Regelungen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter

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1 Studienprogrammleitung 29 (Geographie) Regelungen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Allgemeines: Im Studienplan für die Studienrichtung Diplomstudium Geographie sowie im Studienplan für das Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde, ist eine große Zahl von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter vorgesehen. Es sind dies Lehrveranstaltungen des Typs Übung (UE), kombinierte Vorlesung und Übung (VU), Proseminar (PS), Seminar (SE), Projektseminar (PSE) und Praktikum (PR). Zusätzlich zu den in den Studienplänen für das Diplomstudium Geographie und für das Lehramtsstudium Geographie und Wirtschaftskunde sowie im studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien festgeschriebenen Regelungen für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bzw. für die oben genannten Lehrveranstaltungstypen gelten im Bereich der Studienprogrammleitung 29 (Geographie) folgende weitere Regelungen: 1. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: Eine persönliche Anmeldung ist zu allen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter mit Ausnahme von solchen des Typs VU verpflichtend. Bei Lehrveranstaltungen, die parallele Lehrveranstaltungszüge (Gruppen) aufweisen, erfolgt die Anmeldung für alle Gruppen zentral in einem Bereichssekretariat. Die Zuordnung der Studierenden zu den jeweiligen Lehrveranstaltungszügen (Gruppen) wird unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche der Studierenden, jedoch unter unbedingter Beachtung der Erzielung einer etwa gleich hohen Teilnehmerzahl in allen Gruppen ausschließlich in den jeweiligen Sekretariaten durchgeführt (beachten Sie in diesem Zusammenhang die von dieser Regelung abweichenden Richtlinien für die zentrale Seminaranmeldung im Zentralsekretariat). Eine Anmeldung von einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist bis zu einem vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin im Vorhinein festgelegten Termin (= festgelegter letzter Anmeldungstermin) im jeweiligen Bereichssekretariat möglich. Hinweis: Es ist zu beachten, dass je nach Lehrveranstaltungsleiter/in die Art der Anmeldung (Liste, , Internet,...) und der Zeitpunkt des Beginns der Anmeldung variieren können.

2 Hinweis: Es ist zu beachten, dass je nach Lehrveranstaltungsleiter/in und Art der Lehrveranstaltung der festgelegte letzte Anmeldungstermin variieren kann. Bei nicht geblockten Lehrveranstaltungen, die während des gesamten Semesters stattfinden, wird seitens der Studienprogrammleitung dringend empfohlen, den festgelegten letzten Anmeldungstermin mit einem Datum am Ende der dritten Woche, in der die Lehrveranstaltung stattfindet, anzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt ist nämlich bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht die maximale Zahl der Fehlstunden erreicht (siehe Punkt 4 dieser Regelungen) 2. Abmeldung von Lehrveranstaltungen mit Anmeldepflicht: Hinweis: Die folgende Regelung gilt nicht für Lehrveranstaltungen des Typs VU, da für diese keine Anmeldepflicht besteht. Grundsätzlich verpflichtet die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter die betreffenden Studierenden zur Teilnahme! Eine Abmeldung von einer derartigen Lehrveranstaltung ist bis zu einem vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin im Vorhinein festgelegten Termin (= festgelegter Abmeldungstermin) im jeweiligen Bereichssekretariat möglich. Die Abmeldung kann mündlich durch persönliche Vorsprache im Sekretariat, oder schriftlich per , Telefax oder Brief nicht jedoch nur telefonisch erfolgen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass je nach Lehrveranstaltungsleiter/in und Art der Lehrveranstaltung der festgelegte Abmeldungstermin variieren kann. Bei nicht geblockten Lehrveranstaltungen, die während des gesamten Semesters stattfinden, wird seitens der Studienprogrammleitung empfohlen, den festgelegten Abmeldungstermin mit einem Datum am Ende der dritten Woche, in der die Lehrveranstaltung stattfindet, anzusetzen. Studierende, die sich entweder nicht oder erst nach dem festgelegten Abmeldungstermin abmelden und am Semesterende keinen positiven Abschluss vorweisen, werden bei Übungen (UE), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) negativ beurteilt. Bei Proseminaren (PS) obliegt es dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in, festzulegen, ob diese Regelung ebenfalls gilt oder ob eine großzügigere Regelung zugelassen wird. Die gewählte Vorgangsweise ist bei Proseminaren vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin jedenfalls zu Beginn der Lehrveranstaltung deutlich bekannt zu machen. 3. Ummeldung zwischen parallelen Lehrveranstaltungszügen (Gruppen): Eine Ummeldung zwischen parallelen Lehrveranstaltungszügen (Gruppen) ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und gut begründet möglich und hat spätestens bis zum festgelegten Abmeldungstermin (siehe unter Punkt 2) zu erfolgen. Sie ist ausschließlich im zuständigen Bereichssekretariat durchzuführen, bedarf der Zustimmung der betroffenen Lehrveranstaltungsleiter/innen und kann nur erfolgen, wenn in der gewünschten Gruppe auch noch ein Platz frei ist. Hinweis: Da bei parallelen Lehrveranstaltungszügen (Gruppen) die jeweiligen Bereichssekretariate die Zuordnung durchführen (vgl. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen), entscheiden auch die Sekretariate, ob eine Ummeldung aus technischen oder organisatorischen Gründen (Gruppengröße) möglich ist.

