Neuorganisation von Bahnübergängen in der Stadt Lübbenau/Spreewald

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1 Stadt Lübbenau/Spreewald Neuorganisation von Bahnübergängen in der Stadt Lübbenau/Spreewald Öffentliche am 25. Juni 2007 um Uhr im Rathaus Lübbenau/Spreewald Vortrag des Bürgermeisters der Stadt Lübbenau/Spreewald, Helmut Wenzel Inhaltsverzeichnis Lage und Situation Veranlassung und Hergang Rechtliche Grundlagen Aktuelle Planung der DB Netz AG Berliner Straße v bis Aktueller Sachstand Ausblick 2 Lage und Situation (I) Lage und Situation (II) Südkopf Nordkopf Der Nordkopf heute 3 4 Lage und Situation (III) Lage und Situation (IV) Der Südkopf heute mit BÜ km 86,9 Städtische Gesamtlösung Nordkopf Südkopf Weitere BÜ 5 Umbau geplant aktueller Sachstand ist Gegenstand dieses Vortrages Umbau BÜ 86,9 Bahnhofstraße Schließung BÜ 86,9 Kraftwerkstraße Umverlegung der Kreisstraße K 6630 nach Süden auf den BÜ 86,9 örtliche Änderungen von 8 BÜ ohne gravierende verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen 6 1

2 Veranlassung und Hergang (I) 90er Jahre: BÜ-Umbauten Strecke Lübbenau - Vetschau 01/2002 Podiumsdiskussion mit der Bahn 2003 / 2004 Untersuchung IVV / MKS 01/2005 Plangenehmigung ESTW 02/2005 Klage vor dem BVerwG Gespräch im Dt. Bundestag 10/2005 Planungsvereinbarung 2. HJ 2005 Untersuchung Provia Veranlassung und Hergang (II) Veröffentlichung in Stadtnachrichten Beschluss SVV (Variante 4) 02/2007 Studie CoPI / RA Reitzig Offener Brief der Stadtverordnetenversammlung an die Bahn, das Land und den Landtag II/2007 DB Netz AG reicht Antrag über den Nordkopf beim EBA ein Gespräch im Dt. Bundestag (Dr. Danckert, DB AG, Stadt) Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, NL Cottbus 7 8 Veranlassung und Hergang (III) Veranlassung und Hergang (IV) DB Netz AG Ausnahmegenehmigung für das Betreiben der BÜ bis 2010 (keine Verlängerung möglich) EBO-gerechter Umbau erforderlich Integration in das ESTW Land Brandenburg Verkehrssicherheitsproblem an B 115 (L49) Stadt Lübbenau/Spreewald Trennwirkung bewältigen / Folgeprobleme 9 10 Veranlassung und Hergang (V) Veranlassung und Hergang (VI) Zur Planungsvereinbarung (4 Partner): Vorgabe Land Brandenburg: Vorzugslösung ist niveaugleich - Grund: Kosten!, d. h. Planungen waren nicht planungsoffen Vorgabe Bahn: Schließung von 2 BÜ Stadt unterzeichnete die Vereinbarung nur, um den Dialog aufrecht zu erhalten und ein erneutes Gerichtsverfahren zu vermeiden Ergebnis: Beschluss über die Variante

3 Veranlassung und Hergang (VII) Veranlassung und Hergang (VIII) Vorzugslösung Land!! Veranlassung und Hergang (IX) Rechtliche Grundlagen (I) seit 12/2005 Stagnation Abbrechen der Federführung durch das Land, da Beschluss abweichend von Vorzugslösung, erkennbares Abrücken der Bahn von der Variante 4 (nur Betrachtung engerer Nordkopf) Stadt hat daher weitere Studie erarbeiten lassen (CoPI-Studie) zukünftig DTV > Kfz/24 h Beleg für Ausbauerfordernis der Berliner Straße und der Friedrich-Engels-Straße erbracht Rechtliche Grundlagen (II) Rechtliche Grundlagen (III) 4 Abs. 2 EKrG: "Ist eine Kreuzungsanlage durch eine Maßnahme nach 3 zu ändern, so haben die Beteiligten die Änderung zu dulden. Ihre verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu berücksichtigten." Kostentragung - Regelfall ( 13 Abs. 1 EKrG): 1/3 Bahn, 1/3 Bund, 1/3 Straßenbaulastträger - klassische Kreuzungsvereinbarung nach 5 Abs. 1 EKrG 3 Baulastträger = 3 Kreuzungspartner (Anteile) Anpassung der bestehenden BÜ an technische Vorschriften gemäß der EBO (Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung) d. h. Umbau von BÜ mit Halbschrankenanlagen mit Blinklicht Vollschrankenanlage Straße des Friedens Orientierung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit für den Bahnbetrieb Integration in die elektronische Stellwerkstechnik (ESTW)

