Akustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 090 Niederhasli
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1 Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 090 Niederhasli Sanierungsregion : Flughafen (FLH) Strassen : Mandachstrasse / Lägernstrasse Projekt : Lärmschutzwand Abschnitt 11 Anhang 4 zum Bericht Lärmschutzwände VERWORFEN Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt B+S AG Thurgauerstrasse Zürich Tel Fax www. bs-ing.ch Ausfertigung für: Datum:
2 Inhalt 1 Grundlage und Einleitung Vorstudien Lärmbelastung für den Zustand 2025 ohne Massnahmen Sanierungspflicht Abschnittsunterteilung 4 2 Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Situation bestehende LSW Lärmberechnungen bestehende LSW Situation verlängerte LSW Lärmberechnungen projektierte LSW Kostenvoranschlag Wirtschaftlichkeitsprüfung Gesamtinteressenabwägung Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Situation Lärmberechnungen Kostenvoranschlag Wirtschaftlichkeitsprüfung Gesamtinteressenabwägung Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Situation Lärmberechnungen Kostenvoranschlag Wirtschaftlichkeitsprüfung Gesamtinteressenabwägung Erleichterungsanträge und Beiträge an die Schallschutzfenster 18 BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite II von 18
3 1 Grundlage und Einleitung 1.1 Vorstudien In der Voruntersuchung vom des Büros ewp AG, Effretikon wurde für die Gemeinde Niederhasli eine Lärmschutzwand (LSW) entlang der Mandachstrasse als bedingt möglich eingestuft (vgl. Abschnitt 11 in den Abbildungen 1-1 und 1-2). Abbildung 1-1: Vorstudien - Situation Abbildung 1-2: Vorstudien - Bemerkung Gemäss der Vorstudie könnten durch die LSW zwölf Liegenschaften vor Lärm infolge der Mandachstrasse geschützt werden. 1.2 Lärmbelastung für den Zustand 2025 ohne Massnahmen Die Ergebnisse der Lärmberechnungen (Beurteilungspegel) für den Zustand 2025 ohne Massnahmen gehen aus den Berechnungen mit der Software CadnaA basierend auf den Grundlagendaten aus dem GIS-LBK 2025 der Fachstelle Lärmschutz hervor (siehe Tabelle 1-1). Im Abschnitt 11 weisen 12 Parzellen mit Gebäuden IGW - Überschreitungen im Zustand 2025 auf. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 3 von 18
4 FALS_ID Adresse Abschnitt ES Belastung Beuteilungspegel Sanierungs- Bemerkung 2025 ohne Grenz- Massnahmen db(a) pflicht wert Tag Nacht Glärnischstrasse II 60 / ja ohne best. LSW Glärnischstrasse II 60 / ja Glärnischstrasse II 60 / ja Glärnischstrasse II 60 / nein < IGW Glärnischstrasse II 60 / ja Glärnischstrasse II 60 / ja Lägernstrasse II 60 / nein < IGW Lägernstrasse II 60 / ja Lägernstrasse 12a 11.2 II 60 / ja Lägernstrasse II 60 / ja Lägernstrasse II 60 / ja Lägernstrasse II 60 / ja Tabelle 1-1: Lärmbelastung 2025 gemäss Berechnungen CadnaA 1.3 Sanierungspflicht Bei der Liegenschaften Lägernstrasse 10 (FALS_ID 95288) und Glärnischstrasse 4 (FALS_ID 95300) ist der IGW nicht überschritten. Somit besteht keine Sanierungspflicht für diese Liegenschaften. 1.4 Abschnittsunterteilung Die Gebäude befinden sich nordwestlich der Mandachstrasse an etwas erhöhter Lage und sind über Lägern- und Glärnischstrasse erschlossen. Es befinden sich jedoch Querverbindungen zur Mandachstrasse, die die Liegenschaften in drei Gruppen teilen. Im Folgenden wird die Aufteilung in drei LSW definiert, 11.1, 11.2 und 11.3 (vgl. Tabelle 1-1 und Abbildung 1-3). Abbildung 1-3: Situation Abschnittsunterteilung BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 4 von 18
