Hausratversicherung Classic Haushaltglasversicherung Damit Sie die Dinge schützen, die Sie lieben

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1 Hausratversicherung Classic Haushaltglasversicherung Damit Sie die Dinge schützen, die Sie lieben

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3 Inhalt Allgemeine Informationen zur Hausratversicherung Classic und zur Haushaltglasversicherung Die Risiken und wie Sie sich schützen können Versicherte Gefahren und Leistungen Versicherte Kosten und Wertsachen Ergänzungsmöglichkeiten und Unterversicherungsverzicht Haus- und Wohnungsschutzbrief Haushaltglasversicherung Produktinformationsblatt Rechtsfolgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten Antrag Versicherungsbedingungen für die HUK-Hausratversicherung Kundeninformation Inhaltsverzeichnis zur Hausratversicherung Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen Merkblatt zur Datenverarbeitung Glossar Erläuterung von Fachbegriffen Versicherungsbedingungen für die HUK-Glasversicherung Seite Kundeninformation Inhaltsverzeichnis zur Glasversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung Merkblatt zur Datenverarbeitung

4 Ihr Hausrat wächst mit jeder Anschaffung Sie können ihn schützen Was wäre, wenn ein Wasserrohr bricht und das Zuhause unter Wasser setzt oder ein Feuer in der Wohnung wütet? Was kostet es, die verbrannten Sachen zu ersetzen? Wie viel Geld müssen Sie für Möbel ausgeben, die der Leitungswasserschaden ruiniert hat? Niemand mag sich das gern vorstellen. Und doch bitten wir Sie, einmal kurz darüber nachzudenken. Weil Ihnen Ihr Zuhause so viel wert ist und weil so viel passieren kann. Zuhause kann viel passieren Durch Feuer oder austretendes Leitungswasser verursachte Schäden am Hausrat sind häufig besonders kostspielig. Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz verursachen den Großteil aller Wohnungsbrände. Einbrechern genügen oft Sekunden, um Türen oder Fenster aufzuhebeln. Die Anzahl und Intensität von Sturmereignissen nimmt seit einigen Jahren zu. Immer häufiger wird auch Hausrat in Mitleidenschaft gezogen. Jedes Jahr zahlen die Versicherungen mehrere hundert Millionen Euro für Hausrat-Schäden Den immateriellen Wert einer Einrichtung können auch wir nicht ersetzen. Doch mit einer Hausratversicherung gleichen Sie im Schadenfall wenigstens den finanziellen Verlust aus: Sie bekommen den Neuwert Ihrer Einrichtung ersetzt und können sich schnell wieder wohnlich einrichten. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Bedarf: Elementar-Schutz siehe Seite 7 Fahrraddiebstahl (einschl. Pedelecs und Fahrradanhänger) Hausrat (HR) PLUS siehe Seite 7 Haus- und Wohnungsschutzbrief mit umfangreichen Hilfsdienstleistungen siehe Seite 8 Haushaltglasversicherung bei Bruch von Gebäude- und Mobiliar-Verglasungen siehe Seite 9 Starkregen ein unterschätztes Risiko! Die Unwetter nehmen zu, auch in Deutschland! Immer häufiger werden besonders durch Starkregen verheerende Schäden verursacht. Überschwemmungen durch Starkregen können plötzlich und überall auftreten der Wohnort oder die Nähe zu einem Gewässer spielen keine Rolle. Wir empfehlen Ihnen unbedingt, auch unseren Elementar-Schutz abzuschließen. Damit sind Sie nicht nur vor Überschwemmungen durch Starkregen geschützt. Näheres finden Sie auf Seite 7. 4

5 Die Hausratversicherung Classic bringt Sicherheit nach Hause Unsere Hausratversicherung ersetzt Ihnen im Schadenfall den Neuwert unabhängig vom Alter der versicherten Sachen dabei berücksichtigen wir auch einen Technologiefortschritt. Bei diesen Gefahren ist Ihr Hausrat geschützt: Brand, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen (einschl. Nutzwärmeschäden und Schäden durch»blindgänger«aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg) Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag Anprall oder Absturz bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge, ihrer Teile oder Ladung Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus (= vorsätzliche Sachbeschädigung) nach einem Einbruch Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser auch aus Wasch- und Spülmaschinen sowie Wasserbetten und Aquarien Sturm (Windstärke 8 und mehr) Hagel Folgende Leistungen sind ohne Zusatzbeitrag enthalten: Diebstahl von Rollstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen Diebstahl von Gartenmöbeln, -geräten und weiterem Garteninventar (z. B. Holzkohlegrill) Diebstahl von Wäsche/Kleidung, die sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befindet Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, z. B. aus dem Waschkeller Diebstahl aus Krankenzimmern während eines Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriumsoder Kuraufenthalts bis 2 % der Versicherungssumme (Bargeld bis 200 ) Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut, die durch Stromausfall entstanden sind Schäden an Ihrer Wäsche, die durch einen technischen Defekt an der Waschmaschine entstehen Schäden an Hausrat innerhalb der Wohnung durch bestimmte wildlebende Tiere (z. B. Wildschweine) Schäden durch Wasseraustritt aus innenliegenden Regenfallrohren Vermögenseinbußen durch Phishing beim Online-Banking bis Vorsorgeversicherung: Bei Berufsstart schützen wir Ihre Kinder in deren Wohnung (max. 6 Monate bis zu 30 % der Versicherungssumme) Sengschäden (Selbstbeteiligung 100 ) Schäden an Handelswaren, Musterkollektionen, selbst hergestellten Sachen, Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen auch in ausschließlich beruflich/gewerblich genutzten Räumen bis Selbst bei grob fahrlässig verursachten Schäden nehmen wir keine Leistungskürzung vor. Weltweiter Versicherungsschutz durch die Außenversicherung Auch außerhalb der Wohnung, z. B. auf Urlaubsreisen, bieten wir vorübergehend (max. 12 Monate) Versicherungsschutz bis zu 40 % der Versicherungssumme, höchstens Hierunter fallen auch Schäden: durch Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen während Urlaubsreisen oder Fährüberfahrten durch Einbruchdiebstahl aus außerhalb von Gebäuden aufgestellten Umkleidekabinen oder Spinden durch Einbruchdiebstahl von Hausrat aus bestimmten Kfz oder Wassersportfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union, Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins. 5

