Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss
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- Timo Bader
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1 Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss Sitzung am 07. Dezember 2015 Haushaltsentwurf 2016 / Anträge der Kreistagsfraktionen verantwortlich: Drucksache a-VSKA Geschäftsbereich Finanzen 1 Anlage Vorberatung: Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss Beschlussfassung: Kreistag Beschlussvorschläge: siehe jeweilige Ziffer Inhaltsverzeichnis Weitere Ziffern zur Drucksache VSKA07.12.: IV. Information über zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen 2016 (einschließlich der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen in Beratungen des Umwelt- und Verkehrsausschusses) Seite 2 V. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in der Finanzplanung Seite 4 VI. Zusammenfassung und Beschlussvorschlag Seite 5 VII. Ausfallbürgschaft für Kreditaufnahme der Rems-Murr-Kliniken ggmbh Seite 6 VIII. Noch erforderliche Beschlussfassungen im Kreistag Seite 6
2 2 IV. Information über zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen ) Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen 2016 A) Lernfabrik 4.0 Am hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mitgeteilt, dass der Rems- Murr-Kreis nicht in das Förderprogramm Lernfabrik 4.0 aufgenommen wird, da das Programm deutlich überzeichnet war. Insofern können die vorgesehenen Ansätze hierfür entfallen. Dies betrifft sowohl die investiven Mittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro, die Zuschüsse hierfür vom Land und den Unternehmen in Höhe von 0,53 Mio. Euro und die teilweise Finanzierung der beim Kreis verbleibenden Ausgaben durch Kürzung der Hochbaumaßnahmen am BSZ Backnang und Waiblingen. Für letztere besteht ein dringender Bedarf, da nach Haushaltsantragsschluss zusätzlich zu den bereits angemeldeten Maßnahmen aus Sicherheitsgründen noch die Sanierung der Schweißerwerkstätten in Backnang und eine Kapazitätserweiterung der Mensa in Backnang in die Liste der als dringlich umzusetzenden Maßnahmen aufgenommen werden musste. Die Verschlankung des Kreismedienzentrums in Backnang als mittelfristige Strukturmaßnahme soll trotzdem umgesetzt werden. Der in der Drucksache VSKA unter III. lfd. Nr. 11 (Seite 19) vorgesehene Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Beschlussvorschlag: Die vorgesehene Einstellung der Investitionsmittel für die Lernfabrik sowie die Zuschüsse und die Kürzung der Hochbaumaßnahmen entfallen ersatzlos. B) Kostenübernahme von Kindergartengebühren Das Jugendamt war bisher als Leistung der Jugendhilfe für Gebühren für Regelkindergärten zuständig, sofern das Einkommen der Eltern bei bis zu 450 Euro lag und mit Arbeitslosengeld II aufgestockt wurde. Bei Einkommen über diesem Betrag zeichnete sich seit einer Vereinbarung vom das Jobcenter verantwortlich, die Gebühren am Einkommen der Eltern abzusetzen. Kinderbetreuungskosten sind jedoch nur im Einzelfall entsprechend 11 b Abs., 1 Nr. 5 SGB II als notwendige Aufwendungen zu zählen, die durch das Jobcenter abgesetzt werden. Nach aktueller Prüfung ist das Jugendamt bei der Gewährung der Kindergartengebühren in diesen Fällen im Sinne der Jugendhilfeleistungen gem. 22 ff. SGB VIII zuständig.
3 3 Die bisher großzügig ausgelegte Verwaltungspraxis, wonach die Jobcenter bisher generell eine Absetzung vom Einkommen der Eltern vorgenommen haben, wird nun strenger ausgelegt. Aus diesem Grund wurde die bisherige Vereinbarung aufgekündigt und die Übernahme der Kindergartengebühren liegt in Zuständigkeit der Jugendämter. Die genaue Anzahl der Fälle, welche somit vom Jobcenter übernommen werden müssen ist derzeit noch nicht bezifferbar. Es ist jedoch mit etwa 500 Fällen zu rechnen, was zu Mehraufwendungen von rund Euro bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen führen wird. Da die Mittel im Bereich des Jugendamtes in der Haushaltsplanung 2016 äußerst knapp kalkuliert wurden, wird es nicht möglich sein, diesen zusätzlichen Mehraufwand abzudecken. Der Ansatz für soziale Leistungen in Tageseinrichtungen sollte somit von 1,3 Mio. Euro auf 1,9 Mio. Euro erhöht werden. Beschlussvorschlag: Für die Kostenübernahme von Kindergartengebühren, die bisher vom Jobcenter übernommen wurden, werden Euro zusätzliche Mittel eingestellt. Der Ansatz für soziale Leistungen in Tageseinrichtungen wird somit auf 1,9 Mio. Euro erhöht. 2) Ergebnisse aus den Beratungen des Umwelt- und Verkehrsausschusses Breitbandversorgung Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat der Bereitstellung von Euro im Jahr 2016 zur Durchführung einer Backbone-Studie zugestimmt. Da die Erstattung von rund Euro voraussichtlich erst im Jahr 2017 erfolgt wird die Finanzplanung entsprechend angepasst. Antrag der AfD und Einzelkreisräte auf Streichung der nicht-investiven Aufgaben im Bereich Klimaschutz-plus ( Euro) und Verwendung der Mittel zur Schuldenreduzierung Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Die nichtinvestiven Mittel stehen dem Klimaschutz-Plus Paket weiterhin zur Verfügung. Dies bedeutet im Ergebnis, dass an den in die Zuständigkeit des Umwelt- und Verkehrsausschusses fallenden Produktgruppen weitere Euro für das Jahr 2016 im Ergebnishaushalt eingeplant wurden. Die entsprechenden Erstattungen in Höhe von Euro werden für das Folgejahr erwartet.
