlich als bis einschließlich mehr als 50 STV-Nr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

134 9. Verurteilte und Verwarnte 2016 nach Art der Straftat und Verurteilte Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Personen mit verwirkter Geldstrafe bis einschl. 5 Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 5 bis 15 Tagessätzen 16 bis 30 Tagessätzen davon zu EURO mehr als mehr als zusammen zu mehr bis sam- men als einschl. bis einschließlich 50 5 bis einschließlich davon zu EURO mehr als StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m 6 Geld- und Wertzeichenfälschung w - i 6 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w - Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w 1 die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w 33 i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i

135 nach Zahl und Höhe der Tagessätze der verwirkten Geldstrafe noch: Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 31 bis 90 Tagessätzen 91 bis 180 Tagessätzen 181 bis 360 Tagessätzen 361 und mehr Tagessätzen zusammen bis einschl. 5 davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als zu- bis zu- bis mehr sam- men mehr einschl. bis einschließlich men schl. sam- ein- als bis einschließlich als bis einschließlich mehr als 50 STV-Nr

136 9. Verurteilte und Verwarnte 2016 nach Art der Straftat und Verurteilte Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Personen mit verwirkter Geldstrafe bis einschl. 5 Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 5 bis 15 Tagessätzen 16 bis 30 Tagessätzen davon zu EURO mehr als mehr als zusammen zu mehr bis sam- men als einschl. bis einschließlich 50 5 bis einschließlich davon zu EURO mehr als StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m 3 Straftaten gegen den Wettbewerb w - i 3 27 StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w 5 i Wehrstrafgesetz m WStG w - i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i

137 nach Zahl und Höhe der Tagessätze der verwirkten Geldstrafe noch: Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 31 bis 90 Tagessätzen 91 bis 180 Tagessätzen 181 bis 360 Tagessätzen 361 und mehr Tagessätzen zusammen bis einschl. 5 davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als zu- bis zu- bis mehr sam- men mehr einschl. bis einschließlich men schl. sam- ein- als bis einschließlich als bis einschließlich mehr als 50 STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

138 9. Verurteilte und Verwarnte 2016 nach Art der Straftat und Verurteilte Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Personen mit verwirkter Geldstrafe bis einschl. 5 Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 5 bis 15 Tagessätzen 16 bis 30 Tagessätzen davon zu EURO mehr als mehr als zusammen zu mehr bis sam- men als einschl. bis einschließlich 50 5 bis einschließlich davon zu EURO mehr als Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m 103 im Straßenverkehr ( 222 StGB) w 24 i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w 27 i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

139 nach Zahl und Höhe der Tagessätze der verwirkten Geldstrafe noch: Verwirkte Geldstrafen (soweit nicht als Nebenstrafe erkannt) mit 31 bis 90 Tagessätzen 91 bis 180 Tagessätzen 181 bis 360 Tagessätzen 361 und mehr Tagessätzen zusammen bis einschl. 5 davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als davon zu EURO mehr als zu- bis zu- bis mehr sam- men mehr einschl. bis einschließlich men schl. sam- ein- als bis einschließlich als bis einschließlich mehr als 50 STV-Nr

140 10. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) dar. ohne frühere Verurteilung Zahl der früheren Verurteilungen oder mehr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m - Landesverrat und Gefährdung w - der äußeren Sicherheit i - 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m - Straftaten gegen ausländische Staaten w - i - 04 StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m - Straftaten gegen die Landesverteidigung w - i - 06 StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i

141 der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen nach dem JGG) 6 Monate Freiheitsstrafe 6 Monate schwerste Vorstrafe oder frühere Maßnahme davon 1 Jahr bis einschließlich 1 Jahr 2 Jahre mehr als 2 Jahre Jugendstrafe Strafarrest Maßnahmen nach JGG mit jetziger Verurteilung nach früherer Aussetzung des Strafrestes Geldstrafe Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr. Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

142 10. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) dar. ohne frühere Verurteilung Zahl der früheren Verurteilungen oder mehr 07 StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w - Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i

143 der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen nach dem JGG) 6 Monate Freiheitsstrafe 6 Monate schwerste Vorstrafe oder frühere Maßnahme davon 1 Jahr bis einschließlich 1 Jahr 2 Jahre mehr als 2 Jahre Jugendstrafe Strafarrest Maßnahmen nach JGG mit jetziger Verurteilung nach früherer Aussetzung des Strafrestes Geldstrafe Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr

144 10. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) dar. ohne frühere Verurteilung Zahl der früheren Verurteilungen oder mehr 24 StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w - i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w - i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i

145 der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen nach dem JGG) 6 Monate Freiheitsstrafe 6 Monate schwerste Vorstrafe oder frühere Maßnahme davon 1 Jahr bis einschließlich 1 Jahr 2 Jahre mehr als 2 Jahre Jugendstrafe Strafarrest Maßnahmen nach JGG mit jetziger Verurteilung nach früherer Aussetzung des Strafrestes Geldstrafe Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

146 10. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) dar. ohne frühere Verurteilung Zahl der früheren Verurteilungen oder mehr 8990 Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

147 der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen nach dem JGG) 6 Monate Freiheitsstrafe 6 Monate schwerste Vorstrafe oder frühere Maßnahme davon 1 Jahr bis einschließlich 1 Jahr 2 Jahre mehr als 2 Jahre Jugendstrafe Strafarrest Maßnahmen nach JGG mit jetziger Verurteilung nach früherer Aussetzung des Strafrestes Geldstrafe Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr

148 11. Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte und Abgeurteilte (soweit nicht in Sp. 26 und 27) Verurteilte Hauptdeliktsgruppe Paragraphen des StGB siehe Tabelle 1 dar. Schuldunfähige nach 20 StGB mit Anordnung einer Unterbringung davon in zusammen psychiatrischem Krankenhaus zusammen Entziehungsanstalt ohne Anordnung einer Unterbringung dar. vermindert Schuldfähige nach 21 StGB psychiatrischem Krankenhaus mit Anordnung einer Unterbringung davon in ohne Anordnung einer Unterbringung Entziehungsanstalt Straftaten m w i Straftaten gegen den Staat, m die öffentliche Ordnung w und im Amte i Straftaten gegen die sexuelle m Selbstbestimmung w i Andere Straftaten gegen m die Person (außer im w Straßenverkehr) i Diebstahl und Unter- m schlagung w i Raub und Erpressung, m räuberischer Angriff auf w Kraftfahrer i Andere Vermögens- und m Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i Gemeingefährliche einschl. m Umweltstraftaten w (außer im Straßenverkehr) i Straftaten im Straßenverkehr m w i Straftaten nach anderen m Bundes- und Landesgesetzen w (außer StGB und StVG) i

149 Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Art der Entscheidung Personen mit anderen Entscheidungen vollendeter Straftat wegen versuchter Straftat nach dem Jahr der Tat im vorangegangenen Jahr früher noch: Verurteilte Jugendstrafe allein nach der Verurteilungsart (unabhängig davon, ob daneben Maßregeln der Besserung und Sicherung) Jugendstrafe und Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln Erziehungsmaßregeln Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln Zuchtmittel allein Erziehungsmaßregeln allein im Verurteilungsjahr nachrichtlich: Personen, bei denen die Entscheidung nach 27 JGG ausgesetzt wurde nach 45 JGG von der Verfolgung abgesehen wurde Lfd. Nr

150 12. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte mit Strafaussetzung Jugendstrafe und zwar nach 30 JGG dar mit Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer 6 Monate (Mindeststrafe) zusammen dar. Strafaussetzung Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit i StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w i StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w i

151 Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung als schwerste Strafe oder Maßnahme noch: Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer zusammen 6 Monate 9 Monate zusammen 9 Monate 1 Jahr dar. Strafaussetzung mehr als bis einschließlich zusammen 1 Jahr 2 Jahre dar. Strafaussetzung Jahre Zuchtmittel dar. Strafaussetzung Erziehungsmaßregeln STV-Nr Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

152 12. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte mit Strafaussetzung Jugendstrafe und zwar nach 30 JGG dar mit Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer 6 Monate (Mindeststrafe) zusammen dar. Strafaussetzung StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i

153 Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung als schwerste Strafe oder Maßnahme noch: Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer zusammen 6 Monate 9 Monate zusammen 9 Monate 1 Jahr dar. Strafaussetzung mehr als bis einschließlich zusammen 1 Jahr 2 Jahre dar. Strafaussetzung Jahre Zuchtmittel dar. Strafaussetzung Erziehungsmaßregeln STV-Nr

154 12. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte mit Strafaussetzung Jugendstrafe und zwar nach 30 JGG dar mit Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer 6 Monate (Mindeststrafe) zusammen dar. Strafaussetzung StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i

155 Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung als schwerste Strafe oder Maßnahme noch: Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer zusammen 6 Monate 9 Monate zusammen 9 Monate 1 Jahr dar. Strafaussetzung mehr als bis einschließlich zusammen 1 Jahr 2 Jahre dar. Strafaussetzung Jahre Zuchtmittel dar. Strafaussetzung Erziehungsmaßregeln STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

156 12. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat, Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte mit Strafaussetzung Jugendstrafe und zwar nach 30 JGG dar mit Strafaussetzung Von den Verurteilten erhielten Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer 6 Monate (Mindeststrafe) zusammen dar. Strafaussetzung Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

157 Art der Hauptstrafe und Strafaussetzung zur Bewährung als schwerste Strafe oder Maßnahme noch: Jugendstrafe von bestimmter Zeitdauer zusammen 6 Monate 9 Monate zusammen 9 Monate 1 Jahr dar. Strafaussetzung mehr als bis einschließlich zusammen 1 Jahr 2 Jahre dar. Strafaussetzung Jahre Zuchtmittel dar. Strafaussetzung Erziehungsmaßregeln STV-Nr

158 13. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art der Straftat Verurteilte, die (auch nebeneinander) erhielten Zuchtmittel Insgesamt Hauptdeliktsgruppe Paragraphen des StGB siehe Tabelle 1 Verurteilte Jugendarrest davon Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Dauerarrest Kurzarrest zusammen Freizeitarrest Jugendstrafe Jugendarrest gem. 16a JGG a 0 Straftaten m w i Straftaten gegen den Staat, m die öffentliche Ordnung w und im Amte i Straftaten gegen die sexuelle m Selbstbestimmung w i Andere Straftaten gegen m die Person (außer im w Straßenverkehr) i Diebstahl und Unter- m schlagung w i Raub und Erpressung, m räuberischer Angriff auf w Kraftfahrer i Andere Vermögens- und m Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i Gemeingefährliche einschl. m Umweltstraftaten w (außer im Straßenverkehr) i Straftaten im Straßenverkehr m w i Straftaten nach anderen m Bundes- und Landesgesetzen w (außer StGB und StVG) i

159 sowie nach der Art der angeordneten Strafen und Maßnahmen angeordnete Maßnahmen noch: Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Auflagen nach 15 JGG davon zusammen davon Entschuldigung Wiedergutmachung Arbeitsleistung Verwarnung nach 14 JGG Erziehungsbeistandschaft Arbeitsleistung und Entschuldigung Zahlung eines Geldbetrages Heimerziehung Weisungen Lfd. Nr

160 14. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit früherer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen dar. ohne frühere Verurteilung mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der früheren Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i

161 der Staftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen Verurteilung (auch früher angeordnete Maßnahmen nach dem JGG) wegen Straftaten Verurteilungen nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme mit jetziger Verurteilung nach früherer oder mehr nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel dar Jugendarrest Aussetzung des Strafrestes Jugendstrafe Erziehungsmaßregeln Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr. Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

162 14. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit früherer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen dar. ohne frühere Verurteilung mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der früheren StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen 12 StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i

163 der Staftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen Verurteilung (auch früher angeordnete Maßnahmen nach dem JGG) wegen Straftaten Verurteilungen nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme mit jetziger Verurteilung nach früherer oder mehr nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel dar Jugendarrest Aussetzung des Strafrestes Jugendstrafe Erziehungsmaßregeln Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr

164 14. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit früherer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen dar. ohne frühere Verurteilung mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der früheren StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w i Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i

165 der Staftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen Verurteilung (auch früher angeordnete Maßnahmen nach dem JGG) wegen Straftaten Verurteilungen nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme mit jetziger Verurteilung nach früherer oder mehr nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel dar Jugendarrest Aussetzung des Strafrestes Jugendstrafe Erziehungsmaßregeln Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

166 14. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Art Verurteilte Verurteilte mit früherer Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen dar. ohne frühere Verurteilung mit Angaben über frühere Verurteilung (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der früheren Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

167 der Staftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen Verurteilung (auch früher angeordnete Maßnahmen nach dem JGG) wegen Straftaten Verurteilungen nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme mit jetziger Verurteilung nach früherer oder mehr nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel dar Jugendarrest Aussetzung des Strafrestes Jugendstrafe Erziehungsmaßregeln Strafaussetzung auch im Gnadenwege STV-Nr