6 Ein Schadenfall verursacht meist auch Kosten Auch dafür kommen wir auf: Aufräumungs- und Entsorgungskosten für zerstörte Hausratgegenstände Bewachungskosten für bis zu sieben Tage Reisemehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls (ab Schadenhöhe) vorzeitig eine Urlaubsreise abbrechen müssen Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser infolge eines Versicherungsfalls Nach einem Einbruchdiebstahl zahlen wir: Reparaturkosten, z. B. von Schlössern, Türen, Fenstern, Rollläden Ihrer Wohnung Kosten für provisorische Maßnahmen zum Verschließen von Fenstern und Türen Kosten auf Grund Telefon-Missbrauchs bis Ist die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbenutzbar, ersetzen wir: Hotelkosten für bis zu 1 Jahr. Wir stellen pro Nacht bis zu 3 Promille der Versicherungssumme, mindestens 100, zur Verfügung. Kosten für die Einlagerung Ihres Hausrats für bis zu ein Jahr, einschließlich der Transportkosten. Umzugskosten, wenn die Wohnung mindestens 100 Tage unbewohnbar bleiben wird. Für Wertsachen gilt: Wertsachen wie Schmuck, Pelze, Sammlungen, echte Teppiche sind bis 40 % der Versicherungssumme mitversichert, davon Bargeld und Geldkartenguthaben bis davon Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere bis davon Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold oder Platin bis

7 Zusätzlicher Schutz Zusatzbaustein Hausrat (HR) PLUS mit Versicherungsschutz für: Hausrat in einer Datscha bzw. einem Wochenendhaus bis (Selbstbeteiligung 100 ) in Kundenschließfächern von Banktresorräumen aufbewahrtem Hausrat (außer Bargeld) bis 40 % der Versicherungssumme, max außerhalb der Wohnung gelagerte Sportausrüstungen bis Trickdiebstahl von Wertsachen innerhalb der Wohnung bis und von am Körper getragenen Sachen Außerdem: Erweiterter Versicherungsschutz für Reisegepäck bis 40 % der Versicherungssumme, max (Selbstbeteiligung 100 z. B. bei Diebstahl) Wir empfehlen: Elementar-Schutz: Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung und Rückstau (auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch (Selbstbeteiligung ). Schutz bei Fahrraddiebstahl: Gilt auch bei Diebstahl von Pedelecs und Fahrradanhängern. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz Ihr großer Vorteil: Der Unterversicherungsverzicht Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert der versicherten Sachen. Die Folge ist, dass Ihnen im Schadenfall normalerweise nicht der komplette Schaden ersetzt wird. Wir verzichten im Versicherungsfall darauf, Abzüge wegen einer unzureichenden Versicherungssumme vorzunehmen. Vereinbaren Sie dazu Ihre Versicherungssumme nach der Regel: Quadratmeter Wohnfl äche x 700 Ist Ihr Hausrat wertvoller, dann setzen Sie die Versicherungssumme bitte höher an. Damit reicht die Versicherungssumme auch bei einem Großschaden, z. B. einem Wohnungsbrand, für die Wiederbeschaffung des kompletten Hausrats aus. Vereinbaren Sie den Unter versicherungsverzicht! 7

