Neue Dorfentwicklung Schotten

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1 IKEK Schotten Neue Dorfentwicklung Schotten Dreiseithof in Eschenrod Informationen zur Privaten Förderung

2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Alle Stadtteile der Großgemeinde Schotten wurden im Jahr 2012 als Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Fördergebiet in der historischen Kernstadt, welches zum Stadtsanierungsprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen gehört. Dieses Informationsblatt soll als kleiner Leitfaden dienen. Private Bauherren erhalten Hinweise über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und den hierzu notwendigen Verfahrensweg. Für Bürgerinnen und Bürger, die ein oder mehrere Häuser im Fördergebiet besitzen und diese sanieren oder erweitern wollen, bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung. Das Ziel des Programms ist die Erhaltung von orts- und regionaltypischer Bausubstanz. Im privaten Bereich soll eine zukunftsweisende und attraktive Entwicklung der Lebensräume eingeleitet werden, die gleichzeitig das überlieferte Erbe beachtet und pflegt. Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der Schottener Dörfer zu erhalten, soll vor allem die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden. Scheune in Betzenrod

3 Welche Maßnahmen können gefördert werden? Planungsleistungen und Dienstleistungen Soweit private Maßnahmen baurechtlich einer Genehmigung bedürfen, können auch Architektenleitungen (Leistungsphasen 1-6 der HOAI) gefördert werden, z. B. bei Umnutzungen von leer stehenden Gebäuden und An- oder Neubauten. Darüber hinaus sind auch Entwicklungskonzepte zur Innenentwicklung, sowie vertiefende Untersuchungen, Informationsveranstaltungen, Marketingmaßnahmen und Architektenentwürfe zur Immobilienvermarktung förderbar. Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerten Gebäuden mit öffentlicher Bedeutung und in dauerhaft angelegten Organisationsstrukturen Zur Verbesserung der regionalen Versorgung Zur Förderung der Regionalkultur Zur Information und Kommunikation Hier können auch Neubauten gefördert werden, die sich in städtebaulicher, denkmalpflegerischer und gestalterischer Art einfügen. Städtebaulich vertretbarer Rückbau zur Verbesserung der Siedlungsstruktur und der Lebensqualität einschließlich Ankauf nur auf der Grundlage einer qualifizierten Fachplanung. Neubau in Busenborn

4 Am Gemeinwohl orientierte Investitionen ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen zur Sicherung der Daseinsvorsorge Mobile Versorgungseinrichtungen Hol- und Bringdienste Senioren- und Nachbarschaftshilfen Initiativen für sonstige soziale und kulturelle Einrichtungen Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage der ortstypischen Bauweise und nach den Regeln des städtebaulichen Fachbeitrags Umnutzung leerstehender, erhaltenswerter Gebäude oder Gebäudeteile Erweiterungs-, Ersatz- und Neubauten Energieeffiziente Sanierung Bauliche und betriebliche Investitionen von Kleinstunternehmen Für Investitionen von Kleinstunternehmen muss der Anteil der baulichen Investition über 50 % sein (Kostengruppe 300 und 400) Städtebaulich vertretbarer Rückbau zur Verbesserung der Siedlungsstruktur und der Lebensqualität einschließlich Ankauf nur auf der Grundlage einer qualifizierten Fachplanung. Mannpforte in Eichelsachsen

5 Welche Zuschüsse können gewährt werden? Zu den förderfähigen Kosten der Maßnahmen kann ein Zuschuss von 30% gewährt werden. Der maximale Zuschuss beträgt ,- pro Gebäude. Bei zusammenhängenden Gebäuden muss eine Brandwand vorhanden sein. Die Mindestkosten einer Maßnahme dürfen ,-. nicht unterschreiten. Bis zum gilt noch die 3.000,- -Grenze! Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Am Gemeinwohl orientierte Projekte werden mit einem Zuschuss von 50% der zuschussfähigen Ausgaben gefördert. Der Höchstbetrag ist auf ,- festgesetzt. Ausnahme: Bei größeren Maßnahmen, die durch Kapitalmarktdarlehen finanziert werden, kann ein Zinskostenzuschuss gewährt werden. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen, abgezinsten Zuschuss von 30% des für die Ausführung der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens. Die förderfähige Höchstsumme für ein Kapitalmarktdarlehen beträgt i.d.r ,-, dies entspricht einem Zuschuss von ,-. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden! Wichtig: Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf. Nutzen sie die Chancen der Dorfentwicklung. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

6 Wie ist der Verfahrensweg? Vor der Antragstellung auf Förderung wird ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem beauftragten Planungsbüro und der zuständigen Fachabteilung der Kreisverwaltung vor Ort durchgeführt. Das Planungsbüro erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches. Die Fachbehörde stellt die Förderfähigkeit der Maßnahme fest. Auf dieser Grundlage sind vom Antragsteller detaillierte Angebote von Firmen einzuholen. Bei Einzelgewerken mit Kosten über 7 500,- sind drei unabhängige Angebote einzuholen. Bei eingetragenen Kulturdenkmalen oder Objekten, die in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage liegen, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Antragsformular für diese Genehmigung erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Planungsbüro. Die Antragstellung auf Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung erfolgt beim Amt für ländlichen Raum und Daseinsvorsorge (siehe Adresse) Antragsformulare unter: weiter zu Demografie Zukunft ländlicher Raum, Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge, unter Dorferneuerung zu Förderantrag oder unter Förderprogramme, Dorferneuerung. Zur Antragsstellung werden Angebote und soweit erforderlich Bauantragsunterlagen und Baugenehmigungen benötigt. Sollten Sie an einer Beratung interessiert sein, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen Ihrer Ansprechpartner/innen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich! Herr Josef Michael Ruhl Frau Elke Högy Herr Jörg Stieler Architekturbüro Ruhl + Geissler Hersfelder Strasse Alsfeld Telefon: / ruhl-geissler@t-online.de Stadt Schotten Vogelsbergstraße Schotten Telefon: 06044/ e.hoegy@schotten.de Landrat des Vogelsbergkreises Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge Adolf-Spieß-Straße Lauterbach / joerg.stieler@vogelsbergkreis.de Dieser Flyer soll Ihnen kurz der Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung erläutern. Er erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es besteht keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

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