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1 Überblick zur Förderperiode Oliver-Peter Ernst Referat VII 6 Koordinierung der Entwicklung des ländlichen Raums, ELER-Verwaltungsbehörde, Investive Förderprogramme

2 EU-Förderung Finanzhilfen Über direkte Finanzhilfen unterstützt die EU-Kommission Projekte und Organisationen, die die Interessen der EU fördern oder zur Durchführung eines Programms oder einer Strategie der EU beitragen. z. B. Direktzahlungen in der Landwirtschaft aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Finanzhilfen in den Bereichen Beschäftigung und soziale Integration, Humanitäre Hilfe oder Bildung über verschiedene europäische Förderprogramme, z. B. ERASMUS+ Europäische Strukturund Investitionsfons (ESI) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Kohäsionsfonds Einheitliches Regelwerk: Eindeutige Ausrichtung auf Europa-2020-Strategie bessere Koordinierung einheitliche Umsetzung möglichst einfacher Zugang für Begünstigte Mikrofinanzierung Im Rahmen von Mikrokreditprogrammen gewährt die Europäische Union Selbständigen und Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten Darlehen über höchstens Euro. EU-Mikrofinanzinitiativen CIP (Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) Europäisches Mikrofinanzinstrument Progress (EPMF) JEREMIE (Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) JASMINE (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa) 2

3 Umsetzung in Hessen Europäische Strukturund Investitionsfons (ESI) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Operationelles Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen Europäischer Sozialfonds (ESF) Operationelles Programm im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Kohäsionsfonds 3

4 Europa-2020-Strategie 5 Kernziele zur Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sind maßgeblich für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderprioritäten der Struktur- und Investitionsfonds: 1. Beschäftigung - 75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen. 2. Forschung und Entwicklung (Innovation) - 3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden. 3. Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft - Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990; - Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %; - Steigerung der Energieeffizienz um 20 %. 4. Bildung - Verringerung der Quote vorzeitiger Schulabgänger auf unter 10 %; - Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %. 5. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung - Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden. 4

5 Kohäsionspolitik der EU 4 strategische Wachstumsprioritäten 1. Innovation und Forschung 2. Informations- und Kommunikationstechnologie 3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 4. CO 2 -arme Wirtschaft 5

6 Kohäsionspolitik der EU Hauptziel: Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen, EU-Struktur- und Investitionsfonds sind nach den Direktzahlungen für die europäische Landwirtschaft der zweithöchste Haushaltsposten der EU, Partnerschaftsvereinbarung über Strategie, Prioritäten und die Vorkehrungen des Mitgliedstaates für die effiziente und wirksame Nutzung der ESI-Fonds, Umsetzung der Kohäsionspolitik auf der Grundlage sogenannter Operationeller Programme unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des betreffenden Landes bzw. der Regionen (in Deutschland > Bundesländer), Bewilligung, Überwachung und Bewertung werden von den zuständigen Verwaltungsbehörden in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen organisiert. 6

7 Umsetzung in Hessen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) Politische Rahmenbedingungen: - Europa-2020-Strategie - EU- Rechtsrahmen - Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland - Nationale Rahmenregelung (NRR) / Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) - Koalitionsvertrag Hessen 7

8 Umsetzung in Hessen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) Programmierung von 9 Maßnahmen mit 22 Teilmaßnahmen sowie Technische Hilfe auf der Grundlage - der Ziele der Europa-2020-Strategie - einer ex-ante durchgeführten Sozioökonomischen Analyse (SöA) und einer Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT) daraus abgeleitete Handlungsbedarfe - der für die Entwicklung des ländlichen Raums definierten Ziele gem. Art. 4 der ELER-Verordnung a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz, c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen 8

9 Umsetzung in Hessen Strategie EPLR Hessen LEITBILD einer Integrierten Entwicklung des ländlichen Raums unter Einbeziehung einer multifunktionalen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft. Aus dem v.g. Leitbild leiten sich folgende drei Hauptziele ab: Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft Gezielte Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen und Handlungsbedarf Verringerung der regionalen Disparitäten ländlicher Gebiete mit Fokussierung auf Nord- und Mittelhessen durch Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter Beachtung der spezifischen und lokalen Bedürfnisse (u.a. Herausforderungen des demografischen Wandels) 9