168 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Verurteilte Verurteilte nach Altersgruppen Erwachsene Heranwachsende Jugendliche 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat und ausgewählte Summen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten 1 220,4 297,8 746, ,3 286,5 698, ,7 549, , ,1 333,7 872,7 1 StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, 48,8 12,1 30,0 46,2 10,8 27,9 112,6 34,8 74,7 46,8 21,7 34,6 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt, außer StGB 174 bis 184 f 15,4 0,5 7,8 14,1 0,5 7,1 29,4-15,1 29,3 1,3 15,7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 StGB , a, außer 222, 227,6 28,6 125,5 205,5 25,5 112,7 630,0 69,1 356,6 318,1 61,2 193,4 229 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten gegen die Person,außer im Straßenverkehr 4 StGB 242 bis 248 c 127,5 57,6 91,6 110,1 52,6 80,4 301,6 101,1 203,9 310,2 128,1 221,8 Diebstahl und Unterschlagung 5 StGB 249 bis 255, 316 a 8,8 0,9 4,8 6,3 0,8 3,4 39,5 3,4 21,9 31,4 1,3 16,8 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 6 StGB 257 bis 305 a 239,9 90,6 163,3 232,9 89,0 158,7 445,8 159,4 306,2 207,3 70,5 140,9 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte 7 StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c 7,9 0,9 4,3 7,8 0,8 4,2 14,4 2,2 8,5 6,3 0,9 3,7 316 und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten 8 StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 289,0 67,1 175,1 290,0 68,3 175,7 515,7 110,6 318,3 91,5 7,1 50,5 323 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, 22 a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr 9 Straftaten nach anderen Bundes- und 255,5 39,4 144,6 224,4 38,2 128,4 877,7 69,1 483,5 340,3 41,7 195,3 Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Teil 2 Abschnitte des StGB und ausgewählte Summen 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b 5,6 0,3 2,9 5,3 0,3 2,7 11,7 0,0 6,0 5,4 1,3 3,4 Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates 02 StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit 03 StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Straftaten gegen ausländische Staaten 04 StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Straftaten gegen die Landesverteidigung 06 StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 9,8 1,1 5,3 8,9 1,0 4,8 31,5 1,7 17,0 9,6 2,2 6,0 Widerstand gegen die Staatsgewalt 168

169 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Verurteilte Verurteilte nach Altersgruppen Erwachsene Heranwachsende Jugendliche 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat und ausgewählte Summen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d 70,4 25,9 47,6 69,2 25,7 46,8 152,7 51,7 103,4 28,8 9,3 19,4 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 08 StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b 0,9 0,1 0,5 0,8 0,1 0,4 2,1 0,6 1,4 2,5 0,0 1,3 Geld- und Wertzeichenfälschung 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 162 6,5 3,1 4,8 6,3 2,8 4,5 16,0 10,1 13,1 3,8 3,1 3,4 Falsche uneidliche Aussage und Meineid 10 StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 4,7 2,9 3,8 4,3 2,4 3,3 10,7 13,5 12,0 7,5 6,6 7,1 Falsche Verdächtigung 11 StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 0,1 0,0 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen 12 StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 4,7 0,1 2,3 5,1 0,1 2,5 0,5 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie 13 StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g 15,4 0,5 7,8 14,1 0,5 7,1 29,4 0,0 15,1 29,3 1,3 15,7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 14 StGB 14. Abschnitt, 185 bis ,4 9,5 31,4 53,7 9,3 30,8 96,6 17,4 58,0 34,7 7,5 21,5 Beleidigung 15 StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 2,2 0,2 1,2 2,2 0,2 1,2 4,3 1,1 2,7 1,3 0,4 0,9 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs 16 StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 3,6 0,7 2,1 3,6 0,7 2,1 9,1 2,2 5,7 0,4 0,0 0,2 Straftaten gegen das Leben 17 StGB 17. Abschnitt, 223 bis ,6 25,9 96,4 148,3 23,1 83,8 563,8 67,4 321,8 272,5 51,8 165,4 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 18 StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a 23,2 1,8 12,2 23,0 1,9 12,1 35,8 2,2 19,4 17,1 1,3 9,5 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 19 StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c 127,5 57,6 91,6 110,1 52,6 80,4 301,6 101,1 203,9 310,2 128,1 221,8 Diebstahl und Unterschlagung 20 StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 8,8 0,9 4,7 6,3 0,7 3,4 39,5 3,4 21,9 31,4 1,3 16,8 Raub und Erpressung 21 StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 5,3 2,2 3,8 4,8 2,0 3,3 15,5 5,1 10,4 7,5 5,3 6,5 Begünstigung und Hehlerei 22 StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b 175,0 76,6 124,5 174,3 75,4 123,3 296,8 142,0 221,4 91,1 49,6 71,0 Betrug und Untreue 23 StGB 23. Abschnitt, 267 bis ,0 8,2 15,9 23,7 8,4 15,8 33,6 7,3 20,8 22,6 3,5 13,3 Urkundenfälschung 169

170 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Verurteilte Verurteilte nach Altersgruppen Erwachsene Heranwachsende Jugendliche 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat und ausgewählte Summen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d 6,7 1,2 3,8 7,3 1,3 4,2 0,5 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 Insolvenzstraftaten 25 StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 1,1 0,1 0,6 1,1 0,1 0,6 0,5 0,6 0,5 0,4 0,0 0,2 Strafbarer Eigennutz 26 StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Straftaten gegen den Wettbewerb 27 StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a 27,8 2,3 14,7 21,6 1,8 11,4 98,8 4,5 52,8 85,7 12,0 49,9 Sachbeschädigung 28 StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c 148,4 26,4 85,8 150,6 27,5 87,1 248,8 28,1 141,2 30,5 3,5 17,4 Gemeingefährliche Straftaten 29 StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d 2,2 0,1 1,1 2,3 0,1 1,2 1,6 0,0 0,8 0,4 0,0 0,2 Straftaten gegen die Umwelt 30 StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 0,5 0,1 0,3 0,5 0,1 0,3 0,5 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 Straftaten im Amt 40 Völkerstrafgesetzbuch 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 VStGB 45 Wehrstrafgesetz 0,5 0,0 0,2 0,4 0,0 0,2 3,7 0,0 1,9 0,0 0,0 0,0 WStG 50 Betäubungsmittelgesetz 178,1 23,8 98,9 145,7 21,6 81,7 767,2 62,3 423,6 312,7 40,3 180,5 BtMG 55 Aktiengesetz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 AktG 60 Aufenthaltsgesetz 2,3 0,4 1,3 2,5 0,4 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 AufenthG 65 Handelsgesetzbuch 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HGB 68 Lebensmittel- und Futtermittel- 1,2 0,4 0,8 1,3 0,4 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 gesetzbuch LFGB 70 Luftverkehrsgesetz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 LuftVG 170

171 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Verurteilte Verurteilte nach Altersgruppen Erwachsene Heranwachsende Jugendliche 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat und ausgewählte Summen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Straßenverkehrsgesetz 65,2 10, ,2 10,2 36,9 86,5 20,8 54,5 48,1 3,5 26,5 StVG 90 Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, 72,7 14,8 43,0 73,9 15,7 43,9 104,1 6,7 56,6 27,2 1,3 14,6 die hier nicht genannt sind. 92 Straftaten nach ausländischem Recht 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 (nur möglich in Strafvollzugs- und Bewährungshilfestatistik) 95 Landesgesetze 0,6 0,1 0,4 0,6 0,1 0,3 2,7 0,0 1,4 0,4 0,0 0,2 99 ehem. DDR-Strafrecht 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 9005 Straftaten nach dem StGB 899,7 248,1 565,2 847,7 238,1 533,3 2002,6 459,8 1250,6 992,8 288,5 650,9 (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) 9010 Straftaten im Straßenverkehr 289,0 67,1 175,1 290,0 68,3 175,7 515,7 110,6 318,3 91,5 7,1 50, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 49,8 21,5 35,3 49,2 21,7 35,0 113,2 42,7 78,8 10,9 0,9 6,0 ( 142 StGB) 9020 Fahrlässige Tötung 2,1 0,5 1,3 2,0 0,4 1,2 6,4 2,2 4,4 0,4 0,0 0,2 im Straßenverkehr ( 222 StGB) 9025 Fahrlässige Körperverletzung 29,2 9,2 18,9 28,5 9,3 18,6 73,7 19,1 47,1 7,5 0,0 3,9 im Straßenverkehr ( 229 StGB) 9030 Gefährdung des Straßenverkehrs 18,0 3,7 10,7 17,4 3,8 10,4 50,7 5,6 28,7 4,2 0,0 2,2 nach 315 c StGB mit Unfall 9035 Gefährdung des Straßenverkehrs 1,9 0,6 1,2 1,7 0,6 1,1 6,9 0,6 3,8 0,8 0,0 0,4 nach 315 c StGB ohne Unfall 9040 Gefährdung des Straßenverkehrs 19,9 4,3 11,9 19,1 4,4 11,5 57,7 6,2 32,6 5,0 0,0 2,6 nach 315 c StGB 9045 Trunkenheit im Verkehr ohne 121,4 21,2 69,9 124,9 22,1 71,9 173,5 19,7 98,5 16,7 2,2 9,7 Fremdschaden ( 316 StGB) 9050 Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder 48,8 5,3 26,4 47,9 5,1 25,8 71,0 11,8 42,1 46,4 3,5 25,6 trotz Verbots ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) 9057 Straftaten im Straßenverkehr 39,1 7,8 23,1 37,7 8,0 22,4 108,9 12,4 61,8 11,3 0,0 5,8 in Trunkenheit mit Unfall 9062 Straftaten im Straßenverkehr 112,7 19,8 65,0 116,6 20,8 67,2 146,8 18,0 84,0 14,2 2,2 8,4 in Trunkenheit ohne Unfall 171

172 15. Verurteilte Deutsche auf Einwohner (Verurteiltenziffern) 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen Straftaten (Verbrechen und Vergehen) Verurteilte Verurteilte nach Altersgruppen Erwachsene Heranwachsende Jugendliche 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat und ausgewählte Summen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Straftaten im Straßenverkehr 70,8 29,1 49,4 69,7 29,3 48,9 167,1 59,5 114,7 15,0 2,2 8,8 ohne Trunkenheit mit Unfall 9072 Straftaten im Straßenverkehr 66,4 10,3 37,6 66,1 10,3 37,3 92,9 20,8 57,7 51,0 2,7 27,5 ohne Trunkenheit ohne Unfall 9075 Straftaten im Straßenverkehr 151,8 27,6 88,1 154,3 28,8 89,5 255,7 30,3 145,9 25,5 2,2 14,2 nach dem StGB in Trunkenheit zusammen 9080 Straftaten im Straßenverkehr 137,1 39,5 87,0 135,8 39,6 86,2 260,0 80,3 172,4 66,0 4,9 36,4 nach dem StGB und StVG ohne Trunkenheit zusammen 9990 Straftaten 1220,4 297,8 746,8 1137,3 286,5 698,5 2966,7 549,6 1788,6 1381,1 333,7 872,7 172

173 16. Aburteilungen und sonstige Entscheidungen 2016, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach der Art der Aburteilung/sonstigen Entscheidung allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen Einstellung von Strafe abgesehen Einstellung Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt ( 27 JGG) von der Verfolgung abgesehen Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i

174 17. Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden nach dem angewandten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Heranwachsende Verurteilte 18 bis bis 25 Abgeurteilte oder Verurteilte nach allgemeinem 25 bis 30 Erwachsene 30 bis bis Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit i StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w i

175 waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, Strafrecht und Altersgruppen Strafrecht im Alter von bis Jahren Abgeurteilte oder Verurteilte nach Jugendstrafrecht im Alter von bis Jahren 50 bis bis 70 Erwachsene 70 bis bis und älter zusammen 14 bis 16 Jugendliche 16 bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 zusammen STV-Nr. Teil 1 Hauptdeliktsgruppen Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze

176 17. Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden nach dem angewandten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Heranwachsende Verurteilte 18 bis bis 25 Abgeurteilte oder Verurteilte nach allgemeinem 25 bis 30 Erwachsene 30 bis bis StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w i StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i

177 waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, Strafrecht und Altersgruppen Strafrecht im Alter von bis Jahren Abgeurteilte oder Verurteilte nach Jugendstrafrecht im Alter von bis Jahren 50 bis bis 70 Erwachsene 70 bis bis und älter zusammen 14 bis 16 Jugendliche 16 bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 zusammen STV-Nr

178 17. Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden nach dem angewandten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Heranwachsende Verurteilte 18 bis bis 25 Abgeurteilte oder Verurteilte nach allgemeinem 25 bis 30 Erwachsene 30 bis bis StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w i StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w i StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w i StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w i Wehrstrafgesetz m WStG w i

179 waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, Strafrecht und Altersgruppen Strafrecht im Alter von bis Jahren Abgeurteilte oder Verurteilte nach Jugendstrafrecht im Alter von bis Jahren 50 bis bis 70 Erwachsene 70 bis bis und älter zusammen 14 bis 16 Jugendliche 16 bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 zusammen STV-Nr

180 17. Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden nach dem angewandten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Heranwachsende Verurteilte 18 bis bis 25 Abgeurteilte oder Verurteilte nach allgemeinem 25 bis 30 Erwachsene 30 bis bis Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w i Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w i