5 2 Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Der Abschnitt 11.1 befindet sich nordwestlich der Mandachstrasse. Die Liegenschaften werden über die Glärnischstrasse erschlossen. Abbildung 2-1: Standort Situation Abbildung 2-2: Standort Foto Auf der Parzelle mit der Liegenschaft Glärnischstrasse 10 (FALS_ID 28973) verläuft eine bestehende LSW. Im Folgenden wird die Lärmbelastung der Liegenschaft mit und ohne der bestehenden LSW geprüft sowie deren Verlängerung. 2.2 Situation bestehende LSW Abbildung 2-3: Situation mit Lage best. LSW Abbildung 2-4: Foto mit best. LSW BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 5 von 18
6 2.3 Lärmberechnungen bestehende LSW 11.1 Die Lärmberechnungen erfolgten mittels der Software CadnaA, Version (Ausbreitungsdämpfung nach Modell StL-86+ mit A = 43) basierend auf den Grundlagedaten aus dem GIS-LBK 2025 der FALS. In Tabelle 2-1 sind die Beurteilungspegel Lr ohne und mit der projektierten Massnahme (LSW) einander gegenüber gestellt sowie die Schutzwirkung der Massnahme berechnet. Bestehende LSW: Länge = 30 m; relative Höhe = 3.60 m Verlauf der LSW entlang dem Trottoir der Mandachstrasse BP Adresse IGW Lr ohne LSW Lr mit Lärmschutz Wirkung tags nachts tags nachts tags nachts LSW db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 28973,2 Glärnischstrasse 10 EG ,2.01 Glärnischstrasse 10 1.OG ,3.01 Glärnischstrasse 10 1.OG Legende: IGW überschritten Tabelle 2-1: Berechnungsergebnisse best. LSW Bemerkung Ohne die bestehende LSW ist bei der Liegenschaft Glärnischstrasse 10 der IGW überschritten. Die bestehende LSW schützt alle Geschosse dieser Liegenschaft. Die Wirkung der bestehenden LSW ist genügend, da: Minimale akustische Wirkung pro Gebäude über IGW ist grösser als 5 db. Im Folgenden wird eine Verlängerung der bestehenden LSW geprüft. Die Wirkung der bestehenden LSW wird in Lr ohne LSW nicht berücksichtigt. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 6 von 18
7 2.4 Situation verlängerte LSW 11.1 Die LSW ist als Verlängerung an die bestehende LSW der Liegenschaft Glärnischstrasse 10 berechnet. Die Gesamtlänge der LSW beträgt ca. 90 m mit einer durchschnittlichen Höhe von 2.20 m. Die Höhe von 2.20 m ist der bestehenden LSW angeglichen. Gleichzeitig ist diese Höhe notwendig, um eine genügende Schutzwirkung zu erreichen. Abbildung 2-5: Situation mit Lage der projektierten Lärmschutzwand und Beurteilungspunkten 2.5 Lärmberechnungen projektierte LSW Projektierte LSW: Als Verlängerung der bestehenden LSW: Länge = 90 m; relative Höhe = 2.20 m Verlauf der LSW entlang dem Trottoir der Mandachstrasse BP Adresse IGW Lr ohne LSW Lr mit Lärmschutz Wirkung tags nachts tags nachts tags nachts LSW db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 28973,2 Glärnischstrasse 10 EG ,2 Glärnischstrasse 12 EG ,2 Glärnischstrasse 14 EG Legende: IGW überschritten Tabelle 2-2: Berechnungsergebnisse projektierte LSW Bemerkung Die Wirkung der projektierte LSW ist knapp genügend, da: Minimale akustische Wirkung pro Gebäude über IGW ist bei einer Liegenschaft kleiner als 5 db. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 7 von 18
8 2.6 Kostenvoranschlag 11.1 Kosten gemäss Angaben Tiefbauamt des Kantons Zürich (CHF 1'200.-/m 2 ): Lärmschutzwand, Höhe 2.20 m, Länge 90 m ca. CHF Fundation ca. CHF 43'200. Zuschläge ca. CHF Total LSW ca. CHF Die Zuschläge enthalten die Kosten für die Rodung der Bäume und den Rückbau der Mauer (Kosten gemäss Erfahrungswerte B+S AG) 2.7 Wirtschaftlichkeitsprüfung Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der projektierten LSW erfolgt mittels des Kosten-Nutzen-Faktors gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA (2006), da die prognostizierten Investitionskosten unter CHF 500'000.