8 Besser kann Hilfe nicht organisiert sein. Der 24-Stunden-Notrufservice gibt Sicherheit: Telefon: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief Ein Notfall kommt nie gelegen. Dann ist es gut, wenn es jemanden gibt, der sich kümmert: Ihre HUK-COBURG! Wir sind für Sie da: Wir erbringen Hilfsleistungen in Deutschland mittels qualifizierter Dienstleister. Dafür übernehmen wir die Kosten bis zu 500 je Schadenfall, max im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Hilfsleistung von uns organisiert wird. Eingetretene Schadenfälle melden Sie einfach unserem 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer Was leistet der Haus- und Wohnungsschutzbrief im Einzelnen? Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer Wohnung, erbringen wir folgende Leistungen: Schlüsseldienst im Notfall. Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür, wenn Sie den Schlüssel verloren oder sich ausgesperrt haben. Rohrreinigungs-Service im Notfall. Wir organisieren eine Rohrreinigungsfirma, wenn Abflussrohre von Bade-, Duschwannen, Wasch- und Spülbecken oder WCs verstopft sind. Sanitär-Installateur-Service im Notfall. Wir organisieren einen Sanitär-Installateurbetrieb, wenn auf Grund eines Defekts, z. B. an einer Armatur, das Wasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Versorgung unterbrochen ist. Elektro-Installateur-Service im Notfall. Wir organisieren einen Elektro-Installateurbetrieb bei Defekten an der Elektro-Installation. Heizungs-Installateur-Service im Notfall. Wir organisieren einen Heizungs-Installateurbetrieb, wenn z. B. auf Grund eines Defekts an einem Thermostat ein Heizkörper nicht mehr funktioniert. Notheizung. Wir stellen Ihnen Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage ausfällt. Schädlingsbekämpfung. Wir organisieren die erforderliche fachmännische Bekämpfung von z. B. Ratten, Mäusen oder Ameisen. Entfernung von Wespen-, Hornissenund Bienennestern. Wir organisieren die Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Datenrettung. Wir organisieren die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten, die durch einen Datenträgerdefekt beschädigt wurden. Unterbringung von Haustieren im Notfall. Wir organisieren bei bestimmten unvorhergesehenen Umständen die Versorgung und Unterbringung von Haustieren. Kinderbetreuung im Notfall. Wir organisieren bei bestimmten unvorhergesehenen Umständen die Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder bis zu 48 Stunden (ohne Begrenzung des Kostenersatzes). Dokumentendepot. Wir archivieren bis zu 20 Kopien Ihrer Dokumente und unterstützen Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten (ohne Begrenzung des Kostenersatzes). 24-Stunden-Notrufservice:

9 Unsere Haushaltglasversicherung zahlt, wenn es geklirrt hat Scherben bringen zwar sprichwörtlich Glück, aber oft auch Ärger und Kosten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zum besonders günstigen Pauschalpreis. Versichert sind: Scheiben von Fenstern und Türen Ihrer Wohnung bzw. Ihres Einfamilienhauses gläserne Tischplatten Schrank- und Wandspiegel Kunststoff-Scheiben, z. B. Duschkabinen oder Terrassenüberdachungen künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten Glaskeramik-Kochflächen/-Induktionskochfelder und Glaskeramik-Sichtfenster Ersetzt wird jede Glasart: Einfachglas, Isolierglas, Sicherheitsglas, auch teure Spezialgläser und Kristallspiegel. Verglasungen von Aquarien und Terrarien können Sie zusätzlich mitversichern. Beleuchtungskörper sind nicht versicherbar. Im Schadenfall übernehmen wir: den Ersatz der zerbrochenen Glasscheibe die Kosten für Lieferung und Einsatz die Kosten für eventuelle Notverglasungen die Kosten für Gerüste und Kräne sowie die Beseitigung von Hindernissen (z. B. von Gittern) Selbst bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden leisten wir ohne Abzüge. Im Schadenfall besorgen wir Ihnen Handwerker, die den Schaden sofort beheben auch in der Nacht oder am Wochenende. Jahresbeiträge für die Haushaltglasversicherung Unabhängig von der Gesamtfl äche der Gebäude- und Mobiliarverglasungen berechnen wir pro Jahr für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nur 32,00 für ein Einfamilienhaus nur 46,00 Zusatzbeiträge: für Aquarien/Terrarien bis 300 Liter Inhalt 7,50 je weitere angefangene 100 Liter Inhalt 4,00 Alle Beiträge enthalten die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Was Sie jetzt tun können! Lassen Sie sich ein individuelles Angebot ausrechnen. Einfach anrufen oder Ihren Kundenbetreuer vor Ort besuchen. Die Adresse Ihres nächsten Ansprechpartners finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch. Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gern! 9

10 Profitieren Sie jetzt vom Kombi-Bonus! 5% Rabatt in der Pkw-Haftpflicht- und Kaskoversicherung! Wenn Sie sich für die Hausratversicherung und einen weiteren Vertrag bei uns entscheiden, kann Ihr Beitrag in der Pkw-Versicherung der HUK-COBURG um 5% sinken (gültig für Pkw-Tarife ab 3/2002). Fragen Sie uns! Wir informieren Sie gern, ob Sie vom Kombi-Bonus profi tieren können. Kommen Sie zu uns: Die Adressen unserer Vertrauensleute, Kundendienstbüros und Geschäftsstellen finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter»huk-coburg«. Sie erreichen uns: persönlich in der Geschäftsstelle Mo. bis Do bis Uhr Fr bis Uhr telefonisch unter * Mo. bis Fr bis Uhr per Fax * * Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen HUK-COBURG Coburg Info@HUK-COBURG.de MA69A Stand: KA 60M

