Nachtrag II zum Reglement zum Vollzug crs 2016 des Personalreglements (VZP) vom 30. April vom 15. November 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachtrag II zum Reglement zum Vollzug crs 2016 des Personalreglements (VZP) vom 30. April vom 15. November 2016"

Transkript

1 Nachtrag II zum Reglement zum Vollzug crs 2016 des Personalreglements (VZP) vom 30. April vom 15. November 2016 I. Das Reglement zum Vollzug des Personalreglements (VZP) vom 30. April wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 lit. a a) Mitarbeitendenbeurteilung sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche; Allgemeine Sorgfaltspflicht, Informationsicherheit, Datenschutz und -sicherheit Art. 4 1 Die Mitarbeitenden haben die Maschinen, Arbeitsgeräte, Anlagen und technischen Einrichtungen wie ICT-Geräte sowie Fahrzeuge sorgfältig zu behandeln und fachgerecht zu bedienen. 2 Der Stadtrat erlässt Weisungen zur Anwendung und zum Einsatz von ICT-Geräten, insbesondere betreffend Informatiksicherheit, Datenschutz und Datensicherheit; wer vom Home Office Gebrauch macht, bietet auch dabei Gewähr für die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit. 3 Der Stadtrat kann den Erlass von Weisungen über die Nutzung von ICT-Geräten bzw. den Datenschutz und Datensicherheit delegieren. 6. Lohnklassen (zu Art. 39) Zuordnung Art Die Zuordnung der Funktionen zu den einzelnen Lohnklassen richtet sich nach dem Anhang II zu diesem Reglement. 2 Die Berufserfahrung wird entsprechend berücksichtigt und kann bei bestimmten Funktionen eine fehlende ersetzen. 3 Können einzelne Funktionen nicht eindeutig einer Lohnklasse zugeordnet werden, respektive liegt eine Funktion zwischen zwei Lohnklassen, erfolgt die Einreihung in die tiefere der beiden Lohnklassen. Bei der Lohnfestlegung kann das Lohmaximum II der tieferen Lohnklasse um bis zu 5 % überschritten werden. 4 Über die definitive Zuordnung der Funktionen zu Lohnklassen entscheidet das Personalamt abschliessend. Art. 38 Abs. 3 3 Der Lohn wird auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz ausbezahlt. 1 srs

2 Stellvertretung Art Bei Mitarbeitenden, welche in Stellvertretung regelmässig und in erheblichem Ausmass Aufgaben einer vorgesetzten Person erfüllen, kann das Lohnmaximum II der jeweiligen Lohnklasse um bis zu 5 % überschritten werden. 2 Massgebend für eine Lohnanpassung sind der aktuelle Lohn, die individuelle Leistung sowie das Ausmass der zusätzlich anfallenden Aufgaben. 9. Lohnerhöhungen (zu Art. 42) Voraussetzungen Art Voraussetzung für eine Lohnerhöhung innerhalb der Lohnklasse ist, dass in regelmässigen Abständen eine Mitarbeitendenbeurteilung gemäss Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch MAGplus (RMG) 1 durchgeführt wird. 2 Für Lohnerhöhungen im Leistungsbereich, inkl. 5 % Band, darf die Mitarbeitendenbeurteilung nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. 3 Die Beurteilungsgespräche können gleichzeitig mit einem allenfalls periodisch durchgeführten Mitarbeitendengespräch stattfinden. Leistungsprämien in aufeinanderfolgenden Jahren Entscheidungskompetenz Art. 43 aufgehoben Art Leistungsprämien werden im Rahmen des der Dienststelle zugeteilten Prämienvolumens zugesprochen: a) im Wert bis Fr. 2' von der Dienststelle; b) im Wert von über Fr. 2' von der Direktion; 2 Die Zuständigkeit für Teamprämien richtet sich nach dem Gesamtbetrag. Art. 67 lit. c c) aufgehoben Anhang I Ziff. 1 lit. a, k, l, m a) Begründung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen ab Lohnklasse H k) Einreihung in eine andere Lohnklasse, wenn der Stadtrat Anstellungsinstanz ist (Art. 43 PR) 64 1 srs