- liegen. In Tabelle 2-3 ist die Berechnung des KN-Faktors zusammengestellt. Pro Wohneinheit (Einfamilienhaus) wurden drei Personen auf die entsprechenden Stockwerke verteilt. BP Adresse Stock- Wirkung Anzahl werk LSW Personen Dezibel db(a) über IGW * Personen 28973,2 Glärnischstrasse 10 EG ,2 Glärnischstrasse 12 EG ,3 Glärnischstrasse 14 EG Total db*pers. 58 Kosten LSW 288'800 KNF: CHF/dB*Pers. 5'014 Maximaler KNF (CHF/dB*Pers.) 5'000 Wirtschaftlich tragbar NEIN Tabelle 2-3: Berechnung KNF Beurteilung Die Lärmschutzwand ist wirtschaftlich nicht tragbar, da Kosten Nutzen Faktor < CHF 5'000.- pro Person und db Kosten pro Haus > CHF 80'000.- BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 8 von 18
9 2.8 Gesamtinteressenabwägung 11.1 Gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA (2006) sind folgende Kriterien zu beurteilten: Minimale akustische Wirkung von 5 db pro Gebäude ist an zwei Empfangspunkten eingehalten. Schutzziel ist erreicht, da alle Gebäude geschützt sind. Schutzziel-Erreichung Zustand 2025 ohne LSW mit LSW Anzahl Gebäuden mit IGW - Überschreitung 2 0 Anzahl Personen mit IGW - Überschreitung 9 0 Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt, da keine Sichtzonen zu gewähren sind. Die LSW ist technisch erschwert machbar, weil die bestehende Böschung abgefangen werden muss. Es sind keine befahrbaren Erschliessungen behindert. Die Einwirkung auf das Ortsbild ist gering, da sich in diesem Strassenabschnitt bereits eine Hecke befindet und gegenüber den geschützten Gebäuden bereits eine LSW besteht. Einen geringen Eingriff in die Landschaft verursacht der Rückbau der bestehenden Löffelsteinmauer und der Hecke. Dieser Beeinträchtigung kann durch die Wiederbegrünung der LSW entgegen gewirkt werden. Die Wohnqualität der Einwohner resp. die Aussicht der Einwohner ist durch die bereits vorhandene Hecke nicht beeinträchtigt. Fazit Aus der resultierenden qualitativen Beurteilung und insbesondere wegen der ungenügenden Wirtschaftlichkeit wird die Verlängerung der bestehenden LSW nicht empfohlen. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 9 von 18
10 3 Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Der Abschnitt 11.2 befindet sich nordwestlich der Mandachstrasse. Die Liegenschaften werden über die Glärnisch- und Lägernstrasse erschlossen. Abbildung 3-1: Standort Situation Abbildung 3-2: Standort Foto Die Lägernstrasse 12 ist mit einer 2.20 bis 2.75 m hohen Stützmauer, der Mandachstrasse gegenüber geschützt. Der Aufbau einer Glaswand auf die bestehende Mauer ist nicht möglich, da gegenüber der Lägernstrasse 12 eine Wohnsiedlung besteht. Im Weiteren wird diese Liegenschaft im Projekt SSF behandelt. 3.2 Situation Eine LSW wird in der Höhe und Lage des bestehenden Pfahlzauns bei Glärnischstrasse 8, 6 und 4 etwas geradliniger bis und mit Lägernstrasse 12a vorgesehen. Die Gesamtlänge der LSW beträgt ca. 105 m mit einer durchschnittlichen Höhe von 2.20 m. Bei der Liegenschaft Lägernstrasse 12 ist ein Zugang zur Mandachstrasse vorhanden, der durch eine Türe erhalten bleiben kann. Abbildung 3-3: Situation mit Lage Lärmschutzwand und Beurteilungspunkten BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 10 von 18
