Ausschreibung PPP IKYDA 2016
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- Gudrun Dittmar
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1 Ausschreibung PPP IKYDA 2016 Abkommen Wer sind die Geldgeber? Welche Ziele hat das Programm? Das Programm IKYDA ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das im Jahr 2000 zwischen dem DAAD und der griechischen State Scholarship Foundation (I.K.Y.) vereinbart wurde. Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf griechischer Seite wird das Programm von der State Scholarship Foundation (I.K.Y.) durchgeführt. Ziel des Programms ist die Förderung der Kooperation zwischen griechischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm IKYDA sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten). Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht. Welche Zielgruppen werden gefördert? Wer kann einen Antrag stellen? Welche Antragsvoraussetzungen gelten? Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Postdoktoranden, Doktoranden, Graduierte Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/-innen und promovierte Wissenschaftler/-innen für ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen. Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Es genügt nicht, wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf beiden Seiten) muss gesichert sein. Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des griechischen Kooperationspartners bei der griechischen State Scholarship Foundation (I.K.Y.) in Griechenland vorliegt. Der ausländische Partner muss seine Kooperationsbereitschaft dokumentieren, indem er in seinem Parallelantrag seinen eigenen wissenschaftlichen Beitrag im Rahmen des gemeinsamen Projekts eindeutig darlegt. Dies muss er auch dann tun, wenn er keine eigene Finanzierung beantragt. Die gleichen Bedingungen gelten umgekehrt für den griechischen Antrag.
2 Wie lange wird ein Projekt gefördert? Welche Maßnahmen werden gefördert? Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre, maximal bis zum (Förderbeginn ). Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.b. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird. Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. Aus Mitteln des Programms IKYDA werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt. Der DAAD übernimmt die Förderung in Form einer Förderpauschale (s. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen und der griechischen Forschergruppe für Mobilität und Aufenthalte im jeweiligen Partnerland. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personalkosten) zur Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt. Was ist nicht zuwendungsfähig? Die Förderpauschalen beinhalten nicht: Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-griechischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen reine Ausbildungsvorhaben bilaterale Kooperationen, die in Wirklichkeit nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen Sprachkurse Individualstipendien Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten) Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten reine Seminarveranstaltungen Kongressteilnahmen. Seite 2 von 5
3 Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Förderung der Anträge entscheidet im Januar 2016 eine binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind: Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik) Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes) Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche) Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.) angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Weitere Kriterien sind: Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (Anlage). Das maximale Antragsvolumen beträgt pro Projekt und pro Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die deutsche und für die griechische Forschergruppe. Die Mittel für die griechische Forschergruppe müssen bei der Antragstellung von der deutschen Projektseite mitbeantragt werden. Somit umfasst das Antragsvolumen für das gemeinsame Forschungsvorhaben maximal pro Haushaltsjahr. Im Finanzierungsplan sind die vorgesehenen Ausgaben getrennt für die deutsche und die griechische Gruppe aufzuführen. Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Anforderung und Auszahlung der DAAD- Fördermittel für die griechischen Forscher über die deutsche Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung als Zuwendungsempfänger des DAAD. Seite 3 von 5
4 Wie hoch sind die Fördersätze? Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Griechenland errechnen sich automatisch mit Hilfe den beiliegenden Berechnungstabellen (für deutsche und griechische Gruppe), in die Sie lediglich den Ort und die Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen. Fördersätze: Deutsche Forschergruppe Förderung Aufenthalt in Griechenland nach Region: Kategorie I Hochschullehrer/- innen, promovierte Wissenschaftler/- innen T T. pro Tag pro Tag Kategorie II Graduierte, Doktoranden T. pro Tag ab 21. Tag Monatspauschale Höchst- Summe für 2. Mon. Athen übrige Regionen Griechische Forschergruppe Förderung Aufenthalt in Deutschland Mobilität ins Partnerland Kategorie I Hochschullehrer/- innen, promovierte Wissenschaftler/- innen max. 1 Monat Förderung T. 1 Monat pro (ab dem Tag 23. Tag) Deutschland Mobilität ins Partnerland Kategorie II Graduierte, Doktoranden 1.Fördermonat T. pro Tag 1 Monat (ab dem 23. Tag) Fördermonat T. pro Tag 1 Monat (ab dem 23. Tag) Hinweise: - Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte Projektlaufzeit. - Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar Was gilt für erneute/ mehrfache Antragstellungen? Erneute/mehrfache Antragstellungen für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern sind möglich. Wann ist Antragsschluss? Wann beginnt die Förderung? Antragsschluss ist der 3. November Förderungsbeginn ist der Wo wird der Antrag eingereicht? Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAAD-Onlineportal einzureichen ( Seite 4 von 5
5 Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in im DAAD? Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service P 33 Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität Kennedyallee Bonn Angelika Löckenhoff Tel.: 0228 / Fax: 0228 / Loeckenhoff@daad.de Wer sind die Ansprechpartner/ innen in Griechenland? Mrs G.Mama, Mrs A.Karakatsani, Mrs P.Sarantakou Tel: ,331,338 gmama@iky.gr,akarakatsani@iky.gr ( for submission of applications): foreigners@iky.gr Fax: , Anlagen zur Ausschreibung Leitfaden zur Antragstellung Formblatt Angaben zum Projekt Selbstverpflichtung wissenschaftliche Praxis Berechnungshilfe Ausschreibungstext in englischer Version Seite 5 von 5
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