181 waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, Strafrecht und Altersgruppen Strafrecht im Alter von bis Jahren Abgeurteilte oder Verurteilte nach Jugendstrafrecht im Alter von bis Jahren 50 bis bis 70 Erwachsene 70 bis bis und älter zusammen 14 bis 16 Jugendliche 16 bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 zusammen STV-Nr Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr

182 17. Aburteilungen und Verurteilungen 2016, die mit der Weisung verbunden nach dem angewandten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Heranwachsende Verurteilte 18 bis bis 25 Abgeurteilte oder Verurteilte nach allgemeinem 25 bis 30 Erwachsene 30 bis bis Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

183 waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, Strafrecht und Altersgruppen Strafrecht im Alter von bis Jahren Abgeurteilte oder Verurteilte nach Jugendstrafrecht im Alter von bis Jahren 50 bis bis 70 Erwachsene 70 bis bis und älter zusammen 14 bis 16 Jugendliche 16 bis 18 Heranwachsende 18 bis 21 zusammen STV-Nr

184 18. Verurteilungen 2016 nach allgemeinem Strafrecht sowie alle Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und der schwersten verhängten Strafe Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen zusammen Verurteilte Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe zusammen zu Geldstrafe zusammen Personen mit Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe dar. zur Bewährung zusammen dar. zur Bewährung zusammen Zuchtmittel dar. Jugendarrest Erziehungsmaßregeln Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m außer 142 Straftaten gegen den Staat, w die öffentliche Ordnung und im Amt i StGB 174 bis 184 e m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person, außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w

185 18. Verurteilungen 2016 nach allgemeinem Strafrecht sowie alle Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und der schwersten verhängten Strafe Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen zusammen Verurteilte Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe zusammen zu Geldstrafe zusammen Personen mit Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe dar. zur Bewährung zusammen dar. zur Bewährung zusammen Zuchtmittel dar. Jugendarrest Erziehungsmaßregeln 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w i StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m Straftaten gegen den Personenstand, w die Ehe und die Familie StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m Insolvenzstraftaten w StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m Strafbarer Eigennutz w StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m Straftaten gegen den Wettbewerb w StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i

186 18. Verurteilungen 2016 nach allgemeinem Strafrecht sowie alle Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und der schwersten verhängten Strafe Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen zusammen Verurteilte Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe zusammen zu Geldstrafe zusammen Personen mit Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe dar. zur Bewährung zusammen dar. zur Bewährung zusammen Zuchtmittel dar. Jugendarrest Erziehungsmaßregeln 28 StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m Straftaten gegen die Umwelt w StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m Straftaten im Amt w Wehrstrafgesetz m WStG w Betäubungsmittelgesetz m BtMG w i Aufenthaltsgesetz m AufenthG w i Straßenverkehrsgesetz m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Landesgesetze m w Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr nach dem StGB w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m (ohne Völker-StGB, StGB, w WStG, BtMG und StVG) i Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m verkehr w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB w i Straftaten nach dem StVG m w i Straftaten nach dem StGB m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ( 142 StGB) w i Fahrlässige Tötung m im Straßenverkehr ( 222 StGB) w

187 18. Verurteilungen 2016 nach allgemeinem Strafrecht sowie alle Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln, die mit der Weisung verbunden waren, sich um einen TÄTER-OPFER-AUSGLEICH zu bemühen, nach dem angewandten Strafrecht und der schwersten verhängten Strafe Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen zusammen Verurteilte Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht zu Freiheitsstrafe zusammen zu Geldstrafe zusammen Personen mit Entscheidungen nach Jugendstrafrecht auf Jugendstrafe dar. zur Bewährung zusammen dar. zur Bewährung zusammen Zuchtmittel dar. Jugendarrest Erziehungsmaßregeln 9025 Fahrlässige Körperverletzung m im Straßenverkehr ( 229 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB mit Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i

188 19. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Abgeurteilte den Abgeurteilten waren Freigesprochene Verurteilte Erwachsene Heranwachsende Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m , , , ,6 w , , , ,5 i , , , ,2 1 StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m , , , ,8 außer 142 Straftaten gegen den Staat, w , , ,2 71 9,0 die öffentliche Ordnung und im Amt i , , , ,8 2 StGB 174 bis 184 e m , , ,0 81 8,1 Straftaten gegen die w , , ,3 1 2,2 sexuelle Selbstbestimmung i , , ,3 82 7,9 3 StGB , a, außer 222, m , , , ,9 229 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w , , , ,4 gegen die Person, außer im Straßenverkehr i , , , ,7 4 StGB 242 bis 248 c m , , , ,9 Diebstahl und Unterschlagung w , , , ,0 i , , , ,4 5 StGB 249 bis 255, 316 a m , , , ,7 Raub und Erpressung, w , , ,7 6 8,3 räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i , , , ,8 6 StGB 257 bis 305 a m , , , ,9 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w , , , ,7 Urkundendelikte i , , , ,9 7 StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m , , ,4 34 7,0 316 und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w , , ,0 5 9,3 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i , , ,1 39 7,2 8 StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m , , , ,5 323 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w , , , ,5 22 a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i , , , ,5 9 Straftaten nach anderen Bundes- und m , , , ,7 Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w , , , ,7 i , , , ,1 Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m , , ,7 27 8,7 Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w , , ,8 - - des demokratischen Rechtsstaates i , , ,4 27 8,2 02 StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit i StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w

189 nach Art der Straftat und Altersgruppen von den Verurteilten waren Jugendliche Vorbestrafte Ausländer (auch nach Altersgruppen), Erwachsene Heranwachsende Jugendliche STV-Nr. Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Teil 1 Hauptdeliktsgruppen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 76 8,2 29 3, , , , ,6 9 5,1 13 7, , , , ,5 85 7,7 42 3,8 89 8, , , , ,3 19 7, , , , ,0 1 5,0-0,0 92 8, , , ,2 27 9,9 19 7, , , , , , , , , , ,0 40 8,2 28 5, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6-0,0 2 7, , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 55 2, , , , , , ,1 18 3, , , ,6 7 6,6 3 2, , , ,5 9 90,0 1 10,0-0,0 20 3, , , ,5 8 6,9 3 2, , , , , ,9 32 0, , , , ,3 39 4,5 1 0, , , , , ,1 33 0, , , , , , , , , , ,7 71 7,9 13 1, , , , , , ,6 Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 14 4, , , ,0 5 12,5 1 2, ,2 7 31,8 5 22,7 4 80, ,0 18 5, , , ,4 5 11,1 2 4,

190 19. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Abgeurteilte den Abgeurteilten waren Freigesprochene Verurteilte Erwachsene Heranwachsende Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m ,0 3 75,0 2 66,7 1 33,3 Straftaten gegen Verfassungsorgane w , ,0 - - sowie bei Wahlen und Abstimmungen i ,0 4 80,0 3 75,0 1 25,0 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m , , , ,5 Widerstand gegen die Staatsgewalt w , ,1 5 7,0 i , , , ,0 07 StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m , , , ,5 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w , , , ,8 i , , , ,3 08 StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m , , ,4 9 10,6 Geld- und Wertzeichenfälschung w , ,3 2 16,7 i , , , ,3 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m , , ,0 41 9,1 Falsche uneidliche Aussage und Meineid w , , ,8 18 8,8 i , , ,6 59 9,0 10 StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m , , ,3 24 7,5 Falsche Verdächtigung w , , , ,7 i , , ,6 50 9,8 11 StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m , ,0 - - Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i , , StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m , , ,3 2 0,7 Straftaten gegen den Personenstand, w ,7 5 33, ,0 - - die Ehe und die Familie i , , ,3 2 0,7 13 StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m , , ,0 81 8,1 Straftaten gegen die w , , ,3 1 2,2 sexuelle Selbstbestimmung i , , ,3 82 7,9 14 StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m , , , ,7 Beleidigung w , , ,7 36 6,2 i , , , ,7 15 StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m , , ,2 10 7,6 Verletzung des persönlichen w , , ,9 2 15,4 Lebens- und Geheimbereichs i , , ,0 12 8,3 16 StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m , , ,4 20 8,8 Straftaten gegen das Leben w , , ,9 4 9,1 i , , ,4 24 8,8 17 StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m , , , ,6 Straftaten gegen die w , , , ,9 körperliche Unversehrtheit i , , , ,2 190

191 nach Art der Straftat und Altersgruppen von den Verurteilten waren Jugendliche Vorbestrafte Ausländer (auch nach Altersgruppen), Erwachsene Heranwachsende Jugendliche STV-Nr. Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , ,9 19 9,2 6 2, , , , ,0 2 12,5 2 12,5 36 4, , , ,0 21 9,4 8 3,6 95 1, , , ,8 83 5,5 26 1, , , , ,8 20 6,0 4 1, , , , , ,6 30 1,6 6 7, , , ,8 5 12, ,7 7 58,3 6 85,7 1 14, , , , ,5 6 12, , , , ,9 11 8,1 4 3, , , , , ,2 22 3, , , ,7 11 6,0 6 3,3 20 6, , , ,6 4 4,3 2 2, , , , ,0 2 5,0 4 10,0 39 7, , , ,0 6 4,5 6 4, , , , , ,8 1 2, ,0 2 40, , , , ,9 1 2, , , , , ,3 19 7, , , , ,0 1 5, , , , ,2 27 9,9 19 7, , , , ,4 52 6,3 28 3, , , , ,8 5 5,2 1 1, , , , ,7 57 6,1 29 3,1 3 2, , , ,7 2 8, ,7 2 15,4 1 7, , , , , ,0 2 8, , , , ,5 3 5,7 1 1, ,4 7 15, , , , , ,3 3 5,0 1 1, , , , , , , , , , ,7 38 8,5 26 5, , , , , , ,9 191

192 19. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Abgeurteilte den Abgeurteilten waren Freigesprochene Verurteilte Erwachsene Heranwachsende Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m , , ,1 99 6,0 Straftaten gegen die w , , ,6 5 4,1 persönliche Freiheit i , , , ,9 19 StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m , , , ,9 Diebstahl und Unterschlagung w , , , ,0 i , , , ,4 20 StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m , , , ,6 Raub und Erpressung w , , ,5 6 8,5 i , , , ,8 21 StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m , , ,0 44 9,4 Begünstigung und Hehlerei w , , ,9 10 6,8 i , , ,2 54 8,8 22 StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m , , , ,3 Betrug und Untreue w , , , ,7 i , , , ,5 23 StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m , , , ,6 Urkundenfälschung w , , ,4 54 7,1 i , , , ,7 24 StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m , , ,3 3 0,7 Insolvenzstraftaten w , , ,8 1 1,2 i , , ,2 4 0,8 25 StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m , , ,9 3 3,0 Strafbarer Eigennutz w ,9 7 41,2 6 85,7 1 14,3 i , , ,3 4 3,8 26 StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m ,1 4 18, ,0 - - Straftaten gegen den Wettbewerb w i ,7 4 15, , StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m , , , ,9 Sachbeschädigung w , , ,3 9 6,1 i , , , ,4 28 StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m , , , ,5 Gemeingefährliche Straftaten w , , ,9 57 3,6 i , , , ,2 29 StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m , , ,8 5 3,5 Straftaten gegen die Umwelt w , ,0 - - i , , ,0 5 3,4 30 StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m , , ,7 1 3,3 Straftaten im Amt w ,7 5 33, ,0 - - i , , ,1 1 2,9 45 Wehrstrafgesetz m , , ,8 7 29,2 WStG w i , , ,8 7 29,2 192

193 nach Art der Straftat und Altersgruppen von den Verurteilten waren Jugendliche Vorbestrafte Ausländer (auch nach Altersgruppen), Erwachsene Heranwachsende Jugendliche STV-Nr. Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , ,6 32 6,2 22 4, , , , ,9 1 3,6 1 3,6 67 3, , , ,7 33 6,0 23 4, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 31 6, , , ,7 15 7,1 13 6, , , , ,9 1 3, , , , ,0 16 6,6 13 5, , , , , ,9 90 1, , , , , ,3 49 3, , , , , , ,1 66 1, , , , ,2 12 0, , , , , ,7 4 1,1 78 1, , , , ,8 16 0, , , ,1 2 1, , , ,5 1 4, , , ,7 3 2, , , , ,8 2 4,2 1 2, ,9 1 14, , , , , ,9 2 4,1 1 2, , , , , , , , , ,3 39 7, , , , ,7 1 3,4 2 6, , , , ,2 52 9,9 41 7,8 81 0, , , ,0 74 2,7 8 0, , , , ,0 7 3, , , , ,0 81 2,7 8 0,3 1 0, , , ,6 2 5, ,3 1 14, , , , , ,7 2 5, ,0 7 23, , , ,0 7 20, , , ,