3 l) aufgehoben m) aufgehoben Ziff. 2 lit. a, g, h, j a) Begründung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitenden bis Lohnklasse G g) aufgehoben h) aufgehoben j) Leistungsprämien (Art. 44 VZP) Ziff. 3 lit. e e) Leistungsprämien (Art. 44 VZP) Ziff. 3 lit. i (neu) i) Einreihung in eine andere Lohnklasse, sofern dies die berufliche Weiterentwicklung innerhalb des bisherigen Funktionsoder Aufgabenbereiches betrifft. Die Anpassung der Einreihung erfolgt im Einvernehmen mit dem Personalamt. Anhang II Lohnklassen A Richtlinien zu Lohn-Einreihung und -Entwicklung des städtischen Verwaltungspersonals 1. Personal im administrativen, Sozial-, Pflege- und Betreuungsbereich Funktionen Angestellte Administration, Angestellter Administration - Kurs an einer Handelsschule Erledigung einfacher, allgemeiner und repetitiver administrativer Arbeiten, grösstenteils nach Anweisung. Bspw. Kopieren, Registraturarbeiten, Ausfüllen von Formularen B Kaufmännische Mitarbeiterin, Kaufmännischer Mitarbeiter, Mitarbeiterin Betreuung, Mitarbeiter Betreuung - Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest oder vergleichbare oder Berufspraxis mit entsprechenden Weiterbildungskursen 65

4 Erledigung allgemeiner Arbeiten bei begrenzter Autonomie. Bspw. Registraturarbeiten, Ausfüllen von Formularen, Kontrollarbeiten, einfache Korrespondenz, einfache Auskunftserteilung, Rechnungsstellung. Einfache und repetitive betreuerische und pflegerische Tätigkeiten, vorwiegend unter Anleitung. Bspw. Betreuung von Kindern in Anwesenheit von Fachpersonal. C Kaufmännische Angestellte, Kaufmännischer Angestellter Fachfrau Betreuung/Pflege, Fachmann Betreuung/Pflege - Dreijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare Bearbeitung eines eindeutig abgegrenzten Sachgebietes; selbständige Erledigung von Arbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Bspw. Ausführung der damit zusammenhängenden administrativen Arbeiten, wie Korrespondenz, Mahnwesen, Kontrollarbeiten, Auskunftserteilung, einfache Protokollführung, buchhalterische Aufgaben. Selbständige Erledigung von betreuerischen und pflegerischen Aufgaben. Bspw. Planung und Durchführung von Freizeiteinheiten, Begleitung, Unterstützung und Förderung von Kindern im Lebensalltag. D Gruppenleitung Kaufmännische Sachbearbeiterin, Kaufmännischer Sachbearbeiter - Dreijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare und - Zielgerichtete, fachbezogene Weiterbildung, z.b. Gemeindefachschule, Sachbearbeiter/in Rechnungswesen 66

5 Bearbeitung eines anspruchsvollen, jedoch abgegrenzten Sachgebietes; selbständige Erledigung von komplexeren Aufgaben, die gewisses Ermessen voraussetzen. Führen von einzelnen Mitarbeitenden und praktische Berufsbildung. Bspw. vielfältige Korrespondenz, Beschaffung von Grundlagen für die Sachbearbeitung, einfache Entscheidbegründungen, Beratung des Publikums in laufenden Angelegenheiten. E Ressortleitung Kaufmännische Fachmitarbeiterin, Kaufmännischer Fachmitarbeiter, Fachmitarbeiterin Soziales, Fachmitarbeiter Soziales - Dreijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare und - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Aus-/Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule Selbständige Betreuung eines Fachgebietes, das breite und vertiefte einschlägige Fachkenntnisse erfordert. Vorgesetzte/r einer kleinen Zahl von Mitarbeitenden. Bspw. komplexe Aufgabenstellungen, Studium besonderer Fragen, Durchführung von Erhebungen und Untersuchungen, Ausarbeitung von Berichten und Anträgen, Auskunfterteilung und Beratung des Publikums in anspruchsvollen Fällen, schwierige Entscheidbegründungen unter Anleitung oder Aufsicht des oder der Vorgesetzten, Führung von Verhandlungen. Selbständige Erledigung von qualifizierten sozialen Aufgaben, Auskunftserteilung und Beratung, Fallführung, koordinative Aufgabenstellungen, Systemarbeit. F Abteilungsleitung I Fachspezialistin I, Fachspezialist I - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule oder 67

6 Selbständige Betreuung eines komplexen, umfangreichen Fachgebietes, das hohe Anforderungen stellt und Fachwissen erfordert. Leitung einer kleineren Abteilung. G Abteilungsleitung II Fachspezialistin II, Fachspezialist II - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule oder Selbständige Betreuung eines komplexen, umfangreichen Fachgebietes, das hohe Anforderungen stellt und breites Generalistensowie Fachwissen erfordert. Komplexe, interdisziplinäre Aufgabenstellungen. Leitung einer grossen Abteilung mit unterschiedlichen und/oder anspruchsvollen Funktionen. H Dienststellenleitung I, Bereichsleitung I, Abteilungsleitung III Fachspezialistin III, Fachspezialist III - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule oder Ausübung von Funktionen, die sehr hohe Anforderungen stellen. Funktionen mit hoher Komplexität, die Spezialwissen erfordern. Führung einer kleineren Dienststelle oder eines Mitarbeiter/innenstabes mit grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen Fachgebieten. I Dienststellenleitung II, Bereichsleitung II - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule oder 68

