A-Junioren 5 B-Junioren 5 C-Junioren 5 D-Junioren 5 (350 g) E-Junioren 5 (290 g) F-Junioren 5 (290 g) G-Junioren 4 (290 g)
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- Helga Wagner
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1 Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach Durchführungsbestimmungen KJA Offenbach Saison 2013/14 A-B-C-D-E-F- und G-Junioren Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach der Satzung und den Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind angehalten, sich über diese Bestimmungen kundig zu machen und diese zu beachten. Soweit Regelungen / Vorschriften in der Jugendordnung nicht enthalten sind, zählt die Spielordnung. Altersklasseneinteilung gem. 11 Jugendordnung: A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren und jünger Die Altersklasseneinteilung gilt sowohl für Jungen als auch für Mädchen. Das Spielen von Juniorinnen in Juniorenmannschaften ist bis einschließlich B-Junioren gestattet. In den Altersklassen bis einschließlich C-Junioren dürfen Spielerinnen ein Jahr älter sein als die männlichen Spieler. Ballgrößen und gewichte gem. 13 Jugendordnung: A-Junioren 5 B-Junioren 5 C-Junioren 5 D-Junioren 5 (350 g) E-Junioren 5 (290 g) F-Junioren 5 (290 g) G-Junioren 4 (290 g) Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung von Bällen kann eine Ordnungsstrafe gemäß 18 Buchstabe k der Strafordnung des HFV (nicht korrekte Platzherrichtung) ausgesprochen werden. Spielpläne, An- und Absetzung von Spielen Die Erstellung des Spielplans erfolgt ausschließlich durch den KJW oder einem von ihm Beauftragten. Die An- und Absetzung von Spielen erfolgt durch den zuständigen Klassenleiter. Ausgefallene Spiele sind durch den Klassenleiter zeitnah neu anzusetzen. Als Regelspieltag wird für die A-, C-, E-, F- und G-Junioren der Samstag sowie für die B- und D- Junioren der Sonntag festgeschrieben. Der letzte Spieltag in allen Klassen ist zeitgleich durchzuführen. Spielverlegungen wird grundsätzlich nicht mehr zugestimmt. In Ausnahmefällen kann eine Verlegung nach Absprache der beteiligten Vereine und im Einvernehmen mit dem Klassenleiter nur genehmigt werden, wenn ein Ersatztermin verbindlich auf dem vorgesehenen Antrag auf Spielverlegung vereinbart wurde, der grundsätzlich vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegen muss. Entsprechende Anträge sind bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Ersatztermin vom Jugendleiter oder dessen Stellvertreter dem Klassenleiter über das elektronische Postfach einzureichen. Seite 1 von 6
2 Absprachen zwischen beteiligten Vereinen werden nicht anerkannt und werden als Nichtantreten für beide Vereine gewertet. Gleiches gilt für eigenmächtige Spielverlegungen! Sofern erforderlich können Spiele auch an den Wochentagen angesetzt werden (bei Antrag der Spielverlegung durch den Verein nur im Einvernehmen beider Vereine). Spiele unter Flutlicht sind zulässig. Anträge auf zeitliche Verlegung sind 5 Tage vor dem Spieltermin dem Klassenleiter in beiderseitigem Einverständnis der Spielpartner in schriftlicher Form über das elektronische Postfach einzureichen. Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Spieltermin. Bei Fällen von höherer Gewalt kann der Klassenleiter einer Verlegung zustimmen. Eine Spielverlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt. Eine Spielabsetzung wegen Krankheit kann nur dann erfolgen, wenn mehr als 6 Spieler einer 11er bzw. 5 Spieler einer 9er oder 4 Spieler einer 7er Mannschaft erkrankt sind, welche in den beiden letzten Pflichtspielen ihrer Mannschaft eingesetzt wurden. Dabei müssen dem Klassenleiter bis 4 Tage nach dem Spieltag unaufgefordert entsprechende Sportuntauglichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Sportuntauglichkeitsbescheinigungen, die