194 19. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Abgeurteilte den Abgeurteilten waren Freigesprochene Verurteilte Erwachsene Heranwachsende Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Betäubungsmittelgesetz m , , , ,6 BtMG w , , , ,8 i , , , ,0 60 Aufenthaltsgesetz m , , , ,5 AufenthG w , , ,4 29 8,4 i , , , ,3 80 Straßenverkehrsgesetz m , , , ,7 StVG w , , ,5 50 6,3 i , , , ,0 90 Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m , , , ,5 die hier nicht genannt sind. w , , ,5 22 2,0 i , , , ,1 95 Landesgesetze m , , ,3 5 15,6 w , ,0 - - i , , ,6 5 12,8 Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m , , , ,6 verkehr nach dem StGB w , , , ,8 i , , , , Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m , , , ,6 (ohne Völker-StGB, StGB, w , , ,1 51 3,5 WStG, BtMG und StVG) i , , , , Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m , , , ,5 verkehr w , , , ,8 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,3 nach dem StGB w , , , ,3 i , , , , Straftaten nach dem StVG m , , , ,7 w , , ,5 50 6,3 i , , , , Straftaten nach dem StGB m , , , ,1 (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w , , , ,5 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,5 w , , , ,5 i , , , , Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m , , , ,5 ( 142 StGB) w , , ,1 92 6,7 i , , , ,3 194

195 nach Art der Straftat und Altersgruppen von den Verurteilten waren Jugendliche Vorbestrafte Ausländer (auch nach Altersgruppen), Erwachsene Heranwachsende Jugendliche STV-Nr. Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , , , , , , ,3 10 4, , , , , , ,6 8 0, , , , ,8 8 0, , , , ,9 29 8,8 1 0,3 9 0, , , , ,6 9 0, , , , ,2 80 2,3 16 0, , , , ,7 13 4,9 1 0, , , , ,0 93 2,5 17 0,5 85 1, , , ,2 59 2,8 20 1, , , , ,3 10 3,1 2 0,6 90 1, , , ,2 69 2,9 22 0,9 1 3, ,0 1 3, , ,9 2 28, , , ,7 3 7, , Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 93 1, , , , ,5 28 0, , , , ,6 39 5,9 3 0,5 99 1, , , , ,4 31 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 16 0, , , , ,6 26 4, , , , , ,5 16 0, , , , ,2 80 2,3 16 0, , , , ,7 13 4,9 1 0, , , , ,0 93 2,5 17 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 32 0, , , , ,3 39 4,5 1 0, , , , , ,1 33 0,4 36 1, , , ,5 51 4,6 10 0, , , , ,1 16 5, , , , ,4 67 4,8 10 0,7 195

196 19. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Abgeurteilte den Abgeurteilten waren Freigesprochene Verurteilte Erwachsene Heranwachsende Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Fahrlässige Tötung m , , ,5 12 9,7 im Straßenverkehr ( 222 StGB) w , ,2 4 14,8 i , , , , Fahrlässige Körperverletzung m , , , ,5 im Straßenverkehr ( 229 StGB) w , , ,2 38 6,8 i , , , , Gefährdung des Straßenverkehrs m , , , ,1 nach 315 c StGB mit Unfall w , , ,1 11 4,9 i , , , , Gefährdung des Straßenverkehrs m , , , ,2 nach 315 c StGB ohne Unfall w , , ,7 1 3,3 i , , , , Gefährdung des Straßenverkehrs m , , , ,4 nach 315 c StGB w , , ,3 12 4,7 i , , , , Trunkenheit im Verkehr ohne m , , , ,6 Fremdschaden ( 316 StGB) w , , ,4 40 3,2 i , , , , Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m , , , ,7 trotz Verbots w , , ,2 28 7,4 ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,2 in Trunkenheit mit Unfall w , , ,9 24 5,1 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,2 in Trunkenheit ohne Unfall w , , ,4 37 3,1 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,8 ohne Trunkenheit mit Unfall w , , , ,9 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,8 ohne Trunkenheit ohne Unfall w , , ,9 49 6,2 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,5 nach dem StGB in Trunkenheit w , , ,0 61 3,7 zusammen i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,5 nach dem StGB und StVG ohne w , , , ,7 Trunkenheit zusammen i , , , ,7 196

197 nach Art der Straftat und Altersgruppen von den Verurteilten waren Jugendliche Vorbestrafte Ausländer (auch nach Altersgruppen), Erwachsene Heranwachsende Jugendliche STV-Nr. Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , ,7 4 14, , ,7 14 9, , , , , , ,8 25 5,0 1 0, , , ,6 4 4, , , , ,9 29 4,9 1 0,2 11 0, , , ,8 12 3,8 1 0, , , ,1 1 2, , , , ,0 13 3,7 1 0,3 2 1, , , ,7 3 7, ,7 2 6, , , , , ,0 3 7, , , , ,5 15 4,2 1 0, , , ,3 1 2, , , , ,7 16 4,1 1 0,3 44 0, , , ,6 51 2,2 4 0, , , , ,4 5 2, , , , ,6 56 2,3 4 0, , , , ,6 69 3,6 16 0, , , , ,7 7 6,4 1 0, , , , ,4 76 3,8 17 0,8 31 1, , , ,3 24 4,0 4 0, , , ,4 2 2, , , , ,5 26 3,9 4 0,6 37 0, , , ,7 47 2,2 3 0, , , , ,1 5 2, , , , ,7 52 2,2 3 0,1 45 0, , , ,6 72 4,8 9 0, , , , ,3 20 5, , , , ,5 92 5,0 9 0, , , , ,2 81 2,3 16 0, , , , ,1 12 4,6 1 0, , , , ,0 93 2,5 17 0,5 68 0, , , ,2 71 2,6 7 0, , , , ,2 7 2, , , , ,2 78 2,6 7 0, , , , , ,1 25 0, , , , ,6 32 5,2 1 0, , , , , ,3 26 0,5 197

198 20. Verurteilte 2016 nach Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe Art der schwersten Strafe dar mit Strafaussetzung Strafarrest Geldstrafe Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Teil 1 Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten m , , , ,6 w , , , ,8 i , , , ,1 1 StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m , , , ,5 außer 142 Straftaten gegen den Staat, w , , , ,8 die öffentliche Ordnung und im Amt i , , , ,6 2 StGB 174 bis 184 e m , , , ,5 Straftaten gegen die w ,5 9 20,9 6 66, ,1 sexuelle Selbstbestimmung i , , , ,4 3 StGB , a, außer 222, m , , , ,3 229 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w , , , ,1 gegen die Person, außer im Straßenverkehr i , , , ,5 4 StGB 242 bis 248 c m , , , ,8 Diebstahl und Unterschlagung w , , , ,2 i , , , ,1 5 StGB 249 bis 255, 316 a m , , , ,8 Raub und Erpressung, w , , , ,0 räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i , , , ,1 6 StGB 257 bis 305 a m , , , ,5 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w , , , ,1 Urkundendelikte i , , , ,7 7 StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m , , , ,4 316 und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w ,0 9 19,1 6 66, ,9 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i , , , ,1 8 StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m , , , ,7 323 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w , , , ,0 22 a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i , , , ,4 9 Straftaten nach anderen Bundes- und m , , , ,9 Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w , , , ,9 i , , , ,0 Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m , , , ,6 Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w ,8 1 5, ,4 des demokratischen Rechtsstaates i , , , ,3 02 StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a m Landesverrat und Gefährdung w der äußeren Sicherheit StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a m Straftaten gegen ausländische Staaten w StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m , ,0 Straftaten gegen Verfassungsorgane w , ,0 sowie bei Wahlen und Abstimmungen i , ,0 05 StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k m Straftaten gegen die Landesverteidigung w

199 Straftaten und Entscheidungen Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jugendstrafe Art der schwersten Strafe/Maßnahme dar mit Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Teil 1 Hauptdeliktsgruppen , , , , ,2 0 Straftaten , , , , , , , , , , , , , , ,9 1 StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, ,3 3 2,5 2 66, , ,2 außer 142 Straftaten gegen den Staat, , , , , ,0 die öffentliche Ordnung und im Amt , , , ,1 15 9,5 2 StGB 174 bis 184 e 3 6, ,0 - - Straftaten gegen die , , , ,9 15 9,3 sexuelle Selbstbestimmung , , , , ,4 3 StGB , a, außer 222, , , , , ,2 229 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten , , , , ,3 gegen die Person, außer im Straßenverkehr , , , , ,7 4 StGB 242 bis 248 c ,4 41 6, , , ,5 Diebstahl und Unterschlagung , , , , , , , , ,3 15 6,2 5 StGB 249 bis 255, 316 a 11 15,3 5 45, ,0 6 54,5 - - Raub und Erpressung, , , , ,8 15 6,0 räuberischer Angriff auf Kraftfahrer , , , , ,5 6 StGB 257 bis 305 a 518 7,8 31 6, , , ,7 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, , , , , ,1 Urkundendelikte 43 8, , , ,8 6 14,0 7 StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, 7 13,0 2 28,6 1 50,0 2 28,6 3 42,9 316 und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall 50 9, , , ,0 9 18,0 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten 828 3,8 42 5, , , ,2 8 StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, 128 3,0 1 0, , , ,4 323 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, 956 3,7 43 4, , , ,7 22 a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr , , , , ,7 9 Straftaten nach anderen Bundes- und 231 7,9 18 7, , , ,3 Landesgesetzen (außer StGB und StVG) , , , , ,4 Teil 2 Abschnitte des StGB und anderer Gesetze 33 10,7 3 9, ,7 6 18,2 01 StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b 4 18, ,0 1 25,0 Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung 37 11,2 3 8, ,0 7 18,9 des demokratischen Rechtsstaates StGB 2. Abschnitt, 93 bis 101 a Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit StGB 3. Abschnitt, 102 bis 104 a Straftaten gegen ausländische Staaten StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen StGB 5. Abschnitt, 109 bis 109 k Straftaten gegen die Landesverteidigung

200 20. Verurteilte 2016 nach Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe Art der schwersten Strafe dar mit Strafaussetzung Strafarrest Geldstrafe Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m , , , ,6 Widerstand gegen die Staatsgewalt w , ,4 8 80, ,6 i , , , ,1 07 StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m , , , ,4 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w ,2 33 2, , ,9 i , , , ,8 08 StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m , , , ,5 Geld- und Wertzeichenfälschung w , ,0 8 80, i , , , ,4 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis 163 m , , , ,1 Falsche uneidliche Aussage und Meineid w , , , ,7 i , , , ,6 10 StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m , , , ,4 Falsche Verdächtigung w ,9 11 7,4 9 81, ,6 i , , , ,9 11 StGB 11. Abschnitt, 166 bis 168 m , ,0 Straftaten, welche sich auf Religion und w Weltanschauung beziehen i , ,0 12 StGB 12. Abschnitt, 169 bis 173 m , , , ,5 Straftaten gegen den Personenstand, w ,0 4 80, , ,0 die Ehe und die Familie i , , , ,5 13 StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f m , , , ,5 Straftaten gegen die w ,5 9 20,9 6 66, ,1 sexuelle Selbstbestimmung i , , , ,4 14 StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m , , , ,2 Beleidigung w ,4 18 3, , ,6 i , , , ,0 15 StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m ,2 9 7,6 8 88, ,4 Verletzung des persönlichen w , ,0 Lebens- und Geheimbereichs i ,0 9 7,0 8 88, ,0 16 StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m , , , ,4 Straftaten gegen das Leben w , ,3 3 30, ,7 i , , , ,3 17 StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m , , , ,8 Straftaten gegen die w , , , ,8 körperliche Unversehrtheit i , , , ,6 18 StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m , , , ,6 Straftaten gegen die w , , , ,8 persönliche Freiheit i , , , ,6 19 StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m , , , ,8 Diebstahl und Unterschlagung w , , , ,2 i , , , ,1 20 StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m , , , ,6 Raub und Erpressung w , , , ,7 i , , , ,0 200

201 Straftaten und Entscheidungen Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jugendstrafe Art der schwersten Strafe/Maßnahme dar mit Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen 92 13, , , , ,1 06 StGB 6. Abschnitt, 111 bis , ,0 1 10,0 Widerstand gegen die Staatsgewalt , , , , , ,3 16 5, , , ,6 07 StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d 95 5, , ,8 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 406 6,2 16 3, , , , ,5 8 57,1 4 50,0 4 28,6 2 14,3 08 StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b 2 16,7 1 50, ,0 1 50,0 - - Geld- und Wertzeichenfälschung 16 16,5 9 56,3 5 55,6 5 31,3 2 12, ,7 6 12,5 3 50, ,3 2 4,2 09 StGB 9. Abschnitt, 153 bis , ,3 2 7,7 Falsche uneidliche Aussage und Meineid 74 11,3 6 8,1 3 50, ,5 4 5, ,4 8 18,6 3 37, ,8 5 11,6 10 StGB 10. Abschnitt, 164 und ,1 2 4,8 1 50, ,1 3 7,1 Falsche Verdächtigung 85 16, ,8 4 40, ,8 8 9, StGB 11. Abschnitt, 166 bis Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen 1 0, , StGB 12. Abschnitt, 169 bis Straftaten gegen den Personenstand, 1 0, ,0 - - die Ehe und die Familie , , , ,1 15 9,5 13 StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 f 3 6, ,0 - - Straftaten gegen die , , , ,9 15 9,3 sexuelle Selbstbestimmung 288 8,3 23 8, , , ,0 14 StGB 14. Abschnitt, 185 bis ,6 4 9,1 2 50, ,7 8 18,2 Beleidigung 332 8,2 27 8, , , ,3 13 9,8 1 7, , , StGB 15. Abschnitt, 201 bis , ,7 1 33,3 Verletzung des persönlichen 16 11,0 1 6, , ,5 1 6,3 Lebens- und Geheimbereichs 14 6,1 9 64,3 1 11,1 4 28,6 1 7,1 16 StGB 16. Abschnitt, 211 bis , ,0 - - Straftaten gegen das Leben 15 5,5 9 60,0 1 11,1 5 33,3 1 6, , , , , ,8 17 StGB 17. Abschnitt, 223 bis , , , , ,4 Straftaten gegen die , , , , ,8 körperliche Unversehrtheit 142 8, , , , ,5 18 StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a 8 6, ,5 1 12,5 Straftaten gegen die 150 8, , , , ,0 persönliche Freiheit , , , , ,7 19 StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c ,4 41 6, , , ,5 Diebstahl und Unterschlagung , , , , , , , , ,0 15 6,3 20 StGB 20. Abschnitt, 249 bis ,5 5 45, ,0 6 54,5 - - Raub und Erpressung , , , ,5 15 6,0 201

