Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

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1 Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1

2 17. Jahrgang Freitag, Wahlbekanntmachung 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Stadt Fürstenwalde/Spree ist in folgende 32 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1 barrierefrei Kulturraum Molkenberg, Dorfstraße Wahlbezirk 2 nicht barrierefrei Gaststätte Seeblick, Nebenraum, Parkstraße 10 Wahlbezirk 3 barrierefrei Katholisches Gymnasium, Trebuser Straße 45 Wahlbezirk 4 Wahlbezirk 5 barrierefrei Sonnengrundschule, Trebuser Straße 46a barrierefrei Sonnengrundschule, Trebuser Straße 46a Wahlbezirk 6 barrierefrei Kita Kunterbunt, Friedrich-Ludwig-Jahn-Ring 33 Wahlbezirk 7 nicht barrierefrei Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow-Straße 36 Wahlbezirk 8 barrierefrei Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin-Straße 40 Wahlbezirk 9 barrierefrei Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin-Straße 40 Wahlbezirk 10 nicht barrierefrei Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow-Straße 36 Wahlbezirk 11 nicht barrierefrei Gaststätte Heidekrug, Diestelweg 2 Wahlbezirk 12 nicht barrierefrei Rahnschule, Goetheplatz Wahlbezirk 13 barrierefrei Fürstenwalder Hof, Gartenstraße Seite 2

3 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 14 barrierefrei Altes Rathaus, Festsaal, Am Markt 1 Wahlbezirk 15 barrierefrei Fürstenwalder Hof, Gartenstraße Wahlbezirk 16 barrierefrei Pflegeheim Casa Reha, Reinheimer Straße 18F Wahlbezirk 17 barrierefrei Theodor-Fontane-Grundschule, Windmühlenstraße 11 Wahlbezirk 18 barrierefrei Geschwister-Scholl-Gymnasium, Frankfurter Straße 70 Wahlbezirk 19 barrierefrei EWE-Sporthalle, Frankfurter Straße 67 Wahlbezirk 20 barrierefrei Kita Nesthäkchen, Am Rechenzentrum 1 Wahlbezirk 21 nicht barrierefrei Gaststätte Waldschlösschen, Spreenhagener Straße 4 Wahlbezirk 22 barrierefrei Kita Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Wahlbezirk 23 barrierefrei Kita Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Wahlbezirk 24 nicht barrierefrei Kleingartenanlage Zur guten Hoffnung, Johannes-R.-Becher-Straße 25 Wahlbezirk 25 barrierefrei Korczakschule, August-Bebel-Straße 1-4, Zugang auch über Gellertstraße möglich Wahlbezirk 26 barrierefrei Kita Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 Wahlbezirk 27 nicht barrierefrei Turnhalle Langestraße, Ferdinand-Bauer-Straße 22 Wahlbezirk 28 nicht barrierefrei Kita Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 Seite 3

4 17. Jahrgang Freitag, Wahlbezirk 29 barrierefrei Altenpflegeheim Katharina von Bora, Langewahler Straße 2 Wahlbezirk 30 barrierefrei Hort Wirbelwind, Heuweg 9 Wahlbezirk 31 barrierefrei Gerhard-Goßmann-Grundschule, Bahnhofstraße 22 Wahlbezirk 32 barrierefrei Kita Anne Frank, Splettstößerstraße 4 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr zusammen. Briefwahlbezirk 9033 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 104 Briefwahlbezirk 9034 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 162 Briefwahlbezirk 9035 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 224 Briefwahlbezirk 9036 Altes Rathaus, Am Markt 1, Fürstenwalde/Spree, Beratungsraum 2. Obergeschoss 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, Seite 4

5 17. Jahrgang Freitag, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe Seite 5

6 17. Jahrgang Freitag, bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Fürstenwalde/Spree, Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Ende des Amtsblattes Seite 6

7 17. Jahrgang Freitag, Seite 7

8 17. Jahrgang Freitag, Impressum Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Herausgeber des Amtsblattes: Stadt Fürstenwalde/Spree, DER BÜRGERMEISTER Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-0, Telefax: 03361/ Redaktion, Satz, Druck und Vertrieb: Stadt Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Verwaltungsservice Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/ , Telefax: 03361/ Herstellung: Eigendruck Kostenlose Bezugsmöglichkeiten: Internet: als Newsletter oder zum Download Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, aber mindestens 1x im Monat und liegt unter anderem zur Selbstabholung bereit: 1. Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree 2. Stadtbibliothek Fürstenwalde/Spree, Kulturfabrik, Domplatz 7, Fürstenwalde/Spree 3. Tourist-Information Fürstenwalde/Spree, Mühlenstraße 1, Fürstenwalde/Spree Einzelbestellung oder Abonnement: Einzelpreis 0,50 Euro, Jahresabonnement gegen Erstattung einer Jahresgebühr in Höhe von 12,00 Euro, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Neu- und Abbestellungen richten Sie bitte an o. g. Adresse. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Kündigungen müssen schriftlich bis zum 25. des Monats für den kommenden Monat an o. g. Adresse erfolgen. Seite 8

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