nach dem Spieltag ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. Die Entscheidung über die Absetzung liegt im Ermessen des Klassenleiters! Absetzungen von Spielen - witterungsbedingte Spielabsagen Platzbesichtiger Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und / oder Hartplatz). Die Vereine sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. Bei Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze gilt Anhang 1 der Satzungen und Ordnungen des HFV. Spielabsetzungen kann nur ein Verbandsorgan (Kreisjugendwart, Klassenleiter etc.) vornehmen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. Vereine, die einer JSG oder einem JFV angehören, sind verpflichtet, bei Unbespielbarkeit ihres Platzes auf den Platz eines weiteren an der JSG beteiligten Vereines bzw. auf einen Platz der dem JFV zur Verfügung steht, auszuweichen, sofern dieses möglich ist. Spielfeldgrößen Die vom VJA vorgegebenen Spielfeldgrößen für die einzelnen Altersklassen sind zwingend einzuhalten. Spielberichte und Spielleitung Bei allen Ligen der A- bis einschließlich der D-Junioren ist der elektronische Spielbericht verpflichtend zu nutzen. Für Spiele der E- bis G-Junioren kann der elektronische Spielbericht genutzt werden. Spielbericht (Elektronisch) Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine sind angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung der Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen und Ergänzungen können anschließend nur noch unter Kenntnisnahme beider Seite 2 von 6
3 Mannschaftsverantwortlicher, sowie des Schiedsrichters vorgenommen werden. Die Eingabe der Änderungen kann hierbei auch im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter erfolgen. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse online ein. Dies entbindet die Vereine jedoch nicht von der Ergebnismeldung. Bei Ausfall des Computersystems muss wie bisher ein handgeschriebener Spielbericht von beiden Mannschaften ausgefüllt werden. Der Ausfall ist schriftlich zu vermerken. 12 Nr. 3 Jugendordnung wird im Rahmen einer Durchführungsbestimmung für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes vom VJA durch folgenden Wortlaut ersetzt: I. Auf dem Spielbericht dürfen so viele Spieler mit Vor- und Zunamen sowie mit Geburtsdatum eingetragen werden, wie Felder zur Eintragung vorhanden sind. II. Neben den 11 Spielern der 11er-Mannschaften, den 9 Spielern der 9er-Mannschaften und den 7 Spielern der 7er-Mannschaften sind im Pflichtspiel auf dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, nach Spielende zu markieren. Im Freundschaftsspiel sind alle eingewechselten Spieler zu markieren. III. Diese Eintragungen sind im Spielbericht durch den Schiedsrichter vorzunehmen. Wird das Spiel durch einen nicht neutralen Schiedsrichter geleitet, so ist dieser in Verbindung mit dem Heimverein verpflichtet, die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. Im elektronischen Spielbericht müssen alle zum Einsatz kommenden Spieler vor Spielbeginn eingetragen werden. Der Spielführer und der Torwart sind besonders zu kennzeichnen. Spielbericht (Papierform) Für den Spielbetrieb sind grundsätzlich nur die Original-Spielberichtsformulare des HFV zu verwenden (einfach). In Ausnahmefällen kann auch der Heim -Ausdruck des elektr. Spielberichtes zum ergänzenden Ausfüllen durch den Gastverein genutzt werden. Die Spielberichte müssen vom Heimverein korrekt und vollständig mit den Vereinsnamen, der Anschrift des Klassenleiters, Spielnummer, Datum und der Spielklasse ausgefüllt werden. Ist kein Schiedsrichter anwesend, muss zusätzlich das Spielergebnis durch beide Mannschaftsbetreuer bestätigt und die Rückseite korrekt ausgefüllt werden. Weiterhin einzutragen sind die beiden Mannschaftsbetreuer sowie der