202 20. Verurteilte 2016 nach Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe Art der schwersten Strafe dar mit Strafaussetzung Strafarrest Geldstrafe Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m , , , ,6 Begünstigung und Hehlerei w ,6 12 9, , ,4 i , , , ,6 22 StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m , , , ,6 Betrug und Untreue w , , , ,9 i , , , ,4 23 StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m , , , ,9 Urkundenfälschung w , , , ,1 i , , , ,9 24 StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d m , , , ,3 Insolvenzstraftaten w ,8 8 10,0 7 87, ,0 i , , , ,6 25 StGB 25. Abschnitt, 284 bis 297 m ,0 3 3,1 2 66, ,9 Strafbarer Eigennutz w , ,0 i ,2 3 2,9 2 66, ,1 26 StGB 26. Abschnitt, 298 bis 302 m ,0 1 25, , ,0 Straftaten gegen den Wettbewerb w i ,0 1 25, , ,0 27 StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m , , , ,4 Sachbeschädigung w ,0 5 4, , ,5 i , , , ,9 28 StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m , , , ,8 Gemeingefährliche Straftaten w ,8 64 4, , ,9 i , , , ,4 29 StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d m ,6 2 1, , ,6 Straftaten gegen die Umwelt w ,0 1 14, , ,7 i ,7 3 2, , ,0 30 StGB 30. Abschnitt, 331 bis 358 m ,7 7 24, , ,9 Straftaten im Amt w , ,0 i ,1 7 20, , ,4 45 Wehrstrafgesetz m ,5 3 14, , ,7 WStG w i ,5 3 14, , ,7 50 Betäubungsmittelgesetz m , , , ,2 BtMG w , , , ,9 i , , , ,7 60 Aufenthaltsgesetz m , , , ,5 AufenthG w , , , ,3 i , , , ,6 80 Straßenverkehrsgesetz m , , , ,1 StVG w ,1 45 5, , ,1 i , , , ,7 90 Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m , , , ,4 die hier nicht genannt sind. w ,9 65 6, , ,9 i , , , ,8 95 Landesgesetze m , ,0 w , ,0 i , ,0 202

203 Straftaten und Entscheidungen Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jugendstrafe Art der schwersten Strafe/Maßnahme dar mit Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen 61 13,0 5 8,2 3 60, ,0 9 14,8 21 StGB 21. Abschnitt, 257 bis , ,0 4 19,0 Begünstigung und Hehlerei 82 13,4 5 6,1 3 60, , , , , , , ,0 22 StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b 433 7,8 25 5, , , ,4 Betrug und Untreue , , , , , , , , , ,1 23 StGB 23. Abschnitt, 267 bis ,4 5 19,2 2 40, ,0 8 30,8 Urkundenfälschung 164 3, , , , , StGB 24. Abschnitt, 283 bis 283 d 1 1, ,0 Insolvenzstraftaten 1 0, ,0 3 3, ,7 1 33,3 25 StGB 25. Abschnitt, 284 bis Strafbarer Eigennutz 3 2, ,7 1 33, StGB 26. Abschnitt, 298 bis Straftaten gegen den Wettbewerb ,6 27 6, , , ,1 27 StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a 37 25,0 1 2, , ,0 Sachbeschädigung ,7 28 5, , , , ,5 34 9, , , ,0 28 StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c 34 2,2 2 5,9 1 50, ,6 9 26,5 Gemeingefährliche Straftaten 380 3,3 36 9, , , ,2 2 1,4 1 50, ,0 1 50, StGB 29. Abschnitt, 324 bis 330 d Straftaten gegen die Umwelt 2 1,3 1 50, ,0 1 50, , , StGB 30. Abschnitt, 331 bis Straftaten im Amt 1 2, , , ,7 1 33,3 45 Wehrstrafgesetz WStG 3 12, ,7 1 33, , , , , ,3 50 Betäubungsmittelgesetz ,9 16 7, , , ,8 BtMG , , , , ,1 25 0, ,0 6 46, , Aufenthaltsgesetz 2 0, ,0 - - AufenthG 27 0, ,1 6 46, , ,0 12 4,6 7 58, , ,6 80 Straßenverkehrsgesetz 31 3,9 1 3, , ,2 7 22,6 StVG 294 4,0 13 4,4 8 61, , , ,8 10 4,7 4 40, , ,9 90 Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, 12 1,1 2 16, ,0 9 75,0 1 8,3 die hier nicht genannt sind ,4 12 5,4 6 50, , ,4 3 9, , Landesgesetze , ,

204 20. Verurteilte 2016 nach Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe Art der schwersten Strafe dar mit Strafaussetzung Strafarrest Geldstrafe Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr 1990 Straftaten ohne Straftaten im Straßen- m , , , ,4 verkehr nach dem StGB w , , , ,1 i , , , , Straftaten nach anderen Bundesgesetzen m , , , ,7 (ohne Völker-StGB, StGB, w , , , ,5 WStG, BtMG und StVG) i , , , , Straftaten ohne Straftaten im m , , , ,1 Straßenverkehr w , , , ,1 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,3 nach dem StGB w ,2 81 2, , ,6 i , , , , Straftaten nach dem StVG m , , , ,1 w ,1 45 5, , ,1 i , , , , Straftaten nach dem StGB m , , , ,3 (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w , , , ,9 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,7 w , , , ,0 i , , , , Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m ,2 89 2, , ,3 ( 142 StGB) w ,8 14 1, , ,9 i , , , , Fahrlässige Tötung m , , , ,3 im Straßenverkehr ( 222 StGB) w ,3 2 7,7 1 50, ,3 i , , , , Fahrlässige Körperverletzung m ,5 52 2, , ,1 im Straßenverkehr ( 229 StGB) w ,0 10 1, , ,2 i ,1 62 2, , , Gefährdung des Straßenverkehrs m ,4 58 5, , ,8 nach 315 c StGB mit Unfall w ,7 3 1, , ,6 i ,1 61 4, , , Gefährdung des Straßenverkehrs m , , , ,3 nach 315 c StGB ohne Unfall w ,0 3 10, , ,0 i , , , , Gefährdung des Straßenverkehrs m ,1 72 5, , ,2 nach 315 c StGB w ,8 6 2, , ,6 i ,9 78 5, , , Trunkenheit im Verkehr ohne m , , , ,7 Fremdschaden ( 316 StGB) w ,2 47 3, , ,2 i , , , , Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m , , , ,6 trotz Verbots w , , , ,0 ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,8 in Trunkenheit mit Unfall w ,1 23 5, , ,0 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,7 in Trunkenheit ohne Unfall w ,1 46 4, , ,0 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m ,5 78 1, , ,3 ohne Trunkenheit mit Unfall w ,3 13 0, , ,3 i ,7 91 1, , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,0 ohne Trunkenheit ohne Unfall w ,3 44 5, , ,2 i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,5 nach dem StGB in Trunkenheit w ,1 69 4, , ,7 zusammen i , , , , Straftaten im Straßenverkehr m , , , ,0 nach dem StGB und StVG ohne w ,3 57 2, , ,7 Trunkenheit zusammen i , , , ,9 204

205 Straftaten und Entscheidungen Verurteilte nach Jugendstrafrecht Jugendstrafe Art der schwersten Strafe/Maßnahme dar mit Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Straftaten (Verbrechen und Vergehen) 1-9 Hauptdeliktsgruppen = Abschnitt des StGB und ausgewählte Summen Summenzeilen der verschiedenen Gesetze und Zusammenfassungen nach dem Straßenverkehr , , , , , Straftaten ohne Straftaten im Straßen , , , , ,3 verkehr nach dem StGB , , , , , ,6 23 9, , , , Straftaten nach anderen Bundesgesetzen 14 1,0 2 14, , ,6 1 7,1 (ohne Völker-StGB, StGB, 251 2, , , , ,5 WStG, BtMG und StVG) , , , , , Straftaten ohne Straftaten im , , , , ,7 Straßenverkehr , , , , , ,7 30 5, , , , Straftaten im Straßenverkehr 97 2, , ,4 nach dem StGB 662 3,6 30 4, , , , ,0 12 4,6 7 58, , , Straftaten nach dem StVG 31 3,9 1 3, , ,2 7 22, ,0 13 4,4 8 61, , , , , , , , Straftaten nach dem StGB , , , , ,6 (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) , , , , , ,8 42 5, , , , Straftaten im Straßenverkehr 128 3,0 1 0, , , , ,7 43 4, , , , ,8 5 2, , , , Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 58 4, ,9 7 12,1 ( 142 StGB) 228 4,7 5 2, , , ,8 6 4,8 1 16, ,0 4 66,7 1 16, Fahrlässige Tötung 1 3, ,0 - - im Straßenverkehr ( 222 StGB) 7 4,6 1 14, ,0 5 71,4 1 14,3 85 4,5 5 5,9 2 40, , , Fahrlässige Körperverletzung 11 2, ,9 1 9,1 im Straßenverkehr ( 229 StGB) 96 3,9 5 5,2 2 40, , ,8 66 5,6 4 6,1 3 75, , , Gefährdung des Straßenverkehrs 3 1, ,0 - - nach 315 c StGB mit Unfall 69 4,9 4 5,8 3 75, , ,1 11 8,4 1 9, ,0 9 81,8 1 9, Gefährdung des Straßenverkehrs nach 315 c StGB ohne Unfall 11 6,8 1 9, ,0 9 81,8 1 9,1 77 5,9 5 6,5 4 80, , , Gefährdung des Straßenverkehrs 3 1, ,0 - - nach 315 c StGB 80 5,1 5 6,3 4 80, , , ,6 11 5,2 7 63, , , Trunkenheit im Verkehr ohne 23 1, ,3 5 21,7 Fremdschaden ( 316 StGB) 234 2,5 11 4,7 7 63, , , ,8 12 4,9 7 58, , , Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder 23 6,1 1 4, , ,3 4 17,4 trotz Verbots 270 5,8 13 4,8 8 61, , ,2 ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) 151 6,1 8 5,3 6 75, , , Straftaten im Straßenverkehr 9 1, ,0 - - in Trunkenheit mit Unfall 160 5,4 8 5,0 6 75, , , ,4 10 5,6 6 60, , , Straftaten im Straßenverkehr 22 1, ,3 5 22,7 in Trunkenheit ohne Unfall 201 2,3 10 5,0 6 60, , , ,5 8 3,7 6 75, , , Straftaten im Straßenverkehr 68 3, ,8 9 13,2 ohne Trunkenheit mit Unfall 287 4,3 8 2,8 6 75, , , ,2 16 5, , , , Straftaten im Straßenverkehr 29 3,7 1 3, , ,4 7 24,1 ohne Trunkenheit ohne Unfall 308 4,1 17 5, , , , ,3 18 5, , , , Straftaten im Straßenverkehr 31 1, ,9 5 16,1 nach dem StGB in Trunkenheit 361 3,1 18 5, , , ,1 zusammen 498 4,3 24 4, , , , Straftaten im Straßenverkehr 97 3,7 1 1, , , ,5 nach dem StGB und StVG ohne 595 4,2 25 4, , , ,0 Trunkenheit zusammen 205

206 21. Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach der Straftat des Verurteilte (nach Altersgruppen) Verur Frei Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) Straftat insgegesamt dar mit Strafaussetzung zur Bewährung Erwachsene Jugendliche Abgeurteilte Heranwachsende insgegesamt bis 6 Monate 6 Monate Straftaten nach dem m Wehrstrafgesetz w (Summe 2001 bis 2025) i WStG 15 m Eigenmächtige Abwesenheit w i WStG 20 m Gehorsamsverweigerung w i WStG 30 m Misshandlung w i WStG 31 m Entwürdigende Behandlung w i

207 Wehrstrafgesetzes (WStG) und nach Entscheidungen teilte nach Art und Zeitdauer der Strafe bzw. Maßnahme heitsstrafe Jugendstrafe Verurteilte nach Art und Zeitdauer der Strafe bzw. Maßnahme Personen mit anderer Entscheidung davon mehr als... (bis einschließlich...) 6 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre 5 Jahre (auch lebenslang) Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln davon mehr als 6 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr Strafarrest Freispruch Geldstrafe von Strafe abgesehen, Einstellung des Verfahrens dar 6 Monate (Mindeststrafe)