7 Tätigkeiten, die absolutes Spezialistenwissen erfordern. Führung einer mittelgrossen Dienststelle oder eines Mitarbeiter/innenstabes mit grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen Fachgebieten und hoher Komplexität. Hohe Verfolgbarkeit in der Öffentlichkeit. Grosser Handlungs- und Gestaltungsspielraum. J Dienststellenleitung III - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Weiterbildung, Fachschule, Fachhochschule oder Führung einer Dienststelle mit sehr grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen weitgefächerten, komplexen Fachgebieten; auch Querschnittsaufgaben und/oder hohe Verfolgbarkeit in der Öffentlichkeit. Sehr grosser Handlungs- und Gestaltungsspielraum. 2. Handwerkliches und technisches Personal Lohnklassen A Funktionen Betriebsangestellte, Betriebsangestellter Ausführung handwerklicher Arbeiten nach Anweisung. Bspw. Erledigung einfacher repetitiver manueller Arbeiten; Reinigungsarbeiten und einfache Reparaturen. B Technische Mitarbeiterin, Technischer Mitarbeiter - Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest oder vergleichbare oder Berufspraxis mit entsprechenden Weiterbildungskursen Erledigung von Arbeiten, die grössere Anforderungen an das handwerkliche Können und die Selbständigkeit stellen. 69

8 C Technische Angestellte, Technischer Angestellter - Drei-/vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare Selbständige Ausführung verantwortungsvoller oder schwieriger Arbeiten im handwerklichen oder technischen Bereich, Führung einzelner Mitarbeitenden. D Gruppenleitung Technische Sachbearbeiterin, Technischer Sachbearbeiter - Drei-/vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare und - Zielgerichtete, fachbezogene Weiterbildung Betreuung eines technisch-handwerklichen Spezialgebietes oder Leitung einer Gruppe von Handwerkerinnen, Handwerkern und Betriebsangestellten bei weitgehender Selbständigkeit in der Arbeitsorganisation und -ausführung. E Ressortleitung Technische Fachmitarbeiterin, Technischer Fachmitarbeiter - Drei-/vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis oder vergleichbare und - Zielgerichtete, fachbezogene oder generalistische Aus-/Weiterbildung, z.b. eidg. Fachausweis, höhere Fachschule Selbständige Betreuung eines Fachgebietes, das breite und vertiefte einschlägige Fachkenntnisse erfordert. Leitung eines Betriebsteils oder einer Werkstätte bei Selbständigkeit in fachtechnischen und organisatorischen Fragen. Bspw. Ausarbeitung einfacherer Projekte samt Berechnungen; Bauführung. 70

9 F Abteilungsleitung I Fachspezialistin I, Fachspezialist I - Höhere technische, höhere Fachschule oder Fachhochschule oder Selbständige Betreuung eines komplexen, umfangreichen Fachgebietes, das hohe Anforderungen stellt und Fachwissen erfordert. Leitung einer kleineren Abteilung. G Abteilungsleitung II Fachspezialistin II, Fachspezialist II - Höhere technische, höhere Fachschule oder Fachhochschule oder Selbständige Betreuung eines komplexen, umfangreichen Fachgebietes, das hohe Anforderungen stellt und breites Generalistensowie Fachwissen erfordert. Komplexe, interdisziplinäre Aufgabenstellungen. Leitung einer grossen Abteilung mit unterschiedlichen und/oder anspruchsvollen Funktionen. H Dienststellenleitung I, Bereichsleitung I, Abteilungsleitung III Fachspezialistin III, Fachspezialist III - Höhere technische, höhere Fachschule oder Fachhochschule oder Ausübung von Funktionen, die sehr hohe Anforderungen stellen. Funktionen mit hoher Komplexität, die Spezialwissen erfordern. Führung einer kleineren Dienststelle oder eines Mitarbeiter/innenstabes mit grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen Fachgebieten. 71