Platzordnerobmann und auf der Rückseite die beiden Schiedsrichter-Assistenten mit Namen und Vereinszugehörigkeit (leserliche Eintragungen). Die Rückennummern der Spieler müssen mit dem Spielbericht (sowohl elektronisch als auch in Papierform) übereinstimmen. Der Spielbericht ist spätestens 24 Stunden nach Spielende elektronisch abzuschließen bzw. ausgefüllt an den Klassenleiter einzusenden. Fehlende Pässe sind dem Klassenleiter bis spätestens vier Tage nach dem Spiel unaufgefordert in Kopie (per Mail, per Fax, usw.) vorzulegen. Der Spieltag zählt als erster Tag. Bei Nichtvorlage innerhalb der Frist kann eine Verwaltungsstrafe gemäß 18 Nr. 3 Strafordnung durch den Klassenleiter ausgesprochen werden. Bei A- bis einschließlich E-Junioren werden die Spiele grundsätzlich von der Schiedsrichtervereinigung Offenbach mit Schiedsrichtern besetzt und von diesen geleitet. Tritt der durch die Schiedsrichtervereinigung angesetzte Schiedsrichter zum Spiel nicht an, muss die Begegnung durch einen evtl. anwesenden Schiedsrichter oder durch einen Betreuer geleitet werden. Beide Vereine sind zur Durchführung der Begegnung verpflichtet (siehe 33 Jugendordnung). Bei Seite 3 von 6
4 Ausbleiben eines Schiedsrichters ist von beiden Vereinen eine Passkontrolle durchzuführen und durch Unterschrift der Betreuer auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Sollte zu einem Spiel kein Schiedsrichter erscheinen, so ist der Heimverein für alle Eingaben im elektronischen Spielbericht (Zugriff über die Vereinskennung, Auswahl des Spiels, unten rechts befindet sich dann ein Feld Nichtantritt SR ) bzw. für das Entsenden des ausgefüllten Spielberichtes in Papierform verantwortlich. Tabellen: In der Jugend zählt bei Punktgleichheit nicht die Tordifferenz. Hier greift zur Ermittlung des Tabellenplatzes 16 der Jugendordnung. Spielgeschehen A- bis E-Junioren Es werden für den Spielbetrieb in den Altersklassen A- bis einschließlich E-Junioren Kreisligen und Kreisklassen gebildet. Die Sieger der Kreisligen sind Kreismeister. Der Kreismeister erhält das Recht zur Teilnahme an den Qualifikationsspielen zur Gruppenliga, davon ausgenommen sind die E- Junioren, da keine Gruppenligen existieren. Verzichtet der Kreismeister auf die Teilnahme oder kann er auf Grund anderer Regelungen nicht teilnehmen, kann die Teilnahme an den nächstplatzierten Verein bis hin zu Tabellenplatz 4 übertragen werden. Bei den Kreisligen und den Kreisklassen wird eine Richtzahl von 12 Mannschaften angestrebt. Die Kreisligen in den Altersklassen A- bis einschließlich D-Junioren setzen sich wie folgt zusammen: Die Vereine bis zu Tabellenplatz 6 der Kreisliga in der Spielzeit 2013/2014 sind für die Kreisliga 2014/2015 gesetzt. Der Platz des Teilnehmers an den Aufstiegsspielen zur Gruppenliga in der Kreisliga wird frei und wird über die Qualifikation aufgefüllt, wenn ihm der Aufstieg in die Gruppenliga gelingt. Scheitert er in den Aufstiegsspielen zur Gruppenliga, bleibt er für die Kreisliga gesetzt. Die restlichen freien Plätze werden im Rahmen einer Qualifikation bis zur Richtzahl 12 ausgespielt. Verzichtet eine der gesetzten Mannschaften auf den Verbleib in der Kreisliga, wird dieser Platz / werden diese Plätze über die Qualifikation aufgefüllt. Steigt eine Mannschaft des Kreises Offenbach aus der Gruppenliga ab, erhöht sich die Richtzahl 12 um die Zahl der Absteiger. Die Kreisliga in der Altersklasse der E-Junioren setzt sich wie folgt zusammen: Der Kreismeister ist für die Kreisliga gesetzt. Die restlichen freien Plätze werden im Rahmen einer Qualifikation bis zur Richtzahl 12 ausgespielt. Verzichtet der Kreismeister auf seinen Verbleib in der Kreisliga, so werden alle Plätze bis zur Richtzahl 12 ausgespielt. Die Kreisklassen in den Altersklassen A- bis E-Junioren setzen