Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL Düngung. Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark

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1 Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL Düngung Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark

2 Grundsätzliches Betriebsbezogene Dokumentation : Bio, Verzicht, UBAG, GW-Schutz (Bilanz) Schlagbezogene Dokumentation: IP-Maßnahmen (für IP-Flächen), GW-Schutz Zusatzoption, (CC:Betriebe mit Antrag auf erhöhte WD-Ausbringung bis max. 230 kg N am Lager) /Folie 2

3 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (1) N-Einsatz am Betrieb N-Bedarf der Kulturen! N-Einsatz: Wirtschaftsdünger (jahreswirksam) + Mineraldünger + Sonstige Dünger (Biogasgülle, Kompost,... jahreswirksam) N-Bedarf der Kulturen Abhängig von einer schlüssigen Einschätzung der Ertragslage /Folie 3

4 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (2) Wirtschaftsdünger (WD) 1. Durchschnittstierliste x N-Anfallswerte = N am Lager 2. N am Lager x Faktor für Ausbringungsverluste = N feldfallend Ausbringungsverluste für Gülle und Jauche: 13 % (= N am Lager x 0,87) für Miste und Komposte: 9 % (= N am Lager x 0,91) 3. N feldfallend x Faktor Jahreswirkung = N jahreswirksam Wirtschaftsdüngerarten R indergülle Schweinegülle Geflügelgülle Jauche M ist R o ttemist Ko mpo st Faktoren für Jahreswirkung für Acker und Grünland (ÖPUL 2007) 0,75 0,85 0,90 1,00 0,60 0,40 0, /Folie 4

5 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (3) - Berechnungsgrundlagen N am Lager (nur WD): max. 210 kg N aus eigener Tierhaltung (CC 170/230 kg N-Grenze - nur für Wirtschaftsdünger) N feldfallend (Summe alle N-Dünger): 90 kg N pro ha düngungswürdiger Fläche (CC 175/210 kg N-Grenze - Summe alle N-Dünger) N jahreswirksam (WD, Biogasgülle,...) + Mineraldünger < N-Bedarf der Kulturen (CC gleiche Vorgangsweise ausgenommen höhere N-Bedarfswerte und kulantere Jahreswirkung) /Folie 5

6 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (4) N-Bedarf - Ertragseinschätzung Schlüssige Einschätzung des Ertrages (Ertragserwartung) wird gefordert! Empfehlung: Orientierung an den Durchschnittserträgen der letzten Jahre Nichtberücksichtigung von Ausreißern nach oben (Spitzenerträge) und unten (Mindererträge Trockenheit, Hagel,...) /Folie 6

7 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (5) N-Bedarf Ertragseinschätzung Regelung für die Einschätzung der Ertragslage auf Ackerflächen Eine Einstufung der Ertragslage eines Standortes mit hoch ist nur möglich, wenn für den überwiegenden Anteil der Fläche eines Schlages (über 50 %) der natürliche Bodenwert nach den Ergebnissen der Österreichischen Bodenkartierung nicht als geringwertiges Ackerland ausgewiesen ist oder die Ackerzahl nach den Ergebnissen der österreichischen Finanzbodenschätzung größer als 30 ist oder die Bodenklimazahl (Ertragsmesszahl des Grundstückes dividiert durch die Grundstücksfläche in Ar; diese Daten sind je landwirtschaftlich genutztem Grundstück im Grundstücksverzeichnis ersichtlich) größer als 30 ist /Folie 7

8 Schema Betriebsbezogene Dokumentation der N-Düngung (6) N-Bedarf Ertragseinschätzung Regelung für die Einschätzung der Ertragslage auf Ackerflächen Die oben genannten Einstufungen sind als gleichwertig anzusehen. Die Einstufung nach nur einem einzigen Kriterium ist ausreichend. Ausnahmen: Liegen Aufzeichnungen über die durchschnittlich erzielten Erträge unmittelbar vergleichbarer Flächen vor, kann eine Einstufung nach diesen erfolgen. Bei Kulturarten mit einer Spätdüngung (z.b. Winterweizen), bei denen zum Zeitpunkt der letzten Stickstoffdüngung das tatsächliche Ertragsniveau bereits abschätzbar ist, ist eine Stickstoffbemessung nach dem korrigierten Ertragsniveau zulässig /Folie 8

