Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung
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- Uwe Hartmann
- vor 6 Jahren
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1 Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Die neuen Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Beihilfe kompakt Stand
2 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Leistungen Ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GÖA Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen des GebüH Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den gesetzlich eingeführten Programmen unabhängig vom erreichten Alter Schutzimpfungen die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfohlen werden einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe. Dabei fallen Impfstoffe unter die Regelung von Arzneimittel
3 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Alternativmedizinische Verfahren erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atemtherapie, Blutegelbehandlung, Schröpfen, Präparate der Phytotherapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung Schwangerschaft und Entbindung Aufwendungen für Schwangerschaft, ambulante Entbindung und Hausentbindung sind bis zu den Höchstsätzen der entsprechenden Rechtnorm erstattungsfähig. Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der entsprechenden Rechtsnorm bis zu maximal 50 Sitzungen je Kalenderjahr erstattungsfähig Arzneimittel, Verbandmaterial, Heilmittel und Hilfsmittel pro Kalenderjahr bis zu einem Betrag von EUR zu 80%, der EUR übersteigende Teil zu 100%
4 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR (jeweils zum Erstattungsprozentsatz) erstattungsfähig. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht nach Ablauf von 24 Monaten. Aufwendungen im Zusammenhang einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,- EUR (jeweils zum Erstattungsprozentsatz) pro Auge erstattet. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren. Transport- und Fahrtkosten Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Transporte und Fahrten zur ambulanten Notfallbehandlung, bei ambulanter Dialyse, bei Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und Chemotherapie sowie bei ärztlicher bescheinigter Gehunfähigkeit zum und vom nächstgelegenen Arzt, Physiotherapeuten oder geeigneten Krankenhaus. Künstliche Befruchtung Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinischem Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel (die zu behandelnde weibliche Person darf das 41. Lebensjahr bei Behandlungsbeginn noch nicht überschritten haben)
5 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die darauf abzielt, die Betreuung der versicherten Person in der vertrauten häuslichen Umgebung oder in dem familiären Bereich zu ermöglichen, wenn - die versicherte Person an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet - eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder Monaten bei Kindern auch Jahre - zu erwarten ist, und - eine besonders aufwändige Versorgung notwendig ist. Als häusliche Umgebung gelten hierbei auch Alterheime, stationäre Pflegeeinrichtungen und Hospize. Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und durch Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre. Kurbehandlung Bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort sind die vorgenannten Aufwendungen (bis einschließlich Transportkosten) erstattungsfähig
6 Zahnbehandlung/Zahnersatz/Kieferorthopädie Tarif BK Zahnärztliche Leistungen Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe sind zu 100 % erstattungsfähig Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen werden 1x pro Kalenderjahr erstattet (professionelle Zahnreinigung)
7 Zahnbehandlung/Zahnersatz/Kieferorthopädie Tarif BK Leistungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie sind zu 80 % erstattungsfähig Leistungsbegrenzungen lediglich in den ersten 5 Versicherungsjahren Höchstgrenzen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie (Rechnungsbeträge) 1. Versicherungsjahr EUR 2. Versicherungsjahr EUR 3. Versicherungsjahr EUR 4. Versicherungsjahr EUR 5. Versicherungsjahr EUR Begrenzungen entfallen ab dem 6. Versicherungsjahr und bei Unfall