4 Aktuelle Planungen der DB Netz AG Berliner Straße v (I) Variante 4 aus Bahnsicht Straße des Friedens / Friedrich-Engels-Straße Berliner Straße v (II) Berliner Straße v (III) Straße des Friedens / Friedrich-Engels-Straße Straße des Friedens / Friedrich-Engels-Straße Berliner Straße v (IV) Berliner Straße v (V) Str. d. Friedens/ Berliner Straße/ K.-Marx-Straße/ Bahnhofstr. Ausbauerfordernis für die Friedrich-Engels- Straße besteht (Knotenpunkte, Belastung, Radfahrer/ Fußgänger) Geradeausfahrer von der Straße des Friedens zur Karl-Marx-Straße entsprechen in der Variante 4 den Linksabbiegern in die Karl-Marx-Straße flüssiger Abfluss erforderlich Fußgänger- und Radfahrerachse Altstadt Neustadt darf flüssigen Abfluss nicht behindern

5 Berliner Straße v (VI) für den Umbau des BÜ 84,8 Berliner Straße einschließlich dem Ausbau der Berliner Straße (Bauzustand über einen längeren Zeitraum) ist die Umfahrung über die Friedrich-Engels-Straße technisch unzureichend, d. h. ein vorheriger Ausbau oder Teilausbau ist erforderlich eine Umleitungsstrecke über den Roten Platz ist problematisch (Verkehr durch Wohnquartiere) Aktueller Sachstand (I) Konfrontation mit dem Antrag der Bahn für den Nordkopf (nur BÜ-Umbau mit dem Knoten an der Bahnhofstraße) Beschluss vom Dezember 2005 müsste jedenfalls theoretisch Handlungsrichtschnur für die Beteiligten sein Wünsche nach anderer Variante werden öffentlich geäußert (Bürger, Abgeordnete) Pressedarstellungen mit teilweise falschen Aussagen Aktueller Sachstand (II) Aktueller Sachstand (III) Reaktion der Stadt auf Presseäußerungen vom Mai / Juni 2007: Stadt handelt gemäß Vereinbarung mit den Beteiligten und gemäß Beschluss (12/2005) niveaufreie Lösung war bislang nicht machbar, da die Studie nicht planungsoffen waren (s. o.) Wünsche lassen sich nicht allein durchsetzen, sondern nur mit den Partnern (auf der Basis politischer Entscheidungen) Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenwesen am : keine Bereitschaft zur Planung der Berliner Straße erkennbar ohne politische Vorgabe wird der Landesbetrieb nicht handeln ausschließlich niedrige Kosten bestimmen die planerischen Überlegungen Ausblick (I) Ausblick (II) Szenario 1 (aktuell) - Umbau BÜ Berliner Straße, kein Ausbau Berliner Straße und Friedrich-Engel-Straße Planfeststellungsunterlagen zur Variante 4 in der Sparversion liegen voraussichtlich in der nächsten Zeit öffentlich aus Stellungnahmen, nachfolgend Abwägung und Entscheidung durch das Eisenbahnbundesamt Anfechtung Erfolg versprechend??; Erfahrung aus dem Verfahren vor dem BVerwG zur Plangenehmigung zum ESTW beachten Szenario 2 (gemäß Beschluss der SVV) - Umbau BÜ Berliner Straße, Ausbau der Berliner Straße (a) zeitnah weiteres Planfeststellungsverfahren für die Berliner Straße bzw. Einbindung in die laufenden Planungen entspricht der Variante 4; Anfechtung dann nur aus technischen Gründen vorstellbar Planung und Ausbau der Friedrich-Engels- Straße müsste parallel folgen

6 Ausblick (III) Szenario 2 (gemäß Beschluss der SVV) - Umbau BÜ Berliner Straße, Ausbau der Berliner Straße (b) Ausblick (IV) Szenario 3 (niveaufrei) - Komplexer Umbau am Nordkopf Tunnellösung m. Ausbau d. Berliner Str. Entscheidung auf politischer Ebene Bahn zieht Genehmigungsantrag zurück Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom Vorteil: städtebauliche Trennwirkung der Bahnlinie wird abgemildert Nachteil: dauerhafte anteilige Unterhaltungskosten (z. B. für Entwässerungsanlagen Tunnel) Ausblick (V) Szenario 4 (Notlösung) Erhalt der bestehenden Situation am Nordkopf wenn Straßenbau Berliner Straße und auch F.-Engels-Straße nicht erkennbar sind, dann Beibehaltung der heutigen Situation (ggfs. mit verkehrlichen Einschränkungen) rechtliche Durchsetzbarkeit? Konsequenz: Verkehrsführung von der Straße des Friedens in Richtung Altstadt nur über die Bahnhofstraße Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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