10 Fördermöglichkeiten der Europäischen Union Umsetzung in Hessen Fördergebiet ländlicher Raum

11 Maßnahmen des EPLR des Landes Hessen Auflistung aller Maßnahmen nach ELER-Verordnung Artikel 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Artikel 15 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Artikel 16 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Artikel 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte [derzeit: AFP, Markstrukturverbesserung, Ländliche Infrastruktur (Flurneuordnung, Wegebau)] Artikel 18 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen Artikel 19 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen [derzeit: u.a. Diversifizierung, Kleinstunternehmen, Fremdenverkehr] Artikel 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Artikel 21 Investitionen für die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Artikel 22 Aufforstung und Anlage von Wäldern Artikel 23 Einrichtung von Agrarforstsystemen Artikel 24 Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen Artikel 25 Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme Artikel 26 Investitionen in neue Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse Artikel 27 Gründung von Erzeugergruppierungen Artikel 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Artikel 29 Ökologischer / biologischer Landbau Artikel 30 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Artikel Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete [derzeit Ausgleichszulage f. ben. Gebiete] Artikel 33 Tierschutz Artikel 34 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Artikel 35 Zusammenarbeit Artikel 36 Risikomanagement Artikel 37 Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung Artikel 38 Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle Artikel 39 Einkommensstabilisierungsinstrument Artikel LEADER 11

12 Umsetzung in Hessen Teilmaßnahmen des EPLR (zusammengefasst) Summe öffentliche Mittel in Mio. EUR: (indikativ) Zusammenarbeit / EIP (neu) 5,0 Flurneuordnung/Invest. in kleine Infrastrukturen 31,0 Infrastruktur Forst (u.a. Wegebau) 21,0 Vorbeugung Schäden in Wäldern 0,1 (vorsorglich) Naturnahe Waldbewirtschaftung (Waldkalkung) 14,0 Agrarinvestitionsförderung (AFP) 89,6 Diversifizierung 6,0 Förderung Marktstrukturverbesserung 12,0 Agrarumweltmaßnahmen (ohne Ökolandbau) 18,0 Ökolandbau 120,0 Ausgleichszulage (AGZ) 90,6 Dorfentwicklung / Grundversorgung 94,5 LEADER 61,6 Breitbandausbau im ländlichen Raum (neu) 64,0 Technische Hilfe ELER 23,6 SUMME 651,0 (davon 319 Mio. EUR EU-Mittel) 12

13 Umsetzung in Hessen Maßnahmen außerhalb des EPLR Summe öffentliche Mittel in Mio. EUR: (indikativ) Bildung und Beratung (Landwirtschaft) 10,0 Flurneuordnung 2,1 Infrastruktur Forst (div. Teilmaßnahmen) 23,6 Rahmenvertrag Naturschutz im Wald 3,0 Tierzucht 7,7 Förderung Marktstrukturverbesserung 2,0 (Startbeihilfen) Agrarumweltmaßnahmen (div. Teilmaßn.) 116,0 Steillagenweinbau 4,2 Nutzung Bio-Rohstoffe aus L&F 32,5 (vorläufig) Dorfentwicklung / Grundversorgung 97,3 Breitbandausbau im ländlichen Raum 3,2 (nur Grundversorgung) Wasserwirtschaft (div. Teilmaßnahmen) 34,7 SUMME 336,3 (Bundes- und Landesmittel) 13

14 Umsetzung in Hessen Basisdienstleistungen / Dorferneuerung Maßnahme: Teilmaßnahme: 7. Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen Was wird gefördert? Ausgaben für die Ausarbeitung von integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten und städtebaulichen Fachbeiträgen sowie für Moderations- und Beratungsdienstleistungen, Objektplanungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen. Wer wird gefördert? öffentliche kommunale Träger (Gemeinden und Gemeindeverbände) öffentliche nicht-kommunale Träger öffentliche nicht-kommunale und private Träger von Projekten der öffentlichen Daseinsvorsorge natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts Wie wird gefördert? öffentliche kommunale Träger: Fördersatz in der Regel 65 % (FAG-Quote), öffentliche nicht-kommunale Träger: Fördersatz bis zu 35 %, max Euro, öffentliche nicht-kommunale und private Träger von Projekten der öffentlichen Daseinsvorsorge: Fördersatz bis zu 50 %, max Euro, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts: Fördersatz bis zu 35 %, max Euro Von der Förderung ausgeschlossen sind Zinsen und sonstige Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer und förderfähige Ausgaben unter Euro. Grundsätzlich werden die förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage des Nettowerts berechnet. 14