11 3.3 Lärmberechnungen 11.2 Projektierte LSW: Länge = 105 m; relative Höhe = 2.20 m Verlauf der LSW entlang dem Trottoir der Mandachstrasse BP Adresse IGW Lr ohne LSW Lr mit Lärmschutz Wirkung tags nachts tags nachts tags nachts LSW db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 28985,2 Glärnischstrasse 6 EG ,2 Glärnischstrasse 8 EG ,2 Lägernstrasse 12A EG ,2.01 Lägernstrasse 12A 1.OG Legende: IGW überschritten Tabelle 3-1: Berechnungsergebnisse LSW Bemerkung Durch die projektierte LSW sind alle Erdgeschosse geschützt. Die Wirkung der projektierten LSW ist genügend, da: Minimale akustische Wirkung pro Gebäude über IGW ist grösser als 5 db. 3.4 Kostenvoranschlag Kosten gemäss Angaben Tiefbauamt des Kantons Zürich (CHF 1'200.-/m 2 ): Lärmschutzwand, Höhe 2.20 m, Länge 105 m ca. CHF Fundation ca. CHF Zuschläge ca. CHF Total LSW ca. CHF Die Zuschläge enthalten die Kosten für die Türe in der projektierten LSW (Kosten gemäss Angaben Tiefbauamt des Kantons Zürich) und die Rodung von 3 Bäumen. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 11 von 18
12 3.5 Wirtschaftlichkeitsprüfung Pro Wohneinheit (Einfamilienhaus) wurden drei Personen auf die entsprechenden Stockwerke verteilt. BP Adresse Stock- Wirkung Anzahl werk LSW Personen Dezibel db(a) über IGW * Personen 28985,2 Glärnischstrasse 6 EG ,2 Glärnischstrasse 8 EG ,2 Lägernstrasse 12A EG ,2.01 Lägernstrasse 12A 1.OG Total db*pers Kosten LSW 335'100 KNF: CHF/dB*Pers. 5'627 Maximaler KNF (CHF/dB*Pers.) 5'000 Wirtschaftlich tragbar NEIN Tabelle 3-2: Berechnung KNF Beurteilung Die Lärmschutzwand ist wirtschaftlich nicht tragbar, da Kosten Nutzen Faktor > CHF 5'000.- pro Person und db Kosten pro Haus (CHF 111'700.-) > CHF 80'000.- BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 12 von 18
13 3.6 Gesamtinteressenabwägung 11.2 Gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA (2006) sind folgende Kriterien zu beurteilten: Minimale akustische Wirkung von 5dB pro Gebäude ist eingehalten. Schutzziel ist teilweise erreicht, da nicht alle Geschosse der Gebäude geschützt sind. Schutzziel-Erreichung Zustand 2025 ohne LSW mit LSW Anzahl Gebäuden mit IGW - Überschreitung 4 0 Anzahl Personen mit IGW - Überschreitung 9 0 Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. Die LSW ist technisch erschwert machbar, weil die bestehende Böschung abgefangen werden muss. Es sind keine befahrbaren Erschliessungen behindert. Die Einwirkung auf das Ortsbild ist mittel, da sich in diesem Strassenabschnitt bereits eine Sichtschutzmauer und eine Hecke befinden. Die Wohnqualität der Einwohner resp. die Aussicht der Einwohner ist bereits durch die vorhandene Sichtschutzmauer und die Hecke teilweise eingeschränkt, wäre aber mit der geprüften LSW durchgehend beeinträchtigt. Fazit Aus der resultierenden qualitativen Beurteilung und insbesondere wegen der ungenügenden Wirtschaftlichkeit wird die Verlängerung der bestehenden LSW nicht empfohlen. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 13 von 18
14 4 Projektierung der LSW Standort Abschnittsbeschreibung Der Abschnitt 11.3 befindet sich nordwestlich der Mandachstrasse. Die Liegenschaften werden über die Lägernstrasse erschlossen. Abbildung 4-1: Standort Situation Abbildung 4-2: Standort Foto 4.2 Situation Auf der Parzelle von Lägernstrasse 2 besteht eine Gartenmauer mit der Kronenoberkante bei ca m ü. M. Die projektierte LSW ist als Verlängerung geplant. Da das Gelände unregelmässig verläuft und die Gebäude unterschiedliche Abstände zur Strasse haben, ist die projektierte horizontale Linienführung der LSW mehrmals versetzt. Die Mauer ist vom Boden bis zur Krone ca. 2 m hoch und bis zu 6 m höher als die Fahrbahn. Abbildung 4-3: Situation mit Lage Lärmschutzwand und Beurteilungspunkten BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 14 von 18