208 Strafmündige deutsche Bevölkerung in Bayern am 1. Januar 2016 Personenkreis Einwohner im Alter von 14 oder mehr Jahren 1) männlich weiblich Insgesamt davon Jugendliche (14 bis 18 Jahre) zusammen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre)... Erwachsene (21 oder mehr Jahre) zusammen ) Für die Berechnung der Verurteiltenziffern in Tabelle 15 verwendete Bevölkerungszahlen. Strafmündige Bevölkerung in Bayern am 1. Januar 2016 Personenkreis/Altersgruppe Einwohner im Alter von 14 oder mehr Jahren 2) männlich weiblich Insgesamt davon Jugendliche (14 bis 18 Jahre) zusammen davon 14 bis 16 Jahre bis 18 Jahre Heranwachsende (18 bis 21 Jahre)... Erwachsene (21 oder mehr Jahre) zusammen davon 21 bis 25 Jahre bis 30 Jahre bis 40 Jahre bis 50 Jahre bis 60 Jahre bis 70 Jahre oder mehr Jahre ) Mit diesen Bevölkerungszahlen können Verurteiltenziffern für die Tabelle 1a gerechnet werden. 208

209 Statistisches Landesamt Adresse Telefon Strafverfolgungsstatistik Zählkarte Kalenderjahr: für Personen, die nach a l l g e m e i n e m S t r a f r e c h t abgeurteilt wurden E/H* Ausfüllhinweis: In die leeren Kästchen (Signierfelder) sind die neben den zutreffenden Antworten stehenden Ziffern einzutragen. Für die weitere Bearbeitung der Zählkarte wird auf die Bekanntmachung... vom... verwiesen. A. Berichtszeitraum Oberlandesgerichtsbezirk: 2 0 Monat Jahr gericht in: B. Kartenart (siehe Fußnote) 0 Aktenzeichen: C. Kennzahl des Landgerichtsbezirks: Monat der Rechtskraft: 2 0 D. Lfd. Nummer der Zählkarte 1. Geschlecht: männlich (1) - weiblich (2) Nur bei 171, 176, 176a, 176b, 177, 178, 211, 212, 213, 221, 222 (außer im Straßenverkehr), 223, 224, 225, 226, 227, 235, 239a, 239b StGB 2. Geburtsdatum: 02 Kind ( 14 Jahren) als Opfer? nein (0) - 11 (ggf. vermutliches Geburtsjahr) wenn ja: Zahl der Kinder (9 und mehr "9") Tag Monat Jahr 6. Inhalt der Entscheidung: 3. Datum der (letzten) Tat: 03 Es sind alle der 6.1 bis 6.9 bezeichneten Strafen, (ggf. ungefähr) Nebenstrafen und -folgen, Maßnahmen und Maßregeln Tag Monat Jahr anzugeben. 4. Staatsangehörigkeit: Hauptstrafe (als schwerste Strafe): (siehe Schlüsselverzeichnis) Bei zeitiger Freiheitsstrafe oder bei Strafarrest 5. Straftaten: sind weitere Angaben 6.8 (Strafaussetzung/ 5.1 Bezeichnung der Straftaten Sonstige Entscheidungen) erforderlich. (siehe Schlüsselverzeichnis) Zeitige Freiheitsstrafe Es sind alle verletzten Strafvorschriften anzugeben. Im Falle ihrer Anwendung sind auch folgende Vorschriften Jahre Monate Wochen Tage anzugeben: 20, 21, 23, 25 Abs. 2, 26, 27, 44, 52, 53, , 59, 69, 69a, 69b StGB, 21, 57 JGG. Geldstrafe (auch gegen Verwarnte) 55 Zahl der Tagessätze Höhe des Tagessatzes 56 (in EURO) Besondere Formen der Hauptstrafe Lebenslange Freiheitsstrafe (1) 57 Strafarrest (2) 5.2 Sonderfälle Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (3) Schuldunfähigkeit gemäß 20 StGB (2) Verminderte Schuldfähigkeit gemäß 21 StGB (3) 6.6 Nebenstrafen und Nebenfolgen: Versuchte Straftat gemäß 22, 23 StGB (4) Fahrverbot ( 44 StGB) auf die Dauer von Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) ge- 1 Mon. (1) 25 mäß 69, 69a, 69b StGB (5) mehr als 1 Mon. bis einschl. 2 Mon. (2) Fahrverbot gemäß 44 StGB (6) mehr als 2 Mon. bis einschl. 3 Mon. (3) 1. Sonderfall 06 Aberkennung von Bürgerrechten 26 ( 45 Abs. 2 und 5 StGB) (4) 2. Sonderfall 07 Einziehung von Taterträgen Sonderfall 08 ( 73, 73b, 73c StGB) (5) Erweiterte Einziehung von Taterträgen Sonderfall 09 ( 73a StGB) (6) Einziehung von Tatmitteln, -produkten und 63 -objekten [Beziehungsgegenständen] ( 74, 74a, 74b, 74c StGB; ggf. 5.3 Nur bei 222, 229, 315c, 316, 323a StGB und i.v.m. besonderen Vorschriften) (7) 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG: Einziehung von Schriften und Unbrauch- 64 In Verbindung mit einem Verkehrsunfall? 10 barmachung ( 74d StGB) (8) ja (1) - nein (0) Einziehung von Vermögen unklarer 66 Herkunft ( 76a Abs. 4 StGB) (9) *) E = Erwachsener (KA 01), H = Heranwachsender, bei dem allgemeines Strafrecht angewandt wurde (KA 02). Zählkarte Strafverfolgungsstatistik E/H (Vorderseite), Stand: Bitte auch Rückseite sorgfältig ausfüllen! 209

210 6.7 Maßregeln der Besserung und Sicherung: Verbrechen wider das Leben u.ä. ( 112 Abs. 3 StPO) (3) Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Sperre ( 69, 69a, 69b StGB) auf die Dauer von Wiederholungsgefahr bei Straftaten bis einschl. 6 Mon. (1) gegen die sexuelle Selbstbestimmung 41 mehr als 6 Mon. bis einschl. 2 Jahre (2) 29 ( 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO) (4) mehr als 2 Jahre bis einschl. 5 Jahre (3) für immer (4) Wiederholungsgefahr bei Straftaten, die in 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO Unterbringung in genannt sind (5) psychiatrischem Krankenhaus (5) 30 Entziehungsanstalt (6) 8. Frühere Verurteilungen, Maßregeln, Maßnahmen: Sicherungsverwahrung ( 66 StGB) (7) (Falls im jetzigen Verfahren nicht verurteilt wurde, ist bei 8.1 "nicht ermittelt (0)" einzutragen) Vorbehalt der Unterbringung in Sicherungsverwahrung Vor der jetzigen Tat wegen Verbrechen ( 66a Abs.1,2 StGB, 106 Abs. 3,4 JGG) (1) oder Vergehen verurteilt bzw. deswegen Maßnahmen angeordnet: Anordnung von Führungsaufsicht 31 (nur 68 Abs. 1 StGB) (8) nicht ermittelt (0) 32 Anordnung von Berufsverbot (9) nicht früher verurteilt (1) 42 früher zu einer Strafe, Erziehungs- 6.8 Strafaussetzung/ Sonstige Entscheidungen: maßregel ( 9 JGG) oder einem Zuchtmittel ( 13 JGG) verurteilt (2) Strafaussetzung Strafaussetzung ( 56 StGB) (4) Wenn früher verurteilt: Zahl der 43 Vorverurteilungen (bei 9 und mehr "9") Verhängte zeitige Freiheitsstrafe/ Strafarrest wurde nicht zur 8.2 Schwerste Vorverurteilungen: Bewährung ausgesetzt (0) Freiheitsstrafe (auch Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) Sonstige Entscheidungen 6 Mon. (1) 6 Mon. bis einschl. 1 Jahr (2) Freispruch (1) 33 mehr als 1 Jahr bis einschl. 2 Jahre (3) 44 mehr als 2 Jahre (4) Von Strafe abgesehen (2) Jugendstrafe (5) Strafarrest nach dem WStG (6) Verfahren eingestellt nach StPO Geldstrafe (7) oder aufgrund einer Amnestie (3) Maßnahmen gemäß 9, 13 JGG (8) Verwarnung 8.3 Frühere Aussetzungen der Strafe: mit Strafvorbehalt ( 59 StGB) (5) Jetzige Verurteilung erfolgte nach: Verurteilung zu der vorbehaltenen früherer Aussetzung des Strafrestes Strafe ( 59b StGB) (6) ( 57, 57a StGB bzw. 88, 89 JGG oder im Gnadenwege) (1) Auflagen ( 56b Abs. 2 StGB) (7) früherer Strafaussetzung ( 56 StGB 35 bzw. 21 JGG oder im Gnadenwege) (2) Weisungen ( 56c Abs. 2 und 3 StGB) (8) 8.4 Frühere Nebenstrafen: Schon früher einmal oder öfter Fahrverbot: 1 mal (3) Mit der Entscheidung war die Weisung verbunden, 2 mal oder öfter (4) sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich (Nur ausfüllen, wenn auch im gegenwärtigen zu bemühen? 36 Verfahren Fahrverbot verhängt wurde) ja (1) - nein (0) 8.5 Frühere Maßregeln: Schon früher einmal oder öfter Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) 7. Untersuchungshaft: 1 mal (5) Dauer: 2 mal oder öfter (6) Dauer der Untersuchungshaft in Tagen (Nur ausfüllen, wenn auch im gegenwärtigen 58 Verfahren Entziehung der Fahrerlaubnis Tage (Sperre) angeordnet wurde) 7.2 Gründe: Bemerkungen: Flüchtig oder Fluchtgefahr 39 ( 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO) (1) Verdunkelungsgefahr 40 Datum: ( 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO) (2) Zählkarte Strafverfolgungsstatistik E/H (Rückseite), Stand: (Name und Amtsbezeichnung des Ausfüllenden) 210

211 Statistisches Landesamt Adresse Strafverfolgungsstatistik Telefon Zählkarte Kalenderjahr: für Personen, die nach J u g e n d s t r a f r e c h t abgeurteilt wurden und für Personen, bei denen gemäß 45 Abs. 3 JGG von der Verfolgung abgesehen wurde. Für Personen, bei denen gemäß 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung abgesehen wurde, ist keine Zählkarte auszufüllen. J/H* Ausfüllhinweis: In die leeren Kästchen (Signierfelder) sind die neben den zutreffenden Antworten stehenden Ziffern einzutragen. Für die weitere Bearbeitung der Zählkarte wird auf die Bekanntmachung... vom... verwiesen. A. Berichtszeitraum Oberlandesgerichtsbezirk: 2 0 Monat Jahr gericht in: B. Kartenart (siehe Fußnote) 0 Aktenzeichen: C. Kennzahl des Landgerichtsbezirks: Monat der Rechtskraft: 2 0 D. Lfd. Nummer der Zählkarte 1. Geschlecht: männlich (1) - weiblich (2) Nur bei 171, 176, 176a, 176b, 177, 178, 211, 212, 213, 221, 222 (außer im Straßenverkehr), 223, 224, 225, 226, 227, 235, 239a, 239b StGB 2. Geburtsdatum: 02 Kind ( 14 Jahren) als Opfer? nein (0) - 11 (ggf. vermutliches Geburtsjahr) wenn ja: Zahl der Kinder (9 und mehr "9") Tag Monat Jahr 6. Inhalt der Entscheidung: 3. Datum der (letzten) Tat: 03 Es sind alle der 6.3 bis 6.9 bezeichneten Strafen, (ggf. ungefähr) Nebenstrafen und -folgen, Maßnahmen und Maßregeln Tag Monat Jahr anzugeben. Bei Jugendstrafe sind weitere Angaben 6.8 (Strafaussetzung/ Sonstige Entscheidungen) erforderlich. 4. Staatsangehörigkeit: 04 (siehe Schlüsselverzeichnis) 6.3 Jugendstrafe: 5. Straftaten: Jahre Monate Wochen Tage 5.1 Bezeichnung der Straftaten 6.4 Zuchtmittel: (siehe Schlüsselverzeichnis) Jugendarrest: Dauerarrest (1) Es sind alle verletzten Strafvorschriften anzugeben. Kurzarrest (2) 17 Im Falle ihrer Anwendung sind auch folgende Vorschriften Freizeitarrest (3) anzugeben: 20, 21, 23, 25 Abs. 2, 26, 27, 44, 52, 53, Jugendarrest gemäß 16 a JGG (4) 56, 59, 69, 69a, 69b StGB, 21, 57 JGG. Auflagen gemäß 15 JGG: Wiedergutmachung (4) 18 Zahlung eines Geldbetrages (5) 19 Entschuldigung (6) 05 Arbeitsleistung (8) 20 Arbeitsleistung und Entschuldigung (9) 5.2 Sonderfälle Verwarnung gemäß 14 JGG: (7) 21 Schuldunfähigkeit gemäß 20 StGB (2) Verminderte Schuldfähigkeit gemäß 21 StGB (3) 6.5 Erziehungsmaßregeln: Versuchte Straftat gemäß 22, 23 StGB (4) Heimerziehung, sonstige betreute Wohn- (1) 22 Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) ge- form (Erziehungshilfe bei Soldaten) mäß 69, 69a, 69b StGB (5) Erziehungsbeistandschaft (2) 23 Fahrverbot gemäß 44 StGB (6) Erteilung von Weisungen (3) Sonderfall Nebenstrafen und Nebenfolgen: 2. Sonderfall 07 Fahrverbot ( 44 StGB) auf die Dauer von 1 Mon. (1) 3. Sonderfall 08 mehr als 1 Mon. bis einschl. 2 Mon. (2) 25 mehr als 2 Mon. bis einschl. 3 Mon. (3) 4. Sonderfall 09 Einziehung von Taterträgen 61 ( 73, 73b, 73c StGB) (5) 5.3 Nur bei 222, 229, 315c, 316, 323a StGB und Erweiterte Einziehung von Taterträgen Abs. 1 Nr. 1 StVG: ( 73a StGB) (6) In Verbindung mit einem Verkehrsunfall? 10 Einziehung von Tatmitteln, -produkten und 63 ja (1) - nein (0) -objekten [Beziehungsgegenständen] ( 74, 74a, 74b, 74c StGB; ggf.i.v.m. *) J = Jugendlicher (KA 03), H = Heranwachsender, bei dem besonderen Vorschriften) (7) Jugendstrafrecht angewandt wurde (KA 04). Einziehung von Schriften und Unbrauch- 64 barmachung ( 74d StGB) (8) Einziehung von Vermögen unklarer 66 Herkunft ( 76a Abs. 4 StGB) (9) Zählkarte Strafverfolgungsstatistik J/H (Vorderseite), Stand: Bitte auch Rückseite sorgfältig ausfüllen! 211