10 I Dienststellenleitung II, Bereichsleitung II - Höhere technische, höhere Fachschule, Fachhochschule oder Tätigkeiten, die absolutes Spezialistenwissen erfordern. Führung einer mittelgrossen Dienststelle oder eines Mitarbeiter/innenstabes mit grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen Fachgebieten und hoher Komplexität. Hohe Verfolgbarkeit in der Öffentlichkeit. Grosser Handlungs- und Gestaltungsspielraum. J Dienststellenleitung III - Höhere technische, höhere Fachschule, Fachhochschule oder Führung einer Dienststelle mit sehr grosser Führungsspanne und/oder mit sehr anspruchsvollen weitgefächerten, komplexen Fachgebieten; auch Querschnittsaufgaben und/oder hohe Verfolgbarkeit in der Öffentlichkeit. Sehr grosser Handlungs- und Gestaltungsspielraum. II. Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten. 1 St.Gallen, 15. November 2016 Der Stadtpräsident: Thomas Scheitlin Der Stadtschreiber: Manfred Linke A 72 1 Inkrafttreten: 1. Januar 2017

Reglement zum Vollzug des Personalreglements (VZP) srs 191.11 vom 30. April 2013 1

Reglement zum Vollzug des Personalreglements (VZP) srs 191.11 vom 30. April 2013 1 Reglement zum Vollzug des Personalreglements (VZP) srs 191.11 vom 30. April 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 des Personalreglements vom 21. Februar 2012 2 als Reglement: Zweck und Geltungsbereich

Mehr

Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1

Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1 Weiterbildungsreglement (RWB) srs 191.122 vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 25 Abs. 1 des Personalreglements (PR) 2 und auf Art. 1 Abs. 2 lit. d des Reglements zum Vollzug des

Mehr

Vorlage Stadtparlament vom 21. Juni 2011 Nr. 3334

Vorlage Stadtparlament vom 21. Juni 2011 Nr. 3334 Stadt St.Gallen Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 21. Juni 2011 Nr. 3334 Stadtparlament: Interpellationen Interpellation CVP/ EVP-Fraktion: Erfahrungen mit neuem Lohnstufensystem; schriftlich Die CVP/EVP-Fraktion,

Mehr

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31.

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 und Art. 24 Abs. 1 des Personalreglements

Mehr

Besoldungskonzept T T. Nebenleistungen B A. Besoldungs- Bandbreite - B E - B E O L D U N G. Minimal- Besoldung L D. 10 Stufen N G. Gemeinde Wettingen

Besoldungskonzept T T. Nebenleistungen B A. Besoldungs- Bandbreite - B E - B E O L D U N G. Minimal- Besoldung L D. 10 Stufen N G. Gemeinde Wettingen Gemeinde Wettingen Anhang 1 Besoldungskonzept B R U T T O - B E S O L D U N G Nebenleistungen B A S I S - B E S O L D U N G Minimal- Besoldung Besoldungs- Bandbreite Bes.- Stufe 10 9.... 2 1 Gesetzliche

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

Reglement über die dienstliche Benutzung von srs Informatikmitteln vom 2. Juli

Reglement über die dienstliche Benutzung von srs Informatikmitteln vom 2. Juli Reglement über die dienstliche Benutzung von srs 183.3 Informatikmitteln vom 2. Juli 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 des Personalreglements vom 21. Februar 2012 2 : I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs vom 31. März

Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs vom 31. März Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs 191.126 vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 70 des Personalreglements vom 21. Februar 2012 2 folgendes Reglement: A.

Mehr

Verordnung für die sozial-diakonischen

Verordnung für die sozial-diakonischen 314.5 EVANGELISCH-REFORMIERTE GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN Verordnung für die sozial-diakonischen Mitarbeitenden und Praktikantinnen/Praktikanten (inkl. Einreihung von Sekretariats-Mitarbeitenden mit sozialdiakonischen

Mehr

Reglement über die Aus- und Weiterbildung des städtischen

Reglement über die Aus- und Weiterbildung des städtischen Präsidialabteilung Reglement über die Aus- und Weiterbildung des städtischen Personals vom. April 00 mit Änderungen Stadtratsbeschluss vom. Juni 0 INHALTSVERZEICHNIS Art. A. Allgemeine Bestimmungen Rechtsgrundlage...

Mehr

Vielseitig und. bereichernd AUSBILDUNGEN BEI DER SPITEX

Vielseitig und. bereichernd AUSBILDUNGEN BEI DER SPITEX Vielseitig und bereichernd AUSBILDUNGEN BEI DER SPITEX Du möchtest mit Menschen arbeiten? Dann ist eine Ausbildung bei der Non-Profit-Spitex der richtige Ort! Die Ausbildung bei der Spitex hat ganz viele

Mehr

Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich 172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 12. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2014) Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen

Mehr

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014 Laufzeit des Vertrages: Abschluss: 12.09.2014 Gültig ab: 01.05.2014 Kündbar am: 30.09.2016 zum: 31.10.2016 Frist: 1 Monat Gehaltstarifvertrag des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen gültig