15 Umsetzung in Hessen Basisdienstleistungen / Dorferneuerung Maßnahme: 7. Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Teilmaßnahme: Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur Was wird gefördert? Kommunale Investitionen in die lokale Basisinfrastruktur und Investitionen für Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Ortskerne. Wer wird gefördert? öffentliche kommunale Träger (Gemeinden und Gemeindeverbände) öffentliche nicht-kommunale und private Träger von Projekten der öffentlichen Daseinsvorsorge Wie wird gefördert? öffentliche kommunale Träger: Fördersatz in der Regel 65 % (FAG-Quote), öffentliche nicht-kommunale und private Träger von Projekten der öffentlichen Daseinsvorsorge: Fördersatz bis zu 50 %, max Euro Von der Förderung ausgeschlossen sind Zinsen und sonstige Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer, Grundstückszwischenerwerb, Grundstücksankäufe (die 10 % der förderfähigen Vorhaben-/Projektkosten überschreiten), manuelle Eigenleistung sowie förderfähige Ausgaben unter Euro (nicht-investiv) bzw. unter Euro (investiv). Grundsätzlich werden die förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage des Nettowerts berechnet. 15

16 Umsetzung in Hessen - Breitbandinfrastruktur Maßnahme: 7. Basisdienstleistungen und Dorferneuerung Teilmaßnahme: 7.3. Breitbandinfrastruktur Was wird gefördert? Förderung der aktiven und passiven Breitbandinfrastruktur, einschließlich ihrer Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung und Bereitstellung des Zugangs zu Breitband- und öffentlichen e-governmentlösungen, Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke und Förderung der Verlegung von Leerrohren (Tiefbauarbeiten) Wer wird gefördert? Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften. Eine Förderung für Investitionen oder Wirtschaftlichkeitslücken kann auch dann erfolgen, wenn die mit Hilfe der Förderung geschaffene Infrastruktur im Eigentum von Unternehmen steht und betrieben wird und die Infrastruktur aufgrund ihres offenen Zugangs im Ergebnis dazu dient, die Breitbandversorgung in größeren Gebieten im gesamten ländlichen Raum gemeindeübergreifend zu verbessern. Wie wird gefördert? Basis: Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der um den Betrag der Mehrwertsteuer reduzierten zuwendungsfähigen Ausgaben. 16

17 Umsetzung in Hessen - Breitbandinfrastruktur Maßnahme: 7. Basisdienstleistungen und Dorferneuerung Teilmaßnahme: 7.3. Breitbandinfrastruktur Was wird gefördert? Förderung der aktiven und passiven Breitbandinfrastruktur, einschließlich ihrer Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung und Bereitstellung des Zugangs zu Breitband- und öffentlichen e-governmentlösungen, Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke und Förderung der Verlegung von Leerrohren (Tiefbauarbeiten) Wer wird gefördert? Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften. Eine Förderung für Investitionen oder Wirtschaftlichkeitslücken kann auch dann erfolgen, wenn die mit Hilfe der Förderung geschaffene Infrastruktur im Eigentum von Unternehmen steht und betrieben wird und die Infrastruktur aufgrund ihres offenen Zugangs im Ergebnis dazu dient, die Breitbandversorgung in größeren Gebieten im gesamten ländlichen Raum gemeindeübergreifend zu verbessern. Wie wird gefördert? Basis: Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der um den Betrag der Mehrwertsteuer reduzierten zuwendungsfähigen Ausgaben. 17