212 6.7 Maßregeln der Besserung und Sicherung: Verbrechen wider das Leben u.ä. ( 112 Abs. 3 StPO) (3) Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Sperre ( 69, 69a, 69b StGB) auf die Dauer von Wiederholungsgefahr bei Straftaten bis einschl. 6 Mon. (1) gegen die sexuelle Selbstbestimmung 41 mehr als 6 Mon. bis einschl. 2 Jahre (2) 29 ( 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO) (4) mehr als 2 Jahre bis einschl. 5 Jahre (3) für immer (4) Wiederholungsgefahr bei Straftaten, die in 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO Unterbringung in genannt sind (5) psychiatrischem Krankenhaus (6) 30 Entziehungsanstalt (7) 8. Frühere Verurteilungen, Maßregeln, Maßnahmen: (Falls im jetzigen Verfahren nicht verurteilt wurde, Vorbehalt der Unterbringung in ist bei 8.1 "nicht ermittelt (0)" einzutragen) Sicherungsverwahrung 48 ( 7 Abs. 2 JGG) (1) 8.1 Vor der jetzigen Tat wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt bzw. deswegen Anordnung von Führungsaufsicht 31 Maßnahmen angeordnet: (nur 68 Abs. 1 StGB) (5) nicht ermittelt (0) nicht früher verurteilt (1) Strafaussetzung/ Sonstige Entscheidungen: Aussetzung der Jugendstrafe: früher zu einer Strafe, Erziehungs- Jugendstrafe gemäß 21 JGG maßregel ( 9 JGG) oder einem zur Bewährung ausgesetzt (1) Zuchtmittel ( 13 JGG) verurteilt (2) Nach 30 JGG verhängte Jugend- Wenn früher verurteilt: Zahl der 43 strafe zur Bewährung ausgesetzt (9) Vorverurteilungen (bei 9 und mehr "9") Verhängte Jugendstrafe (Nr. 6.3) wurde 8.2 Schwerste Vorverurteilungen: nicht zur Bewährung ausgesetzt (0) Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht (1) Sonstige Entscheidungen Jugendstrafrecht (2) Jugendstrafe nach 30 JGG verhängt (2) Strafarrest nach dem WStG (3) Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (4) 44 Überweisung an das Familien- Jugendarrest (5) gericht nach 53 JGG (3) 33 Sonstige Zuchtmittel gemäß 13 JGG (6) Erziehungsmaßregeln gemäß 9 JGG (7) Verfahren eingestellt gemäß 47 JGG (4) 8.3 Frühere Aussetzungen der Strafe: gemäß StPO Jetzige Verurteilung erfolgte nach: oder aufgrund einer Amnestie (5) früherer Aussetzung des Strafrestes Freispruch (6) ( 57 StGB bzw. 88 JGG oder im Gnadenwege) (1) 45 Entscheidung über Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt ( 27 JGG) (7) früherer Strafaussetzung ( 56 StGB bzw. 21 JGG oder im Gnadenwege) (2) Von der Verfolgung Beteiligung des Jugendrichters abgesehen 8.4 Frühere Nebenstrafen: (nur 45 Abs. 3 JGG) (8) Schon früher einmal oder öfter Fahrverbot (3) 46 (Nur ausfüllen, wenn auch im gegenwärtigen Verfahren Fahrverbot verhängt wurde) 6.9 Mit der Entscheidung war die Weisung verbunden, sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich 8.5 Frühere Maßregeln: zu bemühen? 36 Schon früher einmal oder öfter ja (1) - nein (0) Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) 1 mal (5) 47 2 mal oder öfter (6) (Nur ausfüllen, wenn auch im gegenwärtigen 7. Untersuchungshaft: Verfahren Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) angeordnet wurde) 7.1 Dauer: Dauer der Untersuchungshaft in Tagen 58 Bemerkungen: Tage 7.2 Gründe: Flüchtig oder Fluchtgefahr 39 ( 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO) (1) Verdunkelungsgefahr 40 Datum: ( 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO) (2) Zählkarte Strafverfolgungsstatistik J/H (Rückseite), Stand: (Name und Amtsbezeichnung des Ausfüllenden) 212

213 Qualitätsbericht Strafverfolgungsstatistik Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen am 02/07/2015 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation : Telefon: +49 (0) 611/ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. 213

214 Kurzfassung 1 Allgemeine Angaben zur Grundgesamtheit: Für die Strafvollstreckung zuständige Justizbehörden: Staatsanwaltschaften für Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht und Jugendgerichte für Entscheidungen nach Jugendstrafrecht; Abgeurteilte, Entscheidungen, Sanktionen. Rechtsgrundlage: Verwaltungsanordnungen der Länder, BStatG Statistische Einheiten: Für die Strafvollstreckung zuständige Justizbehörden: Staatsanwaltschaften für Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht und Jugendgerichte für Entscheidungen nach Jugendstrafrecht; Abgeurteilte, Entscheidungen, Sanktionen. Berichtszeitraum: Kalenderjahr 2 Inhalte und Nutzerbedarf Erhebungsinhalte: Demographische und kriminologische Merkmale zu den Abgeurteilten, Entscheidungen, Sanktionen. Zweck der : Planung der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern, Evaluierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts. Hauptnutzer/ -innen der : Justizverwaltung, Rechtspolitik, Rechtswissenschaft. 3 Methodik Art der Datengewinnung: Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten bei Staatsanwaltschaften und Jugendgerichten. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: daten werden von den Berichtsstellen aus den Verwaltungsdaten ausgesteuert und dezentral an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich wird die Qualität der Ergebnisse zur Strafverfolgungsstatistik als gut einschätzt. Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Mögliche Ausfälle oder Fehler in der Datengrundlage für die werden einerseits durch die parallele Datennutzung für Verwaltungszwecke, andererseits durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit Aktualität endgültiger Ergebnisse: Endgültige Länderergebnisse stehen ab dem 2. Quartal, endgültige Bundesergebnisse in der Regel 11 Monate nach Ende des Berichtsjahres zur Verfügung. 6 Vergleichbarkeit Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmerkmale und -richtlinien sowie die Aufbereitungsverfahren sind in allen Bundesländern einheitlich. Die Daten sind räumlich vergleichbar. Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Abgesehen von regelmäßigen Anpassungen im Straftatenkatalog infolge neuer oder geänderter Gesetze ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur Strafverfolgungsstatistik seit 1953 für die Länder gegeben, soweit dort die unbrochen durchgeführt wurde. 7 Kohärenz Unterschiede zu vergleichbaren en oder Ergebnissen: Die polizeiliche Kriminalstatistik berichtet über die registrierte Kriminalität nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Die Strafverfolgungsstatistik berichtet über die strafgerichtliche Bewertung des polizeilichen Tatverdachts bzw. der Anklagen seitens der Strafverfolgungsbehörden. Somit scheiden sich in beiden en das abgebildete Ausmaß und die Struktur der registrierten Kriminalität. 8 Verbreitung und Kommunikation Publikationswege, Bezugsadresse: Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt, H 205 Rechtspflegestatistik, Telefon +49(0)611/ , 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Entfällt. 214

215 1 Allgemeine Angaben zur 1.1 Grundgesamtheit Justizbehörden, die für die Strafvollstreckung zuständig sind (institutionelle Ebene: bei allg. Strafrecht: Staatsanwaltschaften, bei Jugendstrafrecht: Jugendgerichte); Abgeurteilte (Merkmalsträger). 1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Justizbehörden, die für die Strafvollstreckung zuständig sind (institutionelle Ebene: bei allg. Strafrecht: Staatsanwaltschaften, bei Jugendstrafrecht: Jugendgerichte); Abgeurteilte (Merkmalsträger). 1.3 Räumliche Abdeckung Deutschland nach Ländern, Oberlandesgerichts- und Landgerichtsbezirken. 1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Kalenderjahr. 1.5 Periodizität Die Strafverfolgungsstatistik wurde bereits 1882 eingeführt. Seit 1953 wird sie nahezu unverändert im früheren Bundesgebiet durchgeführt, seit 2007 flächendeckend auch in den neuen Ländern. Die Aufbereitung und Veröffentlichung im Bund erfolgt jährlich. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse regelmäßig seit Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Für die Strafverfolgungsstatistik gibt es keine Rechtsgrundlage auf EU- und Bundesebene. Die Ein- und Durchführung der Strafverfolgungsstatistik basiert auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von 3 Abs. 3 BStatG vom (BGBl. I S. 462) die Länderergebnisse aus der Strafverfolgungsstatistik zu einem Bundesergebnis zusammen. 1.7 Geheimhaltung Geheimhaltungsvorschriften Ergebnisse werden in der Regel straftatenweise und bezogen auf einzelne Länder (vom Statistischen Bundesamt nur für den Berichtsraum ) veröffentlicht Geheimhaltungsverfahren Für wissenschaftliche Zwecke besteht zudem die Möglichkeit, über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder (FDZ) Analysen auf der Grundlage von Einzeldatensätzen durchzuführen. Die Ergebnisse werden als Verwaltungsdaten betrachtet. 1.8 Qualitätsmanagement Qualitätssicherung Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der erstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Die für diese gewonnen Daten werden für die Verwaltungs- und Controllingzwecke erhoben und werden daher von den zuständigen Stellen in der Justiz regelmäßig kritisch geprüft. Zudem sind die Daten dieser in den Ländern automatischen Prüfroutinen worfen Qualitätsbewertung Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung, in der die vollständige Datenerhebung der Berichtsstellen erfolgt. Es müssen daher keine Schätzungen von fehlenden Daten bzw. Berichtsstellen - vorgenommen werden. Durch die ständige Nutzung der Daten für Controllingzwecke durch die zuständigen Stellen der Justiz liegen die ergebnisse der permanenten Kontrolle der Datenproduzenten. 215

216 2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Inhaltliche Schwerpunkte der Demographische Merkmale der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), Art der Straftat (auch Verbindung mit Verkehrsunfall, Kind als Opfer) Art der Entscheidung, Art der Sanktion, Vorstrafen, Untersuchungshaft Klassifikationssysteme Die statistische Erhebung wird von den Justizverwaltungen der Länder für die Berichtsstellen angeordnet. Die Erhebungsgrundlage der bilden sog. Verfahrenserhebungen bzw. Monatserhebungen, welche die Erhebungsmerkmale beinhalten. Die Sachgebietsgliederung ergibt sich aus dem nationalen Straftatenverzeichnis Statistische Konzepte und Definitionen Mit den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik sollen die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte abgebildet und Veränderungen sowohl der gerichtlich registrierten Kriminalität als auch deren gerichtlicher Bewertung aufgezeigt werden. Damit liefert die Informationen einerseits für die Planung der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern und andererseits für die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts. 2.2 Nutzerbedarf Mit den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik sollen die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte abgebildet und Veränderungen sowohl der gerichtlich registrierten Kriminalität als auch deren gerichtlicher Bewertung aufgezeigt werden. Damit liefert die Informationen einerseits für die Planung der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern und andererseits für die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts. Zu den Hauptnutzern der zählen die Organe der Justizverwaltungen sowie die Rechtspolitik auf Länder- und Bundesebene. Weitere Hauptnutzer der Daten sind die justizielle Praxis, die wissenschaftliche Forschung und Lehre sowie in begrenztem Umfang die Informationsdienstleister und Medien. 2.3 Nutzerkonsultation Die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt insbesondere durch den Ausschuss Rechtspflegestatistik, der den gesetzlichen Rahmen für die Strafverfolgungsstatistik vorgibt und die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Gesetzgebers und der Kriminalpolitik an die amtliche transportiert. Im Rechtspflegestatistikausschuss vertreten sind neben den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder die Justizministerien der Länder und das Bundesministerium der Justiz. 3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Datenerhebung zur Strafverfolgungsstatistik erfolgt primär für administrative Zwecke, und zwar teils noch über Papierbelege (sog. Zählkarten), teils elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte). Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden. Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung; aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden, auf denen die Strafverfolgungsstatistik basiert, werden nach rechtskräftigem Abschluss des Straf- bzw. Strafbefehlsverfahren aus den Verfahrensakten entnommen und in der Regel nach Abschluss eines Kalendermonats an das zuständige Statistische Landesamt übersandt. In der Regel erfolgt die Datenlieferung auf elektronischem Wege, Verfahrensübersichten werden nur noch selten übermittelt. Eine Beschreibung des jeweils aktuellen Lieferdatensatzes kann aus der nach EVAS- Nummern gegliederten Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhebungsdatenbank.estatistik.de hergeladen werden. 216