Mehr

Reglement über den Betrieb und die Sicherheit srs 183.1 der städtischen Informatik vom 2. Juli 2013 1. I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement über den Betrieb und die Sicherheit srs 183.1 der städtischen Informatik vom 2. Juli 2013 1. I. Allgemeine Bestimmungen Reglement über den Betrieb und die Sicherheit srs 183.1 der städtischen Informatik vom 2. Juli 2013 1 Der Stadtrat erlässt als Reglement: I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Das vorliegende Reglement

Mehr

Stadt Luzern. Bericht und Antrag. Anpassung und Aufhebung von Erlassen im Hinblick auf die Zusammenlegung von Littau und Luzern

Stadt Luzern. Bericht und Antrag. Anpassung und Aufhebung von Erlassen im Hinblick auf die Zusammenlegung von Littau und Luzern AB Stadt Luzern Stadtrat Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 29. April 2009 (StB 348) B+A 14/2009 Anpassung und Aufhebung von Erlassen im Hinblick auf die Zusammenlegung von Littau

Mehr

Reglement über die dienstliche Benutzung von srs 183.3 Informatikmitteln vom 2. Juli 2013 1

Reglement über die dienstliche Benutzung von srs 183.3 Informatikmitteln vom 2. Juli 2013 1 Reglement über die dienstliche Benutzung von srs 183.3 Informatikmitteln vom 2. Juli 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 des Personalreglements vom 21. Februar 2012 2 : I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement)

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) vom 3. Juni 2009

Mehr

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität www.snf.ch Wildhainweg, Postfach, CH-00 Bern Nationaler Forschungsrat Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität vom. Juli 06 Der Nationale Forschungsrat gestützt auf Artikel 9 Buchstabe

Mehr

Anhang 1. Einreihungsplan (Art. 22) 1.1 Managementreihe. Managementreihe

Anhang 1. Einreihungsplan (Art. 22) 1.1 Managementreihe. Managementreihe Anhang 1 Einreihungsplan (Art. 22) 1.1 Managementreihe Managementreihe Spezialisierte Fachbearbeiterin 1 / Spezialisierter Fachbearbeiter 1 17 19 Spezialisierte Fachbearbeiterin 2 / Spezialisierter Fachbearbeiter

Mehr

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes

Mehr

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Schulanlagen Vom 9. August 2010 Kurztitel: Videoüberwachung Schulanlagen Zuständige Abteilung: Liegenschaften Verordnung über die mobile Videoüberwachung

Mehr

Personalreglement (PR) der. Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern

Personalreglement (PR) der. Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern Personalreglement (PR) der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern vom 12. Dezember 2011 2 Inhaltsverzeichnis 1 Personalpolitische Ziele und Grundsätze 3 2 Organisation des Personalwesens 3 3 Beamtenverhältnis

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS)

Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) vom 10. Juli 2006 2 Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) vom 10. Juli 2006 Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf 28 Abs.

Mehr

Stundenverrechnungssatz nach Anfrage. Zuschläge gemäß AGB

Stundenverrechnungssatz nach Anfrage. Zuschläge gemäß AGB HN 17/1 Helfer für Produktion / Lager Sie suchen einen pfiffigen Helfer oder Helferin für unterschiedliche Aufgaben? Hier haben wir garantiert die passende Person für ihr Team! Lassen Sie uns wissen, was

Mehr

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule

Mehr

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung 70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Organisationsreglement der Stadtwerke (SWO) srs 511.11 vom 8. Dezember 2015 1

Organisationsreglement der Stadtwerke (SWO) srs 511.11 vom 8. Dezember 2015 1 Organisationsreglement der Stadtwerke (SWO) srs 511.11 vom 8. Dezember 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 42 Ziff. 7 und Art. 46bis der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 2 sowie Art. 50 des

Mehr

Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau folgendes Reglement:

Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau folgendes Reglement: Ausführungserlass Fort- und Weiterbildung, Supervision und Coaching vom 6. November 04 Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons

Mehr

Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung)

Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung) 1 MTV-Anhang Anhang zu 4 Ziff. 1 MTV (in der ab 1. 1. 2008 geltenden Fassung) Tätigkeitsbeispiele zu den Gehaltsgruppen Die nachstehenden Tätigkeitsbeispiele sind nicht erschöpfend. Sie geben die übereinstimmende

Mehr

Ermöglicht überall Zutritt.

Ermöglicht überall Zutritt. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern... eine Institution des Kantons

Mehr

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse vom 17. Juni 1994 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage... 3 2. Grundsätze... 3 3. Aufsichtskommission...