18 Fördermöglichkeiten der Europäischen Union Umsetzung in Hessen - LEADER 18

19 Umsetzung in Hessen - LEADER Maßnahme: 19. Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung - LEADER Teilmaßnahme: Aufbau von Kapazitäten, Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie Was wird gefördert? Dienstleistungen und Sachaufwendungen für die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzeptes Wer wird gefördert? rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (Regionalforen), öffentlich kommunale Träger (Gemeinden und Gemeindeverbände) Wie wird gefördert? Anfang 2014 wurden 24 lokale Aktionsgruppen (LEADER-Region) nach der Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren anerkannt. Um als LEADER-Region für die Förderperiode anerkannt zu werden, muss das entsprechende Gebiet in einer Größenordnung von Einwohner (begründete Abweichungen möglich) bis zum 1. September 2014 eine lokale Entwicklungsstrategie einreichen (regionales Entwicklungskonzept) und eine rechtsfähig organisierte öffentlichprivate Partnerschaft als Trägerorganisation einrichten. Für die hierzu notwendigen Dienstleistungen und Sachaufwendungen kann ein Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben (netto) in Höhe von max Euro gewährt werden. Die Förderquote richtet sich bei Kommunen nach deren finanziellen Leistungsfähigkeit (FAG-Quote). Bei rechtsfähig organisierten öffentlich-privaten Partnerschaften beträgt die Förderquote 75 %. 19

20 Umsetzung in Hessen - LEADER Maßnahme: 19. Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung LEADER Teilmaßnahme: Umsetzung von Projekten der lokalen Entwicklung Was wird gefördert? Projektbezogene Ausgaben für die Umsetzung von Projekten einer lokalen Entwicklungsstrategie (regionales Entwicklungskonzept). Berücksichtigungsfähige Projektbereiche: a) investive und nicht investive Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie, b) investive Projekte in Verbindung mit der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (< 10 Vollzeitarbeitsplätze) mit Schaffung von Arbeitsplätzen (mind. 1 Vollzeit AK) die zur Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, c) investive Projekte zur Unterstützung der Diversifizierung durch die Aufnahme touristischer Tätigkeiten zur Attraktivitätssteigerung und Engpassbeseitigung im Landtourismus die zur Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Wer wird gefördert? öffentliche kommunale Träger (Gemeinden und Gemeindeverbände), öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. Kirchen), rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (z. B. Regionalforen), private Träger (z. B. Vereine), private Träger als Unternehmer (z. B. GmbH, GbR, natürliche Personen, Landwirte) 20

21 Umsetzung in Hessen - LEADER Wie wird gefördert? Sofern sich ein Projekt aus den Strategien einer regionalen Entwicklungsstrategie ableiten lässt und die lokale Aktionsgruppe (LAG) das Projekt als förderwürdig beurteilt und ausgewählt hat, kann bei der Bewilligungsstelle des zuständigen Landkreises der Antrag auf Förderung eingereicht werden. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderfähigkeit (z. B. Einhaltung rechtlicher Vorgaben, Tragfähigkeit, Finanzierung) und ist für die fördertechnische Abwicklung des Projekts zuständig. Fördergrundlage ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Im Projektbereich a) sind folgende Förderquoten zu berücksichtigen: rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (Regionalforen) und öffentlich nicht-kommunale Träger: Fördersatz bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, öffentlich kommunale Träger: Fördersatz in der Regel 65 % (FAG-Quote) und private Träger: Fördersatz bis zu 50 %. Der Maximalzuschuss beträgt Euro. Im Projektbereich a) beträgt der Maximalzuschuss Euro unter Berücksichtigung der vorstehenden Förderquoten. Im Projektbereich b) beträgt der Fördersatz 35 % und der Maximalzuschuss bis zu Euro. Im Projektbereich c) beträgt der Fördersatz 35 % und der Maximalzuschuss bis zu , Euro. Grundsätzlich werden die förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage des Nettowerts berechnet. Der Förderantrag muss mindestens förderfähige Ausgaben in Höhe von Euro bei nicht-investiven und Euro bei investiven Projekten umfassen. 21

22 Umsetzung in Hessen - LEADER Maßnahme: 19. Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung - LEADER Teilmaßnahme: Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten Maßnahme: 19. Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung - LEADER Teilmaßnahme: Laufende Kosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und Kosten für die Sensibilisierung Vorhaben: a) Laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe b) Kosten für die Sensibilisierung 22

23 Umsetzung in Hessen Europäische Kommission Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Land Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Sonstige

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