11 Produktinformationsblatt Ihr Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Classic und in der Haushaltglasversicherung Mit den folgenden zehn Punkten geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Classic und in der Haushaltglasversicherung. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen, Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Sind Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG, wird außerdem deren Satzung Grundlage Ihres Vertrags. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Hausratversicherung Classic 1. Um was für eine Versicherung handelt es sich? Die Hausratversicherung leistet Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Hausratsachen durch bestimmte Gefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Hierzu gehören vor allem Ihre Einrichtung (beispielsweise Möbel oder Gegenstände zur Dekoration) und Sachen zum Gebrauch oder Verbrauch (beispielsweise Kleidung und Nahrungsvorräte). Bargeld und andere Wertsachen sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert. Grundlage der Hausratversicherung sind die beigefügten Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2013). Haushaltglasversicherung Die Haushaltglasversicherung leistet Ersatz bei Bruchschäden an Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas. Versicherungsschutz können Sie für Mobiliar- und Gebäudeverglasungen vereinbaren. Welche Sachen genau versichert sind und welchen Versicherungsumfang Sie haben, können Sie aus Ihrem Versicherungsschein ersehen. Grundlage der Glasversicherung sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2013). 2. Was ist versichert? Ihr Hausrat ist gegen Schäden durch viele Gefahren versichert. Die wichtigsten sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Informationen zu den versicherten Gefahren finden Sie unter A 2. und A 3. VHB Versichert sind auch bestimmte Kosten, die Ihnen durch einen Versicherungsfall entstehen, wie z. B. Aufräumungs- und Entsorgungskosten oder Hotelkosten. Näheres entnehmen Sie bitte den Regelungen unter A 3.1 VHB 2013 und A bis A VHB Ihre Glasscheiben, -platten und -spiegel sind gegen Zerbrechen versichert, siehe A 2. AGlB Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich dabei unter anderem auch auf Bruchschäden an Scheiben und Platten aus Kunststoff sowie an Glaskeramik- Kochflächen bzw. -Induktionskochfeldern. Weitere Informationen finden Sie unter A 3.3 AGlB Versichert sind auch bestimmte Kosten, die Ihnen durch einen Versicherungsfall entstehen, wie z. B. Aufräumungs- und Entsorgungskosten oder Kosten für provisorische Reparaturen. Näheres entnehmen Sie bitte den Regelungen unter A 3.1 AGlB Was ist nicht versichert? Was können Sie gegen Mehrbeitrag versichern? Schäden durch Fahrraddiebstahl sind im Grundschutz Ihrer Hausratversicherung nicht enthalten. Ebenso verhält es sich mit Schäden durch weitere Elementargefahren, wie z. B. Erdbeben oder Überschwemmung. Um einige der nicht versicherten Risiken können Sie Ihren Hausratversicherungsschutz allerdings erweitern, z. B. um Fahrraddiebstahl. Andere Zusatzbausteine bieten Schutz bei Schäden durch weitere Elementargefahren. Außerdem können Sie eine höhere Entschädigungsgrenze für Wertsachen vereinbaren. Über den Zusatzbaustein Hausrat (HR) PLUS besteht auch in Ihrem Wochenendhaus oder Ihrer Datscha Versicherungsschutz. Außerdem sind in Kundenschließfächern von Banktresorräumen aufbewahrter Hausrat (außer Bargeld) sowie außerhalb der Wohnung gelagerte Sportausrüstungen versichert. Für Ihr Reisegepäck besteht über den Zusatzbaustein eine erweiterte Deckung. Bestimmte Formen des Trickdiebstahls sind über HR PLUS ebenfalls versichert. Für Oberflächenbeschädigungen wie Absplitterungen oder Schrammen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Daneben sind auch Hohlgläser wie Aquarien und Terrarien nicht versichert. Um einige der nicht versicherten Risiken können Sie Ihren Schutz in der Haushaltglasversicherung allerdings erweitern, z. B. um Bruchschäden an Aquarien und Terrarien. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Schäden durch innere Unruhen oder Kosten für die Erneuerung von Oberflächenarbeiten und -gestaltung einzuschließen.