4 4 V. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in der Finanzplanung Es ergeben sich Änderungen bei der Umlage an den Verband Region Stuttgart im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie bei der Tilgungsumlage im Ergebnishaushalt. Ergebnishaushalt: THH 01 Oberste Kreisorgane und zugehörige Stabsstellen u.ä. Erstattungen vom Land (Backbone-Studie) Entwurf neu Differenz THH 06 Verkehr, Recht, Ordnung und Verbraucherschutz Verkehrslastenausgleich Stadt Stuttgart Entwurf neu Umlage Verband Region Stuttgart Differenz Entwurf neu Differenz Tilgungsumlage Verband Region Stuttgart Entwurf neu Differenz ordentliches Ergebnis Entwurf Summe Änderungen Erträge Summe Änderungen Aufwände ordentliches Ergebnis neu
5 5 Finanzhaushalt Veränderungen Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Saldo Finanzhaushalt Investitionstätigkeit THH 06 Verkehr, Recht, Ordnung und Verbraucherschutz Umlage Verband Region Stuttgart Entwurf neu Differenz Saldo der Veränderungen aus Investitionstätigkeit VI. Zusammenfassung und Beschlussvorschlag Aus den Veränderungen unter I. (Drucksache VSKA07.12.), II sowie IV. ergibt sich im Ergebnishaushalt 2016 beim ordentlichen Ergebnis ein Wenigerbedarf von Euro. Im Finanzhaushalt investiv ergibt sich ein Wenigerbedarf von Euro.. Die Verwaltung hat zugesagt, die entstehenden Haushaltsverbesserungen zur Verringerung des Klinikdefizits zu verwenden. Somit sind hierfür aktuell Euro Mehraufwendungen im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf eingeplant. Stehen nach den weiteren Beschlussfassungen noch Mittel zur Verfügung, werden auch diese zur Abdeckung des Klinikdefizits herangezogen. Beschlussvorschlag und Beschlussempfehlung an den Kreistag: Den unter I, II, IV sowie V aufgeführten Änderungen wird zugestimmt.
6 6 VII. Ausfallbürgschaft für Kreditaufnahmen der Rems-Murr-Kliniken ggmbh Die Rems-Murr-Kliniken ggmbh benötigen folgende Kredite für Investitionen: Neubau in Winnenden Euro Neubau in Winnenden Verwaltungsgebäude Haus B Euro Gesamtkonzeption Standort Schorndorf Euro Für die Kredite des Neubaus in Winnenden wurden bereits vom Kreistag in der Sitzung am Bürgschaften in Höhe von Euro übernommen (Drucksachen VSKA07.07.; VSKA07.07.; a-KT ). Für den Kredit zur Gesamtkonzeption am Standort Schorndorf in Höhe von Euro sollte der Landkreis die Ausfallbürgschaft übernehmen, damit die ggmbh von den günstigen Kommunalkreditkonditionen profitiert. Hierfür ist jährlich die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erforderlich. Die Darlehen werden von der ggmbh aufgenommen und fließen über Abschreibungen der Investitionen in das Betriebsergebnis ein. Sofern kein ausgleichspflichtiges Defizit entsteht, erfolgt keine Finanzierung der Darlehen durch den Landkreis. Beschlussvorschlag und Beschlussempfehlung an den Kreistag: Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Kredit zur Gesamtkonzeption des Standort Schorndorfs der Rems-Murr-Kliniken ggmbh in Höhe von Euro im Jahre 2016 wird zugestimmt. VIII. Noch erforderliche Beschlussfassungen im Kreistag Voraussichtlich sind nach dem Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss am noch folgende Beschlussfassungen im Kreistag am erforderlich: 1. Zustimmung zu den bisher von außen und durch Beschlüsse der Kreistagsausschüsse entstandenen finanziellen Veränderungen (vgl. Drucksache VSKA07.12.). 2. Beschluss einer überplanmäßigen Aufwendung von maximal 6,6 Mio. Euro an die Rems- Murr-Kliniken. Eine Auszahlung wird jedoch nur erfolgen, wenn dem Landkreis die entsprechenden Mittel aus der nachgelagerten Spitzabrechnung tatsächlich zur Verfügung stehen.
7 7 3. Ausfallbürgschaft für Kreditaufnahme der Rems-Murr-Kliniken ggmbh (vgl. vorliegende Drucksache Ziff. VII.) 4. Endgültige Entscheidung über den Hebesatz der Kreisumlage. Dr. Richard Sigel
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