9 Übersicht Begriffe - Stickstoff Grafik: Holzner/LK Stmk /Folie 9

10 Berechnungsbeispiel 13 ha LN: 8 ha Körnermais 2 ha Winterweizen 3 ha Ölkürbis /Folie 10

11 Ermittlung 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) Gesamte LN laut MFA-Flächennutzung: ha + + Summe aus Acker-, Grünland-, Wein-, Obst-, Hopfenflächen und Flächen im geschützten Anbau Almfläche im Ausmaß von 0,2 ha pro aufgetriebener RGVE bei einer Mindestalpungsdauer von 60 Tagen Andere gedüngte Flächen, die nicht ÖPUL-LN sind (wie Energieholzflächen und Christbaumkulturen) 13 Eintrag in Berechnung 1 und Prüfung = Summe LN /Folie 11

12 Ermittlung 2: Düngungswürdige Fläche Gesamte LN in ha abzüglich 13 - SL-Grünbrachen in ha - sonstige Acker-, Grünland-, Wein-, Obst, Hopfenflächen - GLÖZ A, GLÖZ G in ha - Naturschutzflächen mit Düngungsverbot in ha - Bodengesundungsflächen (Obst, Wein) in ha - Bodengesundungsflächen Bio und Verzicht in ha - Nützlingsstreifen Bio und umweltgerechte Acker und GL Bewirtschaftung in ha - Leguminosenreinbestände in ha - 2/3 Hutweiden in ha - Wasserschutzflächen mit Düngeverzicht (Mn ) in ha Eintrag in Berechnung 2 = Summe Düngungswürdige Flächein ha /Folie 12

13 Ermittlung 3: N-Anfall am Lager aus Wirtschaftsdüngern (lt. Tabelle 1) (1/2) Mastschweine ab 32kg Zuchtsauen Ferkel 8 32 kg 43, /Folie 13

14 Ermittlung 3: N-Anfall am Lager aus Wirtschaftsdüngern (lt. Tabelle 1) (2/2) Wirtschaftsdüngertransfer Rinder gülle Schwei negülle Geflügelgülle Jauche Mist - Wirtschaftsdüngerabgabe in kg N (Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag) + + Wirtschaftsdüngerzugang in kg N (Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag) Wirtschaftsdüngeranteil aus Biogasgüllen in kg N (nur für CC) Übertrag in Ermittlung 4 = Teilsummen 2: Teilsummen 1 minus Wirtschaftsdüngerabgabe plus Wirtschaftsdüngerzugang ergeben den N-Anfall ab Lager aus der Tierhaltung incl. Wirtschaftsdüngertransfer 1225 = Gesamtsumme 2: N-Anfall ab Lager incl. Wirtschaftsdüngertransfer 1225 Eintrag in Prüfung /Folie 14

15 Berechnung 1: max. 210 kg N aus eigener Tierhaltung/ha LN Berechnung 1: max. 210 kg N aus eigener Tierhaltung/ha LN Summe angefallener Wirtschaftsdünger-N (Gesamtsumme 1 von Ermittlung 3) kg N LN (laut Ermittlung 1) ha kg N/ha : = Beurteilung: Bei einem Ergebnis von > 210 kg N/ha aus eigener Tierhaltung ist eine Teilnahme an den Maßnahmen Biologische Wirtschaftsweise oder Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünlandflächen nicht möglich! /Folie 15

16 Prüfung 1: N-Anfall am Lager pro Hektar LN Prüfung 1: N-Anfall am Lager pro Hektar LN Ermittlung 3 - Gesamtsumme 2: N-Anfall am Lager incl. Wirtschaftsdüngertransfer nur für CC Ermittlung 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) kg N/ha : = Ist der Wert kleiner als 170 kg (bzw. Meldung auf erhöhte Wirtschaftsdüngerausbringung bis max. 230 kg) N pro ha LN, gilt der CC-Parameter als eingehalten. Nähere Details zur erhöhten Wirtschaftsdüngerausbringung siehe Anlage 8: Ausnahmeantrag Ist der Wert größer als 170 (bzw. 230) kg N, ist Wirtschaftsdünger bis zur Unterschreitung der jeweiligen Grenze abzugeben (siehe Anlage 6 Abgabe und Abnahme von Wirtschaftsdünger) oder zusätzliche Fläche in Bewirtschaftung zu nehmen oder der Tierbesatz zu verringern /Folie 16