3 4. Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist mit Ausnahme von Lehrveranstaltungen des Typs VU grundsätzlich verpflichtend. Dies betrifft alle Teilbereiche der jeweiligen Lehrveranstaltung (Vorbesprechung, wöchentliche Lehrveranstaltungsstunden, ev. Geländetage, in der Lehrveranstaltung enthaltene Praktika, Nachbesprechung, etc.) Hinweis: Es ist zu beachten, dass je nach Lehrveranstaltungsleiter/in eine Regelung getroffen werden kann, die eine gewisse Anzahl von Fehlstunden erlaubt. Dies ist vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter / von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterin vor dem festgelegten Abmeldungstermin bekannt zu geben (schriftlich oder mündlich) und allen Studierenden in den ersten Lehrveranstaltungsstunden bis zum festgelegten Abmeldungstermin zur Kenntnis zu bringen. Bei nicht geblockten Lehrveranstaltungen, die während des gesamten Semesters also wöchentlich stattfinden, darf die Zahl der Fehlstunden den Umfang von höchstens drei Wochen Abwesenheit von der Lehrveranstaltung nicht überschreiten (das heißt: bei einstündigen Lehrveranstaltungen maximale Zahl der Fehlstunden: 3; bei zweistündigen Lehrveranstaltungen: maximale Zahl der Fehlstunden: 6 [= drei 2- stündige Unterrichtseinheiten]; bei dreistündigen Lehrveranstaltungen: maximale Zahl der Fehlstunden: 9 [= drei 3-stündige Unterrichtseinheiten]; Studierende, die die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen (und sich auch nicht ordnungsgemäß abgemeldet haben), werden bei Übungen (UE), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) automatisch negativ beurteilt. Bei Proseminaren (PS) obliegt es dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in, festzulegen, ob diese Regelung ebenfalls gilt oder ob eine großzügigere Regelung zugelassen wird. Die gewählte Vorgangsweise ist bei Proseminaren vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin jedenfalls zu Beginn der Lehrveranstaltung deutlich bekannt zu machen. 5. Beurteilung der während der Lehrveranstaltung erbrachten Leistungen und Endbeurteilung: Die Beurteilung der erbrachten Leistungen und die Endbeurteilung liegen im Ermessen des jeweiligen Lehrveranstaltungsleiters bzw. der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterin und werden hier nicht geregelt. Die genauen Beurteilungskriterien sind jedoch vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin vor dem festgelegten Abmeldungstermin den Studierenden schriftlich (per Aushang, im Internet oder durch Verteilung eines Informationsblattes) bekannt zu geben. Die nur mündliche Bekanntgabe in der Lehrveranstaltung genügt nicht! Hinweis: Es kann vorkommen, dass in einer Lehrveranstaltung alle von einem Studierenden erbrachten Einzelleistungen positiv sein müssen, um ein positives Abschlusszeugnis zu erhalten, in einer anderen Lehrveranstaltung jedoch nicht. Dies ist zulässig, da die Beurteilungskriterien jeweils vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin festgelegt werden. Es ist jedoch verbindlich, dass in Lehrveranstaltungen, die in mehreren parallen Zügen (Gruppen) abgehalten werden, auch bei unterschiedlichen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n die gleichen Beurteilungskriterien gelten müssen.