Mehr

Detailhandelsfachleute mit kaufmännischer Berufsmatura

Detailhandelsfachleute mit kaufmännischer Berufsmatura Uebersicht Dauer der Lehre Praktische Ausbildung 3 Jahre in Betrieben des Gross- und Detailhandels in allen Branchen des Detailhandels in Fach- und Spezialgeschäften, bei Grossverteilern usw. Detailhandels-Assistentin

Mehr

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.643 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 28. August 2003 (Stand 6. Dezember 2010) Der Universitätsrat

Mehr

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen

Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen Verordnung über die mobile Videoüberwachung von Wertstoffsammelstellen Vom 9. August 2010 Kurztitel: Videoüberwachung Wertstoffsammelstellen Zuständige Abteilung: Werkhof Verordnung über die mobile Videoüberwachung

Mehr

Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau

Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau Vom 28. Oktober 2015 Die Verwaltungskommission der SVA Aargau, gestützt auf 5 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen

Mehr

Office Management Sachbearbeiterin Office Management Sachbearbeiter Office Management

Office Management Sachbearbeiterin Office Management Sachbearbeiter Office Management Office Management Sachbearbeiterin Office Management Sachbearbeiter Office Management Inhaltsverzeichnis Berufsbild 2 Zielsetzung 2 Positionierung 2 Voraussetzungen 2 Methodik 2 Lehrmittel 3 Aufbau des

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG)

Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) 4.000 Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) Vom. September 00 (Stand. August 04) Vom Volke angenommen am. September 00 ). Allgemeine Bestimmungen Art. Regelungsbereich Dieses

Mehr

Zu Ihrer Information Prophylaxeassistentinnenkurs 2017

Zu Ihrer Information Prophylaxeassistentinnenkurs 2017 PA Schule Bern, Kurs XI/17 1 Zu Ihrer Information Prophylaxeassistentinnenkurs 2017 Sie interessieren sich für eine Zulassung zum Weiterbildungslehrgang als Prophylaxeassistentin an der PA Schule Bern.

Mehr

1 Kurzbeschrieb Positionierung Nutzen Dauer Abschluss Mögliche Teilnehmende 5.

1 Kurzbeschrieb Positionierung Nutzen Dauer Abschluss Mögliche Teilnehmende 5. 2 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzbeschrieb 4 1.1 Positionierung... 4 1.2 Nutzen... 4 1.3 Dauer... 4 1.4 Abschluss... 4 2 Mögliche Teilnehmende 5 3 Programm 6 3.1 Stundentafel... 6 3.2 Prüfungen... 6 4 Angebot

Mehr

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand ) 8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE HANDELSZULASSUNG VON INTERNATIONALEN ANLEIHEN AN DER SWX SWISS EXCHANGE

REGLEMENT FÜR DIE HANDELSZULASSUNG VON INTERNATIONALEN ANLEIHEN AN DER SWX SWISS EXCHANGE Reglement für die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SWX Swiss Exchange REGLEMENT FÜR DIE HANDELSZULASSUNG VON INTERNATIONALEN ANLEIHEN AN DER SWX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten

Mehr

Lohnreglement. für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich. Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl. Anhang 3. gültig ab 1.

Lohnreglement. für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich. Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl. Anhang 3. gültig ab 1. Anhang 3 Lohnreglement für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl Version vom Mai 2008 gültig ab 1. Juli 2008 Februar 2011 Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis I.

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Reglement über die Schulzahnpflege vom 25. Juni 1996 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und 11 Absatz 2 litera a) Gemeindeordnung vom 27. Juli

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

1. Allgemeines Grundsätze Einreihungsinstrumente Besondere Fälle Neubewertung einer bestehenden Funktionen...

1. Allgemeines Grundsätze Einreihungsinstrumente Besondere Fälle Neubewertung einer bestehenden Funktionen... Regelwerkversion 1-0 gültig ab 1.7. 2011 letzte Review nächste Review Vertraulichkeitsklassifikation Eigner Betroffene Prozesse verfügbare Sprachen SBB-intern HR-PP-CB Funktionsbewertung GAV DE, FR, IT

Mehr

Sie suchen eine Lehrstelle?