217 3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) Grundlage für die Erstellung von statistischen Übersichten sind die von den Statistischen Ämtern der Länder plausibilisierten Einzeldaten, welche mit IT-Werkzeugen und -Programmen einheitlich aufbereitet werden. Nach Vorgaben der Justizministerien der Länder werden für die ergebnisse Tabellen konzipiert, die mit denen im statistischen Verbund standardisierten IT-Werkzeugen von den Statistischen Ämtern der Länder erstellt werden. Die statistischen Ergebnisse der Länder werden als Text-Tabellen oder auswertbare Excel-Daten ausgegeben und den Justizverwaltungen sowie dem Statistischen Bundesamt übersandt. Zusätzlich werden plausibilisierte anonymisierte Einzeldaten dem Statistischen Bundesamt übermittelt, welche als Grundlage für Sonder-Auswertungszwecke dienen. Da die eine Vollerhebung ist, erfolgen keine Hochrechnungen 3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte, aus deren Verwaltungslagen die für die Strafverfolgungsstatistik relevanten Daten bereitgestellt werden. Deren Belastung durch die Datenübersendung an die Statistischen Ämter der Länder geht mit dem steigenden Automatisierungsgrad der Geschäftsstellen zurück. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik von guter bis sehr guter Qualität. Zunächst werden die Informationen für die aus Daten gewonnen, die für Verwaltungs- und Controllingzwecke erhoben wurden. Insbesondere der Datenkranz zu Verurteilten, der parallel an das Bundeszentralregister gemeldet wird, wird von den 5 zuständigen Stellen in der Justiz regelmäßig kritisch geprüft. Zudem sind die daten in den Ländern automatischen Prüfroutinen worfen; die angaben werden aufwendig intern plausibilisiert und mit externen Daten abgeglichen. Eventuelle Unstimmigkeiten in den Daten werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder bei den Berichtsstellen geklärt. Trotzdem können einzelne fehlende oder falsche Angaben in den daten nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Punkt 4.3.3). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehler durch die Erfassungsgrundlage Siehe Punkt Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Siehe Punkt Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Einschränkungen bei der Datenqualität und bei der Vollständigkeit der Daten können insbesondere bei solchen Angaben nicht ausgeschlossen werden, die nicht auch für andere Zwecke über die hinaus erhoben werden. Zudem kann bei Änderungen im Erhebungskatalog grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass neue bzw. geänderte Merkmale in einer Übergangszeit nicht ganz vollständig und adäquat erfasst und ausgewiesen werden. Fehler könnten sich ebenso bei der Erhebung das Daten selbst wie beim Datenexport aus den justizeigenen Verwaltungsprogrammen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ereignen. Bekannt gewordene Fehler oder Ausfälle bei der Erfassung werden aber in den jeweiligen Veröffentlichungen über Vorbemerkungen oder Hinweise in den Tabellen benannt. 4.4 Revisionen Revisionsgrundsätze In der Strafverfolgungsstatistik gibt es keine laufenden Revisionen. Bei nachträglich festgestellten gravierenden Fehlern der in der abgebildeten Sachverhalte erfolgt eine Neuaufbereitung der. Waren die nachträglich als falsch erkannten Bundesergebnisse bereits veröffentlicht, publiziert das Statistische Bundesamt eine Ergebniskorrektur. 217

218 4.4.2 Revisionsverfahren Siehe Punkt Revisionsanalysen Siehe Punkt Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Herbst mit einer Pressemitteilung Eckzahlen zum Bundesergebnis der Strafverfolgungsstatistik für das zurückliegende Berichtsjahr. Liegen bis zu diesem Termin die endgültigen Länderergebnisse noch nicht flächendeckend vor, werden - soweit erforderlich - vorläufige Daten oder Vorjahresergebnisse verwendet. Die Länder veröffentlichen in der Regel die Ergebnisse zur Strafverfolgungsstatistik für ihren Zuständigkeitsbereich ab dem 2. Quartal des Folgejahres in Form von Pressemitteilungen oder Berichten der Kennziffer B VI 1.Die Veröffentlichung der ausführlichen Bundesergebnisse erfolgt in der Regel bis 11 Monate nach Ende des Berichtsjahres in der Fachserie 10, Reihe 3 des Statistischen Bundesamts. 5.2 Pünktlichkeit Die Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Regel nach dem festgelegten Arbeitsund Zeitplan. In der Vergangenheit wurde die Strafverfolgungsstatistik in einigen Ländern bei Kapazitätsengpässen nachrangig aufbereitet; die Veröffentlichung der vollständigen Bundesergebnisse bei dieser koordinierten Länderstatistik erfolgte dadurch verzögert. 6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebungsmerkmale und -richtlinien sowie die Aufbereitungsverfahren sind in allen Bundesländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Strafverfolgungsstatistik wurde bereits 1882 eingeführt. Im früheren Bundesgebiet wurde die Strafverfolgungsstatistik weitgehend unverändert seit 1953 durchgeführt. In den neuen Ländern wurde die sukzessive seit 1992 eingeführt; flächendeckende Ergebnisse für Deutschland liegen aber erst seit 2007 vor. Bis einschließlich 2006 hat sich daher das Statistische Bundesamt bei der Darstellung der ausführlichen (straftatenbezogenen) Ergebnisse auf das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin beschränkt. Im Zuge der Einführung von Geschäftsstellenautomationsverfahren bei 6 Gerichten und Staatsanwaltschaften, aus denen heraus auch die Strafverfolgungsstatistik beliefert wird, kam es in mehreren Ländern zu einer verzögerten Aufbereitung. Durch die ungenaue Zuordnung zu den jeweiligen Berichtsjahren gab es zwischen 1998 und 2005 Verzerrungen bezüglich der Entwicklung der Abgeurteilten- und Verurteiltenzahlen. Die Statistischen Ergebnisse spiegelten im genannten Zeitraum teilweise eine Entwicklung von einem auf das andere Berichtsjahr vor, die so nicht stattgefunden hat. Zudem kann, ebenfalls in der Einführungsphase der Geschäftsstellenautomationsverfahren, eine Unterschätzung des in der abgebildeten Ausländeranteils nicht ausgeschlossen werden, da es offensichtlich in einigen Ländern zu einer fehlerhaften Verschlüsselung der Daten gekommen ist. Regelmäßige Änderungen in der Strafverfolgungsstatistik gibt es infolge neuer bzw. geänderter Strafbestimmungen auf Ebene einzelner Straftaten, die die kleinste Basis für den tabellarischen Nachweis der Abgeurteilten bilden. Wegen einer ansonsten unveränderten Erhebungssystematik seit der Einführung 1953 sind die Ergebnisse auf Länderebene aber grundsätzlich über die Zeit vergleichbar. 218

219 7 Kohärenz 7.1 übergreifende Kohärenz Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (PKS) beschreibt, ebenso wie die Strafverfolgungsstatistik, die registrierte Kriminalität. Während die PKS auf den Abschluss der polizeilichen Ermittlungen abstellt und den Tatverdacht bewertet, beschreibt die Strafverfolgungsstatistik die Bewertung der Tat bei der strafgerichtlichen Entscheidung. Da sich der Tatverdacht nicht immer beweisen lässt, scheidet sich zunächst das Ausmaß der registrierten Kriminalität, wie es in den beiden en dargestellt ist. Zudem können die Strafgerichte (und zuvor bereits die Staatsanwaltschaften) trotz erwiesener Schuld bei geringfügigen Straftaten Strafverfahren ohne strafrechtliche Sanktionen einstellen. Dadurch verschiebt sich die in der Strafverfolgungsstatistik abgebildete Deliktstruktur hin zu der schwereren Kriminalität. Grundsätzlich ist eine straftatenspezifische Gegenüberstellung von PKS und Strafverfolgungsstatistik nur eingeschränkt möglich, weil es im Lauf der Strafverfolgung häufig zu einer Umbewertung des Tatvorwurfs (etwa von Mord zur Körperverletzung mit Todesfolge) kommt. Ohnehin bleibt in der PKS die Straßenverkehrskriminalität unberücksichtigt, während Abgeurteilte und Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten in der Strafverfolgungsstatistik erfasst werden. Die Meldungen zu Verurteilungen von den Berichtsstellen an die Strafverfolgungsstatistik gehen weitgehend parallel auch an das Bundeszentralregister, wo sie für Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung genutzt werden. Von einer Verzahnung dieser beiden Datensammlungen wird bisher aus datenschutzrechtlichen wie aus organisatorisch- technischen Gründen abgesehen. 7.2 interne Kohärenz Entfällt 7.3 Input für andere en Die Strafverfolgungsstatistik liefert Daten und Analysen u.a. für die mittlerweile in mehreren Ländern und im Bund erstellten periodischen Sicherheitsberichte. 8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen Pressemitteilung : jährlich mit Eckdaten. Veröffentlichungen Die ausführlichen Bundesergebnisse erscheinen jährlich als elektronische Fachserie 10 Reihe 3 Strafverfolgung. Diese kann aus dem kostenlosen Downloadangebot des Statistischen Bundesamts hergeladen werden. Online-Datenbank Genesis : mit Eckdaten. Zugang zu Mikrodaten Für wissenschaftliche Auswertungen stehen zudem im Forschungsdatenzentrum der Länder ab dem Berichtsjahr 1995 Mikrodaten für die Strafverfolgungsstatistik zur Verfügung ( ). Als Zugangsmöglichkeit zu den Mikrodaten besteht derzeit der so genannte On-Site-Zugang (Datenfernverarbeitung). Sonstige Verbreitungswege Statistisches Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes Statistische Berichte der Statistischen Ämter der Länder, Kennziffer: B VI 2 Justiz auf einen Blick Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Die amtlichen Rechtspflegestatistiken 2: Strafverfolgungsstatistik, Autor: Stefan Brings, Zeitschrift Bewährungshilfe 1/ 2005, S Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender Bisher keine Angabe. 219

220 Zugriff auf den Veröffentlichungskalender Bisher keine Angabe. Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/- innen Die Veröffentlichung kann nach Erscheinen durch einen Internetzugang permanent online abgerufen werden. Der Nutzerkreis erstreckt sich auf die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Ministerien des Bundes und der Länder, Justizverwaltungen, die Wissenschaft sowie die Öffentlichkeit und ausgewählte Nutzerinnen und Nutzer. Letztere können auf Wunsch registriert und über das Erscheinen per informiert werden. 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Bisher keine Angabe. 220

221 Aktuelle Veröffentlichungen q.bayern.de/webshop Statistisches Jahrbuch für Bayern 2016 Das Statistische Jahrbuch für Bayern ist das Standardwerk der amtlichen in Bayern seit Umfassend und informativ bietet es jährlich die aktuellsten daten über Land, Leben, Leute, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft in Bayern an. Auf über 600 Seiten enthält es die wichtigsten Ergebnisse aller amtlichen en in Form von Tabellen, Graphiken oder Karten zum Teil mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen. Ebenso werden ausgewählte wichtige Strukturdaten für Regierungs bezirke, kreis freie Städte und Land kreise sowie Regionen Bayerns, aber auch für alle Bundes länder und die EU-Mitglied staaten dargestellt. Daten aus en anderer Dienststellen und Organi sationen vervollständigen das Angebot. Preise Buch 39,00 DVD (PDF) 12,00 Buch+DVD 46,00 Datei (PDF) 12,00 Bayern Daten 2016 Die Bayern Daten sind ein kleiner Auszug aus dem Statis tischen Jahrbuch. Auf ca. 30 Seiten sind die wichtigsten bayerischen Strukturdaten aus Wirt schaft, Gesellschaft und Politik in Tabellen und Grafi ken dargestellt. Preise Heft 0,55 Datei kostenlos Vertrieb, St.-Martin-Straße 47, München Telefon , Telefax

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