4 6. Wiederholung von während der Lehrveranstaltung erbrachten Leistungen: Eine Wiederholung von im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter erbrachten beurteilungsrelevanten Leistungen während dieser Lehrveranstaltung oder innerhalb der Nachfrist (siehe Punkt 8) ist bei Übungen (UE), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) grundsätzlich nicht möglich. Bei Lehrveranstaltungen des Typs Kombinierte Vorlesung und Übung (VU) und des Typs Proseminar (PS), in denen eine umfangreichere schriftliche Schlussprüfung einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Palette der Beurteilungskriterien hat, ist die einmalige Wiederholung dieser Schlussprüfung innerhalb der Nachfrist des jeweiligen Semesters, in dem die Lehrveranstaltung stattfindet, möglich. Der Termin für diese Wiederholung wird vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin wenn möglich, in Absprache mit den Studierenden innerhalb der Nachfrist festgelegt. Eine derartige Wiederholung zählt zur Gesamtzahl der möglichen Wiederholungen (gemäß studienrechtlichem Teil der Satzung der Universität Wien sind maximal drei Wiederholungen möglich), erspart jedoch die bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen sonst übliche Wartefrist von einem Semester bzw. einem Jahr (je nachdem, wann die Lehrveranstaltung wieder gelesen wird) 7. Zahl der Prüfungstermine bei Lehrveranstaltungen mit (schriftlicher) Schlussprüfung: Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, die eine (schriftliche) Schlussprüfung aufweisen, können einschließlich des bei Lehrveranstaltungen des Typs VU und PS möglichen Wiederholungstermins maximal drei Prüfungstermine gewährt werden, die alle zu Semesterende oder innerhalb der Nachfrist des Semesters, in dem die jeweilige Lehrveranstaltung stattfindet, angesetzt sein müssen. Hinweis: Die Studienprogrammleitung empfiehlt, bei Lehrveranstaltungen des Typs VU und PS tatsächlich drei Prüfungstermine anzubieten. Bei Übungen (UE), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) legt falls bei diesen Lehrveranstaltungen eine Schlussprüfung vorgesehen ist der Lehrveranstaltungsleiter / die Lehrveranstaltungsleiterin je nach Anforderungsprofil und Art der Durchführung der Lehrveranstaltung die Zahl der Prüfungstermine für die Schlussprüfung und deren Zeitpunkt fest. Hinweis: Die Studienprogrammleitung empfiehlt, bei drei Prüfungsterminen den ersten Termin am Ende des Semesters, in dem die Lehrveranstaltung stattfindet, den zweiten Termin zu Beginn des nächsten Semesters und den dritten Termin zu dem bei VU und PS auch Wiederholer zugelassen sind etwa zwei Monate nach dem zweiten Termin innerhalb der Nachfrist anzusetzen. 8. Zeitpunkt des endgültigen Abschlusses von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, die in einem Wintersemester abgehalten werden, müssen gemäß jüngstem Beschluss des Senats der Uni-

5 versität Wien vom Juni 2005 bis zum folgenden 30. Juni, jene, die in einem Sommersemester abgehalten werden, bis zum folgenden 30. November vollständig abgeschlossen sein. Das heißt, das Nachreichen von schriftlichen Beiträgen und die Durchführung von Prüfungen nach diesen Fristen sowie das Ausstellen von Zeugnissen mit einem späteren Datum sind nicht gestattet! Hinweis: Es liegt im Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters / der Lehrveranstaltungsleiterin, ob die beiden oben genannten Fristen gewährt werden. Die Bestimmung in 6 (3) des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien ist eine Kann-Bestimmung. Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen bis zu den genannten Terminen zu gestatten, aber nicht verpflichtet. Der Lehrveranstaltungsleiter / die Lehrveranstaltungsleiterin kann also auch kürzere Fristen ansetzen im Extremfall nur bis zum jeweiligen Semesterende. Die Studienprogrammleitung empfiehlt jedoch allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n, von den oben genannten Fristen auszugehen. Studierende, die zum Zeitpunkt des endgültigen Abschlusses einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter nicht alle Beurteilungskriterien erfüllt und nicht alle dafür erforderlichen Leistungen erbracht (und sich auch nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht abgemeldet) haben, werden bei Übungen (UE), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) negativ abgeschlossen. Bei Proseminaren (PS) und Kombinierten Vorlesungen und Übungen (VU) obliegt es dem/ der Lehrveranstaltungsleiter, festzulegen, ob diese Regelung ebenfalls gilt oder ob eine großzügigere Regelung zugelassen wird. Die gewählte Vorgangsweise ist bei Lehrveranstaltungen des Typs VU und PS vom Lehrveranstaltungsleiter / von der Lehrveranstaltungsleiterin jedenfalls zu Beginn der Lehrveranstaltung deutlich bekannt zu machen. 9. Abschließende Bemerkungen: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien, in der Fassung vom 22. Juni 2005, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien UG2002, Studienjahr 2004/05, 32. Stück, des Universitätsgesetzes 2002, Abschnitt Studienrecht und der Studienpläne für das Diplomstudium Geographie und für das Lehramntsstudium Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde in der jeweils aktuellen Fassung. Zuständig für Beschwerden im Bereich Durchführung von Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen ist in erster Instanz die Studienprogrammleitung Geographie. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Wohlschlägl e.h. Studienprogrammleiter Univ.-Ass. Mag. Dr. Robert Peticzka e.h. Vize-Studienprogrammleiter Ass.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedl e.h. Vize-Studienprogrammleiter Wien,

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