sich wie folgt zusammen: Die Mannschaften, die sich sportlich nicht für die Kreisliga qualifizieren und die Mannschaften, die nicht für die Kreisliga gemeldet haben bzw. alle unteren Mannschaften, die nicht an der Qualifikation zur Kreisliga teilnehmen konnten, bilden die Kreisklassen. Generalklausel A- bis E- Jugend: Die Qualifikationsturniere für die Kreisligen finden vom bis statt! Die Mannschaften, die an der Qualifikation zur Kreisliga teilnehmen möchten, müssen bis spätestens zum dem KJW, seinem Vertreter oder dem zuständigen Klassenleiter der jeweiligen Altersklasse ihre Teilnahme an der Qualifikation (über das elektronische Postfach) gemeldet haben. Eine Nachmeldung ist nicht möglich. Seite 4 von 6
5 Zur Teilnahme an der Qualifikation sind nur 1. Mannschaften berechtigt, die bis zum oben genannten Termin für die Saison 2014/15 in den jeweiligen Altersklassen in der Kreisliga gemeldet wurden, es sei denn, dass die 1. Mannschaft in der Gruppenliga oder höher am Spielbetrieb teilnimmt. In diesem Ausnahmefall kann auch eine untere Mannschaft der Altersklasse an der Qualifikation zur Kreisliga teilnehmen. Untere Mannschaften: Nehmen in einer Altersklasse mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teil, gelten ab 2. Mannschaften diese als untere Mannschaften. Untere Mannschaften, deren erste Mannschaft auf Kreisebene spielt, sind nicht berechtigt in der Kreisliga zu spielen. Vereine, welche Ihre Mannschaft während der Vorrunde zurückziehen, werden gemäß 18 der Strafordnung mit einer Verwaltungsstrafe von 150 und bei Rückzug während der Rückrunde mit einer Verwaltungsstrafe von 75 belegt. Spielgeschehen F- und G-Junioren Bei den F- und G-Junioren wird keine Meisterschaft ausgespielt. Es werden keine Tabellen erstellt. Die Spielpläne sind im DFB-Net veröffentlicht. Freundschaftsspiele Jedes Freundschaftsspiel ist an den zuständigen Klassenleiter der Altersklasse zu melden. Freundschaftsspiele von A- bis einschließlich E-Juniorenmannschaften sind ebenfalls an die Schiedsrichtervereinigung zu melden. Spielberichte sind ebenfalls auszufüllen und an den jeweiligen Klassenleiter der Altersgruppe zu senden. Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß mit Strafe belegt. Pokal- und Hallenrunde: Die Vereine können sich als Ausrichter für die Pokalendspiele und der Hallenrunde bei einem Mitglied des KJA schriftlich bewerben. DFB-Net und Internet Die Platzvereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, ein gepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System ein gepflegt sind. Sollte die Meldung der Ergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird satzungsgemäß vom HFV bestraft. Die Nutzung des elektronischen Spielberichtes ersetzt nicht die Ergebnismeldung! Sportrechtssprechung Für Vergehen, die im Zusammenhang mit den Spielen auf Kreisebene stehen, sind die Satzung und Ordnungen des HFV maßgebend. Zuständiges Rechtsorgan ist der zuständige Einzelrichter oder das Kreissportgericht. Schriftverkehr Seite 5 von 6
6 Für sämtliche Zustellungen von Benachrichtigungen zwischen den Vereinen und Verbandsmitarbeitern, die im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Jugend im Kreis Offenbach stehen, ist das elektronische Postfach des HFV zu nutzen und maßgebend. Jeder Verein ist daher verpflichtet, regelmäßig sein elektronisches Postfach des HFV zu prüfen, da Urteile, Spielverlegungen, allgemeine Korrespondenz etc. nur noch über dieses versendet werden. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese allgemeinen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen werden gemäß Satzung und Ordnungen des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet. Kreisjugendausschuss Offenbach 2013 Seite 6 von 6
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