12 Der Haus- und Wohnungsschutzbrief gewährt Ihnen bestimmte Hilfsleistungen für den Notfall rund um das Thema Haus und Wohnung. Dazu gehören z. B. Rohrreinigungs- Service, Sanitär-Installateur-Service oder Schlüsseldienst. Weitere Informationen zu den Zusatzbausteinen finden Sie unter A 2.6, A 3.3 und Abschnitt D Ihrer VHB Weitere Informationen zu den Zusatzbausteinen finden Sie unter A 3.2 und A 3.4 AGlB Was gilt für die Beitragszahlung? Die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im Antrag. Außerdem lässt sie sich aus den Allgemeinen Informationen zu Ihrer Hausrat- und Haushaltglasversicherung sowie Ihrem Versicherungsschein ersehen. Der erste Beitrag ist am 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben dann noch zwei Wochen Zeit, den Beitrag zu zahlen. Vor Versicherungsbeginn müssen Sie das allerdings nicht tun, auch wenn Sie den Versicherungsschein schon von uns erhalten haben sollten. Der Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Unsere Beiträge sind Jahresbeiträge. Bezahlen Sie Ihren Beitrag unbedingt immer pünktlich, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung Ihres Kontos. 5. Wann sind Ihr Hausrat oder Ihre Verglasungen nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern, weil sonst die Beiträge zu hoch wären. Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen verursacht werden oder die bereits bei Antragstellung vorlagen. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter A 1.3, A 2.2.6, A 2.4.3, A und A VHB 2013 sowie unter A 1.3 AGlB Besonderheit zu Ihrem Vorteil in der Hausratversicherung Classic und in der Haushaltglasversicherung: Selbst wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir in vollem Umfang. 6. Was müssen Sie bei Vertragsschluss beachten? Beantworten Sie unsere Fragen im Antrag unbedingt deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können uns nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. 7. Was haben Sie während der Laufzeit des Vertrags zu beachten? In der Hausratversicherung müssen Sie beispielsweise Ihre Wohnung beheizen, sobald die kalte Jahreszeit anbricht. In der Glasversicherung haben Sie unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die versicherten Sachen fachmännisch eingebaut sind. Welche weiteren Obliegenheiten zur Schadenverhütung Sie haben und die Folgen, wenn Sie diese Obliegenheiten missachten, finden Sie unter B 3.2 VHB 2013 sowie unter B 3.2 AGlB Bitte überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Ihr Vertrag z. B. infolge von Neuanschaffungen noch Ihrem Versicherungsbedarf entspricht. Ergeben sich Änderungen, teilen Sie uns diese bitte sofort mit, vor allem bei einem Wohnungswechsel. 8. Was müssen Sie nach Eintritt des Schadenfalls beachten? Ist bei Ihnen ein Schadenfall eingetreten, informieren Sie uns sofort und wahrheitsgemäß über alle Umstände. Auch unsere Fragen zum Schadenfall müssen Sie vollständig beantworten und Ihren Schaden so gering wie möglich halten. Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren. Welche weiteren Obliegenheiten Sie im Schadenfall haben und was passiert, wenn Sie diesen nicht nachkommen, entnehmen Sie bitte den Regelungen unter B 3.3 VHB 2013 sowie B 3.3 AGlB Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein festgelegten Termin, wenn Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigen. Wir dagegen haben eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Gründe müssen nicht genannt werden. Bei form- und fristgemäßer Kündigung endet Ihr Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsjahres. Informationen hierzu finden Sie unter C 1.2 VHB 2013 sowie C 1.2 AGlB Fällt das versicherte Interesse weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Näheres finden Sie unter C 1.3 VHB 2013 bzw. C 1.3 AGlB Welche Möglichkeiten haben Sie, den Vertrag zu beenden? Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen (siehe 9.). Auch nach einem Versicherungsfall haben Sie und wir die Möglichkeit zu kündigen. Außerdem können Sie sich vom Vertrag lösen, wenn sich Ihr Beitrag infolge einer Veränderung der Gefahrumstände um mehr als 10 Prozent erhöht oder wenn wir den Beitrag aufgrund der vertraglichen Beitragsanpassungsklausel anheben. Bitte beachten Sie die jeweiligen Kündigungsfristen. Näheres dazu finden Sie unter B b), B 5.1.7, C 1.2 und C 1.5 VHB 2013 sowie unter B b), B 5.1.4, C 1.2 und C 1.5 AGlB 2013.

13 Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpfl ichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpfl ichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungs schutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungs falls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die an- deren Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