15 4.3 Lärmberechnungen 11.3 Projektierte LSW: Länge = 85 m; relative Höhe = 1.80 m Verlauf der LSW entlang dem Trottoir der Mandachstrasse BP Adresse IGW Lr ohne LSW Lr mit Lärmschutz Wirkung tags nachts tags nachts tags nachts LSW db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 29057,2 Lägernstrasse 2 EG ,2.01 Lägernstrasse 2 1.OG ,2 Lägernstrasse 4 EG ,2 Lägernstrasse 8 EG ,2.01 Lägernstrasse 8 1.OG Legende: IGW überschritten Tabelle 4-1: Berechnungsergebnisse LSW Bemerkung Durch die projektierte LSW sind alle Erdgeschosse geschützt. Die Wirkung der projektierte LSW ist genügend, da: Minimale akustische Wirkung pro Gebäude über IGW ist grösser als 5 db. 4.4 Kostenvoranschlag Kosten gemäss Angaben Tiefbauamt des Kantons Zürich (CHF 1'200.-/m 2 ): Lärmschutzwand, Höhe 1.80 m, Länge 85 m ca. CHF Zuschläge ca. CHF Total LSW ca. CHF Die Zuschläge enthalten die Kosten für die Rodung von 4 Bäumen (Kosten gemäss Erfahrungswerte B+S AG) BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 15 von 18
16 4.5 Wirtschaftlichkeitsprüfung 11.3 Pro Wohneinheit (Einfamilienhaus) wurden drei Personen auf die entsprechenden Stockwerke verteilt. BP Adresse Stock- Wirkung Anzahl werk LSW Personen Dezibel db(a) über IGW * Personen 29057,2 Lägernstrasse 2 EG ,2.01 Lägernstrasse 2 1.OG ,2 Lägernstrasse 4 EG ,2 Lägernstrasse 8 EG ,2.01 Lägernstrasse 8 1.OG Total db*pers. 53 Kosten LSW 189'600 KNF: CHF/dB*Pers. 3'611 Maximaler KNF (CHF/dB*Pers.) 5'000 Wirtschaftlich tragbar JA Tabelle 4-2: Berechnung KNF Beurteilung Die Lärmschutzwand ist wirtschaftlich tragbar, da Kosten Nutzen Faktor < CHF 5'000.- pro Person und db BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 16 von 18
17 4.6 Gesamtinteressenabwägung 11.3 Gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA (2006) sind folgende Kriterien zu beurteilten: Minimale akustische Wirkung von 5dB pro Gebäude ist an zwei Empfangspunkten eingehalten. Schutzziel ist teilweise erreicht, da einzelne Geschosse der Gebäude nicht geschützt sind. Schutzziel-Erreichung Zustand 2025 ohne LSW mit LSW Anzahl Gebäuden mit IGW - Überschreitung 3 2 Anzahl Personen mit IGW - Überschreitung 9 3 Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. Die LSW ist technisch gut machbar. Es sind keine befahrbaren Erschliessungen behindert. Die LSW verläuft entlang des bestehenden Zauns. Die Einwirkung auf das Ortsbild ist mittel, da die Liegenschaften erhöht zur Mandachstrasse liegen und der Zwischenraum bewachsen ist. Einen geringen Eingriff in die Landschaft verursacht die Rodung einige Bäume. Die Wohnqualität der Einwohner resp. die Aussicht der Einwohner ist durch die vorgesehene LSW stark beeinträchtigt. Fazit Aus der resultierenden qualitativen Beurteilung und insbesondere der Beeinträchtigung der Wohnhygiene (Lage der LSW sehr nahe an der Liegenschaft Lägernstrasse 4, vgl. auch Kap ) wird die LSW nicht empfohlen. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 17 von 18
18 5 Erleichterungsanträge und Beiträge an die Schallschutzfenster Für Liegenschaften, die trotz den empfohlenen Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg IGW - Überschreitungen aufweisen, werden Erleichterungen beantragt (vgl. dazu Erleichterungsanträge zu Bericht Lärmschutzwände) und Beiträge an Schallschutzfenster vorgesehen. Für Liegenschaften, die durch eine privat finanzierte LSW geschützt sind, werden für die Fassaden mit IGW - Überschreitungen im Zustand ohne bestehende LSW ebenfalls Erleichterungen beantragt. Die Festlegung dieses Kostenanteils des Kantons Zürich an die Schallschutzmassnahmen am Gebäude erfolgt in einem separaten Schallschutzfenster-Projekt. BR_4_110512_Akp_ Niederhasli_LSW_Abschnitt 11_Anhang 4.doc Seite 18 von 18
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