8 Leistungsbeispiel zum Zahnersatz Tarife BK und BE Zahnarztrechung für Zahnersatz EUR davon: Material- und Laborkosten EUR Erstattung Beihilfe NRW Beihilfesatz 50% Material- und Laborkosten: erstattungsfähig (60% von EUR) Erstattung (50%): EUR 600 EUR Erstattung NKV Tarif BK50 und BE Material- und Laborkosten: erstattungsfähig (80% von EUR) Erstattung (50%): EUR 800 EUR Erstattung 600 EUR Erstattung BK EUR Erstattung BE: 80% von EUR EUR./. Erstattung Beihilfe EUR./. Erstattung Tarif BK EUR Erstattung Beihilfe 600 EUR Erstattung BE Gesamterstattung NKV 200 EUR EUR Gesamterstattung Beihilfe und NKV EUR
9 Leistungsbeispiel zum Zahnersatz Tarife BK und BE Zahnarztrechung für Zahnersatz EUR davon: Material- und Laborkosten EUR Erstattung Beihilfe Bund Beihilfesatz 50% Material- und Laborkosten: erstattungsfähig (40% von EUR) Erstattung (50%): 800 EUR 400 EUR Erstattung NKV Tarif BK50 und BE Material- und Laborkosten: erstattungsfähig (80% von EUR) Erstattung (50%): EUR 800 EUR Erstattung 400 EUR Erstattung BK EUR Erstattung BE: 80% von EUR EUR./. Erstattung Beihilfe EUR./. Erstattung Tarif BK EUR Erstattung Beihilfe 400 EUR Erstattung BE Gesamterstattung NKV 400 EUR EUR Gesamterstattung Beihilfe und NKV EUR
10 Stationäre Heilbehandlung Tarif BK Leistungen Erstattung der allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) Erstattung stationärer Hospizversorgung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ein ärztliche verordnet, notwendige stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird
11 Stationäre Heilbehandlung Tarif BS2/BAS2 Leistungen Erstattung von Wahlleistungen für 2-Bett- Zimmer und privatärztliche Behandlung über den Tarif BS2/BAS2 Bei Verzicht auf eine oder beide Wahlleistungen wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 20 EUR bzw. 40 EUR zum Erstattungsprozentsatz gezahlt Tarif BS2/BAS2 kann nur in Kombination mit Tarif den Tarifen BK bzw. BAK abgeschlossen werden
12 Stationäre Heilbehandlung Tarif S2 Landesbeamte, die keine Beihilfe für Wahlleistungen von ihrem Dienstherrn erhalten, können die Wahlleistungen über den Tarif S2 absichern. Leistungen Privatärztliche Behandlung 100 % Unterbringung im 2-Bett-Zimmer 100 % Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen 20 EUR / 40 EUR Erstattung im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte
13 Stationäre Heilbehandlung Tarif BAS200 Landesbeamte in Ausbildung (Anwärter), die keine Beihilfe für Wahlleistungen von ihrem Dienstherrn erhalten, können die Wahlleistungen über den Tarif BAS200 absichern. Leistungen Privatärztliche Behandlung 100 % Unterbringung im 2-Bett-Zimmer 100 % Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen 20 EUR / 40 EUR Erstattung im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte
14 Ergänzungstarif BE / BAE Allgemeines Erstattet verbleibende Aufwendungen nach Inanspruchnahme der Beihilfe und der Krankheitskostenversicherung Selbstbeteiligung aus der Beihilfe werden nicht erstattet Erstattungsprozentsatz und Beihilfebemessungssatz müssen zusammen 100% ergeben Nur zusammen mit den Tarifen BK und BS2 oder S2 bzw. BAK und BAS2 oder BAS200 versicherbar
15 Ergänzungstarif BE / BAE 5 Leistungskomponenten Zahnersatz Erstattet werden die verbleibenden Aufwendungen für besonders berechnete zahntechnische Material- und Laborkosten bis zu 80% des Rechnungsbetrages (unter Berücksichtigung der Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK bzw. BAK). Es gelten die selben Summenbegrenzungen wie bei Tarif BK bzw. BAK Ab dem 6. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen Aufenthalt im Ausland (analog Auslandsreisekrankenversicherung) für die ersten 8 Wochen eines jeden vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz Medizinisch notwendiger Rücktransport Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland bis zu EUR Stationäre Heilbehandlung einschließlich Schwangerschaft und Entbindung Differenzbetrag des Unterkunftszuschlags für das 1-Bett-Zimmer Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus Ersatzweise Krankenhaustagegeld von 20 EUR
16 Ergänzungstarif BE / BAE Stationärer Kur- und Sanatoriumsaufenthalt sofern medizinisch notwendig und ärztlich verordnet; Tagegeld in Höhe von 20 EUR für die Dauer der Kur, höchstens aber für 28 Tage Erneuter Leistungsanspruch nach Ablauf von 36 Monaten Sehhilfen Erstattet werden 100% der verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen Innerhalb von 2 Jahren bis zu 100 EUR
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