14 Antrag auf Hausratversicherung Classic und Haushaltglasversicherung Bitte die weißen Felder ausfüllen und bei Zutreffendes ankreuzen. Eingangsstempel: VM-/GS-Nummer Interne Vermerke: V Antrag ang.: Antragsteller(in) Bitte nur den Namen einer Person eintragen. Die Durchschrift dieses Antrags, die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt! Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon berufl ich*: Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens an dem Tag, an dem uns der Antrag zugegangen ist. Beantragter Versicherungsbeginn: Mittags Uhr* privat*: Familienstand*: ledig verheiratet geschieden verwitwet *freiwillige Angaben A Hausratversicherung B Haushaltglasversicherung Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr * Der Versicherungsschutz beginnt bereits um 0.00 Uhr (12 Stunden früher), wenn Ihre Vorversicherung um Uhr des Vortags endet und der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag unmittelbar anschließen soll. A Hausratversicherung Classic (VHB 2013) Neuantrag Änderungsantrag zu Vertrag Nr. Umstellungsantrag auf die aktuellen Versicherungsbedingungen zu Vertrag Nr. Wohnfläche: m 2 (zur Wohnfl äche beachten Sie bitte die Rückseite A 1) Versicherungssumme: Ja, ich wünsche den Unterversicherungsverzicht (Rückseite A 3) mit der Mindestversicherungssumme von 700 je m 2 Wohnfl äche.000 Ja, ich wünsche den Unterversicherungsverzicht (Rückseite A 3), benötige aber eine höhere Versicherungssumme, und zwar.000 Nein, ich verzichte auf den Vorteil des Unterversicherungsverzichts und wünsche eine Versicherungssumme von.000 Bei Versicherungswerten über bzw. einem Wertsachenanteil über 40 % der Versicherungssumme (zum Begriff»Wertsachen«beachten Sie bitte die Rückseite A 2) bitte spezielles Angebot anfordern: ja, bitte zusenden! Nur falls angekreuzt, gilt: Sind Sie oder waren Sie bereits Kunde bei uns? nein ja, Vertrags-Nr.: Jetzige Dienstbezeichnung/Berufliche Tätigkeit (Art der Tätigkeit; genaue Angaben erbeten) Dienststelle/Arbeitgeber (bei Pensionären und Rentnern: ehemalige Dienststelle; bei Verwitweten: ehemalige Dienststelle des Ehegatten) Angaben zur Wohnung: Adresse wie o.a. Postanschrift wie folgt: Einfamilienhaus Wohnung im Mehrfamilienhaus Ist die Wohnung ständig bewohnt (Hauptwohnung)? ja Wenn nicht, bitte Zusatzerklärung gem. Rückseite A 4 anfordern. Was wird benötigt? Zusatzerklärung Z1 Zusatzerklärung Z2 Liegt die Wohnung in einem Massiv- oder Fertighaus (feuerhemmend ummantelt) mit Hartdach? ja Wenn nicht, bitte Bauart und Dachbelag angeben: Wird die Wohnung ausschließlich privat genutzt? ja Wenn nicht, bitten wir um nähere Angaben zur Nutzung: Angestellter Arbeiter selbstständig Pensionär/ Rentner Versicherungsdauer 1 Jahr Die Versicherungsverträge verlängern sich stillschweigend jeweils um 1 Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen in Textform gekündigt werden. Wir haben eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Mitversicherung von Fahrraddiebstahlschäden (einschließlich Pedelecs und Fahrradanhänger) ja, bis 1% der Versicherungssumme ja, bis % der Versicherungssumme Zusatzbaustein Hausrat (HR) PLUS Beitragszahlung/Einzugsermächtigung: Zahlung: 1/1 jährlich, 1/2 jährlich, 1/4 jährlich. Ohne vereinbartes Lastschriftverfahren gilt jährliche Zahlung. Beitragszahlung mittels Lastschrift: ja nein Bankverbindung bitte auf Seite 3 angeben! Versicherung von dauerhaft in einem Wochenend-, Ferien -, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghaus oder einer Datscha in Deutschland aufbewahrtem Hausrat bis 5.000, Selbstbeteiligung: 100. Anschrift des Objekts: Wohnfl äche: m 2 Versicherung von dauerhaft in Kundenschließfächern von Banktresorräumen aufbewahrtem Hausrat, außer Bargeld (im Rahmen der Außenversicherung bis 40 % der Versicherungssumme, max ). Versicherung von ständig außerhalb der Wohnung gelagerten Sportausrüstungen in Deutschland (im Rahmen der Außenversicherung bis ). Erweiterter Versicherungsschutz für Reisegepäck (im Rahmen der Außenversicherung bis 40 % der Versicherungssumme, max ). Selbstbeteiligung: 100 bei Schäden durch Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens und bei Schäden durch Diebstahl. Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl von Wertsachen innerhalb der Wohnung bis und von am Körper getragenen Sachen. MA69A Stand: KA 60M Seite 1

15 Nur falls angekreuzt, gilt: Mitversicherung von Elementarschäden: Ja, ich wähle den Elementar-Schutz gegen die Gefahren Erdbeben Überschwemmung und Rückstau (auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Ich wünsche Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren: Erdbeben Überschwemmung und Rückstau (auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch Der Versicherungsschutz gegen diese Elementargefahren beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens aber mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Antragseingang bei uns (Wartezeit). Selbstbeteiligung bei Schäden durch die genannten Elementargefahren: je Schadenfall. Haus- und Wohnungsschutzbrief: Die Leistungen und Leistungsvoraussetzungen sind den Besonderen Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief zu entnehmen. Je Schadenfall erstatten wir Kosten bis zu 500. Die Gesamtleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres ist auf begrenzt. Für die Leistungen»Kinderbetreuung im Notfall«und»Dokumentendepot«besteht keine Begrenzung des Kostenersatzes. Vorschäden und Vorversicherung: Wurden Sie oder andere Mitglieder Ihres Haushalts in den letzten 5 Jahren von Schäden betroffen (gilt auch für ggf. beantragten erweiterten Versicherungsschutz)? Bei Beantragung von Versicherungsschutz gegen Erdbeben, Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch: Sind in den letzten 10 Jahren entsprechende Schäden eingetreten? nein ja, Schadenursache, -höhe und -zeitpunkt: Besteht/bestand für Sie oder andere Mitglieder Ihres Haushalts bereits eine Hausratversicherung? nein ja, Gesellschaft: Vers.-Nr.: Vers.-Summe in : Original-Antrag bitte komplett zurückschicken. gekündigt durch: Versicherungsnehmer Gesellschaft Ablauf der Versicherung: (Datum) B Haushaltglasversicherung (AGIB 2013) Neuantrag Zu versichern sind Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen (siehe Rückseite B 1 und B 2) Angaben zur Wohnung: Adresse wie o.a. Postanschrift wie folgt: Einfamilienhaus Wohnung im Mehrfamilienhaus Mitversicherung von Bruchschäden an Aquarien/Terrarien, Gesamtfassungsvermögen Weitere Erweiterungsmöglichkeiten fi nden Sie auf der Rückseite unter B 4. Bei Interesse fordern Sie bitte ein Angebot an. Vorschäden: Wurden Sie oder andere Mitglieder Ihres Haushalts in den letzten 5 Jahren von Glasschäden betroffen? nein ja; Schadenursache, -höhe und -zeitpunkt: Änderungsantrag zu Vertrag Nr. Umstellungsantrag auf die aktuellen Versicherungsbedingungen zu Vertrag Nr. Liter *020* Vorvertragliche Anzeigepflicht Sämtliche Fragen des Antrags müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können dem Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise auf der Seite:»Anzeigepfl icht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)«. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie auch Ihre Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einschließlich der werblichen Nutzung von Kundendaten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den weiteren Vertragsgrundlagen (siehe Rückseite Ziff. II). Diesen Antrag können Sie bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen (siehe Rückseite Ziff. I). Jahresbeiträge inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer: Hausratversicherung Haushaltglasversicherung Gesamtbeitrag Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift des/der Antragstellers/in bzw. der gesetzlichen Vertreter Info-Service Ich bin damit einverstanden, zu Zwecken der Information über Produkte der HUK-COBURG Versicherungsgruppe und der Aachener Bausparkasse AG telefonisch unter meiner angegebenen privaten Rufnummer kontaktiert zu werden. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe umfasst folgende Gesellschaften: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit durch formlose Erklärung widerrufen. Seite 2