Sie suchen eine Lehrstelle? Sie suchen eine Lehrstelle? als Kauffrau/Kaufmann Dienstleistung und Administration Jetzt durchstarten mit einer Lehre bei der Migros Bank. Bei der Migros Bank sind Sie von Beginn an auf Erfolgskurs. Die

Mehr

Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation

Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation Direction des finances Finanzdirektion Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation CANTON DE FRIBOURG / KANTON FREIBURG Richtlinien vom 15. Juni 2009 über den bezahlten Urlaub

Mehr

Empfehlungen für die Besoldung von Mitarbeitenden in den Spitexorganisationen im Kanton Thurgau

Empfehlungen für die Besoldung von Mitarbeitenden in den Spitexorganisationen im Kanton Thurgau Spitex Verband Thurgau Empfehlungen für die Besoldung von Mitarbeitenden in den Spitexorganisationen im Kanton Thurgau Inhaltsverzeichnis Lohntabelle Einstufungsplan in die Lohnklassen 1. Hilfe und Pflege

Mehr

Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2)

Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2) Personenzertifizierung Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2) zur Erteilung der Installationsberechtigung (Nachweis der Fachkompetenz) an Personen, die Installationsarbeiten bzw. Instandhaltungsarbeiten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 2. Abschnitt: Feste Arbeitszeit... 3 4 Bereiche mit festen Arbeitszeiten

Mehr

Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement

Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement IV-Stelle Kanton Bern: Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 410 Mitarbeitende

Mehr

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Gegenstand und Zweck... 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter... 3 II. Organisation... 3 Art. 3 Sitz,

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Lohnklassen-Empfehlung des Försterverbandes und des Waldwirtschaftsverbandes

Lohnklassen-Empfehlung des Försterverbandes und des Waldwirtschaftsverbandes FÖRSTERVERBAND BEIDER BASEL Liestal, im Oktober 2013 Lohnklassen-Empfehlung des Försterverbandes und des Waldwirtschaftsverbandes beider Basel Im 2003 hat der Försterverband beider Basel seinen Mitgliedern

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

Beispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung

Beispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung Beispiel für eine Stellenbeschreibung Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung Präambel Die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung trägt der Gemeindekirchenrat bzw. der Träger der Einrichtung.

Mehr

Weisungen über die Weiterbildung der Angestellten der Stadtverwaltung vom 27. März 2002 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.6 W

Weisungen über die Weiterbildung der Angestellten der Stadtverwaltung vom 27. März 2002 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.6 W Weisungen über die Weiterbildung der Angestellten der Stadtverwaltung vom 27. März 2002 (in Kraft ab 1. Januar 2002) Version: 21. Januar 2008 Inhaltsverzeichnis WEISUNGEN ÜBER DIE WEITERBILDUNG DER ANGESTELLTEN

Mehr

fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund

fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund Stiftungsurkunde S. 2 Stiftungsstatut S. 3 Reglement S. 7 2004 Ausgabe 06/05 7 REGLEMENT über die Tätigkeit

Mehr

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr 6. Dezember 2000 2 Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und die Verordnung über die Feuerwehr

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche

Mehr

Richtlinien für die Ausrichtung von Leistungsprämien

Richtlinien für die Ausrichtung von Leistungsprämien Richtlinien für die Ausrichtung von Leistungsprämien vom. Dezember 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. lit. b des Personalgesetzes vom. Mai 004, Art. Abs. des Personalreglementes vom 0. Januar 006 sowie

Mehr

Ferien und Urlaub, Entlastung und Stellvertretung von Lehrern: V

Ferien und Urlaub, Entlastung und Stellvertretung von Lehrern: V Ferien und Urlaub, Entlastung und Stellvertretung von Lehrern: V 411.600 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub, die ausserordentliche Entlastung und die Stellvertretung von Lehrkräften der öffentlichen

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich

Mehr

Fachmodul Gemeindefinanzen

Fachmodul Gemeindefinanzen Lehrgang Verwaltungswirtschaft Fachmodul Gemeindefinanzen www.hslu.ch/verwaltungsweiterbildung Willkommen Öffentliche Verwaltungen und Nonprofit-Organisationen (NPO) spielen in unserer Gesellschaft eine

Mehr

Kommunale Stellenbewertung Das Prinzip

Kommunale Stellenbewertung Das Prinzip Kommunale Stellenbewertung Das Prinzip Grundsätze der Bewertung Die Stelle wird bewertet, nicht der Stelleninhaber/ die Stelleninhaberin nicht leistungsbezogen subjektive Merkmale bleiben unberücksichtigt

Mehr

, gemeınde stefiísburg 74. Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums

, gemeınde stefiísburg 74. Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums , gemeınde stefiísburg 74 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums 1 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf 1 Art. 50 Abs.