17 Ermittlung 4: Feldfallender organischer Stickstoff Schweinegülle Rindergülle Geflügelgülle Rottemist Jauche Mist Kompost Übertrag Teilsummen 2: N-Anfall ab Lager aus der Tierhaltung incl. Wirtschaftsdüngertransfer organische Sekundärrohstoffe (N-Gesamt lt. Analysenergebnis) in kg N (Einstufung siehe Tabelle 2) + = Biogasgülle ohne Wirtschaftsdünger-N-Anteil in kg N (Einstufung siehe Tabelle 2) Teilsummen 3: organischer N-Anfall ab Lager am Betrieb 1225 Übertrag Ermittlung 7 x Abzugsfaktoren für Ausbringungsverluste (13 % bei Güllen und Jauche, 9 % bei Mist und Kompost) 0,87 0,87 0,87 0,87 0,91 0,91 0,91 = Teilsummen 4: Teilsumme 3 mal den Abzugs-faktoren ergibt den organischen N- feldfallend 1066 Übertrag Ermittlung 6 = Gesamtsumme 3: Organischer N feldfallend am Betrieb /Folie 17

18 Ermittlung 5: N aus Mineraldünger NAC Linzer Plus /Folie 18

19 Ermittlung 6: N feldfallend am Betrieb /Folie 19

20 Berechnung 2: Stickstoffdüngung/Hektar düngungswürdiger Fläche Berechnung 2: Stickstoffdüngung/Hektar düngungswürdiger Fläche Ermittlung 6 - Gesamtsumme 4: feldfallender Stickstoff am Betrieb in kg Ermittlung 2: Düngungswürdige Fläche kg N/ha 1954 : 13 = 150 Beträgt der Wert bis zu 90 kg N/ha, so sind keine weiteren Berechnungen erforderlich. Die Stickstoffobergrenzen im ÖPUL gelten als eingehalten. Bei einem Ergebnis über 90 kg N/ha ist eine kulturartenbezogene Ermittlung durchzuführen /Folie 20

21 Prüfung 2: Feldfallender Stickstoff pro Hektar LN Prüfung 2: Feldfallender Stickstoff pro Hektar LN Ermittlung 6 - Gesamtsumme 4: kg N feldfallend am Betrieb Ermittlung 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) kg N/ha : = Ist der Wert kleiner als 175 kg bzw. 210 kg N pro ha, gilt der CC-Parameter max. 175 bzw. 210 kg N feldfallend als eingehalten. Ist der Wert größer als 175 bzw. 210 kg N, ist der Düngereinsatz zu reduzieren. Nur bei einer wasserrechtlichen Bewilligung können diese Grenzen überschritten werden /Folie 21

22 Ermittlung 7: Jahreswirksamer Stickstoff /Folie 22

23 Ermittlung 8: kulturbezogener N-Bedarf (siehe Anlage 3) (1/2) maximale N-Bedarfswerte bei ÖPUL-Teilnahme an Bio oder Kultur-fläche Ertragslage Kultur/Nutzung 1) in ha niedrige mittlere hoch 1 hoch 2 Körnermais Winterweizen Ölkürbis N-Menge je Kultur in kg = Gesamtbetrieblicher N-Bedarf in kg ) Unter Einbeziehung von Almen (1 ha/aufgetriebene GVE, max. jedoch die anteilige Almfutterfläche pro GVE) und Hutweiden Übertrag Ermittlung /Folie 23

24 Ermittlung 8: kulturbezogener N-Bedarf (siehe Anlage 3) (2/2) /Folie 24

25 Ermittlung 9: Stickstoff aus Vorfrucht /Folie 25

26 Ermittlung 10: Maximaler gesamtbetrieblicher N-Bedarf /Folie 26

27 Berechnung 3: Saldo zwischen Gesamt-N jahreswirksam und gesamtbetrieblicher N-Bedarf minus Vorfrucht in kg /Folie 27

28 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Düngeplanung, Aufzeichnung und Nährstoffbilanzierung A) Planung (bis 31.März) /Folie 28

29 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Düngeplanung, Aufzeichnung und Nährstoffbilanzierung B) Aufzeichnung (bis 31. Dezember) Lagerhaus NAC 2400 Lagerhaus Linzer Plus /Folie 29

30 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Düngeplanung, Aufzeichnung und Nährstoffbilanzierung Körnermais Winterweizen /Folie 30

31 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Düngeplanung, Aufzeichnung und Nährstoffbilanzierung Ölkürbis /Folie 31

32 Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Düngeplanung, Aufzeichnung und Nährstoffbilanzierung /Folie 32

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