16 I. Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz Coburg info@huk-coburg.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: * * Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. II. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen, den jeweils zur Anwendung kommenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB für die Hausratversicherung, AGlB für die Haushaltglasversicherung), den vereinbarten Besonderen Bedingun gen, besonderen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit einer Tarif-/ Beitragsänderung aufgrund der Versicherungsbedingungen wird hingewiesen. Die Hausratversicherung (A) und die Haushaltglasversicherung (B) sind rechtlich selbstständige, voneinander unabhängige Verträge. III. Wichtige Hinweise für den Antragsteller Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrags sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt und vom Versicherer bestätigt sein. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Sämtliche vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Versicherers. Mit Ablauf eines Monats nach Eingang werden diese vernichtet. Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen angefordert werden, sind ausschließlich Kopien einzureichen. Die Zuordnung zu der Tarifgruppe D erfolgt, sobald die Voraussetzungen schriftlich nachgewiesen wurden. Sie sind verpfl ichtet, uns den Fortbestand der Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. A Hausratversicherung 1. Wohnfläche Die Wohnfl äche ist die Grundfl äche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/ Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Auch die Fläche aller teilweise oder ausschließlich berufl ich/gewerblich genutzten Räume ist zu berücksichtigen. 2. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen Die Entschädigung ist begrenzt für Wertsachen, und zwar Bargeld, auf Geldkarten (z. B. Chipkarten) geladene Beträge; Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere; Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin; Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafi ken und Plastiken) sowie weitere Silbersachen; Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch keine Möbelstücke auf insgesamt 40 % der Versicherungssumme (soweit nicht etwas anderes vereinbart ist). Außerdem ist die Entschädigung begrenzt für Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht 200 kg) und außerhalb verschlossener eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder außerhalb besonders vereinbarter verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen, und zwar 1. für Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarten) geladene Beträge auf höchstens für Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere auf höchstens für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin auf höchstens Unterversicherungsverzicht Voraussetzungen 1. Mindestversicherungssumme 700 je Quadratmeter Wohnfl äche (s. Nr. 1.) 2. Versicherungswert nicht über Keine Erhöhung der Entschädigungsgrenze von 40 % der Versicherungssumme für Wert - sachen (s. Nr. 2.) Wenn die Voraussetzungen gemäß Nrn. 1, 2, 3 alle erfüllt sind, wird grundsätzlich der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil. Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht? Sie können mit uns vereinbaren, dass wir im Versicherungsfall auf Leistungskürzungen wegen Unterversicherung verzichten. Abweichend von B b) VHB sowie 75 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nehmen wir dann keinen Abzug wegen erheblicher Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht). Der Unterversicherungsverzicht gilt nur, wenn Sie ihn mit uns ausdrücklich vereinbaren und er im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ausgewiesen ist. Der Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für die versicherte Wohnung besteht. Sie, aber auch wir können verlangen, dass die Vereinbarung über den Unterversicherungsverzicht mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Verlangen Sie, dass die Vereinbarung entfällt, ist Ihre Erklärung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Versicherungsjahres zugeht. Verlangen wir, dass die Vereinbarung entfällt, muss Ihnen unsere Erklärung spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres zugegangen sein. Nehmen wir dieses Recht wahr, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Hinweis Die Höchstleistung je Versicherungsfall bestimmt sich nach der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den Entschädigungsgrenzen. 4. Nicht ständig bewohnte Wohnungen Nicht ständig bewohnte Wohnungen sind insbesondere 1. Zweit-/Ferienwohnungen, Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- bzw. Weinberghäuser 2. Hauptwohnungen, die länger als 120 Tage hintereinander unbewohnt bleiben. Für nicht ständig bewohnte Wohnungen kann die Hausratversicherung Classic gegen erhöhten Beitrag und unter Ausschluss bestimmter Wertsachen abgeschlossen werden - bitte fordern Sie eine Zusatzerklärung (Z1 oder Z2) an: Z1 für nicht ständig bewohnte Wohnungen gemäß 1. Z2 für nicht ständig bewohnte Wohnungen gemäß Regressverzicht Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von bis Haus- und Wohnungsschutzbrief Im Rahmen des in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Umfangs erbringen wir als Versicherer Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief. Wir bedienen uns dazu qualifi zierter Dienstleister. Der Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein eigener Hauseingang existiert). Die Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Für den Anspruch auf Erbringung der Hilfsleistungen ist Voraussetzung, dass sie von uns organisiert werden. Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich und ausschließlich unserem 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer

17 B Haushaltglasversicherung 1. Versicherte Gebäudeverglasungen sind mit der Wohnung bzw. dem Einfamilienhaus einschließlich dazugehörender Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben (z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Scheiben von Sonnenkollektoren), Glasbausteine, Profi lbaugläser, Betongläser. Nicht versichert sind Verglasungen gewerblich genutzter Räume; die Mitversicherung kann vereinbart werden (siehe unter Punkt 4.). 2. Versicherte Mobiliarverglasungen sind Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben, Sichtfenster von Öfen, Elektround Gasgeräten sowie Glaskeramik-Kochfl ächen/-induktionskochfelder. Aquarien/Terrarien sind mitversichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht versichert sind Beleuchtungskörper. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Räume, die ausschließlich berufl ich oder gewerblich genutzt werden. 3. Unsere Haftung beginnt mit dem fertigen Einsatz der Scheiben. Das Risiko»handwerkliche Arbeiten während der Vertragsdauer«(z. B. Anbauten, Umbauten, Auf- bzw. Abbau von Gerüsten) ist mitversichert. 4. Erweiterungen, die gegen Beitragszuschlag besonders vereinbart werden können: Bitte fordern Sie ggf. unser Angebot an. G0 G1 G2 Mitversicherung von Gebäudeverglasungen gewerblich genutzter Räume (z. B. Ladenoder Schaufensterscheiben). Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen sowie für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfi lterlacken und Folien. Einschluss von Bruchschäden durch innere Unruhen. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich willige ein, dass die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe konzernmäßig verbundenen Unternehmen im Rahmen einer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegten oder von ihr genehmigten Funktionsausgliederung der operativen Geschäftstätigkeit auf die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg personenbezogene Daten einschließlich besonderer Arten personenbezogener Daten (z.b. Gesundheitsdaten) dorthin übermittelt und dass die Daten dort entsprechend dem zur Vertragsbearbeitung erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Werbliche Nutzung Ihre personenbezogenen Daten dürfen wir im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Werbung für unser Unternehmen und andere Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie zur Markt- und Meinungsforschung verwenden. Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit ganz oder zum Teil z. B. schriftlich an HUK-COBURG, Abt. Marketing, Coburg, oder per an widersprechen. Damit wir Sie weitergehend über das Angebot an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe sowie mit uns kooperierender Unternehmen informieren können, bitten wir Sie, uns die nachfolgende Zustimmung zu erteilen. Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung für Versicherungsund Finanzdienstleistungsprodukte der Unternehmen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe und ihrer Kooperationspartner zu, soweit diese nicht ohne Einwilligung zulässig ist. (Bitte streichen, wenn nicht gewünscht.) Diese Erklärung gilt für die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe gespeicherten Daten. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat weder Einfl uss auf den Abschluss noch den Bestand Ihrer Versicherungen. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. Sitz der Aktiengesellschaft: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021

18 Bei Rücksendung per Post folgende Anschrift verwenden: HUK-COBURG, Coburg SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende SEPA-Basislastschriften Zahlungsempfänger: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, Coburg Gläubiger-Identifi kationsnummer des Zahlungsempfängers: DE17ZZZ Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Vorname und Name Versicherungsnehmer: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Mandat gültig für: Bitte nur eine Versicherungsscheinnummer angeben. Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Ich ermächtige/wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Angaben zum Kontoinhaber: Versicherungsnehmer Frau Herr Firma Geburtsdatum: Vorname und Name Kontoinhaber: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kontoverbindung: Tag Monat Jahr IBAN D E IBAN bei ausländischer Bankverbindung: BIC Bitte entnehmen Sie diese Angaben Ihren Bankunterlagen. bei Bitte genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts einschließlich PLZ und Ort angeben. BO55, Stand: Ort Tag Monat Jahr Unterschrift(en) Kontoinhaber *14S* Seite 3

19 Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Beitragszahlung, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an HUK-COBURG, ZD29, Coburg, Telefon oder Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK-COBURG, Coburg, HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder. HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh; Reg.-Gericht Coburg HRB 4470; St.-Nr. 9212/101/00021 Geschäftsführer: Gregor Held. Ihre Daten haben wir für die Bearbeitung des im Betreff genannten Zwecks gespeichert. Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, Coburg; Internet: Bankverbindungen Deutschland International (IBAN) Bayern LB München BLZ BIC=BYLADEMM Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE sonstige Zahlungen: Konto DE Postbank München BLZ BIC=PBNKDEFF Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE

20 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Versicherungsbedingungen für die HUK-Hausratversicherung Stand Inhalt Kundeninformation 2 Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2013) 4 Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2013) 6 Merkblatt zur Datenverarbeitung 21 Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Seite Eine Erläuterung von Fachbegriffen fi nden Sie im Glossar auf Seite 23. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine HS11113, Stand: Mat.-Nr , Stand: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, Coburg

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