Mehr

Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten)

Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) 5.7 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) Vom. Juni 000 (Stand. März 007) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt

Mehr

Sachbearbeiter/in HR

Sachbearbeiter/in HR Sachbearbeiter/in HR Referenz Nr 2425 Bereich Kaufmännisch / HR Region Stadt Zürich Hauptaufgabe Ausbildung Fachtechnisches Persönliches EDV Sprachen Alter Stellenantritt Sie sind für die administrative

Mehr

Reglement über die Jahresarbeitszeit

Reglement über die Jahresarbeitszeit 54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit vom 9. November 005 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom. September 994 (Personalgesetz)

Mehr

Stadt Luzern Stadtrat

Stadt Luzern Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat $Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 6. Juli 2016 (StB 404) B+A 16/2016 Wahl der Mitglieder der Einbürgerungskommission für die Amtsdauer vom 1. September 2016

Mehr

Kanton Zug Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafanstalt Bostadel

Kanton Zug Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafanstalt Bostadel Kanton Zug. Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafanstalt Bostadel Vom 8. November 000 (Stand. Januar 00) Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Zug, gestützt auf Art.

Mehr

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und selbständigen Betriebabteilungen des Dachdeckerhandwerks.

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und selbständigen Betriebabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.v., Köln Industriegewerkschaft

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe Änderung vom 3. März 2005 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die folgenden, in Fettschrift

Mehr

Geschäftsordnung der Werk- und Betriebsleitung des Dienstleistungs- (Eigen-)betriebes "Neuer Betriebshof Saarlouis"

Geschäftsordnung der Werk- und Betriebsleitung des Dienstleistungs- (Eigen-)betriebes Neuer Betriebshof Saarlouis Geschäftsordnung der Werk- und Betriebsleitung des Dienstleistungs- (Eigen-)betriebes "Neuer Betriebshof Saarlouis" B 1.1.2 Vorbemerkung: Nach 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom 27.11.1987 obliegt die Werkleitung

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter.

Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter. Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter (Prüfungsordnung 2016) Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf die im Gesuch

Mehr

Gemeinde Villnachern. Arbeitszeitverordnung

Gemeinde Villnachern. Arbeitszeitverordnung Gemeinde Villnachern Arbeitszeitverordnung Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Inhalt Seite 1 Personenbezeichnung... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Tagesrahmen...

Mehr

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum:

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum: Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEIRATSCHAFT (samt allfälliger Kombination mit einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT) (altart. 395 ZGB, allenfalls kombiniert mit altart. 392-394 ZGB) in eine

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung 8.00 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung vom. April 994 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des

Mehr

Neue Wege zu höheren Zielen.

Neue Wege zu höheren Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...

Mehr

Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen

Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen Arbeitszeitreglement. Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen vom 6. Oktober 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. sowie Art. Abs. bis des Personalgesetzes vom. Mai 00 erlässt

Mehr

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG). Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen über die berufliche Vorsorge (vom 16. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013 Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale

Mehr

Direktionsassistent/-in. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis

Direktionsassistent/-in. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis Direktionsassistent/-in Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis MIT WISSEN WEITERKOMMEN 2 Berufsbild / Einsatzgebiet Direktionsassistentinnen und Direktionsassistenten mit

Mehr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)

Mehr

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27)

Synopse Beilage zur Botschaft (14.27) Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X

Mehr

SQLap. UG (haftungsbeschränkt) Unternehmen für die professionelle Vermittlung

SQLap. UG (haftungsbeschränkt) Unternehmen für die professionelle Vermittlung Unternehmen für die professionelle Vermittlung von freiberuflichem medizinischem Fachpersonal in Kliniken und sonstige stationäre Einrichtungen Das Pflegeteam das in die Zeit passt... Koordination, Organisation,

Mehr

6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb

6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb 6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb Die Kita - Leitung Die fachliche, organisatorische und personelle Führung der Kita. 2.1 Fachliche Bereiche Verantwortung für Erarbeitung und Umsetzung des pädagogischen

Mehr

Die nachfolgenden Informationen sind dem Merkblatt 4.09, Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV der AHV/IV entnommen.

Die nachfolgenden Informationen sind dem Merkblatt 4.09, Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV der AHV/IV entnommen. 13.1.04. Berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG), SR 831.20 Verordnung über die Invalidenversicherung

Mehr

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010)

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010) Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus (Erlassen vom Gemeinderat am 3. Dezember 00) Inhaltsverzeichnis Art. Grundsatz... Art. Verantwortlichkeiten... Art. 3 Berechtigte... Art. 4 Spesenarten...3

Mehr

Informatik Lehre bei Raiffeisen Der Start in deine berufliche Laufbahn

Informatik Lehre bei Raiffeisen Der Start in deine berufliche Laufbahn Informatik Lehre bei Raiffeisen Der Start in deine berufliche Laufbahn Raiffeisen als Arbeitgeberin Raiffeisen Portrait Werden Sie Teil einer erfolgreichen Idee! Raiffeisen ist die erfolgreiche, dynamische

Mehr

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs 412.6 von Sportveranstaltungen vom 13. September 2016 1 Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeordnung 2, das Konkordat

Mehr